2451/2021
Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2020/21
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Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen SJ 2020_21
32605 Zeichen
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1
Inhalt
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (AO-SF) ............................................................ 2
Armut und sonderpädagogischer Förderbedarf ................................................................................................. 4
Bedarfsfeststellungen nehmen weiter zu (Förderquote). ................................................................................... 5
Förderquote steigt in allen Förderbereichen, außer Sehen. ............................................................................... 6
52% der förderbedürftigen Lernenden wird zieldifferent gefördert. ................................................................. 7
Gemeinsames Lernen nimmt weiter zu (Inklusionsquote). ................................................................................ 8
Inklusionsquote steigt in allen Förderbereichen. ................................................................................................ 9
Lernen an Förderschulen seit dem SJ 17/18 unverändert (Exklusionsquote). .................................................... 9
Exklusionsquote sinkt bis zum SJ 17/18 v.a. im Förderbereich Lernen. .............................................................. 9
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen ................................................................ 11
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen .................................................................. 11
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung ............................................ 12
Mehr als 75% der Lernenden mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen . 13
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) ............................ 14
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen .............................................................. 16
4.915 4.924 4.835 4.786 4.868 4.822 4.620 4.387 4.192 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 3.659 3.659
697 709 727 798 955 1.028 1.177 1.637 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793
4.227 4.447
05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 1 5/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach Lernort
Lernende an Förderschulen Lernende an Regelschulen
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; Stand: SJ 2020/21
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (AO-SF)
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule
für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische F örderung - AO-SF) regelt das
Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW .
Dies sind als unmittelbare Schulaufsichtsbehörden für Köln das Schulamt für die Stadt Köln
für Grund- und Hauptschulen sowie die Bezirksregier ung für alle anderen Schulformen. Sie
entscheiden über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den
Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte und d ie Notwendigkeit zieldifferenter
Förderung (§ 10 AO-SF NRW).
Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der
Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF).
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der Schule eröffnet werden, wenn der
Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung) unterrichtet
werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an son derpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklun g, der mit einer Selbst- oder
Fremdgefährdung einhergeht.
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt
Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der Lernende die
Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse
6 ist ein Antrag nicht mehr möglich. In den übrigen Förderschwerpunkten ist nach Abschluss
der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen (§ 12 AO-SF).
Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e
Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der
allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung
der individuellen Situation des Lernenden feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten
darstellen (§ 13 AO-SF).
Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu
einem Gespräch ein. Sie informieren die Eltern im A uftrag der Schulaufsichtsbehörde über
den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote.
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für
erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde
(Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes, Beurteilung der allgemeinen
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane,
Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im
Einzelnen (§§ 4 bis 8 AO-SF):
- Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher
und langdauernder Art sind
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3
- Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit
erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der
Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische
Maßnahmen behoben werden kann
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein
Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass er im Unterricht nicht oder
nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der
Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen
dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen
des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark,
Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden
psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens
- Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven
Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig
beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der
Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der
Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt
- Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist
- Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder
Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4
Armut und sonderpädagogischer Förderbedarf
75% der sonderpädagogisch geförderten Lernenden wer den auf Grund einer Lern –
und Entwicklungsbeeinträchtigung unterstützt (LE, ES, SQ: die sich häufig gegenseit ig
bedingen oder wechselseitig verstärken). Sie wachsen häufig in familialen Risikolagen auf.
Armut in Verbindung mit sozialer Benachteiligung, g roßer Distanz zu Bildungs- und
Erziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögeru ngen aufgrund von fehlenden
Anregungen und verlässlichen Bindungen 1.
Die nachfolgenden Daten weisen auf eine überdurchsc hnittliche Betroffenheit von
ausländischen Lernenden hin, wofür in erster Linie die in dieser Bevölkerungsgruppe
kumulierenden sozioökonomischen Härten verantwortli ch sind.2 So wird bei ausländischen
Lernenden, dies sind laut Schulstatistik Lernende o hne deutschen Pass, häufiger ein
Förderbedarf festgestellt (14,1%) als im Durchschni tt aller Lernenden (8,9%). Besonders
groß sind die Unterschiede bei den Förderschwerpunk ten Lernen (6,4% zu 2,5%) und
geistige Entwicklung (1,9% zu 1%).
