V/0021/2012
Umsetzung Haushaltskonsolidierung 1,75 %
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Beschlussvorlage
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V/0021/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Umsetzung Haushaltskonsolidierung 1,75 % der Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände Beratungsfolge 02.02.2012 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Kulturausschuss stimmt der Umsetzung der Haushaltkonsolidierung von 1,75% der Zuschüsse an Vereine und Verbände in der Produktgruppe 0401 „Kulturförderung/ Kulturman agement“ mit den folgenden Einsparungen zu: Streichung des Zuschusses an die Kirchengemeinde St. Norbert Einsparung: 4.500 Euro Kürzung des Zuschusses an den Verein Zukunftsmusik für den Betrieb des Probezentru ms von 14.880 Euro auf 10.880 Euro Einsparung: 4.000 Euro Streichung des Zuschusses an den Verein LIVAS e. V. Einsparung: 5.000 Euro Kürzung des Zuschusses an den Westfälischen Kunstverein von 18.250 Euro auf 17.250 Euro Einsparung: 1.000 Euro II. Finanzielle Auswirkungen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2012 und die Finanzplanung 2013 ff. ergeben sich nicht, da eine Kürzung der Transferaufwendungen in Höhe von 2 5.220 Euro ab dem Jahr 2012 auf der Grundlage des AFBL am 01.12.2010 bereits zum Haushaltsplan 2012 berücksichtigt wurde. Begründung: 1. Problemstellung/Anlass Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat am 1.12.2010 beschlossen, dass die Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen, Verbände ab dem Jahr 2012 jährlich pauschal um 1,75 % gekürzt werden sollen. Dies entspricht einem Gesamteinsparvolumen von 25.220 €. Vorlagen-Nr.: V/0021/2012 Auskunft erteilt: Frau Schnell / Herr Ermeling Ruf: 492-4100 / 492-4103 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Ermeling@stadt-muenster.de Datum: 05.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0021/2012 Mit den letzten Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Rödl -Gutachtens in den Jahren 2007 ff. sind jedoch für eine Reihe von Kulturveranstaltungen sowie Kulturträgern – insbesondere auch vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks und der seit Jahren nicht erfolgten Anpassung der Betriebskostenzuschüsse – bereits die Grenzen mög licher Einsparungen erreicht. Um eine nicht beabsichtigte / unkontrollierte Existenzgefährdung zu vermeiden, wird von einem prozentu a- len Einsparen nach dem „Rasenmäher“-Prinzip abgesehen. Der Kulturausschuss sprach sich zudem in seiner Etatsitzung am 24. November 2011 ebenfalls einvernehmlich – auch entsprechend einem Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushaltes - grund- sätzlich dafür aus, keine Kürzungen nach dem „Rasenmäherprinzip“ vorzunehmen. In dieser Si t- zung beschloss der Kulturausschuss bereits, den Bürg ervorschlag Nr. 446 „Zuschuss zur Durc h- führung des „Guten Montag“ in Höhe von 2.980 Euro streichen“ aufzugreifen sowie die Streichung des Zuschusses an das Westpreußische Landesmuseum in Höhe von 10.000 Euro . Damit erg e- ben sich – da der Zuschuss für den „G uten Montag“ alle drei Jahre erfolgte – ein noch zu erre i- chendes Einsparvolumen in Höhe von 15.220 Euro bzw. alle drei Jahr in Höhe von 12.240 Euro, und damit jährlich im Durchschnitt in Höhe von 14.220 Euro. 2. Grundüberlegungen zu den Einsparvorschlägen Den weiteren Einsparmaßnahmen liegen die folgenden Grundüberlegungen bzw. grundsät zliche Kriterien zugrunde. 2.1. Netzwerke mit Ankerpunkten erhalten: Für die Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung“ wurde als Ziel das Aufrech t- erhalten und Fördern des facettenreichen, vielfältigen kulturellen Spektrums in Münster auf hohem Niveau festgelegt. Regelförderungen (zweckgebunden zur Förderung von Programmen/Veranstaltungen und/oder zur Deckung von Betriebskosten) sowie freie Projektmittel werden dabei in abgestimmten Förderko n- zeptionen so eingesetzt, dass abgesicherte Ankerpunkte und ihre Netzwerke in den verschiedenen Sparten etabliert und jeweils weiterentwickelt werden können. Wichtige, zentrale Ankerpunkte, die strategisch in der Vergangen heit