3381/2025
Schwarzarbeit in Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2190 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 3381/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 Schwarzarbeit in Ehrenfeld Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Schwarzarbeit in Ehrenfeld Die AfD Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Kontrollhäufigkeit: ○ Wie viele Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden in den letzten zwei Kalenderjahren (2023 und 2024) in Gastronomiebetrieben mit Club- oder Diskothekencharakter im Stadtbezirk Ehrenfeld durchgeführt? Bitte trennen Sie die Zahlen nach den beiden Jahren auf. 2. Ergebnisse der Kontrollen: ○ Wie viele dieser Kontrollen führten zu Anzeigen, Ermittlungsverfahren oder Bußgeldern we- gen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder damit in Zusammenhang stehender Gesetze (z.B. Mindestlohngesetz, Sozialversicherungsrecht)? 3. Beteiligte Behörden und Koordination: ○ Welche Ämter oder Behörden der Stadt Köln (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht) waren an diesen Kontrollen beteiligt und wie wird die Kooperation mit der primär zuständigen Finanz- kontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gewährleistet und dokumentiert? 4. Handlungsbedarf: ○ Sieht die Verwaltung angesichts der mutmaßlich hohen Dunkelziffer von Schwarzarbeit in diesem Bereich Handlungsbedarf für eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit und eine engere Zusammenarbeit mit dem Zoll und anderen Behörden? Falls ja, welche Maßnahmen sind kon- kret geplant? Stellungnahme der Verwaltung: Die Zuständigkeit für das Thema Schwarzarbeit liegt bei der FKS (Hauptzollamt Köln – Fi- nanzkontrolle Schwarzarbeit). Die abgefragten Zahlen können daher nur von dort geliefert werden. Der Zoll überprüft regelmäßig auch in Gaststätten die Beschäftigten. Eine Beteiligung der Stadt Köln (hier z.B. Ordnungsamt Umweltamt und Gesundheitsamt) findet nur in Einzel- fällen statt. In der Regel ist die Verwaltung nur nachgelagert zuständig, sobald es um die ge- werberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund von festgestellten Rechtsverstößen geht. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3381/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.11.2025
- Erstellt
- 26.11.2025 11:39