0001/2025
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen
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Anlage 4 Erläuterung
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Anlage 4
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept
Bebauungsplanverfahren Nr. 63569/01
Arbeitstitel: „Heinrichshofweg“ in Köln-Fühlingen
1. Anlass und Ziel der Planung
1.1 Anlass der Planung
Die Stadt Köln ist Teil einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen
Bevölkerungsprognose mit Stand April 20 21 wird bis 205 0 von einer Bevölkerungszunahme
um 38.100 Personen auf rund 1.110.400 Einwohner*innen und 584.000 Haushalte ausgegan-
gen. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote
zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht der ak-
tuellen Situation, dringliches Ziel der S tadtentwicklung. Das Stadtentwicklungskonzept Woh-
nen der Stadt Köln weist eine anzustrebende Neubautätigkeit bis 2030 von jährlich ca. 3.990
Wohneinheiten pro Jahr aus.
Ergänzend zum Wohnen gilt es vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels das The-
menfeld Pflege verstärkt in den Blick zu nehmen. Der Zweite Bericht zur Kommunalen Pflege-
planung in Köln prognostiziert einen Anstieg der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 um 21%.
Dies macht es erforderlich, die verfügbaren Plätze in Pflegeeinrichtungen gesamtstädtisch
weiter auszubauen.
Zudem besteht in Fühlingen der dringende Bedarf eines Nahversorgungsstandortes zur Ver-
besserung der Versorgung der Wohnbevölkerung Fühlingens sow ie der weiteren Rheinorte .
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln für den Stadtbezirk Chorweiler aus
dem Jahr 2013 stellt heraus, dass eine Verbesserung der Nahversorgung wünschenswert sei.
Vor diesem Hintergrund soll in Fühlingen ein neues Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung und
Einzelhandel auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaulandreservefläche ent-
wickelt werden. Die Grundstücke befinden sich im städtischen Eigentum.
1.2 Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
ein Neubaugebiet mit ca. 200-250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, eine Pflegeein-
richtung sowie eine Kita und einen Nahversorger geschaffen werden. Das Wohngebiet soll
von einer Ortsrandeingrünung als Übergang vom Siedlungsraum zum Landschaftsraum ein-
gefasst werden.
Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vor-
rangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in
bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken.
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1.3 Verfahren
Für das Plangebiet wurde im Jahr 2019 bereits eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Da sich die
damaligen Ziele der Planung sowohl hinsich tlich der Nutzung als auch der Beba uungsdichte
stark verändert haben, wurde der Verfahrensschritt im Juli 2024 erneut durchgeführt. Hier wur-
den die städtischen Bedarfe für die Nutzungen im Gebiet ermittelt. Hinweise gab es vor allem
aus dem Bereich des Immissionsschutzes aufgrund der benachbarten Gewerbebetriebe sowie
hinsichtlich der Hochwassergefährdung. Die Themen sollen im weiteren Bebauungsplanver-
fahrens berücksichtigt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich ausschließlich im städtischen Eigentum. Im Rahmen einer
Volumenstudie wurde ein Vorentwurf erarbeitet (siehe Anlage 5). Als nächster Schritt ist 2025
die Durchführung einer Konzeptvergabe mit Empfehlungskommission geplant. Diese gilt als
Qualifizierungsverfahren im Sinne des Kooperati ven Baulandmodells. Über diese Konzept-
vergabe sollen die Grundstücke an einen geeigneten Entwickler/ eine geeignete Entwicklerin
als Erbbaurecht vergeben werden. Mit diesem/ dieser soll das weitere Bebauungsplanverfah-
ren als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im Vollverfahren mit Umwelt-
prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1. Abgrenzungen des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Chorweiler am nordöstlichen Ortsrand von Köln-Fühlingen
südwestlich der Industriestraße, östlich der Neusser Landstraße und des Heinrichshofwegs.
Es umfasst eine Fläche von ca. 4,5 Hektar (ha). Damit liegen die Flurstücke der Gemarkung
Worringen, Flur 83 mit den Nummern 99, 105/27, 211 (in Teilen) im Bereich des Plangebietes.
Eine genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Flächen westlich des Heinrichshofweg im Bereich der rückwärtigen Gärten der Wohnbe-
bauung an der Neusser Landstraße befinden sich zum Großteil im privaten Einzeleigentum.
Die Eigentümer*innen sind hier nur teilweise entwicklungsbereit. Im Sinne eines zügigen Ver-
fahrensfortschritts werden die Grundstücke nicht in den Geltungsbereich einbezogen.
2.2. Vorhandene Struktur, Bebauung, Begrünung
Das Gelände im Planungsgebiet ist von Süd -West nach Nord-Ost leicht abschüssig. Derzeit
wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet wird bereits gegenwärtig durch
den Heinrichshofweg als landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg von Süd -Ost na ch Nord -Ost
durchzogen.
2.3. Umgebung
Die Grundstücksflächen westlich des Heinrichshofwegs werden als Gärten der von der Neus-
ser Landstraße erschlossenen Wohnbebauung genutzt. Auf den Grundstücken befinden sich
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gegenwärtig Haupt- und Nebenanlagen, Stallungen sowie ein gewerblicher Betrieb. Es ist da-
von auszugehen, dass die vorhandene Bestandsbebauung in diesem Bereich zum Teil ohne
Baugenehmigung errichtet wurde.
