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1093/2017

Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.05.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017

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Anlage 1 Änderungsfassung

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Anlage 4 - Synopse

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Anlage 2 Bislang gültige Fassung

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Beschlussvorlage Rat

16744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4522 
 
Vorlagen-Nummer 
 1093/2017 
Freigabedatum 
02.05.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Änderung und Ergänzung der Entgelt- und Honorarordnung für den 
Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011 in der zu diesem Beschluss beigefügten, paraphier-
ten Fassung. 
 
Alternative: 
 
Der Rat lehnt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für den Museumsdienst Köln vom 
14. Juli 2011 ab. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln am 14.07.2011 
(Vorlagen-Nr. 1579/2011) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung des 
Museumsdienstes Köln bei Fremdführungen zu entwickeln. Damit waren ein Exklusivrecht 
des Museumsdienstes Köln auf Führungen in den Museen der Stadt Köln sowie die Einfüh-
rung von Teilnahmegebühren an den öffentlichen Führungen zu prüfen. 
 
 
1. Einführung von Gebühren für selbstgeführte Gruppen in Sonderausstellungen 
 
Nicht alle Veranstaltungen in den Ausstellungen und Ständigen Sammlungen der Museen 
der Stadt Köln werden vom Museumsdienst Köln selbst organisiert und durchgeführt. Er-
wachsenengruppen kommen bei zugkräftigen Sonderausstellungen bzw. Schulklassen zu 
bestimmten Zeiten (insbes. zum Schulhalbjahreswechsel und zum Ende des Schuljahres) in 
sehr hoher Zahl. Da derzeit eine zeitliche Steuerung nur für jene Gruppen erfolgen kann, die 
eine Führung beim Museumsdienst Köln buchen oder die ihren Museumsbesuch bei ihm 
anmelden, hat dieser erfreuliche Zustrom durchaus auch negative Konsequenzen, da eine 
Steuerung unangemeldeter Besuchergruppen nicht möglich ist. Diese Besuchergruppen 
werden von deren eigenen Reiseleitern/Führungskräften geführt. Ein zu dichter Besucher-
strom führt dazu, dass eine adäquate Bewachung der Objekte in den Ausstellungsräumen 
der Museen nicht mehr gesichert ist, so dass Beschädigungen bis hin zu Vandalismus vor-
kommen können. Angemeldete Besuchergruppen geraten ins Hintertreffen, ein didaktisch 
sinnvoller Besuch ist nicht mehr möglich. 
 
In den vergangenen Jahren wurde bei einzelnen Sonderausstellungen mit erwartetem hohen

3 
Besucheraufkommen in Absprache mit den Museen und dem Kulturdezernat im Rahmen 
eines Pilotversuchs eine Pauschale für Fremdgruppen (= Anmeldung beim, aber ohne Be-
treuung durch den Museumsdienst Köln) verlangt. Durch die Zuweisung fester Zeitfenster 
erfolgte eine deutliche bessere Verteilung der Gruppen, und dies wiederum wurde von den 
Museumsbesuchern sehr positiv wahrgenommen. 
 
Veranstalter, Tourismusverantwortliche und Reiseleiter kennen Gebühren für sog. Fremdfüh-
rungen bereits von zahlreichen Standorten (u.a. Bundeskunsthalle Bonn, Schirn Frankfurt, 
Staatliche Museen zu Berlin, führende große Museen in London, Rom und Paris). Im bun-
desweiten Vergleich sind von den Gruppen pro Stunde zwischen 20,00 € und 35,00 € zu ent-
richten. In Einzelfällen ist es externen Kräften sogar untersagt, in diesen Museen selbst zu 
führen. 
 
Eine Alternative könnte ein Exklusivrecht des Museumsdienstes Köln auf Führungen in den 
Museen der Stadt Köln sein. Diese Alternative wurde geprüft, ist aber aus Ressourcengrün-
den und mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Köln nicht realisierbar, da dafür 
u.a. Personal zugesetzt werden müsste. 
 
Auf Basis der im Rahmen des Pilotversuchs gemachten Erfahrungen wird für die Museen der 
Stadt Köln eine verpflichtende Anmeldung von Gruppenbesuchen (ohne Inanspruchnahme 
einer Führung durch den Museumsdienst Köln) in den Sonderausstellungen eingeführt. Hier-
für wird ein (Besuchs-) Entgelt von 25,00 € pro Gruppe und Stunde vorgeschlagen. Dieses 
Entgelt soll auch dann fällig werden, wenn eine solche Gruppe die Ausstellung ohne vorheri-
ge Anmeldung besucht. Ausgenommen von dieser Regelung sollen folgende Gruppen sein: 
Schulklassen, die von eigenen Lehrkräften geführt werden, Jugendgruppen und Studierende 
im Rahmen einer Lehrveranstaltung, von den Museen direkt betreute Besuchergruppen und 
Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen. 
 
Sofern Headsetsysteme vorhanden sind, sind diese verpflichtend einzusetzen. Damit wird 
das Besuchserlebnis intensiviert und verbessert und zugleich die Geräuschkulisse vermin-
dert. 
 
