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Antrag zur Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0142/2024 vom 25.01.2024

Stand: Am 16.04.2024 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.

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    Turan Özküçük Datum: 24.01.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates i.V. Frau Leyla Bachtiosin Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 01.02.2024 Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Richtlinie zur Förderung ras- sismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz an fol- genden Punkten wie folgt zu ändern: 1. Ziffer 5 „In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Förderung?“ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäum- nisse oder Fehlverhalten der För- dermittelempfangenden entstan- den sind nicht- zuwendungsfähig sind. Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zah- lungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Förder- mittelempfangenden entstanden sind, sind nicht zuwendungsfä- hig. 2. Ziffer 6.2 „Wie erfolgt die Bewilligung?“ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: „Das Kommunale Integrationszent- rum (KI) Köln im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln prüft den Antrag inhaltlich, bewertet die- sen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel. Die Entscheidung des Zuschusses erfolgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung. „Die Entscheidung über die Be- zuschussung und ihre Höhe er- folgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung durch den In- tegrationsrat. Eine Arbeitsgruppe (Auswahl- gruppe), bestehend aus der/dem Vertreter/in der Verwaltung (KI) und 3 vom Integrationsrat beauf- tragten direkt gewählten Mitglie- dern des Integrationsrates prüft die Anträge vorab inhaltlich, be- wertet diese aus fachlicher Sicht Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Zu- wendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geför- derten Maßnahmen teilzunehmen.“ und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushalts- mittel. Der Integrationsrat kann für den Verhinderungsfall Vertre- ter für seine Beauftragten be- stimmen. Wenn das Antragsvolumen der befürworteten Projekte den Etat der Förderung übersteigt, gelten für die Auswahlgruppe folgende Vorrangkriterien: 1. Rang: Bekämpfung ethnischer Diskriminierung und Rassismus; 2. Rang Bekämpfung religiöser Diskriminierung und Rassismus 3. Rang: Bekämpfung weiterer Diskriminierungs- und Rassis- musformen. Vorbeugende Maßnahmen vor Nachsorgeprojekte; Potenzialori- entierte Maßnahmen vor Defizit- beseitigungsmaßnahmen; prakti- sche, zielgruppenorientierte Maßnahmen vor Projekten mit theoretischer Gewichtung. Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Zu- wendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geför- derten Maßnahmen teilzunehmen.“ Begründung: Die Endentscheidung über die Vergabe, somit auch die Verantwortung über die ord- nungsgemäße Verteilung und Verwendung dieser öffentlichen Mittel, obliegt nach der Beschlusslage des Rates dem Integrationsrat. Nach geltender Regelung übt der In- tegrationsrat jedoch lediglich eine formelle Funktion zur Beschließung einer jeweils von der Verwaltung erstellten Auflistung aus, ohne weitere Kenntnisse über den Ge- samtantragsvolumen, die negativ beschiedenen Anträge und Gründe der Negativbe- scheidungen zu haben. Genauso fehlen ihm Informationen, warum die Förderhöhen so und nicht anders bedacht sind. Die Verwaltung, die eine vorbereitende Aufgabe hat, trifft auf diese Weise die eigentliche Entscheidung, was nicht im Sinne der Be- fugnis und Verantwortungsgleichheit sein kann. Selbstverständlich wäre der Integrationsrat überfordert in einer seiner Sitzungen als Plenum diese Aufgabe zu bewältigen. Deshalb soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Integrationsratsmitgliedern und Verwaltung diesen Part übernehmen. Die Gruppe wurde bewusst nicht Beirat genannt, damit die Fördermittel durch Zahlung von Auf- wandsentschädigungen geschmälert werden. Da die aktuelle Form der Richtline zwar etliche Orientierungsbegriffe für die Projektgestaltung enthält, aber keine Auswahlkri- terien beinhaltet, wurden Kriterien eingearbeitet, welche die Entscheidung der Ar- beitsgruppe erleichtern und zum effektiven Einsatz der Fördermittel beitragen sollen. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Liste Für die SPD Fraktion Turan Özküçük Claudia Brock-Storms

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2024

    Integrationsrat

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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