V/0920/2007
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2008
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Beschlussvorlage
3454 Zeichen
V/0920/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2008 Beratungsfolge 21.11.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2008 wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen. Begründung: Mit dem Haushaltsplan 2008 findet der Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Kernhaushalt der Stadt Münster seinen Abschluss. Somit gelten erstmalig ausschließlich die Regelungen des NKF für die Haus- haltsplanung und Bewirtschaftung. Der Haushalt ist insgesamt produktorientiert gegli edert und unterteilt sich in Produktbereiche, Pro- duktgruppen und Produkte. Teilpläne sind nach Produktgruppen aufgestellt worden. Mit dieser Outputorientierung ist mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für den Haushalt entwickelt worden. Ausgangspunkt ist die Idee, nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern vielmehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen Steuerung zu stellen. Insofern galt es zunächst, die Ergebnisse des Verwaltungshandelns transparent zu definieren und zu strukturieren. Im NKF steht der Ergebnisplan im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Auf- wendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als Jahresergebnis bezeichnet. Vorlagen-Nr.: V/0920/2007 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0920/2007 Gegenüber der bisherigen Kameralistik ergeben sich zusätzliche NKF-bedingte Be- und Entlastun- gen. So stellen die Zuführungen an die Rückstellungen für Beschäftigte (Pensionsrückstellung, Beihilferückstellung, Urlaubs- und Überstundenrückstellung) und die Zuführungen an Instandhal- tungsrückstellungen zusätzlichen Aufwand dar, der in dem Jahr der Entstehung haushaltsmäßig getragen werden muss. Als weitere neue Belastung sind die Abschreibungsaufwendungen auf das Vermögen zu nennen, denen allerdings in vielen Fällen haushaltsentlastend die ertragswirksame Auflösung der so genannten Sonderposten gegenübersteht. Die Haushaltssituation der Stadt Münster bleibt auch unter den Bedingungen des NKF weiterhin äußerst angespannt. Trotz der Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre und dem eingeleiteten Konsolidierungsprozess auf der Grundlage des Gutachtens der Fa. Rödl & Partner, dessen Finanzwirkungen im Haushaltsplan 2008 und den Folgejahren bereits berücksichtigt sind, übersteigen die Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan 2008 um rd. 65 Mio. €. Dieses Defizit ist zum Teil auf die durch die Umstellung auf das NKF bedingte neue Betrachtungsweise zurückzu- führen. Vor allem führen die gegenüber dem bisherigen Finanzplan deutlich geringeren Erträge bei der Gewerbesteuer zu diesem Ergebnis. Haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch kann dieses Defizit durch Inanspruchnahme der so genannten Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0920/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37