1121/2020
TU-/GU-Schulbaumaßnahmen: Neubau von zwei Interimsschulgebäuden an den Standorten Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord durch Totalunternehmer - Planungs- und Baubeschluss
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Anlage1a - Flächen und vorläufige Mietberechnung
2378 Zeichen
Anlage 1 Anlage 1 zur Beschlussvorlage Projektbezeichnung 1. Raumprogramm 2 Interims-Schulgebäude für 3-zügige Grundschulen 2. Schule Kreutzer Straße 11 Umbauter Raum m³ m² Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 76,0% m² 24,0% m² 100,0% Sparte: Grundschule m2 Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr 6,96 € /m 2/Monat Nutzfläche 1.917,00 16.570,03 € 57.510,00 € Verkehrsfläche 704,00 5.354,96 € 21.120,00 € 2.930 m² Sanitär/Technik 234,00 9.888,42 € 7.020,00 € 244.714 € /Jahr Küche 75,00 1.140,97 € 2.250,00 € Turnhalle 0,00 - € - € 2.930 m² Sanitärr. TH 0,00 - € - € 365.568 € /Jahr Gesamt 2.930,00 32.954,38 87.900,00 3. Schule Venloer Wall 13b Umbauter Raum m³ m² Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 79,8% m² 20,2% m² 100,0% Sparte: Grundschule m2 Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr 6,96 € /m 2/Monat Nutzfläche 2.085,00 18.022,17 € 62.550,00 € Verkehrsfläche 600,00 4.563,89 € 18.000,00 € 2.966 m² Sanitär/Technik 196,00 8.282,61 € 5.880,00 € 247.720 € /Jahr Küche 85,00 1.293,10 € 2.550,00 € Turnhalle 0,00 - € - € 2.966 m² Sanitärr. TH 0,00 - € - € 368.862 € /Jahr Gesamt 2.966,00 32.161,77 88.980,00 4. Schulen Vorgesehener Baubeginn Voraussichtliche Fertigstellung danach Inbetriebnahme und Möblierung 5. Rechnungsprüfungsamt prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird bis zur Sitzung nachgereicht Nebenkosten 1 Quartal 2023 4 Quartal 2023 10.899,00 Bruttogrundfläche 3.114,00 Miete inkl. Reinigung und sonstige NK Netto-Miete 2.226,00 Verkehrsfläche (VF) 704,00 Mietfläche 2.930,00 Flächenverrechnungspreis 11.970,00 Bruttogrundfläche 3.420,00 2.366,00 Verkehrsfläche (VF) 600,00 Miete inkl. Reinigung und sonstige NK Mietfläche 2.966,00 Flächenverrechnungspreis Nebenkosten Netto-Miete TU-/GU-Schulbaumaßnahmen: Neubau von zwei Interimsschulgebäuden an den Standorten Kreutzer Straße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord durch Totalunternehmer X Seite 1
Beschlussvorlage Rat
15929 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1121/2020
Freigabedatum
06.07.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
TU-/GU-Schulbaumaßnahmen: Neubau von zwei Interimsschulgebäuden an den Standorten
Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord durch Totalunternehmer -
Planungs- und Baubeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung von zwei
Interimsschulgebäuden durch Totalunternehmer in einem europaweiten Verfahren aus-
schreiben zu lassen an den Standorten
Kreutzerstraße 11, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort I:Schulgebäude als Interim für die
Grundschule Antwerpener Straße und andere) und
Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort II: Schulgebäude als Interim für die
Grundschule Gilbachstraße und andere).
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der zwei Maß-
nahmen in Höhe von 21,3 Millionen Euro zuzüglich der Einrichtungskosten der Auslage-
rungsräume in Höhe von rund 480.000 Euro an.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Die konsumtiven Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von voraussichtlich
insgesamt 432.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Hö-
he von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagen-
den Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.“
3. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientie-
rungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenori-
entierungswert um nicht mehr als 10% überschritten wird. Durch den Planungs- und Bau-
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020
Finanzausschuss 07.09.2020
Rat 10.09.2020
2
beschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabe-
volumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, son-
dern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Ge-
bäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Natur-
schutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss un-
berührt.
4. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und
Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.
5. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten Quartal 2021 nach voraussichtli-
chem Abschluss der europaweiten Ausschreibungsverfahren zu den 2 Schulbaumaßnah-
men über den Stand der Ausschreibungen berichten.