 
2. Entgelte für öffentliche Führungen in Sonderausstellungen 
 
Ähnlich wie bei den Entgelten für Fremdgruppen besteht die Notwendigkeit, die Größen der 
Gruppen bei öffentlichen Führungen zu steuern. Insbesondere bei zugkräftigen Sonderaus-
stellungen kommt es bei den bisher kostenfrei angebotenen öffentlichen Führungen zu einem 
unkontrollierbaren Zustrom von Interessierten. Es existieren keine wirkungsvollen Instrumen-
te für eine Teilnehmer- bzw. Zuhörerbegrenzung. Dies führt zu situationsbedingter Unzufrie-
denheit der Besucher und sich dadurch häufenden Beschwerden. 
 
Lösungsvorschlag: 
 
Um der wie vor beschriebenen Problemlage gegenzusteuern zu können, soll künftig ein Teil-
nehmerentgelt erhoben werden. 
 
Entgelte bei öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen sind weit verbreitet. Sie reichen 
von 1,00 € bis zu 5,00 € pro Person und Führung. 
 
Der Museumsdienst Köln beabsichtigt daher, bei Führungen in Sonderausstellungen ein 
Teilnehmerentgelt von 2,00 € pro Person bei einer 60-minütigen Führung einzuführen. Das 
Entgelt soll nur von Erwachsenen entrichtet werden, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

4 
sowie Köln-Pass-Inhaber sollen auch weiterhin entgeltfrei teilnehmen können. Um einen wie 
bisher unkontrollierbarem Teilnehmerzustrom entgegenzuwirken, sollen zusätzlich Aufkleber 
für die Kleidung ausgegeben werden, so dass „Schwarzhörer“ sofort erkennbar sind. Sofern 
vorhanden, werden Headsetsysteme eingesetzt, so dass eine Minderung der Lautstärke er-
reicht wird. Die maximale Gruppengröße bei öffentlichen Führungen wird auf 25 Personen 
festgesetzt. 
 
 
3. Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
 
Die Angebote des Museumsdienstes Köln sind einem steten Wandel unterworfen, der sich 
für die Nutzer der Angebote nahezu unmerklich vollzieht, jedoch in der Langezeitbetrachtung 
augenfällig wird. Bestand zum Beispiel eine Führung früher aus einem reinen Vortrag der die 
Objekte vorstellte, so hat heute eine Führung einen dialogischen Charakter, der die Besucher 
einbezieht, je nach Angebot, mit einem hohen Interaktionsanteil. 
 
Fachwissenschaftliche sowie museumspädagogische Entwicklungen und neue Erkenntnisse, 
ein sich änderndes Verhalten der Nutzer museumspädagogischer Angebote aber auch ge-
samtgesellschaftliche Veränderungen (aktuell mit den Schwerpunkten Bildung, Demografie, 
Inklusion, Migration) erfordern die Anpassung bestehender Angebote einerseits, aber auch 
die Entwicklung neuer Angebote andererseits. 
 
Die Entwicklung neuer Angebote stellt einen komplexen und zeitintensiven Entwicklungspro-
zess dar. Vor Aufnahme eines neuen Angebotes in das Portfolio des Museumsdienstes ist 
eine Vorab-Evaluation unabdingbar. In dieser Phase müssen neue Angebote mehrfach und 
über einen längeren Zeitraum in der Praxis auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden. Hierzu 
müssen Testgruppen (z.B. Schulklassen, Kindergartengruppen) gefunden werden. Um einen 
Anreiz für die Mitwirkung zu bieten, sollen sie das „neue“ Angebot kostenfrei testen können. 
Während des Entwicklungsprozesses und der Vorab-Evaluation kann die Hinzuziehung ex-
ternen Sachverstandes erforderlich werden. Diese Kräfte verlangen in der Regel eine höhe-
ren als in der Honorarordnung vorgesehenen Stundensatz bzw. fordern ein Pauschalhonorar. 
Verhandlungsspielräume sind in den seltensten Fällen gegeben. Es müssen aber auch freie 
Mitarbeiter mitwirken, da diese aus der Praxis kommen und entsprechend wichtige Impulse 
geben. Da auch deren Mitwirkung mit einem Zeitaufwand verbunden ist, soll dieser analog 
der Honorarordnung mit 35,00 € pro Stunde zuzüglich eventueller Zuschläge für fremd-
sprachliche Leistungen oder Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen vergütet und ab-
gerechnet werden können.  
 
Die Finanzierung dieser Angebote zur Erprobung erfolgt über den Förderverein des Muse-
umsdienstes Köln, über Projektpartner (sofern vorhanden) und sonstige Drittmittelgeber (z.B. 
Sparkassen, Banken, Stiftungen, Private) oder über den Museumsdienst. In letztem Fall wer-
den jene Mittel verwendet, die durch die Mehreinnahmen aus Entgelten für selbstgeführte 
Gruppen sowie für die Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausstellungen generiert 
werden (s. oben, 1. und 2.). In diesem Fall kann die Summe der Kosten für die Erprobung 
neuer museumspädagogischer Angebote die Summe der gen. Mehreinnahmen nicht über-
steigen. 
 
