BKA 0823
Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN v. 06.10.2023: Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 8.1_Beantwortung_Anfrage_DIE_GRÜNEN)
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1 Rückmeldung zu der Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 06.10.2023 zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023 Erster Fragenblock: a) Zur Überlegung, „wie hoch die Mengenreduzierung im Falle eines Erhalts der bewohn- ten Hofstelle in Kerpen-Manheim (alt) ist“: Frage: Wie viel Abraum (nach Masse / Volumen und Materialart aufgeschlüsselt) ist zwischen dem Kirchengebäude und der bewohnten Hofstelle in Kerpen-Manheim (alt) gewinn- bar? Wie viel Material muss durch angepasste Rekultivierungskonzepte also einge- spart werden, um die bewohnte Hofstelle dauerhaft erhalten zu können? Antwort: Am 07.03.2022 wurde im Braunkohlenausschuss - nach Abschluss der Massenbe- gutachtung für den Tagebau Hambach durch die ahu GmbH, FUMINCO GmbH und die ZAI mbH - entschieden, dass die ehemalige Kirche Manheim-Alt, gemäß dem sei- tens RWE vorgelegten Alternativkonzept, erhalten bleiben soll. Die zeichnerische Dar- stellung des Braunkohlenplanvorentwurfs berücksichtigt dies und stellt einen stand- sicherheitlich geprüften Verlauf der Abbaugrenze dar, der einen Erhalt der ehemali- gen Kirche bei einer gerade ausgeglichen Massenbilanz ermöglicht. Dabei ist zu be- achten, dass östlich der Kirche ein tektonischer Sprung verläuft, der bei der Festle- gung der Abbaugrenze insofern zu berücksichtigen ist, dass die Abbaugrenze aus Standsicherheitsgründen möglichst senkrecht zum tektonischen Sprung verlaufen muss und keinesfalls parallel dazu verlaufen darf. Für den Erhalt der Kirche ergibt sich somit ein Massenverlust von rd. 6 Mio. m3 aufbaufähigen Materials, der nur durch eine im Kontext der Massenbegutachtung identifizierte Möglichkeit zur Massenersparnis im Bereich der landwirtschaftlichen Hochfläche im Tagebau kompensiert werden kann. Die ehemalige Kirche liegt gemäß der zeichnerischen Darstellung des Braunkohlen- planvorentwurfs außerhalb der Sicherheitszone des Tagebaus, die dort (bereits redu- ziert) 100 m breit ist. Die aufgrund der geringen Teufe der Manheimer Bucht redu- zierte Breite der Sicherheitszone wurde mit der Bergbehörde abgestimmt. Im Vorfeld des Tagebaus Hambach sind aktuell noch drei Landwirte mit ihrer Hofstelle und ihren landwirtschaftlichen Flächen ansässig. Mit allen drei Landwirten steht RWE in Verhandlungen. Die bewohnten Hofstellen liegen (mit ihrem nördlichen Rand) bis zu rd. 250 m nördlich der im Braunkohlenplan(vor)entwurf dargestellten Abbaugrenze im Abbaubereich (siehe Abb. 1); der Großteil der Bewirtschaftungsflächen der entspre- chenden Hofstellen liegt ebenfalls im Abbaubereich der Manheimer Bucht. Damit die Hofstellen während des weiteren Abbaubetriebes und während der Befüllzeit des Ta- gebausees bewohnbar erhalten blieben, müssten diese außerhalb des Abbaubereichs und außerhalb der Sicherheitszone liegen. 2 Abb.1: Luftbild des südlichen Bereichs der Manheimer Bucht inkl. der ehemaligen Kirche Manheim-Alt sowie der noch bewohnten Hofstellen im geplanten Abbaubereich. Die Ab- baugrenze (gezackt) und die Sicherheitslinie (gestrichelt) sind gemäß der zeichnerischen Darstellung des Braunkohlenplan(vor)entwurfs dargestellt. Dies bedeutet, dass die Abbaugrenze und die 100 m breite Sicherheitszone nörd- lich/westlich der Hofstellen verlaufen müssten. Demnach müsste die Abbaugrenze je nach zu erhaltender Hofstelle mindestens 75 m + 100 m = 175 m (2 Hofstellen) und bis zu rd. 250 m + 100 m = 350 m (3. Hofstelle) verschoben werden, was eine