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AN/0239/2017

Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 06.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 8.2.2

Stellungnahme zu BV2 Sinnbild P+R Godorf in WW A555 vom 13.12.23

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Anlagezu12_17AutobahnGmbH

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Stellungnahme zu BV2 Sinnbild P+R Godorf in WW A555 vom 13.12.23

6245 Zeichen

>

Die Autobahn GmbH des Bundes - Hansastr. 2 - 47799 Krefeld

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Geschäftsführung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen

Industriestraße 161-Haus1

50999 Köln

Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl

Kerstin Arnold, 0221-29927-931

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

15.1.2021 E-Mail-Frau
Köhnlein

Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Jahresbericht Sachstand 1.Halbjahr 2020 (Beschluss Nr.12/17)
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R -Parkplatz Godorf Industriestraße (L300) - Autobahnwegweisung A555
Bezug: Schreiben/Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat vom 16.7.2020 Az.: 25.1.10.5

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beschluss der Bezirksvertretung vom 20.2.2017 zu dem Antrag
AN/0239/2017 beauftragte die Verwaltung der Stadt Köln mit den zuständigen
Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB
A 555 mit einer Beschilderung auf die P& R- Anlage Godorf hingewiesen wird.
Die Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat hatte im Juli 2020 eine verkehrliche
Stellungnahme abgegeben, die eine solche Ergänzung der Wegweisung ab-
lehnte.

Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde im Rahmen des Halbjahresberichtes
im Jahr 2020 wiederholt und nunmehr die Autobahn GmbH aufgefordert, eine
Nachbesserung der Autobahnwegweisung vorzunehmen.

Die funktionale Straßenverkehrsbehörde der Autobahn GmbH, NL Rheinland, ist
für die Anordnung der Wegweisung auf Autobahnen gem. 845 Abs.1+3 zustän-
dig.

In Abstimmung mit dem Baulastträger der Autobahn GmbH, NL Rheinland, wird
folgende verkehrliche Stellungnahme abgegeben:

Die
Autobahn
Rheinland

Die Autobahn GmbH
des Bundes

Niederlassung Rheinland
Hansastr. 2

47799 Krefeld

T: +49 2151 8190

E: rheinland@autobahn.de

www.autobahn.de

kerstin.arnold@autobahn.de
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker St. 18

50679 Köln

Datum

13.12.2023

Geschäftsführung

Dr. Michael Güntner (Vorsitzender)

Gunther Adler
Dirk Brandenburger
Anne Rethmann

Aufsichtsratsvorsitz
Oliver Luksic

Sitz

Berlin

AG Charlottenburg
HRB 200131 B

Steuernummer
30/260/50246

Bankverbindung

UniCredit Bank

IBAN

DE10 1002 0890 0028 7048 95
BIC HYVEDEMM488

RN

Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgaben der Straßenverkehrs-
ordnung, mit dem zugehörigen Verkehrszeichenkatalog und den einschlägigen
Richtlinien, hier den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobah-
nen (RWBA 2023).

Danach ist es nur in Ausnahmefällen möglich, auf der Autobahn, integriert in

der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm

Parken und Reisen

auf P & R Plätze hinzuweisen.

Das Sinnbild darf nur angeordnet werden, wenn folgende Voraussetzungen er-
füllt sind:

Der Parkplatz hat mit regelmäßiger Verfügbarkeit freie Kfz-Stellplätze,
insbesondere werktags zwischen 8-17h:

Belegungsgrad ist bei der Autobahn GmbH nicht bekannt. Stellplatzange-
bot ca. 60 Stellplätze \

Ein großer Teil des Fernverkehrs kann auf den ÖPNV umsteigen, um
dadurch zur Entlastung des Basisnetz beizutragen.

Die BAB Autobahn A555 ist eine Verbindung mit regionaler Bedeutung.
Die A555 verbindet die beiden Regionalzentren Bonn und Köln. Es liegt
keine Fernverkehrsverbindung vor. Beide Zentren sind zusätzlich über DB
von Stadtzentrum zu Stadtzentrum erreichbar.

Mindest-Taktfrequenz der angeschlossenen öffentlichen Verkehrsmittel
von 10min in den Spitzenzeiten
Die Linie 18 fährt im 10 Minutentakt.

Mindestanzahl von 500 allgemein verfügbaren Kfz - Stellplätzen
Mit einer Anzahl von < 100 Stellplätzen nicht erfüllt.

Zusätzlich ist verkehrlich noch folgendes zu bemerken und in die verkehrliche

Würdigung einzubeziehen:

Die
Autobahn

Rheinland

IN Die
Autobahn

/1 U Rheinland

- Die vorhandene BAB-Beschilderung soll nicht mit Hinweisen auf einzelne

Sonderziele belastet werden, da die vorh. Wegweisung bereits mit der
“ erlaubten Anzahl von Zielangaben gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet

ist. . j

- Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkehrsordnung (StVO) für
die Sicherung der Verkehrssituation geltende Beschilderung, darf in ihrer
Erkennbarkeit und Begreifbarkeit nicht eingeschränkt werden.

