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V/0920/2007

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2008

Vorlagen 06.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.11.2007, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3454 Zeichen

V/0920/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2008 
wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Haushaltsplan 2008 findet der Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik 
bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Kernhaushalt der Stadt Münster 
seinen Abschluss. Somit gelten erstmalig ausschließlich die Regelungen des NKF für die Haus-
haltsplanung und Bewirtschaftung. 
 
Der Haushalt ist insgesamt produktorientiert gegli edert und unterteilt sich in Produktbereiche, Pro-
duktgruppen und Produkte. Teilpläne sind nach Produktgruppen aufgestellt worden. Mit dieser 
Outputorientierung ist mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für den Haushalt entwickelt 
worden. Ausgangspunkt ist die Idee, nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern vielmehr die 
Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen Steuerung zu stellen. 
Insofern galt es zunächst, die Ergebnisse des Verwaltungshandelns transparent zu definieren und 
zu strukturieren.            
 
Im NKF steht der Ergebnisplan im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Auf-
wendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Der 
Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als Jahresergebnis bezeichnet.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0920/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0920/2007 
Gegenüber der bisherigen Kameralistik ergeben sich zusätzliche NKF-bedingte Be- und Entlastun-
gen. So stellen die Zuführungen an die Rückstellungen für Beschäftigte (Pensionsrückstellung, 
Beihilferückstellung, Urlaubs- und Überstundenrückstellung) und die Zuführungen an Instandhal-
tungsrückstellungen zusätzlichen Aufwand dar, der in dem Jahr der Entstehung haushaltsmäßig 
getragen werden muss. Als weitere neue Belastung sind die Abschreibungsaufwendungen auf das 
Vermögen zu nennen, denen allerdings in vielen Fällen haushaltsentlastend die ertragswirksame 
Auflösung der so genannten Sonderposten gegenübersteht. 
 
Die Haushaltssituation der Stadt Münster bleibt auch unter den Bedingungen des NKF weiterhin 
äußerst angespannt. Trotz der Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre und dem 
eingeleiteten Konsolidierungsprozess auf der Grundlage des Gutachtens der Fa. Rödl & Partner, 
dessen Finanzwirkungen im  Haushaltsplan 2008 und den Folgejahren  bereits berücksichtigt sind, 
übersteigen die Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan 2008 um rd. 65 Mio. €. Dieses Defizit 
ist zum Teil auf die durch die Umstellung auf das NKF bedingte neue Betrachtungsweise zurückzu-
führen. Vor allem führen die gegenüber dem bisherigen Finanzplan deutlich geringeren Erträge bei 
der Gewerbesteuer zu diesem Ergebnis. Haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch kann dieses 
Defizit durch Inanspruchnahme der so genannten Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

21.11.2007 Rat
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0920/2007
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37