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2451/2021

Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2020/21

Mitteilung Ausschuss 12.08.2021

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Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen SJ 2020_21

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Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen SJ 2020_21

32605 Zeichen

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1 
 
 
Inhalt  
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (AO-SF) ............................................................ 2 
Armut und sonderpädagogischer Förderbedarf ................................................................................................. 4 
Bedarfsfeststellungen nehmen weiter zu (Förderquote). ................................................................................... 5 
Förderquote steigt in allen Förderbereichen, außer Sehen. ............................................................................... 6 
52% der förderbedürftigen Lernenden wird zieldifferent gefördert. ................................................................. 7 
Gemeinsames Lernen nimmt weiter zu (Inklusionsquote). ................................................................................ 8 
Inklusionsquote steigt in allen Förderbereichen. ................................................................................................ 9 
Lernen an Förderschulen seit dem SJ 17/18 unverändert (Exklusionsquote). .................................................... 9 
Exklusionsquote sinkt bis zum SJ 17/18 v.a. im Förderbereich Lernen. .............................................................. 9 
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen ................................................................ 11 
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen .................................................................. 11 
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung ............................................ 12 
Mehr als 75% der Lernenden mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen . 13 
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) ............................ 14 
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen .............................................................. 16 
 
4.915 4.924 4.835 4.786 4.868 4.822 4.620 4.387 4.192 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 3.659 3.659 
697 709 727 798 955 1.028 1.177 1.637 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793 
4.227 4.447 
05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 1 5/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach Lernort 
Lernende an Förderschulen Lernende an Regelschulen 
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen  
Lernende mit sonderpädagogischem  Unterstützungsbedarf; Stand: SJ 2020/21

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2 
 
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (AO-SF) 
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule 
für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische F örderung - AO-SF) regelt das 
Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.  
Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW . 
Dies sind als unmittelbare Schulaufsichtsbehörden für Köln das Schulamt für die Stadt Köln 
für Grund- und Hauptschulen sowie die Bezirksregier ung für alle anderen Schulformen. Sie 
entscheiden über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den 
Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte und d ie Notwendigkeit zieldifferenter 
Förderung (§ 10 AO-SF NRW). 
Zur Eröffnung des Verfahrens  stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der 
Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF). 
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der  Schule eröffnet werden, wenn der 
Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung) unterrichtet 
werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an son derpädagogischer Unterstützung im 
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklun g, der mit einer Selbst- oder 
Fremdgefährdung einhergeht. 
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt 
Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst  stellen, wenn der Lernende die 
Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse 
6 ist ein Antrag nicht mehr möglich. In den übrigen Förderschwerpunkten ist nach Abschluss 
der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen (§ 12 AO-SF). 
Zur Ermittlung des Bedarfs  an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e 
Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der 
allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung 
der individuellen Situation des Lernenden feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten 
darstellen (§ 13 AO-SF).  
Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu 
einem Gespräch ein. Sie informieren die Eltern im A uftrag der Schulaufsichtsbehörde über 
den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote. 
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für 
erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung  durch die untere Gesundheitsbehörde 
(Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes,  Beurteilung der allgemeinen 
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane, 
Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im 
Einzelnen (§§ 4 bis 8 AO-SF):  
- Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher 
und langdauernder Art sind

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3 
 
- Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit 
erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der 
Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische 
Maßnahmen behoben werden kann 
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein 
Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass er im Unterricht nicht oder 
nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der 
Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist 
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen 
dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen 
des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, 
Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden 
psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens 
- Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven 
Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig 
beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der 
Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der 
Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt 
- Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von 
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist 
- Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder 
Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4 
 
