1093/2017
Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln"
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4522 Vorlagen-Nummer 1093/2017 Freigabedatum 02.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung und Ergänzung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011 in der zu diesem Beschluss beigefügten, paraphier- ten Fassung. Alternative: Der Rat lehnt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011 ab. Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln am 14.07.2011 (Vorlagen-Nr. 1579/2011) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung des Museumsdienstes Köln bei Fremdführungen zu entwickeln. Damit waren ein Exklusivrecht des Museumsdienstes Köln auf Führungen in den Museen der Stadt Köln sowie die Einfüh- rung von Teilnahmegebühren an den öffentlichen Führungen zu prüfen. 1. Einführung von Gebühren für selbstgeführte Gruppen in Sonderausstellungen Nicht alle Veranstaltungen in den Ausstellungen und Ständigen Sammlungen der Museen der Stadt Köln werden vom Museumsdienst Köln selbst organisiert und durchgeführt. Er- wachsenengruppen kommen bei zugkräftigen Sonderausstellungen bzw. Schulklassen zu bestimmten Zeiten (insbes. zum Schulhalbjahreswechsel und zum Ende des Schuljahres) in sehr hoher Zahl. Da derzeit eine zeitliche Steuerung nur für jene Gruppen erfolgen kann, die eine Führung beim Museumsdienst Köln buchen oder die ihren Museumsbesuch bei ihm anmelden, hat dieser erfreuliche Zustrom durchaus auch negative Konsequenzen, da eine Steuerung unangemeldeter Besuchergruppen nicht möglich ist. Diese Besuchergruppen werden von deren eigenen Reiseleitern/Führungskräften geführt. Ein zu dichter Besucher- strom führt dazu, dass eine adäquate Bewachung der Objekte in den Ausstellungsräumen der Museen nicht mehr gesichert ist, so dass Beschädigungen bis hin zu Vandalismus vor- kommen können. Angemeldete Besuchergruppen geraten ins Hintertreffen, ein didaktisch sinnvoller Besuch ist nicht mehr möglich. In den vergangenen Jahren wurde bei einzelnen Sonderausstellungen mit erwartetem hohen 3 Besucheraufkommen in Absprache mit den Museen und dem Kulturdezernat im Rahmen eines Pilotversuchs eine Pauschale für Fremdgruppen (= Anmeldung beim, aber ohne Be- treuung durch den Museumsdienst Köln) verlangt. Durch die Zuweisung fester Zeitfenster erfolgte eine deutliche bessere Verteilung der Gruppen, und dies wiederum wurde von den Museumsbesuchern sehr positiv wahrgenommen. Veranstalter, Tourismusverantwortliche und Reiseleiter kennen Gebühren für sog. Fremdfüh- rungen bereits von zahlreichen Standorten (u.a. Bundeskunsthalle Bonn, Schirn Frankfurt, Staatliche Museen zu Berlin, führende große Museen in London, Rom und Paris). Im bun- desweiten Vergleich sind von den Gruppen pro Stunde zwischen 20,00 € und 35,00 € zu ent- richten. In Einzelfällen ist es externen Kräften sogar untersagt, in diesen Museen selbst zu führen. Eine Alternative könnte ein Exklusivrecht des Museumsdienstes Köln auf Führungen in den Museen der Stadt Köln sein. Diese Alternative wurde geprüft, ist aber aus Ressourcengrün- den und mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Köln nicht realisierbar, da dafür u.a. Personal zugesetzt werden müsste. Auf Basis der im Rahmen des Pilotversuchs gemachten Erfahrungen wird für die Museen der Stadt Köln eine verpflichtende Anmeldung von Gruppenbesuchen (ohne Inanspruchnahme einer Führung durch den Museumsdienst Köln) in den Sonderausstellungen eingeführt. Hier- für wird ein (Besuchs-) Entgelt von 25,00 € pro Gruppe und Stunde vorgeschlagen. Dieses Entgelt soll auch dann fällig werden, wenn eine solche Gruppe die Ausstellung ohne vorheri- ge Anmeldung besucht. Ausgenommen von dieser Regelung sollen folgende Gruppen sein: Schulklassen, die von eigenen Lehrkräften geführt werden, Jugendgruppen und Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung, von den Museen direkt betreute Besuchergruppen und Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen. Sofern Headsetsysteme vorhanden sind, sind diese verpflichtend einzusetzen. Damit wird das Besuchserlebnis intensiviert und verbessert und zugleich die Geräuschkulisse vermin- dert. 2. Entgelte für öffentliche Führungen in Sonderausstellungen Ähnlich wie bei den Entgelten für Fremdgruppen besteht die Notwendigkeit, die Größen der Gruppen bei öffentlichen Führungen zu steuern. Insbesondere bei zugkräftigen Sonderaus- stellungen kommt es bei den bisher kostenfrei angebotenen öffentlichen Führungen zu einem unkontrollierbaren Zustrom von Interessierten. Es