- Eine Anreise über die Autobahn zum P+R-Platz ist nicht vorrangig zu er-
warten, da die Verkehrsmittelwahl bereits in den Zentren erfolgt.

Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weist vor der Ausfahrt der
Anschlussstelle Godorf auf den gleichlautenden Stadtteil Godorf hin.

Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadtteiles Godorf und dieser wird
nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über die Kerkrader Str.
(L150) und die Industriestraße (L 300) ohne Umweg ausgewiesen.

Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschildert durch Verkehrszeichen
VZ Nr. 316

Straße: |1300, Absılr. 6
Abschnkt: | 4 090051070890 ||» |
stavon: IM

IN

Die
Autobahn

/] U Rheinland

Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die eine Erreichbarkeit ohne Fehl-
fahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet.

Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlussstelle Godorf eine gefahren-
abhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die anliegenden
Raffinerien entstehen könnte.

Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrecke, in einer Länge von 4km
vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A555 mehrere Unfallhäufungsstellen
dokumentiert sind.

Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblichen Verkehrsmengen und
der nur eingeschränkt leistungsfähigen Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz
durch die täglich auftretenden Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend
erforderlichen Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch Beschlüsse der Un-
fallkommission mehrere verkehrlichen Maßnahmen veranlasst, wie Begrenzung
der zul. Geschwindigkeit und Stauwarnung, die die Verkehrslage sicherer gestal-
ten sollen.

Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser Strecke die vorhandene Weg-
weisung und verkehrssichernde Beschilderung nicht durch weitere Informa-
tionshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden.

Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschilderung mit Hinweis auf den
P&R-Platz Godorf im Zuge der A555 nicht weiterverfolgt.

(Dre X

i.A. Kerstin Arnold - i.A. Manfred Bach
(funktionale Straßenverkehrsbehörde) (Abteilungsleiter Verkehrsrecht)

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2172 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0239/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die CDU -Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20. Februar 2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um 
zu erreichen, dass schon auf den Auto bahnen  - A 4, A 553, A 555 – wirksam auf den 
zur Zeit unzureichend genutzten P&R -Parkplatz in Köln -Godorf hingewiesen wird.  
 
Begründung: 
 
P&R-Parkmöglichkeiten zur Stadtbahn sind ein wichtiger Faktor im Kampf gegen den 
Verkehrskollaps in der Kölner Innens tadt. Auf den Autobahnen gibt es bisher keine n 
Hinweis auf diesen Parkpla tz, der an der KVB -Haltestelle Godorf Bahnhof gut zu erre i-
chen ist. Seine Auslastung lässt jedoch zu wünschen übrig, obwohl von dort eine gute 
und schnelle Verbindung in die Innenstad t besteht. Ggf. bestehen hier sogar noch Au s-
baumöglichkeiten, wenn die Taktung der Stadtbahnlinien 16 und 17 verbe ssert werden. 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski     gez. Heinzlmeier

Sachstandsbericht BV

933 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0239/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf,  
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion 
AN/0239/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt 
aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit un-
zureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird.  
 
Status    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stellungnahme der Bezirksregierung 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=305542

Anlagezu12_17AutobahnGmbH

6288 Zeichen

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
 
 
Datum: 16. Juli 2020 
Seite 1 von 5 
 
Aktenzeichen:  
25.1.10.5  
 
 
Auskunft erteilt:  
Arnold  
 
kerstin.arnold@brk.nrw.de 
Zimmer: H 323  
Telefon: (0221) 147 - 3667 
, 
Fax: (0221) 147 - 2890 , 
 
Zeughausstraße 2-10, 
50667 Köln 
 
DB bis Köln Hbf,  
U-Bahn 3,4,5,16,18 
bis Appellhofplatz 
 
Besuchereingang 
 (Hauptpforte):  
Zeughausstr. 8 
 
Telefonische Sprechzeiten: 
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr 
 
Besuchertag: 
donnerstags: 8:30 
 - 15:00  Uhr 
(weitere Termine nach 
Vereinbarung) 
 
Landeshauptkasse NRW: 
Landesbank Hessen-Thüringen 
 
IBAN:  
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
 
BIC: WELADEDDXXX 
Zahlungsavise bitte an 
zentralebuchungsstelle@ 
brk.nrw.de 
Bezirksregierung Köln 
Hauptsitz: 
Zeughausstr. 
 2-10,  50667  Köln 
Telefon: (0221) 147 – 0 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg -koeln.nrw.de  
Stadt Köln  
Die Oberbürgermeisterin 
Geschäftsführung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
 
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.2.2017  
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R - Parkplatz Godorf 
 
Autobahnwegweisung auf der BAB A 555 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
im o.g. Beschluss der Bezirksvertretung wird die Ve rwaltung 
aufgefordert mit den zuständigen Behörden Kontakt a ufzunehmen, um  
zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB A 555 mit einer Beschilderung 
auf die P & R – Anlage Godorf hingewiesen wird. 
 
Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgab en der 
Straßenverkehrsordnung, mit dem zugehörigen Verkehr szeichenkatalog 
und den einschlägigen Richtlinien, den Richtlinien für die wegweisende 
Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000).   
Danach ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, auf der 
Autobahn, integriert in der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm  
auf P & R Plätze hinzuweisen.  
 
Diese Ausweisung kann jedoch nur aus verkehrlichen Gründen und in 
Ausnahmefällen verwendet werden und ist mit dem Verkehrsministerium 
NRW und dem Bundesministerium für Verkehr abzustimm en und von 
dort zu genehmigen.

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 2 von 5 
Bezirksregierung Köln 
 
Auch die Regelungen der Richtlinien für die additiv e 
Hinweisbeschilderung in NRW (RaH – NRW 2008) bieten  unter 
gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit für die Aufstellung von 
Hinweisschildern zusätzlich zur blauen Wegweisung.  
Diese sollen zur besseren Orientierung und Informat ion dienen und eine 
gezielte Verkehrsführung zu Sonderzielen gewähren, bei denen ein 
besonderer Verkehrslenkungsbedarf besteht. Diese We gweisung wird 
additiv zu der blauen Beschilderung aufgestellt.  
 
 
Dabei ist zu beachten: 
 
- Das Verfahren unterliegt der verkehrlichen Bedeut ung des 
Sonderziels, der Wegeführung und der bereits an den  
betreffenden Straßen vorhandenen Vielfalt vorhanden er 
Beschilderung und soll nur restriktiv gehandhabt werden.  
- Diese Hinweise übernehmen auf der Autobahn keine 
Wegweisungsfunktion im herkömmlichen Sinne. Sie geb en eine 
Information zur Orientierung, um auf der Autobahn d ie richtige 
Ausfahrt zu finden, von der aus das Ziel zu erreichen ist. 
- Die vorhandene Beschilderung soll nicht mit Hinwe isen auf 
solche Sonderziele belastet werden, da die Wegweisu ng im 
Allgemeinen bereits mit der erlaubten Anzahl von Zi elangaben 
gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet ist.  
- Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkeh rsordnung 
(StVO) für die Sicherung der Verkehrssituation gelt ende 
Beschilderung, darf in ihrer Erkennbarkeit und Begr eifbarkeit 
nicht eingeschränkt werden. 
 
 
Von der Bezirksregierung Koeln wurden mit diesen Vo rgaben die 
Möglichkeiten der im Beschluss der Bezirksvertretun g gewünschten 
Ausweisung des P&R-Platzes Godorf auf der A555 mit der 
Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Köln, Verkehrsdirektion, und dem 
Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW beraten.

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 3 von 5 
Bezirksregierung Köln 
Die Beratung ergab folgendes Ergebnis: 
 
Eine Anreise über die Autobahn ist nicht vorrangig zu erwarten. 
 
Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weis t vor der 
Ausfahrt der Anschlussstelle Godorf auf den gleichl autenden Stadtteil 
Godorf hin. 
 
Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadttei les Godorf und 
dieser wird nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über 
die Kerkrader Str. (L150) und die Industriestraße ( L 330) ohne Umweg 
ausgewiesen.  
 
Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschilde rt durch 
Verkehrszeichen VZ Nr. 316

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 4 von 5 
Bezirksregierung Köln 
 
Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die ein e Erreichbarkeit 
ohne Fehlfahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet.  
 
Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlusss telle Godorf eine 
gefahrenabhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die 
anliegenden Raffinerien entstehen könnte.  
 
Auch steht bereits vor der Anschlussstelle Godorf e ine zusätzliche   
Informationsbeschilderung für die Routenführung zum  Phantasialand 
Brühl. 
 
 
 
 
Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrec ke, in einer Länge 
von 4km vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A55 5 mehrere 
Unfallhäufungsstellen dokumentiert sind.  
Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblich en 
Verkehrsmengen und der nur eingeschränkt leistungsf ähigen 
Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz  durch die tägl ich auftretenden 
Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend erforde rlichen Ausbau 
des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch die Unfallkommis sion nicht nur  
eine verkehrsabhängige Stauwarnung angeordnet, sond ern auch eine

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 5 von 5 
Bezirksregierung Köln 
StVO-Beschilderung, die beginnend vor der Anschluss stelle Godorf die 
zul. Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h bzw. 80km/h begrenzt.  
 
 
Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser S trecke die 
vorhandene Wegweisung und verkehrssichernde Beschil derung nicht 
durch weitere Informationshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden. 
 
Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschil derung mit Hinweis  
auf den P&R-Platz Godorf im Zuge der A555  nicht weiter verfolgt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüße 
Im Auftrag 
 
(Arnold)

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0239/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27