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V/0021/2012

Umsetzung Haushaltskonsolidierung 1,75 %

Vorlagen 05.01.2012

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 02.02.2012, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12165 Zeichen

V/0021/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung Haushaltskonsolidierung 1,75 % der Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und 
Verbände 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2012 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Kulturausschuss stimmt der Umsetzung der Haushaltkonsolidierung von 1,75% der Zuschüsse 
an Vereine und Verbände in der Produktgruppe 0401 „Kulturförderung/ Kulturman agement“ mit 
den folgenden Einsparungen zu: 
 
Streichung des Zuschusses an die Kirchengemeinde St. Norbert 
Einsparung: 4.500 Euro 
 
Kürzung des Zuschusses an den Verein Zukunftsmusik für den Betrieb des Probezentru ms von 
14.880 Euro auf 10.880 Euro      
Einsparung: 4.000 Euro 
 
Streichung des Zuschusses an den Verein LIVAS e. V.  
Einsparung: 5.000 Euro 
 
Kürzung des Zuschusses an den Westfälischen Kunstverein von 18.250 Euro auf 17.250 Euro 
Einsparung: 1.000 Euro 
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2012 und die Finanzplanung 2013 ff. ergeben sich nicht, da 
eine Kürzung der Transferaufwendungen in Höhe von 2 5.220 Euro ab dem Jahr 2012 auf der 
Grundlage des AFBL am 01.12.2010 bereits zum Haushaltsplan 2012 berücksichtigt wurde. 
 
Begründung: 
 
1. Problemstellung/Anlass 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat am 1.12.2010 beschlossen, 
dass die Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen, Verbände ab dem Jahr 2012 jährlich pauschal um 
1,75 % gekürzt werden sollen. Dies entspricht einem Gesamteinsparvolumen von 25.220 €. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0021/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell / Herr Ermeling 
Ruf: 
492-4100 / 492-4103 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Ermeling@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0021/2012 
Mit den letzten Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Rödl -Gutachtens in den Jahren 2007 
ff. sind jedoch für eine Reihe von Kulturveranstaltungen sowie Kulturträgern – insbesondere auch 
vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks und der seit Jahren nicht erfolgten Anpassung 
der Betriebskostenzuschüsse – bereits die Grenzen mög licher Einsparungen erreicht. Um eine 
nicht beabsichtigte / unkontrollierte Existenzgefährdung zu vermeiden, wird von einem prozentu a-
len Einsparen nach dem „Rasenmäher“-Prinzip abgesehen.  
Der Kulturausschuss sprach sich zudem in seiner Etatsitzung am 24. November 2011 ebenfalls 
einvernehmlich – auch entsprechend einem Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushaltes - grund-
sätzlich dafür aus, keine Kürzungen nach dem „Rasenmäherprinzip“ vorzunehmen.  In dieser Si t-
zung beschloss der Kulturausschuss  bereits, den Bürg ervorschlag Nr. 446 „Zuschuss zur Durc h-
führung des „Guten Montag“ in Höhe von 2.980 Euro streichen“ aufzugreifen sowie die Streichung 
des Zuschusses an das Westpreußische Landesmuseum in Höhe von 10.000 Euro . Damit erg e-
ben sich – da der Zuschuss für den „G uten Montag“ alle drei Jahre erfolgte – ein noch zu erre i-
chendes Einsparvolumen in Höhe von 15.220 Euro bzw. alle drei Jahr in Höhe von 12.240 Euro, 
und damit jährlich im Durchschnitt in Höhe von 14.220 Euro. 
 
2. Grundüberlegungen zu den Einsparvorschlägen 
 
Den weiteren Einsparmaßnahmen liegen die folgenden Grundüberlegungen bzw. grundsät zliche 
Kriterien zugrunde.  
 
2.1. Netzwerke mit Ankerpunkten erhalten: 
 
Für die Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung“ wurde als Ziel das Aufrech t-
erhalten und Fördern des facettenreichen, vielfältigen kulturellen Spektrums in Münster auf hohem 
Niveau festgelegt. 
Regelförderungen (zweckgebunden zur Förderung von Programmen/Veranstaltungen und/oder zur 
Deckung von Betriebskosten) sowie freie Projektmittel werden  dabei in abgestimmten Förderko n-
zeptionen so eingesetzt, dass abgesicherte Ankerpunkte und ihre Netzwerke in den verschiedenen 
Sparten etabliert und jeweils weiterentwickelt  werden können.  
 