existieren keine wirkungsvollen Instrumen- te für eine Teilnehmer- bzw. Zuhörerbegrenzung. Dies führt zu situationsbedingter Unzufrie- denheit der Besucher und sich dadurch häufenden Beschwerden. Lösungsvorschlag: Um der wie vor beschriebenen Problemlage gegenzusteuern zu können, soll künftig ein Teil- nehmerentgelt erhoben werden. Entgelte bei öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen sind weit verbreitet. Sie reichen von 1,00 € bis zu 5,00 € pro Person und Führung. Der Museumsdienst Köln beabsichtigt daher, bei Führungen in Sonderausstellungen ein Teilnehmerentgelt von 2,00 € pro Person bei einer 60-minütigen Führung einzuführen. Das Entgelt soll nur von Erwachsenen entrichtet werden, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 4 sowie Köln-Pass-Inhaber sollen auch weiterhin entgeltfrei teilnehmen können. Um einen wie bisher unkontrollierbarem Teilnehmerzustrom entgegenzuwirken, sollen zusätzlich Aufkleber für die Kleidung ausgegeben werden, so dass „Schwarzhörer“ sofort erkennbar sind. Sofern vorhanden, werden Headsetsysteme eingesetzt, so dass eine Minderung der Lautstärke er- reicht wird. Die maximale Gruppengröße bei öffentlichen Führungen wird auf 25 Personen festgesetzt. 3. Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote Die Angebote des Museumsdienstes Köln sind einem steten Wandel unterworfen, der sich für die Nutzer der Angebote nahezu unmerklich vollzieht, jedoch in der Langezeitbetrachtung augenfällig wird. Bestand zum Beispiel eine Führung früher aus einem reinen Vortrag der die Objekte vorstellte, so hat heute eine Führung einen dialogischen Charakter, der die Besucher einbezieht, je nach Angebot, mit einem hohen Interaktionsanteil. Fachwissenschaftliche sowie museumspädagogische Entwicklungen und neue Erkenntnisse, ein sich änderndes Verhalten der Nutzer museumspädagogischer Angebote aber auch ge- samtgesellschaftliche Veränderungen (aktuell mit den Schwerpunkten Bildung, Demografie, Inklusion, Migration) erfordern die Anpassung bestehender Angebote einerseits, aber auch die Entwicklung neuer Angebote andererseits. Die Entwicklung neuer Angebote stellt einen komplexen und zeitintensiven Entwicklungspro- zess dar. Vor Aufnahme eines neuen Angebotes in das Portfolio des Museumsdienstes ist eine Vorab-Evaluation unabdingbar. In dieser Phase müssen neue Angebote mehrfach und über einen längeren Zeitraum in der Praxis auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden. Hierzu müssen Testgruppen (z.B. Schulklassen, Kindergartengruppen) gefunden werden. Um einen Anreiz für die Mitwirkung zu bieten, sollen sie das „neue“ Angebot kostenfrei testen können. Während des Entwicklungsprozesses und der Vorab-Evaluation kann die Hinzuziehung ex- ternen Sachverstandes erforderlich werden. Diese Kräfte verlangen in der Regel eine höhe- ren als in der Honorarordnung vorgesehenen Stundensatz bzw. fordern ein Pauschalhonorar. Verhandlungsspielräume sind in den seltensten Fällen gegeben. Es müssen aber auch freie Mitarbeiter mitwirken, da diese aus der Praxis kommen und entsprechend wichtige Impulse geben. Da auch deren Mitwirkung mit einem Zeitaufwand verbunden ist, soll dieser analog der Honorarordnung mit 35,00 € pro Stunde zuzüglich eventueller Zuschläge für fremd- sprachliche Leistungen oder Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen vergütet und ab- gerechnet werden können. Die Finanzierung dieser Angebote zur Erprobung erfolgt über den Förderverein des Muse- umsdienstes Köln, über Projektpartner (sofern vorhanden) und sonstige Drittmittelgeber (z.B. Sparkassen, Banken, Stiftungen, Private) oder über den Museumsdienst. In letztem Fall wer- den jene Mittel verwendet, die durch die Mehreinnahmen aus Entgelten für selbstgeführte Gruppen sowie für die Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausstellungen generiert werden (s. oben, 1. und 2.). In diesem Fall kann die Summe der Kosten für die Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote die Summe der gen. Mehreinnahmen nicht über- steigen. Die Dauer der Vorab-Evaluierungsphase lässt sich nicht pauschal angeben, sondern muss bedarfsgerecht individuell und zeitlich festgesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist dabei mit einem Zeitraum von zwischen sechs und 18 Monaten auszugehen. Danach wird entschie- den, ob das neue Angebot in das Portfolio des Museumsdienstes Köln aufgenommen wer- den kann. Die Entwicklung, Vorab-Evaluation und Entscheidung wird in angemessener Wei- se schriftlich, gegebenenfalls auch mit Bild- und Filmmaterial dokumentiert. Nach