2671/2023
Benennungen von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
3636 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2671/2023 Freigabedatum 31.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennungen von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Eva Armbruster für die Freien Wohlfahrtsverbände (bisher Andreas Pöttgen), Christopher Bertges für die Selbsthilfe (bisher Steven Adam) und Jan Schirmer für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (bisher Dr. Jürgen Zastrow) zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen sowie Laila Anders für das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (bisher Monika Koenen) zum stellvertretenden Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. Gesundheitsausschuss 19.09.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Einige Institutionen haben mitgeteilt, dass sie für ihre bisher in die Kommunale Gesundheits- konferenz Köln entsandten (stellvertretenden) Mitglieder aus verschiedenen Gründen Nachfol- ger*innen vorschlagen. Diese sind dem Rat zur Benennung vorzuschlagen. Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Beru- fung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benann- ten Personen. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge- regelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte- ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie- rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge- sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli- ches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun- gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesundheit befassten Institutionen zusammen: • Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) • Gesundheitsverwaltung • Ärztekammer • Zahnärztekammer • Kassenärztliche Vereinigung • Kassenzahnärztliche Vereinigung • Apothekerkammer • Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes • Freie Wohlfahrtsverbände • Gesetzliche Krankenversicherung • Private Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Psychotherapeutenkammer NRW • Renten- und Unfallversicherung • Selbsthilfegruppen • Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung • Stationäre Einrichtungen der Pflege • Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen 3 • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) • Seniorenvertretung • Vertreter der Migrantinnen und Migranten • Vertretung queerer Menschen • Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern • Arbeitskreis Frau und Gesundheit • Amt für Kinder, Jugend und Familie • Amt für Schulentwicklung • Stadtsportbund • Behindertenvertretung • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren • Netzwerk Gesundheitsbildung • Jobcenter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2671/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.09.2023
- Erstellt
- 18.08.2023 11:02