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3249/2025

Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Landschaftsplans Köln zur Ausweisung des Naturschutzgebietes N 25 "Auf dem Dreißiger"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2026

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Vorentwurf der Strategischen Umweltprüfung

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Anlage 3 Karte - Abgrenzungsvorschlag Naturschutzgebiet NSG N 25 Auf dem Dreißiger

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorentwurfstext zur 14. Änderung des Landschaftsplans Köln

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

795 Zeichen

3249/2025 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Mit dieser Vorlage soll zunächst der Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des 
Landschaftsplans gefasst werden. Bestandteil des Beschlusses ist ein vereinfachtes 
Änderungsverfahren des Landschaftsplans Köln zu dessen Abschluss mit dem 
Satzungsbeschluss eine erneute Beratungsfolge der Gremien vorgesehen ist. Unter 
Naturschutz gestellt werden soll ein ca. 9 ha großes Gebiet eines einzigen privaten 
Eigentümers, welches als rekultivierte ehemalige Abgrabungsfläche seit mehreren 
Jahren durch die NABU-Naturschutzstation betreut wird. Um das Verfahren nicht 
weiter zu verzögern und die Beratungsfolge einhalten zu können wird aus Sicht der 
Verwaltung empfohlen, die Vorlage per Dringlichkeit in den Naturschutzbeirat 
einzubringen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1030 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß §14 (1) LNatSchG NRW im Amtsblatt der Stadt Köln 
bekanntgemacht. Da nur ein Eigentümer betroffen ist und es sich um ein kleines Gebiet von ca. 9 ha 
handelt, wird auf eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Vorentwurf der Strategischen Umweltprüfung

52161 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 Stadt Köln 
  
 
Landschaftsplan – Köln 
Vorentwurf  
 
 
Naturschutzgebiet (NSG) 
N 25 „Auf dem Dreißiger“ 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln 
 
- Umweltbericht -  
 
 
 
 
 
Entwurfsbearbeitung: 
 
Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing. agr. Dr. Dorothea Heyder 
Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig 
 
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 
Bahnhofstraße 31    53123 Bonn    Fon 0228 - 978 977- 0 
info@umweltplanung-bonn.de, www.umweltplanung-bonn.de 
 
Datum: 12.01.2026

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   2 
 
Inhalt 
1 Rechtliche Grundlagen und Ziele ...................................................................... .............. 4 
1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................ ..................... 4 
1.2 Zielsetzung des Umweltberichts ................................................................... ................ 4 
2 Übergeordnete gesetzliche Umweltziele ................................................................ ......... 5 
2.1 Gesetzliche Grundlagen und EU-Richtlinien ........................................................ ......... 5 
2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung – Regionalplan Köln ............................... 6 
2.3 Darstellung der relevanten Umweltziele ........................................................... ............ 6 
3 Derzeitige ökologische und naturschutzfachliche Potentiale und Umweltprobleme ......... 8 
4 Derzeitiger Umweltzustand, voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung sowie 
Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen ............................................ 9 
4.1  Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit ..................................10  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................10  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............10  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............10  
4.2  Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biodiversität ............................................................. ...11  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................11  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............11  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............12  
4.3  Schutzgut Fläche und Boden ........................................................................... .....12  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................12  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............13  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............13  
4.4  Schutzgut Wasser ..................................................................................... ............13  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................13  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............13  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............14  
4.5  Schutzgut Luft und Klima ............................................................................. .........14  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................14  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............15  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............15  
4.6  Schutzgut Landschaft.................................................................................. ..........15  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................15  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............16  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............16  
4.7  Schutzgut kulturelles Erbe und Sonstige Schutzgüter ...........................................16  
Derzeitiger Umweltzustand ............................................................................ ................16  
Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... ............16  
Auswirkungen der Planung ............................................................................. ...............16  
5 Wechselwirkung zwischen Schutzgütern ................................................................. ......17

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   3 
 
6 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ..............................................17  
7 Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................................................... ....17  
8 Hinweise auf Schwierigkeiten.......................................................................... ...............17  
9 Prüfung von Alternativen ............................................................................. ...................18  
10  Zusammenfassung ...................................................................................... .............18  
11  Qellenverzeichnis .................................................................................... .................19

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   4 
 
1 Rechtliche Grundlagen und Ziele 
 1.1 Rechtliche Grundlagen 
Nach § 9 Abs. 1 LNatSchG NRW ist bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplä- 
nen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Im Rahmen der SUP sollen 
nach § 3 UVPG die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Plans oder 
Programms im Sinne einer wirksamen Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet 
werden. Hierbei sind insbesondere die Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG auf- 
geführten Schutzgüter zu berücksichtigen. 
Die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die SUP richten sich nach den 
§§ 33 ff. und §§ 38 ff. UVPG. Ist eine SUP für das Plangebiet oder für Teile davon bereits in 
vorlaufenden Plänen oder Programmen durchgeführt worden, soll sich die SUP gemäß § 9 
Abs. 1 S. 2 LNatSchG NRW in Verbindung mit § 39 Abs. 3 UVPG auf zusätzliche oder an- 
dere erhebliche Umweltauswirkungen beschränken. 
Die im Rahmen der SUP durchgeführten Prüfschritte und deren Ergebnisse werden nach § 
40 UVPG durch die zuständige Behörde in einem Umweltbericht dokumentiert. Gemäß § 9 
Abs. 1 LNatSchG NRW erfüllt die Begründung zum Landschaftsplans die Funktion eines 
Umweltberichtes.  
Sowohl der Untersuchungsrahmen der SUP als auch der Umfang und Detaillierungsgrad der 
in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben wird nach § 39 Abs. 1 UVPG durch die zu- 
ständige Behörde festgelegt. In diesem Zusammenhang werden die Behörden, deren um- 
welt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan oder das Programm be- 
rührt wird, beteiligt. Die zuständige Behörde gibt den zu beteiligenden Behörden gemäß § 39 
Abs. 4 UVPG Gelegenheit zu einer Besprechung oder zur Stellungnahme (Scoping) über die 
zu treffenden Festlegungen hinsichtlich der SUP und des Umweltberichts. Im Rahmen der 
Landschaftsplanung sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkreti- 
siert und verwirklicht werden (§ 8 BNatSchG). Die Landschaftsplanung ist somit vorsorgeori- 
entiert und soll dazu beitragen, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als 
Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen 
Generationen dauerhaft zu sichern. Somit verfolgen die im Zusammenhang der Landschafts- 
planung entwickelten Pläne und Programme von ihrer Zielsetzung grundsätzlich positive 
Auswirkungen auf die Umwelt. Im Zuge der SUP muss dennoch geprüft werden, ob z. B. 
grundsätzlich positive Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter nicht ihrerseits zu erhebli- 
chen Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter führen.  
 
1.2 Zielsetzung des Umweltberichts 
Das Ziel von Umweltprüfungen, hier im Konkreten der Strategischen Umweltprüfung (SUP) 
und im Allgemeinen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), ist eine wirksame Umweltvor- 
sorge. In der Umweltprüfung und im Umweltbericht sind die folgenden, in § 2 Abs. 1 UVPG 
genannten Schutzgüter zu betrachten: 
• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,  
• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
• Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,  
• Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 
• Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   5 
 
Durch die SUP soll ermittelt und beurteilt werden, ob in Plänen Festlegungen erfolgen, die 
bei ihrer Umsetzung negative Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben. Wir- 
kungen, die zur Beeinträchtigung der Schutzgüter führen, sollen auf diese Weise frühzeitig 
erkannt und nach Möglichkeit vermieden oder wenigstens vermindert werden. Folglich dient 
die Strategische Umweltprüfung einer vorsorgenden, in die Planung integrierten Abwehr von 
Gefahren für Mensch und Umwelt. 
 
2 Übergeordnete gesetzliche Umweltziele 
In diesem Kapitel werden gesetzlich bestimmte Umweltziele, welche für die Beurteilung der 
Auswirkungen der Landschaftsplanung auf die einzelnen Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG 
Relevanz haben können, aufgeführt. Insbesondere wird auf die Ziele des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege verwiesen. 
 
