AN/1034/2018
Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1034/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018 zu setzen: Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume und Hygienbereichen, keine Reinigung der Heizkörper, keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken, keine Säuberung in Lehrmittelräumen, keine Entfernung von Spinnweben an Wänden keine Reinigung der Tastaturen von Computern und anderes mehr. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. Begründung. - 2 - Es ist erwiesen, dass das Einatmen von Staub negativ auf den Gesundheitszustand des Menschen wirkt, insbesondere auf Kinder. Weil Kinder noch in der Entwicklungsphase sind, kann Staubbelastung zu erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf deren Nervensystem führen, so die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Möbel, elektronische Gerät u.a. strahlen ständig darin enthaltene Schadstoffe aus. Wer den anfallenden Staub nicht regelmäßig beseitigt, ist in erhöhtem Maße einer potentiellen Belastungsquelle ausgesetzt. Kinder sind besonders gefährdet. Daher sollten die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - gemeinsam mit den Schulen einer Prüfung unterzogen werden. Dr. Jörg Klusemann Julia von Dewitz
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1034/2018 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne, AN/1034/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufge- führte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume und Hygienbereichen, keine Reinigung der Heizkörper, keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken, keine Säuberung in Lehrmittelräumen, keine Entfernung von Spinnweben an Wänden keine Reinigung der Tastaturen von Computern und anderes mehr. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Berei- che von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungs- verträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. Sachstand 2018 Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2221/2018 bereits vor. Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu reinigen. Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhan- denen Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind. Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vor- 2 gesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget abgedeckt. Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige Sonderreinigung zu beantragen. Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung. Sachstand 2019 und 2020 Im Rahmen der Coronapandemie sind Sonderreinigungen beauftragt worden. 02-2 ist hier in ständi- ger Rücksprache mit 1000. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1034/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 24.06.2018 13:45