V/0319/2012
U3-Erweiterung Kindertagesstätte Am Inselbogen, Freianlagen
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Beschlussvorlage
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V/0319/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft U3-Erweiterung Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24, Freianlagen - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.06.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Freianlagen der Kindertageseinrichtung Inselbogen, Gut Insel 24 im Geistviertel werden im Rahmen der baulichen Erweiterung nach dem Entwurf (KIG 36/2) des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz umgestaltet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Herstellung der Freianlagen von 260.000 € werden in den Gesamtbaukosten des Projektes von 1.235.000 € im Baubeschluss (V/0286/2012) des Amtes für Immobilienm a- nagement berücksichtigt. In den Kosten von 260.000 € sind 50.000 € für das Herrichten des b e- stehenden Geländes, 137.000 € für die Herst ellung neuer Außenanlagen der KiTa sowie 73.000 € für die Umgestaltung des Parkplatzes und Bau eines barrierefreien Nebeneinganges / Lieferzufahrt auf dem Gelände der Matthias-Claudius-Schule enthalten. Die Folgekosten für Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen bleiben unverändert. Begründung: Bisherige Beschlüsse: Mit der Vorlage V/0397/2011 hat der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsbeschluss zur Erweite- rung/Umbau von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der notwendigen bedarfsgerechten Ang e- bote zum Ausbau von Betreuungsplätzen ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 zugestimmt. Vorlagen-Nr.: V/0319/2012 Auskunft erteilt: Herr Hoffmann Ruf: 492-6732 E-Mail: HoffmannJoerg@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0319/2012 Parallel zur Vorlage zur Umgestaltung der Freianlagen, wird der Planungs - und Baubeschluss des Amtes für Immobilienmanagement V/0286/2012 für die Gebäudeerweiterung beraten. Gesamtkonzept: Das bestehende Gebäude (zwei Gruppen) der Kindertageseinrichtung wird um einen Gebäudeteil mit zwei weiteren Gruppen ergänzt. Dabei wird das bestehende Gebäude parallel zur Grun d- stücksgrenze zum ehemaligen Südbad erweitert. Der Hauteingang zu r KiTa bleibt am Verbindungsweg zwischen den Straßen Gut Insel und Inse l- bogen bestehen. Ein barrierefreier Nebeneingang, der auch als Liefer - und Pflegezufahrt dient, wird vom Gelände der benachbarten Matthias-Claudius-Schule aus errichtet. Die Stellplätze für die KiTa werden zudem auf der Stellplatzanlage der Schule nachgewiesen. Derzeit wird geprüft, ob noch zusätzlich eine Kurzzeitparkzone an der Straße Gut Insel, im Bereich des Haupteinganges, errichtet werden kann. Aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben ist eine Erweiterung des Gebäudes nur in Verlängerung des bestehenden Gebäudes möglich. Dadurch wird jedoch die vorhandene Außenspielfläche der KiTa stark eingeschränkt, so dass eine komplette Umgestaltung der Freianlagen notwendig ist. Um eine ausreichend große Spielfläche zu erhalten, wird der vorhandene, bepflanzte Erdwall im S ü- den und Westen des Grundstückes, soweit dies bauordnungsrechtlich möglich ist, abgetragen. Durch diesen aufwendigen Eingriff in die vorhandene Struktur der bestehenden Anlage ka nn eine bespielbare Fläche von ca. 2.000 m² hergestellt werden. Spielplatz und Freianlagen Kindertageseinrichtung (Ziffern s. Plan): Der Haupteingang zur KiTa Inselbogen vom Fußweg zwischen der Straße Gut Insel und der Str a- ße Inselbogen mit Fahrradständern und dem Abfallcontainerstellplatz bleibt unverändert. Auf der Südseite des Gebäudes verbindet ein Weg mit kleinen Terrassen aus Betonpflaster die vier Gruppenräume miteinander. Im Bereich der ersten zwei Gruppenräume wird parallel zum Weg