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2294/2018

Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 hier: Entwicklung von Grundstücken des Bundes

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.10.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.11.2018, TOP 14.3

Anlage 1 - Lager Lind

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Anlage 2 - Kaserne Brasseur

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Lager Lind

23 Zeichen

Anlage zu Nr. 2294/2018

Anlage 2 - Kaserne Brasseur

827 Zeichen

Bezirk:    Porz    Stadtteil:  Westhoven 
 
Gewerbegebiet Westhovener Aue  G 702-001 
(ehemals Kaserne Brasseur) 
      
 
Gewerbeflächenbereitstellungskonzept 
 
 
Das Gewerbegebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Westhoven und ist unmittelbar 
an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden, mit unmittelbarer 
Anbindung zur A1. Das Autobahnkreuz Köln Gremberg ist ca. 1,5 km 
entfernt.  
Über Bus- und Bahnverkehr ist das Gewerbegebiet gut zu erreichen.   
Das Stadtteilzentrum Westhoven ist ca. 1 km vom Gewerbegebiet entfernt. 
 
 
Die Grundstücke im Gebiet sind bereits zum Teil verkauft, die 
Betriebsgebäude sind im Bau oder die Baugenehmigungsverfahren laufen. 
Die restlichen Grundstücke befinden sich in der Vermarktung,  es liegen 
konkrete Kaufangebote vor . 
Verkauft/ Verkaufsbeschluss liegt vor 
Anlage zu Nr. 2294/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5246 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer 12.09.2018 
 2294/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 13.09.2018 
Bauausschuss 17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 
hier: Entwicklung von Grundstücken des Bundes 
Anfrage: 
 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hält in Köln 276 unbebaute Grundstücke. In der 
Summe sind dies lt. Bundestags-Drucksache 19/2450 ca. 56 ha.  
 
Seit 2012 können Kommunen und ihre Mehrheitsbeteiligungen entbehrliche Grundstücke der BImA, 
die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen und zu militärischen Zwecken genutzt wurden 
(sog. Konversionsgrundstücke) zum Verkehrswert erwerben. Seit 2017 können Konversionsgrundstü-
cke unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts erworben werden. Dies gilt auch für weitere 
entbehrliche Grundstücke des Bundes, die für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus benötigt werden.  
 
Die o.g. Flächen sind auf ihre Verwendbarkeit für die Entwicklung neuer Siedlungsflächen insb. für 
Wohnen, Schulbau, Kita zu prüfen. Alternativ sind jeweils gewerbliche Entwicklungen zu prüfen.  
 
Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) seien BImA-Grundstücke für die Linderung der Woh-
nungsnot jedoch nur begrenzt vorhanden.  
 
Vor diesem Hintergrund und angesichts der bekannten Tatsache, dass es keine „einfachen“ Grund-
stücke mehr gibt, stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:  
 
1. Sind die 276 unbebauten BImA-Grundstücke der Verwaltung bekannt? Steht die Verwaltung dazu 
im Austausch mit der BImA?  
2. Wurden diese Grundstücke auf ihre Entwicklungsmöglichkeit untersucht, z.B. im Rahmen der Vor-
lage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“? Mit wel-
chem Ergebnis?  
 
Die Kommunen können von der BImA Grundstücke unmittelbar erwerben. Lt. Presseberichterstattung 
(KR v. 13.06.2018) geht die Verwaltung davon aus, dass der dadurch entstehende Zeitvorteil z.B. bei

2 
 
der Entwicklung von Geländen früherer Kasernen dadurch „aufgefressen“ wird, dass es für eine 
Wohnungsbauentwicklung lange Vorlaufzeiten und eines neuen Planungsrechts bedarf. Als Ver-
gleichsmaßstab wird der Ankauf von Grundstücken, für die Planungsrecht besteht, herangezogen.  
 
3. Welche Grundstücke, für die Planungsrecht besteht, hat die Stadt Köln seit Beginn des Jahres 
2016 für den Wohnungsbau angekauft? Von wem? Wie lang hat der Erwerbsvorgang gedauert? Wie 
viele Wohneinheiten konnten verwirklicht werden?  
 
4. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-Liegenschaften stehen auf-
grund ihrer Lage und ihrer verkehrlichen Anbin-dung für die Entwicklung von Wohnungsbau, Schul 
 
bau, Kindertagesstätten potentiell zur Verfügung? Welche Potentiale (Wohneinheiten, Zügigkeiten 
etc.) könnten gehoben werden? Mit welchen Verfahrensdauern wird gerechnet? Wo befinden sich 
diese? (Es wird um Grobschätzungen gebeten.)  
 
5. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-Liegenschaften stehen für 
eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung? Wo befinden sich diese?  
 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Liegenschaftsausschuss, dem Bauaus-
schuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Wirtschafts-
ausschuss mitzuteilen. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
Zu 1: 
 
Die Verwaltung ist über die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke in Köln und damit 
auch der Flächen im Eigentum der BImA informiert. Sie steht in ständigem Austausch mit  
der BImA. 
 
Zu 2:  
 
Sämtliche Grundstücke auf Kölner Stadtgebiet wurden auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten hin  
untersucht. Das Ergebnis ist im Beschluss zur Vorlage 1028/2015 (Neue Flächen für den Woh-
nungsbau) dokumentiert.  
 
Zu 3:  
 
Es wurden keine Flächen für den Wohnungsbau erworben, für die bereits Planungsrecht besteht. 
Vielmehr bezogen sich die Erwerbe seit 2016 auf Immobilien zur Nutzung durch städtische 
Dienststellen z.B. zur Unterbringung von Flüchtlingen. 
 
Zu 4: 
 
Im StEK Wohnen wurden sämtliche der Stadt Köln aber auch sonstigen Dritten gehörenden Flä-
chen, unabhängig davon ob es sich um öffentlich-rechtliche Träger wie den Bund oder Private 
handelt, auf ihr Wohnungsbaupotential inklusive der zugehörigen sozialen Infrastruktur unter-
sucht. Auf den Beschluss 1028/2015 wird verwiesen. Als BImA-Fläche ist das Lager Lind in Porz-
Lind erfasst. Der entsprechende Flächenpass ist als Anlage beigefügt. Mit der Entwicklung wurde 
noch nicht begonnen.  
 
Zu 5: 
 
Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) ist als seinerzeitige BImA-Fläche noch das 
ehemalige Kasernengelände Brasseur an der Kölner Str. in Porz-Westhoven erfasst (heutiger 
Name: Gewerbegebiet Westhovener Aue). Es wurde für eine GE-Nutzung entwickelt. Einzelne

3 
 
Gewerbegrundstücke sind bereits bebaut. Die restlichen Flächen befinden sich in der Vermark-
tung. Der Flächenpass ist als Anlage beigefügt.  
 
 
Anlagen 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (6)

13.09.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bauausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
05.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2294/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.10.2018
Erstellt
10.07.2018 11:58