Bei Lernenden mit nicht-deutscher Familiensprache w ird etwas häufiger ein Förderbedarf
festgestellt (9,9%) als im Durchschnitt aller Lernenden (8,9%) und bei Lernenden mit eigener
Zuwanderung deutlich häufiger (12,3%). Auffällig is t die überproportionale Betroffenheit der
selbst zugewanderten jungen Menschen im Förderschwerpunkt Lernen (5,3% zu 2,5%).
Bei ausländischen Lernenden sowie bei Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte (nicht-
deutsche Familiensprache und/oder eigene Zuwanderun g) wird außerdem häufiger eine
nachhaltige Störung im Gebrauch der Sprache festges tellt, die nicht alleine durch
außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.
Tab. 1: Förderquote differenziert nach den Merkmale n Rechtsstatus (ausländisch/
deutsch) und Zuwanderungsgeschichte (hier: Familien sprache, eigene Zuwanderung)
1 https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Sonderp%C3%A4dagogische_F%C3%B6rderschwerpunkte_in_NRW
(abgerufen am 28.06.2021), Seiten 11 und 41
2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45
alle
Lernenden
Ausländer
innen
nicht-
deutsche
Familien-
sprache
eigene
Zuwand-
erung
Lernen 2,5% 6,4% 3,8% 5,3%
Emotionale und soziale Entwicklung 2,5% 2,3% 1,7% 1,9%
Sprache 1,7% 2,3% 2,4% 2,3%
Körperliche und motorische Entwicklung 0,7% 0,5% 0,5% 0 ,7%
Geistige Entwicklung 1,0% 1,9% 1,1% 1,3%
Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4% 0,7%
Sehen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1%
Förderquote (Lernende mit sonderpädagigschem
Unterstützungsbedarf in % von allen Lernenden) 8,9% 14,1% 9,9% 12,3%
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 8.106 2.082 3.320 1.526
Lernende insgesamt 91.592 14.818 33.657 12.400
2020/21
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5
Bedarfsfeststellungen nehmen weiter zu (Förderquote).
Im SJ 20/21 hatten insgesamt 8.106 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 05/ 06 waren es 5.612 Lernende; dies
entspricht einem Anstieg um 2.494 Lernende oder um 44,4%.
Die Förderquote belief sich auf 8,9% und ist seit dem SJ 05/06 (6,1%) kontinuierlich
gestiegen. Der bisher stärkste Anstieg hat zum SJ 1 9/20 stattgefunden (plus 0,5
Prozentpunkte oder plus 458 Lernende).
Hier stellt sich die Frage nach den Ursachen einer Entwicklung, in der für immer mehr
Lernende eine fehlende Passung zwischen individueller Lernmöglich keit und dem
Bildungssystem festgestellt wird. Für die Ursachenforschung wären in Ableitung aus der
Zuständigkeit für das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in
erster Linie die Schulaufsichtsbehörden gefragt.
Diese Entwicklung gilt es außerdem vor dem Hintergr und der äußerst angespannten
Raumsituation an Kölner Schulen genau zu beobachten. Bislang hat der Schulträger i m
Einvernehmen mit den Schulleitungen eine Begrenzung der Klassengrößen im
Gemeinsamen Lernen auf den Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Klassen
beschließen können.
92.684 91.376 90.359 89.011 88.661
85.783 86.134 86.031 86.213 86.985 87.408 89.319 90.341 90.746 91.138 91.592
5.612 5.633 5.562 5.584 5.823 5.850 5.797 6.024 6.289 6.625 6.788 6.967 7.237 7.428 7.886
8.106
6,1% 6,2% 6,2% 6,3%
6,6%
6,8% 6,7%
7,0%
7,3%
7,6%
7,8% 7,8%
8,0%
8,2%
8,7%
8,9%
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
7,5%
8,0%
8,5%
9,0%
9,5%
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 1 5/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21
Abb. 2: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Lernende insgesamt Lernende mit Förderbedarf Förderquote
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6
Förderquote steigt in allen Förderbereichen, außer Sehen.