ein Wasserlauf (1) aus Natursteinen in einen Sand -Matsch-Bereich (2) führen. Der Wasserlauf hat eine Stauhöhe von bis zu 20 cm. Zum Aufstauen des Wassers werden ein kleines Ziehwehr und mehrere Natursteinblöcke in der Wasserrinne eingebaut. Der Sand -Matsch-Bereich wird zum Teil mit Natursteinblöcken eingefasst, die zugleich als Sitzmöglichkeit und Backtisch dienen. Zwei Sonnensegel (10) werden im Sommer für ausreichend Schatten sorgen. Das Ende des vorhandenen Walls wird zum Spielhügel (4), Höhe ca. 1,5 m, modelliert. N aturstein- blöcke dienen dabei zur Stabilisierung des Hügels und als Aufstiegshilfe. Vom Spielhügel wird man über eine Hängebrücke auf einen Spielturm (3) gelangen können. Die Plattform des sechseckigen Spielturms ist in zwei Höhen gegliedert, die über eine Leiter verbunden sind. Am Spielturm sind verschiedene Aufstiegmöglichkeiten, wie Leiter, Strickleiter, und Bogennetz montiert. Über eine Rutsche (Höhe 1,7 m) kann in die angrenzende Sandfläche aus Fallschutzsand gerutscht werden. In dieser Sandfläche wird auch ein Schaukelbett (5) aufgestellt. Eingefasst ist die Sandfläche mit einer Pflasterböschung. Eine langgezogene Rasenfläche zwischen den Spielbereichen bietet freien Raum zum Toben. Ein Balancierparcours (6) am Rand der Rasenfläche ergänzt das Spielangebot. Im Bereich der zwei neuen Gruppenräume wird ein Spielbereich für unter dreijährige Kinder herge- stellt. Dieser Bereich wird durch eine Hecke vom übrigen Spielbereich abgegrenzt und erhält eine eigene Spielsandfläche (7) mit Sitzstufe. In der Fallschut zsandfläche wird die Spielkombination „Felix“ (8) aufgestellt, die aus einem Podest mit niedriger Rutsche (Höhe 60 cm), einem Treppe n- aufgang mit Geländer und einem Rampenaufstieg besteht. Eine kleine Rasenfläche bietet zudem noch geschützten Freiraum zum S pielen. Auch hier werden zwei Sonnensegel (10) Schatten spenden. In Zukunft sollen jedoch die neu zu pflanzenden Bäume das Gelände beschatten. Auf dem schmalen Streifen auf der Nordseite des Gebäudes wird eine Fahrstrecke (9) für „Bo b- bycars“, Tretautos, Laufräder usw. in Form eines kleinen Rundkurses mit Wendemöglichkeiten gebaut. Die Fahrstrecke wird asphaltiert um Lärmimmission zu mindern. In der westlichen We n- deschleife, im Bereich des Außengeräteraums wird der vorhandene Bauwagen (11) wieder aufg e- stellt. - 3 - V/0319/2012 Vom Nebeneingang an der Matthias-Claudius-Schule wird ein gepflasterter Weg bis zum Gebäude und bis zum Außengeräteraum führen. Das Gelände der KiTa wird wieder durch einen Stabgitte r- zaun eingefriedet, wobei der Zaunverlauf auf die Grundstücksgrenz e versetzt, bzw. an den vo r- handenen Zaun im Bereich des bleibenden Erdwalls angeschlossen wird. An der südlichen Grenze des Grundstücks wird außerhalb des Zauns auf der öffentlichen Grünfläche ein 5 m breiter G e- hölzstreifen angelegt, um wieder eine geschlossene „Grüne Grenze“ zu erhalten. Stellplatzanlage und barrierefreier Nebeneingang Der Nachweis der benötigten Stellplätze sowie eines barrierefreien Nebeneinganges wird auf dem Gelände der Matthias-Claudius-Schule erfolgen. Die vorhandene Stellplatzan lage auf dem Gelände der Matthias -Claudius-Schule ist in Teilen s a- nierungsbedürftig und zudem funktional nicht optimal zu nutzen. Während die asphaltierte Fläche direkt an der Schule für zwei Parkreihen erschlossen ist, kann auf der angrenzenden Schotterr a- senfläche nur eingeschränkt geparkt werden, da dort eine geregelte Zufahrtsmöglichkeit fehlt. Durch die Umgestaltung des Parkplatzes werden 24 Stellplätze hergestellt, aufgeteilt in jeweils zwei Parkreihen mit eigener Zufahrt. Ein Stellplatz wird behindert engerecht gestaltet. Die Fläche erhält eine Befestigung mit Betonpflaster. Durch die Umgestaltung des Parkplatzes verbessern sich auch die Zugangsmöglichkeiten auf den Schulhof, bzw. zwischen