Die Dauer der Vorab-Evaluierungsphase lässt sich nicht pauschal angeben, sondern muss 
bedarfsgerecht individuell und zeitlich festgesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist dabei mit 
einem Zeitraum von zwischen sechs und 18 Monaten auszugehen. Danach wird entschie-
den, ob das neue Angebot in das Portfolio des Museumsdienstes Köln aufgenommen wer-
den kann. Die Entwicklung, Vorab-Evaluation und Entscheidung wird in angemessener Wei-
se schriftlich, gegebenenfalls auch mit Bild- und Filmmaterial dokumentiert. Nach getroffener

5 
Entscheidung wird die Aufnahme des neuen Angebotes in die „Entgelt- und Honorarordnung 
für den Museumsdienst Köln“ den Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Entwicklung neuer Formate wird in der bisherigen „Entgelt- und Honorarordnung für den 
Museumsdienst Köln“ nicht abgebildet und bedurfte einer Regelung. 
 
Es wird daher vorgeschlagen, in die „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst 
Köln“ folgende Regelung aufzunehmen: 
 
§ 4  Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
 
Vor Aufnahme eines neues museumspädagogischen Angebotes kann dieses vom Muse-
umsdienst Köln über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vorab-evaluiert werden. Wäh-
rend dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung des neuen Angebotes 
bereit erklärt haben, an diesem kostenfrei teil. 
 
Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart werden. Die bei der 
Entwicklung und Erprobung von neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten 
freien Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar nach 
den Sätzen des § 3 abrechnen. 
 
Sofern bei der Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote nicht festangestellte Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einsatz  kommen, sondern die Hinzuziehung externer 
Kräfte bzw. freiberuflicher Mitarbeiter erforderlich sein sollte, so erfolgt deren Finanzierung 
über den Förderverein des Museumsdienstes Köln, über Projektpartner (sofern vorhanden) 
und sonstige Drittmittelgeber (z.B. Sparkassen, Banken, Stiftungen, Private) oder über den 
Museumsdienst. In letztem Fall werden jene Mittel verwendet, die durch die Mehreinnahmen 
aus Entgelten für selbstgeführte Gruppen sowie für die Teilnahme an öffentliche Führungen 
in Sonderausstellungen generiert werden. In diesem Fall kann die Summe der Kosten für die 
Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote die Summe der gen. Mehreinnahmen 
nicht übersteigen. 
 
Der bisherige § 4 (Inkrafttreten) wird zu § 5. 
 
 
4. Redaktionelle Änderungen 
 
Da Punkt 1 (Führungen) um zwei neue Entgelttatbestände ergänzt werden soll, sowie aus 
Gründen der Übersichtlichkeit, wurden folgende Unterpunkte aufgenommen: 
 
1.1. Gebuchte Gruppenführungen 
1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen 
1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen mit eigener Füh-
rungskraft (Fremdführungsentgelt) 
 
Eventveranstaltungen: 
 
Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten wurden bisher als „Eventveranstal-
tungen“ geführt. Mit dem Begriff „Event“ jedoch wird landläufig eine Erwartungshaltung ge-
weckt, der die bisherigen sog. Eventveranstaltungen nicht entsprechen und gerecht werden 
können. Daher wird vorgeschlagen die Bezeichnung in „Premiumveranstaltungen“ zu ändern. 
Mit Premium wird Exklusivität assoziiert und dies wiederum entspricht dem Charakter dieser

6 
Veranstaltungen. 
 
Es wird daher vorgeschlagen, § 2, Punkt 2 der „Entgelt- und Honorarordnung für den Muse-
umsdienst Köln“ wie folgt zu ändern: 
 
Alt: 
 
Für Eventveranstaltungen werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Entgelte erhoben: 
 
- Eventveranstaltungen        150,00 € 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer Fremdsprache    20,00 € 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen      20,00 € 
 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als 
die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
 
Neu: 
 
Für Premiumveranstaltungen werden pro angefangener Stunde folgende Entgelte erhoben: 
 
- Entgelt für Premiumveranstaltungen      150,00 € 
- Zuschlag für Premiumveranstaltungen in einer Fremdsprache    20,00 € 
- Zuschlag für Premiumveranstaltungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen      20,00 € 
 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als 
die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
 
Inkrafttreten: 
 
Der bisherige § 4, der das Inkrafttreten geregelt hat, soll nun dem Thema „Erprobung neuer 
museumspädagogischer Angebote gewidmet werden. Das Inkrafttreten regelt daher künftig §  
 
 
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 
 
1. Fremdgruppen 
 
Während der Pilotphase 2014 bis 2016 haben sich im Jahresmittel 271 Fremdgruppen bei 
Sonderausstellungen angemeldet, die ihren eigenen Museumsführer mitgebracht haben. Bei 
einem geplanten Entgelt von 25,00 € pro Gruppe werden folgende Mehrerträge erwartet: 
 
Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017)      3.950,00 € 
Haushaltsjahr 2018 ff. p.a.        6.775,00 € 
 
2. Führungen 
 
An den öffentlichen Führungen durch Sonderausstellungen in den Jahren 2014 bis 2016 ha-
ben im Jahresmittel 4.350 Erwachsene teilgenommen. Bei einem geplanten Teilnehmerent-
gelt an diesen Führungen von 2,00 € pro Person werden folgende Mehrerträge erwartet:

7 
Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017)      5.075,00 € 
Haushaltsjahr 2018 ff. p.a.        8.700,00 € 
 
 
Zusammenfassung der unter 1. und 2. geplanten Mehrerträge: 
 
a. Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017) 
 
Entgelte für selbstgeführte Gruppen      3.950,00 € 
Entgelte für Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausst.  5.075,00 € 
Gesamt          9.025,00 € 
 
b. Haushaltsjahr 2018 ff. p.a. 
 
