1153/2020
Umsetzungsstand des Projektes Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 27.04.2020 1153/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 Umsetzungsstand des Projektes Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe 4200/2019 Im Jugendhilfeausschuss am 28.01.2020 wurde die Jugendverwaltung von Seiten der jugendpoliti- schen Sprecher mündlich darum gebeten, eine Transparenz und Vereinfachung im Fördermittelma- nagement herzustellen und Priorität auf fachliche Aspekte zu legen. Die Förderrichtlinie im Bereich Ferienmaßnahmen und Jugendcamps wurde als Bespiel genannt. Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Verwaltung ist bestrebt bürokratische Hürden beim Abruf von Fördermitteln abzubauen und Zu- gang zu einer Förderung zu erleichtern. Es ist erklärtes Ziel, durch ein möglichst einfaches und ver- ständliches Verfahren den Zugang zu einer Förderung für eine breite Zahl von Akteuren zu öffnen. Insofern stimmt die Verwaltung der Auffassung zu, dass der Schwerpunkt bei der Fördermittelvergabe in der jugendpädagogischen Fachlichkeit liegen sollte. Die Verwaltung ist stets bereit, in einem gemeinsamen Dialog mit den freien Trägern / den möglichen Fördermittelempfängern die Bestimmungen bezüglich der Fördermittelvergabe zu überprüfen. Laut Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Jugendcamps aus der Position „Ferienhilfswerk“ sind die Wohlfahrtsverbände für ihre Mitgliedsorganisationen an- tragsberechtigt. Der Caritasverband hat die Aufgabe an die Katholische Jugendagentur delegiert. Die Jugendverwaltung erwägt im Rahmen der Entwicklung eines neuen Förderprogramms ab dem Haus- haltsjahr 2021 eine Neuausrichtung für den Bereich der „Feriencamps“. Hierzu steht die Jugendver- waltung bereits im Austausch mit den antragsberechtigten Trägern. Die aktuelle Richtlinie ist der Vorlage beigefügt. Anlage Gez. Voigtsberger
Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Jugendcamps 2013 -aktualisiert-
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Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Ju- gendcamps aus der Position Ferienhilfswerk Für ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen wurde mit den Verbänden ein besonderes Pro- fil erarbeitet und beschrieben: Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind ein Freizeitangebot während der Oster-, Sommer- und Herbstferien für alle Kinder im Alter von 6-16 Jahren, die in dieser Zeit nicht verreisen können. Für allein erziehende und berufstätige Eltern schließen sie eine Betreu- ungslücke in den Ferienzeiten. Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind verlässliche Betreuungsangebote mit einer Mindestdauer von 1 Woche (5 Tage bzw. 4 Tage, wenn in die Woche ein Feiertag fällt). Sie tragen den Bedürfnissen nach Erholung, Gesundheit und Wohlbefinden, nach Freude an gemeinsamen Erlebnissen und Gruppenbildung, nach Muße und Selbstbesinnung, Be- teiligung und Engagement sowie nach kreativer Entfaltung und produktiver Betätigung Rechnung. Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen ermöglichen eine Vielzahl sozialer Erfahrungen und Lernfelder in der Gruppe der Gleichaltrigen. Durch das Aufgreifen der Interessen der Kinder und Jugendlichen entsteht ein Raum für deren eigene aktive Mitgestaltung. Partizi- pation bei der Programmgestaltung und Wahlmöglichkeiten von Programmaktivitäten ha- ben dabei eine besondere Bedeutung. Mit altersgemäßen Programmen und thematischen Schwerpunkten aus den Bereichen Sport, Kunst, Ökologie, Handwerk und Zirkus sensibilisieren sie die Sinne, üben Teamfä- higkeit und Gemeinschaft. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen ein ausgeglichenes Programm zwischen Spannung und Entspannung. Der Tagesablauf wird strukturiert durch regelmäßige, gemeinsam eingenommene Mahlzeiten mit ausgewogener gesunder Ernäh- rung. Die Mitarbeiterschulungen sind fester Bestandteil der Ferienmaßnahmen. Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind günstig und fair im Preis und ermöglichen so die Teilnahme auch von Kindern, deren Eltern Lohnersatzleistungen beziehen. Antragsberechtigt sind die Wohlfahrtsverbände für ihre Mitgliedsorganisationen, der Cari- tasverband hat die Aufgabe an die Kath. Jugendwerke delegiert. Dauer der Maßnahme: 5 bis 15 Verpflegungstage; außer in den Oster- bzw. Herbst- ferien, wenn ein Feiertag in die Maßnahme fällt, kann die Dauer von 5 auf 4 Ver- pflegungstage gekürzt werden. Soll die Maßnahme mit einer Übernachtung abgeschlossen werden, wird die Über- nachtung wie ein Tag gefördert. (Gilt auch für Jugendcamps, wenn diese analog der Stadtranderholungen durchgeführt werden). Einzelheiten, wie z. B. Höhe des Teilnehmerbeitrages, Dauer der Maßnahmen, werden zwischen den Spitzenverbänden und der Stadt abgestimmt. Anzahl der Teilnehmer: Es werden nur Maßnahmen mit mindestens 10 abrech- nungsfähigen Teilnehmern berücksichtigt. Die Förderhöhe pro Tag/Teilnehmer und die Höhe des Teilnehmerbeitrags werden in der Trägerkonferenz jährlich diskutiert und im Rahmen der Mittelverteilung vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Der Teilnehmerbeitrag kann im Jahr 2015 bis zu 12,00 € pro Tag betragen. Eine eventuelle Ermäßigung regeln die Maßnahmeträger in eigener Verantwortung. Ein höherer Teilnehmerbeitrag ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Ab- stimmung mit dem Jugendamt möglich. Teilnehmer, für die der städtische Zuschuss beantragt wird, müssen in Köln woh- nen. 2 Gefördert werden Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren, für integrative Maßnahmen gelten Sonderregeln gem. SGB VIII. Grundsätzlich sollten sich die Träger aller aus der Position Ferienhilfswerk geförder- ter Maßnahmen um Barrierefreiheit bemühen. Eine ganztägige verlässliche Betreuungszeit muss gegeben sein, welche die Be- rufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Für ehrenamtliche Betreuer, Küchenhilfen und Honorarkräfte kann ein Zuschuss wie für teilnehmende Kinder und Jugendliche beantragt werden. Der Betreuerschlüssel (nur für nicht hauptamtliche MA) beträgt im Normalfall 1:8, zuzüglich Servicepersonal und nicht hauptamtliche Leitung. In begründeten Aus- nahmefällen kann der Betreuerschlüssel auch darunter liegen. Bei behinderten Kindern wird ein Betreuerschlüssel von 1:2 anerkannt. Der Schlüssel für Servicekräfte beträgt 1:16. Die Mitgliedsorganisation, welche die Maßnahme durchführt, muss ihren Sitz in Köln haben und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein. Zusätzliche bzw. abweichende Bestimmungen für die in 2009 erstmalig durchge- führten Jugendcamps Während bei örtlichen Ferienmaßnahmen wie oben beschrieben Erholung, Spaß und so- ziales Lernen den Schwerpunkt bilden, steht bei den Jugendcamps der Erwerb unter- schiedlicher Lebenskompetenzen im Vordergrund. In diesem Jahr werden vier Maßnah- men angeboten, von denen zwei inhaltlich sportlich orientiert sind. Neben einer aktiven Freizeitgestaltung durch Sport – Fußball und andere Mannschaftsspiele aus dem Bereich der Ballspiele – werden gewaltpräventive Themen wie z.B. Teamgeist, Fairness und Tole- ranz anhand konkreter Situationen aufgegriffen und in Kleingruppen