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Einwohnerfrage zum Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 3794/2024 vom 26.11.2024

Stand: Am 27.03.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3794/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage zum Johannes-Giesberts-Park Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Betreff: Johannes-Giesberts-Park Beschluss vom 04.11.2024 Variante 1 – Einwohnerfrage zur 32. Sitzung am 05.12.2025 Der Bolzplatz ist nach BauNVO NRW genehmigungspflichtig. Ist dies in Entscheidung und Planung berücksichtigt worden? Welche Verordnung ist hier anwendbar (für ein Landschaftsschutzgebiet), NRW BauNVO oder NRW BauO? Welche Lärmschutzverordnung ist anwendbar? Gilt das Bundesemmisisonsschutzgesetz BImSchV, da ein Bolzplatz keine Sportanlage ist, sondern eine kleine untergeordnete Anlage ohne Einfriedung oder anderer zusätzlicher Teile ausser der Fussballtore? Oder ist der geplante Bolzplatz eine Sportanlage?

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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