2.1 Gesetzliche Grundlagen und EU-Richtlinien 
Bundesgesetze 
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das grundlegende Gesetz für den Natur- und 
Landschaftsschutz. Nach § 1 Abs. 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft aufgrund ihres ei- 
genen Wertes und als Grundlage für das Leben und die Gesundheit des Menschen, auch in 
Verantwortung für die zukünftigen Generationen zu schützen. Der Schutz umfasst auch die 
Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, auch die Wiederstellung von Natur und 
Landschaft. Darüber hinaus ist in § 1 Abs. 3 BNatSchG der Schutz von wildlebenden Tieren 
und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume, ebenso wie der Schutz von 
Böden, Gewässern, Luft und Klima als Ziele definiert. Nach § 1 Abs. 4 BNatSchG ist zudem 
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Naturlandschaften, der Erholungswert der Land- 
schaft und die historisch gewachsenen Kulturlandschaften mit ihren Kultur-, Bau- und Boden- 
denkmälern zu bewahren. Als Bundesgesetze sind für den Schutz der Bodenfunktionen das 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für das Klima das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) 
und das Bundes Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und für den Schutz des Wassers das Was- 
serhaushaltsgesetz (WHG) zu nennen. 
 
Landesgesetze NRW 
Auf Landesebene ist das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) zu berücksichtigen. Im 
Landesnaturschutzgesetz werden Regelungen getroffen, die das Bundesnaturschutzgesetz 
ergänzen, neben dem BNatSchG gelten oder von diesem – im Sinne von Artikel 72 Abs. 3 
des Grundgesetzes (GG) – abweichen. Hinsichtlich des Klimaschutzes und des Klimawan- 
dels ist das Klimaschutzgesetz NRW und das Klimaanpassungsgesetz NRW zu beachten. 
Der Klimaschutzplan NRW legt Strategien und Maßnahmen fest, um die Klimaschutzziele, 
die im Klimaschutzgesetz NRW verankert sind, umzusetzen. Das Landeswassergesetz NRW 
(LWG) greift das Wasserhaushaltgesetz (WHG) auf und das Landesbodenschutzgesetz 
NRW (LBodSchG) das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Hinsichtlich des Kulturellen 
Erbes ist auf der Landesebene das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) maßgeblich. 
 
Richtlinien der EU 
Für die Landschaftsplanung relevant sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie 
die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL). Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, die biologische Vielfalt 
wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern, indem natürliche Lebensräume sowie wildle-

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   6 
 
bende Tiere und Pflanzen zu schützen sind. Dies soll insbesondere durch ein zusammen- 
hängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000) erreicht werden. Die Vogelschutzrichtli- 
nie dient der Erhaltung und dem Schutz der wildlebenden europäischen  
Vogelarten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat zum Ziel, die Qualität der Oberflä- 
chengewässer und des Grundwassers zu verbessern und diese bis 2027 in einen "guten Zu- 
stand" zu überführen. In Deutschland ist die EU-WRRL im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
verankert.  
 
2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung – Regionalplan Köln 
Auf der Ebene der Raumordnung sind die Ziele und Grundsätze des Regionalplans Köln zu 
berücksichtigen. Für die Landschaftsplanung und die Beurteilung der Umweltauswirkungen 
sind insbesondere die Festlegungen zu den Freiraum- und Landschaftsfunktionen von Be- 
deutung. Im Regionalplan Köln sind weite Teile des Freiraums als Regionale Grünzüge aus- 
gewiesen. Regionale Grünzüge dienen der großräumigen Sicherung zusammenhängender 
Freiräume und erfüllen wichtige Funktionen für den Naturhaushalt, den Klimaschutz sowie 
die landschaftsgebundene Erholung. Das Gebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan Köln 
ausgewiesenen Regionalen Grünzugs. Darüber hinaus befindet sich das Gebiet innerhalb 
der Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) 
(Abbildung 1). Diese Bereiche haben eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Vielfalt, 
Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie für die wohnungsnahe und überörtliche Erho- 
lung. Entsprechend sind die Festlegungen des Regionalplans Köln bei der weiteren Planung 
zu berücksichtigen.  
 
 
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln (betreffendes Gebiet rot umrandet) (Bezirksregierung Köln, 
2025). 
 
2.3 Darstellung der relevanten Umweltziele 
In der folgenden Tabelle werden die in den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien festge- 
legten Ziele zum Schutz der Umwelt sowie von Natur und Landschaft aufgeführt. Dabei er- 
folgt eine Konzentration auf die zentralen, übergeordneten Ziele, die jeweils den Schutzgü- 
tern zu geordnet werden.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   7 
 
Tabelle 1: Auszug von berücksichtigten Zielen des LEP NRW für di e Aufstellung des Landschaftsplans nach den 
einzelnen Schutzgütern (§2 Abs. 1 UVPG).  
Mensch Gebiete für den Schutz der Natur sollen auch  dem Naturerleben und der 
naturverträglichen Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung dienen, sofern dies den 
jeweiligen Erhaltungszielen und dem Schutzzweck nicht widerspricht. 
Tiere, Pflanzen, 
biologische Vielfalt 
Landesweit sind ausreichend große Lebensräume mit einer Vielfalt von 
Lebensgemeinschaften und landschaftstypischen Biotopen zu sichern und zu entwickeln, 
um die biologische Vielfalt zu erhalten. Sie sind funktional zu einem übergreifenden 
Biotopverbundsystem zu vernetzen. Dabei ist auch der grenzüberschreitende 
Biotopverbund zu gewährleisten. 
Die Sicherung eines Biotopverbundsystems als Voraussetzung für die Erhaltung der 
Artenvielfalt bei sich räumlich verschiebenden Verbreitungsgebieten von klimasensiblen 
Pflanzen- und Tierarten. 
• Erhalt wildlebender Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihrer 
Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im 
Naturhaushalt (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG),  
• Sicherung des Naturhaushalts in seinen räumlich abgrenzbaren Teilen, so dass die den 
Standort prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie 
landschaftliche Strukturen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden (§ 1 Abs. 3 
Nr. 1 BNatSchG), 
• Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen, ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie der 
biologischen Vielfalt (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie sowie §§ 1, 23, 30, 32, 33, 
44 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW),  
• Sicherung sämtlicher Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als 
Lebensraum für Tiere und Pflanzen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG, § 6 WHG und § 2 
LWG),  
• Schaffung eines Biotopverbundsystems (§ 20 BNatSchG i.V.m. § 35 LNatSchG NRW, 
§ 21 BNatSchG) 
Fläche, Boden Die Siedlungsentwicklung ist flächenspa rend und bedarfsgerecht an der 
Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen 
Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen 
Entwicklungspotenzialen auszurichten. 
Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die Leistungsfähigkeit, 
Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Böden zu berücksichtigen. Geschädigte 
Böden, insbesondere versiegelte, verunreinigte oder erosionsgeschädigte Flächen sollen 
auch im Freiraum saniert und angemessenen Nutzungen und Freiraumfunktionen 
zugeführt werden. 
• Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung von 
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß (§ 1 LBodSchG),  
• Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte (§ 1 BBodSchG, § 1 LBodSchG),  
• Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; 
nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, falls nicht möglich, 
der natürlichen Entwicklung zu überlassen (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG),  
• Altlasten und hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren und 
es ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen (§ 1 
BBodSchG),  
• Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, der Boden und Altlasten sind zu 
sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1 LBodSchG). 
Wasser Gewässer sind mit ihren vielfältigen Leistun gen und Funktionen als Bestandteil des 
Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und 
Pflanzen sowie als nutzbares Gut nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. 
• Bewahrung von Gewässern vor Beeinträchtigungen und Erhaltung ihrer natürlichen 
Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik, insbes. Erhaltung von natürlichen und 
naturnahen Gewässern einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen 
(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG),  
• Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des 
Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut (§ 1 WHG),  
• Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen (§ 27 WHG),  
• Erreichen eines guten ökologischen Zustands/ Potenzials und eines guten chemischen 
Zustands der Oberflächengewässer (§ 29 WHG, Art. 4 WRRL),  
• Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers 
(§ 47 WHG, Art. 4 WRRL),

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   8 
 
• Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden und Schutz von 
Überschwemmungsgebieten (§§ 72-78 WHG). 
Luft, Klima Die Milderung von Hitzefolgen in Siedlun gsbereichen durch Erhaltung von Kaltluftbahnen 
sowie innerstädtischen Grünflächen, Wäldern und Wasserflächen, die Sicherung und 
Vermehrung sowie nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und die Sicherung von 
weiteren CO2-Senken wie z. B. Mooren und Grünland ist anzustreben. 
• Schutz der Luft und des Klimas durch Maßnahmen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege, dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer und 
klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder 
Luftaustauschbahnen oder Freiräume im besiedelten Bereich (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 
BNatSchG),  
• Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und 
Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten 
Anpassungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 3 Klimaschutzgesetz NRW). 
 