getroffener 5 Entscheidung wird die Aufnahme des neuen Angebotes in die „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ den Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Entwicklung neuer Formate wird in der bisherigen „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ nicht abgebildet und bedurfte einer Regelung. Es wird daher vorgeschlagen, in die „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ folgende Regelung aufzunehmen: § 4 Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote Vor Aufnahme eines neues museumspädagogischen Angebotes kann dieses vom Muse- umsdienst Köln über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vorab-evaluiert werden. Wäh- rend dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung des neuen Angebotes bereit erklärt haben, an diesem kostenfrei teil. Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart werden. Die bei der Entwicklung und Erprobung von neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten freien Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar nach den Sätzen des § 3 abrechnen. Sofern bei der Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote nicht festangestellte Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einsatz kommen, sondern die Hinzuziehung externer Kräfte bzw. freiberuflicher Mitarbeiter erforderlich sein sollte, so erfolgt deren Finanzierung über den Förderverein des Museumsdienstes Köln, über Projektpartner (sofern vorhanden) und sonstige Drittmittelgeber (z.B. Sparkassen, Banken, Stiftungen, Private) oder über den Museumsdienst. In letztem Fall werden jene Mittel verwendet, die durch die Mehreinnahmen aus Entgelten für selbstgeführte Gruppen sowie für die Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausstellungen generiert werden. In diesem Fall kann die Summe der Kosten für die Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote die Summe der gen. Mehreinnahmen nicht übersteigen. Der bisherige § 4 (Inkrafttreten) wird zu § 5. 4. Redaktionelle Änderungen Da Punkt 1 (Führungen) um zwei neue Entgelttatbestände ergänzt werden soll, sowie aus Gründen der Übersichtlichkeit, wurden folgende Unterpunkte aufgenommen: 1.1. Gebuchte Gruppenführungen 1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen 1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen mit eigener Füh- rungskraft (Fremdführungsentgelt) Eventveranstaltungen: Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten wurden bisher als „Eventveranstal- tungen“ geführt. Mit dem Begriff „Event“ jedoch wird landläufig eine Erwartungshaltung ge- weckt, der die bisherigen sog. Eventveranstaltungen nicht entsprechen und gerecht werden können. Daher wird vorgeschlagen die Bezeichnung in „Premiumveranstaltungen“ zu ändern. Mit Premium wird Exklusivität assoziiert und dies wiederum entspricht dem Charakter dieser 6 Veranstaltungen. Es wird daher vorgeschlagen, § 2, Punkt 2 der „Entgelt- und Honorarordnung für den Muse- umsdienst Köln“ wie folgt zu ändern: Alt: Für Eventveranstaltungen werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Entgelte erhoben: - Eventveranstaltungen 150,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. Neu: Für Premiumveranstaltungen werden pro angefangener Stunde folgende Entgelte erhoben: - Entgelt für Premiumveranstaltungen 150,00 € - Zuschlag für Premiumveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Premiumveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. Inkrafttreten: Der bisherige § 4, der das Inkrafttreten geregelt hat, soll nun dem Thema „Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote gewidmet werden. Das Inkrafttreten regelt daher künftig § 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 1. Fremdgruppen Während der Pilotphase 2014 bis 2016 haben sich im Jahresmittel 271 Fremdgruppen bei Sonderausstellungen angemeldet, die ihren eigenen Museumsführer mitgebracht haben. Bei einem geplanten Entgelt von 25,00 € pro Gruppe werden folgende Mehrerträge erwartet: Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017) 3.950,00 € Haushaltsjahr 2018 ff. p.a. 6.775,00 € 2. Führungen An den öffentlichen Führungen durch Sonderausstellungen in den Jahren 2014 bis 2016 ha- ben im Jahresmittel 4.350 Erwachsene teilgenommen. Bei einem geplanten Teilnehmerent- gelt an diesen Führungen von 2,00 € pro Person werden folgende Mehrerträge erwartet: 7 Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017) 5.075,00 € Haushaltsjahr 2018 ff. p.a. 8.700,00 € Zusammenfassung der unter 1. und 2. geplanten Mehrerträge: a. Haushaltsjahr 2017 (ab 01.06.2017) Entgelte für selbstgeführte Gruppen 3.950,00 € Entgelte für Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausst. 