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0125/2023

Solidarität Iran - Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hooghoughi (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022 (TOP 9.3.1)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 23.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023, TOP 9.1.6

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2023 
 0125/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
 
Solidarität Iran - Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hooghoughi (FDP) aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022 (TOP 9.3.1) 
Bezirksvertreter Hooghoughi erklärt, dass der Stadtbezirk Kalk ein zentraler Knotenpunkt für 
Menschen ist, die Behördengänge machen müssen, viele davon mit Fluchtgeschichte. Viele 
dieser Menschen kommen aus dem Iran. Im Iran lassen derzeit viele Leute ihr Leben im 
Kampf für ihre Rechte. Er wünscht sich, dass diese Menschen in Nähe von öffentlichen Ge-
bäuden sehen können, dass man solidarisch ist mit ihnen. Er möchte dass die Bezirksvertre-
tung Kalk zeigt, dass sie hinter diesen Menschen steht. 
 
 
Er stellt folgende Fragen: 
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung hier? 
2. Kann eine Art Fahne gehisst werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung hier? 
Die Gemeinde ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 
Satz 1 Grundgesetz für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Zum 
Wirkungskreis einer Gemeinde gehören die Angelegenheiten, die einen Bezug zum Ge-
meindegebiet haben, sofern die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. 
Diese Kompetenz umfasst grundsätzli ch keine allgemeinpolitischen Angelegenheiten des 
Bundes oder der Länder. 
2. Kann eine Art Fahne gehisst werden?       
Die Zuständigkeit zur Beflaggung von Dienstgebäuden ist im Gesetz über das öffentliche 
Flaggen des Landes NRW und für die Stadt Köln in eine r städtischen Richtlinie geregelt. 
Eine öffentliche Beflaggung ist möglich, wenn sie für erforderlich gehalten wird. Sie erfolgt 
in der Regel nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag bzw. auf der 
Grundlage einer entsprechenden Reglung des Landes. So ging dem Hissen der ukraini-
schen Flagge am Historischen Rathaus sowohl eine Abstimmung im Deutschen Städtetag 
als auch ein Erlass des Innenministeriums NRW vom 8. März 2022 voraus. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0125/2023
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
23.01.2023
Erstellt
11.01.2023 10:21