Landschaft Vermeidung einer Zerschneidung sowie ökol ogische und ästhetische Aufwertung der 
Landschaft. 
• Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes 
von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 4 BNatSchG),  
• Bewahrung von Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor 
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 
BNatSchG),  
• Erhaltung und Neuschaffung von Freiräumen in besiedelten und siedlungsnahen 
Bereichen (§ 1 Abs. 6 BNatSchG),  
• großflächige weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer 
Zerschneidung zu bewahren (§ 1 Abs. 5 BNatSchG). 
Kulturelles Erbe und 
sonstige Sachgüter 
Die Vielfalt der Kulturlandschaften und des raumbedeutsamen kulturellen Erbes ist im 
besiedelten und unbesiedelten Raum zu erhalten und im Zusammenhang mit anderen 
räumlichen Nutzungen und raumbedeutsamen Maßnahmen zu gestalten. 
• Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, 
Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen 
Beeinträchtigungen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG),  
• Schutz und Pflege der Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Bodendenkmäler und 
archäologischen Fundstellen sowie Kulturdenkmäler (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG, § 1 
DSchG NRW). 
 
 
3 Derzeitige ökologische und naturschutzfachliche P otentiale und 
Umweltprobleme 
Das Gebiet südlich des Abgrabungsgewässers bei Meschenich weist eine hohe ökologische 
Wertigkeit auf und stellt aus naturschutzfachlicher Sicht ein bedeutendes Areal gefährdeter 
Lebensräume und Arten dar. Die Fläche mit kleinen Stillgewässern ist das Ergebnis der 
Rekultivierung ehemaliger Abgrabungen und zeigt heute eine Vielfalt an Biotopstrukturen, 
die insbesondere für Amphibien und feuchtigkeitsliebende Arten von großer Bedeutung ist. 
Auf der Fläche befinden sich neben mehreren kleinen Stillgewässern die von 
Röhrichtsäumen und Hochstaudenfluren umgeben sind auch sandig-kiesige Rohböden, 
extensives Grünland, randliche Gehölzstrukturen und angrenzende Sukzessionsflächen, 
welche ein strukturreiches Mosaik unterschiedlicher Lebensräume bieten. Durch diese 
Kombination aus Offenland, Gehölzstrukturen und Kleingewässern bildet die Fläche einen 
wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für Arten strukturreicher Offenlandschaften wie 
beispielsweise das Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola).Das Gebiet bei Meschenich 
übernimmt daher eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop im landesweiten Biotopverbund, 
der sich auch in den räumlich nahen zwei Naturschutzgebieten N 6 „Kiesgrube Meschenich“ 
und N 7 „Am Vogelacker“ in direktem räumlichen Zusammenhang darstellt.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   9 
 
Seit 2015 wird die Fläche im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde Köln mit Hilfe von För- 
dermitteln naturschutzfachlich gepflegt. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung der grasbeton- 
ten Offenlandbiotope und Kleingewässer. Nutzungseingriffe finden – abgesehen von erfor- 
derlichen jagdlichen Maßnahmen – nicht statt. Weitere Entwicklungs- und Pflegemaßnah- 
men erfolgen gemäß den Erfordernissen des Arten- und Biotopschutzes. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind folgende Biotopstrukturen und Biotopkomplexe von 
Relevanz: 
− kleine eutrophe Stillgewässer als Kernraum für str eng geschützte Amphibienarten, wie 
o Wechselkröte ( Bufo viridis ) 
o Kreuzkröte ( Bufo calamita ) 
 
− Röhrichtsäume, Rohbodenstandorte und gehölzbetonte  Lebensräume 
− Extensive genutztes Grünland mit Offenlandcharakte r als Lebensraum besonders ge- 
schützter Vogelarten wie: 
o Schwarzkehlchen ( Saxicola rubicola ) 
o Teichrohrsänger ( Acrocephalus scirpaceus ) 
 
Insgesamt lassen sich für die Flächen im auszuweisenden Naturschutzgebiet folgende 
bedeutsame Umweltprobleme benennen: 
 
• unzureichende Sicherung und Entwicklung der Lebens raumfunktion für zahlreiche sel- 
tene, gefährdete Tier- und Pflanzenarten 
• zunehmende Sommertrockenheit, die klimasensitive L ebensräume wie eutrophe Stillge- 
wässer, Feucht- und Nassgrünland sowie feuchte Hochstaudenfluren dauerhaft in ihrer 
ökologischen Funktion beeinträchtigt 
• unzureichender Schutz des gesamten Gebietes nach A uflösung der Einfriedung im Zuge 
der Rekultivierung. 
• Unzureichende Sicherung und Weiterentwicklung der Funktion innerhalb des lokalen, re- 
gionalen und überregionalen Biotopverbund 
 
Die oben aufgeführten Umweltprobleme wurden im Sinne der vorsorgeorientierten 
Landschaftsplanung erkannt. Mit der geplanten 14. Änderung des Landschaftsplans soll den 
bestehenden Umweltproblemen begegnet werden, um den Umweltzustand insgesamt 
langfristig zu verbessern. 
 
4 Derzeitiger Umweltzustand, voraussichtliche Entwi cklung bei 
Nichtdurchführung sowie Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen 
Auswirkungen 
Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale der Umwelt schutzgutbezogen (nach § 2 
Abs. 1 UVPG) dargestellt und bewertet. Es erfolgt zunächst eine Beschreibung des derzeiti- 
gen Umweltzustands, in welcher die Funktionen und eventuell vorhandenen Vorbelastungen 
der jeweiligen Schutzgüter erläutert werden. 
Im Anschluss wird die voraussichtliche Entwicklung der Schutzgüter bei Nichtdurchführung 
der Änderung des Landschaftsplans (gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 UVPG) erläutert. Schließlich 
erfolgen eine Darstellung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen des Plans auf 
die jeweiligen Schutzgüter sowie ggf. damit verbundene Wechselwirkungen auf andere 
Schutzgüter.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   10 
 
Mit der Darstellung von Entwicklungszielen gemäß § 10 LNatSchG NRW werden allgemeine 
Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege formuliert. Die Festsetzung 
von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft gemäß §§ 23, 26, 28 und 29 
BNatSchG (hier Ausweisung als Naturschutzgebiet) dient der Erhaltung und Entwicklung von 
Natur und Landschaft. Aus beiden Handlungsfeldern ergeben sich jedoch keine konkreten 
Maßnahmen oder Vorhaben, die Umweltauswirkungen durch unmittelbare Eingriffe in Natur 
und Landschaft hervorrufen können. Mit der Darstellung von Entwicklungszielen und der 
Festsetzung von Schutzgebieten sind in der Regel folglich keine nachteiligen Auswirkungen 
auf die in der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden. 
 
Da auf die Festlegung von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Unterschutzstellung ver- 
zichtet wird und nur als Gebot die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung eines Pflege- 
und Entwicklungsplans festgesetzt wird, ergeben sich auch hieraus keine unmittelbaren Um- 
weltauswirkungen durch unmittelbare Eingriffe in Natur und Landschaft. Somit wird im Rah- 
men dieser SUP ausschließlich grundsätzlich auf die aus den Ver- und Geboten abzuleiten- 
den Handlungserfordernisse Bezug genommen. 
 
Eine Nichtdurchführung des Plans kann zu nachteiligen Umweltauswirkungen bzw. einer 
nachteiligen Entwicklung von Natur und Landschaft führen (z. B. weitere Erschließung, Er- 
richtung baulicher Anlagen, ausbleibende Pflege). Diese nachteiligen Auswirkungen und Ent- 
wicklungen sollen mit dem vorliegenden Plan unterbunden werden. 
 
Grundsätzlich sind die Flächen im rechtskräftigen Landschaftsplan Köln bereits als Land- 
schaftsschutzgebiet L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ ausgewiesen 
und unterliegen somit einem grundsätzlichen Schutzstatus. Die Ausweisung der Flächen als 
Naturschutzgebiet dient aber der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der im Gebiet be- 
stehenden Potentiale. 
 