5.075,00 € Gesamt 9.025,00 € b. Haushaltsjahr 2018 ff. p.a. Entgelte für selbstgeführte Gruppen 9.025,00 € Entgelte für Teilnahme an öffentliche Führungen in Sonderausst. 8.700,00 € Gesamt 15.475,00 € 3. Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote Die durch die Maßnahmen 1. und 2. generierten Entgelte dienen der Kostendeckung von Honoraren, die bei der Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote anfallen (s. 3). Somit sind die Änderungen haushaltsneutral. Begründung der Dringlichkeit: Für die bevorstehenden Sonderausstellungen in den Museen zeichnet sich bereits jetzt eine hohe Nachfrage gerade von selbstgeführten Gruppen ab, so dass Planungssicherheit für Museumsdienst, Museen und Kunden im Sinne eines geregelten Anmeldeverfahrens erzielt werden muss. Ohne die Erzielung von Einnahmen werden Personalressourcen der Stadt Köln aufgewendet, ohne dass Erträge gegenüber stehen. Aufgrund der herrschenden hohen Arbeitsbelastung wäre dies ineffizient. Für die Umsetzung der Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln" ab dem 01.06.2017 ist der Beschluss des Rates am 18.05.2017 dringend erforderlich. Anlagen: Anlage 1 Änderungsfassung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln Anlage 2 Bislang gültige Fassung dieser Ordnung
Anlage 3_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 04.05.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 02.05.2017 öffentlich 4.9 Änderung der "Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln" 1093/2017 Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet die Verwaltung eine Synopse der Änderungen in der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst zu erstellen und die An- gelegenheit als Dringlichkeitsvorlage zum Beschluss vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Änderungsfassung
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Anlage 1 - Seite 1 von 3 B 1. Änderung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom B B B DerBRatBderBStadtBKölnBhatBinBseinerBSitzungBamBVelipsisVelipsisVelipsisVelipsisVelipsis.BaufBGrundBdesB§B41BAbs.B 1BSatzB2,BBuchst.Bf)BundBi)BderBGemeindeordnungBfürBdasBLandBNordrhein9WestfalenB inBderBFassungBderBBekanntmachungBvomB14.BJuliB1994B(SGV.BNW.B2003)BfolgendeB ÄnderungBderBEntgelt9BundBHonorarordnungBfürBdenBMuseumsdienstBKölnBvomBBBBBBBBB 14.BJuliB2011Bbeschlossen:B B B § 1 Änderungen B (1)B §B2BZiffernB1BundB2BerhaltenBfolgendeBFassung:B B 1. Führungen B 1.1. Gebuchte Gruppenführungen B BeiBgebuchtenBGruppenführungenBwerdenBdieBBesuchergruppenBnachB vorherigerBAnmeldungBdurchBdieBSammlungenB(Dauerausstellungen)BundB SonderausstellungenBgeführt.BDieBDauerBeinerBFührungBbeträgtB60BMinuten.BBB DieBmaximaleBGruppenstärkeBistBinBdenBMuseenBaufB30BPersonen,BimBNS9 DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenBaufB25BPersonenBbegrenzt.B FolgendeBEntgelteBwerdenBerhoben:B B 9B FührungenBfürBErwachseneB B B B B 75,00B€B 9B FührungenBfürBErwachseneBinBSonder9B B AusstellungenBmitBHeadset9EinsatzB B B B 90,00B€B 9B FührungenBfürBStudierende,BAuszubildende,B B TeilnehmerBausBEinrichtungenBderBErwachsenen9B B bildungBsowieBfürBWehr9BundBZivildienstleistendeB B 50,00B€B 9B FührungenBfürBSchulen,BKindergärten,BKinder9B B TagesstättenBundBKinderhorteB B B B B 40,00B€B B B B B B B B B B B jeBweitereB B B B B B B B B B B 0,5BStd.B B B B B B B B B B B 20,00B€B 9B FührungenBimBNS9DokumentationszentrumBfürB B Schulen,BKindergärten,BKindertagesstättenBundB B KinderhorteB B B B B B B B 30,00B€B 9B ZuschlagBfürBFührungenBinBeinerBFremdspracheB B 10,00B€B B B B B B B B B B B jeBweitereB B B B B B B B B B B 0,5BStd.B B B B B B B B B B B 5,00B€B B Anlage 1 - Seite 2 von 3 9B ZuschlagBfürBFührungenBanBWochenendenB B (samstagsBundBsonntags)BundBanBFeiertagenB B B 10,00B€B B B B B B B B B B B jeBweitereB B B B B B B B B B B 0,5BStd.B B B B B B B B B B B 5,00B€B 9B VeranstaltungenBausBdemBAkademieprogrammB B anBWochentagenB(dienstagsBbisBfreitags)B B B 3,00B€B B B B B B B B B B B proBPersonB 9B VeranstaltungenBausBdemBAkademieprogrammB B anBWochenendenB(samstagsBundBsonntags)BundB B anBFeiertagenB B B B B B B 4,00B€B B B B B B B B B B B proBPersonB B 1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen B InBallenBSonderausstellungenBderBMuseenBderBStadtBKölnBbietetBderB MuseumsdienstBKölnBdenBBesucherinnenBundBBesuchernBöffentlicheBFührungenB an,BfürBdieBkeineBAnmeldungBerforderlichBist.BDieBmaximaleBGruppenstärkeB