Alternative (ohne Risikozuschlag):
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung von zwei
Interimsschulgebäuden durch Totalunternehmer in einem europaweiten Verfahren aus-
schreiben zu lassen an den Standorten
Kreutzerstraße 11, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort I:Schulgebäude als Interim für die
Grundschule Antwerpener Straße und andere) und
Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort II: Schulgebäude als Interim für die
Grundschule Gilbachstraße und andere).
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der zwei Maß-
nahmen in Höhe von 21,3 Millionen Euro zuzüglich der Einrichtungskosten der Auslage-
rungsräume in Höhe von rund 480.000 Euro an.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Die konsumtiven Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von voraussichtlich
insgesamt 432.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Hö-
he von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagen-
den Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.“
3. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und
Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.
4. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten Quartal 2021 nach voraussichtli-
chem Abschluss der europaweiten Ausschreibungsverfahren zu den 2 Schulbaumaßnah-
men über den Stand der Ausschreibungen berichten.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung) 48.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 432.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Flächenverrechnungspreisänderung, siehe Begründung)
rund 735.000 Euro
c) bilanzielle Abschreibungen rund 3.200 Euro
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv
Die Interimsschulen sollen nach Kölner Standard gebaut werden. Dieser übersteigt die Vorgaben des
Standards nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2016, Stand 2019) um 30%.
Ja, negativ
Begründung
Grundlagen / Ausgangssituation:
Wie bereits in der Mitteilung der Verwaltung vom 07.11.2016 (Vorlagen-Nummer 3405/2016) erwähnt,
hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren an einem Umsetzungskonzept für die Sanierung be-
ziehungsweise den Neubau von 5 Innenstadtschulen in der Neustadt/Nord gearbeitet:
1. Grundschule Antwerpener Straße 19-29,
2. Grundschule Balthasarstraße 37,
3. Grund- und Gesamtschule, sowie „Freie Schule“ Bernhard-Letterhaus-Straße 17,
4. Förderschule Blumenthalstraße 10-12 und
5. Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20.
Um die jeweiligen Bauvorhaben umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Schulgebäude freizustel-
len, den Schulbetrieb auszulagern und in einem Ersatzgebäude weiterzuführen. Da wegen der be-
grenzten Grundstücksflächen bei keinem der genannten Standorte eine Auslagerung des Schulbe-
4
triebs auf dem jeweiligen Grundstück möglich ist, sollen die Interimsschulgebäude auf Grundstücken
an der Kreutzerstraße (Standort I als Ersatz für die Grundschule Antwerpener Straße und andere)
und am Venloer Wall (Standort II als Ersatz für die Grundschule Gilbachstraße und andere) errichtet
werden.
Während des Interims werden noch keine Schulplätze neu geschaffen, jedoch rund 700 bestehende
Schulplätze durchgehend gesichert.
Im Rahmen der nachfolgenden Maßnahmen (Sanierung und Neubau der Grundschulen im Stadtge-
biet Neustadt-Nord) werden dann rund 120 Schulplätze neu geschaffen.
Ziel ist es, beide Interimsmaßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren ab Beschlussfassung
umzusetzen.
Die Tabellen 1 und 2 zeigen den Vergleich einer Terminschiene zwischen einer TU-/GU-Vergabe und
einer Einzelvergabe zum Neubau der Interimsschulgebäude in Fertigteilbauweise, ausgehend vom
Planungs- und Baubeschluss im dritten Quartal dieses Jahres. Die Dauer der einzelnen Phasen ba-
siert auf Erfahrungswerten. Ein Verschieben der einzelnen Phasen kann nicht ausgeschlossen wer-
den, da es auch bei bester Planung zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen kommen kann. Verzöge-
rungen durch Insolvenzen einzelner Gewerke können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer TU-
/GU-Vergabe trägt der Totalunternehmer oder der Generalunternehmer das Risiko, bei einer Einzel-
vergabe der Bauherr.
