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3381/2025

Schwarzarbeit in Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 01.12.2025, TOP 7.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2190 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 3381/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 
 
Schwarzarbeit in Ehrenfeld 
Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Schwarzarbeit in Ehrenfeld 
Die AfD Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:  
  
1. Kontrollhäufigkeit:  
○ Wie viele Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden 
in den letzten zwei Kalenderjahren (2023 und 2024) in Gastronomiebetrieben mit Club- oder 
Diskothekencharakter im Stadtbezirk Ehrenfeld durchgeführt? Bitte trennen Sie die Zahlen 
nach den beiden Jahren auf.  
 
2. Ergebnisse der Kontrollen:  
○ Wie viele dieser Kontrollen führten zu Anzeigen, Ermittlungsverfahren oder Bußgeldern we-
gen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder damit in 
Zusammenhang stehender Gesetze (z.B. Mindestlohngesetz, Sozialversicherungsrecht)?  
 
3. Beteiligte Behörden und Koordination:  
○ Welche Ämter oder Behörden der Stadt Köln (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht) waren 
an diesen Kontrollen beteiligt und wie wird die Kooperation mit der primär zuständigen Finanz-
kontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gewährleistet und dokumentiert?  
 
4. Handlungsbedarf:  
○ Sieht die Verwaltung angesichts der mutmaßlich hohen Dunkelziffer von Schwarzarbeit in 
diesem Bereich Handlungsbedarf für eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit und eine engere 
Zusammenarbeit mit dem Zoll und anderen Behörden? Falls ja, welche Maßnahmen sind kon-
kret geplant?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Zuständigkeit für das Thema Schwarzarbeit liegt bei der FKS (Hauptzollamt Köln – Fi-
nanzkontrolle Schwarzarbeit). Die abgefragten Zahlen können daher nur von dort geliefert 
werden. Der Zoll überprüft regelmäßig auch in Gaststätten die Beschäftigten. Eine Beteiligung 
der Stadt Köln (hier z.B. Ordnungsamt Umweltamt und Gesundheitsamt) findet nur in Einzel-
fällen statt. In der Regel ist die Verwaltung nur nachgelagert zuständig, sobald es um die ge-
werberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund von festgestellten Rechtsverstößen geht.

2

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3381/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.11.2025
Erstellt
26.11.2025 11:39