Im Norden und Osten schließen sich landwirtschaftliche Fläche n und die im Weiteren das
Plangebiet und den Ort Fühlingen im Bogen umgehende Industriestraße an. Nordöstlich der
Industriestraße ist ein in Entwicklung befindliches Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen.
Südlich grenzen an das Plangebiet eine aufgelockerte Wohnbebauung als Teil des Ortskerns
von Fühlingen sowie die Wirtschaftsstelle eines Ackerbaubetriebes mit einem Reiterhof an.
2.4. Erschließung
Das Plangebiet wird über den im Bereich des Neubauvorhabens auszubauenden und östlich
an die Neusser Landstraße anzuschließenden Heinrichshofweg erschlossen. Über die Neus-
ser Landstraße und die Industriestraße erfolgt die Anbindung an das regionale und überregio-
nale Straßenverkehrsnetz.
In fußläufiger Entfernung von ca. 300 Metern liegt die nächstgelegene Bushaltestelle „Arenz-
hof“, von der Busse der Linien 120 und 123 im 20-Minuten-Takt in Richtung Blumenberg und
Chorweiler bzw. nach Worringen verkehren und damit an die jeweils rund zwei Kilometer (km)
entfernten S-Bahn- und Stadtbahnhaltestellen mit Anschluss an die Kölner Innenstadt anknüp-
fen.
In Fühlingen befinden sich eine Metzgerei und ein Bäcker in rund 500 bis 700 Metern Entfer-
nung zum Plangebiet . Weitere Nahversorgungsmöglichkeiten haben ihren Standort in der
Nähe des S-Bahn-Haltepunktes von Blumenberg in rund 2 bis 2,3 km Entfernung zum Plan-
gebiet. Eine Kindertagesstätte ist vom Plangebiet ca. 500 Meter entfernt und damit fußläufig
erreichbar. In ca. 900 Metern Entfernung zum Plangebiet liegt der Fußballplatz des Sportver-
eins Fühlingen-Chorweiler.
2.5. Soziale Infrastruktur
In der näheren des Plangebietes befinden sind die Katholische Kindertagesstätte St. Marien
in Fühlingen und die Kita Regenbogen e.V. in Langel. Die Gemeinschaftsgrundschule Ernst-
bergstraße in Blumenberg und die freie Waldorfschule Köln Chorweiler liegen in circa 1,3 km
Entfernung. Die Gemeinschaftsgrundschule Riphahnstraße in Köln -Seeberg, die Gemein-
schaftsgrundschule Merianstraße in Köln -Chorweiler, die Sankt-Martin Grundschule in Köln-
Seeberg und die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof mit d em Teilstandort Amandus-
straße in Köln-Merkenich ergänzen das Grundschulangebot in der Umgebung des Plangebie-
tes.
Standorte weiterführender Schulen liegen im Stadtbezirk Chorweiler, wie die Heinrich -Böll-
Gesamtschule, die Gustav-Heinemann-Gemeinschaftshauptschule und die Henry-Ford-Real-
schule in Köln-Seeberg und das Heinrich-Mann Gymnasium in Köln-Volkhoven.
3. Planungsvorgaben
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3.1. Landes- und regionalplanerische Vorgaben (LEP NRW, RP Köln)
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (RP Köln) legt für den Bereich des Plange-
bietes einen „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB)“ mit der Freiraumfunktion „Re-
gionaler Grünzug“ fest.
Der Entwurf des neuen Regionalplans Köln sieht in der öffentlichen Auslegung vom
15.10.2024 bis 15.11.2024 für das Plangebiet zusätzlich in Teilen „Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB)“ vor. In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung sind in der Bauleitplanung
zu berücksichtigen.
Die Siedlungsentwicklung hat sich gemäß Ziel 2-3 des Landesentwicklungsplans NRW (LEP
NRW) in den regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereichen zu vollziehen. Ferner ist eine
an den Bedarfen der ansässigen Bevölkerung und den vorhandenen Betrieben ausgerichtete
Siedlungsentwicklung in Fühlingen als Ortsteil im regionalplanerisch festgelegten Freiraum
gemäß der Ausnahmeregelung von Ziel 2-3, Satz 3 LEP NRW vom 08.02.2017 unter Berück-
sichtigung der Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftli-
chen Nutzflächen möglich. (Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom
21.03.2024 sind wesentliche Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens des LEP für unwirk-
sam erklärt worden. Betroffen ist hierdurch auch das Ziel 2 -3 „Siedlungsraum und Freiraum“
sowie die in diesem Ziel definierten Ausnahmetatbestände. Bei den Zielen des LEP, die durch
das OVG Urteil vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden sind, treten wieder die Festle-
gungen des LEP mit Stand vom 08.02.2017 in Kraft).
Die im Flächennutzungsplan der Stadt Köln im Bereich des Plangebietes dargestellte Wohn-
baufläche erfolgte in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landes-
planerischen Anpassung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW. Somit ist eine Siedlungs-
entwicklung auf diesen im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen an die Ziele der Raum-
ordnung angepasst.
3.2. Landschaftsplan der Stadt Köln
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für den Bereich des Plangebietes das Landschafts-
schutzgebiet „L6 Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ fest. Schutzzweck dieses
Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch wichtiger Freiräume sowie
ökologisch bedeutsamer Ausgleichsräume und Grünverbindun gen. Zu diesem Landschafts-
schutzgebiet sind zwei Entwicklungsziele (EZ) festgesetzt.