Armut und sonderpädagogischer Förderbedarf 
75% der sonderpädagogisch geförderten Lernenden wer den auf Grund einer Lern – 
und Entwicklungsbeeinträchtigung  unterstützt (LE, ES, SQ: die sich häufig gegenseit ig 
bedingen oder wechselseitig verstärken). Sie wachsen häufig in  familialen Risikolagen auf. 
Armut in Verbindung mit sozialer Benachteiligung, g roßer Distanz zu Bildungs- und 
Erziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögeru ngen aufgrund von fehlenden 
Anregungen und verlässlichen Bindungen 1.  
Die nachfolgenden Daten weisen auf eine überdurchsc hnittliche Betroffenheit von 
ausländischen Lernenden hin, wofür in erster Linie die in dieser Bevölkerungsgruppe 
kumulierenden sozioökonomischen Härten verantwortli ch sind.2 So wird bei ausländischen 
Lernenden, dies sind laut Schulstatistik Lernende o hne deutschen Pass, häufiger ein 
Förderbedarf festgestellt (14,1%) als im Durchschni tt aller Lernenden (8,9%). Besonders 
groß sind die Unterschiede bei den Förderschwerpunk ten Lernen (6,4% zu 2,5%) und 
geistige Entwicklung (1,9% zu 1%).  
Bei Lernenden mit nicht-deutscher Familiensprache w ird etwas häufiger ein Förderbedarf 
festgestellt (9,9%) als im Durchschnitt aller Lernenden (8,9%) und bei Lernenden mit eigener 
Zuwanderung deutlich häufiger (12,3%). Auffällig is t die überproportionale Betroffenheit der 
selbst zugewanderten jungen Menschen im Förderschwerpunkt Lernen (5,3% zu 2,5%). 
Bei ausländischen Lernenden sowie bei Lernenden mit  Zuwanderungsgeschichte (nicht-
deutsche Familiensprache und/oder eigene Zuwanderun g) wird außerdem häufiger eine 
nachhaltige Störung im Gebrauch der Sprache festges tellt, die nicht alleine durch 
außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.  
Tab. 1: Förderquote differenziert nach den Merkmale n Rechtsstatus (ausländisch/ 
deutsch) und Zuwanderungsgeschichte (hier: Familien sprache, eigene Zuwanderung) 
 
                                                           
1 https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Sonderp%C3%A4dagogische_F%C3%B6rderschwerpunkte_in_NRW  
(abgerufen am 28.06.2021), Seiten 11 und 41 
2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45 
alle 
Lernenden 
Ausländer 
innen 
nicht- 
deutsche 
Familien- 
sprache 
eigene 
Zuwand- 
erung 
Lernen 2,5% 6,4% 3,8% 5,3% 
Emotionale und soziale Entwicklung 2,5% 2,3% 1,7% 1,9% 
Sprache 1,7% 2,3% 2,4% 2,3% 
Körperliche und motorische Entwicklung 0,7% 0,5% 0,5% 0 ,7% 
Geistige Entwicklung 1,0% 1,9% 1,1% 1,3% 
Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4% 0,7% 
Sehen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 
Förderquote (Lernende mit sonderpädagigschem 
Unterstützungsbedarf in % von allen Lernenden) 8,9% 14,1% 9,9% 12,3% 
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 8.106 2.082 3.320 1.526 
Lernende insgesamt 91.592 14.818 33.657 12.400 
2020/21

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5 
 
Bedarfsfeststellungen nehmen weiter zu (Förderquote). 
Im SJ 20/21 hatten insgesamt 8.106 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 05/ 06 waren es 5.612 Lernende; dies 
entspricht einem Anstieg um 2.494 Lernende oder um 44,4%. 
Die Förderquote  belief sich auf 8,9% und ist seit dem SJ 05/06 (6,1%) kontinuierlich 
gestiegen. Der bisher stärkste Anstieg hat zum SJ 1 9/20 stattgefunden (plus 0,5 
Prozentpunkte oder plus 458 Lernende).  
Hier stellt sich die Frage nach den Ursachen  einer Entwicklung, in der für immer mehr 
Lernende eine fehlende Passung zwischen individueller Lernmöglich keit und dem 
Bildungssystem festgestellt wird. Für die Ursachenforschung wären in Ableitung aus der 
Zuständigkeit für das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in 
erster Linie die Schulaufsichtsbehörden gefragt.  
Diese Entwicklung gilt es außerdem vor dem Hintergr und der äußerst angespannten 
Raumsituation an Kölner Schulen  genau zu beobachten. Bislang hat der Schulträger i m 
Einvernehmen mit den Schulleitungen eine Begrenzung  der Klassengrößen im 
Gemeinsamen Lernen auf den Klassenfrequenzrichtwert  im Durchschnitt der Klassen 
beschließen können.  
 