beträgtB25BPersonen,BimBNS9DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenB 20BPersonen.B B InBSonderausstellungenBwirdBeinBFührungsentgeltBvonB2,00B€BproBPersonenB erhoben.BDavonBausgenommenBsindBKinderBundBJugendlicheBunterB18BJahrenB sowieBfürBKöln9Pass9InhaberinnenBundBKöln9Pass9Inhaber.B B 1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt) B AlleBBesuchergruppenBdieBihreBeigeneBFührungskraftBmitbringen,BmüssenBihrenB BesuchBbeimBMuseumsdienstBKölnBvorabBanmelden.BEsBwirdBeinBEntgeltBvonB 25,00B€BproBangemeldeterBFührungsgruppeBundBStundeB(=B60BMinuten)Bfällig.B B ErfolgteBkeineBvorherigeBAnmeldung,BkannBdieseBvorBOrtBzumBZeitpunktBdesB Museums9Bbzw.BdesBAusstellungsbesuchsBnachgeholtBwerden,BsofernBdasB aktuelleBBesucher9BundBFührungsaufkommenBesBzulassen.BInBdiesemBFallBistB dannBebenfallsBeinBEntgeltBvonB25,00B€BproBFührungsgruppeBundBStundeB(=B60B Minuten)Bfällig.B B DieBmaximaleBGruppenstärkeBbeträgtB25BPersonen,BimBNS9 DokumentationszentrumBausBräumlichenBGründenB20BPersonen.B B FolgendeBBesuchergruppenBsindBvonBdieserBRegelungBausgenommen:B B 9BSchulklassen,BKindergarten9,BKindestagesstätten9BundBKinderhortgruppenB 9BJugend9BundBStudierendengruppenBimBRahmenBeinerBLehrveranstaltungB 9BvonBdenBMuseenBderBStadtBKölnBdirektBbetreuteBBesuchergruppenB 9BGruppenBderBehrenamtlichenBArbeitskreiseBderBMuseenBderBStadtBKölnB B Anlage 1 - Seite 3 von 3 2. Premiumveranstaltungen B BeiBPremiumveranstaltungenBwerdenBproBangefangenerBStundeBfolgendeB EntgelteBerhoben:B B 9B EntgeltBfürBPremiumveranstaltungenB B B B B 150,00B€B 9B ZuschlagBfürBPremiumveranstaltungenBinBeinerBFremdspracheB BB20,00B€B 9B ZuschlagBfürBPremiumveranstaltungenBanBWochenendenB B (samstagsBundBsonntags)BundBanBFeiertagenB B B B BB20, 00B€B B DerBMuseumsdienstBistBberechtigt,BjeBnachBCharakterBderBVeranstaltungBggfs.B auchBhöhereBalsBdieBo.g.BEntgelteBzuBvereinbaren.B B B (2)B AlsBneuerB§B4BwirdBeingefügt:B B § 4 Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote B VorBAufnahmeBeinesBneuesBmuseumspädagogischenBAngebotesBkannBdiesesB vomBMuseumsdienstBKölnBüberBeinenBZeitraumBvonBbisBzuB18BMonatenBvorab9 evaluiertBwerden.BWährendBdiesesBZeitraumsBnehmenBdieBGruppen,BdieBsichBzurB ErprobungBderBneuenBAngeboteBbereitBerklärtBhaben,BanBdiesenBkostenfreiBteil.B B DasBHonorarBfürBexterneBBeratungskräfteBkannBindividuellBvereinbartBwerden.B DieBbeiBderBEntwicklungBundBErprobungBvonBneuenBmuseumspädagogischenB AngebotenBeingesetztenBfreienBMitarbeiterBdesBMuseumsdienstesBKölnBkönnenB fürBihreBLeistungenBeinBHonorarBnachBdenBSätzenBdesB§B3Babrechnen.B B B (3)B DieBNummerierungBderBFolgeparagraphenBwirdBentsprechendBangepasst:B§B4B wirdBzuB§B5.B B B § 2 Inkrafttreten B DieBÄnderungenBtretenBamB01.06.2017BinBKraft.B
Anlage 4 - Synopse
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Anlage 4 - Seite 1 von 5 Gegenüberstellung der Änderungen Bisher gültige Fassung Beabsichtigte Änderungen § 2 Entgelte für museumspädagogische Leistungen 1. Führungen Führungen in den Museen der Stadt Köln deren und Sonderausstellungen dauern 60 Minuten. Die maximale Gruppengröße bei einer Führung beträgt in den Museen 30 Personen, im Museum NS- Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. Daher muss dort jede größere Gruppe geteilt werden. Folgende Entgelte werden erhoben: - Führungen für Erwachsene 75,00 € - Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Head-Set-Einsatz 90,00 € - Führungen für Studierende, Auszubildende, Teilnehmende aus Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und Zivildienstleistende 50,00 € - Führungen für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 40,00 € je weitere 0,5 Std. 20,00 € - Führungen im NS-Dokumentationszentrum für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 30,00 € § 2 Entgelte für museumspädagogische Leistungen 1. Führungen 1.1. Gebuchte Gruppenführungen Bei gebuchten Gruppenführungen werden die Besuchergruppen nach vorheriger Anmeldung durch die Sammlungen (Dauerausstellungen) und Sonderausstellungen geführt. Die Dauer einer Führung beträgt 60 Minuten. Die maximale Gruppenstärke ist in den Museen auf 30 Personen, im NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen auf 25 Personen begrenzt. Folgende Entgelte werden erhoben: - Führungen für Erwachsene 75,00 € - Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Headset-Einsatz 90,00 € - Führungen für Studierende, Auszubildende, Teilnehmer aus Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und Zivildienstleistende 50,00 € - Führungen