mit methodisch bear- beitet. Eine weitere Maßnahme, das „Kreativ-Camp“, setzt Themen, Frage- und Problemstellun- gen, die die Jugendlichen einbringen, mit Methoden der kulturellen Bildung um. Der kreati- ven Arbeit ist hier ein demokratischer Prozess vorgeschaltet, in dem die Jugendlichen ihre Themenvorschläge konkretisieren und diskutieren und durch Prioritätensetzung eine kon- sensuale Entscheidung treffen lernen. Das vierte Jugendcamp richtet sich ausschließlich an Mädchen. Geschlechtsspezifische Fragestellungen in Bezug auf berufliche und private Lebensplanung, Entwicklung ge- schlechtsspezifischer Identität und Beziehungen und Bezüge zum anderen Geschlecht bilden hier den Schwerpunkt. Neben thematischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sport und Gesundheitsbil- dung, kulturelle Bildung und Ökologie können zukünftig auch Jugendcamps konzipiert werden, die das persönliche Lernen optimieren und „Skills for Life“ trainieren, Orientierung für die Berufswahl und die Lebenswegplanung bieten oder auch schulische Themen wie z.B. Sprachen und Naturwissenschaften handlungs- und alltagsorientiert aufbereiten. Jugendcamps sind ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen mit Übernachtung, die in Köln jedoch nicht wohnortnah durchgeführt werden. Wenn sich im Kölner Stadtge- biet kein geeigneter Standort findet, kann nach vorheriger Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie ein Standort im Umkreis von 50km vom Stadtzent- rum aus gesehen, angemietet werden. Ab 2011 ausgeweitet auf VRS-Gebiet. Anzahl der Teilnehmer: Es werden nur Maßnahmen mit mindestens 20 abrech- nungsfähigen Teilnehmern berücksichtigt. Zielgruppe sind vorwiegend sozial benachteiligte Jugendliche. Gefördert werden Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, für integrative Maßnahmen gelten Son- derregeln gem. SGB VIII. 3 Der Zuschuss pro Tag und Teilnehmer, für ehrenamtliches und (ab 2011) haupt- amtliches Betreuungspersonal, sowie nicht hauptamtliches Servicepersonal beträgt aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes (Übernachtung) und der fachlich qua- lifizierten Angebote 20,00 €. Entstehen durch den Aufbau des Jugendcamps besondere Kosten, die durch die- sen teilnehmerbezogenen Zuschuss nicht gedeckt werden können, so kann ein So- ckelbetrag beantragt werden. Geltend gemacht werden können z. B. Kosten für Mieten von Zelten, Sanitäranlagen, Mobiliar, Transportkosten sowie Ausgaben für Aufbau, Reinigung, Strom, Wasser, Versicherungen. Bis zu 30% können für An- schaffungen eingesetzt werden. Diese müssen eindeutig der Maßnahme zuzuord- nen und mehrjährig nutzbar sein; - Ferner die Gewährung eines finanziellen Aus- gleichs von Überstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Ju- gendcamp-Maßnahmen im Rahmen der „Nachtbereitschaften“ (maximal 8 Stunden à 20 Euro = 160 Euro pro Tag) aus dem Sockelbetrag. Abgerechnet werden kann 1 Mitarbeiter je 40 Jugendliche. Der Sockelbetrag kann max. 7000,- € betragen. Wird ein Sockelbetrag gewährt, so müssen Einnahmen und Ausgaben detailliert belegt werden. Das qualifizierte und ausdifferenzierte Bildungsangebot erfordert einen Personal- schlüssel von 1 zu 4. Bei behinderten Kindern wird ein Betreuerschlüssel von 1 zu 2 anerkannt. Der Schlüssel für das Servicepersonal beträgt 1:8. Stand 05.05.2015 (Letzte Änderung per Beschluss JHA Session-Nr: 0800/2015) – Anhebung des Teilnehmerbeitrages ab 2015 auf 12 EURO pro Tag.)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1153/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 17.04.2020 08:41