2502/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu den Hallen Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 14.09.2023 2502/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 18.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 24.04.2023 (AN/0654/2023) betreffend "Sachstand Hallen Kalk" Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellten zur Sitzung des Liegenschaftsausschus- ses am 24.04.2023 die folgenden Fragen: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand der Bauzustandsuntersuchung und wann kann mit Er- gebnissen der Begutachtung gerechnet werden? 2. Wann kann mit der Wertermittlung des Grundstücks als weitere Voraussetzung für die Vergabe gerechnet werden? 3. Wie sieht der Zeitplan zur Vergabe der Hallen Kalk aus? 4. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Gelände noch vor Vergabe für die Öffentlichkeit in Form von punktuellen Veranstaltungen nutzbar zu machen? Welche vertraglichen Regelungsmöglichkeiten sieht die Stadt, um Zwischennutzungen des Au- ßengeländes vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu ermöglichen? Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzliches: Die von der Liegenschaftsverwaltung über die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an ein exter- nes Büro vergebene Bauzustandsuntersuchung beschränkt sich auf die Gebäude östlich der Halle 70. Der Vollständigkeit halber bezieht sich die Antwort auf Frage 3 auf das gesamte Areal. Zu 1. Die Prüfungen zur Bauzustandsuntersuchung beinhalten verschiedene Gewerke, die im Zuge der Untersuchungen einzeln vergeben werden mussten. Zuletzt wurden Proben durch einen Schadstoffgutachter genommen, die derzeit ausgewertet werden. Nachdem dann der Beton- techniker seine Arbeiten und anschließend der Statiker seine Berechnungen abgeschlossen haben, erfolgt die Kostenschätzung durch den Architekten. Der Abschlussbericht der Gebäudewirtschaft wird für November 2023 erwartet. 2 Zu 2. Die vorhandene Wertermittlung wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Bauzustandsunter- suchung überarbeitet. Hierfür ist ein Zeitraum von etwa drei Monaten einzuplanen. Zu 3. Die Vergaben der Teilbereiche Osthof, Halle 70, Halle 71 und Neubaufeld erfolgen in Abhän- gigkeit zum Verfahrensstand der jeweiligen Entwicklung in unterschiedlichen Zeiträumen. Der Prozess für den Bereich Osthof ist komplex und es müssen unterschiedlichste Interessen- lagen mit den Partnern berücksichtigt werden. Negativer Höhepunkt ist die Ankündigung der Montag Stiftung, sich aus dem Projekt zurückzuziehen. Mit den verbliebenen Partnern findet derzeit ein intensiver Austausch über die weitere Entwicklung der Hallen Kalk statt. Es wurden bereits ein Abstimmungstermin vereinbart. Die Verwaltung erarbeitet derzeit die nächsten Schritte, erstmal ohne die Montag Stiftung. Voraussichtlich im Quartal 4/2023 wird der Aus- schuss über die weiteren Schritte informiert werden können. Zunächst gilt es, die neuen Ziel- richtungen, ggf. mit neuem Partner, insgesamt zu klären und eine Zielrichtung festzulegen. Die Halle 70 soll zukünftig das Haus der Einwanderungsgesellschaft beherbergen. Die Ver- waltung steht hierzu in Kontakt mit dem künftigen Betreiber sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW. Der Abschluss der Verhandlungen wird derzeit auf Ende 2023 ge- schätzt. Für die Halle 71 (Freilufthalle) wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zum weiteren Vorgehen erstellt. Ziel ist es, eine Nutzung unter Berücksichtigung des 2019 vom Rat beschlossenen In- tegrierten Plans zu konkretisieren sowie ein darauf abgestimmtes, wirtschaftlich tragbares Be- treibermodell zu entwickeln. Hiervon abhängig wird auch die Entscheidung sein, ob und in welcher Form die Fläche vergeben werden wird. Dazu wird eine entsprechende Information an die Politik erfolgen. Das Neubaufeld entlang der Neuerburgstraße wird im Rahmen einer Konzeptvergabe ver- marktet werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Halle 71 soll in diese Konzept- vergabe, die voraussichtlich 2024 durchgeführt werden kann, miteinfließen. Zu 4. Öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich des Osthofs sind nicht möglich, da die Sicherheit durch die Liegenschaftsverwaltung nicht gewährleistet werden kann. Eine Alternative stellt die befestigte Fläche westlich der Halle 71 dar, die derzeit für eine Zirkusnutzung im Rahmen des Kalkfests am 19.08.2023 und anschließend für eine Installation des Kunsthauses Kat18 ver- mietet wird. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2502/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 04.08.2023 08:58