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Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 hier: Entwicklung von Grundstücken des Bundes

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2294/2018 vom 17.10.2018

Stand: Am 06.11.2018 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 2 - Kaserne Brasseur

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    Bezirk: Porz Stadtteil: Westhoven Gewerbegebiet Westhovener Aue G 702-001 (ehemals Kaserne Brasseur) Gewerbeflächenbereitstellungskonzept Das Gewerbegebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Westhoven und ist unmittelbar an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden, mit unmittelbarer Anbindung zur A1. Das Autobahnkreuz Köln Gremberg ist ca. 1,5 km entfernt. Über Bus- und Bahnverkehr ist das Gewerbegebiet gut zu erreichen. Das Stadtteilzentrum Westhoven ist ca. 1 km vom Gewerbegebiet entfernt. Die Grundstücke im Gebiet sind bereits zum Teil verkauft, die Betriebsgebäude sind im Bau oder die Baugenehmigungsverfahren laufen. Die restlichen Grundstücke befinden sich in der Vermarktung, es liegen konkrete Kaufangebote vor . Verkauft/ Verkaufsbeschluss liegt vor Anlage zu Nr. 2294/2018
  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 12.09.2018 2294/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 13.09.2018 Bauausschuss 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 hier: Entwicklung von Grundstücken des Bundes Anfrage: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hält in Köln 276 unbebaute Grundstücke. In der Summe sind dies lt. Bundestags-Drucksache 19/2450 ca. 56 ha. Seit 2012 können Kommunen und ihre Mehrheitsbeteiligungen entbehrliche Grundstücke der BImA, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen und zu militärischen Zwecken genutzt wurden (sog. Konversionsgrundstücke) zum Verkehrswert erwerben. Seit 2017 können Konversionsgrundstü- cke unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts erworben werden. Dies gilt auch für weitere entbehrliche Grundstücke des Bundes, die für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus benötigt werden. Die o.g. Flächen sind auf ihre Verwendbarkeit für die Entwicklung neuer Siedlungsflächen insb. für Wohnen, Schulbau, Kita zu prüfen. Alternativ sind jeweils gewerbliche Entwicklungen zu prüfen. Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) seien BImA-Grundstücke für die Linderung der Woh- nungsnot jedoch nur begrenzt vorhanden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bekannten Tatsache, dass es keine „einfachen“ Grund- stücke mehr gibt, stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 1. Sind die 276 unbebauten BImA-Grundstücke der Verwaltung bekannt? Steht die Verwaltung dazu im Austausch mit der BImA? 2. Wurden diese Grundstücke auf ihre Entwicklungsmöglichkeit untersucht, z.B. im Rahmen der Vor- lage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“? Mit wel- chem Ergebnis? Die Kommunen können von der BImA Grundstücke unmittelbar erwerben. Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) geht die Verwaltung davon aus, dass der dadurch entstehende Zeitvorteil z.B. bei 2 der Entwicklung von Geländen früherer Kasernen dadurch „aufgefressen“ wird, dass es für eine Wohnungsbauentwicklung lange Vorlaufzeiten und eines neuen Planungsrechts bedarf. Als Ver- gleichsmaßstab wird der Ankauf von Grundstücken, für die Planungsrecht besteht, herangezogen. 3. Welche Grundstücke, für die Planungsrecht besteht, hat die Stadt Köln seit Beginn des Jahres 2016 für den Wohnungsbau angekauft? Von wem? Wie lang hat der Erwerbsvorgang gedauert? Wie viele Wohneinheiten konnten verwirklicht werden? 4. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-Liegenschaften stehen auf- grund ihrer Lage und ihrer verkehrlichen Anbin-dung für die Entwicklung von Wohnungsbau, Schul bau, Kindertagesstätten potentiell zur Verfügung? Welche Potentiale (Wohneinheiten, Zügigkeiten etc.) könnten gehoben werden? Mit welchen Verfahrensdauern wird gerechnet? Wo befinden sich diese? (Es wird um Grobschätzungen gebeten.) 5. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-Liegenschaften stehen für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung? Wo befinden sich diese? Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Liegenschaftsausschuss, dem Bauaus- schuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Wirtschafts- ausschuss mitzuteilen. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Verwaltung ist über die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke in Köln und damit auch der Flächen im Eigentum der BImA informiert. Sie steht in ständigem Austausch mit der BImA. Zu 2: Sämtliche Grundstücke auf Kölner Stadtgebiet wurden auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten hin untersucht. Das Ergebnis ist im Beschluss zur Vorlage 1028/2015 (Neue Flächen für den Woh- nungsbau) dokumentiert. Zu 3: Es wurden keine Flächen für den Wohnungsbau erworben, für die bereits Planungsrecht besteht. Vielmehr bezogen sich die Erwerbe seit 2016 auf Immobilien zur Nutzung durch städtische Dienststellen z.B. zur Unterbringung von Flüchtlingen. Zu 4: Im StEK Wohnen wurden sämtliche der Stadt Köln aber auch sonstigen Dritten gehörenden Flä- chen, unabhängig davon ob es sich um öffentlich-rechtliche Träger wie den Bund oder Private handelt, auf ihr Wohnungsbaupotential inklusive der zugehörigen sozialen Infrastruktur unter- sucht. Auf den Beschluss 1028/2015 wird verwiesen. Als BImA-Fläche ist das Lager Lind in Porz- Lind erfasst. Der entsprechende Flächenpass ist als Anlage beigefügt. Mit der Entwicklung wurde noch nicht begonnen. Zu 5: Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) ist als seinerzeitige BImA-Fläche noch das ehemalige Kasernengelände Brasseur an der Kölner Str. in Porz-Westhoven erfasst (heutiger Name: Gewerbegebiet Westhovener Aue). Es wurde für eine GE-Nutzung entwickelt. Einzelne 3 Gewerbegrundstücke sind bereits bebaut. Die restlichen Flächen befinden sich in der Vermark- tung. Der Flächenpass ist als Anlage beigefügt. Anlagen Gez. Greitemann
  • Anlage 1 - Lager Lind

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    Anlage zu Nr. 2294/2018

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 17.09.2018

    Bauausschuss

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.09.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
  4. 05.11.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 06.11.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 06.11.2018 zuletzt

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 14.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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