Schulhof und Nachmittag s- betreuung. Von der Stellplatzanlage aus wird auch die barrierefreie Erschließung der KiTa erfolgen. Die maro- de Weitsprunganlage auf dem Schulhof wird zurückgebaut und durch einen Weg aus Betonpflaster ersetzt. Der Weg wird zusätzlich durch eine Fläche aus Rasengittersteinen verbreitert, um ihn auch als Pflege- und Lieferzufahrt nutzen zu können. Die Baustelle wird über das Grundstück des ehemaligen Südbades erschlossen, um Baustelle n- verkehr auf der Straße Gut Insel zu vermeiden. Der Bauablauf sieht zuerst den Rückbau der vo r- handenen Außenanlagen einschließlich des Abtrags des Erdwalls (ca. 1.000 m³) und Rodung der Pflanzung vor, bevor mit der Errichtung des Gebäudes begonnen werden kann. Um eine Nutzung der Außenflächen in Teilen wieder kurzfristig zu ermöglichen, sollen der Wasserlauf (1), der Sand- Matsch-Bereich (2), der Spielhügel (4) mit der angeschlossenen Spielkombination (3) und das Schaukelbett (5) sofort wieder hergestellt werden. Die Planung wurde mit allen Nutzern abgestimmt. Die Bauzeit ist abhängig von der Bauabwicklung der Gebäudeerweiterung. Hinweis zur Beratungsfolge: Die Entscheidung im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen steht unter dem Vorbehalt des Erge b- nisses der Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF). Die nachträgliche Bera- tung im AKJF ist notwendig, damit die Bauausführung sobald als möglich beginnen kann. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Entwurf KIG36/2 vom 13.04.2012
Anlage Entwurf KIG 36/2 Kita Gut Insel Vorentwurf2_vom 10.05.2012
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............ Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter ...... J. Hoffmann 1:200 KIG 36/213.04.2012 J. Hoffmann FreianlagenEntwurfKita Gut InselErweiterung 2012 Plottdatum: 5/10/2012 5:49 LegendeWasserlauf aus Natursteinrinne mit Wasserpumpe, 1 2Sand-Matsch-Bereich6SLHONRPELQDWLRQPLW+lQJHEUFNHXQG5XWVFKH 3 4 6SLHOVDQGIOlFKH8Spielkombination Felix U3, Fa. FHS Schaukelbett, Fa. Huck 5 6 7Balancierparcours, Fa. FHS "Bobbycarbahn" 8Sonnensegel 9 =LHKZHKUXQG1DWXUVWHLQEO|FNHQFa. FHS Bauwagen vorh. 10 1 2 3 11 6SLHOKJHO 4 5 6 7 8 9 10 10 10 10 11 012345678910 m gez.gez.gez. gez. Anlage zu Vorlage V/0319/2012
Ergänzungsvorlage V/0319/2012/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Vorlagen-Nr.: V/0319/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Hoffmann Ruf: Betrifft U3-Erweiterung Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24, Freianlagen - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.) Die Freianlagen der Kindertageseinrichtung Am Inselbogen, Gut Insel 24 im Geistviertel werden im Rahmen der baulichen Erweiterung nach dem Entwurf (KIG 36/2) des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz umgestaltet. 2.) Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nimmt die Erläuterung zu den verschie- denen Varianten zur Erschließung der Kindertageseinrichtung Am Inselbogen zur Kenntnis. 3.) Die Erschließung der Kindertageseinrichtung Am Inselbogen wird nach der von der Verwal- tung empfohlenen ersten Variante (KIG 36/2 Index B) gebaut. 4.) Die Anregungen nach § 24 GO NRW Nr. 67, Nr. 68, Nr. 69, Nr. 73, Nr. 74, Nr. 75, Nr. 76, Nr. 80, Nr. 83, Nr. 86 von 2012 sind hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Herstellung der Freianlagen von 260.000 € sind in den Gesamtbaukosten des Projektes von 1.235.000 € im Baubeschluss (V /0286/2012) des Amtes für Immobilienmanagement berücksichtigt. In den Kosten von 260.000 € sind 50.000 € für das Herrichten des bestehenden Geländes, 137.000 € für die Herstellung neuer Außenanlagen der KiTa sowie 73.000 € für die Um- gestaltung des Parkplatzes und Bau eines barrierefreien Nebeneinganges / Lieferzufahrt auf dem Gelände der Matthias-Claudius-Schule