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V/0447/2019

Masterplan Mobilität Münster 2035+ – Vorbereitung der öffentlichen europaweiten Ausschreibung

Vorlagen 03.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.05.2019, TOP 7.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12366 Zeichen

V/0447/2019 
V/0447/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Masterplan Mobilität Münster 2035+ – Vorbereitung der öffentlichen europaweiten Ausschreibung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
Bericht: 
 
Auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0802/2017, der darauf aufbauenden Expertise „Vorzeitige 
Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vom Juli 2018 sowie der 
Sitzungen des prozessbegleitenden Beirats „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vom 21.11.2018 
und vom 12.04.2019 bereitet die Verwaltung die europaweite Ausschreibung zur Erarbeitung des 
„Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vor. Die Ausschreibung wendet sich an fachlich qualifizierte 
Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften, die der hohen Komplexität und den kommunikativen Anforderun-
gen der Aufgabenstellung gewachsen sind. 
 
Für die Ausschreibung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In der 1. Phase bekunden interes-
sierte Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften ihr Interesse und beschreiben mit Blick auf den Ausschrei-
bungstext ihr Konzept und ihre spezifischen Qualifikationen. Aus den eingehenden Bewerbungen 
werden dann in einer 2. Phase bis zu fünf Teilnehmende eingeladen, die ihr Konzept einem Entschei-
dungsgremium vorstellen. Auf Basis der im Vorfeld festgelegten und veröffentlichten Kriterien ent-
scheidet das Gremium im Anschluss über die Auftragsvergabe. 
 
Die Verwaltung erwartet im Rahmen der Ausschreibung, dass die sich bewerbenden Büros und Ar-
beitsgemeinschaften sowohl Vorschläge zur Gestaltung des Prozesses als auch ihre Kompetenzen 
zur Bearbeitung des Gesamtkonzeptes aufzeigen. 
 
Der Ausschreibungstext soll schnellstmöglich – idealerweise vor der Sommerpause - veröffentlicht 
werden. Die Auftragsvergabe ist für den Herbst 2019 geplant. Den zeitlichen Rahmen zur Aufstellung 
des neuen Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ schätzt die Verwaltung erfahrungsgemäß auf vo-
raussichtlich ca. 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Die konkrete Ausgestaltung eines 
Projekt- und Zeitplanes erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung. 
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0802/2017 „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ im Haupt- und Finanz-
ausschuss hat die Stadt Münster die Aufstellung des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ in die 
Wege geleitet. Der Beschluss sieht die externe Erarbeitung unter Federführung der Verwaltung sowie 
die Bereitstellung entsprechender Mittel in Höhe von insgesamt 550.000,- € bis zum Haushaltsjahr 
2022 vor. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
02.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Milde 
Telefon: 492-6150 
Milde@stadt-muenster.de

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V/0447/2019 
Mit dem Beirat „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ gibt es bereits ein politisch legitimiertes und in-
stitutionell verankertes Beteiligungsgremium, das die Entwicklung des Masterplans kontinuierlich be-
gleitet und das beauftragte Konsortium bei der Verfassung des Masterplans prozessbegleitend unter-
stützt. 
 
Die durch das Büro LK Argus erstellte Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Mas-
terplan Mobilität Münster 2035+“ gibt einen Überblick über die bereits vorhandenen Grundlagen zum 
Masterplan und skizziert einen möglichen Weg zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ausschreibungsun-
terlagen. Hierüber wurden sowohl der ASSVW in seiner Sitzung am 28.03.2019 als auch der pro-
zessbegleitende Beirat zum Masterplan in der konstituierenden Sitzung am 21.11.2018 informiert. 
 
Die von der Verwaltung weiter entwickelten Inhalte zur Ausschreibung als auch der zu Grunde lie-
gende Prozess wurde dem Masterplan-Beirat in seiner 2. Sitzung am 12.04.2019 vorgestellt und mit 
den Mitgliedern erörtert. Im Nachgang wurde Gelegenheit zur Rückmeldung gegeben. Bei der Vor-
stellung der Inhalte herrschte grundsätzliches Einvernehmen. Ergänzende Anregungen sowohl aus 
der Sitzung heraus als auch im Nachgang zur Erarbeitung des Ausschreibungstextes wurden aufge-
nommen. Die Ausschreibung orientiert sich dabei an den nachfolgenden Themenschwerpunkten. 
 
Als strategisches Steuerungsinstrument und handlungsorientierter Leitfaden bildet der „Masterplan 
Mobilität Münster 2035+“ den planerischen Rahmen für die aktive Gestaltung eines zukunftsfähigen 
Mobilitätsgeschehens in Münsters. Der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ ist Basis und Kernele-
ment, um die mobilitätsbezogene Infrastruktur von morgen zu entwickeln. Aufgabe des Masterplans 
wird es sein, Ziele für die zukünftige Verkehrsentwicklung zu benennen und konkrete Handlungsan-
sätze für eine stadtverträgliche Mobilität zu definieren und umzusetzen. Angelegt als offener Pla-
nungsprozess wird der Masterplan durch die kontinuierliche Integration angemessener Beteiligungs- 
und Evaluationsverfahren einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, veränderten Rahmenbedingung 
angepasst sowie durch einen intensiven Kommunikationsprozess begleitet. 
 
