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AN/1034/2018

Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 25.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 8.1.10

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2170 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1034/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018 zu setzen: 
Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln 
beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten 
Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: 
 keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume und Hygienbereichen,  
 keine Reinigung der Heizkörper,  
 keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken,  
 keine Säuberung in Lehrmittelräumen, 
 keine Entfernung von Spinnweben an Wänden   
 keine Reinigung der Tastaturen von Computern  
 und anderes mehr. 
Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage  (per Mail) in den Schulen zu starten, 
welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt 
werden und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. 
Begründung.

- 2 - 
 
Es ist erwiesen, dass das Einatmen von Staub negativ auf den Gesundheitszustand des 
Menschen wirkt, insbesondere auf Kinder. Weil Kinder noch in der Entwicklungsphase sind, 
kann Staubbelastung zu erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf deren Nervensystem 
führen, so die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Möbel, elektronische Gerät u.a. 
strahlen ständig darin enthaltene Schadstoffe aus. Wer den anfallenden Staub nicht 
regelmäßig beseitigt, ist in erhöhtem Maße einer potentiellen Belastungsquelle ausgesetzt. 
Kinder sind besonders gefährdet. Daher sollten die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - 
gemeinsam mit den Schulen einer Prüfung unterzogen werden. 
 
Dr. Jörg Klusemann  Julia von Dewitz

Sachstandsbericht BV

3254 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1034/2018 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne,  
AN/1034/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei 
der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufge-
führte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: 
 keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume und Hygienbereichen,  
 keine Reinigung der Heizkörper,  
 keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken,  
 keine Säuberung in Lehrmittelräumen, 
 keine Entfernung von Spinnweben an Wänden   
 keine Reinigung der Tastaturen von Computern  
 und anderes mehr.  
 
Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Berei-
che von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungs-
verträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. 
Sachstand 2018  
 
Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2221/2018 bereits vor. 
Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der 
Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten.  
Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so 
dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu 
reinigen.  
Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf 
der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. 
Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundreinigung entsprechend aufgestockt 
werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhan-
denen Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind.  
Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt.  
Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vor-

2 
 
gesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der 
Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet.  
Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget 
abgedeckt.  
Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige Sonderreinigung zu 
beantragen.  
Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der 
Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Im Rahmen der Coronapandemie sind Sonderreinigungen beauftragt worden. 02-2 ist hier in ständi-
ger Rücksprache mit 1000. 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/1034/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
25.06.2018
Erstellt
24.06.2018 13:45