  
92.684 91.376 90.359 89.011 88.661 
85.783 86.134 86.031 86.213 86.985 87.408 89.319 90.341 90.746 91.138 91.592 
5.612 5.633 5.562 5.584 5.823 5.850 5.797 6.024 6.289 6.625 6.788 6.967 7.237 7.428 7.886 
8.106 
6,1% 6,2% 6,2% 6,3% 
6,6% 
6,8% 6,7% 
7,0% 
7,3% 
7,6% 
7,8% 7,8% 
8,0% 
8,2% 
8,7% 
8,9% 
5,0% 
5,5% 
6,0% 
6,5% 
7,0% 
7,5% 
8,0% 
8,5% 
9,0% 
9,5% 
0
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
80.000 
90.000 
100.000 
05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 1 5/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 
Abb. 2: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Lernende insgesamt Lernende mit Förderbedarf Förderquote

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6 
 
Förderquote steigt in allen Förderbereichen, außer Sehen. 
Eine Differenzierung der Daten nach dem Förderschwerpunkt zeigt, dass die Förderbereiche 
Lernen (2,5%), emotionale und soziale Entwicklung (2,5%) und Sprache (1,7%) die höchsten 
Förderquoten aufweisen. Insgesamt beläuft sich die Förderquote für Lern- und 
Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,7% und damit a uf 75% der Gesamt-Förderquote 
(8,9%). 
Seit dem SJ 05/06 haben sich die Förderquoten der Förderbereiche emotionale und soziale 
Entwicklung  (seit dem SJ 17/18 auf hohem Niveau stagnierend), Sprache, geistige 
Entwicklung und Hören/Kommunikation mindestens verd oppelt . Der Anteil der 
Lernenden mit körperlichen und motorischen Entwicklungsbeeinträchtigungen ist geringfügig 
(um 0,1 Prozentpunkte) gestiegen und der Anteil der Lernenden mit Sehbeeinträchtigungen 
liegt im gesamten Zeitraum bei 0,1%. 
Neben den stark ansteigenden Förderquoten einiger F örderschwerpunkte ist die Tatsache 
bemerkenswert, dass der Anteil der Lernenden mit Lernbeeinträchtigungen  nach einem 
jahrelangen Trend des Rückgangs bis zum SJ 16/17, z unächst leicht und seit zwei Jahren 
so deutlich gestiegen ist, dass das Niveau des SJ 05/06 nahezu wieder erreicht ist . 
 
  
2,7% 
1,1% 
0,8% 
0,6% 
0,5% 
0,2% 
0,1% 
2,5% 2,5% 
1,7% 
0,7% 
1,0% 
0,4% 
0,1% 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Abb. 3: Förderquote nach Förderschwerpunkt 
05/06 09/10 13/14 17/18 18/19 19/20 20/21 
Vergleich mit 
SJ 2005/06 
Vergleich mit 
Vorjahr 
LE 2.467 2.192 2.333 -134 141 
ES 1.054 2.285 2.262 1.208 -23 
SQ 722 1.448 1.522 800 74 
KM 582 703 685 103 -18 
GG 484 834 886 402 52 
HK 216 342 339 123 -3 
SE 87 82 79 -8 -3 
insg. 5.612 7.886 8.106 2.494 220 
Anzahl der Lernenden mit Unterstützungsbedarf 
SJ 2020/21 
 SJ 2005/06 SJ 2019/20

