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3794/2024

Einwohnerfrage zum Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 26.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 1.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

870 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3794/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Einwohnerfrage zum Johannes-Giesberts-Park 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
 
Betreff: Johannes-Giesberts-Park Beschluss vom 04.11.2024 Variante 1 – Einwohnerfrage 
zur 32. Sitzung am 05.12.2025 
Der Bolzplatz ist nach BauNVO NRW genehmigungspflichtig. Ist dies in Entscheidung und 
Planung berücksichtigt worden? 
Welche Verordnung ist hier anwendbar (für ein Landschaftsschutzgebiet), NRW BauNVO 
oder NRW BauO? Welche Lärmschutzverordnung ist anwendbar? 
 
Gilt das Bundesemmisisonsschutzgesetz BImSchV, da ein Bolzplatz keine Sportanlage ist, 
sondern eine kleine untergeordnete Anlage ohne Einfriedung oder anderer zusätzlicher 
Teile ausser der Fussballtore? Oder ist der geplante Bolzplatz eine Sportanlage?

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3794/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.11.2024
Erstellt
26.11.2024 17:51