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V/0340/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlagen 07.05.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.06.2009, TOP 7.13

Berichtsvorlage

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V-0340-2009-Anlage-3-Planverkleinerung

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V-0340-2009-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Berichtsvorlage

1961 Zeichen

V/0340/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513: Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 513: 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau öffentlich auszulegen.  
 
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 513: Handorf – Haus Eg-
gert / Zur Haskenau ist die geplante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im November 2008 durch eine Auslegung im 
Kundenzentrum des Stadthauses 3. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.  
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den parallel beratenen 
Vorlagen zur 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes (V/0338/2009) sowie 
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 513 (V/0339/2009) entnommen 
werden.  
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
keine Kosten und keine Folgekosten. Es werden ergänzende öffentlich-rechtliche vertragliche 
Vereinbarungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorha-
benträger abgeschlossen.  
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll nach den Sommerferien erfolgen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0340/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.05.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Planverkleinerung

V-0340-2009-Anlage-3-Planverkleinerung

916 Zeichen

St 
BD 
St 
BD 
BD 
Flur 12 
Flur 13 
P
I
79 
143 
8
344 
76 
73 
70 
78 
72 
514 
I
81a 
I81 
Eggert 
77 
80 
71 35 
74 
II 
343 
2
91 I
141 
I95 142 
428 
69 
81 
89 
AEÖ 
GFL 
E
L
E
L
AEÖ 
GFL 
AEÖ 
GFL 
AE 
GFL 
Neben- 
gebäude 
(Remise) 
Hotel 
GH max.10,50 m 
Bezugshöhen: OKFF 
(siehe Eintragungen in den Baufenstern) 
       
vorhandene Zufahrt 
Hotel- 
erweiterung 
Golfübungsfläche 
"Driving Range" 
gepl. 
Abschlagplatz 
gepl. Zuwegung 
Hotel- 
erweiterung 
Hotel- 
erweiterung 
Hallenbad 
(teilw. unterirdisch) 
Schwimmteich 
Wirtschaftsweg 
Fußweg 
Entwässerungsmulde 
Sauna 
1,50 m 
OKFF: 
51,35 m ü. NN 
OKFF: 
50,15 m ü. NN 
OKFF: 
49,65 m ü. NN 
OKFF: 
50,35 m ü. NN 
OKFF: 
50,35 m ü. NN 
OKFF: 
50,35 m ü. NN 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0340/2009 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

V-0340-2009-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

1633 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0340/2009 
 
Textliche Festsetzungen  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 513:  
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
Hinweise 
1.  Aufgrund eines Tiermastbetriebes in Nachbarschaft zum Bebauungsplangebiet sind zeit-
weise Belästigungen durch Geruchsimmissionen im Plangebiet nicht auszuschließen. 
2.  Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III der Wasserschutzgebietsverordnung 
„Hornheide / Haskenau“ vom 23.11.1976. Die Gebots- und Verbotstatbestände dieser 
Verordnung sind zu beachten.  
Sämtliche von Kraftfahrzeugen befahrbare Flächen, Grundstückszufahrten, Pkw-
Abstellflächen sowie Garagenvorplätze sind nach der RiStWag (Richtlinie für Straßen in 
Wassergewinnungsgebieten) herzustellen. 
3.  Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Bodendenkmäler gemäß § 2 
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG). Die Bestimmungen des DSchG 
müssen berücksichtigt werden. Bodeneingriffe  dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung 
und nur mit Zustimmung / Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. 
4.  Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
5.  Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende, öf-
fentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster  und dem Vorhabenträger 
abgeschlossen (Durchführungsvertrag) 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (2)

04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg 33
  • Zur Haskenau

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0340/2009
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37