4.1 Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesu ndheit 
Derzeitiger Umweltzustand  
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Stadtrand von Köln. Es handelt sich um eine ein- 
gefriedete Privatfläche, die nicht der öffentlichen Nutzung zugänglich ist, dadurch ist das Ge- 
biet weitgehend von direkten anthropogenen Einflüssen abgeschirmt und nur in geringem 
Maße durch störende Nutzungen oder Belastungen geprägt. Unmittelbar angrenzend befin- 
den sich die zu einem Kiesabbaubetrieb gehörenden Abgrabungsgewässer sowie dessen 
Betriebsgelände, das über eine LKW-Zufahrt erschlossen ist.  
Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Aufgrund der Lage im baulichen Außenbereich und der durchgeführten Kompensationsmaß- 
nahmen als Verpflichtung in der Rekultivierung der ehemaligen Kiesabgrabung ist nach der- 
zeitigem Kenntnisstand rechtlich keine andere Nutzung des Grundstücks zulässig. Bei Nicht- 
durchführung der Planung ist keine negative Beeinträchtigung des betrachtenden Schutzguts 
zu befürchten.  
Auswirkungen der Planung 
Durch die Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet erhöht sich der Flächenanteil der

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   11 
 
Naturschutzgebiete innerhalb des Stadtgebietes Köln. Damit verbunden ist eine Stärkung der 
langfristigen Sicherung eines funktionsfähigen Naturhaushalts, der zugleich wesentliche Le- 
bensgrundlage des Menschen darstellt. 
Darüber hinaus führen die mit der Unterschutzstellung verbundenen Regelungen voraus- 
sichtlich zu einer begünstigenden Wirkung auf die biologische Vielfalt. Insbesondere der 
räumliche Verbund mit den benachbarten NSGs N 6 und N7 ermöglichen einen Austausch 
der vorkommenden Arten und es besteht die Erwartung, dass der Biotopverbund zusätzlich 
gestärkt wird.  
Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch sind im Rahmen der Änderungen des Land- 
schaftsplans nicht zu erwarten. 
 
 
4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biodiversität 
Derzeitiger Umweltzustand  
Das Plangebiet stellt einen wichtigen Lebensraum geschützte Tierarten im Raum Köln dar 
und übernimmt somit eine wichtige Lebensraumfunktion von lokaler bis regionaler Bedeu- 
tung. Das Gebiet besitzt eine zentrale Rolle für den lokalen und regionalen Biotopverbund 
sowie für die Vernetzung von Lebensräumen. Im Fachbeitrag zum Naturschutz und zur 
Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln werden die Biotopver- 
bundflächen nach den Kategorien „herausragende Bedeutung – Stufe 1“ und „besondere Be- 
deutung – Stufe 2“ differenziert, bewertet und in standardisierten Einzeldokumenten darge- 
stellt. 
 Die Fläche „Auf dem Dreißiger“ ist der Kategorie „herausragende Bedeutung – Stufe 1“ 
zugeordnet. Die Entwicklungsziele dieser Biotopverbundfläche sind die Erhaltung der Ge- 
wässer, die naturnahe Gewässergestaltung, die extensive Grünlandbewirtschaftung durch 
Mahd und die Vegetationskontrolle zum teilflächigen Offenhalten von Rohbodenstandorten. 
Zielarten sind die Kreuzkröte ( Bufo calamita ) und Wechselkröte ( Bufo viridis ) sowie der 
Teichrohrsänger ( Acrocephalus scirpaceus ) (LANUK NRW 2025). Ihre besondere Schutz- 
funktion für Tiere, Pflanzen und Biodiversität wird zusätzlich durch die vorherrschende Ein- 
zäunung der Fläche begünstigt, die das Gebiet weitgehend vor Störungen abschirmt und so 
den Erhalt sensibler Lebensräume unterstützt. 
Insgesamt wird der Biotopverbundfläche eine besondere Bedeutung als Kernraum für Arten 
der kleinen bis mittleren Stillgewässer, wie z.B. Wechselkröte und Kreuzkröte zugeordnet. 
Das Vorkommen dieser geschützten Amphibien verleiht der Ausweisung als Naturschutzge- 
biet eine besonders hohe naturschutzfachliche Relevanz. 
Eine detaillierte Beschreibung der vorhandenen Lebensräume und des Arteninventars sowie 
der Bedeutung für den Biotopverbund findet sich in der Festsetzung der Schutzzwecke in der 
Gebietsausweisung.  
Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist die dauerhafte Pflege der Flächen auf Grund der Aus- 
gleichsverpflichtung zur Unterhaltung der Fläche zunächst weiter gesichert. Mittelfristig be- 
steht jedoch die Gefährdung, dass mit der Auflösung der Einfriedung nach Abschluss der 
Rekultivierung der Schutz Gebietes vor äußeren Störeinflüssen abnimmt. In Verbindung mit 
der Einstellung der Pflegemaßnahmen, einer fortschreitenden Verbuschung sowie der Ver- 
landung der Kleingewässer kann dies zu einer Beeinträchtigung der bestehenden Lebens- 
räume und damit zu einer Gefährdung der vorkommenden Amphibien- und Avifauna führen.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   12 
 
 
Auswirkungen der Planung 
Mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Auf dem Dreißiger“ wird sowohl die Lebens- 
raumfunktion für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten als auch die Bedeutung im 
Biotopverbund gestärkt. Dies wird insbesondere dadurch unterstützt, dass die bestehende 
Einfriedung erhalten bleibt und das Gebiet wirksam vor äußeren, insbesondere anthropoge- 
nen Beeinträchtigungen abgeschirmt wird. Darüber hinaus wird das bislang auf der Fläche 
festgesetzte Entwicklungsziel 4 - „Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschafts- 
elementen unter Berücksichtigung bauleitplanerischer Vorhaben“ im Zuge der Änderung des 
Landschaftsplans durch das Entwicklungsziel 7 „Sicherung und Entwicklung von besonderen 
Lebensstätten für Pflanzen und Tiere“ ersetzt. Hierdurch wird der Fläche über die reine 
Schutz- und Anreicherungsfunktion hinaus eine gezielt höhere naturschutzfachliche Priorität 
zugewiesen und die langfristige Entwicklung und Sicherung arten- und biotopspezifischer 
Strukturen gewährleistet. Bezogen auf das Schutzgut ergeben sich hieraus nicht nur positive 
Auswirkungen innerhalb des Plangebietes, sondern es können sich weiterhin auch positive 
Effekte über die Plangebietsgrenzen hinaus ergeben. Zudem werden die Zielsetzungen zum 
Erhalt der charakteristischen und schützenswerten Tier- und Pflanzengesellschaften rechts- 
verbindlich festgesetzt, so dass diese sowohl bei der Ausarbeitung eines Pflege- und Ent- 
wicklungsplanes als auch weiterer externer Planung zu berücksichtigen sind. 
Mit der Änderung des Landschaftsplans sind keine negativen Auswirkungen auf das 
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biodiversität verbunden. 
 
 
4.3 Schutzgut Fläche und Boden 
Derzeitiger Umweltzustand  
Das Gebiet ist hauptsächlich unversiegelt und weitgehend von extensivem Grünland und 
Sukzessionsgehölzen geprägt. Da das Gebiet von Ende der 1990er bis ca. 2006 als Kiesab- 
grabung ausgebeutet (Nassabgrabung) und danach wieder verfüllt wurde, bestehen bis 
heute im Gebiet keine gewachsenen Bodenstrukturen 
. Der zukünftige, vorherrschende Bo- 
dentyp der ehemaligen Abgrabungsfläche ist eine flachgründige Braunerde (Abbildung 2). Im 
engeren Sinne ist hier noch ein Rohboden auf einem Kies-/Sandgemisch vorzufinden. Bo- 
denbildungsprozesse sind noch in einer sehr frühen Phase, die humose Oberschicht ist noch 
sehr gering ausgebildet. Es befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Gebiet.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   13 
 
Legende  
 
 
 
Abbildung 2: Übersicht der Bodentypen im Gebiet (MNUV NRW 2025).  
Entwicklung bei Nichtdurchführung  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist keine negative Beeinträchtigung des betrachtenden 
Schutzguts zu befürchten. Aufgrund der Lage im baulichen Außenbereich und der durchge- 
führten Kompensationsmaßnahmen als Verpflichtung in der Rekultivierung der ehemaligen 
Kiesabgrabung ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich keine andere Nutzung des 
Grundstücks zulässig.  
Auswirkungen der Planung  
Mit der Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet wird dauerhaft der Prozess der Boden- 
entwicklung gesichert und ein Eintrag von Schadstoffen wird vermieden. Mit der Ausweisung 
als Naturschutzgebiet sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbun- 
den.  
 