Im Rahmen des Masterplans wird das Verkehrsgeschehen in Münster umfassend und verkehrsträ-
gerübergreifend abgebildet. Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr und öffentlicher 
Verkehr werden in der Gesamtschau mit ihren gegenseitigen Interdependenzen dargestellt. Die Erar-
beitung des Masterplans orientiert sich an diesem Kernprozess, der das planerische Rückgrat bildet. 
Um diesen Kernprozess werden verschiedene zeitlich begrenzte Verfahren und Prozesse angesie-
delt, die mit dem Kernprozess rückgekoppelt werden und deren Ergebnisse in den Masterplan einflie-
ßen (s. Abb.1). 
 
 
 
Jenseits der planerischen Grundlagen wird eine der wesentlichen Anforderungen an den Masterplan 
sein, den Prozess so zu gestalten, dass die Bedürfnisse der Menschen in Münster berücksichtigt und 
die Ergebnisse des Masterplans gesellschaftlich akzeptiert werden. Um zu stadtverträglichen und

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münsterspezifischen innovativen Mobilitätsformen der Zukunft zu kommen sind umfassende zielgrup-
penspezifische Beteiligungsformate notwendig. 
 
Ein tragfähiges Mobilitätskonzept für die Stadt Münster kann nur in regionaler Abstimmung erfolgreich 
sein. Die verkehrlichen Verflechtungen zwischen der Stadt Münster und der Region Münsterland sind 
zu eng, als dass eine isolierte Betrachtung des Verkehrsverhaltens und Verkehrsgeschehens in 
Münster zielführend wäre. Pendlerverkehre aus der und in die Region beeinflussen das Verkehrsauf-
kommen maßgeblich und sind als Planungsgrundlage eine relevante Größe. Daher ist die zielgerich-
tete themenspezifische Einbindung von Interessenvertretern der Region und ÖPNV/SPNV-
Aufgabenträgern sowie die Entwicklung geeigneter Kooperationsformen ein wesentliches Element bei 
der Erarbeitung des Masterplans. 
 
Das Verkehrsverhalten der Innen- und Außenstadtteile unterscheidet sich grundsätzlich. Während in 
den Innenstadtteilen der Anteil des Umweltverbundes im Bundesvergleich herausragend ist, besitzt 
das Auto in den Außenstadtteilen eine höhere Bedeutung. Die besonderen spezifischen Anforderun-
gen der Innen- und Außenstadtteile sind entsprechend herauszuarbeiten und zu berücksichtigen. 
 
Im Zuge der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 (ISEK 2030) und des 
Klimaschutzprogramms „Masterplan 100  % Klimaschutz“ gibt es umfassende Ansätze, die auf über-
geordneter Ebene Mobilitätsthemen aufgreifen. Diese und weitere vorliegende Prozesse sind bei der 
Erarbeitung des Masterplans zu berücksichtigen. 
 
Als umsetzungsorientiertes Handlungskonzept benötigt der Masterplan schon während der konzepti-
onellen Entwicklung zielführende prozessbegleitende Projekte. Bereits geplante Konzepte und Pro-
jekte im Sinne des Masterplans werden während des Erarbeitungsprozesses konsequent weiterent-
wickelt bzw. umgesetzt. Die Stadt Münster erwartet vom Auftragnehmer eine Strategie, wie diese 
Projekte zeitlich in den Prozess integriert werden können, sowie die Benennung möglicher Pilot- bzw. 
Leuchtturmprojekte, in denen sich die Entwicklungslinien des Masterplans beispielhaft wiederfinden 
und die eine hohe bildhafte und erlebbare Qualität haben, um die Grundzüge des Masterplans in der 
Öffentlichkeit wahrnehmen und kommunizieren zu können. 
 
In seiner Gesamtschau bündelt der Masterplan dementsprechend Prozesswissen, Projektwissen und 
Zukunftswissen. Die unterschiedliche Zugängen fließen als innovative Impulse in den „Masterplan 
Mobilität Münster 2035+“ ein (s. Abb.2). 
 
 
 
Die Erarbeitung des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ wird während des gesamten Prozesses 
transparent und nachvollziehbar dokumentiert. Um einen möglichst breiten Teil der Bevölkerung zu 
erreichen, sollen die Münsteranerinnen und Münsteraner im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit sowohl 
persönlich angesprochen und aktiv eingebunden werden als auch über klassische und digitale Medi-
en regelmäßig informiert werden. Alle Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit sollen partizipative Elemente

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enthalten. Hier erwartet die Stadt Münster vom Auftragnehmer eine kreative Projektskizze für ein in-
tegriertes Konzept der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Der Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ definiert Verkehrsträger übergreifend Ziele und grundsätz-
liche Strategien zum Umgang mit den verkehrlichen Herausforderungen der wachsenden Stadt Müns-
ter. In zeitlicher Abfolge werden Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen benannt sowie in ihrer 
Wirksamkeit abgeschätzt, um ein nachhaltig stadtverträgliches Verkehrsgeschehen in Münster zu 
ermöglichen. Die Ziele, Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener sektoraler verkehrlicher 
Fachpläne (z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster 2025, Verkehrssi-
cherheitsprogramm) werden auf Kompatibilität geprüft und als netzbasiertes übergeordnetes Plan-
werk gebündelt. 
 
