0125/2023
Solidarität Iran - Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hooghoughi (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022 (TOP 9.3.1)
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2181 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 23.01.2023 0125/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Solidarität Iran - Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hooghoughi (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022 (TOP 9.3.1) Bezirksvertreter Hooghoughi erklärt, dass der Stadtbezirk Kalk ein zentraler Knotenpunkt für Menschen ist, die Behördengänge machen müssen, viele davon mit Fluchtgeschichte. Viele dieser Menschen kommen aus dem Iran. Im Iran lassen derzeit viele Leute ihr Leben im Kampf für ihre Rechte. Er wünscht sich, dass diese Menschen in Nähe von öffentlichen Ge- bäuden sehen können, dass man solidarisch ist mit ihnen. Er möchte dass die Bezirksvertre- tung Kalk zeigt, dass sie hinter diesen Menschen steht. Er stellt folgende Fragen: 1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung hier? 2. Kann eine Art Fahne gehisst werden? Antwort der Verwaltung: 1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung hier? Die Gemeinde ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Zum Wirkungskreis einer Gemeinde gehören die Angelegenheiten, die einen Bezug zum Ge- meindegebiet haben, sofern die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Diese Kompetenz umfasst grundsätzli ch keine allgemeinpolitischen Angelegenheiten des Bundes oder der Länder. 2. Kann eine Art Fahne gehisst werden? Die Zuständigkeit zur Beflaggung von Dienstgebäuden ist im Gesetz über das öffentliche Flaggen des Landes NRW und für die Stadt Köln in eine r städtischen Richtlinie geregelt. Eine öffentliche Beflaggung ist möglich, wenn sie für erforderlich gehalten wird. Sie erfolgt in der Regel nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag bzw. auf der Grundlage einer entsprechenden Reglung des Landes. So ging dem Hissen der ukraini- schen Flagge am Historischen Rathaus sowohl eine Abstimmung im Deutschen Städtetag als auch ein Erlass des Innenministeriums NRW vom 8. März 2022 voraus. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0125/2023
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 10:21