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V/0155/2018

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 19.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2018, TOP 6.1

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

3155 Zeichen

Anlage 1 
Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtb ezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche E ngage-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig s ind Maß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemei nde-
ordnung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haus haltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einze lfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in alle r Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprec hen und stadtteilorientiert durchge-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüsse n wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch onl ine 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt -
muenster/33_buergerservice/pdf/vereinszusc huss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

2991 Zeichen

V/0155/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein Zweck Zuschusshöhe 
Männergesangsverein 1968        
Albachten e. V. 
50 Jahre Vereinsjubiläum 200,00 € 
Schützenbruderschaft St. Lamberti-
Mecklenbeck e. V. 
150 Jahre Vereinsjubiläum 600,00 € 
 
St. Sebastian Schützenbruderschaft 
Nienberge von 1893 e. V. 
125 Jahre Vereinsjubiläum 500,00 € 
Musikschule Nienberge Aufführung Musical „Ali Baba“ max. 3.250,00 € 
 
BSV Roxel Sportmotorische Förderung der 
Flüchtlingskinder 
1.500,00 € 
Förderverein der Marienschule    
Roxel e. V. 
Zirkusprojekt mit interkulturellem 
Abend 
2.300,00 € 
Förderverein Igelmausbär e. V. Ausstattung Werkraum in der Kita 
St. Pantaleon 
2.000,00 € 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0155/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Vennemann 
Ruf: 
492-1642 
E-Mail: 
Vennemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0155/2018 
3. Den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein 
Zuschuss gewährt: 
 
Verein Zweck 
Förderverein Arabische Sprache e. V. Aufbau einer Folkloregruppe (Dabke) 
 
Förderverein Arabische Sprache e. V. Kulturabend anlässlich des Internationalen 
Tages der Muttersprache 
Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Ausflug mit 20 Kindern auf einen Ponyhof 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2018   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
 2.000,00  
 15 Transferaufwendungen  8.350,00  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung  von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 15.02.2018 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0155/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37