Das Entwicklungsziel 3 (EZ3) sieht die Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit na-
turnahen Lebensräumen sowie mit gliedernden und belebenden Elementen vor.
Das Entwicklungsziel 6 (EZ6) erfordert die Ausstattung der Landschaft für den Zweck des Im-
missionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas.
3.3. Darstellungen des Flächennutzungsplanes des Stadt Köln (FNP)
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Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt für den Bereich des Plangebietes überwiegend
entlang des Heinrichshofwegs und in Anschluss an die Neusser Landstraße Wohnbauflächen
dar. Im Bogen der Industriestraße entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze
stellt der FNP Grünfläche mit teilweise landwirt schaftlicher Nutzung dar. Die baulichen Nut-
zungen im Plangebiet sind auf die im FNP dargestellten Wohnbauflächen zu beschränken.
Das Wohngebiet soll von einer Ortsrandeingrünung eingefasst werden. Somit entspricht die
geplante Entwicklung den Darstellungen des Flächennutzungsplans.
3.4. Bebauungsplan
Für den Bereich des Plangebietes besteht im Süden eine Überschneidung mit den rechtsgül-
tigen Bebauungsplänen Nr. 6456/06 5. Änderung, Nr. 63560/05 und Nr. 63560/03. Diese set-
zen im betreffenden Bereich „Verkehrsfläche“ fest. Für den überwiegenden Teil des Plange-
biets liegt kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Ferner liegt das Gebiet außerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles und damit im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß
§ 35 BauGB.
3.5. Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen)
Der Rat der Stadt Köl n hat am 11.02.2014 das Stadtent wicklungskonzept Wohnen ( STEK
Wohnen) beschossen. Vor dem Hintergrund d er aktuellen Bevölkerungsprognose aus 2022
für Köln 2022 bis 2050, die im Basisszenario ein Bevölkerungswachstum um 38.100 Personen
auf 1.110.400 Einwoh ner*innen bis zum Jahr 2050 vorausberechnet, ist mit einer weiterhin
hohen Nachfrage nach Wohnraum zu rechnen. Der auf Grundlage der städtischen Bevölke -
rungsprognose berechnete Wohnungsneubaubedarf beträgt bis einschließlich 2030 zwischen
3.080 und 4.900 Wohnungen pro Jahr.
Die beabsichtigte Entwicklung entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches die Schaffung von
Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität vorsieht. Durch die Anwendung des
Kooperativen Baulandmodells ist die Errichtung geförderten Wohnraums sicherzustellen. Dies
korrespondiert mit Ziel 3 des StEK Wohnen, welches für Haushalte, die auf mietpreisgünstige
Wohnungen angewiesen sind, den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen
vorsieht. Das Vorhaben lässt sich zudem mit den Zielsetzungen der Maßnahme B1 aus dem
Handlungsfeld 'Baulandmanagement - Liegenschaftspolitik' des StEK Wohnen in Einklang
bringen, das u. a. eine verst ärkte Mobilisierung von Flächen für den Geschosswohnungsbau
vorsieht.
3.6. Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines
kleinflächigen Nahversorgers zu schaffen. Die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts 2023 empfiehlt für den Stadtteil Fühlingen den Ausbau der Nahversorgung durch
die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts im Stadtteil in integrierter Lage. Mit dem geplanten
Nahversorgungsstandort soll eine Verbesserung der Versorgung der Wohnbevölkerung Füh-
lingens sowie der weiteren Rheinorte im o.g. planungsrechtlichen Rahmen erzielt werden.
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3.7. Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM)
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014
das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenannte Kooperative Baulandmodell
beschlossen. Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen Bau-
landmodells als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen.
Nach weiteren Anpassungen wurde im Mai 2022 das KoopBLM 2017plus eingeführt.
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine
Bebauungsplanung benötigen, 30 % der Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderten
Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten (gemäß
KoopBLM). Außerdem müssen planbedingte Mehrbedarfe bei Kindertageseinrichtungen,
Grünflächen und Spielplätzen errichtet werden.
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 200-250 Wohneinheiten
fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells 2017plus. Die aktuelle
Version besteht aus der Richtlinie in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 und
der Umsetzungsanweisung in der Fassung vom 22.05.2022 mit Stand 2023. Am 12.12.2024
hat der Rat zudem das Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“ beschlossen, welches die
Ausweitung der Errichtung einer Kombifläche auf Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten vor-
sieht.
Die zur Berechnung der ursächlichen Mehrbedarfe maßgebliche Geschossfläche Wohnen
wird erst im Folgenden im Rahmen einer geplanten Machbarkeitsstudie ermittelt.
Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor:
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten
Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäu-
sern erzielt werden.
Soziale Infrastruktur
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung
von zwei Kindertagesstätten mit insgesamt 8 Gruppen geplant.
Öffentliche Spielflächen
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb
des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu
übertragen. Es wird je Einwohner*in im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner*in-
nen pro Wohneinheit) ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche begrün-
det. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und be-
treiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Je nach Anzahl der Wohneinheiten wird am Heinrichs-
hofweg mit einem Bedarf zwischen 940 – 1.150 qm gerechnet. Für Vorhaben bis zu 217
Wohneinheiten besteht die Möglichkeit, eine Kombifläche aus öffentlichen Grün- und Spiel-
flächen herzustellen.