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7 
 
52% der förderbedürftigen Lernenden wird zieldifferent gefördert. 
Bei zielgleicher Förderung hat die Sonderpädagogik das Ziel, die Lernenden zu den 
Bildungsabschlüssen der allgemeinen Schule zu führen. Die  zieldifferente Förderung führt 
zu eigenen Abschlüssen in den Bildungsgängen Lernen oder geistige Entwicklung. 
Im SJ 20/21 wurden 51,6% der förderbedürftigen Lernenden zieldifferent  unterrichtet; 
davon drei Viertel im Bildungsgang Lernen und ein V iertel im Bildungsgang geistige 
Entwicklung. Neben der stets zieldifferenten Förder ung in den Förderschwerpunkten 
Lernen  und geistige Entwicklung  kann die Schulaufsichtsbehörde den Bildungsgang 
Lernen  auch für die Förderschwerpunkte emotionale und soz iale Entwicklung (15,6%), 
Sprache (15,8%), körperlich-motorische Entwicklung (19,9%), Hören und Kommunikation 
(23,6%) sowie Sehen (15.2%) festlegen. Der Bildungsgang geistige Entwicklung  kann 
außer im gleichnamigen Förderschwerpunkt in den För derschwerpunkten körperlich-
motorische Entwicklung (18,7%), Hören und Kommunika tion (3,5%) sowie Sehen (6,3%) 
festgelegt werden (Abb. 4 a). 
Seit dem SJ 13/14 hat sich der Anteil der zieldiffe rent geförderten Lernenden in den 
Förderbereichen emotionale und soziale Entwicklung (von 5,1% auf 15,6%) sowie Sprache 
(von 3,3% auf 15,8%) vervielfacht, was den Anstieg der Lernenden mit Bildungsgang Lernen 
(2. Förderschwerpunkt) von 5,2% im SJ 13/14 auf 10, 1% im SJ 20/21 erklärt. Seit dem SJ 
19/20 wird diese Entwicklung durch den Anstieg der Lernenden mit 1. Förderschwerpunkt 
Lernen verstärkt (Abb. 4). Wie sich dieser Anstieg auf die Entwicklung der Abgänge ohne 
Hauptschulabschluss  (darunter 40% mit einem sonderpädagogischen Abschl uss) in 
Zukunft auswirken wird, bleibt abzuwarten.

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8 
 
Gemeinsames Lernen nimmt weiter zu (Inklusionsquote). 
Die Differenzierung der Förderquote nach dem Lernort gibt Aufschluss darüber, wie sich die 
Förderbedarfe an Regelschulen (Inklusionsquote) und  Förderschulen (Exklusionsquote) 
entwickeln. So wurden im SJ 20/21 von den 8.106 Ler nenden mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,9%) 3.659 an e iner Kölner Förderschule 3 
(Exklusionsquote: 4,0%) und 4.447 an einer Kölner R egelschule (Inklusionsquote: 4,9%) 
unterrichtet.  
Seit dem SJ 05/06 hat sich die Inklusionsquote bis auf 4,9% vervielfacht  (SJ 05/06: 0,8% 
oder 1,2% im SJ 10/11). Somit wurden im SJ 20/21 3. 419 Lernenden mit 
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mehr an Re gelschulen unterrichtet als im SJ 
10/11. Somit macht sich die Zunahme der Förderquote seit dem SJ 17/18 ausschließlich im 
Gemeinsamen Lernen der Regelschulen bemerkbar (Anst ieg der Inklusionsquote und 
konstante Exklusionsquote). 
 
                                                           
3 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 796 Lernende (oder 22%) eine Förderschule des Landschaftsverbandes 
Rheinland (Sprache Sek. I, körperlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigungen). Im Vergleich mit dem Vorjahr 
sank die Schülerzahl an den Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland um insgesamt 14 Lernende.