5
Stand April 2020 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Genehmigungsphase Stadt Köln
Bauphase TU inkl. vorbereitende Maßnahmen
2023 2024
Terminübersicht TU-/GU-Schulbaumaßnahmen: Neubau in Fertigteilbauweise von zwei
Interimsschulgebäuden an den Standorten Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-
Neustadt/Nord
Planungs- und Baubeschluss
Vergabeverfahren TU
Planungsphase TU (LP1-5)
2020 2021 2022
Neubau
Tabelle 1
Stand April 2020 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Vergabeverfahren Gewerke (LP 6-7)
Terminübersicht Einzelvergabe Schulbaumaßnahmen: Neubau in Fertigteilbauweise von zwei
Interimsschulgebäuden an den Standorten Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-
Neustadt/Nord
2020 2021 2022 2023 2024
Bauphase inkl. vorbereitende Maßnahmen
Neubau
Planungs- und Baubeschluss
Vergabeverfahren Planer
Planungsphase (LP1-5)
Genehmigungsphase Stadt Köln
Tabelle 2
Grundlagen der Beschaffung
Die beiden knapp bemessenen Interimsstandorte sollen mit kompakten, funktionalen Schulgebäuden
als Module bebaut werden. Zur Beschleunigung beabsichtigt die Verwaltung, die Baumaßnahmen
von einem TU-Unternehmer planen und durchführen zu lassen. Die Vergabe an Totalunternehmer ist
für Modulbauten nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als Regelvergabe vorgese-
hen, da Systembauten nicht in Einzelvergabe errichtet werden können und nicht zugelassen würden.
Bei einer Einzelvergabe wäre das Risiko für eine Insolvenz einzelner beteiligter Firmen zu hoch.
Durch die Vergabe an General- oder Totalunternehmer entsteht dagegen Planungs- und Bausicher-
heit.
Für beide Maßnahmen liegen bisher keine Kostenschätzungen oder Kostenberechnungen vor. Die
Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen wurden über Kostenkennwerte aus einem aktuellen
Vergabeverfahren „Schulerweiterungen Köln“ ermittelt und liegen für den Standort Kreutzerstraße bei
circa 10,2 Millionen Euro und für den Standort Venloer Wall bei circa 11,1 Millionen Euro.
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Marktsondierungen haben ergeben, dass die bevorstehende europaweite Ausschreibung der Einzel-
maßnahmen die Marktteilnehmer im Totalunternehmer- und Generalunternehmerbereich grundsätz-
lich anspricht. Durch die Vergabe an einen Totalunternehmer oder Generalunternehmer können die
Interimsbauten zügig errichtet werden, sodass im Anschluss die Sanierung der Montessori-
Grundschule Gilbachstraße und der Neubau der Grundschule Antwerpener Straße auch mit der ein-
geschränkten Personalkapazität in der zuständigen Abteilung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
schnellstmöglich erfolgen könnten. Die 5 anfangs genannten innerstädtischen Schulen befinden sich
in einem umfassend sanierungsbedürftigen Zustand. Eine rasche Sanierung oder ein Neubau ist
zwingend notwendig. Die zügige Errichtung von Interimsschulgebäuden ist aus diesem Grund unab-
dingbar.
Wie bereits beim ersten TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket erfolgreich praktiziert empfiehlt die Ver-
waltung, auf die gemäß Zuständigkeitsordnung vorgesehene Gremienbeteiligung für die Umsetzung
der Maßnahme zu verzichten und diese bereits zusammen mit dem Planungsbeschluss unter Vorga-
be eines oberen Kostenorientierungswertes zu beschließen.
Alle Vergabeverfahren werden unter Einbeziehung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherun-
gen unter Einhaltung der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren abgewickelt.
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von rund 21,3 Mio. Euro fließen entsprechend in den Spartenwert pro
Quadratmeter für Grundschulen ein, da die Auslagerungskosten auf die Baumaßnahmen an den je-
weiligen Schulstandorten anteilig angerechnet werden. Somit verändert sich nicht die angemietete
Fläche pro Schulstandort sondern der Spartenwert pro Quadratmeter erfährt eine entsprechende An-
passung. Die angepassten Spartenmieten inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung basieren
auf dem Flächenverrechnungspreis und müssen voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu
veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonsti-
ger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Derzeit wird von einer jährlichen Erhöhung von rund
735.000 Euro ausgegangen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Einrichtungskosten
In die beiden Interimsgebäude sollen 2 bestehende Grundschulen während der Baumaßnahmen am
Bestandsgebäude ausgelagert werden. Es wird davon ausgegangen, dass zum Auslagerungszeit-
punkt noch ein großer Teil der Einrichtung brauchbar ist und in das Interimsgebäude mitgenommen
werden kann. Es wird dann eine Sichtung der Einrichtung vorgenommen. Gemäß vorgenommener
Schätzung wird von notwendigen Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 480.000 Euro für
Einrichtungsbedarfe für beide Standorte zusammen ausgegangen.