Das Anforderungsprofil im Rahmen der Ausschreibung fordert im Hinblick auf den Masterplan Mobili-
tät 2035+ von den sich bewerbenden Büros/Arbeitsgemeinschaften Lösungsvorschläge und Hand-
lungsansätze für folgende Aufgabenbereiche, die als Arbeitspakete Teil des Auftrags werden: 
 
1. Prozesssteuerung: Entwicklung von Vorschlägen zur Gestaltung des Erarbeitungsprozesses 
und der organisatorischen Gestaltung in Abstimmung mit der federführenden Fachverwaltung 
2. Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit: Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung all-
gemeiner und zielgruppenspezifischer Beteiligungsformate, Formate zur Einbeziehung regionaler 
Akteure, Abstimmung der Kommunikationsinhalte im Sinne einer ganzheitlichen Kommunikati-
onsstrategie 
3. Fachlich-inhaltliche Grundlagen des Masterplans: Bestandsaufnahme und Analyse auf Basis 
vorliegender Daten, Erreichbarkeits- und Potenzialanalyse, Einordnung und Bewertung der Aus-
gangssituation, Präsentation der Ergebnisse 
4. Maßnahmen und Wirkungsanalysen: Prognoseverfahren und Szenarien zur Bewertung von 
Handlungsalternativen vor dem Hintergrund digitaler Entwicklungen sowie der Umsetzung von 
Maßnahmen zur Mobilitätswende, Vorschläge für Reallabore 
5. Handlungs- und Umsetzungskonzept: zeitlich gestuftes integriertes Handlungskonzept mit 
kurz- (ca. 5 Jahre), mittel- (5 bis 10 Jahre) und langfristigem (mehr als 10 Jahre) Zeithorizont, de-
tailliertes Handlungskonzept mit Prioritätenliste, Zeitplan, Aufwand/Kosten und Fördermöglichkei-
ten, netzbasiertes Gesamtkonzept 
6. Monitoring und Evaluierung zum Prozess und zu einzelnen Bausteinen 
 
Zusammenfassend zielt die Ausschreibung darauf ab, dass der Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
 
• die Rahmenbedingungen und Ziele der zukünftigen Mobilität für Münster benennt und diese in 
den Gesamtkontext der Stadt- und Umweltentwicklung sowie der Stadtregion einordnet, 
• ein Verkehrsträger übergreifendes netzbasiertes Gesamtkonzept abbildet, 
• ein umsetzungsorientiertes, münsterspezifisches Handlungskonzept mit konkreten, impuls-
gebenden Maßnahmen entwickelt, 
• nationale und internationale technologische Trends und innovative Entwicklungen berücksichtigt 
und diese im Hinblick auf ihre Bedeutung und Machbarkeit für Münster und im stadtregionalen 
Kontext prüft, 
• angemessene formale und informelle Beteiligungsverfahren in den Prozess kontinuierlich inte-
griert, 
• als lernendes System offen ist für Anpassungen und Veränderungen der ursprünglichen Planun-
gen. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2221 Zeichen

Anlage A zur V/0447/2019 
Kurzüberblick 
Auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0802/2017, der darauf aufbauenden Expertise „Vorzeitige 
Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vom Juli 2018 sowie der 
Sitzungen des prozessbegleitenden Beirats „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vom 
21.11.2018 und vom 12.04.2019 bereitet die Verwaltung die europaweite Ausschreibung zur Er-
arbeitung des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vor. Die Ausschreibung wendet sich an fach-
lich qualifizierte Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften, die der hohen Komplexität und den kommu-
nikativen Anforderungen der Aufgabenstellung gewachsen sind. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Als strategisches Steuerungsinstrument und handlungsorientierter Leitfaden bildet der „Master-
plan Mobilität Münster 2035+“ den planerischen Rahmen für die aktive Gestaltung eines zu-
kunftsfähigen Mobilitätsgeschehens in Münsters. Der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ ist 
Basis und Kernelement, um die mobilitätsbezogene Infrastruktur von morgen zu entwickeln. Auf-
gabe des Masterplans wird es sein, Ziele für die zukünftige Verkehrsentwicklung zu benennen 
und konkrete Handlungsansätze für eine stadtverträgliche Mobilität zu definieren und umzuset-
zen. Angelegt als offener Planungsprozess wird der Masterplan durch die kontinuierliche Integra-
tion angemessener Beteiligungs- und Evaluationsverfahren einer regelmäßigen Prüfung unterzo-
gen und veränderten Rahmenbedingung angepasst. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Alle vorgenannten Querschnittsthemen sind positiv betroffen

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0447/2019
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37