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9 
 
Inklusionsquote steigt in allen Förderbereichen. 
Seit dem SJ 10/11 hat sich die Anzahl der Lernenden  im Gemeinsamen Lernen in etwa 
verdoppelt (körperlich-motorische Entwicklung), in etwa verdreifacht (emotionale und soziale 
Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung) oder so gar verfünffacht (Lernen, Hören und 
Kommunikation). 
 
Lernen an Förderschulen seit dem SJ 17/18 unverändert 
(Exklusionsquote). 
Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 17/18 auf 4%  gesunken (SJ 05/06: 5,3% oder 5,6% im 
SJ 10/11) und verharrt seit 4 Jahren auf diesem Niveau . Dies entspricht einem Rückgang 
der Lernenden an Förderschulen um 1.163 Lernende oder um 24% seit dem SJ 10/11 (siehe 
Abb. 5). 
Exklusionsquote sinkt bis zum SJ 17/18 v.a. im Förderbereich Lernen.  
Die Exklusionsquote Lernen  ist seit dem Schuljahr 10/11 von 2,3% auf 0,9% gesunken; das 
entspricht einem Rückgang der Schülerzahl um 1.148 Lernende oder um 58%. Ebenfalls, 
wenn auch deutlich weniger stark, sind die Exklusio nsquoten in den Förderschwerpunkten 
Sprache  (von 0,9% auf 0,7%; minus 86 Lernende oder minus 12%), körperlich-motorische 
Entwicklung  (von 0,5% auf 0,4%; minus 88 Lernende oder minus 1 9%) und Sehen  (von 
0,1% auf 0,04%; minus 26 Lernende oder minus 39%) gesunken (siehe Abb. 6).

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10 
 
In den Förderbereichen emotionale und soziale Entwi cklung sowie Hören und 
Kommunikation sind die Exklusionsquoten in den Verg leichsjahren 20/21 und 10/11 
identisch, was aufgrund der steigenden Gesamtschüle rzahlen mit einer Zunahme der 
Lernenden an den Förderschulen  verbunden war: emotionale und soziale Entwicklung  
(plus 76 Lernende oder plus 8,4%), Hören und Kommunikation  (plus 26 Lernende oder 
plus 13%). Ein Anstieg der Exklusionsquote ist alle in für den Förderschwerpunkt geistige 
Entwicklung  feststellbar (von 0,58% im SJ 10/11 auf 0,63% im S J 20/21). Die Zahl der 
Lernenden mit geistigen Beeinträchtigungen an Förderschulen ist um 83 Lernende gestiegen 
(plus 17%); allein im Vorjahresvergleich um 35 (plus 6,4%) (siehe Abb. 6 und 7).   
 
Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regels chulen, die teils weit über den 
Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen hinausgehen, werden auch deutschlandweit 
beobachtet. Als denkbare Begründungen dieser Entwicklung werden zum Beispiel diskutiert: 
• Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen. 
• Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden,  erhalten sie mehr 
Ressourcen; sogenanntes „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“. 
• Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich  verbessert. 
• Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.4 
  
                                                           
4 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive-
Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 28.06.2021) 
2.276 
793 
649 
476 440 
201 
80 
813 
977 
647 
374 
580 
228 
40 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Abb. 7: Lernende an Förderschulen nach Förderschwerpunkt 
2005/06 2010/11 2014/15 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11 
 