für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhort 40,00 € je weitere 0,5 Std. 20,00 € - Führungen im NS-Dokumentationszentrum für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 30,00 € Anlage 4 - Seite 2 von 5 Gegenüberstellung der Änderungen Bisherige Fassung - Zuschlag für Führungen in einer Fremdsprache 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Zuschlag für Führungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochentagen (dienstags bis freitags) pro Person 3,00 € - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen pro Person 4,00 € Beabsichtigte Änderungen - Zuschlag für Führungen in einer Fremdsprache 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Zuschlag für Führungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochentagen (dienstags bis freitags) 3,00 € pro Person - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 4,00 € pro Person 1.2. Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der Museumsdienst Köln den Besucherinnen und Besuchern öffentliche Führungen an, für die keine Anmeldung erforderlich ist. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. In Sonderausstellungen wird ein Führungsentgelt von 2,00 € pro Personen erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass- Inhaber. Anlage 4 - Seite 3 von 5 Gegenüberstellung der Änderungen Bisherige Fassung Beabsichtigte Änderungen 1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt) Alle Besuchergruppen die ihre eigene Führungskraft mitbringen, müssen ihren Besuch beim Museumsdienst Köln vorab anmelden. Es wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter Führungsgruppe und Stunde (= 60 Minuten) fällig. Erfolgte keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum Zeitpunkt des Museums- bzw. des Ausstellungsbesuchs nachgeholt werden, sofern das aktuelle Besucher- und Führungsaufkommen es zulassen. In diesem Fall ist dann ebenfalls ein Entgelt von 25,00 € pro Führungsgruppe und Stunde (= 60 Minuten) fällig. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS- Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. Folgende Besuchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen: - Schulklassen, Kindergarten-, Kindestagesstätten- und Kinderhortgruppen - Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer Lehrveranstaltung - von den Museen der Stadt Köln direkt betreute Besuchergruppen - Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der Stadt Köln Anlage 4 - Seite 4 von 5 Gegenüberstellung der Änderungen Bisherige Fassung Beabsichtigte Änderungen 2. Eventveranstaltungen Für Eventveranstaltungen werden pro Einheit (=60 Min.) folgende Entgelte erhoben: - Eventveranstaltungen 150,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 2. Premiumveranstaltungen Bei Premiumveranstaltungen werden pro angefangener Stunde folgende Entgelte erhoben: - Premiumveranstaltungen 150,00 € - Zuschlag für Premiumveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Premiumveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. Als neuer § 4 wird eingefügt: § 4 Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote Vor Aufnahme eines neues museumspädagogischen Angebotes kann dieses vom Museumsdienst Köln über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vorab-evaluiert werden. Während dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebote bereit erklärt haben, an diesen kostenfrei teil. Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart werden. Die bei der Entwicklung und Erprobung von neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten freien Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar nach den Sätzen des § 3 abrechnen. Anlage 4 - Seite 5 von 5 Gegenüberstellung der Änderungen Bisherige Fassung Beabsichtigte Änderungen Durch Einfügung des neuen Paragraphen 4 wird die Nummerierung der Folgeparagraphen entsprechend angepasst: § 4 (Inkrafttreten) wird zu § 5
Anlage 2 Bislang gültige Fassung
