Mandari Insight

1153/2020

Umsetzungsstand des Projektes Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.05.2020, TOP 7.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Jugendcamps 2013 -aktualisiert-

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer  27.04.2020 
 1153/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
 
Umsetzungsstand des Projektes Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe 
4200/2019 
Im Jugendhilfeausschuss am 28.01.2020 wurde die Jugendverwaltung von Seiten der jugendpoliti-
schen Sprecher mündlich darum gebeten, eine Transparenz und Vereinfachung im Fördermittelma-
nagement herzustellen und Priorität auf fachliche Aspekte zu legen. Die Förderrichtlinie im Bereich 
Ferienmaßnahmen und Jugendcamps wurde als Bespiel genannt.  
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung:  
 
Die Verwaltung ist bestrebt bürokratische Hürden beim Abruf von Fördermitteln abzubauen und Zu-
gang zu einer Förderung zu erleichtern. Es ist erklärtes Ziel, durch ein möglichst einfaches und ver-
ständliches Verfahren den Zugang zu einer Förderung für eine breite Zahl von Akteuren zu öffnen. 
Insofern stimmt die Verwaltung der Auffassung zu, dass der Schwerpunkt bei der Fördermittelvergabe 
in der jugendpädagogischen Fachlichkeit liegen sollte. 
 
Die Verwaltung ist stets bereit, in einem gemeinsamen Dialog mit den freien Trägern / den möglichen 
Fördermittelempfängern die Bestimmungen bezüglich der Fördermittelvergabe zu überprüfen. 
 
Laut Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Jugendcamps 
aus der Position „Ferienhilfswerk“ sind die Wohlfahrtsverbände für ihre Mitgliedsorganisationen an-
tragsberechtigt. Der Caritasverband hat die Aufgabe an die Katholische Jugendagentur delegiert. Die 
Jugendverwaltung erwägt im Rahmen der Entwicklung eines neuen Förderprogramms ab dem Haus-
haltsjahr 2021 eine Neuausrichtung für den Bereich der „Feriencamps“. Hierzu steht die Jugendver-
waltung bereits im Austausch mit den antragsberechtigten Trägern.  
 
Die aktuelle Richtlinie ist der Vorlage beigefügt.  
 
Anlage 
 
 
Gez. Voigtsberger

Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Jugendcamps 2013 -aktualisiert-

8527 Zeichen

Richtlinie über die Förderung von ganztägigen örtlichen Ferienmaßnahmen und Ju-
gendcamps aus der Position Ferienhilfswerk 
 