ent- sprechende Verkleinerung des Abbaugebiets zur Folge hätte. Damit ergäbe sich schon für den Erhalt der beiden heute nahe der Abbaugrenze gelegenen Hofstellen - unter Beachtung der Restriktionen durch den tektonischen Sprung - ein Massenver- lust von ca. 6 Mio. m3 Abraum, der für den Aufbau dauerhaft standsicherer Böschun- gen fehlen würde: Bei dem Material, das im Bereich der Hofstellen ansteht, handelt es sich, neben dem Löss in der oberen Deckschicht, ausschließlich um aufbaufähige Sande und Kiese, die für die Herstellung dauerhaft standsicherer Böschungen im Tagebau dringend benö- tigt werden und deren Verlust nicht durch andere Materialien kompensiert werden kann. Im Massengutachten wurden seitens der Gutachter alle denkbaren Alternativen zur Inanspruchnahme der Manheimer Bucht geprüft. Die Gutachter kamen zu dem Er- gebnis, dass die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht erforderlich ist und es keine machbaren Alternativen gibt. Schon der Erhalt der Kirche (rd. 6 Mio. m3) wurde seitens der Gutachter wegen der Massenknappheit nicht empfohlen. Dennoch wurde diese Änderung unter Ausreizung aller Reserven auf Wunsch der Region vorgenommen. Eine weitere Verkleinerung der Manheimer Bucht ist mit Blick auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung und mit den im Abbaubereich des Tagebaus Hambach verfügbaren Massen nicht möglich. Mit Blick auf die Anfrage müssten für den Erhalt und die dauerhafte Bewohnbarkeit von den beiden aktuell nahe der Abbaugrenze gelegenen Hofstellen also – zusätzlich zum Erhalt der Kirche – weitere ca. 6 Mio. m3 Material durch angepasste Rekultivie- rungskonzepte eingespart werden. rd. 250 m rd. 75 m 3 b) Zu „bisherigen Gewinnen und Verkäufen durch Sand und Kies aus dem Tagebau Ham- bach“: Frage: Wie viel Sand und Kies wurde 2021, 2022 und bisher in 2023 durch die Rheinische Baustoffwerke GmbH aus dem Tagebau Hambach gewonnen und verkauft? Antwort: Innerhalb des nach Beschluss des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) verkleinerten Abbaubereichs des Tagebaus Hambach (siehe auch zeichnerische Dar- stellung des Braunkohlenplanentwurfs) erfolgen durch die Rheinische Baustoffwerke GmbH (RBS) keine Abgrabungen. RWE Power und RBS haben im Zeitraum 2021-2023 aus dem verkleinerten Tagebau Hambach keine Sande und Kiese an die Baustoffindustrie verkauft oder anderweitig abgegeben. Von der im Hauptbetriebsplan enthaltenen Option und der nach § 42 BVOBr (Bergverordnung für Braunkohlenbergwerke) erteilten Ausnahmegenehmi- gung und deren Verlängerung wurde tatsächlich kein Gebrauch gemacht. Auch hier- durch unterstützt die RWE Power die im Entwurf des geänderten Braunkohlenplans im Kapitel 3.4 getroffene Festlegung, wonach wegen der angespannten Bilanz an Kiesen und Sanden für die Wiedernutzbarmachung ein „Transfer nichtenergetischer Roh- stoffe aus dem Tagebau Hambach an die Baustoffindustrie nicht zu rechtfertigen ist“. Die Verwendung der verfügbaren Abraummengen zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus hat für RWE höchste Priorität und es werden seitens RWE – auch in Abstim- mung mit der Bergbehörde – keine Sande und Kiese zur Versorgung des Marktes mit Rohstoffen mehr abgegeben, so auch in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Zweiter Fragenblock: Frage: Als nächstes fragen wir nach der Definition des Begriffs „Eigenbedarf“, wobei wir uns auf Kapitel 1.4 des Hauptbetriebsplans Hambach beziehen. Hintergrund: Der HBP Hambach genehmigt, dass neben der Braunkohle gewinnbare Sande und Kiese dem Markt zugeführt (also verkauft) werden können, „soweit […] Eigenbedarf nicht be- steht“ (S. 22 / Kap. 1.4.). Dies geschieht