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Beantwortung der Anfrage von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 19.04.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1446/2018 vom 03.05.2018

Stand: Am 17.05.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ladenberger vom 19.04.2018 zum Grad der Behinderung

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    Mündliche Anfrage von Herrn Ladenberger auf der Sitzung des Sozialausschusses am 19.04.2018 zu TOP 8.2 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln zum Thema „Statistische Erfassung des Grades der Behinderung bei Maßnahmen“. Wortlaut der Anfrage: In Anlage 2 wünsche er sich eine erläuternde Bemerkung zu folgendem Satz: „Eine zahlenmäßige Erfassung kann hierbei nicht erfolgen, da technische Auswertungsmöglichkeiten bezogen auf Maßnahmen-Teilnahmen und einem vorhandenen Grad der Behinderung nicht zur Verfügung stehen.“ Antwort des Jobcenter Köln: Die Erhebung von Daten ist generell nur dann zulässig (und selbst dann nur im unbedingt erforderlichen Umfang), soweit dies für eine Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Weder stellt der Grad der Behinderung alleine ein valides Merkmal zur Beurteilung einer Integrationschance dar, noch lässt sich der Erfolg einer Maßnahme-Teilnahme durch die Kenntnis des Grades der Behinderung bestimmen. Zudem erfolgt der Eintritt bzw. die Zuweisung in eine Maßnahme diskriminierungsfrei. Das bedeutet, dass der Grad der Behinderung keine Auswirkungen auf die Ermöglichung einer Maßnahme-Teilnahme hat. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Erhebung der Daten nicht für die Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich und somit nicht datenschutzkonform. Unsere Nachfrage bei der Agentur für Arbeit bezüglich der Abfrage des Grades der Behinderung hat folgendes ergeben: Die Abfrage dieser Angabe lassen die aktuellen Auswertungsmöglichkeiten verschiedener Programme nicht zu. Eine Änderung von Programmen herbeizuführen wäre nur mit einer bundesweiten Lösung möglich. Hierfür wäre ein aufwendiger Prozess erforderlich, u.a. mit Prüfung und Bewertung in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. gez. Wagner
  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 03.05.2018 1446/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Beantwortung der Anfrage von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 19.04.2018 Zur mündlichen Anfrage von Herrn Ladenberger zum Thema „Grad der Behinderung“ aus der Sitzung vom 19.04.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 17.05.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 8.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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