Entgelte für selbstgeführte Gruppen        9.025,00 € 
Entgelte für Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausst.    8.700,00 € 
Gesamt          15.475,00 € 
 
3. Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
 
Die durch die Maßnahmen 1. und 2. generierten Entgelte dienen der Kostendeckung von 
Honoraren, die bei der Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote anfallen (s. 3).  
 
Somit sind die Änderungen haushaltsneutral. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Für die bevorstehenden Sonderausstellungen in den Museen zeichnet sich bereits jetzt eine 
hohe Nachfrage gerade von selbstgeführten Gruppen ab, so dass Planungssicherheit für 
Museumsdienst, Museen und Kunden im Sinne eines geregelten Anmeldeverfahrens erzielt 
werden muss. Ohne die Erzielung von Einnahmen werden Personalressourcen der Stadt 
Köln aufgewendet, ohne dass Erträge gegenüber stehen. Aufgrund der herrschenden hohen 
Arbeitsbelastung wäre dies ineffizient. Für die Umsetzung der Änderung der "Entgelt- und 
Honorarordnung für den Museumsdienst Köln" ab dem 01.06.2017 ist der Beschluss des 
Rates am 18.05.2017 dringend erforderlich. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Änderungsfassung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst 
Köln 
 
Anlage 2 Bislang gültige Fassung dieser Ordnung

Anlage 3_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017

664 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 04.05.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur vom 02.05.2017 
öffentlich 
4.9 Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst 
Köln" 
1093/2017 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet die Verwaltung eine Synopse der Änderungen 
in der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst zu erstellen und die An-
gelegenheit als Dringlichkeitsvorlage zum Beschluss vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Änderungsfassung

5401 Zeichen

Anlage 1  -  Seite 1 von 3 
 
B
1. Änderung der Entgelt- und Honorarordnung 
für den Museumsdienst Köln vom  
B
B
B
DerBRatBderBStadtBKölnBhatBinBseinerBSitzungBamBVelipsisVelipsisVelipsisVelipsisVelipsis.BaufBGrundBdesB§B41BAbs.B 
1BSatzB2,BBuchst.Bf)BundBi)BderBGemeindeordnungBfürBdasBLandBNordrhein9WestfalenB 
inBderBFassungBderBBekanntmachungBvomB14.BJuliB1994B(SGV.BNW.B2003)BfolgendeB 
ÄnderungBderBEntgelt9BundBHonorarordnungBfürBdenBMuseumsdienstBKölnBvomBBBBBBBBB 
14.BJuliB2011Bbeschlossen:B
B
B
§ 1 
Änderungen 
B
(1)B §B2BZiffernB1BundB2BerhaltenBfolgendeBFassung:B
B
1.  Führungen 
B
1.1. Gebuchte Gruppenführungen 
B
BeiBgebuchtenBGruppenführungenBwerdenBdieBBesuchergruppenBnachB 
vorherigerBAnmeldungBdurchBdieBSammlungenB(Dauerausstellungen)BundB 
SonderausstellungenBgeführt.BDieBDauerBeinerBFührungBbeträgtB60BMinuten.BBB 
DieBmaximaleBGruppenstärkeBistBinBdenBMuseenBaufB30BPersonen,BimBNS9
DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenBaufB25BPersonenBbegrenzt.B 
FolgendeBEntgelteBwerdenBerhoben:B
B
9B FührungenBfürBErwachseneB B B B B 75,00B€B
9B FührungenBfürBErwachseneBinBSonder9B
B AusstellungenBmitBHeadset9EinsatzB B B B 90,00B€B
9B FührungenBfürBStudierende,BAuszubildende,B
B TeilnehmerBausBEinrichtungenBderBErwachsenen9B
B bildungBsowieBfürBWehr9BundBZivildienstleistendeB B 50,00B€B
9B FührungenBfürBSchulen,BKindergärten,BKinder9B
B TagesstättenBundBKinderhorteB B B B B 40,00B€B
B B B B B B B B B B jeBweitereB
B B B B B B B B B B 0,5BStd.B
B B B B B B B B B B 20,00B€B
9B FührungenBimBNS9DokumentationszentrumBfürB
B Schulen,BKindergärten,BKindertagesstättenBundB
B KinderhorteB B B B B B B B 30,00B€B
9B ZuschlagBfürBFührungenBinBeinerBFremdspracheB B 10,00B€B
B B B B B B B B B B jeBweitereB
B B B B B B B B B B 0,5BStd.B
B B B B B B B B B B 5,00B€B
B