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen 
Vom SJ 08/09 bis zum SJ 14/15 hat sich die Zahl der Wechsel von einer Förderschule  zu 
einer Regelschule  auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither zwischen 89 und 124 . 
Bezogen auf die Anzahl der Lernenden an Förderschul en (Wechselquote) schwankt der 
Anteil der Wechsel zwischen 2,4% im SJ 16/17 und 3,4% im SJ 20/21 . Im SJ 20/21 haben 
65% der Wechsel beim Übergang in die weiterführende Schule stattgefunden. 
Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule  zu einer Förderschule  hat sich bis zum SJ 
14/15 auf 155 Wechsel halbiert. Seitdem schwankt di e Zahl der Wechsel zwischen 219 im 
SJ 17/18 und 281 im SJ 19/20. Bezogen auf die Anzah l der Lernenden im Gemeinsamen 
Lernen schwankt der Anteil der Wechsel zwischen 6,3% im SJ 20/21  und 9,3% im SJ 15/16. 
Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule 
 
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen 
An 90 Grundschulen lernt mindestens ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der 
Anteil der Lernenden mit festgestelltem sonderpädag ogischem Förderbedarf an allen 
Lernenden einer Grundschule reicht von 0% bis 34%.  
Maximal ein bis zwei Kinder mit dem Förderschwerpun kt Sehen oder ein bis drei Kinder mit 
dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuc hen gemeinsam eine 
Grundschule. Bei allen anderen Förderschwerpunkten sind gewisse Bündelungen an 
Schulen feststellbar. So lernen 63% der Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen an 29% der 
Schulen mit entsprechenden Beschulungsangeboten (14  von 49 Schulen), 45% der 
Lernenden mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen lernen an 17% der Schulen (8 von 
46 Schulen). Im Bereich Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ist das Bild vergleichbar.  
Tab. 3: Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Grundschulen

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12 
 
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer 
Förderung 
Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulformen  besuchen 
GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamtschulen und Hauptschulen. Am deutlichsten wird 
der Unterschied bei der Schulform der Hauptschulen; während lediglich 9% aller Lernenden 
der Sekundarstufe I an einer Hauptschule lernten wa ren es 21% aller GL-SuS. An 
Gesamtschulen lernten 26% aller Lernenden der Sekun darstufe I aber rund die Hälfte der 
GL-SuS (Realschulen: 24% aller SuS und 25% aller GL-SuS, Gymnasien: 41% aller SuS und 
4% aller GL-SuS) (Abb. 8). 
Der Anteil der Lernenden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf 
aufweisen an der Gesamtschülerschaft einer Schulform (Förderquote nach Schulform ) gibt 
Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die 
Schulgemeinschaften. Diese sind am höchsten bei den  Hauptschulen (12,5% der 
Hauptschülerinnen und Hauptschüler) und den Gesamts chulen (10,4% der 
Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler) (Abb. 8 a).  
Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheid en sich zum Teil erheblich von den 
Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an städtischen Gesamtschulen bis 12% (oder 
28% an der Offenen Schule Köln in privater Trägerschaft); an Hauptschulen bis 18% und an 
Realschulen bis 10%.

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Mehr als 75% der Lernenden mit körperlichen oder geistigen 
Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen 
Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische Entwicklung 
sowie geistige Entwicklung werden überwiegend an Ge samtschulen unterrichtet (89% der 
GG-SuS und 76% der KM-SuS; Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen 
Holweide und die Offene Schule Köln). 
Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen  besuchen häufiger eine Hauptschule 
(30% zu 21%) und seltener eine Gesamtschule (42% zu  51%) als der Durchschnitt der 
Lernenden im Gemeinsamen Lernen. 
Lernende mit sprachlichen Entwicklungsbeeinträchtig ungen besuchen häufiger eine 
Realschule (30%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen (25%). 
 