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Anlage 2 - Seite 1 von 6 (Bisher gültige Fassung) Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am14.07.2011 auf Grund der §§ 41, Abs. 1, Buchst. f und 76, Abs. 2, Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass dieses Ratsbeschlusses geltenden Fassung den Erlass der „Entgelt- und Honorarordnung des Museumsdienstes Köln“ wie folgt beschlossen: § 1 Zuständigkeitsbereich und Aufgaben Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die museumspädagogische Betreuung der im Folgenden genannten Museen der Stadt Köln zuständig: Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, Römisch- Germanisches Museum, Archäologische Zone, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum für Angewandte Kunst Köln, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum und NS-Dokumentationszentrum Im Rahmen seines Bildungsauftrags bietet der Museumsdienst allen Besucherinnen und Besuchern der Museen der Stadt Köln seine Angebote und Leistungen gegen ein Entgelt an: Führungen, Vorträge, Werkstätten, Museumskurse, Ateliers, Seminare, Events, Fortbildung von Lehrkräften und Multiplikatoren. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt durch Museumspädagoginnen und Museumspädagogen des Museumsdienstes Köln sowie durch freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. § 2 Entgelte für museumspädagogische Leistungen 1. Führungen Führungen in den Museen der Stadt Köln deren und Sonderausstellungen dauern 60 Minuten. Die maximale Gruppengröße bei einer Führung beträgt in den Museen 30 Personen, im Museum NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. Daher muss dort jede größere Gruppe geteilt werden. Folgende Entgelte werden erhoben: - Führungen für Erwachsene 75,00 € - Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Head-Set-Einsatz 90,00 € - Führungen für Studierende, Auszubildende, Teilnehmende aus Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie für Wehr- und Zivildienstleistende 50,00 € Anlage 2 - Seite 2 von 6 (Bisher gültige Fassung) - Führungen für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 40,00 € je weitere 0,5 Std. 20,00 € - Führungen im NS-Dokumentationszentrum für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 30,00 € - Zuschlag für Führungen in einer Fremdsprache 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Zuschlag für Führungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochentagen (dienstags bis freitags) pro Person 3,00 € - Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen pro Person 4,00 € 2. Eventveranstaltungen Für Eventveranstaltungen werden pro Einheit (=60 Min.) folgende Entgelte erhoben: - Eventveranstaltungen 150,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 3. Werkstätten, Workshops Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung und anschließendes praktisches Arbeiten) werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Entgelte erhoben: - Werkstätten für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte u.ä. 40,00 € je weitere 0,5 Std. 20,00 € - Zuschlag für Werkstätten in einer Fremdsprache 10, 00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € Anlage 2 - Seite 3 von 6 (Bisher gültige Fassung) - Zuschlag für Werkstätten an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € Bei Werkstätten wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterial (Farben, Kreiden, Pinsel, Klebstoff, Papier, Ton etc.) von 20,00 € erhoben. Bei Werkstätten, in denen Tonererzeugnisse hergestellt werden, übernimmt der Museumsdienst Köln auf Wunsch das Brennen. Hierfür wird eine einmalige Brennkostenpauschale von 20,00 € erhoben. 4. Praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, Seminaren etc. werden pro Person und Einheit (=60 Min.) folgende Entgelte erhoben: - Erwachsene pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 6,00 € - Erwachsene pro Person an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 7,00 € - Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 3,50 € - Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten pro Person an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 4,50 € - Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 5,00 € - Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft pro Person an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 6,00 € Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. Veranstaltungstagen zum un- entgeltlichen Besuch des Museums oder der Sonderausstellung, in der der Kurs stattfindet. Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben. Entstehen bei praktischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren Mehrkosten für Honorarkräfte (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten), Mieten von technischen Geräten o.ä., werden diese zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgelegt. Für Köln-Pass-Inhaber ist die Teilnahme an den praktischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der Köln-Pass ist spätestens am ersten Kurstag als Nachweis zur Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Regelung vorzuzeigen. Die Mindestteilnehmerzahl für praktische Museumskurse, Ateliers oder Seminare beträgt 10 Personen. Bei Kinderkursen kann aus museumspädagogischen Gründen Anlage 2 - Seite 4 von 6 (Bisher gültige Fassung) oder bei Kursen für Erwachsene, wenn die Kostendeckung bereits bei weniger als 10 Personen erreicht ist, davon abgewichen werden. 