enthalten. Zusätzlich entstehen neue Kosten in Höhe von ca. 20.000 € für den verkehrssicheren Umbau der Zufahrt. Die zusätzlichen Kosten werden durch eine Reduzierung des Ausbaustandards des Park- platzes finanziert. Die Kosten von ca. 10.000 € für den im Rahmen der ersten Variante durchführbaren barrierefreien Umbaus des Zuganges zur Sporthalle der Matthias-Claudius-Schule werden aus der Produktgrup- 492-6732 E-Mail: HoffmannJoerg@stadt-muenster.de Datum: 14.08.2012 V/0319/2012/1 - 2 - pe 0301 Leistungen für Schulen, aus der Finanzstelle 0080 Baukosten für integrative Lerngruppen finanziert. Die Folgekosten für Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen der KiTa bleiben unverändert. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen am 19.06.2012 wurde die Vorla- ge V/0319/2012 „U3-Erweiterung der Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24, Freianlagen - Planungs- und Baubeschluss -“ beraten. Die Verwaltung wurde im Rahmen der Diskussion gebe- ten alternative Erschließungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Beschlussfassung zur Vorlage wurde daraufhin einvernehmlich in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwe- sen vertagt. Die Verwaltung hat verschiedene Erschließungsmöglichkeiten der KiTa Am Inselbogen geprüft und diese auch mit der Leitung der KiTa und der Matthias-Claudius-Schule diskutiert. An der Diskussi- on der verschiedenen Varianten waren von der Verwaltung das Amt für Grünflächen und Umwelt- schutz (federführend), das Amt für Immobilienmanagement, das Ordnungsamt, das Amt für Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung sowie das Tiefbauamt beteiligt. Die Verwaltung empfiehlt die erste Variante (Plan K 36/2 Index B) für die Erschließung der KiTa Am Inselbogen. Wie schon im ursprünglichen Entwurf in der Vorlage V/0319/2012 erfolgt die Er- schließung über zwei Bereiche. Der Haupteingang der KiTa bleibt bestehen und kann über den Fußweg zwischen Inselbogen und Gut Insel erreicht werden. Über eine Parkscheibenregelung (werktags 7 - 17 Uhr, max. 30 min) werden vier vorh. Parkstände an der Straße Gut Insel für Kurz- zeitparken reserviert. Dies erleichtert den Eltern der KiTa und auch der Grundschule beim Bringen und Abholen der Kinder zu parken. Ein barrierefreier Nebeneingang entsteht über das Gelände der Matthias-Claudius-Schule. Die Stellplatzanlage wird, wie in der Vorlage V/0319/2012 beschrieben, umgebaut und erhält ein ge- ordnetes Parksystem. Hier findet auch der bauordnungsrechtliche Nachweis der Stellplätze statt. Um eine verkehrssichere Erschließung für die Schüler zu gewährleisten, wird der Seitenstreifen der Zufahrt im Bereich des ehemaligen Südbades, auf dem bislang geparkt wurde, zu einem Geh- weg (Breite 1,5 m) umgebaut. Der Gehweg wird in gl eicher Breite von der Sporthalle bis zur Schu- le weitergeführt. Der Gehweg wird durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt, wodurch ein separater abgegrenzter Raum für den fußläufigen Verkehr entsteht. Auf den ersten 50 m der Zu- fahrt im Bereich des ehemaligen Südbades kann Begegnungsverkehr bei langsamer Fahrt stattfin- den. Um den PKW-Verkehr zusätzlich zu bremsen, wird ein Berliner Kissen in der Mitte der Zufahrt installiert. Im Bereich der Sporthalle ist nur einspuriger Verkehr möglich, dadurch müssen die Auto- fahrer automatisch Rücksicht aufeinander nehmen und ihr Tempo verlangsamen. Das vorhandene Tor auf Höhe der Zufahrt dient als weitere Engstelle um den Autoverkehr zu verlangsamen. Im Zuge der Baumaßnahme kann die Sporthalle barrierefrei erschlossen werden. Eine Rampe mit Handlauf, Radabweisern und Zwischenpodest wird vom neuen Gehweg zum tiefer liegenden Ein- gang der Sporthalle geführt. Für die barrierefreie Rampe muss ein zusätzlicher Baum gefällt wer- den. Die Finanzierung des barrierefreien Zugangs von ca. 