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Öffentliche Grünflächen
Die ursächlichen öffentlichen beziehungsweise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind
nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt
Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu übertragen. Es wird je Einwohner*in im Plange-
biet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner*innen pro Wohneinheit) ein Bedarf von 10 Quad-
ratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße einer öffentlichen, zusam-
menhängenden Grünfläche, die eine entsprechende Funktion als öffentliche Grünfläche
übernehmen kann, beträgt 10.000 m² (1 ha). Je nach Anzahl der Wohneinheiten wird am
Heinrichshofweg mit einem Bedarf zwischen 4.700 – 5.800 qm gerechnet. Unterhalb des
Schwellenwerts sind Flächen als private, öffentlich zugängliche Grünflächen festzusetzen.
Für Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten besteht die Möglichkeit, eine Kombifläche aus öf-
fentlichen Grün- und Spielflächen herzustellen.
Öffentliche Kombifläche
Es wird die Möglichkeit geschaffen, bei Vorhaben mit 44 bis 217 Wohneinheiten die Deckung
der Mehrbedarfe in den Bereichen Spielplätze und Grünflächen durch die Errichtung einer
sogenannten „Kombifläche“ gemeinsam abzudecken. In diesem Fall müssen 5 m² Kombiflä-
che pro Einwohner*in errichtet werden.
3.8. Köln Katalog
Als städtebauliches Entwicklungskonzept für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung hat der
Rat der Stadt Köln den Köln Katalog am 23. März 2023 beschlossen. Ziel des Köln-Katalo-
ges ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu ge-
stalten. Er kommt bei allen planbedürftigen Vorhaben ab einer Projektgröße von 44
Wohneinheiten zur Anwendung.
Der Köln-Katalog unterscheidet im Kölner Stadtgebiet zwischen drei Kategorien: Innenstadt
– Innere Stadt – Äußere Stadt, für die unterschiedliche Quartiersdichten erzielt werden sol-
len. Die Quartiersdichte gibt das Verhältnis zwischen Bebauung (hier: oberirdische Ge-
schossfläche inkl. Staffelgeschosse) und Quartiersfläche (hier: Bruttobauland inkl. Öffentli-
che Grün-, Spiel- und Verkehrsflächen) wieder. Das Vorhaben Heinrichshofweg liegt im Ge-
biet der Äußeren Stadt, wo eine Quartiersdichte von 0,8 oder höher erzielt werden soll. Zu-
dem empfiehlt der Köln Katalog in der äußeren Stadt eine Nutzungsmischung von 15 %, um
dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege gerecht zu werden.
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4. Städtebauliches Planungskonzept
4.1. Nutzungen und Städtebau
Über eine Volumenstudie wurden zwei Planungsvarianten erarbeitet, welche die Dichtevorga-
ben des Köln Katalogs sowie die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells berücksichti-
gen. Die vorgestellten Planungsvarianten stellen nur ein Vorentwurfsstadium dar, welches im
Verfahren (Konzeptvergabe mit Empfehlungskommission) weiter qualifiziert wird.
Das neue Wohnquartier im Stadtteil Chorweiler ergänzt den Ortsrand von Köln-Fühlingen. Die
Haupterschließung des Plangebiets soll über den Heinrichshofweg mit Anschluss an die Neus-
ser Landstraße erfolgen. Entsprechend der Zieldichten im Köln Katalog soll eine drei- bis vier-
geschossige Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern entstehen.
Planungsvariante 1 sieht die Ausbildung von vier Wohnensembles vor, die jeweils um einen
gemeinsamen innen liegenden Hof angeordnet sind. Die Innenhöfe werden durch die aufge-
lockerte Blockbebauung hindurch miteinander verbunden und erzeugen ein zusammenhän-
gendes Netz zentraler Gemeinschaftsflächen für private Kleinkinderspielplätze.
Planungsvariante 2 sieht die Ausbildung von vier offenen Höfen entlang der neuen Erschlie-
ßungsachse vor. Es entsteht ein Wohnquartier mit zentralen Treffpunkten. Die Gebäude wer-
den jeweils von innen über den gemeinsamen, halböffentlichen Hof erschlossen. Die grünen
Hofflächen springen vom Straßenraum zurück und erzeugen - gefasst von der baulichen Struk-
tur – intime Gemeinschaftsflächen zur nachbarschaftlichen Nutzung.
Der Einzelhandel ist in beiden Planungsvarianten im Norden des Gebiets am Quartierseingang
an der Neusser Landstraße verortet. Für eine optimale Flächenausnutzung soll er in den Ober-
geschossen mit Wohnungen überbaut werden. Den Standort des Pflegeheims im Norden oder
Süden des Plangebiets gilt es im Bebauungsplanverfahren näher einzugrenzen. Hier spielen
unter anderem Belange des Hochwasserschutzes, Immissionsschutzes und der Erschließung
eine Rolle.
4.2. Erschließung
Die Haupterschließung für das Plangebiet soll über einen Anschluss an die Neusser Land-
straße geplant werden. I m Süden kann das Plangebiet zudem an die Arenzhofstraße ange-
schossen werden. Hier ist allerdings aufgrund des sehr schmalen Straßenquerschnitts im Be-
stand nur eine Durchfahrt für den Fuß - und Radverkehr sowie für zwingend notwendige Ver-
kehre (Anlieferung, Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungswagen) möglich. Entsprechend ist eine
Wendeanlage für den von Norden kommenden Verkehr im Plangebiet einzuplanen. Die Stell-
plätze für Einzelhandel, Kita und Pflegeheim sind oberirdisch an den Gebäuden vorgesehen.