auch im Bereich östlich des Hambacher Waldes / nördlich von Kerpen-Manheim (alt) durch die 100%-ige RWE-Tochter Rheinische Bau- stoffwerke GmbH (RBS). RWE begründet gleichzeitig die Inanspruchnahme der Ortslage Manheim zur Deckung des Eigenbedarfs an Rekultivierungsmaterial. Antwort: Eigenbedarf ist der Bedarf an Kiesen und Sanden, der für den Tagebaubetrieb ein- schließlich bergbaubegleitender Tätigkeiten und eine ordnungsgemäße Wiedernutzbar- machung besteht. Diese Definition leitet sich ab aus der Bergverordnung für Braunkohlenbergwerke (BVOBr) § 40 Unterbringung des Abraums: „Der Unternehmer hat die anfallenden Ab- raummassen wieder in den Tagebau, in dem sie gewonnen wurden, oder in andere Tage- baue so einzubringen, dass eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung gewährleis- tet ist. Eine Verwendung des Abraums für andere betriebliche Zwecke ist zulässig.“ 4 Innerhalb des nach Beschluss des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) ver- kleinerten Abbaubereichs des Tagebaus Hambach (siehe auch zeichnerische Darstel- lung des Braunkohlenplan(vor)entwurfs) erfolgen durch die Rheinische Baustoffwerke GmbH (RBS) keine Abgrabungen. Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wird durch die Schüssler GmbH & Co OHG der Kies- tagebau Waldhöfe betrieben. Dafür hat die Schüssler GmbH & Co OHG schon lange vor dem Beschluss des KVBG eine eigenständige Abbaugenehmigung innerhalb des im Regi- onalplan Köln ausgewiesenen BSAB-Gebiets (Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) erlangt. Angesichts der angespannten Massenbilanz für den Tagebau Hambach und im Vorgriff auf die o.g. Festlegung im Kapitel 3.4 des Braunkohlenplan(vor)entwurfs hat RWE Power das Pachtverhältnis zur Schüssler GmbH & Co OHG für den Kiestagebau Waldhöfe nicht verlängert bzw. zum Jahresende gekün- digt. Die Abgrabung Buir der Rheinische Baustoffwerke GmbH liegt außerhalb des verkleiner- ten Abbaubereichs Hambach; sie ist ein eigenständiger Betrieb einer eigenständigen ju- ristischen Person und basiert auf einer vom Braunkohlentagebaubetrieb völlig losgelös- ten eigenständigen Abgrabungsgenehmigung des Kreises. Frage: Außerdem hätten wir gerne Auskünfte zu einem Gutachten der ahu GmbH im Auftrag der Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022. Hintergrund: Das Gutachten „Überprüfung der Abraumbilanzierung und geplante Böschungssysteme der RWE AG im Tagebau Hambach und Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht“ der ahu GmbH im Auftrag der Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022 sieht im Ka- pitel Handlungsempfehlungen als „eine[n] der wichtigsten Punkte […] eine Bewertung des betrieblichen Optimierungs- und M2-Einsparpotenzials im Tagebau Hambach“ (S. 61f). Hierfür empfehlen die Gutachter, • „eine vom Bergbaubetreiber unabhängige Verifizierung der benötigten 45 Mio. m³ gewinnungsseitigen Vorschüttung (Gewinnungsböschung vor dem Hambacher Forst) […] durchzuführen“ (S. 62), sowie • „die Massen- bzw. Volumenbilanz nach dem ersten Betriebsjahr der Absetzer im Schwenkbetrieb vor der Nordrandböschung erneut zu überprüfen (Ende 2022 bzw. Anfang 2023)“ (S. 62). Hierfür sollten „die betrieblichen Daten der Absetzer I1 bis I5 im Schwenkbetrieb in Zusammenhang mit dem tatsächlich notwendigen M1-Bedarf bzw. der Schaffung von M2-Kippräumen überprüft werden, nachdem ausreichend Auswertungsmaterial zur Verfügung steht. Dies sollte Ende 2022 bzw. Anfang 2023 erfolgen“ (S.65). Zu diesem Gutachten stellen wir folgende Fragen: Fanden diese beiden Verifizierungen bzw. Überprüfungen statt und wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein, für wann ist