Anlage 1  -  Seite 2 von 3 
 
9B ZuschlagBfürBFührungenBanBWochenendenB
B (samstagsBundBsonntags)BundBanBFeiertagenB B B 10,00B€B
B B B B B B B B B B jeBweitereB
B B B B B B B B B B 0,5BStd.B
B B B B B B B B B B 5,00B€B
9B VeranstaltungenBausBdemBAkademieprogrammB
B anBWochentagenB(dienstagsBbisBfreitags)B B B 3,00B€B
B B B B B B B B B B proBPersonB
9B VeranstaltungenBausBdemBAkademieprogrammB
B anBWochenendenB(samstagsBundBsonntags)BundB
B anBFeiertagenB B B B B B B 4,00B€B
B B B B B B B B B B proBPersonB
B
1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen 
B
InBallenBSonderausstellungenBderBMuseenBderBStadtBKölnBbietetBderB 
MuseumsdienstBKölnBdenBBesucherinnenBundBBesuchernBöffentlicheBFührungenB 
an,BfürBdieBkeineBAnmeldungBerforderlichBist.BDieBmaximaleBGruppenstärkeB 
beträgtB25BPersonen,BimBNS9DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenB 
20BPersonen.B
B
InBSonderausstellungenBwirdBeinBFührungsentgeltBvonB2,00B€BproBPersonenB 
erhoben.BDavonBausgenommenBsindBKinderBundBJugendlicheBunterB18BJahrenB
sowieBfürBKöln9Pass9InhaberinnenBundBKöln9Pass9Inhaber.B
B
1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen 
mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt) 
B
AlleBBesuchergruppenBdieBihreBeigeneBFührungskraftBmitbringen,BmüssenBihrenB 
BesuchBbeimBMuseumsdienstBKölnBvorabBanmelden.BEsBwirdBeinBEntgeltBvonB 
25,00B€BproBangemeldeterBFührungsgruppeBundBStundeB(=B60BMinuten)Bfällig.B
B
ErfolgteBkeineBvorherigeBAnmeldung,BkannBdieseBvorBOrtBzumBZeitpunktBdesB 
Museums9Bbzw.BdesBAusstellungsbesuchsBnachgeholtBwerden,BsofernBdasB 
aktuelleBBesucher9BundBFührungsaufkommenBesBzulassen.BInBdiesemBFallBistB 
dannBebenfallsBeinBEntgeltBvonB25,00B€BproBFührungsgruppeBundBStundeB(=B60B 
Minuten)Bfällig.B
B
DieBmaximaleBGruppenstärkeBbeträgtB25BPersonen,BimBNS9
DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenB20BPersonen.B
B
FolgendeBBesuchergruppenBsindBvonBdieserBRegelungBausgenommen:B
B
9BSchulklassen,BKindergarten9,BKindestagesstätten9BundBKinderhortgruppenB
9BJugend9BundBStudierendengruppenBimBRahmenBeinerBLehrveranstaltungB
9BvonBdenBMuseenBderBStadtBKölnBdirektBbetreuteBBesuchergruppenB
9BGruppenBderBehrenamtlichenBArbeitskreiseBderBMuseenBderBStadtBKölnB
B

Anlage 1  -  Seite 3 von 3 
 
2. Premiumveranstaltungen 
B
BeiBPremiumveranstaltungenBwerdenBproBangefangenerBStundeBfolgendeB 
EntgelteBerhoben:B
B
9B EntgeltBfürBPremiumveranstaltungenB B B B B 150,00B€B
9B ZuschlagBfürBPremiumveranstaltungenBinBeinerBFremdspracheB BB20,00B€B
9B ZuschlagBfürBPremiumveranstaltungenBanBWochenendenB
B (samstagsBundBsonntags)BundBanBFeiertagenB B B B BB20, 00B€B
B
DerBMuseumsdienstBistBberechtigt,BjeBnachBCharakterBderBVeranstaltungBggfs.B 
auchBhöhereBalsBdieBo.g.BEntgelteBzuBvereinbaren.B
B
B
(2)B AlsBneuerB§B4BwirdBeingefügt:B
B
§ 4 
Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
B
VorBAufnahmeBeinesBneuesBmuseumspädagogischenBAngebotesBkannBdiesesB 
vomBMuseumsdienstBKölnBüberBeinenBZeitraumBvonBbisBzuB18BMonatenBvorab9
evaluiertBwerden.BWährendBdiesesBZeitraumsBnehmenBdieBGruppen,BdieBsichBzurB 
ErprobungBderBneuenBAngeboteBbereitBerklärtBhaben,BanBdiesenBkostenfreiBteil.B
B
DasBHonorarBfürBexterneBBeratungskräfteBkannBindividuellBvereinbartBwerden.B 
DieBbeiBderBEntwicklungBundBErprobungBvonBneuenBmuseumspädagogischenB
AngebotenBeingesetztenBfreienBMitarbeiterBdesBMuseumsdienstesBKölnBkönnenB 
fürBihreBLeistungenBeinBHonorarBnachBdenBSätzenBdesB§B3Babrechnen.B
B
B
(3)B DieBNummerierungBderBFolgeparagraphenBwirdBentsprechendBangepasst:B§B4B 
wirdBzuB§B5.B
B
B
§ 2 
Inkrafttreten 
B
DieBÄnderungenBtretenBamB01.06.2017BinBKraft.B

Anlage 4 - Synopse

6960 Zeichen

Anlage 4 - Seite 1 von 5 
Gegenüberstellung der Änderungen 
 
 
 
Bisher gültige Fassung 
Beabsichtigte Änderungen 
 
§ 2      Entgelte für museumspädagogische Leistungen 
 
1. Führungen 
 
Führungen in den Museen der Stadt Köln deren und 
Sonderausstellungen dauern 60 Minuten. Die maximale Gruppengröße 
bei einer Führung beträgt in den Museen 30 Personen, im Museum NS-
Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. Daher 
muss dort jede größere Gruppe geteilt werden. Folgende Entgelte 
werden erhoben: 
 
 
 