Die Stellplätze für den Wohnungsbau sind je nach Planungsvariante in einer Quartiersgarage
oder in Tiefgaragen unter den Baublöcken untergebracht.
4.3. Grün- und Freiflächen
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Das Plangebiet soll nördlich und östlich von Grünflächen zum Landschaftsraum hin eingefasst
werden. Den Bewohner*innen werden hier wohnungsnahe und grüne Gemeinschaftsflächen
angeboten, die gleichzeitig Retentionsfunktionen übernehmen. Die nach Kooperativen Bau-
landmodell notwendigen öffentlichen Spiel - und Grün flächen werden hier verortet. D ieses
Grüne Band wird unter anderem durch Grünfugen zwischen den Wohnensembles erschlos-
sen.
4.4. Ver- und Entsorgung
Zur Regelung der technischen Ver- und Entsorgung im Plangebiet soll im weiteren Verfahren
ein Entwässerungskonzept und ein Energiekonzept erstellt werden.
5. Umweltbelange
5.1. Natur und Landschaft / Eingriff-Ausgleichsbilanzierung
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren
ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen definiert.
5.2. Artenschutz
Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung (Stufe I – Artenschutzrechtliche Vorprü-
fung) durchgeführt.
5.3. Baumschutz
Entlang der Neusser Landstraße befindet sich eine nach § 41 LNatSchG geschützte Allee. Die
Bäume müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
5.4. Immissionsschutz
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet. Zu
den Hauptemittenten des Straßenverkehrs zählen die Neusser Landstraße, der Mennweg und
die Industriestraße. Entlang der Industriestraße befindet sich ein straßenbegleitender Erdwall,
der unter anderem dem Lärmschutz der Bestandswohnbebauung dient.
Darüber hinaus ist das Plangebiet mit Immissionen aus dem umliegenden Gewerbe belastet.
Mit der anstrebten Planung rückt Wohnbebauung an das nordöstlich gelegene und in der Ent-
wicklung befindliche Gewerbe - und Industriegebiet heran. Die Betriebe haben bereits z. T.
Lärmschutzmaßnahmen auf den Grundstücken umgesetzt. Dennoch ist mit einem Lärmkon-
flikt zu rechnen, der im Entwurf adressiert und im anschließ enden Bebauungsplanverfahren
über ein Lärmgutachten vertieft untersucht werden muss.
Zudem befinden sich südöstlich und nordöstlich des Plangebietes zwei Reiterhöfe. Vor allem
von dem südöstlich gelegenen Reiterhof (im Bebauungsplan 6456/06 als „Wirtschaf tsstelle
eines Ackerbaubetriebs mit Pensionspferdehaltung“ festgesetzt) sind Immissionen auf das
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Plangebiet hinsichtlich Lärm, Geruch und Staub zu erwarten. Weiterhin wird nördlich des Plan-
gebiets (nördlich der Industriestraße) ein größerer Bereich als Stellfläche für Wohnmobile und
Wohnwagen genutzt.
Die Auswirkungen der Immissionen auf die im Plangebiet geplanten Nutzungen sowie planbe-
dingte Auswirkungen auf bestehende Nutzungen i m Umfeld werden im weiteren Ver fahren
ermittelt und bewertet.
5.5. Boden
Nach den Informationen der Bodenkarte zur landwirtschaftlichen Standorterkundung 1:5.000
des Geologischen Dienstest NRW sind folgende Bodenformen im Plangebiet ausgebildet:
eine lehmig-sandige Braunerde (B72) im Süden,
ein Kolluvisol (K53) aus stark lehm igem Sand und stark sandigem Lehm im mittleren
Teil,
eine sandig, lehmige Parabraunerde (L44) im Westen,
und eine vergleyte Vega (gA34) aus tonigem, schluffigem Material im Norden.
Letztgenannte gehört zu den fruchtbaren Böden mit hoher Funktionserfüllung als Regelungs-
und Pufferfunktion/ natürliche Bodenfruchtbarkeit. Außerdem fungieren sie als Wasserspei-
cher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung der Regulations- und Kühlungsfunktion.
Es wird eine flächensparende Bauweise sowie ein geringer Versiegelungsgrad verfolgt, um
die natürlichen Bodenfunktionen möglichst zu erhalten.
5.6. Stadtklima
Das Plangebiet ist zum Großteil unversiegelt und unbebaut und bildet im Verbund mit den
angrenzenden Freiflächen eine klimaaktive Freifläche, die die Kaltluftv ersorgung im Bereich
Köln-Chorweiler und Fühlingen gewährleistet. Um die zukünftig zu erwartenden Auswirkungen
des Klimawandels zu berücksichtigen, sollte die Versiegelung des Plangebiets auf ein Mini-
mum begrenzt sowie Vegetationsmaßnahmen auf Freiflächen, Dächern und an Fassaden ein-
geplant werden. Im konkreten Planungskonzept sollten die öffentlichen und privaten Park-
plätze in Tiefgaragen unter den geplanten Gebäuden eingeplant und erstellt werden. Somit
wäre auch die Möglichkeit für mehr Vegetationsflächen im Straßenraum gegeben.