10.000 € wird vom Amt für Schule und Weiterbildung im Rahmen der Baukosten für integrative Lerngruppen finanziert. Vorteil der Variante ist die Verteilung des anfallenden Verkehrs auf zwei Bereiche, bei gleichzeiti- ger Verbesserung der Anbindung der Grundschule an den Inselbogen. Durch die Ausweisung der Parkscheibenregelung an der Straße Gut Insel soll der bereits anfallende Verkehr zur KiTa und zur Grundschule geordneter ablaufen. Beide Einrichtungen haben ihren Haupteingang zur Straße Gut Insel. Durch die Einschränkung der Parkdauer der Parkstände auf max. 30 Minuten werden größ- tenteils die Schüler des Ludwig-Erhard-Berufskollegs benachteiligt, die die Straße ebenfalls als Parkraum nutzen. Durch die Umbauten auf dem Parkplatz der Grundschule und dem Bau des se- paraten Gehweges kann der Fuß- und PKW-Verkehr getrennt und dadurch die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg erhöht werden. Zukünftig wird ein Teil der Eltern ihre Kinder bereits am Insel- V/0319/2012/1 - 3 - bogen absetzen, da durch den neuen Gehweg nun ein sicherer Weg bis auf den Schulhof besteht. Mit der Variante 1 kann auch ein Teil der Bedenken der Anlieger der Straße Gut Insel, die in zahl- reichen Bürgeranregungen geäußert wurden, und der Elternpflegschaft entkräftet werden. Die Schulleitung der Matthias-Claudius-Schule trägt die Empfehlung der Verwaltung mit. Die Mehrkosten von ca. 20.000 € für den Bau eines separaten Gehwegs werden durch eine Redu- zierung des Ausbaustandards der Stellplatzanlage finanziert. Statt der bisher geplanten einheitli- chen Befestigung der Stellplätze mit Betonpflaster erhalten diese nur eine Befestigung aus Schot- ter, bzw. wird die vorhandene Asphaltfläche genutzt. Die Reduzierung des Ausbaustandards wird je nach Intensität der Nutzung zu erhöhten Reparaturkosten und zu einer kürzeren Lebensdauer der Stellplatzanlage führen. Bei einem günstigen Ausschreibungsergebnis besteht die Option die Stellplätze mit Betonpflaster zu befestigen. Die zweite Variante (Skizze 2) ist eine Minimal-Lösung unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten. Der Parkplatz der Schule hat auch ohne Umbauten genügend Stellplätze für den bauord- nungsrechtlichen Nachweis für Schule (9 Stpl.) und KiTa (4 Stpl.). Es muss nur ein barrierefreier Eingang und die Pflegezufahrt hergestellt werden. Dem Vorteil der geringen Kosten steht aber die bereits jetzt eingeschränkte Verkehrssicherheit in der Zufahrt und auf dem Parkplatz gegenüber. Ohne Umbauten für ein geregeltes Parken und separaten Fußweg wird ein ständiges Kreuzen aller Nutzer auf der Fläche nicht verhindert werden können. Daher scheidet aus Sicht der Verwaltung dieser Vorschlag aus. Die dritte, vierte und fünfte Variante beziehen sich auf eine alleinige Erschließung der KiTa von der Straße Gut Insel. An der Straße Gut Insel ersetzen in der dritten Variante (Skizze 3) im Bereich der Grünfläche Parkstände in Senkrechtaufstellung die vorhandenen Parkstände in Längsaufstellung. Die neuen Parkstände werden senkrecht zur Straße über die zwei aufzulösenden Parkstände in Längsaufstel- lung und über dem Gehweg gebaut. Der Gehweg wird auf die Grünfläche verlagert. Die Verlage- rung des Gehweges hinter die Parkstände ist hi nsichtlich der Verkehrssicherheit von Fußgängern sinnvoll, damit die Autos beim Einparken diese nicht kreuzen müssen. Dadurch können sieben Parkstände an der Straße Gut Insel erstellt werden. Um eine ausreichende Breite für die Parkstän- de zu haben, wird das vorhandene Pflanzbeet verkleinert. Der zu fällende Baum wird in dem um- gestalteten Pflanzbeet ersetzt. Die Parkstände dürfen aber bauordnungsrechtlich nicht der KiTa zugeordnet werden, da diese sich in der öffentlichen Verkehrsfläche befinden. Zudem ist eine Kon- trolle, wer diese Stellplätze nutzt, nur schwer zu gewährleisten. Der