- Führungen für Erwachsene 75,00 €  
- Führungen für Erwachsene in 
Sonderausstellungen mit Head-Set-Einsatz 
90,00 € 
- Führungen für Studierende, Auszubildende, 
Teilnehmende aus Einrichtungen der 
Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und 
Zivildienstleistende 
50,00 €
 
- Führungen für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte 
 
40,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
20,00 € 
- Führungen im NS-Dokumentationszentrum 
für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte 
30,00 €
 
 
 
 
§ 2      Entgelte für museumspädagogische Leistungen 
 
1.  Führungen 
 
1.1. Gebuchte Gruppenführungen 
 
Bei gebuchten Gruppenführungen werden die Besuchergruppen nach 
vorheriger Anmeldung durch die Sammlungen (Dauerausstellungen) 
und Sonderausstellungen geführt. Die Dauer einer Führung beträgt 60 
Minuten. Die maximale Gruppenstärke ist in den Museen auf 30 
Personen, im NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen auf 
25 Personen begrenzt. Folgende Entgelte werden erhoben: 
 
- Führungen für Erwachsene 75,00 €
 
- Führungen für Erwachsene in 
Sonderausstellungen mit Headset-Einsatz 
90,00 € 
- Führungen für Studierende, Auszubildende, 
Teilnehmer aus Einrichtungen der 
Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und 
Zivildienstleistende 
50,00 €
 
- Führungen für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhort 
 
40,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
20,00 € 
- Führungen im NS-Dokumentationszentrum 
für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte 
30,00 €

Anlage 4 - Seite 2 von 5 
Gegenüberstellung der Änderungen 
 
 
Bisherige Fassung 
 
- Zuschlag für Führungen in einer 
Fremdsprache 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Zuschlag für Führungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) pro Person 
3,00 € 
- Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
pro Person 
4,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beabsichtigte Änderungen 
 
- Zuschlag für Führungen in einer 
Fremdsprache 
 
 
10,00 €
 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Zuschlag für Führungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm 
an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
3,00 € 
pro Person  
- Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und 
an Feiertagen 
4,00 € 
pro Person  
 
 
1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in 
Sonderausstellungen 
 
In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der 
Museumsdienst Köln den Besucherinnen und Besuchern öffentliche 
Führungen an, für die keine Anmeldung erforderlich ist. Die maximale 
Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-Dokumentationszentrum 
aus räumlichen Gründen 20 Personen. 
 
In Sonderausstellungen wird ein Führungsentgelt von 2,00 € pro 
Personen erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche 
unter 18 Jahren sowie für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-
Inhaber.

Anlage 4 - Seite 3 von 5 
Gegenüberstellung der Änderungen 
 
 
Bisherige Fassung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beabsichtigte Änderungen 
 
 
1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in 
Sonderausstellungen mit eigener Führungskraft 
(Fremdführungsentgelt) 
 
Alle Besuchergruppen die ihre eigene Führungskraft mitbringen, 
müssen ihren Besuch beim Museumsdienst Köln vorab anmelden. Es 
wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter Führungsgruppe und 
Stunde (= 60 Minuten) fällig. 
 
Erfolgte keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum Zeitpunkt 
des Museums- bzw. des Ausstellungsbesuchs nachgeholt werden, 
sofern das aktuelle Besucher- und Führungsaufkommen es zulassen. 
In diesem Fall ist dann ebenfalls ein Entgelt von 25,00 € pro 
Führungsgruppe und Stunde (= 60 Minuten) fällig. 
 
Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-
Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. 
 
Folgende Besuchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen: 
 
- Schulklassen, Kindergarten-, Kindestagesstätten- und 
Kinderhortgruppen 
- Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer 
Lehrveranstaltung 
- von den Museen der Stadt Köln direkt betreute Besuchergruppen 
- Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der Stadt 
Köln

Anlage 4 - Seite 4 von 5 
Gegenüberstellung der Änderungen 
 
 
Bisherige Fassung 
 
 
Beabsichtigte Änderungen 
2.  Eventveranstaltungen  
 
Für Eventveranstaltungen werden 
 pro Einheit (=60 Min.) folgende 
Entgelte erhoben: 
 
- Eventveranstaltungen 150,00 €  
- Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer 
Fremdsprache 
20,00 € 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen an 
Wochenenden (samstags und sonntags) und 
an Feiertagen 
20,00 €
 
 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung 
ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
 
2.  Premiumveranstaltungen  
 
Bei Premiumveranstaltungen werden pro angefangener Stunde 
folgende Entgelte erhoben: 
 
- Premiumveranstaltungen 150,00 €  
- Zuschlag für Premiumveranstaltungen in 
einer Fremdsprache 
20,00 € 
- Zuschlag für Premiumveranstaltungen an 
Wochenenden (samstags und sonntags) und 
an Feiertagen 
20,00 €
 
 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung 
ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Als neuer § 4 wird eingefügt: 
 
§ 4      Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
 
Vor Aufnahme eines neues museumspädagogischen Angebotes kann 
dieses vom Museumsdienst Köln über einen Zeitraum von bis zu 18 
Monaten vorab-evaluiert werden. Während dieses Zeitraums nehmen 
die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebote bereit erklärt 
haben, an diesen kostenfrei teil. 
 
Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart 
werden. Die bei der Entwicklung und Erprobung von neuen 
museumspädagogischen Angeboten eingesetzten freien Mitarbeiter 
des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar 
nach den Sätzen des § 3 abrechnen.

