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1446/2018

Beantwortung der Anfrage von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 19.04.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018, TOP 8.1.2

Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ladenberger vom 19.04.2018 zum Grad der Behinderung

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ladenberger vom 19.04.2018 zum Grad der Behinderung

1955 Zeichen

Mündliche Anfrage von Herrn Ladenberger auf der Sitzung des Sozialausschusses 
am 19.04.2018 zu TOP 8.2 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln Statistische 
Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 
2017 im Jobcenter Köln zum Thema „Statistische Erfassung des Grades der 
Behinderung bei Maßnahmen“. 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
In Anlage 2 wünsche er sich eine erläuternde Bemerkung zu folgendem Satz: 
„Eine zahlenmäßige Erfassung kann hierbei nicht erfolgen, da technische 
Auswertungsmöglichkeiten bezogen auf Maßnahmen-Teilnahmen und einem vorhandenen 
Grad der Behinderung nicht zur Verfügung stehen.“ 
 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
 
Die Erhebung von Daten ist generell nur dann zulässig (und selbst dann nur im unbedingt 
erforderlichen Umfang), soweit dies für eine Erfüllung der gesetzlich übertragenen 
Aufgaben erforderlich ist. 
 
Weder stellt der Grad der Behinderung alleine ein valides Merkmal zur Beurteilung einer 
Integrationschance dar, noch lässt sich der Erfolg einer Maßnahme-Teilnahme durch die 
Kenntnis des Grades der Behinderung bestimmen. Zudem erfolgt der Eintritt bzw. die 
Zuweisung in eine Maßnahme diskriminierungsfrei. Das bedeutet, dass der Grad der 
Behinderung keine Auswirkungen auf die Ermöglichung einer Maßnahme-Teilnahme hat. 
 
Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Erhebung der Daten nicht für die Erfüllung der 
gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich und somit nicht datenschutzkonform. 
 
Unsere Nachfrage bei der Agentur für Arbeit bezüglich der Abfrage des Grades der 
Behinderung hat folgendes ergeben: Die Abfrage dieser Angabe lassen die aktuellen 
Auswertungsmöglichkeiten verschiedener Programme nicht zu. Eine Änderung von 
Programmen herbeizuführen wäre nur mit einer bundesweiten Lösung möglich. Hierfür 
wäre ein aufwendiger Prozess erforderlich, u.a. mit Prüfung und Bewertung in der Zentrale 
der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
 
gez. Wagner

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2018 
 1446/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
 
Beantwortung der Anfrage von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren vom 19.04.2018 
Zur mündlichen Anfrage von Herrn Ladenberger zum Thema „Grad der Behinderung“ aus der 
Sitzung vom 19.04.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in 
der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1446/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.05.2018
Erstellt
02.05.2018 10:01