0115/2023
Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 682/4 Vorlagen-Nummer 16.01.2023 0115/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe Prüfergebnis - Einsatz baulicher Trennelemente am Hohenzollernring In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2022 hat RM Lutz folgende Anregungen zur Mitteilung 4416/2021 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Lückenschluss Radfahrstreifen Habsburgerring/Hohenzollernring gegeben: „RM Lutz bedankt sich seitens der SPD-Fraktion nachdrücklich für diese Mitteilung. Dieser Lückenschluss in Kombination mit den bereits beschlossenen Maßnahmen zeige, wie viel durchgehender Weg für den Radverkehr auf den Ringen fertiggestellt werden könne. Er- freulich sei zu sehen, dass auf der Westseite zwischen Ehrenstraße und Aachener Straße ein breiter Abstand zwischen den Spuren für den MIV und den Radverkehr gewählt wurde. Sinn- voll sei jedoch eine leichte bauliche Trennung oder eine Protected Bike Lane, um parkende oder haltende Autos abzuhalten. Ggf. könne sie auch bis in den großen Kreuzungsbereich hineingezogen werden – wenn die schmale lange Mittelinsel zurückgebaut werde. So könne auch verhindert werden, dass in den späten Abendstunden Autos mit Tempo 50 oder 70 auf die Aachener Straße rüberziehen und zudem sei der geradeaus fahrende Radverkehr deutlich sicherer unterwegs. In diesem Zusammenhang erinnert er an die noch ausstehenden Prüfer- gebnisse der Protected Bike Lane auf der Ostseite.“ Stellungnahme der Verwaltung Die von RM Lutz skizzierte Änderung der Planung behandelt zwei Aspekte: 1. Einerseits schlägt RM Lutz für den Abschnitt eine bauliche Trennung auf der Westseite des Hohenzollernrings vor und bittet in dem Zusammenhang um Mitteilung der Prüfergeb- nisse für die Ostseite. 2. Darüber hinaus schlägt RM Lutz vor, dass durch Rückbau der Mittelinsel auf dem Hohen- zollernring nördlich der Aachener Straße ausreichend Platz im Fahrbahnquerschnitt ge- schaffen werden kann, um diese bauliche Trennung bis in den Kreuzungsbereich fortzu- führen. Zu 1: Die Verwaltung testet derzeit verschiedene Elemente zur baulichen Trennung zwischen Rad- fahrstreifen und Kfz-Fahrspur. Der Einbau von baulichen Trennelementen ist dabei stets eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung der unterschiedlichen Funktionen und Belange inner- 2 halb des jeweiligen Straßenraums. Für den Hohenzollernring zwischen Hahnenstraße und Ehrenstraße wurden mehrere Konzep- te mit baulichen Trennelementen entwickelt und unter Beteiligung der betroffenen Dienststel- len und der Polizei geprüft. Im Ergebnis sind für den Hohenzollernring nicht auflösbare Ziel- konflikte festzustellen: Für die Feuerwehr besteht am Hohenzollernring aufgrund der breiten Nebenanlagen das Erfordernis, dass Einsatzfahrzeuge mit einer Kraftfahrdrehleiter so nah wie möglich paral- lel zu den aufgehenden Gebäudefronten in Stellung gehen können. Bauliche Trennele- mente müssen daher leicht überfahrbar sein (die maximal zulässige Höhe des trennenden Elements beträgt 8 cm), so dass diese ebenfalls kein Hindernis für Lieferfahrzeuge dar- stellen. Gleichzeitig dürfen aus eben diesem Grund keine Poller zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrspur montiert werden. Es handelt sich hierbei um das Ergebnis einer Einzel- fallprüfung der Feuerwehr für den Abschnitt des Hohenzollernrings zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Seitens der Polizei wird im Abschnitt Hohenzollernring jede Form der baulichen Ein- schränkung des vorhandenen Verkehrsraums abgelehnt, da das Bilden einer Rettungs- gasse und die Vorbeileitung des Verkehrs im Einsatzfall behindert werden. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallprüfung der Polizei für den Abschnitt des Hohenzollernrings zwi- schen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Die Verwaltung stellt die Flächen am Hohenzollernring regelmäßig für Veranstaltungen zur Verfügung (z. B. polisMobility, Karneval). Hieraus ergeben sich weitere Anforderungen, wie die Vermeidung von Stolperfallen oder die Befahrbarkeit für den Rosenmontagszug im Bereich der baulichen Inseln. Für den Hohenzollernring bestehen somit in der Gesamtabwägung erhebliche Risiken und Hemmnisse für den Einsatz von baulichen Trennelementen. Die Entwicklung in diesem Be- reich wurde und wird kontinuierlich durch Videobeobachtungen evaluiert, dabei wurde jeweils eine Videobeobachtung eines werktäglichen 7-Stunden-Zeitintervalls (6-14 Uhr) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgewertet. Folgende Kernaussagen können aus den Beobachtungen abgeleitet werden: Positiv: Das „vollflächige Halten“ von Kfz auf dem Radfahrstreifen ist seit der ersten Be- obachtung 2020 kontinuierlich zurückgegangen. Dieses vollflächige Halten auf dem Rad- fahrstreifen ist besonders problematisch, da es ein Ausweichen der Radfahrenden auf die Kfz-Fahrbahn erforderlich macht. Nachdem Radfahrende beim Befahren des Radfahrstrei- fens anfänglich von sieben beobachteten Stunden etwas mehr als zwei Stunden (31 % des Beobachtungszeitraums) durch mindestens ein vollflächig haltendendes Kfz in dem Abschnitt behindert wurden, war dies in der letzten Beobachtung im September 2022 in- nerhalb desselben Zeitintervalls lediglich noch während ca. 20 Minuten der Fall (5 % des Beobachtungszeitraums). Negativ: Das „halbseitige Halten“ mit zwei Reifen auf der Nebenanlage und zwei Reifen auf dem Radfahrstreifen stagniert. Im Jahr 2022 führte dies innerhalb der sieben beobach- teten Stunden während 38 Minuten (9 % des Beobachtungszeitraums) zu Beeinträchti- gungen auf dem Radfahrstreifen. Zudem findet regelmäßig ein „Halten auf der Nebenan- lage“ statt. Es ist keine Umorientierung des Lieferverkehrs auf Ladezonen in der näheren Umgebung erkennbar. Aufgrund der oben aufgeführten Entwicklung, insbesondere des deutlichen Rückgangs der Fehlbelegung auf dem Radfahrstreifen, überwiegen auf dem Hohenzollernring nach derzeiti- gem Kenntnisstand Risiken und Hemmnisse für den Einsatz von baulichen Trennelementen. Nach Umsetzung des Lückenschlusses im ersten Quartal 2023 wird nach einer Eingewöh- nungszeit im zweiten Halbjahr 2023 eine erneute Videountersuchung durchgeführt, um die Situation vor dem Hintergrund der veränderten Gesamtsituation vor Ort bewerten zu können. Die Kontrolle und Sanktionierung von „Falschparkern“ wird weiterhin durchgeführt. 3 Zu 2: Die Entbehrlichkeit der Mittelinsel auf dem Hohenzollernring nördlich der Aachener Straße wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung für das Projekt „Radfahrstreifen Kölner Ringe“ geprüft. Ein Rückbau der Mittelinsel ist nicht möglich, da auf der Insel ein Schacht des Entlüf- tungssystems der Stadtbahnanlagen liegt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0115/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 10.01.2023 13:24