4.4 Schutzgut Wasser 
Derzeitiger Umweltzustand  
Nördlich schließt das Gebiet an ein noch in Betrieb befindliches Abgrabungsgewässer 
(Nassauskiesung) an. Am Südrand befinden sich im zentralen Bereich mehrere 
Kleingewässer, die abschnittsweise von einem schmalen Schilfsaum gesäumt werden. Die 
Unterwasservegetation ist überwiegend durch Fadenalgen geprägt. Teilweise gehen die 
Kleingewässer auf ehemalige Fahrspuren bzw. Zufahrten zurück. Aufgrund ihrer geringen 
Tiefe trocknen sie in den Sommermonaten häufig aus. 
Entwicklung bei Nichtdurchführung  
Ohne Durchführung der Planung wären für das Schutzgut Wasser lediglich geringfügige Ver- 
änderungen gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erwarten. Sofern die Maßnahmen zur 
Pflege und Sicherung der bestehenden Gewässer entfallen würden, wäre der langfristige

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   14 
 
Fortbestand dieser Kleingewässer nicht gewährleistet. Zudem könnte die Aufhebung der Ein- 
friedung das Gelände verstärkt äußeren Einflüssen aussetzen, wodurch eine Beeinträchti- 
gung der Gewässer, beispielsweise durch Störungen oder Einträge von außen, nicht auszu- 
schließen ist. Grundsätzlich ist jedoch auch für das Schutzgut Wasser zu erwarten, dass auf- 
grund der Lage im baulichen Außenbereich und der durchgeführten Kompensationsmaßnah- 
men als Verpflichtung in der Rekultivierung der ehemaligen Kiesabgrabung nach derzeitigem 
Kenntnisstand rechtlich keine andere Nutzung des Grundstücks zulässig sein wird. 
Auswirkungen der Planung 
Mit der Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet wird der Erhalt der Stillgewässer 
gesichert und ihre naturnahe Entwicklung gefördert. Gleichzeitig soll durch den Schutzstatus 
und die weiterhin bestehenbleibende Einfriedung eine Beeinträchtigung durch äußere 
Einflüsse vermieden werden. Für die Gewässerstrukturen sind im Zuge der Umsetzung der 
Planung daher positive Effekte zu erwarten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass sich 
durch die Entwicklung der Flächen die Artenzusammensetzung erhöht und sich die 
natürlichen Standortverhältnisse insgesamt verbessern. Negative Auswirkungen auf das 
Schutzgut Wasser sind mit der Änderung des Landschaftsplans nicht verbunden. 
 
4.5 Schutzgut Luft und Klima 
Derzeitiger Umweltzustand  
Der Bereich der Kölner Rheinebene ist subatlantisch-mitteleuropäisch geprägt und gehört zu 
den mildesten Gebieten in NRW 
. Die mittlere Jahrestemperatur im Plangebiet betrug bis zu 
den 1980-er Jahren ca. 10 °C und hat sich im Zeitraum 1990 bis 2020 auf 11 °C erhöht. Ab 
2020 beträgt die aktuelle Jahresdurchschnittstemperatur für das Plangebiet 11,5 °C, womit 
die mittlere Jahrestemperatur in den letzten 100 Jahren um ca. 1,5 °C gestiegen ist. Auch die 
heißen Sommertage sind seit den 1980-er Jahren von durchschnittlich 5 Tagen (1950-1980) 
auf 9 Tage (1981 bis 2010) bzw. 11 Tage (1991-2020) und aktuell bei 11 Tagen (2024) 
geblieben. Die mittlere Niederschlagssumme beträgt ca. 700 mm/ Jahr. Der 
Kaltluftvolumenstrom ist als „mittel“ angegeben (LANUK NRW 2025) (Abbildung 3).  
Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind schon jetzt in ganz Deutschland spürbar. 
Die Stadt Köln hat das Projekt "Klimawandelgerechte Metropole Köln", zusammen mit dem 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, dem Deutschen 
Wetterdienst und den Stadtentwässerungsbetrieben Köln durchgeführt und die Ergebnisse in 
der Studie: "Fachbericht 50: Klimawandelgerechte Metropole Köln - Abschlussbericht" 
publiziert. Die Studie hat deutlich gezeigt, dass es zukünftig in Köln heißer wird und dass 
Wetterextreme (Starkregenereignisse) zunehmen werden. Im Rahmen der Studie wurde eine 
Planungshinweiskarte Hitze erstellt.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   15 
 
 
Abbildung 3: Klimaanalysekarte (Nacht) im Bereich des Gebiets (LANUK NRW 2025). 
Entwicklung bei Nichtdurchführung  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist keine negative Beeinträchtigung des betrachtenden 
Schutzguts zu befürchten. Aufgrund der Lage im baulichen Außenbereich und der durchge- 
führten Kompensationsmaßnahmen als Verpflichtung in der Rekultivierung der ehemaligen 
Kiesabgrabung ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich keine andere Nutzung des 
Grundstücks zulässig.  
Aufgrund des weiterhin bestehenden Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet wären 
jedoch lediglich kleinräumige Eingriffe denkbar. Entsprechend wären die daraus 
resultierenden klimaökologischen Auswirkungen insgesamt als gering einzustufen. 
Auswirkungen der Planung  
Mit der Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet wird eine weitere infrastrukturelle 
oder bauliche Inanspruchnahme wirksam ausgeschlossen. Dadurch sind zusätzliche 
Flächenversiegelungen nicht zu erwarten, sodass die klimaökologischen Funktionen – 
insbesondere die Kalt- und Frischluftentstehung, die Luftaustauschprozesse sowie die 
Verdunstungs- und Filterfunktionen der Vegetation – dauerhaft gesichert werden. 
Vor diesem Hintergrund sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Luft 
und Klima nicht zu prognostizieren. Auch durch die Änderung des Landschaftsplans ergeben 
sich keine negativen Beeinträchtigungen dieses Schutzgut. 
 
4.6 Schutzgut Landschaft 
Derzeitiger Umweltzustand  
Das Gebiet „Auf dem Dreißiger“ befindet sich am nordwestlichen Rand des 
Landschaftsraums der Kulturlandschaft 19: Rheinschiene (LVR 2025) . Von besonderer 
Bedeutung ist hier die ökologische Vernetzung mit den angrenzenden Schutzgebieten, 
insbesondere dem NSG N 6 „Kiesgrube Meschenich“ sowie dem NSG N 7 „Am Vogelacker“.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   16 
 
Durch diese räumliche Nähe leistet das Gebiet einen wichtigen Beitrag zum Biotopverbund 
und zur Sicherung ökologischer Austauschbeziehungen. Das LANUV (heute LANUK) hat 
eine landesweite und flächendeckende Bewertung des Landschaftsbildes vorgenommen 
(LANUV 2019). Zum Landschaftsbild ist hier für den Landschaftsraum LR-II-008 folgendes 
beschrieben: „Das Landschaftsbild wird dominiert von ausgedehnten Ackerplatten 
weitgehend ohne landschaftsgliedernde Elemente. Fast immer besteht Blickkontakt zu 
Siedlungselementen.  Kleingehölze beschränken sich zumeist auf die Böschungszone der 
Nass-Abgrabungen und auf Anpflanzungen an Ortsrändern und Gehöften. Die 
Erholungsnutzung konzentriert sich auf die Abgrabungsgewässer.  
Dieser Landschaftsraum enthält lärmarme Erholungsräume mit dem Lärmwert < 45 dB (A)“. 
Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Aufgrund der Lage im baulichen Außenbereich und der durchgeführten 
Kompensationsmaßnahmen als Verpflichtung in der Rekultivierung der ehemaligen 
Kiesabgrabung ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich keine andere Nutzung des 
Grundstücks zulässig. Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe der aktuelle Schutzstatus 
des Landschaftsschutzgebietes erhalten.  
Auswirkungen der Planung 
Mit der Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet wird eine Realisierung von Vorhaben, 
die sich störend auf das Landschaftsbild auswirken können, wirksam vermieden, sodass eine 
langfristige Sicherung des Landschaftsbildes bewahrt wird. Mit der Änderung des 
Landschaftsplans sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 
verbunden. 
 
4.7 Schutzgut kulturelles Erbe und Sonstige Schutzg üter  
Derzeitiger Umweltzustand  
Das Schutzgut umfasst Zeugnisse menschlichen Handelns von ideeller, geistiger und 
materieller Natur, die für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind oder waren. Hierzu 
zählen beispielsweise Baudenkmäler und schutzwürdige Bauwerke, archäologische 
Fundstellen, Stätten historischer Landnutzungsformen oder kulturell bedeutsame Stadt- und 
Ortsbilder. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen schützenswerte Kultur- oder sonstigen 
Sachgüter weder im Änderungsbereich noch im näheren Umfeld vor. 
Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der aktuelle Schutzstatus als 
Landschaftsschutzgebiet erhalten. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut sind bei 
Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten, da im Gebiet keine Kulturgüter vorhanden 
sind. 
Auswirkungen der Planung 
Mit der Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet wird das Ziel verfolgt, die Fläche von 
jeglicher nicht naturschutzgerechten Nutzung freizuhalten. Dadurch soll sich das Gebiet 
ohne störende Einflüsse eigenständig weiterentwickeln und zugleich durch geeignete 
Pflegemaßnahmen in seiner ökologischen Wertigkeit unterstützt werden. Auf diese Weise 
wird das Gebiet auch aus kulturhistorischer Sicht vor negativen Beeinträchtigungen bewahrt.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   17 
 
 
5 Wechselwirkung zwischen Schutzgütern  
Die Schutzgüter stehen in vielfältigen funktionalen und strukturellen Beziehungen zueinander 
und bilden somit ein komplexes Wirkungsgefüge. Folglich können sich die Umweltauswirkun- 
gen des Plangebietes auch in verschiedenster Art und Weise auf die Wechselwirkungen zwi- 
schen den einzelnen Schutzgütern auswirken. Im Rahmen der SUP erfolgt jedoch keine voll- 
ständige ökosystemare Darstellung des gesamten Wirkungsgefüges, sondern es sollen Be- 
reiche herausgestellt werden, in denen die Umweltauswirkungen des Planvorhabens das 
Wirkungsgefüge in seiner Gesamtheit oder spezielle Teilbereiche davon so beeinflusst, dass 
sich die Umweltauswirkungen verstärken. Mit der Änderung des Landschaftsplans sind keine 
negativen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die zu einer 
Verstärkung von Umweltauswirkungen führen, verbunden. 
 