 
  
9,0% 
20,8% 
29,9% 
17,3% 19,0% 
3,5% 9,7% 
1,7% 
24,0% 
24,9% 
26,3% 
26,3% 
30,2% 
13,5% 1,6% 
27,1% 
15,8% 
26,3% 
50,7% 
41,8% 
50,8% 
50,2% 
76,5% 88,7% 52,5% 
63,2% 
40,7% 
3,6% 2,0% 5,6% 0,5% 6,5% 
18,6% 21,1% 
SuS insgesamt 
(n=49.127) 
SuS mit 
Förderbedarf 
(n=2.643) 
LE 
(n=1.046) 
ES 
(n=815) 
SQ 
(n=410 
KM 
(n=170) 
GG 
(n=124) 
HK 
(n=59) 
SE 
(n=19) 
Abb. 9: Verteilung der Lernenden der Sek. I auf die Schulformen (SJ 2020/21) 
Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium

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Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte 
und Platzangebote) 
In der Regel findet sonderpädagogische Förderung in  der allgemeinen Schule statt (§ 20 
Abs. 2 SchulG). Mit dem Ziel, eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an 
allgemeinen Schulen zu erreichen, hat das Ministeri um für Schule und Bildung NRW die 
Einrichtung von Gemeinsamem Lernen an das Vorliegen  von inhaltlichen, personellen und 
sächlichen Voraussetzungen geknüpft; für die Primar stufe ab dem SJ 21/22 und für die 
weiterführenden Schulen ab dem SJ 19/20. Im Rahmen einer Anhörung im Landtag am 12. 
Mai 2021 wurden die intendierten Qualitätsverbesser ungen kontrovers diskutiert und die 
unzureichende Einbindung des Fachbeirates inklusive schulische Bildung kritisiert. 
Die Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen richtet na ch Anhörung der Schule 
und mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgem einen Schule  (§ 20 Abs. 5 
SchulG) ein, wenn die nachfolgenden Qualitätskriterien erfüllt sind: 
• Schulische Inklusionskonzepte liegen vor oder werd en erarbeitet. 
• Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet. 
• Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt oder erfolgt. 
• Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen. 
Grundsätzlich sind alle Grundschulen  Schulen des Gemeinsamen Lernens 
(Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege). Daher  sind Bündelungsprozesse im 
Gegensatz zum Verfahren für die weiterführenden Sch ulen weder vorgegeben noch 
intendiert. 5 Für die Schuleingangsphase  ist eine systemische Unterstützung in Form einer 
Sockelausstattung mit Lehrkräften für sonderpädagog ische Förderung und mit 
sozialpädagogischen Fachkräften vorgesehen, weil di e Förderbedarfe vielfach noch nicht 
festgestellt sind. Hier besteht ein weiterer wesent licher Unterschied zum Verfahren an 
weiterführenden Schulen, das die personelle Unterst ützung an die Aufnahmezahlen knüpft. 
In den dritten und vierten Klassen  werden pro sechs Lernende Mehrbedarfsstellen 
(Sonderpädagogik und weitere pädagogische Berufsgru ppen) zugesetzt (Runderlass 6 und 
Entwurf der Eckpunkte für die zukünftige Systematik der Ressourcensteuerung im GL in der 
Grundschule). 
Für die weiterführenden Schulen bildet die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ ein wesentliches 
Element der Neuausrichtung und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : Zur 
Unterstützung des Gemeinsamen Lernens erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse 
als Mehrbedarf anerkannt sowie zusätzlich einen Ste llenbedarf, der es ihnen ermöglichen 
würde, durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sollten zum Beispiel aufgrund des 
Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet we rden müssen, so führt das an diesen 
                                                           
5 Bericht des Ministeriums für Schule und Bildung für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags 
Nordrhein-Westfalen am 21. April 2021 zum Thema „Fachbeirat Inklusion“ - Drucksache 17/5033, Seite 3  
6https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erlass_Gemeinsames_Lernen_Grundschul e.pdf  
(abgerufen am 28.06.2021)