5. Kindergeburtstage Für Kindergeburtstage werden folgende Entgelte erhoben: - Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an Wochentagen (dienstags bis freitags). Pauschale für die Gesamtdauer Pauschale 120,00 € - Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen. Pauschale für die Gesamtdauer Pauschale 150,00 € Die Veranstaltungspauschalen beinhalten den Eintritt für bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. 6. Stornierungsfristen und Ausfallentgelt Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das jeweilige Entgelt in voller Höhe fällig. 7. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule Für Projekttage der Museumsschule wird pro Schulklasse und Projekttag ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Die Regelungen zu den Stornierungsfristen treffen auf die Veranstaltungen der Museumsschule nicht zu. 8. Kostenfreie Angebote, Gewinnspiele, Preissausschreiben u.ä. Der Museumsdienst Köln kann kostenfreie museumspädagogische Veranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit (z.B. öffentliche Führungen) anbieten. Der Museumsdienst kann für die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, Ratespielen und ähnlichen Aktionen, die im Rahmen von museumspädagogischen Veranstaltungen durchgeführt werden, eine geringe Schutzgebühr erheben. Diese soll regelmäßig 0,50 € pro Teilnehmer nicht übersteigen. § 3 Honorare für museumspädagogische und sonstige Leistungen 1. Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische Museumskurse, Ateliers und Seminare Anlage 2 - Seite 5 von 6 (Bisher gültige Fassung) Für museumspädagogische Leistungen werden pro Einheit (=60 Min.) folgende Honorare gewährt: - Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische Museumskurse, Ateliers und Seminare 35,00 € - Führungen und Werkstätten für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 35,00 € je weitere 0,5 Std. 17,50 € - Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Head-Set-Einsatz. 44,00 € - Führungen, Werkstätten, praktische Museumskurse bei Sonder- und Großveranstaltungen wie Museumsfest, Lange Nacht der Museen u.ä. 17,50 € bei einer Dauer von 30 Min. - Zuschlag für Veranstaltungen in einer Fremdsprache 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € - Zuschlag für Veranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 10,00 € je weitere 0,5 Std. 5,00 € 2. Eventveranstaltungen Für Eventveranstaltungen wird pro Einheit (=60 Min) folgendes Honorar gewährt: - Eventveranstaltungen 70,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € - Zuschlag für Eventveranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 20,00 € 3. Kindergeburtstage - Kindergeburtstag im Museum an Wochentagen (dienstags bis freitags). Durchführungszeit 2,5 Stunden plus 1 Stunde Vor-/Nachbereitung. Pauschales Honorar für die Veranstaltung Honorarpauschale 105,00 € - Kindergeburtstag im Museum an Wochenenden (samstags und sonntags) sowie an Feiertagen. Durchführungszeit2,5 Stunden plus 1 Stunde Vor- /Nachbereitung. Pauschales Honorar für die Veranstaltung Honorarpauschale 135,00 € Anlage 2 - Seite 6 von 6 (Bisher gültige Fassung) 4. Ausfallhonorare Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die nicht aus der Sphäre der Honorarkraft stammen, erhält die Honorarkraft ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars, es sei denn, der Museumsdienst und die Honorarkraft einigen sich auf eine Ersatzveranstaltung. Diese Regelung gilt nicht für anmeldepflichtige Angebote (praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare), die auf Grund zu geringer Nachfrage die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen und damit nicht zustande kommen. 5. Sonderhonorare Der Museumsdienst Köln kann bei drittmittelfinanzierten Projekten ein von den vor- stehenden Honorarsätzen abweichendes und gesondert festzulegendes Honorar gewähren. 6. Sonstige Honorare Hilfskrafttätigkeit bei Versandaktionen, Aufräumarbeiten u.ä. 10,00 €/Std. § 4 Inkrafttreten Die „Entgelt- und Honorarordnung des Museumsdienstes Köln“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Honorarordnung der freien Mitarbeiter/innen des Museumsdienstes der Stadt Köln außer Kraft“.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1093/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27