Eine Differenzierung der Daten nach dem Förderschwerpunkt zeigt, dass die Förderbereiche
Lernen (2,5%), emotionale und soziale Entwicklung (2,5%) und Sprache (1,7%) die höchsten
Förderquoten aufweisen. Insgesamt beläuft sich die Förderquote für Lern- und
Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,7% und damit a uf 75% der Gesamt-Förderquote
(8,9%).
Seit dem SJ 05/06 haben sich die Förderquoten der Förderbereiche emotionale und soziale
Entwicklung (seit dem SJ 17/18 auf hohem Niveau stagnierend), Sprache, geistige
Entwicklung und Hören/Kommunikation mindestens verd oppelt . Der Anteil der
Lernenden mit körperlichen und motorischen Entwicklungsbeeinträchtigungen ist geringfügig
(um 0,1 Prozentpunkte) gestiegen und der Anteil der Lernenden mit Sehbeeinträchtigungen
liegt im gesamten Zeitraum bei 0,1%.
Neben den stark ansteigenden Förderquoten einiger F örderschwerpunkte ist die Tatsache
bemerkenswert, dass der Anteil der Lernenden mit Lernbeeinträchtigungen nach einem
jahrelangen Trend des Rückgangs bis zum SJ 16/17, z unächst leicht und seit zwei Jahren
so deutlich gestiegen ist, dass das Niveau des SJ 05/06 nahezu wieder erreicht ist .
2,7%
1,1%
0,8%
0,6%
0,5%
0,2%
0,1%
2,5% 2,5%
1,7%
0,7%
1,0%
0,4%
0,1%
LE ES SQ KM GG HK SE
Abb. 3: Förderquote nach Förderschwerpunkt
05/06 09/10 13/14 17/18 18/19 19/20 20/21
Vergleich mit
SJ 2005/06
Vergleich mit
Vorjahr
LE 2.467 2.192 2.333 -134 141
ES 1.054 2.285 2.262 1.208 -23
SQ 722 1.448 1.522 800 74
KM 582 703 685 103 -18
GG 484 834 886 402 52
HK 216 342 339 123 -3
SE 87 82 79 -8 -3
insg. 5.612 7.886 8.106 2.494 220
Anzahl der Lernenden mit Unterstützungsbedarf
SJ 2020/21
SJ 2005/06 SJ 2019/20
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52% der förderbedürftigen Lernenden wird zieldifferent gefördert.
Bei zielgleicher Förderung hat die Sonderpädagogik das Ziel, die Lernenden zu den
Bildungsabschlüssen der allgemeinen Schule zu führen. Die zieldifferente Förderung führt
zu eigenen Abschlüssen in den Bildungsgängen Lernen oder geistige Entwicklung.
Im SJ 20/21 wurden 51,6% der förderbedürftigen Lernenden zieldifferent unterrichtet;
davon drei Viertel im Bildungsgang Lernen und ein V iertel im Bildungsgang geistige
Entwicklung. Neben der stets zieldifferenten Förder ung in den Förderschwerpunkten
Lernen und geistige Entwicklung kann die Schulaufsichtsbehörde den Bildungsgang
Lernen auch für die Förderschwerpunkte emotionale und soz iale Entwicklung (15,6%),
Sprache (15,8%), körperlich-motorische Entwicklung (19,9%), Hören und Kommunikation
(23,6%) sowie Sehen (15.2%) festlegen. Der Bildungsgang geistige Entwicklung kann
außer im gleichnamigen Förderschwerpunkt in den För derschwerpunkten körperlich-
motorische Entwicklung (18,7%), Hören und Kommunika tion (3,5%) sowie Sehen (6,3%)
festgelegt werden (Abb. 4 a).