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Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen kein 
Gemeinsames Lernen eingerichtet ist (Eckpunkte 7, Runderlass für die zukünftige Systematik 
der zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen 8). 
An den weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lern ens wird die Schüleraufnahme in 
Köln im Einvernehmen der Schulleitungen und dem Sch ulträger auf den 
Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i 
Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4 
SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Klassengrößen (z.B. zwei GL-Klassen mit 
je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29 Ler nenden an einer vierzügigen 
Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig.  
Es ist auch aus der Perspektive schulischer Inklusi on von entscheidender Bedeutung, die 
aktuell bestehenden Schulplatzengpässe zeitnah zu b eheben, da die Qualität im 
Gemeinsamen Lernen sonst zunehmend nachteilig beeinflusst würde, wenn zum Beispiel an 
weiterführenden Schulen mehr als im Durchschnitt drei Lernende mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf pro Zug aufgenommen werden müssen oder  einzelne Lernende höhere 
Wegezeiten zu bewältigen haben, um ein adäquates Schulplatzangebot in Anspruch nehmen 
zu können. 
Im SJ 20/21 wurde an  67 städtischen Grundschulen (von insg. 141) und an  42 städtischen 
Schulen der Sekundarstufe I (an allen Hauptschulen, an 15 von 18 Realschulen un d an 
allen Gesamtschulen)  Plätze im Gemeinsamen Lernen angeboten. Seit der 
„Neuausrichtung der Inklusion an weiterführenden Schulen“ zum SJ 19/20 sind Gymnasien 
keine Orte des Gemeinsamen Lernens mehr und werden Angebote für Lernende mit 
geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen ausschließlich an Gesamtschulen vorgehalten. 
Laut Bilanzierung durch die Inklusionskoordination der Schulaufsicht, die für den Übergang 
von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist, konnten stadtweit 
erneut ausreichend Angebote in der Jahrgangsstufe 5  gemacht werden. Um den Bedarfen 
auch kleinräumig entsprechen zu können, wurden an z ehn Hauptschulen und an fünf 
Realschulen jeweils ein bis zwei Lernende mehr aufg enommen („Überbuchungen“), als es 
für die Einrichtungen von Gemeinsamem Lernen erford erlich gewesen wäre (drei Lernende 
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt pro Eingangsklasse). Im Gegenzug 
sind 17 Plätze für Gemeinsames Lernen, dies ganz überwiegend an Realschulen, unbesetzt 
geblieben. Zum SJ 21/22 wurde das Platzangebot in den Jahrgangsstufen 5 an allen Haupt-
, Real- und Gesamtschulen erneut erhöht, was voraus sichtlich mit einem weiteren Anstieg 
von „Überbuchungen“ an Haupt- und Realschulen verbu nden sein wird. An Gymnasien 
wurden ausschließlich Plätze für Einzelintegrationen angeboten. 
                                                           
7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-
qualitaetskriterien-und  (abgerufen am 28.06.2021) 
8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli 
che_Schulen.pdf  (abgerufen am 28.06.2021)

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Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen 
 
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte: 
 
Kennzahlen: 
Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an 
allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 (entspricht: Inklusionsquote + Exklusionsquote) 
Inklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die 
an Regelschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Exklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, 
die an Förderschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Abkürzungen: 
 
 
LE Lernen 
ES emotionale und soziale Entwicklung 
SQ Sprache 
KM körperliche und motorische Entwicklung 
GG geistige Entwicklung 
HK Hören und Kommunikation 
SE Sehen

Mitteilung Ausschuss

1187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2021 
 2451/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
 
Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2020/21 
Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von ge-
eigneten Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für 
strategische Steuerungsmaßnahmen bieten.  
 
Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen För-
derung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur 
quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben. Gleichwohl eignen sich einige Ergebnisse auch als 
Ausgangspunkt für qualitative Analysen; wie zum Beispiel die Entwicklung der Förderquote und die 
Beteiligung der Schulformen. 
 
Zuletzt wurden die politischen Gremien über Ergebnisse aus dem Inklusionsmonitoring mit dem Stand 
Schuljahr 2019/20 (Session 3210/2020) informiert. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2451/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2021
Erstellt
29.06.2021 12:58