6 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen  
Eine erhebliche negative Beeinträchtigung der Schutzgüter ist mit der vorliegenden Ände- 
rung des Landschaftsplans bzw. der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht zu erwar- 
ten. 
 
7 Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) 
Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung eines Plans ergeben, um insbesondere 
frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Maßnahmen zur Abhilfe zu schaffen.  
Da sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für erhebliche negative Umwelt- 
auswirkungen im Zusammenhang mit der Durchführung der vorliegenden Änderung des 
Landschaftsplans ergeben, sind Überwachungsmaßnahmen im Sinne des § 45 UVPG nicht 
erforderlich. Gleichwohl kontrolliert die Untere Naturschutzbehörde nach § 2 LNatSchG NRW 
den Umweltzustand des Plangebietes nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Vorschriften 
und formulierten Schutzziele. Um weiterhin die geplante Entwicklung von Natur und Land- 
schaft innerhalb des Plangebietes zu gewährleisten, ist ein Pflege- und Entwicklungsplan 
(PEPL) aufzustellen bzw. bestehende Pflegepläne zu aktualisieren. 
Der PEPL konkretisiert die erforderlichen Maßnahmen der Landschaftsplanung und soll re- 
gelmäßig aktualisiert werden. Im Zuge der Aktualisierung wird die Wirksamkeit der Maßnah- 
men überprüft sowie ggf. erforderliche Anpassungen vorgenommen, so dass auch hierüber 
eine Überwachung des Umweltzustandes gewährleistet ist. 
 
8 Hinweise auf Schwierigkeiten 
Bei der Zusammenstellung des Datenmaterials zu den einzelnen Schutzgütern sind keine 
Schwierigkeiten aufgetreten. Bei der Beschreibung des aktuellen Umweltzustands sowie der 
Prognose der Umweltauswirkungen liegen somit nach aktuellem Kenntnisstand keine rele- 
vanten Defizite vor. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der frühzeitigen Be- 
teiligung der Träger öffentlicher Belange gegebenenfalls weitere Hinweise zu den Schutzgü- 
tern eingehen können, die die Datengrundlage weiter präzisieren und die fachliche Bewer- 
tung unterstützen.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   18 
 
9 Prüfung von Alternativen 
Die Aufstellung von Landschaftsplänen ist nach § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW eine ver- 
pflichtende Aufgabe der Träger der Landschaftsplanung. Weiterhin ist die Landschaftspla- 
nung nach § 9 Abs. 4 BNatSchG insbesondere dann fortzuschreiben, wenn wesentliche Ver- 
änderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu 
erwarten sind. Vor diesem Hintergrund stellt die Nichtdurchführung der vorliegenden Ände- 
rung des Landschaftsplans keine Alternative dar. 
 
10 Zusammenfassung 
Ziel der Planung ist unter anderem die Ausweisung der Fläche „Auf dem Dreißiger“ (8,8 ha) 
als Naturschutzgebiet. Damit soll die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets ge- 
sichert und durch geeignete Maßnahmen weiterentwickelt werden. Aufgrund seiner Lage und 
Biotopausstattung kommt dem Gebiet eine wesentliche Funktion für den lokalen und regio- 
nalen Biotopverbund zu. 
Die Ausweisung dient zugleich der vorsorgeorientierten Landschaftsplanung, indem Natur 
und Landschaft in ihrem Eigenwert sowie als Grundlage für Leben und Gesundheit des Men- 
schen dauerhaft geschützt werden. Die dauerhafte Einfriedung und damit verbundenen Un- 
zugänglichkeit des Gebiets für Erholungssuchende stehen vielfältigen ökologische Vorteile 
gegenüber, darunter der Erhalt wertvoller Lebensräume und Tierarten, die Stärkung des Bio- 
topverbundes, die Entwicklung der Kleingewässer im Gebiet, die Sicherung klima- und bo- 
denökologischer Funktionen sowie die langfristige Bewahrung des Landschaftsbildes. 
Insgesamt ergeben sich keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt; vielmehr 
leistet die Ausweisung einen positiven Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung des Na- 
turhaushaltes und des Biotopschutzes.

Umweltbericht zum Landschaftsplan Köln  Stadt Köln      
 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln   19 
 
11 Qellenverzeichnis 
GASSNER , E.,  A.  WINKELBRANDT , D.  BERNOTAT (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - 
Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage. Heidelberg 
(C.F. Müller VERLAG ):  S. 192-195. 
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2025):  Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Online unter: 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-
verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln-0 
LVR  (Landesverband Rheinland) (2025):  Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan 
Köln. 
MWIDE NRW  (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW) 
(2024) : Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Lesefassung. 
Düsseldorf. Online unter: 
https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/202409829-
lesefassung-lep.pdf. 
 
 
Datenportale 
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2018 ): Die Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 
1:50.000 – dritte Auflage 2018 – Bodenschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung. 
Bodenkarte 1: 50.000 Geologischer Dienst NRW  
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, Nordrhein-Westfalen) (2025): 
Kartieranleitung  – Biotop- und Lebensraumtypenkatalog inkl. 
Erhaltungszustandsbewertung von FFH-Lebensraumtypen; 
https://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/ 
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, Nordrhein-Westfalen) (2025): 
Klimaatlas NRW, Klima NRW.Plus, online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-
nrw-pluskarte. 
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, Nordrhein-Westfalen) (2025): 
Landesinformationssystem NRW (@LINFOS), Schutzgebiete, geschützte Biotope, 
Biotopkataster, Naturräumliche Einheiten. Abrufbar unter: 
http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos.extent bzw. WMS-
Dienst LINFOS.  
MUNV NRW (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen) (2025): Fachinformationssystem ELWAS: Elektronisches  
wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. 
Online unter: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml

Anlage 3 Karte - Abgrenzungsvorschlag Naturschutzgebiet NSG N 25 Auf dem Dreißiger

2204 Zeichen

LANDSCHAFTSPLAN KÖLN
14. Änderung: Naturschutzgebiet N25 "Auf dem Dreißiger"

Rechtskräftiger Landschaftsplan (vorher)

Baggersee

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Nach 14. Änderung des Landschaftsplans (nachher)

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Entwicklungs- und Festsetzungskarte Nee =
. . achrichtliche Darstellungen 5 Vorentwurf
Entwicklungsziele Besonders geschützte Teile von Natur und Gesetzlich geschützte Biotope nach $30 BNatSchG 7 Stadt Köln
EZ 1 Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend Landschaft 42 LNatSchG NRW Maßstab:
naturnahen Landschaft Naturschutzgebiet Gesetzlich geschützte Biotope 1:5.000
EZ 4 Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Bi NSG Neuausweisun Stand:
i iotopverbund nach 835 LNatSchG NRW g
Landschaftselementen unter Berücksichtigung F@} Landschaftsschutzgebiet TI] en ende zen 555 N 25 "Auf dem Dreißiger" 12.01.2026
bauleitplanerischer Vorhaben Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungs- | - 9 9 Amtliche Basiskarte
EZ 6 Ausstattung der Landschaft im Zwecke des maßnahmen besondere Bedeutung (Land NRW 2025)
Imissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas @e,.. Feldgehölzgruppe

EZ 7 Sicherung und Enwicklung von besonderen
Lebensstätten für Pflanzen und Tiere

[53] Feldgehötz
Rekultivierung

[il Änderungsbereich
Innenbereich gem. 834 BauGB und
Bauflächen gem. Bebauungsplan

Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche

Beratung

Ad

Bahnhofstraße 31, 53123 Bonn, Fon 0228 978 977-0

— Frankfurter Straße 48, 53572 Unkel, Fon 02224 988 54 68

info@umweltplanung-bonn.de www.umweltplanung-bonn.de

Beschlussvorlage Rat

5052 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3249/2025 
Freigabedatum 
 27.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Landschaftsplans Köln zur Ausweisung 
des Naturschutzgebietes N 25 "Auf dem Dreißiger"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 20 Abs. 
2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Gesetz vom 
15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, zuletzt geändert durch Artikel 
3 Absatz 16 des Gesetzes vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288) für den Landschaftsplan 
Köln für den in den Anlagen 1-3 (Vorentwurfstext, Karte und Vorentwurf der Strategischen 
Umweltprüfung) dargestellten Änderungsbereich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets 
(LSG L18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“), welches als Naturschutzge-
biet N 25 „Auf dem Dreißiger“ im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden soll. 
 
