AN/2401/2021
Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2021 AN/2401/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, ich bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Säume von Hecken in öffentlichen Grünanlagen in Zukunft nur noch abschnittsweise (Staffelmahd) in einem Turnus von frühestens 2 bis 5 Jahren zu schneiden und zusätz- lich darauf zu achten, nicht bis unmittelbar an die Hecken und Büsche heran zu mähen. Darüber hinaus ist bei der Wahl der Anschaffung neuer Werkzeuge auf tierfreundliche Modelle zu ach- ten. Um auch im privaten Bereich die Verletzungen von Tieren zu minimieren, sollte geprüft werden, ob über eine entsprechende Satzung eine Einschränkung der Nutzung von zumindest den extrem schädlichen Mährobotern geregelt werden kann. An die Ausschussvorsitzende und an die Oberbür- germeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung: Säume stellen wichtige (Teil-)Lebensräume für Kleintiere wie Igel, Amphibien und Insekten dar. Sie die- nen als Versteck, Ruhe- und Nahrungsraum und sind insbesondere für Wirbellose wichtige Fortpflan- zungsbereiche und dienen vielen Insekten als Überwinterungsstrukturen. Daher ist es wichtig, einen Teil dieser wertvollen Lebensräume zu erhalten. Dies kann insbesondere über eine Staffelmahd gewähr- leistet werden. Darüber hinaus mehren sich die Beobachtungen der unmittelbaren Schädigungen von Tieren durch ma- schinelle Arbeitsgeräte. Hier sind insbesondere Kreiselmäher, Fadenschneider und Schlegelmäher zu nennen. Daher ist es geboten, für die städtische Grünpflege bei Neuanschaffungen auf tierverträgliche Geräte umzustellen. Das oben genannte Verfahren kann zumindest die Tiere schützen, die sich im öf- fentlichen Grün aufhalten. Da insbesondere Igel, die in manchen Bundesländern schon auf der Roten Liste stehen, auch im priva- ten Bereich infolge der Nutzung von Mährobotern immer häufiger schwer verletzt werden, ist auch hier ein Eingreifen notwendig. In fast allen Igelstationen herrscht Aufnahmestopp, weil die ehrenamtlichen Helfer der Flut an schwer verletzten Igel nicht mehr Herr werden. Mit freundlichen Grüßen Caroline Michel Gez Karina Syndicus Fraktionsvorsitzende
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/57
Vorlagen-Nummer
AN/2401/2021
Stand: 17.10.2025
Sachstandsbericht
Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien
Beschluss:
Die Heckenpflege erfolgt in der Regel abschnittsweise, ein großflächiges „auf den Stock set-
zen“ soll vermieden werden.
Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im
ersten Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet,
dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden
die übrigen Strauchflächen geschnitten.
Die Stadt sorgt mit einer Informationskampagne für weitere Aufklärung über die Gefährdungen
für Kleinsäuger (v. a. Igel), Amphibien, Reptilien und anderen durch die Nutzung von elektroni-
schen Gartengeräten (z.B. Mähroboter, Fadenschneider), Gifteinsatz und durch bauliche Ge-
gebenheiten (z.B. Stabmattenzäune, Kellerschächte) und gibt Tipps und Hinweise für eine
tierschutz- und umweltfreundlichere Gartengestaltung.
Darüber hinaus ist bei der Wahl der Anschaffung neuer Werkzeuge für die Stadt Köln auf tier-
freundliche Modelle zu achten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Heckenpflege sowie die Strauchschnittmaßnahmen werden entsprechend der beschlos-
senen Vorgehensweise durchgeführt.
Die Verwaltung informiert auf den Internetseiten des Amtes für Landschaftspflege und Grün-
flächen über den Schutz von Igeln und Kleintieren vor zum Beispiel Mährobotern. Des Weite-
ren wurde am 01.10.2024 eine Verfügung erlassen, die die Nutzung von Mährobotern in priva-
ten Gärten in der Dämmerung und der Nacht verbietet.
Die Verwaltung achtet bei der Neuanschaffung von Geräten zur Pflege der Grünanlagen auf
tierfreundliche Modelle beziehungsweise werden die vorhandenen Geräte tierschonend einge-
setzt. So werden zum Beispiel Balkenmäher so eingestellt, dass Sie hoch genug mähen, um
Kleintiere nicht zu erreichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2401/2021
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 15.11.2021 08:29