Für ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen wurde mit den Verbänden ein besonderes Pro-
fil erarbeitet und beschrieben: 
Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind ein Freizeitangebot während der Oster-, 
Sommer- und Herbstferien für alle Kinder im Alter von 6-16 Jahren, die in dieser Zeit nicht 
verreisen können. Für allein erziehende und berufstätige Eltern schließen sie eine Betreu-
ungslücke in den Ferienzeiten. 
Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind verlässliche Betreuungsangebote mit einer 
Mindestdauer von 1 Woche (5 Tage bzw. 4 Tage, wenn in die Woche ein Feiertag fällt). 
Sie tragen den Bedürfnissen nach Erholung, Gesundheit und Wohlbefinden, nach Freude 
an gemeinsamen Erlebnissen und Gruppenbildung, nach Muße und Selbstbesinnung, Be-
teiligung und Engagement sowie nach kreativer Entfaltung und produktiver Betätigung 
Rechnung. 
Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen ermöglichen eine Vielzahl sozialer Erfahrungen 
und Lernfelder in der Gruppe der Gleichaltrigen. Durch das Aufgreifen der Interessen der 
Kinder und Jugendlichen entsteht ein Raum für deren eigene aktive Mitgestaltung. Partizi-
pation bei der Programmgestaltung und Wahlmöglichkeiten von Programmaktivitäten ha-
ben dabei eine besondere Bedeutung. 
Mit altersgemäßen Programmen und thematischen Schwerpunkten aus den Bereichen 
Sport, Kunst, Ökologie, Handwerk und Zirkus sensibilisieren sie die Sinne, üben Teamfä-
higkeit und Gemeinschaft. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen ein ausgeglichenes 
Programm zwischen Spannung und Entspannung. Der Tagesablauf wird strukturiert durch 
regelmäßige, gemeinsam eingenommene Mahlzeiten mit ausgewogener gesunder Ernäh-
rung. 
Die Mitarbeiterschulungen sind fester Bestandteil der Ferienmaßnahmen. 
Ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen sind günstig und fair im Preis und ermöglichen so 
die Teilnahme auch von Kindern, deren Eltern Lohnersatzleistungen beziehen. 
Antragsberechtigt sind die Wohlfahrtsverbände für ihre Mitgliedsorganisationen, der Cari-
tasverband hat die Aufgabe an die Kath. Jugendwerke delegiert. 
 Dauer der Maßnahme: 5 bis 15 Verpflegungstage; außer in den Oster- bzw. Herbst-
ferien, wenn ein Feiertag in die Maßnahme fällt, kann die Dauer von 5 auf 4 Ver-
pflegungstage gekürzt werden. 
 Soll die Maßnahme mit einer Übernachtung abgeschlossen werden, wird die Über-
nachtung wie ein Tag gefördert. (Gilt auch für Jugendcamps, wenn diese analog 
der Stadtranderholungen durchgeführt werden). 
 Einzelheiten, wie z. B. Höhe des Teilnehmerbeitrages, Dauer der Maßnahmen, 
werden zwischen den Spitzenverbänden und der Stadt abgestimmt. 
 Anzahl der Teilnehmer: Es werden nur Maßnahmen mit mindestens 10 abrech-
nungsfähigen Teilnehmern berücksichtigt. 
 Die Förderhöhe pro Tag/Teilnehmer und die Höhe des Teilnehmerbeitrags werden 
in der Trägerkonferenz jährlich diskutiert und im Rahmen der Mittelverteilung vom 
Jugendhilfeausschuss beschlossen.  
 Der Teilnehmerbeitrag kann im Jahr 2015 bis zu 12,00 € pro Tag betragen. Eine 
eventuelle Ermäßigung regeln die Maßnahmeträger in eigener Verantwortung. Ein 
höherer Teilnehmerbeitrag ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Ab-
stimmung mit dem Jugendamt möglich. 
 Teilnehmer, für die der städtische Zuschuss beantragt wird, müssen in Köln woh-
nen.

2 
 Gefördert werden Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren, für integrative Maßnahmen 
gelten Sonderregeln gem. SGB VIII.  
 Grundsätzlich sollten sich die Träger aller aus der Position Ferienhilfswerk geförder-
ter Maßnahmen um Barrierefreiheit bemühen. 
 Eine ganztägige verlässliche Betreuungszeit muss gegeben sein, welche die Be-
rufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. 
 Für ehrenamtliche Betreuer, Küchenhilfen und Honorarkräfte kann ein Zuschuss 
wie für teilnehmende Kinder und Jugendliche beantragt werden. 
 Der Betreuerschlüssel (nur für nicht hauptamtliche MA) beträgt im Normalfall 1:8, 
zuzüglich Servicepersonal und nicht hauptamtliche Leitung. In begründeten Aus-
nahmefällen kann der Betreuerschlüssel auch darunter liegen. 
 Bei behinderten Kindern wird ein Betreuerschlüssel von 1:2 anerkannt. 
 Der Schlüssel für Servicekräfte beträgt 1:16. 
 Die Mitgliedsorganisation, welche die Maßnahme durchführt, muss ihren Sitz in 
Köln haben und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein. 
 
Zusätzliche bzw. abweichende Bestimmungen für die in 2009 erstmalig durchge-
führten Jugendcamps 
 