Zwischen den geplanten Bebauungsarealen und den unterschiedlichen Nutzungsbereichen
sollte eine lockere Bebauung und eine sinnvolle Grünflächenvernetzung entstehen, um Kaltluft
von den Freiflächen hindernisarm in die bebauten Bereiche zu leiten. Aufgrund der geplanten
Gebäudestrukturen ergibt sich eine verminderte Durchlüftung, vor allem für die benachbarte
Bestandsbebauung. Dies wird zu einer geringeren Durchströmbarkeit und einer höheren Wär-
mebelastung führen. Bei der konkreten P lanung ist der Aspekt der Durchlüftung zu berück-
sichtigen.
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5.7. Hochwasser
Aufgrund der Tieflage des Plangebiets und der Nähe zum Rhein liegt eine potenzielle Hoch-
wassergefährdung auf mehreren Ebenen vor.
Bereits bei einem mittleren Starkregenereignis sind Teile des Plangebiet überflutungsgefähr-
det. Aufgrund der Nähe zum Rhein können zudem auch höhere Grundwasserstände auftreten.
Aus der Grundhochwassergefahrenkarte geht hervor, dass bereits bei einem mittleren Grund-
hochwasser ein Grundwasserflurabstand von 4 – 1 m zu erwarten ist.
Zudem liegt das Planungsgebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsge-
biets des Rheins nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Grundsätzlich ist das Plangebiet
vor Hochwasser des Rheins durch Hochwasserschutzeinrichtungen geschützt. Dennoch kön-
nen Teile des Gebietes beim Versagen des technischen Hochwasserschutzes überflutet wer-
den. Die Hochwassergefahrenkarte weißt in diesem Fall im nördlichen Plangebiet Über-
schwemmungstiefen von bis zu 2 m bei einem häufigen Ereignis aus, bei mittleren bis seltenen
Ereignissen sogar über 4 m.
Im städtebaulichen Entwurf gilt es, diese Gefahrenlage insbesondere bei der Verortung von
sensiblen Nutzungen zu berücksichtigen. Standards hochwasserangepassten Bauens sind zu
beachten.
6. Planverwirklichung
Das Plangebiet umfasst ausschließlich städtische Grundstücke. Für diese soll über eine Kon-
zeptvergabe ein Vorhabenträger/ eine Vorhabenträgerin zur Durchführung des Bebauungs-
planverfahrens und Realisierung der Planung gefunden werden. Die Vergabe der Grundstücke
für den Wohnungsbau erfolgt in Erbpacht. Entsprechende Durchführungsfristen werden im
Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbart.
7. Kennzahlen
Variante 1 Variante 2
Plangebiet 45.500 qm 45.500 qm
Geschossfläche Gesamt 32.593 qm 33.295 qm
Geschossfläche Wohnen 22.609 qm 18.453 qm
Anzahl Wohneinheiten 251 Stück 205 Stück
Öffentliche Verkehrsfläche 9.102 qm 4.033 qm
Öffentliche Spielflächen 1.229 qm 1.122 qm
Öffentlich zugängliche Grünflächen (KoopBLM) 5.800 qm 5.035 qm
Ausgleichsflächen im Plangebiet 915 qm 2.048 qm
GRZ 0,3 0,3
GFZ 1,0 1,0
Quartiersdichte ca. 0,8 ca. 0,8
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1 Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach § 3 Baugesetzbuch durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 63569/01 Heinrichshofweg in Köln - Fühlingen 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Flächennutzungsplan
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Anlage 3 N Stadtplanungsamt Ausschnitt des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan 63569/01 Heinrichshofweg inKöln-Fühlingen 0 10050 200 300 Meter
Anlage 5 Städtebauliches Planungskonzept
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bjp | bläser jansen partnerKÖLN HEINRICHSHOFWEG | VARIANTE 1 „KOMPAKTES QUARTIER“ LAGEPLAN T r i mm-D i c h-P f a d K lim a h a in A b e n t eu e r s p ie lp la t z K l ei n k i n d- s p i e l I I I I V I I I I I I T G E i n f a h r t K l ei n k i n d- s p i e l K i t a A uße nb e r ei c h R e t e n t i o n s f l äc h e n Bl a u gr ün e r S p ie lp la t z R e t e n t io n s f läc h e n K l ei n k i n d- s p i e l K l ei n k i n d- s p i e l E n tr ée p l a t z Neusser Landstraße Grasweg Heinrichshofweg Heinrichshofweg I I I+ I I I I I I I V I V I V I I I I V I I I I V I V I V I I I I V I I+ K i t a 5-zü gi g K i t a 3-zü gi g P f l eg e h ei m N a hv e r s o r g e r m i t W o hn k r o n e I V I V ÖG W ÖG W ÖG W ÖG W ÖG W I V I I I I V I I I I V I I I T G E i n f a h r t I V I I I O p t i o n : K i t a 5 - z ü g i g Lärmschutzwall T G E i n f a h r t I d e e n t e i l bjp | bläser jansen partnerKÖLN HEINRICHSHOFWEG | VARIANTE 2 „HOFQUARTIER“ LAGEPLAN T r imm-D ic h-P f a d A b e n t eu e r s p ie lp la t z K l ei n k i n d- s p i e l I V K l ei n k i n d- s p i e l K i t a A uße nb e r ei c h R e t e n t i o n s f l äc h e n K l ei n k i n d- s p i e l K l ei n k i n d- s p i e l E n tr ée p l a t z Neusser Landstraße Grasweg Heinrichshofweg Heinrichshofweg I I+ I I I I I I I V I V I V I V I V I V I I I I V K i t a 5-zü gi g K i t a 3-zü gi g P f l eg e h ei m N a hv e r s o r g e r m i t W o hn k r o n e I V I V ÖG W ÖG W ÖG W ÖG W ÖG W I V I I I I V I V O p t i o n : K i t a 5 - z ü g i g Lärmschutzwall T G E i n f a h r t Wendeanlage PKW EG + 1. OG K it a A uße nb e r ei c h I V Quartiersgarage Grünblauer Spielplatz Blühwiese Klimahain +2 Geschosse Ideenteil A A B B