Anlage 4 - Seite 5 von 5 
Gegenüberstellung der Änderungen 
 
 
Bisherige Fassung 
 
Beabsichtigte Änderungen 
 
 
Durch Einfügung des neuen Paragraphen 4 wird die Nummerierung der 
Folgeparagraphen entsprechend angepasst: § 4 (Inkrafttreten) wird zu 
§ 5

Anlage 2 Bislang gültige Fassung

10572 Zeichen

Anlage 2 - Seite 1 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
 
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am14.07.2011 auf Grund der §§ 41, 
Abs. 1, Buchst. f und 76, Abs. 2, Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei 
Erlass dieses Ratsbeschlusses geltenden Fassung den Erlass der „Entgelt- und 
Honorarordnung des Museumsdienstes Köln“ wie folgt beschlossen: 
 
 
§ 1 
Zuständigkeitsbereich und Aufgaben 
Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die museumspädagogische 
Betreuung der im Folgenden genannten Museen der Stadt Köln zuständig: 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, Römisch-
Germanisches Museum, Archäologische Zone, Rautenstrauch-Joest-Museum, 
Museum für Angewandte Kunst Köln, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum 
Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum und NS-Dokumentationszentrum 
Im Rahmen seines Bildungsauftrags bietet der Museumsdienst allen Besucherinnen 
und Besuchern der Museen der Stadt Köln seine Angebote und Leistungen gegen 
ein Entgelt an: Führungen, Vorträge, Werkstätten, Museumskurse, Ateliers, 
Seminare, Events, Fortbildung von Lehrkräften und Multiplikatoren. Die Durchführung 
der Veranstaltungen erfolgt durch Museumspädagoginnen und Museumspädagogen 
des Museumsdienstes Köln sowie durch freiberufliche Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter. 
 
 
§ 2 
Entgelte für museumspädagogische Leistungen 
1.  Führungen 
Führungen in den Museen der Stadt Köln deren und Sonderausstellungen dauern 60 
Minuten. Die maximale Gruppengröße bei einer Führung beträgt in den Museen 30 
Personen, im Museum NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 
Personen. Daher muss dort jede größere Gruppe geteilt werden. Folgende Entgelte 
werden erhoben: 
- Führungen für Erwachsene 75,00 €
 
- Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen 
mit Head-Set-Einsatz 
90,00 € 
- Führungen für Studierende, Auszubildende, 
Teilnehmende aus Einrichtungen der 
Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und 
Zivildienstleistende 
50,00 €

Anlage 2 - Seite 2 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
- Führungen für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte 
40,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
20,00 € 
- Führungen im NS-Dokumentationszentrum für 
Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und 
Kinderhorte 
30,00 €
 
- Zuschlag für Führungen in einer Fremdsprache 10,00  € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Zuschlag für Führungen an Wochenenden (samstags 
und sonntags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an 
Wochentagen (dienstags bis freitags) pro Person 
3,00 € 
- Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an 
Wochenenden (samstags und sonntags) und an 
Feiertagen pro Person 
4,00 €
 
2.  Eventveranstaltungen 
Für Eventveranstaltungen werden 
 pro Einheit (=60 Min.) folgende Entgelte erhoben: 
- Eventveranstaltungen 150,00 € 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer 
Fremdsprache 
20,00 € 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
20,00 € 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch 
höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
3.  Werkstätten, Workshops 
Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung und anschließendes praktisches 
Arbeiten) werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Entgelte erhoben: 
- Werkstätten für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten, Kinderhorte u.ä. 
40,00 €
 
je weitere  
0,5 Std.  
20,00 € 
- Zuschlag für Werkstätten in einer Fremdsprache 10, 00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 €

Anlage 2 - Seite 3 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
- Zuschlag für Werkstätten an Wochenenden (samstags 
und sonntags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
Bei Werkstätten wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterial (Farben, 
Kreiden, Pinsel, Klebstoff, Papier, Ton etc.) von 20,00 € erhoben. 
Bei Werkstätten, in denen Tonererzeugnisse hergestellt werden, übernimmt der 
Museumsdienst Köln auf Wunsch das Brennen. Hierfür wird eine einmalige 
Brennkostenpauschale von 20,00 € erhoben. 
4.  Praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare 
Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, Seminaren etc. werden 
pro Person und Einheit (=60 Min.) folgende Entgelte erhoben: 
- Erwachsene pro Person an Wochentagen (dienstags 
bis freitags) 
6,00 €
 
- Erwachsene pro Person an Wochenenden (samstags 
und sonntags) und an Feiertagen 
7,00 € 
- Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten 
pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
3,50 € 
- Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten 
pro Person an Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
4,50 €
 
- Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft 
pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
5,00 € 
- Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft 
pro Person an Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
6,00 €
 
 
Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. Veranstaltungstagen zum un-
entgeltlichen Besuch des Museums oder der Sonderausstellung, in der der Kurs 
stattfindet. 
Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben. 
Entstehen bei praktischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren Mehrkosten für 
Honorarkräfte (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten), Mieten von technischen 
Geräten o.ä., werden diese zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer umgelegt. 
Für Köln-Pass-Inhaber ist die Teilnahme an den praktischen Museumskursen, 
Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der Köln-Pass ist spätestens am ersten Kurstag 
als Nachweis zur Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Regelung vorzuzeigen. 
Die Mindestteilnehmerzahl für praktische Museumskurse, Ateliers oder Seminare 
beträgt 10 Personen. Bei Kinderkursen kann aus museumspädagogischen Gründen