entwickelt wurden , lassen sich differenziert nach den verschiedenen Sparten wie folgt darstellen: - Darstellende Kunst: Theater im Pumpenhaus inklusive Kuratoriumsförderung, Probebe- trieb, Hoppegarten und Co-Produktionspartnern (u. a. Theater Titanick, Cactus Junges Theater…) - Bildende Kunst: AZKM, Konzept Junge Kunst, Wewerka Pavillon, Atelierförderung - Film: Filmgruppe Münster, Filmfestival Münster, Die Linse - Medien: Bennohaus (Schwerpunkt: Medien, AKO, Stadtteilkultur) und Medienforum - Heimatpflege: Stadtheimatbund als zentrale koordinierende Instanz - Soziokultur (innerstädtisch): o Begegnungsstätte Kreativhaus (Schwerpunkte im Kulturprogramm: Improtheater, Kabarett, Workshops, Kunstschule) o CUBA (Schwerpunkt: Neue Musik und „neue“ Literatur / Poetry) - sowie Stadtteilkultur in den Begegnungseinrichtungen der Stadtteile, die aktiv, den Gege- benheiten und Potentialen vor Ort folgend, Kulturangebote machen und schaffen: o Begegnungszentrum Meerwiese (Schwerpunkt: Kindertheater + Stadtteilkultur) o Bürgerhaus Kinderhaus o Hof Hesselmann in Mecklenbeck 2.2. Landeszuschüsse nicht gefährden Aufgrund ihrer Profilierung und der z. T. auch deutlich überregionalen Strahlkraft dieser Anke r- punkte, erha lten einige dieser Institutionen Landeszuschüsse (sowohl als Regelförderung en als auch Projektzuschüsse), die die kommunalen Zuschüsse z. T. übersteigen. Ein angemessener - 3 - V/0021/2012 kommunaler Eigenanteil zur Unterha ltung und Förderung dieser zentralen Ankerpunkte ist zur „Auslösung“ und Sicherung einer Cofinanzierung durch das Land NRW zwingend beizubehalten. 2.3. Sponsoringleistung nicht gefährden / Sponsoring verbessern Sinkende öffentliche Mittel führen dazu, dass die Bedeutung einer (Mit)Finanzierung durch private Drittmittel zunimmt. Umso wichtiger ist es, „sponsoringtaugliche“ Veranstaltungen zu identifizieren. Allerdings ist in der Regel ein angemessener kommunaler Anteil Voraussetzung (ausg eglichenes PPP) für die Akquirierung eines Sponsorings B ei bereits stark drittmittelfinanzierten Institutionen und/oder Veranstaltungen sollten mögliche Kürzungen der öffentlichen Gelder nicht zu einer „D e- motivierung“ bzw. Verringerung des Engagements der Sponsoren führen. 2.4. Projekte mit Perspektive / Zukunftsfähigkeit fokussieren Sparprogramme mit der Option tiefgreifender Einschnitte sollten sich zudem auch an einer grun d- sätzlichen Überprüfung von zeitgemäßen Inhalten, Zielen und Standards orientieren. Mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sind allgemein auch bei der Kulturförderung relevant: - Aspekte des demogr afischen Wandels, der Interkultur und der kulturellen Bildung (aufgrund der unmittelbaren Nähe zu „ihrem Klientel“ liegen hier Stärken der profilierten soziokulturellen Einrichtungen sowie der Stadtteilbegegnungshäuser) - Aspekte der Internationalität, i nternationaler Gastspiele, (Co)-Produktionen sowie Austausch, Formate mit überregionaler Ausstrahlung, kulturwirtschaftliche Aspekte (diesbezügliche Stä r- ken / Potentiale weisen auf: Theater im Pumpenhaus, die AZKM, Filmwerkstatt und im Bereich der Veranstaltungen das Lyrikertreffen Münster, das Jazzfestival und Filmfestival) 3. Erläuterungen zu den Sparvorschlägen: Zur Erreichung des Einsparvolumens von 15.220 Euro bzw. alle drei Jahre in Höhe von 12.240 Euro (im Durchschnitt damit jährlich 14.220 Euro) schlägt die Verwaltung folgende weitere Kü r- zungszuordnungen zum Haushaltsjahr 2012 ff. vor: Zentralrendantur der Katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Münster Mauritz Die weitere Bezuschussung der Zentralrendantur der Katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Münster Mauritz für das Freizeitheim St. Norbert der G emeinde wird nicht weiter vorgenommen. Das Freizeitheim St. Norbert erhält seit 2006 einen regelmäßigen Zuschuss i.H.v. 4.500 Euro (vo r- her 4.960 Euro). Der Zuschuss wird als Betriebskostenzuschuss gewährt. Bei der Zentralrendantur wird das Freizeitheim St. Norbert finanztechnisch im Einzelplan „Beso n- dere Seelsorge“ geführt und hat ein Ausgabevolumen von jährlich ca. 15.000 – 18.000 Euro (Ho- norare, Geschäftsaufwand, Betrieb etc.). Das regelmäßige Programm im Freizeitheim besteht aus wöchentlichen Treffen zur Wirbelsä u- lengymnastik, Seniorentanz etc., aus Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarneval, E l- ternabenden, Sommerlager etc. und aus rein kirchlichen Veranstaltungen (spezielle Gottesdienste, Generalversammlungen, Mitarbeitertreffen, Chorproben etc.). Die regelmäßige Förderung einer Kirchengemeinde aus dem Kulturetat stellt bislang eine absolute Ausnahme dar . Keine andere Kirchengemeinde erhält aus Kulturfördermitteln einen Regelzuschuss. Streichung des Zuschusses (4.500 Euro) = Einsparung: 4.500 Euro Probe- und Musikzentrum Am Hawerkamp Das Musik - und Probezentrum in Münster bietet Begegnungsmöglichkeiten für Bands und die Möglichkeit, ihre Musik in Räumen mit verschiedensten Ausstatt ungen zu proben und zu erarbe i- ten. Neben 23 Probenräumen verfügt das Zentrum über 2 Equipmenträume, die auch kurzfristig - 4 - V/0021/2012 und stundenweise angemietet werden können. Eine Reduzierung des B etriebskostenzuschusses an das Probe- und Musikzentrum Am Hawerkamp erscheint vertretbar (um 4.000 Euro auf 10.8 80 Euro). Die Kürzung des Zuschusses müsste dann durch Anpassung der Mietsätze für die Probe n- räume und den Studiobetrieb im Hause oder anderweitig kompensiert werden. Kürzung des Zuschusses (14.880 Euro) um 4.000 Euro = Einsparung: 4.000 Euro LIVAS e. V. Das Anliegen des Vereins ist die Unterstützung lesbischer Selbsthilfegruppen und selbstorganisier- ter Treffs (z. B. Coming Out Gruppe, Stammtisch für Lesben, Lesben mit Kindern), Vernetzung und aktive lesbische Lobbyarbeit, Information und Aufklärung und die Durchführung von Veranstaltu n- gen. Der Verein LIVAS ist aus dem Betreiberverein des Begegnungszentrums Am Hawerkamp 31 als eigenständiger Verein hervorgegangen. Seit Mitte der 90er Jahre erhält das Begegnungszentrum Am Hawerkamp 31 einen regelmäßigen Zuschuss. Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von jährlich 15.000 Euro an das Begegnungszentrum für Schwule und Lesben, der nach eigenem Verteilungsvo rschlag der Zuschussempfänger zu zwei Drittel an das KCM und zu einem Drittel an den Verein LIVAS ausg e- zahlt wird. Seit September 2011 hat der Ve rein LIVAS neue Räume in der Schaumburgstraße bezogen und ist nicht mehr Am Hawerkamp 31 ansässig. Die Erreichung des Förderzwecks „Begegnungszen t- rum Am Hawerkamp 31“ ist durch eine Bezuschussung des Vereines LIVAS durch den Umzug nicht mehr gegeben. Der Zuschuss an das KCM in Höhe von jährlich 10.000 Euro bleibt als Betriebskostenz uschuss für das Begegnungszentrum Am Hawerkamp 31 erhalten. Streichung des Zuschusses (5.000 Euro) = Einsparung: 5.000 Euro Westfälischer Kunstverein Der Westfälische Kunstverein erhält einen jährlichen nicht an Projekte gebundenen Zuschuss.. Die Finanzierung der Arbeit des Westfälischen Kunstvereins erfolgt in der Reg el durch Beiträge und vor allem durch Zuschüsse und Zuwendungen. Hauptförderer ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Die dem Kulturamt vorgelegten Abrechnungen der letzten Jahre machten deu t- lich, dass die Finanzlage des Vereines sehr stabil ist. Durch eine moderate Verringerung des städ- tischen Zuschusses in der vorgeschlagenen Höhe wird diese Stabilität nicht beeinträchtigt und die Arbeit des Vereines wird dadurch nicht gefährdet. Kürzung des Zuschusses (18.250 Euro) um 1.000 Euro = Einsparung: 1.000 Euro Gesamteinsparung: 14.500 Euro Mit den vorgeschlagenen Kürzungen und Streichungen kann das Sparziel (im Durchschnitt jährlich 14.220 Euro) erreicht werden. Vor dem Hintergrund der dargestellten grundsätzlichen Förderstr a- tegien erscheinen die vo rgeschlagenen Kürzungen und Streichungen vertretbar und tragen dazu bei, die nicht beabsichtigte und möglicherweise nicht kontrollierbare Existenzgefährdung einer Vielzahl kultureller Einrichtungen und Initiativen zu vermeiden. I. V. gez. Dr. Hanke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schaumburgstraße
- Am Hawerkamp 31
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0021/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37