Mandari Insight

2502/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu den Hallen Kalk

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 18.09.2023, TOP 4.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4700 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1-Jü 
Vorlagen-Nummer 14.09.2023 
 2502/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 18.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
vom 24.04.2023 (AN/0654/2023) betreffend "Sachstand Hallen Kalk" 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
und die Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellten zur Sitzung des Liegenschaftsausschus-
ses am 24.04.2023 die folgenden Fragen: 
 
1. Wie ist der Bearbeitungsstand der Bauzustandsuntersuchung und wann kann mit Er-
gebnissen der Begutachtung gerechnet werden? 
2. Wann kann mit der Wertermittlung des Grundstücks als weitere Voraussetzung für die 
Vergabe gerechnet werden? 
3. Wie sieht der Zeitplan zur Vergabe der Hallen Kalk aus? 
4. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Gelände noch vor Vergabe für die 
Öffentlichkeit in Form von punktuellen Veranstaltungen nutzbar zu machen? Welche 
vertraglichen Regelungsmöglichkeiten sieht die Stadt, um Zwischennutzungen des Au-
ßengeländes vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu ermöglichen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Grundsätzliches: 
Die von der Liegenschaftsverwaltung über die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an ein exter-
nes Büro vergebene Bauzustandsuntersuchung beschränkt sich auf die Gebäude östlich der 
Halle 70. Der Vollständigkeit halber bezieht sich die Antwort auf Frage 3 auf das gesamte 
Areal. 
 
 
Zu 1. 
 
Die Prüfungen zur Bauzustandsuntersuchung beinhalten verschiedene Gewerke, die im Zuge 
der Untersuchungen einzeln vergeben werden mussten. Zuletzt wurden Proben durch einen 
Schadstoffgutachter genommen, die derzeit ausgewertet werden. Nachdem dann der Beton-
techniker seine Arbeiten und anschließend der Statiker seine Berechnungen abgeschlossen 
haben, erfolgt die Kostenschätzung durch den Architekten.  
Der Abschlussbericht der Gebäudewirtschaft wird für November 2023 erwartet.

2 
 
Zu 2. 
 
Die vorhandene Wertermittlung wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Bauzustandsunter-
suchung überarbeitet. Hierfür ist ein Zeitraum von etwa drei Monaten einzuplanen. 
 
 
Zu 3. 
 
Die Vergaben der Teilbereiche Osthof, Halle 70, Halle 71 und Neubaufeld erfolgen in Abhän-
gigkeit zum Verfahrensstand der jeweiligen Entwicklung in unterschiedlichen Zeiträumen.  
 
Der Prozess für den Bereich Osthof ist komplex und es müssen unterschiedlichste Interessen-
lagen mit den Partnern berücksichtigt werden. Negativer Höhepunkt ist die Ankündigung der 
Montag Stiftung, sich aus dem Projekt zurückzuziehen. Mit den verbliebenen Partnern findet 
derzeit ein intensiver Austausch über die weitere Entwicklung der Hallen Kalk statt. Es wurden 
bereits ein Abstimmungstermin vereinbart. Die Verwaltung erarbeitet derzeit die nächsten 
Schritte, erstmal ohne die Montag Stiftung. Voraussichtlich im Quartal 4/2023 wird der Aus-
schuss über die weiteren Schritte informiert werden können. Zunächst gilt es, die neuen Ziel-
richtungen, ggf. mit neuem Partner, insgesamt zu klären und eine Zielrichtung festzulegen.    
 
Die Halle 70 soll zukünftig das Haus der Einwanderungsgesellschaft beherbergen. Die Ver-
waltung steht hierzu in Kontakt mit dem künftigen Betreiber sowie dem Ministerium für Kultur 
und Wissenschaft NRW. Der Abschluss der Verhandlungen wird derzeit auf Ende 2023 ge-
schätzt. 
 
Für die Halle 71 (Freilufthalle) wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zum weiteren Vorgehen 
erstellt. Ziel ist es, eine Nutzung unter Berücksichtigung des 2019 vom Rat beschlossenen In-
tegrierten Plans zu konkretisieren sowie ein darauf abgestimmtes, wirtschaftlich tragbares Be-
treibermodell zu entwickeln. Hiervon abhängig wird auch die Entscheidung sein, ob und in 
welcher Form die Fläche vergeben werden wird. Dazu wird eine entsprechende Information 
an die Politik erfolgen. 
 
Das Neubaufeld entlang der Neuerburgstraße wird im Rahmen einer Konzeptvergabe ver-
marktet werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Halle 71 soll in diese Konzept-
vergabe, die voraussichtlich 2024 durchgeführt werden kann, miteinfließen. 
 
 
Zu 4. 
 
Öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich des Osthofs sind nicht möglich, da die Sicherheit 
durch die Liegenschaftsverwaltung nicht gewährleistet werden kann. Eine Alternative stellt die 
befestigte Fläche westlich der Halle 71 dar, die derzeit für eine Zirkusnutzung im Rahmen des 
Kalkfests am 19.08.2023 und anschließend für eine Installation des Kunsthauses Kat18 ver-
mietet wird. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2502/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.09.2023
Erstellt
04.08.2023 08:58