Finanzierung der Einrichtungskosten
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 432.000 Euro sind im Haushaltsjahr
2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
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und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe
von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
im Haushaltsjahr 2024.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund
3.200 Euro pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen.
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise
Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis zur Umsetzung der erforderlichen
Sanierung der fünf Innenstadtschulen vor. Umfassende Sanierungsarbeiten schließen eine Sanierung
im laufenden Betrieb aus. Die Interimsbauten werden über den gesamten Zeitraum der Sanierung der
vorgenannten fünf Innenstadtschulen genutzt. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist aus fachli-
chen Gründen zwingend erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1 – Baubeschreibung
Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 – Kostenaufstellung Einrichtungskosten
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3471 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1121/2020
Stand: 18.05.2026
Sachstandsbericht
TU-/GU-Schulbaumaßnahmen: Neubau von zwei Interimsschulgebäuden an den
Standorten Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord durch
Totalunternehmer - Planungs- und Baubeschluss
Beschluss:
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schul-
plätze beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errich-
tung von zwei Interimsschulgebäuden durch Totalunternehmer in einem europa-
weiten Verfahren ausschreiben zu lassen an den Standorten
Kreutzerstraße 11, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort I:Schulgebäude als Inte-
rim für die Grundschule Antwerpener Straße und andere) und
Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort II: Schulgebäude als Inte-
rim für die Grundschule Gilbachstraße und andere).
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der zwei
Maßnahmen in Höhe von 21,3 Millionen Euro zuzüglich der Einrichtungskosten der
Auslagerungsräume in Höhe von rund 480.000 Euro an.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, nach Inbetriebnahme der Objekte auf
Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die konsumtiven Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von voraus-
sichtlich insgesamt 432.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Ein-
richtungskosten in Höhe von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr
2024 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufga-
ben.“
3. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos-
tenorientierungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10% überschritten wird. Durch den Pla-
nungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risi-
kozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risiko-
zuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender
Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des
Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem
Beschluss unberührt.
4. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schul-
baumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und
2
Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien ent-
fällt.
5. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten Quartal 2021 nach voraus-
sichtlichem Abschluss der europaweiten Ausschreibungsverfahren zu den 2 Schul-
baumaßnahmen über den Stand der Ausschreibungen berichten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Interimsgebäude Kreutzerstraße wurde im Sommer 2023 in Betrieb genommen und wird
durch die Gemeinschaftsgrundschule Antwerperner Straße genutzt.
Das Interimsgebäude Venloer Wall wurde im Sommer 2024 in Betrieb genommen und wird
durch die Montessori-Schule Gilbachstraße genutzt.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt
Anlage 2 - Stellungnahme des RPA.
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 1 - Baubeschreibung
3687 Zeichen
Anlage 1
Baubeschreibung
Übersichtskarte der Standorte für die Interimsgebäude und der auszulagernden Grundschulen
Der Auslagerungsstandort Kreutzerstraße 11 wurde 2016 in einer Machbarkeitsstudie untersucht.
Das vorgelegte Raumprogramm für eine 3-geschossige Grundschule lässt sich am Stan dort Kreutzerstraße
nachweisen. Die notwendigen Flächen für PKW -Stellplätze sowie für den Außenspielbereich sind ebenfalls
vorhanden.
In Absprache mit dem benachbarten Quäkerheim kann eine Erweiterung der Außenspielfläche und damit eine
bessere Nutzbarkeit des Außenbereiches erreicht werden.
Der in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Vorschlag ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig.
Der Auslagerungsstandort Venloer Wall 13 wurde 2018 in einer Machbarkeitsstudie untersucht.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass Fläche und Anzahl der Räume ausreichend sind für die Auslagerung der
2 ½ zügigen Montessori -Grundschule Gilbachstraße sowie einer 3 -zügigen Grundschule laut Raumprogramm.
An beiden Standorten zusammen können nacheinander mindestens fünf sanierungsbedürftige
Grund- und Förderschulen aus der Innenstadt ausgelagert werden.
2
Standort I - Kreutzerstraße 11 // Grundschule oder Förderschule 3-zügig
Übersicht:
Stadtbezirk: Bezirk 1 – Innenstadt
Adresse: Kreutzerstraße 11
50672 Köln
Schulart: Grundschule, 3 -zügig oder Förderschule
Aktuelle Leistungsphase: 1 teilweise
Ausführung: TU
Schülerplätze: maximal 360
Maßnahmenbeschreibung:
Am Standort Kreutzerstraße werden 2 kompakte funktionale 3 -geschossige Schulgebäude al s Auslagerung
für Grundschulen oder Förderschulen aus dem Stadtbezirk 1 in vorgefertigter Bauweise entsprechend dem
städtischen Qualitätsstandard für Grundschulen errichtet .