Während bei örtlichen Ferienmaßnahmen wie oben beschrieben Erholung, Spaß und so-
ziales Lernen den Schwerpunkt bilden, steht bei den Jugendcamps der Erwerb unter-
schiedlicher Lebenskompetenzen im Vordergrund. In diesem Jahr werden vier Maßnah-
men angeboten, von denen zwei inhaltlich sportlich orientiert sind. Neben einer aktiven 
Freizeitgestaltung durch Sport – Fußball und andere Mannschaftsspiele aus dem Bereich 
der Ballspiele – werden gewaltpräventive Themen wie z.B. Teamgeist, Fairness und Tole-
ranz anhand konkreter Situationen aufgegriffen und in Kleingruppen mit methodisch bear-
beitet.  
Eine weitere Maßnahme, das „Kreativ-Camp“, setzt Themen, Frage- und Problemstellun-
gen, die die Jugendlichen einbringen, mit Methoden der kulturellen Bildung um. Der kreati-
ven Arbeit ist hier ein demokratischer Prozess vorgeschaltet, in dem die Jugendlichen ihre 
Themenvorschläge konkretisieren und diskutieren und durch Prioritätensetzung eine kon-
sensuale Entscheidung treffen lernen. 
Das vierte Jugendcamp richtet sich ausschließlich an Mädchen. Geschlechtsspezifische 
Fragestellungen in Bezug auf berufliche und private Lebensplanung, Entwicklung ge-
schlechtsspezifischer Identität und Beziehungen und Bezüge zum anderen Geschlecht 
bilden hier den Schwerpunkt. 
Neben thematischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sport und Gesundheitsbil-
dung, kulturelle Bildung und Ökologie können zukünftig auch Jugendcamps konzipiert 
werden, die das persönliche Lernen optimieren und „Skills for Life“ trainieren, Orientierung 
für die Berufswahl und die Lebenswegplanung bieten oder auch schulische Themen wie 
z.B. Sprachen und Naturwissenschaften handlungs- und alltagsorientiert aufbereiten.  
 Jugendcamps sind ganztägige örtliche Ferienmaßnahmen mit Übernachtung, die in 
Köln jedoch nicht wohnortnah durchgeführt werden. Wenn sich im Kölner Stadtge-
biet kein geeigneter Standort findet, kann nach vorheriger Absprache mit dem Amt 
für Kinder, Jugend und Familie ein Standort im Umkreis von 50km vom Stadtzent-
rum aus gesehen, angemietet werden. Ab 2011 ausgeweitet auf VRS-Gebiet. 
 Anzahl der Teilnehmer: Es werden nur Maßnahmen mit mindestens 20 abrech-
nungsfähigen Teilnehmern berücksichtigt. 
 Zielgruppe sind vorwiegend sozial benachteiligte Jugendliche. Gefördert werden 
Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, für integrative Maßnahmen gelten Son-
derregeln gem. SGB VIII.

3 
 Der Zuschuss pro Tag und Teilnehmer, für ehrenamtliches und (ab 2011) haupt-
amtliches Betreuungspersonal, sowie nicht hauptamtliches Servicepersonal beträgt 
aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes (Übernachtung) und der fachlich qua-
lifizierten Angebote 20,00 €.  
 Entstehen durch den Aufbau des Jugendcamps besondere Kosten, die durch die-
sen teilnehmerbezogenen Zuschuss nicht gedeckt werden können, so kann ein So-
ckelbetrag beantragt werden. Geltend gemacht werden können z. B. Kosten für 
Mieten von Zelten, Sanitäranlagen, Mobiliar, Transportkosten sowie Ausgaben für 
Aufbau, Reinigung, Strom, Wasser, Versicherungen. Bis zu 30% können für An-
schaffungen eingesetzt werden. Diese müssen eindeutig der Maßnahme zuzuord-
nen und mehrjährig nutzbar sein; - Ferner die Gewährung eines finanziellen Aus-
gleichs von Überstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Ju-
gendcamp-Maßnahmen im Rahmen der „Nachtbereitschaften“ (maximal 8 Stunden 
à 20 Euro = 160 Euro pro Tag) aus dem Sockelbetrag. Abgerechnet werden kann 1 
Mitarbeiter je 40 Jugendliche. Der Sockelbetrag kann max. 7000,- € betragen. Wird 
ein Sockelbetrag gewährt, so müssen Einnahmen und Ausgaben detailliert belegt 
werden. 
 Das qualifizierte und ausdifferenzierte Bildungsangebot erfordert einen Personal-
schlüssel von 1 zu 4. Bei behinderten Kindern wird ein Betreuerschlüssel von 1 zu 2 
anerkannt. 
 Der Schlüssel für das Servicepersonal beträgt 1:8. 
 
Stand 05.05.2015 (Letzte Änderung per Beschluss JHA Session-Nr: 0800/2015) – Anhebung des Teilnehmerbeitrages ab 2015 auf  
12 EURO pro Tag.)

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1153/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.04.2020
Erstellt
17.04.2020 08:41