Anlage 6 Beschluss der BV 6 vom 20.03.2025 zu 0001_2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax: (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt- koeln.de Datum: 24.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.03.2025 öffentlich 9.2.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauung splans Nr. 63569/01, Ar- beitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen 0001/2025 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion AN/0354/2025 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/0368/2025 1. Beschluss (Punkt 1 des Änderungsantrages der CDU -Fraktion AN/0368/2025): Wir beauftragen die Verwaltung einen separaten vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) für die Errichtung eines Vollversorgers vorzunehmen, losgelöst von der Wohnbebauung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion (3 Stimmen), der Fraktion Bünd- nis`90/Die Grünen (2 Stimmen), der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) und Herrn Schlimgen (parteilos) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Büschges (AfD) 2. Beschluss (Punkt 2 des Änderungsantrages der CDU -Fraktion AN/0368/2025): Wir fordern die Verwaltung auf die Anwendung der Volumenstudie erneut zu prüfen, insbe- sondere im Hinblick auf die in Fühlingen bestehende Bebauung im Verhältnis zum geplanten Höhenkonzept. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Büschges (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) und Herrn Schlimgen (parteilos) bei Enthaltung der SPD-Fraktion (3 Stimmen) und der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen (2 Stimmen) 3. Beschluss (Punkt 3 des Änderungsantrages der CDU -Fraktion AN/0368/2025): Wir beauftragen die Verwaltung das Planrecht auch für das Gebiet westlich des Heinrichshof- weg vorzunehmen, vor allem im Hinblick auf die Errichtung von Ein-und Zweifamilienhäusern. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Büschges (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) und Herrn Schlimgen (parteilos) bei Enthaltung der SPD-Fraktion (3 Stimmen) und der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen (2 Stimmen) 4. Beschluss (Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion AN/ 0354/2025): Ergänzung zur Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans: Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Mischbebauung mit Einfamilienhäusern in den Beschluss aufzunehmen. Die Umsetzung von Ein- bis Zweifamilienhäusern könnte auf den privaten Grundstü- cken westlich des Heinrichtshofs realisiert werden. Eine Mittelbebauung wäre zudem bei den ersten beiden Flurstücken neben dem Nah- versorger denkbar. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen), der Fraktion Bünd- nis`90/Die Grünen (2 Stimmen), Herrn Büschges (AfD) und Herrn Schlimgen (parteilos) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (3 Stimmen) und der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) 5. Beschluss (Beschlussvorlage der Verwaltung 0001/ 2025): Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgen- den Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauG B) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich und östlich des Heinrichshofwegs, südwestlich der Industrie- straße – Arbeitstitel: „Heinrichshofweg“ in Köln-Fühlingen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit ergänzenden Nutzungen, einen Nahversorger sowie eine Pfle- geeinrichtung festzusetzen, 2. nimmt die städtebauliche Volumenstudie zur Kennt nis. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen), der SPD-Fraktion (3 Stimmen), der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) und Herrn Büschges (AfD) gegen die Stimme von Herrn Schlimgen (parteilos) bei Enthaltung der Fraktion Bünd- nis`90/Die Grünen (2 Stimmen) 6. Beschluss (Gesamtbeschluss): Wir fordern die Verwaltung auf die Anwendung der Volumenstudie erneut zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in Fühlingen bestehende Bebauung im Verhältnis zum geplanten Höhenkonzept. Wir beauftragen die Verwaltung das Planrecht auch für das Gebiet westlich des Hein- richshofweg vorzunehmen, vor allem im Hinblick auf die Errichtung von Ein-und Zwei- familienhäusern. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Büschges (AfD) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (3 Stimmen Fraktion), der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2 Stimmen) und Herrn Schlimgen (parteilos) bei Enthaltung der Frak- tion Bündnis`90/Die Grünen (2 Stimmen)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0001/2025 Freigabedatum 27.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich und östlich des Heinrichshofwegs, südwestlich der Industriestraße – Ar- beitstitel: „Heinrichshofweg“ in Köln-Fühlingen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit ergänzenden Nutzungen, einen Nahversorger sowie eine Pflegeeinrichtung festzuset- zen, 2. nimmt die städtebauliche Volumenstudie zur Kenntnis, Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega- tive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minde- rung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er- stellt. Begründung: Die Stadt Köln ist Teil einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand April 2021 wird bis 2050 von einer Bevölkerungszunahme um 38.100 Personen auf rund 1.110.400 Einwohner*innen und 584.000 Haushalte ausgegan- gen. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnange- bote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht der aktuellen Situation, dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen der Stadt Köln weist eine anzustrebende Neubautätigkeit bis 2030 von jährlich ca. 3.990 Wohneinheiten pro Jahr aus. Ergänzend zum Wohnen gilt es vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels das The- menfeld Pflege verstärkt in den Blick zu nehmen. Der Zweite Bericht zur Kommunalen Pflege- planung in Köln prognostiziert einen Anstieg der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 um 21%. Dies macht es erforderlich, die verfügbaren Plätze in Pflegeeinrichtungen gesamtstäd- tisch weiter auszubauen. Zudem besteht in Fühlingen der dringende Bedarf eines Nahversorgungsstandortes zur Ver- besserung der Versorgung der Wohnbevölkerung Fühlingens sowie der weiteren Rheinorte. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln für den Stadtbezirk Chorweiler aus dem Jahr 2013 stellt heraus, dass eine Verbesserung der Nahversorgung wünschenswert sei. Vor diesem Hintergrund soll in Fühlingen ein neues Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung und Einzelhandel auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaulandreservefläche ent- wickelt werden. Die Grundstücke befinden sich im städtischen Eigentum. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet mit ca. 200-250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, eine Pflegeein- richtung sowie eine Kita und einen Nahversorger geschaffen werden. Das Wohngebiet soll von einer Ortsrandeingrünung als Übergang vom Siedlungsraum zum Landschaftsraum ein- gefasst werden. Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vor- rangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Das Planungsgebiet befindet sich ausschließlich im städtischen Eigentum. Im Rahmen einer Volumenstudie wurde ein Vorentwurf erarbeitet (siehe Anlage 5). Als nächster Schritt ist 2025 die Durchführung einer Konzeptvergabe mit Empfehlungskommission geplant. Diese gilt als 3 Qualifizierungsverfahren im Sinne des Kooperativen Baulandmodells. Über diese Konzept- vergabe sollen die Grundstücke an einen geeigneten Entwickler/ eine geeignete Entwicklerin als Erbbaurecht vergeben werden. Mit diesem/ dieser soll das weitere Bebauungsplanverfah- ren als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im Vollverfahren mit Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Städtebauliches Planungskonzept Über eine Volumenstudie wurden zwei Planungsvarianten erarbeitet, welche die Dichtevorga- ben des Köln Katalogs sowie die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells berücksichti- gen. Die vorgestellten Planungsvarianten stellen nur ein Vorentwurfsstadium dar, welches im Verfahren (Konzeptvergabe mit Empfehlungskommission) weiter qualifiziert wird. Das neue Wohnquartier im Stadtteil Chorweiler ergänzt den Ortsrand von Köln-Fühlingen. Die Haupterschließung des Plangebiets soll über den Heinrichshofweg mit Anschluss an die Neusser Landstraße erfolgen. Entsprechend der Zieldichten im Köln Katalog soll eine drei- bis viergeschossige Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern entstehen. Planungsvariante 1 sieht die Ausbildung von vier Wohnensembles vor, die jeweils um einen gemeinsamen innen liegenden Hof angeordnet sind. Die Innenhöfe werden durch die aufgelo- ckerte Blockbebauung hindurch miteinander verbunden und erzeugen ein zusammenhängen- des Netz zentraler Gemeinschaftsflächen für private Kleinkinderspielplätze. Planungsvariante 2 sieht die Ausbildung von vier offenen Höfen entlang der neuen Erschlie- ßungsachse vor. Es entsteht ein Wohnquartier mit zentralen Treffpunkten. Die Gebäude wer- den jeweils von innen über den gemeinsamen, halböffentlichen Hof erschlossen. Die grünen Hofflächen springen vom Straßenraum zurück und erzeugen - gefasst von der baulichen Struktur – intime Gemeinschaftsflächen zur nachbarschaftlichen Nutzung. Der Einzelhandel ist in beiden Planungsvarianten im Norden des Gebiets am Quartiersein- gang an der Neusser Landstraße verortet. Für eine optimale Flächenausnutzung soll er in den Obergeschossen mit Wohnungen überbaut werden. Den Standort des Pflegeheims im Norden oder Süden des Plangebiets gilt es im Bebauungsplanverfahren näher einzugrenzen. Hier spielen unter anderem Belange des Hochwasserschutzes, Immissionsschutzes und der Er- schließung eine Rolle. Die Haupterschließung für das Plangebiet soll über einen Anschluss an die Neusser Land- straße geplant werden. Im Süden kann das Plangebiet zudem an die Arenzhofstraße ange- schossen werden. Hier ist allerdings aufgrund des sehr schmalen Straßenquerschnitts im Be- stand nur eine Durchfahrt für den Fuß- und Radverkehr sowie für zwingend notwendige Ver- kehre (Anlieferung, Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungswagen) möglich. Entsprechend ist eine Wendeanlage für den von Norden kommenden Verkehr im Plangebiet einzuplanen. Die Stell- plätze für Einzelhandel, Kita und Pflegeheim sind oberirdisch an den Gebäuden vorgesehen. Die Stellplätze für den Wohnungsbau sind je nach Planungsvariante in einer Quartiersgarage oder in Tiefgaragen unter den Baublöcken untergebracht. Das Plangebiet soll nördlich und östlich von Grünflächen zum Landschaftsraum hin eingefasst werden. Den Bewohner*innen werden hier wohnungsnahe und grüne Gemeinschaftsflächen angeboten, die gleichzeitig Retentionsfunktionen übernehmen. Die nach Kooperativen Bau- landmodell notwendigen öffentlichen Spiel- und Grünflächen werden hier verortet. Dieses „Grüne Band“ wird unter anderem durch Grünfugen zwischen den Wohnensembles erschlos- sen. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Flächennutzungsplan 4 Erläuterungen 4 5 Städtebauliches Planungskonzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0001/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.11.2025
- Erstellt
- 02.01.2025 13:25