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AN/2401/2021

Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien

Die PARTEI Antrag nach § 3 15.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.01.2022, TOP 2.2

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

2786 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2021 
 
AN/2401/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
 
Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien 
Sehr geehrte Frau Abé, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
ich bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses zu setzen:  
 
 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Säume von Hecken in öffentlichen Grünanlagen in Zukunft nur noch 
abschnittsweise (Staffelmahd) in einem Turnus von frühestens 2 bis 5 Jahren zu schneiden und zusätz-
lich darauf zu achten, nicht bis unmittelbar an die Hecken und Büsche heran zu mähen.  
Darüber hinaus ist bei der Wahl der Anschaffung neuer Werkzeuge auf tierfreundliche Modelle zu ach-
ten.  
Um auch im privaten Bereich die Verletzungen von Tieren zu minimieren, sollte geprüft werden, ob über 
eine entsprechende Satzung eine Einschränkung der Nutzung von zumindest den extrem schädlichen 
Mährobotern geregelt werden kann. 
 
 
 
An die Ausschussvorsitzende und an die Oberbür-
germeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
Begründung:  
Säume stellen wichtige (Teil-)Lebensräume für Kleintiere wie Igel, Amphibien und Insekten dar. Sie die-
nen als Versteck, Ruhe- und Nahrungsraum und sind insbesondere für Wirbellose wichtige Fortpflan-
zungsbereiche und dienen vielen Insekten als Überwinterungsstrukturen.  Daher ist es wichtig, einen 
Teil dieser wertvollen Lebensräume zu erhalten. Dies kann insbesondere über eine Staffelmahd gewähr-
leistet werden.  
 
Darüber hinaus mehren sich die Beobachtungen der unmittelbaren Schädigungen von Tieren durch ma-
schinelle Arbeitsgeräte. Hier sind insbesondere Kreiselmäher, Fadenschneider und Schlegelmäher zu 
nennen. Daher ist es geboten, für die städtische Grünpflege bei Neuanschaffungen auf tierverträgliche 
Geräte umzustellen. Das oben genannte Verfahren kann zumindest die Tiere schützen, die sich im öf-
fentlichen Grün aufhalten. 
Da insbesondere Igel, die in manchen Bundesländern schon auf der Roten Liste stehen, auch im priva-
ten Bereich infolge der Nutzung von Mährobotern immer häufiger schwer verletzt werden, ist auch hier 
ein Eingreifen notwendig. In fast allen Igelstationen herrscht Aufnahmestopp, weil die ehrenamtlichen 
Helfer der Flut an schwer verletzten Igel nicht mehr Herr werden.  
Mit freundlichen Grüßen  
Caroline Michel 
 
 
Gez Karina Syndicus 
 
Fraktionsvorsitzende

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1971 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2401/2021
Stand: 17.10.2025 
Sachstandsbericht  
Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien 
Beschluss: 
Die Heckenpflege erfolgt in der Regel abschnittsweise, ein großflächiges „auf den Stock set-
zen“ soll vermieden werden.  
Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im 
ersten Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, 
dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden 
die übrigen Strauchflächen geschnitten. 
Die Stadt sorgt mit einer Informationskampagne für weitere Aufklärung über die Gefährdungen 
für Kleinsäuger (v. a. Igel), Amphibien, Reptilien und anderen durch die Nutzung von elektroni-
schen Gartengeräten (z.B. Mähroboter, Fadenschneider), Gifteinsatz und durch bauliche Ge-
gebenheiten (z.B. Stabmattenzäune, Kellerschächte) und gibt Tipps und Hinweise für eine 
tierschutz- und umweltfreundlichere Gartengestaltung. 
Darüber hinaus ist bei der Wahl der Anschaffung neuer Werkzeuge für die Stadt Köln auf tier-
freundliche Modelle zu achten. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Heckenpflege sowie die Strauchschnittmaßnahmen werden entsprechend der beschlos-
senen Vorgehensweise durchgeführt. 
Die Verwaltung informiert auf den Internetseiten des Amtes für Landschaftspflege und Grün-
flächen über den Schutz von Igeln und Kleintieren vor zum Beispiel Mährobotern. Des Weite-
ren wurde am 01.10.2024 eine Verfügung erlassen, die die Nutzung von Mährobotern in priva-
ten Gärten in der Dämmerung und der Nacht verbietet. 
Die Verwaltung achtet bei der Neuanschaffung von Geräten zur Pflege der Grünanlagen auf 
tierfreundliche Modelle beziehungsweise werden die vorhandenen Geräte tierschonend einge-
setzt. So werden zum Beispiel Balkenmäher so eingestellt, dass Sie hoch genug mähen, um 
Kleintiere nicht zu erreichen.

Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2401/2021
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
15.11.2021
Erstellt
15.11.2021 08:29