deren Durchführung und Veröffentlichung geplant? Antwort: Bei den genannten 45 Mio. m3 für die gewinnungsseitige Vorschüttung handelt es sich um Abraummengen, die zur Abdeckung bindiger Horizonte (Tonschichten), die nach dem An- schneiden mit dem Großgerät freigelegt w urden, für die Herstellung dauerhaft 5 standsicherer Seeböschungen benötigt werden. Im Kontext der damaligen Massenbegut- achtung konnte die Größenordnung der dafür erforderlichen Mengen nur grob geprüft werden, da die Untersuchungen der Experten zum entsprechenden Materialbedarf noch nicht final abgeschlossen waren und die konkrete Einsatzplanung zum Zeitpunkt der Be- gutachtung nicht abschließend bis ins kle inste Detail vorlag. Auch nach der finalen Ein- schätzung der Experten sowie der Detaillierung der Planung hat sich an den erforderlichen Mengen allerdings nichts geändert, so dass die genannten rd. 45 Mio. m 3 aufbaufähiges Material weiterhin benötigt werden. Eine Überprüfung dieser Mengen ist somit nicht erfor- derlich. Gleichwohl ist RWE hier völlig transparent und stünde auch einer Überprüfung die- ser Mengen offen gegenüber. Die Verkippung im Schwenkbetrieb vor der Nordrandböschung ist weiterhin sehr an- spruchsvoll, da in diesem Bereich gerade in der Anfangsphase des Einschwenkens nur sehr wenig M2-Kippraum (Kippraum für nicht-aufbaufähiges Material) auf den jeweiligen Sohlen zur Verfügung steht. Daran hat sich auch im letzten Jahr nichts geändert und es konnten in der operativen Umsetzung keine zusätzlichen M2-Mengen verkippt werden, die nicht auch während der Begutachtung bereits vorgesehen waren. Demnach hat sich hinsichtlich des M1-Bedarfs (aufbaufähiges Material) im letzten Jahr ebenfalls keine Än- derung ergeben und die Massenbilanz für den Tagebau Hambach bleibt insgesamt wei- terhin knapp ausgeglichen. Die Möglichkeit einer Verkleinerung der Manheimer Bucht geht daraus nicht hervor. Eine Überprüfung der Volumenbilanz im Schwenkbetrieb wird deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Unabhängig davon ist RWE hierzu ebenfalls transpa- rent und stünde einer Überprüfung der Angaben offen gegenüber.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN v. 06.10.2023: Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0823 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 27.10.2023 8.1 zur Kenntnis TOP: Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN v. 06.10.2023: Anfragen zur Sitzung des Braunkohlen- ausschusses im Oktober 2023 Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Die Anfragen wurden durch RWE bearbeitet. Entsprechende Antworten sind dieser Vorlage als An- lage 2 beigefügt. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 8.1_Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023 v. 06.10.2023 2. Anl. 2 zu TOP 8.1_Beantwortung_Anfrage_DIE_GRÜNEN
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 8.1_Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023 v. 06.10.2023)
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Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023
Sehr geehrter Herr Götz,
bitte setzen Sie folgende Anfragen auf die Tagesordnung der Sitzung am
27.10.2023:
Unsere beiden ersten Fragenblöcke beziehen sich
a) auf die Überlegung, wie hoch die Mengenreduzierung im Falle eines Erhalts
der bewohnten Hofstelle in Kerpen-Manheim (alt) ist:
• Wie viel Abraum (nach Masse / Volumen und Materialart aufgeschlüsselt) ist
zwischen dem Kirchengebäude und der bewohnten Hofstelle in Kerpen-
Manheim (alt) gewinnbar? Wie viel Material muss durch angepasste
Rekultivierungskonzepte also eingespart werden, um die bewohnte Hofstelle
dauerhaft erhalten zu können?