barrierefreie Nebeneingang führt über die Grünfläche bis zum Mittelteil der KiTa. Dabei zer- schneidet er die Spielfläche in zwei Bereiche. Der bislang als Nebeneingang geplante ebenerdige Eingang an der Westseite des Gebäudes ist aufgrund der nun weiteren Entfernung für den Nutzer uninteressant. Die Tür im Mittelteil des Gebäudes wird sich zum neuen Nebeneingang entwickeln. Damit hier ein barrierefreier Zugang möglich ist, muss eine Rampe gebaut werden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich der Nebeneingang zum Haupteingang entwickelt. Die Pflegezufahrt auf das Gelände wird durch eine Verbreiterung des Weges zum Nebeneingang mit Schotterrasen herge- stellt. Bei der vierten Variante (Skizze 4) werden vier Stellplätze in Senkrechtaufstellung hinter dem Gehweg auf der Grünfläche angelegt. Damit ist die bauordnungsrechtliche Zuordnung der Stell- plätze zur KiTa möglich. Jedoch müssen für die Zufahrt zu den Stellplätzen auch zwei Parkstände in Längsaufstellung im öffentlichen Verkehrsraum entwidmet werden. Die Anwohner der Straße können gegen die Entwidmung Einspruch einlegen. Größter Nachteil ist jedoch, dass die Pkw beim Ein- und Ausparken den Gehweg kreuzen müssen und somit die Verkehrssicherheit sowohl der Schüler als auch der KiTa-Kinder einschränken. Der barrierefreie Nebenzugang wird wie in der dritten Variante erfolgen. Die fünfte Variante (Skizze 5) ist der Bau von vier Stellplätzen auf der Grünfläche vor der Grund- schule. Um nicht in den öffentlichen Verkehrsraum einzugreifen, muss deren Erschließung über die Zufahrt der Schule erfolgen. Diese Variante wurde bereits beim ersten Termin mit der Schule abgelehnt, da die Stellplätze und die Zufahrt sich direkt vor einem Klassenraum befinden. Zudem V/0319/2012/1 - 4 - stehen am Rand der Zufahrt die Fahrradständer der Grundschule, was zu einer weiteren Gefähr- dung von Schülerinnen und Schülern führt. Die Zufahrt zu den Stellplätzen kreuzt auch den direk- ten Zugang zur Schule. Aus Sicht der Verwaltung scheiden alle Varianten, die eine alleinige Erschließung der KiTa über die Straße Gut Insel vorsehen, aus. Neben rechtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung ist vor allem mit einer erhöhten Einschränkung der Verkehrssicherheit zu rechnen, da bereits jetzt Schü- ler des Berufskollegs, Eltern und Kinder der Grundschule und der KiTa zu bestimmten Zeiten in dem Straßenraum gebündelt aufeinandertreffen. Neben einem ständigen Kreuzen von Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr sind vor allem die Wende- und Drehmanöver in der Sackgasse problematisch. Zusätzliche Parkmöglichkeiten verschärfen diese Situation noch weiter, da sich die neuen Stell- plätze / Parkstände direkt im Kreuzungsbereich der Straße Gut Insel mit der Zufahrt zur Schule und der Stichstraße Gut Insel Richtung Süden befinden. Des weiteren ist für den Umbau der Stellplätze nach den Varianten 3 und 4 die Bezirksvertretung Münster-Mitte als Beschlussgremium zuständig. Eine Erschließung der KiTa über das Gelände des ehemaligen Südbades wurde nicht geprüft. Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung im Dezember 2011 mit der Ausschreibung zu einem privatfinanzierten Hallenbad auf der Fläche beauftragt (siehe Vorlage V/0637/2011). Eine direkte Feuerwehrzufahrt auf das Gelände ist nicht erforderlich. Die Feuerwehr benötigt nur ein Tor zur fußläufigen Erschließung auf das Grundstück von der Straße Gut Insel (Postadresse). Nach Ziffer 7.2 der Ratsvorlage V/0505/2012 vom 08.06.2012 „Nachhaltige kommunale Haus- haltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ mit Ratsbeschluss vom 27.06.2012 soll in Be- schlussvorlagen im Rahmen der Umsetzung von In vestitionsmaßnahmen eine zweite Planungsva- riante vorgestellt werden, die zum Ziel hat, gegenüber der Normalvariante 20 % der Kosten