V/0155/2018
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 1
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Anlage 1 Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtb ezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche E ngage- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig s ind Maß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemei nde- ordnung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haus haltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einze lfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in alle r Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprec hen und stadtteilorientiert durchge- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüsse n wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch onl ine (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt - muenster/33_buergerservice/pdf/vereinszusc huss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0155/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs- se in folgender Höhe gewährt: Verein Zweck Zuschusshöhe Männergesangsverein 1968 Albachten e. V. 50 Jahre Vereinsjubiläum 200,00 € Schützenbruderschaft St. Lamberti- Mecklenbeck e. V. 150 Jahre Vereinsjubiläum 600,00 € St. Sebastian Schützenbruderschaft Nienberge von 1893 e. V. 125 Jahre Vereinsjubiläum 500,00 € Musikschule Nienberge Aufführung Musical „Ali Baba“ max. 3.250,00 € BSV Roxel Sportmotorische Förderung der Flüchtlingskinder 1.500,00 € Förderverein der Marienschule Roxel e. V. Zirkusprojekt mit interkulturellem Abend 2.300,00 € Förderverein Igelmausbär e. V. Ausstattung Werkraum in der Kita St. Pantaleon 2.000,00 € Vorlagen-Nr.: V/0155/2018 Auskunft erteilt: Frau Vennemann Ruf: 492-1642 E-Mail: Vennemann@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0155/2018 3. Den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein Zuschuss gewährt: Verein Zweck Förderverein Arabische Sprache e. V. Aufbau einer Folkloregruppe (Dabke) Förderverein Arabische Sprache e. V. Kulturabend anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Ausflug mit 20 Kindern auf einen Ponyhof II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2018 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2.000,00 15 Transferaufwendungen 8.350,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e- darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 15.02.2018 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0155/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37