b) auf die bisherigen Gewinne und Verkäufe durch Sand und Kies aus dem
Tagebau Hambach:
• Wie viel Sand und Kies wurde 2021, 2022 und bisher in 2023 durch die
Rheinische Baustoffwerke GmbH aus dem Tagebau Hambach gewonnen und
verkauft?
Als nächstes fragen wir nach der Definition des Begriffs „Eigenbedarf“, wobei wir uns
auf Kapitel 1.4 des Hauptbetriebsplan Hambach beziehen.
An den
Vorsitzenden des
Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
GRÜNE im Braunkohlenausschuss
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 06.10.2023
Hintergrund:
Der HBP Hambach genehmigt, dass neben der Braunkohle gewinnbare Sande und
Kiese dem Markt zugeführt (also verkauft) werden können, „soweit […] Eigenbedarf
nicht besteht“ (S. 22 / Kap. 1.4.). Dies geschieht auch im Bereich östlich des
Hambacher Waldes / nördlich von Kerpen-Manheim (alt) durch die 100%-ige RWE-
Tochter Rheinische Baustoffwerke GmbH (RBS). RWE begründet gleichzeitig die
Inanspruchnahme der Ortslage Manheim zur Deckung des Eigenbedarfs an
Rekultivierungsmaterial.
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Außerdem hätten wir gerne Auskünfte zu einem Gutachten der ahu GmbH im Auftrag
der Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022.
Hintergrund:
Das Gutachten „Überprüfung der Abraumbilanzierung und geplante
Böschungssysteme der RWE AG im Tagebau Hambach und Erfordernis der
Inanspruchnahme der Manheimer Bucht“ der ahu GmbH im Auftrag der
Bezirksregierung Köln vom 11.02.2022 sieht im Kapitel Handlun gsempfehlungen als
„eine[n] der wichtigsten Punkte […] eine Bewertung des betrieblichen Optimierungs -
und M2 -Einsparpotenzials im Tagebau Hambach“ (S. 61f). Hierfür empfehlen die
Gutachter,
o „eine vom Bergbaubetreiber unabhängige Verifizierung der benötigten
45 Mio. m³ gewinnungsseitigen Vorschüttung (Gewinnungsböschung vor
dem Hambacher Forst) […] durchzuführen“ (S. 62), sowie
o „die Massen - bzw. Volumenbilanz nach dem ersten Betriebsjahr der
Absetzer im Schwenkbetrieb vor der Nordrandböschung erneut zu
überprüfen (Ende 2022 bzw. Anfang 2023)“ (S. 62). Hierfür sollten „die
betrieblichen Daten der Absetzer I1 bis I5 im Schwenkbetrieb in
Zusammenhang mit dem tatsächlich notwendigen M1 -Bedarf bzw. der
Schaffung von M2-Kippräumen überprüft werden, nachdem ausreichend
Auswertungsmaterial zur Verfügung steht. Dies sollte Ende 2022 bzw.
Anfang 2023 erfolgen“ (S.65).
Zu diesem Gutachten stellen wir folgende Fragen:
Fanden diese beiden Verifizierungen bzw. Überprüfungen statt und wenn ja mit
welchem Ergebnis? Wenn nein, für wann ist deren Durchführung und Veröffentlichung
geplant?
Für die Beantwortung unserer Anfragen bedanken wir uns im Voraus.
Horst Lambertz,
Fraktionsvorsitzender
Gudrun Zentis,
Mitglied des Braunkohlenausschusses
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0823
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 10.10.2023 10:52