Wichtige, zentrale Ankerpunkte, die strategisch in der Vergangen heit entwickelt wurden , lassen 
sich differenziert nach den verschiedenen Sparten wie folgt darstellen:  
 
- Darstellende Kunst: Theater im Pumpenhaus inklusive Kuratoriumsförderung, Probebe-
trieb, Hoppegarten und Co-Produktionspartnern (u. a. Theater Titanick, Cactus Junges 
Theater…) 
- Bildende Kunst: AZKM, Konzept Junge Kunst, Wewerka Pavillon, Atelierförderung  
- Film: Filmgruppe Münster, Filmfestival Münster, Die Linse 
- Medien: Bennohaus (Schwerpunkt: Medien, AKO, Stadtteilkultur) und Medienforum 
- Heimatpflege: Stadtheimatbund als zentrale koordinierende Instanz 
- Soziokultur (innerstädtisch):  
o Begegnungsstätte Kreativhaus (Schwerpunkte im Kulturprogramm: Improtheater, 
Kabarett, Workshops, Kunstschule) 
o CUBA (Schwerpunkt: Neue Musik und „neue“ Literatur / Poetry) 
- sowie Stadtteilkultur in den Begegnungseinrichtungen der Stadtteile, die aktiv, den Gege-
benheiten und Potentialen vor Ort folgend, Kulturangebote machen und schaffen: 
o Begegnungszentrum Meerwiese (Schwerpunkt: Kindertheater + Stadtteilkultur) 
o Bürgerhaus Kinderhaus  
o Hof Hesselmann in Mecklenbeck 
 
2.2. Landeszuschüsse nicht gefährden 
 
Aufgrund ihrer Profilierung und der z. T. auch deutlich überregionalen Strahlkraft dieser Anke r-
punkte, erha lten einige dieser Institutionen Landeszuschüsse (sowohl als Regelförderung en als 
auch Projektzuschüsse), die die kommunalen Zuschüsse z. T. übersteigen. Ein angemessener

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kommunaler Eigenanteil zur Unterha ltung und Förderung dieser zentralen Ankerpunkte ist zur 
„Auslösung“ und Sicherung einer Cofinanzierung durch das Land NRW zwingend beizubehalten. 
 
2.3. Sponsoringleistung nicht gefährden / Sponsoring verbessern 
 
Sinkende öffentliche Mittel führen dazu, dass die Bedeutung einer (Mit)Finanzierung durch private 
Drittmittel zunimmt. Umso wichtiger ist es, „sponsoringtaugliche“ Veranstaltungen zu identifizieren. 
Allerdings ist in der Regel ein angemessener kommunaler Anteil Voraussetzung (ausg eglichenes 
PPP) für die Akquirierung eines Sponsorings B ei bereits stark drittmittelfinanzierten Institutionen 
und/oder Veranstaltungen sollten mögliche Kürzungen der öffentlichen Gelder nicht zu einer „D e-
motivierung“ bzw. Verringerung des Engagements der Sponsoren führen. 
 
2.4. Projekte mit Perspektive / Zukunftsfähigkeit fokussieren 
 
Sparprogramme mit der Option tiefgreifender Einschnitte sollten sich zudem auch an einer grun d-
sätzlichen Überprüfung von zeitgemäßen Inhalten, Zielen und Standards orientieren. Mit Blick auf 
die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sind allgemein auch bei der Kulturförderung 
relevant: 
 
-  Aspekte des demogr afischen Wandels, der Interkultur und der kulturellen Bildung (aufgrund 
der unmittelbaren Nähe zu „ihrem Klientel“ liegen hier Stärken der profilierten soziokulturellen 
Einrichtungen sowie der Stadtteilbegegnungshäuser) 
 
-  Aspekte der Internationalität, i nternationaler Gastspiele, (Co)-Produktionen sowie Austausch, 
Formate mit überregionaler Ausstrahlung, kulturwirtschaftliche Aspekte (diesbezügliche Stä r-
ken / Potentiale weisen auf: Theater im Pumpenhaus, die AZKM, Filmwerkstatt und im Bereich 
der Veranstaltungen das Lyrikertreffen Münster, das Jazzfestival und Filmfestival) 
 
3. Erläuterungen zu den Sparvorschlägen: 
 
Zur Erreichung des Einsparvolumens von 15.220 Euro bzw. alle drei Jahre in Höhe von 12.240 
Euro (im Durchschnitt damit jährlich 14.220 Euro) schlägt die Verwaltung folgende weitere Kü r-
zungszuordnungen zum Haushaltsjahr 2012 ff. vor: 
 
Zentralrendantur der Katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Münster Mauritz  
Die weitere Bezuschussung der Zentralrendantur der Katholischen Kirchengemeinden im Dekanat 
Münster Mauritz für das Freizeitheim St. Norbert der G emeinde wird nicht weiter vorgenommen. 
Das Freizeitheim St. Norbert erhält seit 2006 einen regelmäßigen Zuschuss i.H.v. 4.500 Euro (vo r-
her 4.960 Euro). Der Zuschuss wird als Betriebskostenzuschuss gewährt.  
Bei der Zentralrendantur wird das Freizeitheim St. Norbert finanztechnisch im Einzelplan „Beso n-
dere Seelsorge“ geführt und hat ein Ausgabevolumen von jährlich ca. 15.000 – 18.000 Euro (Ho-
norare, Geschäftsaufwand, Betrieb etc.). 
Das regelmäßige Programm im Freizeitheim besteht aus wöchentlichen Treffen zur Wirbelsä u-
lengymnastik, Seniorentanz etc., aus Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarneval, E l-
ternabenden, Sommerlager etc. und aus rein kirchlichen Veranstaltungen (spezielle Gottesdienste, 
Generalversammlungen, Mitarbeitertreffen, Chorproben etc.).  Die regelmäßige Förderung einer 
Kirchengemeinde aus dem Kulturetat stellt bislang eine absolute Ausnahme dar . Keine andere 
Kirchengemeinde erhält aus Kulturfördermitteln einen Regelzuschuss. 
 