Der Beschluss zur vereinfachten 14. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet  
 
 den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu ma-
chen,  
 die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist 
an den Eigentümer für die von der Änderung betroffenen Grundstücke und den von 
der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 20 Abs. 2 LNatSchG 
NRW. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 02.02.2026 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
Rat 19.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 das „Konzept 
zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ (0862/2022) ein-
stimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Unterschutzstellung weiterer Natur-
schutzgebiete (NSG) vorzubereiten. 
 
Auf dieser Grundlage soll in einem vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 20 Abs. 2 
LNatSchG NRW das Gebiet „Auf dem Dreißiger“ als Naturschutzgebiet N 25 im Landschafts-
plan Köln gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter Schutz gestellt werden.  
Die Verwaltung hat unter Begleitung eines externen Gutachters einen textlichen Vorentwurf, 
einen Abgrenzungsvorschlag und eine Strategische Umweltprüfung für die Ausweisung dieses 
neuen Naturschutzgebiets erarbeitet (Anlagen 1-3).  
 
Das Naturschutzgebiet liegt linksrheinisch am südwestlichen Stadtrand an der Grenze zur 
Stadt Wesseling nördlich der Verbindungsstraße L150. Es befindet sich zwischen den zwei 
Naturschutzgebieten N 6 „Kiesgrube Meschenich“ und N 7 „Am Vogelacker“ und umfasst eine 
Flächengröße von ca. 9,2 ha.  
 
Die Grundstücke sind insgesamt rekultiviert und grenzen im Norden unmittelbar an ein noch 
aktiv in Nutzung befindliches Abgrabungsgewässer an. Durch die Unterschutzstellung als 
NSG sollen die wertgebenden Arten (FFH-Arten: Wechselkröte / Kreuzkröte) und Lebensge-
meinschaften im räumlichen Zusammenhang mit benachbarten strukturreichen Biotopen ge-
stärkt und die natürliche Weiterentwicklung verbessert werden. Insgesamt hat sich das Gebiet 
seit der Rekultivierung zu einem naturschutzfachlich schutzwürdigen Bereich entwickelt. 
 
Eine erste Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sowie mit den Naturschutzvereini-
gungen (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND sowie NABU-Naturschutzsta-
tion Köln) ist bereits erfolgt. Die Reaktionen auf die geplante Naturschutzgebietsneuauswei-
sung können als durchgehend positiv bewertet werden. 
 
Ein vereinfachtes Änderungsverfahren soll in diesem Fall angewendet werden, da die rekulti-
vierte Fläche der ehemaligen Kiesgrube „Alberti“ nur einen Grundstückseigentümer aufweist 
und auf Grund der Kleinflächigkeit und Umzäunung keine wesentlichen kritischen Anregungen 
und Bedenken gegen eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet zu erwarten sind. 
 
Erläuterung der positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch die Unterschutzstellung und Entwicklung des Naturschutzgebietes N 25 „Auf dem Drei-
ßiger“ wird der dauerhafte Erhalt und die Entwicklung der extensiven artenreichen Grünland-
flächen und kleineren Feuchtbereiche sichergestellt. 
 
Durch den Rückhalt des Wassers wird die Kühlleistung kleinräumig erhöht. Es sind positive 
kleinklimatische Wirkungen zu erwarten. Mit einer Steigerung der Biodiversität ist durch diese 
Maßnahmen im Gebiet ebenfalls zu rechnen.

3 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Vorentwurfstext zur 14. Änderung des Landschaftsplans Köln 
Anlage 3 Karte - Abgrenzungsvorschlag Naturschutzgebiet NSG N 25 „Auf dem Dreißi-
ger“ 
Anlage 4 Vorentwurf der Strategischen Umweltprüfung

Anlage 2 Vorentwurfstext zur 14. Änderung des Landschaftsplans Köln

10896 Zeichen

Stand: 12.01.2026 
  Anlage 2 
14. Änderung 
 
Landschaftsplan Köln 
 
Vorentwurf 
 
Naturschutzgebiet (NSG)  
N 25 „Auf dem Dreißiger“

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  2 
 
 
Präambel 
 
Änderung von Entwicklungszielen 
In der Entwicklungszielkarte wird für die als Naturschutzgebiet NSG N 25 „Auf dem 
Dreißiger“ festzusetzende Fläche das bislang dargestellte Entwicklungsziel 4 
(Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen unter 
Berücksichtigung bauleitplanerischer Vorhaben) durch das Entwicklungsziel 7 
(Sicherung und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere) 
ersetzt. 
 
Aufnahme von textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für das neue 
Naturschutzgebiet 
 
In Kapitel 3.2.2 (Gebietsspezifische textliche Festsetzungen für das Naturschutzgebiet 
(NSG) gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) im Landschaftsplan Köln 
wird nach den textlichen Festsetzungen zu N 24 (NSG „Isborns Heide und 
Hommelsheimer Bruch“) folgender Text als 14. Änderung des Landschaftsplans Köln 
eingefügt:

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  3 
 
Gebietsspezifische textliche 
Festsetzungen für 
Naturschutzgebiete (NSG) gem. 
§ 23 BNatSchG 
Die nachfolgend unter N 25 näher 
beschriebenen Flächen werden als 
Naturschutzgebiet (NSG) gem. 
§ 23 BNatSchG  festgesetzt.  
 
 
NSG „Auf dem Dreißiger“ 
Das Naturschutzgebiet ist im Blatt 10 der 
Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 
festgesetzt. 
Größe: 8,8 ha 
 
Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich 
von Meschenich, nördlich der Kerkrader 
Straße und umfasst die südlich an das 
Abgrabungsgewässer „Elischer 
Kiesgrube“ angrenzende Freifläche.  
Das Gebiet ist weitestgehend im LANUK-
Informationssystem unter der Kennung 
BK-5107-0013 erfasst (Stand: 
22.09.2025) und wird dort als 
„Ausgleichfläche südöstlich Meschenich“ 
geführt.  
Zur Abgrenzung des Schutzgebietes gelten die 
Hinweise unter Gliederungspunkt 3.1.1.  
Das Gebiet stellt eine 
Rekultivierungsfläche dar, welche im 
Norden unmittelbar an ein 
Abgrabungsgewässer grenzt.  
Durch die Unterschutzstellung des NSGs 
sollen die wertgebenden Arten (FFH-
Arten: Wechselkröte / Kreuzkröte) und 
Lebensgemeinschaften im räumlichen 
Zusammenhang mit benachbarten 
strukturreichen Biotopen gestärkt und die 
natürliche Weiterentwicklung verbessert 
werden.  
Auf der strukturreichen Fläche zeigen 
sich unterschiedliche 
Vegetationseinheiten der natürlichen 
Sukzessionsfolge. Randlich befinden sich 
Landreitgras-Dominanzbestände, 
heimische Gehölze, wie Hartriegel, Birke 
oder Weißdorn und Sukzessionsgehölze, 
bestehend aus Silber-Pappeln. Am

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  4 
 
- zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz 
des Reproduktions-, Lebens-, Nahrungs-, 
Überwinterungs- und Rückzugsraums von 
teilweise in ihrem Bestand bedrohten, 
wildlebenden Pflanzen und Tieren und deren 
Lebensgemeinschaften, insbesondere für 
folgende geschützte Arten: 
o Kreuzkröte (Epidalea calamita ) 
o Wechselkröte ( Bufotes viridis ) 
o Teichrohrsänger ( Acrocephalus 
scirpaceus ) 
o Schwarzkehlchen ( Saxicola 
rubicola ) 
 
- zur Erhaltung von kleinen und mittleren 
eutrophen Stillgewässern, Röhrichten, 
Rohbodenstandorten und gehölzbetonten 
Lebensräumen.  
 