einzu- sparen. Bei dieser Baumaßnahme kommt dieser Beschluss nicht zum Zuge, da die Planung schon vorher abgeschlossen war. Die Ausgangsvorlage V/0319/2012 sollte bereits am 20.06.2012 im Aus- schuss für Umweltschutz und Bauwesen zur Entscheidung gebracht werden. Die Vorlage wurde nicht beschlossen, da der Verwaltung Prüfaufträge über Alternativen zur barrierefreien Erschlie- ßung der Kindertagesstätte erteilt wurden, die mit dieser Ergänzungsvorlage abgearbeitet werden. Darüber hinaus wurde in der gleichen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen mit der Vorlage V/0286/2012 der Baubeschluss zur Erweiterung des Gebäudes der Kindertages- stätte gefasst. In dieser Vorlage ist die Finanzierung der Freianlagen in der Kostengruppen 200 und 500 mit insgesamt 260.100,00 € enthalten. Inhaltlich entspricht der vorliegende Entwurf den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, da alle zu verwendenden Baumaterialien einfachstem Standard entsprechen. Einsparungen ließen sich nur über Reduzierungen bei der Ausstattung, wie z. B. Wegfall von Spielgeräten erzielen. Die Erarbeitung einer weiteren Planungsvariante hätte außerdem einen weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Maßnahme zur Folge. Anregungen nach § 24 GO NRW Nr. 67, Nr. 68, Nr. 69, Nr. 73, Nr. 74, Nr. 75, Nr. 76, Nr. 80, Nr. 83, Nr. 86 von 2012 Anwohner der Straße Gut Insel haben zur Erschließung der KiTa zahlreiche Anregungen nach § 24 GO NRW gestellt. Die Sprecher der Fraktionen und der Ratsgruppe des Ausschusses für Um- weltschutz und Bauwesen erhalten die Anregungen im Originaltext. Inhaltlich regen alle Eingeber den Verzicht einer Erschließung der KiTa über die Straße Gut Insel an. Sie befürchten, dass zum bereits jetzt vorhandenen Verkehrsaufkommen zusätzliche Belastungen hinsichtlich der Verkehrs- sicherheit für alle Nutzer der Straße entstehen. Besonders der Dreh- und Wendeverkehr in der Sackgasse wird als Gefährdung gesehen. Die Anwohner befürworten daher eine Erschließung von der Straße Inselbogen. Zudem sprechen sich die Anwohner gegen die Entfernung des begrünten Walls für eine Erschließung der KiTa aus. V/0319/2012/1 - 5 - V/0319/2012/1 Mit der von der Verwaltung empfohlenen ersten Variante kann den Anregungen der Anwohner weitestgehend entsprochen werden. Die Haupterschließung der KiTa verbleibt unverändert zur jetzigen Situation. Durch die Ausweisung der Parkscheibenregelung an der Straße Gut Insel, soll der bereits anfallende Verkehr zur KiTa und zur Grundschule geordneter ablaufen. Mit dem barrie- refreien Nebeneingang und den Stellplätzen auf dem Gelände der Matthias-Claudius-Schule wird ein zusätzlicher Zugang erstellt, der den Hautein gang der KiTa (vor allem zur U3-Gruppe) entlas- tet. Durch den sicheren Gehweg vom Inselbogen zur Matthias-Claudius-Schule wird sich auch die Zugangssituation zur Schule positiv verändern. In den Bürgeranregungen wird auch die teilweise Entfernung des begrünten Walls bemängelt. Die- ser wird jedoch nicht wegen einer Zufahrt oder Stellplätzen entfernt, sondern um ausreichend Spielfläche auf dem Gelände der KiTa erstellen zu können. In den Bereichen wo der Wall entfernt wird, ist eine neue ca. 5 m breite Pflanzung auf der Grünfläche an der Straße Gut Insel geplant. Zudem wird der Wall hauptsächlich im Bereich der Schule und der Grünfläche abgetragen. Die Verwaltung wird kurzfristig unter Berücksichtigung der Entscheidung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen die Antwortschreiben an die Antragssteller bearbeiten. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Entwurf KIG 36/2 Index B Skizze 2 Skizze 3 Skizze 4 Skizze 5
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Inselbogen
- Gut Insel 24
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0319/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37