AN/0239/2017
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf
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Stellungnahme zu BV2 Sinnbild P+R Godorf in WW A555 vom 13.12.23
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> Die Autobahn GmbH des Bundes - Hansastr. 2 - 47799 Krefeld Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Industriestraße 161-Haus1 50999 Köln Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Kerstin Arnold, 0221-29927-931 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom 15.1.2021 E-Mail-Frau Köhnlein Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Jahresbericht Sachstand 1.Halbjahr 2020 (Beschluss Nr.12/17) Verbesserung der Ausschilderung zum P & R -Parkplatz Godorf Industriestraße (L300) - Autobahnwegweisung A555 Bezug: Schreiben/Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat vom 16.7.2020 Az.: 25.1.10.5 Sehr geehrte Damen und Herren, der Beschluss der Bezirksvertretung vom 20.2.2017 zu dem Antrag AN/0239/2017 beauftragte die Verwaltung der Stadt Köln mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB A 555 mit einer Beschilderung auf die P& R- Anlage Godorf hingewiesen wird. Die Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat hatte im Juli 2020 eine verkehrliche Stellungnahme abgegeben, die eine solche Ergänzung der Wegweisung ab- lehnte. Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde im Rahmen des Halbjahresberichtes im Jahr 2020 wiederholt und nunmehr die Autobahn GmbH aufgefordert, eine Nachbesserung der Autobahnwegweisung vorzunehmen. Die funktionale Straßenverkehrsbehörde der Autobahn GmbH, NL Rheinland, ist für die Anordnung der Wegweisung auf Autobahnen gem. 845 Abs.1+3 zustän- dig. In Abstimmung mit dem Baulastträger der Autobahn GmbH, NL Rheinland, wird folgende verkehrliche Stellungnahme abgegeben: Die Autobahn Rheinland Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Hansastr. 2 47799 Krefeld T: +49 2151 8190 E: rheinland@autobahn.de www.autobahn.de kerstin.arnold@autobahn.de Außenstelle Köln Deutz-Kalker St. 18 50679 Köln Datum 13.12.2023 Geschäftsführung Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) Gunther Adler Dirk Brandenburger Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin AG Charlottenburg HRB 200131 B Steuernummer 30/260/50246 Bankverbindung UniCredit Bank IBAN DE10 1002 0890 0028 7048 95 BIC HYVEDEMM488 RN Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgaben der Straßenverkehrs- ordnung, mit dem zugehörigen Verkehrszeichenkatalog und den einschlägigen Richtlinien, hier den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobah- nen (RWBA 2023). Danach ist es nur in Ausnahmefällen möglich, auf der Autobahn, integriert in der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm Parken und Reisen auf P & R Plätze hinzuweisen. Das Sinnbild darf nur angeordnet werden, wenn folgende Voraussetzungen er- füllt sind: Der Parkplatz hat mit regelmäßiger Verfügbarkeit freie Kfz-Stellplätze, insbesondere werktags zwischen 8-17h: Belegungsgrad ist bei der Autobahn GmbH nicht bekannt. Stellplatzange- bot ca. 60 Stellplätze \ Ein großer Teil des Fernverkehrs kann auf den ÖPNV umsteigen, um dadurch zur Entlastung des Basisnetz beizutragen. Die BAB Autobahn A555 ist eine Verbindung mit regionaler Bedeutung. Die A555 verbindet die beiden Regionalzentren Bonn und Köln. Es liegt keine Fernverkehrsverbindung vor. Beide Zentren sind zusätzlich über DB von Stadtzentrum zu Stadtzentrum erreichbar. Mindest-Taktfrequenz der angeschlossenen öffentlichen Verkehrsmittel von 10min in den Spitzenzeiten Die Linie 18 fährt im 10 Minutentakt. Mindestanzahl von 500 allgemein verfügbaren Kfz - Stellplätzen Mit einer Anzahl von < 100 Stellplätzen nicht erfüllt. Zusätzlich ist verkehrlich noch folgendes zu bemerken und in die verkehrliche Würdigung einzubeziehen: Die Autobahn Rheinland IN Die Autobahn /1 U Rheinland - Die vorhandene BAB-Beschilderung soll nicht mit Hinweisen auf einzelne Sonderziele belastet werden, da die vorh. Wegweisung bereits mit der “ erlaubten Anzahl von Zielangaben gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet ist. . j - Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Sicherung der Verkehrssituation geltende Beschilderung, darf in ihrer Erkennbarkeit und Begreifbarkeit nicht eingeschränkt werden. - Eine Anreise über die Autobahn zum P+R-Platz ist nicht vorrangig zu er- warten, da die Verkehrsmittelwahl bereits in den Zentren erfolgt. Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weist vor der Ausfahrt der Anschlussstelle Godorf auf den gleichlautenden Stadtteil Godorf hin. Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadtteiles Godorf und dieser wird nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über die Kerkrader Str. (L150) und die Industriestraße (L 300) ohne Umweg ausgewiesen. Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschildert durch Verkehrszeichen VZ Nr. 316 Straße: |1300, Absılr. 6 Abschnkt: | 4 090051070890 ||» | stavon: IM IN Die Autobahn /] U Rheinland Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die eine Erreichbarkeit ohne Fehl- fahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet. Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlussstelle Godorf eine gefahren- abhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die anliegenden Raffinerien entstehen könnte. Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrecke, in einer Länge von 4km vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A555 mehrere Unfallhäufungsstellen dokumentiert sind. Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblichen Verkehrsmengen und der nur eingeschränkt leistungsfähigen Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz durch die täglich auftretenden Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend erforderlichen Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch Beschlüsse der Un- fallkommission mehrere verkehrlichen Maßnahmen veranlasst, wie Begrenzung der zul. Geschwindigkeit und Stauwarnung, die die Verkehrslage sicherer gestal- ten sollen. Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser Strecke die vorhandene Weg- weisung und verkehrssichernde Beschilderung nicht durch weitere Informa- tionshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden. Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschilderung mit Hinweis auf den P&R-Platz Godorf im Zuge der A555 nicht weiterverfolgt. (Dre X i.A. Kerstin Arnold - i.A. Manfred Bach (funktionale Straßenverkehrsbehörde) (Abteilungsleiter Verkehrsrecht)
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0239/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU -Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20. Februar 2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf den Auto bahnen - A 4, A 553, A 555 – wirksam auf den zur Zeit unzureichend genutzten P&R -Parkplatz in Köln -Godorf hingewiesen wird. Begründung: P&R-Parkmöglichkeiten zur Stadtbahn sind ein wichtiger Faktor im Kampf gegen den Verkehrskollaps in der Kölner Innens tadt. Auf den Autobahnen gibt es bisher keine n Hinweis auf diesen Parkpla tz, der an der KVB -Haltestelle Godorf Bahnhof gut zu erre i- chen ist. Seine Auslastung lässt jedoch zu wünschen übrig, obwohl von dort eine gute und schnelle Verbindung in die Innenstad t besteht. Ggf. bestehen hier sogar noch Au s- baumöglichkeiten, wenn die Taktung der Stadtbahnlinien 16 und 17 verbe ssert werden. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0239/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion AN/0239/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit un- zureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Stellungnahme der Bezirksregierung https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=305542
Anlagezu12_17AutobahnGmbH
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Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 16. Juli 2020 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 25.1.10.5 Auskunft erteilt: Arnold kerstin.arnold@brk.nrw.de Zimmer: H 323 Telefon: (0221) 147 - 3667 , Fax: (0221) 147 - 2890 , Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg -koeln.nrw.de Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.2.2017 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R - Parkplatz Godorf Autobahnwegweisung auf der BAB A 555 Sehr geehrte Damen und Herren, im o.g. Beschluss der Bezirksvertretung wird die Ve rwaltung aufgefordert mit den zuständigen Behörden Kontakt a ufzunehmen, um zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB A 555 mit einer Beschilderung auf die P & R – Anlage Godorf hingewiesen wird. Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgab en der Straßenverkehrsordnung, mit dem zugehörigen Verkehr szeichenkatalog und den einschlägigen Richtlinien, den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000). Danach ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, auf der Autobahn, integriert in der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm auf P & R Plätze hinzuweisen. Diese Ausweisung kann jedoch nur aus verkehrlichen Gründen und in Ausnahmefällen verwendet werden und ist mit dem Verkehrsministerium NRW und dem Bundesministerium für Verkehr abzustimm en und von dort zu genehmigen. Datum: 16. Juli 2020 Seite 2 von 5 Bezirksregierung Köln Auch die Regelungen der Richtlinien für die additiv e Hinweisbeschilderung in NRW (RaH – NRW 2008) bieten unter gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit für die Aufstellung von Hinweisschildern zusätzlich zur blauen Wegweisung. Diese sollen zur besseren Orientierung und Informat ion dienen und eine gezielte Verkehrsführung zu Sonderzielen gewähren, bei denen ein besonderer Verkehrslenkungsbedarf besteht. Diese We gweisung wird additiv zu der blauen Beschilderung aufgestellt. Dabei ist zu beachten: - Das Verfahren unterliegt der verkehrlichen Bedeut ung des Sonderziels, der Wegeführung und der bereits an den betreffenden Straßen vorhandenen Vielfalt vorhanden er Beschilderung und soll nur restriktiv gehandhabt werden. - Diese Hinweise übernehmen auf der Autobahn keine Wegweisungsfunktion im herkömmlichen Sinne. Sie geb en eine Information zur Orientierung, um auf der Autobahn d ie richtige Ausfahrt zu finden, von der aus das Ziel zu erreichen ist. - Die vorhandene Beschilderung soll nicht mit Hinwe isen auf solche Sonderziele belastet werden, da die Wegweisu ng im Allgemeinen bereits mit der erlaubten Anzahl von Zi elangaben gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet ist. - Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkeh rsordnung (StVO) für die Sicherung der Verkehrssituation gelt ende Beschilderung, darf in ihrer Erkennbarkeit und Begr eifbarkeit nicht eingeschränkt werden. Von der Bezirksregierung Koeln wurden mit diesen Vo rgaben die Möglichkeiten der im Beschluss der Bezirksvertretun g gewünschten Ausweisung des P&R-Platzes Godorf auf der A555 mit der Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Köln, Verkehrsdirektion, und dem Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW beraten. Datum: 16. Juli 2020 Seite 3 von 5 Bezirksregierung Köln Die Beratung ergab folgendes Ergebnis: Eine Anreise über die Autobahn ist nicht vorrangig zu erwarten. Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weis t vor der Ausfahrt der Anschlussstelle Godorf auf den gleichl autenden Stadtteil Godorf hin. Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadttei les Godorf und dieser wird nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über die Kerkrader Str. (L150) und die Industriestraße ( L 330) ohne Umweg ausgewiesen. Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschilde rt durch Verkehrszeichen VZ Nr. 316 Datum: 16. Juli 2020 Seite 4 von 5 Bezirksregierung Köln Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die ein e Erreichbarkeit ohne Fehlfahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet. Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlusss telle Godorf eine gefahrenabhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die anliegenden Raffinerien entstehen könnte. Auch steht bereits vor der Anschlussstelle Godorf e ine zusätzliche Informationsbeschilderung für die Routenführung zum Phantasialand Brühl. Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrec ke, in einer Länge von 4km vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A55 5 mehrere Unfallhäufungsstellen dokumentiert sind. Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblich en Verkehrsmengen und der nur eingeschränkt leistungsf ähigen Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz durch die tägl ich auftretenden Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend erforde rlichen Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch die Unfallkommis sion nicht nur eine verkehrsabhängige Stauwarnung angeordnet, sond ern auch eine Datum: 16. Juli 2020 Seite 5 von 5 Bezirksregierung Köln StVO-Beschilderung, die beginnend vor der Anschluss stelle Godorf die zul. Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h bzw. 80km/h begrenzt. Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser S trecke die vorhandene Wegweisung und verkehrssichernde Beschil derung nicht durch weitere Informationshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden. Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschil derung mit Hinweis auf den P&R-Platz Godorf im Zuge der A555 nicht weiter verfolgt. Mit freundlichen Grüße Im Auftrag (Arnold)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0239/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27