V/1064/2007
Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung
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Berichtsvorlage
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V/1064/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung hier: Künftiges Verfahren Beratungsfolge 23.01.2008 Sportausschuss Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreter der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“. Mit diesem gemeinsamen Antrag ist der Stadtsportbund (SSB) als Dachorganisation der münste- rischen Sportvereine und Interessenvertreter des Sports in Münster als Partner an den Vorberei- tungen der Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen zu beteiligen. Dabei erfolgen die Entwicklung und Förderung des Sports in Münster innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens und auf Grundlage der geltenden Sportförderrichtlinie. Über die von Sportverwaltung und Stadtsportbund abgestimmten Arbeitsergebnisse entscheiden die Ratsgremien und Bezirksvertretungen. Der Antrag beinhaltet sämtliche Mittel für den Neu- und Ausbau und Sanierung städtischer und vereinseigener sowie die investiven Mittel für den Neu- und Ausbau städtischer Sportanlagen einschl. anteiliger Sport- pauschale NW. 2. Künftiges Verfahren Die Inhalte des Antrages wurden zwischen Stadtsportbund und Sportverwaltung in den vergangenen Wochen erörtert und diskutiert. Aus Sicht der Sportverwaltung wird folgendes Verfahren vorgeschlagen (eine Kopie der Stellungnahme des Stadtsportbund Münster e. V. - die in einzelnen Punkten abweichend ist - ist der Vorlage beigefügt): Vorlagen-Nr.: V/1064/2007 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 27.12.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1064/2007 2.1 Die Sportverwaltung stimmt einen Maßnahmenkatalog mit dem Stadtsportbund ab, der inhaltlich aus der Festschreibung für Neu-, Ausbau und Sanierungsmaßnahmen (Haus- haltsbudget bis einschl. 2009 je Kalenderjahr 2 Mio. €) im Sportbudget der Stadt Münster zusammenzufassen ist. Darüber hinaus fertigt die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem Stadtsportbund (auch unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Sportstättenentwick- lungsplanung) einen Maßnahmenkatalog zu Förderung kommunaler Sportanlagen, ver- einseigener Anlagen und Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung, der nicht in der Festschreibung des Sportbudgets von aktuell jährlich 2 Mio. € enthalten ist. 2.2 Diese Maßnahmenkataloge werden zeitnah durch Stadtsportbund und Sportverwaltung abgestimmt. Die Abstimmungsergebnisse werden in einer Berichts- bzw. Beschlussvorlage an den Sportausschuss zusammengefasst. Sofern Stadtsportbund und Sportverwaltung un- terschiedliche Positionen zu den Förderanträgen haben, sind diese in den Berichts- bzw. Beschlussvorlagen darzulegen, Gründe zu benennen und den politischen Gremien zur Ent- scheidung vorzulegen. 3. Antragseingänge- und bearbeitung 3.1 Gemäß Ziff. 5.1 der Sportförderrichtlinie sind Anträge bis zum 28.02. für das auf das An- tragsjahr folgende Rechnungsjahr einzureichen. Die Sportverwaltung erstellt eine Liste aller fristgerecht eingegangenen Vereinsanträge – die auch als Grundlage für die Berichtsvorla- ge an den Sportausschuss anzusehen ist- und stellt dem Stadtsportbund diese bis spätes- tens Ende März des jeweiligen Jahres zur Verfügung. 3.2 Stadtsportbund und Sportverwaltung einigen sich darauf, dass die notwendigen Abstim- mungen der eingegangenen Vereinsanträge bis spätestens zum 31.01. des jeweiligen Jah- res erfolgen, in dem über die Baukostenzuschussanträge inhaltlich durch eine Beschluss- vorlage an den Sportausschuss (Beschlussfassung in der letzten Sitzung vor der Sommer- pause) entschieden wird. Für diese Gespräche werden dem Stadtsportbund die Antragsun- terlagen zur Verfügung gestellt. In dieser Vorlage werden ebenfalls die mit dem Stadtsportbund abgestimmten Sanierungsmaß- nahmen auf kommunalen Sportanlagen (Jahresplanung) aufgenommen. Stadtsportbund und Sportverwaltung sind sich einig, dass Maßnahmen – wie bisher auch – in Zusammenhang mit der Sportstättenentwicklungsplanung zu sehen sind. Hiernach richten sich Prioritäten, (deren Eckwerte/Grundlinien vom Sportausschuss festgelegt werden) die gemeinsam zu entwickeln sind. Die Verwaltung betrachtet den Antrag mit dem oben dargestellten Verfahren als erledigt. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1064/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37