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3850/2024

Vergabe von bezirksorientierte Mittel und Mitteln zur Kulturförderung für den Stadtbezirk Innenstadt, Ergänzung der Förderrichtlinie

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.12.2024, TOP 3.11

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Förderrichtlinie

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Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

759 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3850/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe von bezirksorientierte Mittel und Mitteln zur Kulturförderung für den 
Stadtbezirk Innenstadt, Allgemeines  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte aktualisierte 
Förderrichtlinie. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024

2 
Begründung: 
 
Der Arbeitskreis „Bezirksorientierte Mittel“ der Bezirksvertretung Innenstadt hat sich 
für die Erweiterung der Förderziele um den „Klimaschutz“ ausgesprochen.  
 
Die Förderrichtlinie wird um das Förderziel „Klimaschutz“ ergänzt.  
 
Anlage

Anlage 1 - Förderrichtlinie

7189 Zeichen

Förderrichtlinie bezirksorientierte Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. III 
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)  im Stadtbezirk Innenstadt 
 
1. Rechtsgrundlage 
Die Bezirksvertretung Innenstadt kann auf Antrag Zuschüsse zu Projekten und Aktivitäten im 
Stadtbezirk gewähren. Sie erhält dazu bezirksorientierte Haushaltsmittel (§ 37 III GO NRW). 
Die Höhe der bezirksorientierten Haushaltsmittel wird im Haushaltsplan der Stadt Köln fest-
gelegt.  
 
2. Ziele der Förderung 
Die Bezirksvertretung fördert Maßnahmen aus folgenden Bereichen: 
- Kinder-, Jugend - und Familienhilfe 
- Soziale Hilfen, Senioren 
- Schulträgeraufgaben 
- Sportförderung 
- Kulturförderung sowie Heimat- und Brauchtumspflege 
- Bürgerhäuser, Bürgerzentren 
- Öffentliches Grün, Erholungsanlagen 
- Klimaschutz 
Davon unabhängig werden Projekte für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen, kleinere Re-
novierungen und kleinere Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Innenstadt geför-
dert.  
 
3. Verfahren 
3.1 Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksorientierten Mitteln besteht nicht. Die Bezirks-
vertretung Innenstadt entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
3.2 Antrag 
Ein Antrag auf Vergabe der bezirksorientierten Mittel ist online vor den auf der Internetseite 
der Bezirksvertretung Innenstadt Zuschuss bezirksorientierte Mittel - Bezirksvertretung In-
nenstadt genannten Terminen zu stellen.  
Sofern nach dem letzten Termin noch Restmittel zur Verfügung stehen, können auch später 
eingereichte Anträge berücksichtigt werden. 
Der Antrag ist vor Durchführung des Projektes oder der Maßnahme zu stellen und muss die 
Antragstellenden sowie eine verantwortliche Ansprechperson nennen. Die zu fördernde 
Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung ist detailliert zu beschreiben.  
Mindestinhalt der Projektbeschreibung sollte sein: 
- Ziel und Zweck des Vereins, Institution etc. 
- Ziel, Zweck und Inhalt der Maßnahmen 
- Zielgruppe 
- Zeitraum 
- Nachhaltigkeit

Weiterhin sind die voraussichtlichen Gesamtkosten, vorhandene Eigen- und Fremdmittel, so-
wie die Deckungslücke und die Höhe des erwarteten Zuschusses anzugeben.  
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich versierte 
Stellen und Personen können zu den geplanten Aktionen um Stellungnahme gebeten wer-
den.  
 
3.3 Förderfähigkeit 
Zuschüsse dürfen nur für solche Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt 
werden, die einen örtlichen Bezug zum Stadtbezirk Innenstadt haben.  
Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich, ein angemessener Ei-
genanteil soll gewährleistet und ausgewiesen werden.  
Aus einem einmal bewilligten Zuschuss folgt kein Anspruch auf eine nochmalige Bewilligung 
in Folgejahren. 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte oder ge-
werbliche Maßnahmen, sowie Auslandsaufenthalte oder Verpflegung im Rahmen der Durch-
führung von Maßnahmen. 
Weitere nicht zuschussfähige Maßnahmen sind: 
- Zuführung an Rücklagen  
- nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten ( z. B. Abschreibungen, Bildung von 
Rücklagen, kalkulatorische Zinsen) 
- Spenden an Dritte 
- Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers entstan-
den sind (Versäumnisgebühren, Bußgelder) 
- Abschluss oder Klassenfahrten 
- Parteiveranstaltungen 
 
3.4 Entscheidung und Auszahlung 
Der Arbeitskreis Bezirksorientierte Mittel der Bezirksvertretung Innenstadt, in dem alle Frakti-
onen vertreten sind, berät über die vorliegenden Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser 
Vorberatung fertigt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Be-
zirksvertretung Innenstadt. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Innen-
stadt gewährt. Im Anschluss fertigt das Bürgeramt Innenstadt einen Bewilligungsbescheid 
und veranlasst die Auszahlung, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist. 
Unberührt von den bestehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im 
Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften, Bewirtschaftungsgrundsätze und die allge-
meinen Förderrichtlinien. 
 
4. Publizierung 
Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektro-
nischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförder-
ten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Innenstadt sowie der Formu-
lierung „gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung Innenstadt“ hinzuweisen und /oder dem 
Logo der Bezirksvertretung Innenstadt. Das Logo kann beim Bürgeramt Innenstadt angefor-
dert werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten bezirksorientier-
ten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung Innenstadt (vertreten 
durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. 
 
5. Verwendungsnachweis  
Zuschussempfangende haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. 
nach Auszahlung des Zuschusses, einen Sachbericht vorzulegen bzw. nach Auszahlung des 
Zuschusses bei bereits zur Bewilligung umgesetzter Maßnahme… 
In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. 
Des Weiteren ist darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß 
dem Förderantrag – erreicht worden ist.  
Ebenso ist ein Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten Einzelauflistung der ange-
fallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und Finanzierungsplanes 
(ohne Vorlage von Belegen) einzureichen. Die sachgerechte Verwendung ist zu bestätigen. 
Die Belege über die verschiedenen Posten sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlan-
gen der Stadt Köln (z. B. Bürgeramt oder Rechnungsprüfungsamt) vorzuzeigen. 
 
6. Rückzahlung  
Wenn die bezuschusste Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt  
oder der Zuschuss nicht in voller Höhe benötigt wurde, ist dies dem Bürgeramt Innenstadt 
sofort mitzuteilen, damit die notwendigen Daten (Kontoverbindung und Verwendungszweck) 
für die Erstattung des Zuschusses genannt werden können. 
Weiterhin werden Zuschüsse zurückgefordert, wenn  
- gewährte Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt und die Bezirksvertretung Innen-
stadt dies vorher nicht genehmigt hat  
- die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und/oder entsprechend 
falsche Angaben gemacht wurden.  
- Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der Maß-
nahme bzw. nach Auszahlung der Förderung vorgelegt werden 
 
7. Mitteilungspflichten  
Antragstellende sind verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens mitzuteilen wenn: 
- das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht 
wird 
- der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert 
wird  
- der Antragstellende seine Tätigkeit einstellt, seine Rechtsform ändert oder sich Betei-
ligungsverhältnisse ändern 
- die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
8. Schlussbestimmungen 
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1352 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel
allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage
einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von
Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für
eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
T elefon:0221 – 221 25044
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3850/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.12.2024
Erstellt
02.12.2024 08:36