Anlage 2 - Seite 4 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
oder bei Kursen für Erwachsene, wenn die Kostendeckung bereits bei weniger als 10 
Personen erreicht ist, davon abgewichen werden. 
5.  Kindergeburtstage 
Für Kindergeburtstage werden folgende Entgelte erhoben: 
- Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an 
Wochentagen (dienstags bis freitags). Pauschale für 
die Gesamtdauer 
 
Pauschale  
120,00 € 
- Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an 
Wochenenden (samstags und sonntags) und an 
Feiertagen. Pauschale für die Gesamtdauer 
 
Pauschale  
150,00 € 
Die Veranstaltungspauschalen beinhalten den Eintritt für bis zu zwei erwachsene 
Begleitpersonen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. 
6. Stornierungsfristen und Ausfallentgelt 
Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung 
storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das jeweilige Entgelt in 
voller Höhe fällig. 
7. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule 
Für Projekttage der Museumsschule wird pro Schulklasse und Projekttag ein Entgelt  
von 25,00 € erhoben. Die Regelungen zu den Stornierungsfristen treffen auf die 
Veranstaltungen der Museumsschule nicht zu. 
8. Kostenfreie Angebote, Gewinnspiele, Preissausschreiben u.ä. 
Der Museumsdienst Köln kann kostenfreie museumspädagogische Veranstaltungen 
für eine breite Öffentlichkeit (z.B. öffentliche Führungen) anbieten. 
Der Museumsdienst kann für die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, 
Ratespielen und ähnlichen Aktionen, die im Rahmen von museumspädagogischen 
Veranstaltungen durchgeführt werden, eine geringe Schutzgebühr erheben. Diese 
soll regelmäßig 0,50 € pro Teilnehmer nicht übersteigen. 
§ 3  
Honorare für museumspädagogische 
und sonstige Leistungen 
1. Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische Museumskurse, Ateliers 
und Seminare

Anlage 2 - Seite 5 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
Für museumspädagogische Leistungen werden pro Einheit (=60 Min.) folgende 
Honorare gewährt: 
- Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische 
Museumskurse, Ateliers und Seminare 
35,00 €
 
 
- Führungen und Werkstätten für Schulen, 
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 
35,00 €
 
je weitere  
0,5 Std. 
17,50 € 
- Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen 
mit Head-Set-Einsatz. 
44,00 € 
- Führungen, Werkstätten, praktische Museumskurse 
bei Sonder- und Großveranstaltungen wie 
Museumsfest, Lange Nacht der Museen u.ä. 
17,50 €
 
bei einer Dauer  
von 30 Min.  
- Zuschlag für Veranstaltungen in einer Fremdsprache 10,00 €  
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
- Zuschlag für Veranstaltungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere  
0,5 Std.  
5,00 € 
2.  Eventveranstaltungen 
Für Eventveranstaltungen wird pro Einheit (=60 Min) folgendes Honorar gewährt: 
- Eventveranstaltungen 70,00 €
 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer 
Fremdsprache 
20,00 € 
 
- Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
20,00 € 
 
3.  Kindergeburtstage 
- Kindergeburtstag im Museum an Wochentagen 
(dienstags bis freitags). Durchführungszeit 2,5 
Stunden plus 1 Stunde Vor-/Nachbereitung. 
Pauschales Honorar für die Veranstaltung 
Honorarpauschale 
 
105,00 € 
- Kindergeburtstag im Museum an Wochenenden 
(samstags und sonntags) sowie an Feiertagen. 
Durchführungszeit2,5 Stunden plus 1 Stunde Vor-
/Nachbereitung. Pauschales Honorar für die 
Veranstaltung 
Honorarpauschale 
 
135,00 €

Anlage 2 - Seite 6 von 6 
(Bisher gültige Fassung) 
 
4. Ausfallhonorare 
Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die nicht aus der Sphäre der Honorarkraft 
stammen, erhält die Honorarkraft ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des 
vereinbarten Honorars, es sei denn, der Museumsdienst und die Honorarkraft einigen 
sich auf eine Ersatzveranstaltung. 
Diese Regelung gilt nicht für anmeldepflichtige Angebote (praktische Museumskurse, 
Ateliers, Seminare), die auf Grund zu geringer Nachfrage die Mindestteilnehmerzahl 
nicht erreichen und damit nicht zustande kommen. 
5. Sonderhonorare 
Der Museumsdienst Köln kann bei drittmittelfinanzierten Projekten ein von den vor-
stehenden Honorarsätzen abweichendes und gesondert festzulegendes Honorar 
gewähren. 
6. Sonstige Honorare 
Hilfskrafttätigkeit bei Versandaktionen, Aufräumarbeiten 
u.ä. 
10,00 €/Std. 
 
§ 4 
Inkrafttreten 
Die „Entgelt- und Honorarordnung des Museumsdienstes Köln“ tritt am Tage nach 
der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln  in Kraft. Gleichzeitig 
tritt die „Honorarordnung der freien Mitarbeiter/innen des Museumsdienstes der Stadt 
Köln außer Kraft“.

Beratungsverlauf (4)

02.05.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1093/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27