Streichung des Zuschusses (4.500 Euro)  = Einsparung: 4.500 Euro 
 
 
Probe- und Musikzentrum Am Hawerkamp 
Das Musik - und Probezentrum in Münster bietet Begegnungsmöglichkeiten für Bands und die 
Möglichkeit, ihre Musik in Räumen mit verschiedensten Ausstatt ungen zu proben und zu erarbe i-
ten. Neben 23 Probenräumen verfügt das Zentrum über 2 Equipmenträume, die auch kurzfristig

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und stundenweise angemietet werden können. Eine Reduzierung des B etriebskostenzuschusses 
an das Probe- und Musikzentrum Am Hawerkamp erscheint vertretbar (um 4.000 Euro auf 10.8 80 
Euro). Die Kürzung des Zuschusses müsste dann durch Anpassung der Mietsätze für die Probe n-
räume und den Studiobetrieb im Hause oder anderweitig kompensiert werden.  
 
Kürzung des Zuschusses (14.880 Euro) um 4.000 Euro = Einsparung: 4.000 Euro 
 
 
LIVAS e. V. 
Das Anliegen des Vereins ist die Unterstützung lesbischer Selbsthilfegruppen und selbstorganisier-
ter Treffs (z. B. Coming Out Gruppe, Stammtisch für Lesben, Lesben mit Kindern), Vernetzung und 
aktive lesbische Lobbyarbeit, Information und Aufklärung und die Durchführung von Veranstaltu n-
gen. Der Verein LIVAS ist aus dem Betreiberverein des Begegnungszentrums Am Hawerkamp 31 
als eigenständiger Verein hervorgegangen.  
Seit Mitte der 90er Jahre erhält  das Begegnungszentrum Am Hawerkamp 31 einen regelmäßigen 
Zuschuss. Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von jährlich 15.000 Euro 
an das Begegnungszentrum für Schwule und Lesben, der nach eigenem Verteilungsvo rschlag der 
Zuschussempfänger zu zwei Drittel an das KCM und zu einem Drittel an den Verein LIVAS ausg e-
zahlt wird.  
Seit September 2011 hat der Ve rein LIVAS neue Räume in der Schaumburgstraße bezogen und 
ist nicht mehr Am Hawerkamp 31 ansässig. Die Erreichung des Förderzwecks „Begegnungszen t-
rum Am Hawerkamp 31“ ist durch eine Bezuschussung des Vereines LIVAS durch den Umzug  
nicht mehr gegeben. 
Der Zuschuss an das KCM in Höhe von jährlich 10.000 Euro bleibt als Betriebskostenz uschuss für 
das Begegnungszentrum Am Hawerkamp 31 erhalten. 
  
Streichung des Zuschusses (5.000 Euro) = Einsparung: 5.000 Euro 
 
 
Westfälischer Kunstverein 
Der Westfälische Kunstverein erhält einen jährlichen nicht an Projekte gebundenen Zuschuss.. 
Die Finanzierung der Arbeit des Westfälischen Kunstvereins erfolgt in der Reg el durch Beiträge 
und vor allem durch Zuschüsse und Zuwendungen. Hauptförderer ist der Landschaftsverband 
Westfalen Lippe. Die dem Kulturamt vorgelegten Abrechnungen der letzten Jahre machten deu t-
lich, dass die Finanzlage des Vereines sehr stabil ist. Durch eine moderate Verringerung des städ-
tischen Zuschusses in der vorgeschlagenen Höhe wird diese Stabilität nicht beeinträchtigt und die 
Arbeit des Vereines wird dadurch nicht gefährdet. 
  
Kürzung des Zuschusses (18.250 Euro) um 1.000 Euro = Einsparung: 1.000 Euro 
 
 
Gesamteinsparung:  14.500 Euro 
 
Mit den vorgeschlagenen Kürzungen und Streichungen kann das Sparziel (im Durchschnitt jährlich 
14.220 Euro) erreicht werden. Vor dem Hintergrund der dargestellten grundsätzlichen Förderstr a-
tegien erscheinen die vo rgeschlagenen Kürzungen und Streichungen vertretbar und tragen dazu 
bei, die nicht beabsichtigte und möglicherweise nicht kontrollierbare Existenzgefährdung einer 
Vielzahl kultureller Einrichtungen und Initiativen zu vermeiden. 
 
 
I. V. 
gez. 
Dr. Hanke

Beratungsverlauf (1)

02.02.2012 Kulturausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schaumburgstraße
  • Am Hawerkamp 31
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0021/2012
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37