Seit dem SJ 13/14 hat sich der Anteil der zieldiffe rent geförderten Lernenden in den
Förderbereichen emotionale und soziale Entwicklung (von 5,1% auf 15,6%) sowie Sprache
(von 3,3% auf 15,8%) vervielfacht, was den Anstieg der Lernenden mit Bildungsgang Lernen
(2. Förderschwerpunkt) von 5,2% im SJ 13/14 auf 10, 1% im SJ 20/21 erklärt. Seit dem SJ
19/20 wird diese Entwicklung durch den Anstieg der Lernenden mit 1. Förderschwerpunkt
Lernen verstärkt (Abb. 4). Wie sich dieser Anstieg auf die Entwicklung der Abgänge ohne
Hauptschulabschluss (darunter 40% mit einem sonderpädagogischen Abschl uss) in
Zukunft auswirken wird, bleibt abzuwarten.
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Gemeinsames Lernen nimmt weiter zu (Inklusionsquote).
Die Differenzierung der Förderquote nach dem Lernort gibt Aufschluss darüber, wie sich die
Förderbedarfe an Regelschulen (Inklusionsquote) und Förderschulen (Exklusionsquote)
entwickeln. So wurden im SJ 20/21 von den 8.106 Ler nenden mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,9%) 3.659 an e iner Kölner Förderschule 3
(Exklusionsquote: 4,0%) und 4.447 an einer Kölner R egelschule (Inklusionsquote: 4,9%)
unterrichtet.
Seit dem SJ 05/06 hat sich die Inklusionsquote bis auf 4,9% vervielfacht (SJ 05/06: 0,8%
oder 1,2% im SJ 10/11). Somit wurden im SJ 20/21 3. 419 Lernenden mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mehr an Re gelschulen unterrichtet als im SJ
10/11. Somit macht sich die Zunahme der Förderquote seit dem SJ 17/18 ausschließlich im
Gemeinsamen Lernen der Regelschulen bemerkbar (Anst ieg der Inklusionsquote und
konstante Exklusionsquote).
3 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 796 Lernende (oder 22%) eine Förderschule des Landschaftsverbandes
Rheinland (Sprache Sek. I, körperlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigungen). Im Vergleich mit dem Vorjahr
sank die Schülerzahl an den Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland um insgesamt 14 Lernende.
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Inklusionsquote steigt in allen Förderbereichen.
Seit dem SJ 10/11 hat sich die Anzahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen in etwa
verdoppelt (körperlich-motorische Entwicklung), in etwa verdreifacht (emotionale und soziale
Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung) oder so gar verfünffacht (Lernen, Hören und
Kommunikation).
Lernen an Förderschulen seit dem SJ 17/18 unverändert
(Exklusionsquote).
Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 17/18 auf 4% gesunken (SJ 05/06: 5,3% oder 5,6% im
SJ 10/11) und verharrt seit 4 Jahren auf diesem Niveau . Dies entspricht einem Rückgang
der Lernenden an Förderschulen um 1.163 Lernende oder um 24% seit dem SJ 10/11 (siehe
Abb. 5).
Exklusionsquote sinkt bis zum SJ 17/18 v.a. im Förderbereich Lernen.
Die Exklusionsquote Lernen ist seit dem Schuljahr 10/11 von 2,3% auf 0,9% gesunken; das
entspricht einem Rückgang der Schülerzahl um 1.148 Lernende oder um 58%. Ebenfalls,
wenn auch deutlich weniger stark, sind die Exklusio nsquoten in den Förderschwerpunkten
Sprache (von 0,9% auf 0,7%; minus 86 Lernende oder minus 12%), körperlich-motorische
Entwicklung (von 0,5% auf 0,4%; minus 88 Lernende oder minus 1 9%) und Sehen (von
0,1% auf 0,04%; minus 26 Lernende oder minus 39%) gesunken (siehe Abb. 6).
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In den Förderbereichen emotionale und soziale Entwi cklung sowie Hören und
Kommunikation sind die Exklusionsquoten in den Verg leichsjahren 20/21 und 10/11
identisch, was aufgrund der steigenden Gesamtschüle rzahlen mit einer Zunahme der
Lernenden an den Förderschulen verbunden war: emotionale und soziale Entwicklung
(plus 76 Lernende oder plus 8,4%), Hören und Kommunikation (plus 26 Lernende oder
plus 13%). Ein Anstieg der Exklusionsquote ist alle in für den Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung feststellbar (von 0,58% im SJ 10/11 auf 0,63% im S J 20/21). Die Zahl der
Lernenden mit geistigen Beeinträchtigungen an Förderschulen ist um 83 Lernende gestiegen
(plus 17%); allein im Vorjahresvergleich um 35 (plus 6,4%) (siehe Abb. 6 und 7).
Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regels chulen, die teils weit über den
Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen hinausgehen, werden auch deutschlandweit
beobachtet. Als denkbare Begründungen dieser Entwicklung werden zum Beispiel diskutiert:
• Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen.
• Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr
Ressourcen; sogenanntes „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“.
• Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert.
• Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.4
4 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive-
Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 28.06.2021)
2.276
793
649
476 440
201
80
813
977
647
374
580
228
40
LE ES SQ KM GG HK SE
Abb. 7: Lernende an Förderschulen nach Förderschwerpunkt
2005/06 2010/11 2014/15 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
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Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen
Vom SJ 08/09 bis zum SJ 14/15 hat sich die Zahl der Wechsel von einer Förderschule zu
einer Regelschule auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither zwischen 89 und 124 .
Bezogen auf die Anzahl der Lernenden an Förderschul en (Wechselquote) schwankt der
Anteil der Wechsel zwischen 2,4% im SJ 16/17 und 3,4% im SJ 20/21 . Im SJ 20/21 haben
65% der Wechsel beim Übergang in die weiterführende Schule stattgefunden.
Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule hat sich bis zum SJ
14/15 auf 155 Wechsel halbiert. Seitdem schwankt di e Zahl der Wechsel zwischen 219 im
SJ 17/18 und 281 im SJ 19/20. Bezogen auf die Anzah l der Lernenden im Gemeinsamen
Lernen schwankt der Anteil der Wechsel zwischen 6,3% im SJ 20/21 und 9,3% im SJ 15/16.
Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen
An 90 Grundschulen lernt mindestens ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der
Anteil der Lernenden mit festgestelltem sonderpädag ogischem Förderbedarf an allen
Lernenden einer Grundschule reicht von 0% bis 34%.
Maximal ein bis zwei Kinder mit dem Förderschwerpun kt Sehen oder ein bis drei Kinder mit
dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuc hen gemeinsam eine
Grundschule. Bei allen anderen Förderschwerpunkten sind gewisse Bündelungen an
Schulen feststellbar. So lernen 63% der Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen an 29% der
Schulen mit entsprechenden Beschulungsangeboten (14 von 49 Schulen), 45% der
Lernenden mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen lernen an 17% der Schulen (8 von
46 Schulen). Im Bereich Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ist das Bild vergleichbar.
Tab. 3: Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Grundschulen
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer
Förderung
Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulformen besuchen
GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamtschulen und Hauptschulen. Am deutlichsten wird
der Unterschied bei der Schulform der Hauptschulen; während lediglich 9% aller Lernenden
der Sekundarstufe I an einer Hauptschule lernten wa ren es 21% aller GL-SuS. An
Gesamtschulen lernten 26% aller Lernenden der Sekun darstufe I aber rund die Hälfte der
GL-SuS (Realschulen: 24% aller SuS und 25% aller GL-SuS, Gymnasien: 41% aller SuS und
4% aller GL-SuS) (Abb. 8).
Der Anteil der Lernenden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf
aufweisen an der Gesamtschülerschaft einer Schulform (Förderquote nach Schulform ) gibt
Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die
Schulgemeinschaften. Diese sind am höchsten bei den Hauptschulen (12,5% der
Hauptschülerinnen und Hauptschüler) und den Gesamts chulen (10,4% der
Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler) (Abb. 8 a).
Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheid en sich zum Teil erheblich von den
Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an städtischen Gesamtschulen bis 12% (oder
28% an der Offenen Schule Köln in privater Trägerschaft); an Hauptschulen bis 18% und an
Realschulen bis 10%.
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Mehr als 75% der Lernenden mit körperlichen oder geistigen
Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen
Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische Entwicklung
sowie geistige Entwicklung werden überwiegend an Ge samtschulen unterrichtet (89% der
GG-SuS und 76% der KM-SuS; Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen
Holweide und die Offene Schule Köln).
Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen besuchen häufiger eine Hauptschule
(30% zu 21%) und seltener eine Gesamtschule (42% zu 51%) als der Durchschnitt der
Lernenden im Gemeinsamen Lernen.
Lernende mit sprachlichen Entwicklungsbeeinträchtig ungen besuchen häufiger eine
Realschule (30%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen (25%).
9,0%
20,8%
29,9%
17,3% 19,0%
3,5% 9,7%
1,7%
24,0%
24,9%
26,3%
26,3%
30,2%
13,5% 1,6%
27,1%
15,8%
26,3%
50,7%
41,8%
50,8%
50,2%
76,5% 88,7% 52,5%
63,2%
40,7%
3,6% 2,0% 5,6% 0,5% 6,5%
18,6% 21,1%
SuS insgesamt
(n=49.127)
SuS mit
Förderbedarf
(n=2.643)
LE
(n=1.046)
ES
(n=815)
SQ
(n=410
KM
(n=170)
GG
(n=124)
HK
(n=59)
SE
(n=19)
Abb. 9: Verteilung der Lernenden der Sek. I auf die Schulformen (SJ 2020/21)
Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte
und Platzangebote)
In der Regel findet sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule statt (§ 20
Abs. 2 SchulG). Mit dem Ziel, eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an
allgemeinen Schulen zu erreichen, hat das Ministeri um für Schule und Bildung NRW die
Einrichtung von Gemeinsamem Lernen an das Vorliegen von inhaltlichen, personellen und
sächlichen Voraussetzungen geknüpft; für die Primar stufe ab dem SJ 21/22 und für die
weiterführenden Schulen ab dem SJ 19/20. Im Rahmen einer Anhörung im Landtag am 12.
Mai 2021 wurden die intendierten Qualitätsverbesser ungen kontrovers diskutiert und die
unzureichende Einbindung des Fachbeirates inklusive schulische Bildung kritisiert.
Die Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen richtet na ch Anhörung der Schule
und mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgem einen Schule (§ 20 Abs. 5
SchulG) ein, wenn die nachfolgenden Qualitätskriterien erfüllt sind:
• Schulische Inklusionskonzepte liegen vor oder werd en erarbeitet.
• Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet.
• Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt oder erfolgt.
• Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen.
Grundsätzlich sind alle Grundschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens
(Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege). Daher sind Bündelungsprozesse im
Gegensatz zum Verfahren für die weiterführenden Sch ulen weder vorgegeben noch
intendiert. 5 Für die Schuleingangsphase ist eine systemische Unterstützung in Form einer
Sockelausstattung mit Lehrkräften für sonderpädagog ische Förderung und mit
sozialpädagogischen Fachkräften vorgesehen, weil di e Förderbedarfe vielfach noch nicht
festgestellt sind. Hier besteht ein weiterer wesent licher Unterschied zum Verfahren an
weiterführenden Schulen, das die personelle Unterst ützung an die Aufnahmezahlen knüpft.
In den dritten und vierten Klassen werden pro sechs Lernende Mehrbedarfsstellen
(Sonderpädagogik und weitere pädagogische Berufsgru ppen) zugesetzt (Runderlass 6 und
Entwurf der Eckpunkte für die zukünftige Systematik der Ressourcensteuerung im GL in der
Grundschule).
Für die weiterführenden Schulen bildet die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ ein wesentliches
Element der Neuausrichtung und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : Zur
Unterstützung des Gemeinsamen Lernens erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse
als Mehrbedarf anerkannt sowie zusätzlich einen Ste llenbedarf, der es ihnen ermöglichen
würde, durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sollten zum Beispiel aufgrund des
Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet we rden müssen, so führt das an diesen
5 Bericht des Ministeriums für Schule und Bildung für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags
Nordrhein-Westfalen am 21. April 2021 zum Thema „Fachbeirat Inklusion“ - Drucksache 17/5033, Seite 3
6https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erlass_Gemeinsames_Lernen_Grundschul e.pdf
(abgerufen am 28.06.2021)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15
Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen kein
Gemeinsames Lernen eingerichtet ist (Eckpunkte 7, Runderlass für die zukünftige Systematik
der zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen 8).