 
 
- zur Erhaltung von strukturreichen 
Offenlandbiotopen mit extensiver 
Grünlandnutzung. 
Das nährstoffarme 
Bodenausgangssubstrat bietet für eine 
Entwicklung von nährstoffarmen, 
artenreichen Grünlandgesellschaften 
eine ideale Voraussetzung. Die 
Offenhaltung bedarf einer regelmäßigen 
Pflege durch Mahd oder Beweidung. 
südlichen und nordöstlichen Rand liegen 
mehrere Kleingewässer, umgeben von 
einem randlichem Schilfsaum. Der 
mittlere Bereich der Fläche ist von 
extensivem Grünland geprägt.  
Schutzzweck   
Das NSG „Auf dem Dreißiger“ wird festgesetzt: 
Die besondere Schutzwürdigkeit des 
Gebietes ergibt sich aus dem 
Vorkommen von kleinen und mittleren 
Stillgewässern mit Vorkommen von 
Kreuzkröte und Wechselkröte. Es stellt 
einen Kernraum für Pionierarten dar. 
Zudem sind einige geschützte Vogelarten 
in den umgebenen Gebüschen und 
Gehölzen als Brutvögel nachgewiesen.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  5 
 
- zur Sicherung des Lebensraumpotenzials für 
geschützte und gefährdete Arten.  
Das Schutzgebiet bietet potenziell 
geeignete Lebensräume für eine Vielzahl 
besonders geschützter und gefährdeter 
Arten, darunter 
• Vogelarten wie der Bluthänfling, 
Feldlerche, Flussuferläufer, 
Graureiher, Habicht, 
Mäusebussard, Mehlschwalbe, 
Neuntöter, Star, Steinschmätzer, 
Turmfalke, Uferschwalbe und 
Waldwasserläufer. 
• Lepidopteren 
 (Schmetterlinge) 
und andere Insektenarten, wie 
Schwalbenschwanz, 
Winterlibelle, Feuerlibelle, 
Dünen-Sandlaufkäfer und 
Blauflügelige Ödlandschrecke. 
(Artauswahl auf Grundlage des durch 
Kartierungen auf der Fläche 
nachgewiesenen Vorkommens) 
- zur Sicherung der Funktion als Kernfläche 
im Biotopverbund von herausragender 
Bedeutung (§ 21 (1) und (3) Ziff. 1 und 3 
BNatSchG) und als wesentliches Verbin-
dungselement zwischen dem östlich 
gelegenen NSG N 7 „Am Vogelacker“ und 
dem westlich gelegenen NSG N 6 
„Kiesgrube Meschenich“.  
Die Kombination verschiedener Biotope – 
eutrophe Stillgewässer, Nass- und 
Feuchtgrünland, Gehölzstrukturen – und 
das Vorkommen trittsteinabhängiger 
Arten verleiht dem Gebiet die große 
Bedeutung für den Biotopverbund.  
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der 
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 
insbesondere durch Sicherung, Entwicklung 
und Verbindung von naturnahen 
Lebensräumen für Pflanzen und Tiere in 
dem einst durch Kiesabgrabungen stark 
geschädigten Landschaftsraum. 
 
- wegen der Bedeutung des Gebietes als 
stark klimaaktive und kaltluftproduzierende 
Fläche. 
Klimaaktive Flächen zeichnen sich durch 
einen stark ausgeprägten Tagesgang 
von Temperatur und Feuchte aus, 
wodurch es zu einer starken 
Kaltluftproduktion kommt. Kaltluft kann 
insofern frei von Luftschadstoffen auch 
Frischluft sein. Aufgrund der Morphologie 
kann die Kaltluft bei Windstille nach

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  6 
 
Norden abfließen, bei Winden aus SO 
und SW (Hauptwindrichtungen) gelangt 
die Kaltluft nach Meschenich bzw. 
Immendorf.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  7 
 
 
Gebietsspezifische Verbote 
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im 
NSG „Auf dem Dreißiger“ (N 25) über die 
Allgemeinen  Verbote  bis auf das Verbot Nr. 12 
(Seite 71) des derzeit gültigen Landschaftsplans 
Köln, das für dieses Gebiet für nicht gültig erklärt 
wird unter Gliederungspunkt 3.2.1 hinaus 
verboten: 
Der Luftverkehr und somit u.a. auch das 
Fliegen mit unbemannten Fluggeräten 
(u. a. Drohnen) ist durch die Luftver-
kehrsordnung (LuftVO) geregelt. Nach 
§ 21h LuftVO bedarf die Nutzung von 
unbemannten Fluggeräten über 
Naturschutzgebieten der Zustimmung der 
zuständigen Naturschutzbehörde.   
1. das Betreten des gesamten Gebietes.   
2. Entwässerungsmaßnahmen vorzunehmen.  
3. die Ausübung der Jagd im Sinne der 
jagdrechtlichen Bestimmungen in der Zeit 
vom 01.02. bis 31.08. 
Die zeitliche Einschränkung der Jagd ist 
aufgrund der besonderen 
ornithologischen Bedeutung des 
Gebietes für seltene und gefährdete 
Brutvögel sowie für Zug- und Rastvögel, 
wie Bekassine, Austernfischer und 
Steinschmätzer, erforderlich. Für Vögel, 
stellt die Jagd einen Störfaktor dar, der 
mit einem örtlichen Vertreibungseffekt 
verbunden ist, der zur Aufgabe der 
Gelege führen und sich negativ auf die 
Energiereserven der Tiere im Hinblick auf 
den Vogelzug auswirken kann.  
4. das Aufstellen von Bienenvölkern.  Das Verbot di ent dem Schutz der mit der 
Honigbiene in Nahrungskonkurrenz 
stehenden Insektenarten, insbesondere 
der Wildbienen.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  8 
 
Nicht betroffene Nutzungen 
Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch 
Tätigkeiten - bleiben von allen oder nur einzelnen 
Allgemeinen  und/ oder Gebietsspezifischen  
Verboten  unberührt: 
 
Die allgemeine „Nicht betroffenen Nutzung“ Nr. 
11 für Naturschutzgebiete (Seite 78) des derzeit 
gültigen Landschaftsplans Köln ist mit Bezug auf 
das gebietsspezifische Verbot Nr. 3 nicht gültig. 
 
Im Rahmen der ordnungsgemäßen 
Jagdausübung bleibt insbesondere zulässig: 
Angeschossenes oder aus sonstigen Gründen 
krankes Wild, darf nachgesucht und erlegt 
werden. 
 
Bezug ist hier die Regelung des § 4 Abs. 
5 - Befriedete Bezirke LJG NRW in der 
jeweils gültigen Fassung.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN KÖLN   
 
Textliche Festsetzungen              Erläuterungen 
 
14. Änderung des Landschaftsplans Köln  9 
 
Gebietsspezifische Gebote  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im 
NSG „Auf dem Dreißiger“ (N 25) über die 
Allgemeinen  Gebote  unter Gliederungspunkt 
3.2.1 hinaus geboten: 
 
1. Erstellung und Umsetzung eines Pflege- und 
Entwicklungsplans in einvernehmlicher 
Abstimmung mit der Unteren 
Naturschutzbehörde (UNB).  
Eine flächenscharfe Festsetzung von 
Maßnahmen ist fachlich zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht möglich, da hierzu eine 
weitergehende Detailkartierung der 
wertgebenden Biotoptypen und der 
Fauna insbesondere der Vögel und 
Amphibien sowie der Säugetiere/ 
Fledermäuse erforderlich ist. 
2. Erhalt des Offenlandcharakters durch 
extensive Grünlandnutzung und Maßnahmen 
zur Verhinderung von Verbuschung. 
 
3. Erhaltung und Optimierung von Lebensräumen 
für seltene Tier- und Pflanzenarten 
insbesondere die bereits vorkommenden 
Vogel- und Amphibienarten. 
 
4. Erhaltung und naturnahe Entwicklung der 
Stillgewässer.   
 
5. Dauerhafte Sicherung der Fläche durch 
sachgerechte und stabile Einfriedung.  
Zur Gewährleistung der ungestörten 
Entwicklung der geschützten Arten ist 
eine dauerhafte Einfriedung notwendig. 
 
Streichung von textlichen Festsetzungen und Erläuterungen 
In der Festsetzungskarte werden Teile des Landschaftsschutzgebiets „L18 Freiräume 
um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ im Landschaftsplan Köln mit der Ausweisung 
des Naturschutzgebietes NSG N 25 „Auf dem Dreißiger“ gestrichen. 
Die nach §13 LNatschG NRW festgesetzte Maßnahme unter der Ziffer 2.2.43 wird 
innerhalb des neuauszuweisenden Schutzgebietes (innerhalb des Änderungsbereichs) 
zurückgenommen und gestrichen.

Beratungsverlauf (4)

02.02.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3249/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2026
Erstellt
17.11.2025 11:20