V/0340/2009
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513 - Kenntnisnahme des Entwurfes
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Berichtsvorlage
1961 Zeichen
V/0340/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513: Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau öffentlich auszulegen. Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 513: Handorf – Haus Eg- gert / Zur Haskenau ist die geplante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im November 2008 durch eine Auslegung im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den parallel beratenen Vorlagen zur 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes (V/0338/2009) sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 513 (V/0339/2009) entnommen werden. Der Stadt Münster entstehen durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten. Es werden ergänzende öffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorha- benträger abgeschlossen. Die Offenlegung des Planentwurfes soll nach den Sommerferien erfolgen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0340/2009 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2009 Öffentliche Berichtsvorlage Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Planverkleinerung
V-0340-2009-Anlage-3-Planverkleinerung
916 Zeichen
St
BD
St
BD
BD
Flur 12
Flur 13
P
I
79
143
8
344
76
73
70
78
72
514
I
81a
I81
Eggert
77
80
71 35
74
II
343
2
91 I
141
I95 142
428
69
81
89
AEÖ
GFL
E
L
E
L
AEÖ
GFL
AEÖ
GFL
AE
GFL
Neben-
gebäude
(Remise)
Hotel
GH max.10,50 m
Bezugshöhen: OKFF
(siehe Eintragungen in den Baufenstern)
vorhandene Zufahrt
Hotel-
erweiterung
Golfübungsfläche
"Driving Range"
gepl.
Abschlagplatz
gepl. Zuwegung
Hotel-
erweiterung
Hotel-
erweiterung
Hallenbad
(teilw. unterirdisch)
Schwimmteich
Wirtschaftsweg
Fußweg
Entwässerungsmulde
Sauna
1,50 m
OKFF:
51,35 m ü. NN
OKFF:
50,15 m ü. NN
OKFF:
49,65 m ü. NN
OKFF:
50,35 m ü. NN
OKFF:
50,35 m ü. NN
OKFF:
50,35 m ü. NN
Anlage 3
zur Vorlage Nr. V/0340/2009
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Planverkleinerung / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER
V-0340-2009-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
1633 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0340/2009 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau Hinweise 1. Aufgrund eines Tiermastbetriebes in Nachbarschaft zum Bebauungsplangebiet sind zeit- weise Belästigungen durch Geruchsimmissionen im Plangebiet nicht auszuschließen. 2. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III der Wasserschutzgebietsverordnung „Hornheide / Haskenau“ vom 23.11.1976. Die Gebots- und Verbotstatbestände dieser Verordnung sind zu beachten. Sämtliche von Kraftfahrzeugen befahrbare Flächen, Grundstückszufahrten, Pkw- Abstellflächen sowie Garagenvorplätze sind nach der RiStWag (Richtlinie für Straßen in Wassergewinnungsgebieten) herzustellen. 3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG). Die Bestimmungen des DSchG müssen berücksichtigt werden. Bodeneingriffe dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung und nur mit Zustimmung / Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. 4. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 5. Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende, öf- fentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag) Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg 33
- Zur Haskenau
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0340/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37