An den weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lern ens wird die Schüleraufnahme in
Köln im Einvernehmen der Schulleitungen und dem Sch ulträger auf den
Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i
Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4
SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Klassengrößen (z.B. zwei GL-Klassen mit
je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29 Ler nenden an einer vierzügigen
Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig.
Es ist auch aus der Perspektive schulischer Inklusi on von entscheidender Bedeutung, die
aktuell bestehenden Schulplatzengpässe zeitnah zu b eheben, da die Qualität im
Gemeinsamen Lernen sonst zunehmend nachteilig beeinflusst würde, wenn zum Beispiel an
weiterführenden Schulen mehr als im Durchschnitt drei Lernende mit sonderpädagogischem
Förderbedarf pro Zug aufgenommen werden müssen oder einzelne Lernende höhere
Wegezeiten zu bewältigen haben, um ein adäquates Schulplatzangebot in Anspruch nehmen
zu können.
Im SJ 20/21 wurde an 67 städtischen Grundschulen (von insg. 141) und an 42 städtischen
Schulen der Sekundarstufe I (an allen Hauptschulen, an 15 von 18 Realschulen un d an
allen Gesamtschulen) Plätze im Gemeinsamen Lernen angeboten. Seit der
„Neuausrichtung der Inklusion an weiterführenden Schulen“ zum SJ 19/20 sind Gymnasien
keine Orte des Gemeinsamen Lernens mehr und werden Angebote für Lernende mit
geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen ausschließlich an Gesamtschulen vorgehalten.
Laut Bilanzierung durch die Inklusionskoordination der Schulaufsicht, die für den Übergang
von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist, konnten stadtweit
erneut ausreichend Angebote in der Jahrgangsstufe 5 gemacht werden. Um den Bedarfen
auch kleinräumig entsprechen zu können, wurden an z ehn Hauptschulen und an fünf
Realschulen jeweils ein bis zwei Lernende mehr aufg enommen („Überbuchungen“), als es
für die Einrichtungen von Gemeinsamem Lernen erford erlich gewesen wäre (drei Lernende
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt pro Eingangsklasse). Im Gegenzug
sind 17 Plätze für Gemeinsames Lernen, dies ganz überwiegend an Realschulen, unbesetzt
geblieben. Zum SJ 21/22 wurde das Platzangebot in den Jahrgangsstufen 5 an allen Haupt-
, Real- und Gesamtschulen erneut erhöht, was voraus sichtlich mit einem weiteren Anstieg
von „Überbuchungen“ an Haupt- und Realschulen verbu nden sein wird. An Gymnasien
wurden ausschließlich Plätze für Einzelintegrationen angeboten.
7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-
qualitaetskriterien-und (abgerufen am 28.06.2021)
8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli
che_Schulen.pdf (abgerufen am 28.06.2021)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 16
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte:
Kennzahlen:
Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an
allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 (entspricht: Inklusionsquote + Exklusionsquote)
Inklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die
an Regelschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Exklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
die an Förderschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Abkürzungen:
LE Lernen
ES emotionale und soziale Entwicklung
SQ Sprache
KM körperliche und motorische Entwicklung
GG geistige Entwicklung
HK Hören und Kommunikation
SE Sehen
Mitteilung Ausschuss
1187 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 12.08.2021 2451/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2020/21 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von ge- eigneten Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strategische Steuerungsmaßnahmen bieten. Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen För- derung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben. Gleichwohl eignen sich einige Ergebnisse auch als Ausgangspunkt für qualitative Analysen; wie zum Beispiel die Entwicklung der Förderquote und die Beteiligung der Schulformen. Zuletzt wurden die politischen Gremien über Ergebnisse aus dem Inklusionsmonitoring mit dem Stand Schuljahr 2019/20 (Session 3210/2020) informiert. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2451/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.08.2021
- Erstellt
- 29.06.2021 12:58