Aus energetischen Gründen und wegen der erhöhten Lärmbelastung, bedingt durch die Grundstückslage,
wird das Schulgebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit einer
Fensterlüftung und ein störungsfreier Unterricht is t gewährleistet.
Das Schulgebäude wird nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt entsprechend den Bodengegebenheiten und
der Tragwerksplanung.
3
Standort II - Venloer Wall 13 // Grundschule oder Förderschule 3-zügig
Übersicht:
Stadtbezirk: Bezirk 1 – Innenstadt
Adresse: Venloer Wall 13
50672 Köln
Schulart: Grundschule, 3 -zügig oder Förderschule
Aktuelle Leistungsphase: 1 teilweise
Ausführung: TU
Schülerplätze: maximal 360
Maßnahmenbeschreibung:
Am Standort Venloer Wall wird ein kompaktes funktionales 3 -geschossiges Schulgebäude al s Auslagerung
für Grundschulen oder Förderschulen aus dem Stadtbezirk 1 in vorgefertigter Bauweise entsprechend dem
städtischen Qualitätsstandard für Grundschulen errichtet .
Aus energetischen Gründen und wegen der erhöhten Lärmbelastung, bedingt durch die Grundstückslage,
wird das Schulgebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit einer
Fensterlüftung und ein störungsfreier Unterricht is t gewährleistet.
Das Schulgebäude wird ebenfalls nicht unterkellert. Abweichend zur Kreutzers traße muss hier aufgrund
besonderer Gegebenheiten (historische Aufschüttungen und Wallanlage) eine Pfahlgründung ausgeführt
werden. Abstimmungen mit der unteren Denkmalbehörde zum Umgang mit den Bodendenkmälern haben statt-
gefunden. Die Auflage der unteren Denkmalschutzbehörde besagt, dass die Bodendenkmäler weder entfernt
noch zerstört werden dürfen. Demzufolge werden die lokalen Bauwe rksreste im Rahmen der Tragwerksplanung
berücksichtigt. Die Bodendenkmäler können überbaut werden.
Anlage 3 - Kosten Einrichtung und Ausstattung
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Anlage 3 Interimsstandorte für 3-zügige Grundschulen Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Komplette Einrichtung/Ausstattung für ein Interim einer 3-zügigen Grundschule würde wie folgt angesetzt: Bei den Kostenangaben handelt es sich um Bruttobeträge. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten Einrichtung pro Raum Gesamtkosten Klassenraum (inkl. Vorbereitungsklasse) Tische, Stühle, Schränke 13 7.500,00 € 97.500,00 € Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 € Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 3 4.000,00 € 12.000,00 € Tafeln Touchpanals 23 4.000,00 € 92.000,00 € Klassenraum Langwandtafel 13 1.000,00 € 13.000,00 € Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 1 2.000,00 € 2.000,00 € Ganztags-/ Aufenthaltsräume Sofas, Mobiliar, Liegen etc. 4 5.000,00 € 20.000,00 € Speiseraum Tische, Stühle 1 15.000,00 € 15.000,00 € Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 € 4.000,00 € Büro Caterer Arbeitsplatz 1 3.000,00 € 3.000,00 € Brennofenraum Brennofen, Regale 1 8.000,00 € 8.000,00 € Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie Beschallung etc. 1 50.000,00 € 50.000,00 € Bibliothek Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 20.000,00 € 20.000,00 € Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 50.000,00 € 50.000,00 € Abstellräume Stahlregale, Schränke 2 4.000,00 € 8.000,00 € Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 1 15.000,00 € 15.000,00 € Zwischensumme 433.500,00 € technische Ausstattung Serverschränke für Verwaltung etc 2 1.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € Gesamtsumme 435.500,00 € zuzügl. 10 % Unvorhergesehenes 43.350,00 € 478.850,00 € Gesamtkosten für komplette Einrichtung eines Interimsstandortes 478.850,00 € Es wird davon ausgegangen, dass mindestens die Hälfte der Einrichtung der Bestandsschule noch übernommen werden kann. Die restliche Einrichtung wird aufgrund des Alters bzw. Zustandes nicht weiterverwendet werden können und muss erneuert bzw. ergänzt werden. Somit erforderliche Mittel für die Resteinrichtung eines Interimsstandortes: 239.425,00 € gerundet 240.000,00 € Gesamtkosten für die Resteinrichtung beider Interimsstandorte 480.000,00 €
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1121/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.07.2020
- Erstellt
- 14.04.2020 07:46