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3518/2019

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02, Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln - Porz - Gremberghoven

Mitteilung Ausschuss 02.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.1

Anlage 1 Geltungsbereich

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zu Anlage 2 +++URKUNDE+++

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Anlage 4 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 textliche Festsetzungen

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Anlage 2 Offenlagebegründung

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Anlage 1 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 74410/02 Eisenbahnersiedlungin Köln - Porz - Gremberghoven
Maßstab  1 : 7 500015075300450 Meter

zu Anlage 2 +++URKUNDE+++

19239 Zeichen

Offenlagebegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum einfachen 
Bebauungsplan - Entwurf Nr. 74410/02 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die 
Aufstellung eines einfachen Be bauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 
BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits beteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) wu rde das Städtebauliche Konzept  in einer 
Abendveranstaltung am 19.10.2017  vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. 
 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Die Siedlung in Gremberghoven  wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und 
Angestellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut  sowie nach dem 
zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen 
Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wi eder aufgebaut. Wichtige Elemente 
der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen 
Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der 
Gartenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Pl atzsituationen und Fußwegeverbindungen, 
die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden 
Ausläufern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem 
späthistorischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit de n historischen Baustrukturen ist eine besondere 
schützenswerte städtebauliche Rarität in Köln. 
 
Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem 
starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung 
und Woh nraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von 
Baugenehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden 
Grün- und Freiflächen gestellt.  
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundstücke 
dokumentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die 
Gebäudestrukturen der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude 
mit ihren zum Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der 
Schutz vor substanzge fährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen 
Veränderungen von entscheidender Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die 
Gebäude sowie die Grundstücke.

Um die städtebauliche Bedeutung umzusetzen, sollen die Belange der Baukultur 
betreffend das Orts bild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiersbezogenen 
und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Beziehung zur 
Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion durch den Bebauungsplan gesichert 
werden. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 
Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile) ermöglichen keine ausreichende Ei nflussnahme auf 
Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der 
ortstypischen Kulturmerkmale besteht.  
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen 
Zielsetzung ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. 
 
Der Bebauungsplan dient dem Erhalt des historisch gewachsenen 
denkmalgeschützten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung 
Gremberghoven. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen sollen Bestandteile des 
Orts- aber auch Straßenbildes wegen ihrer städtebaulichen Qualität für die Zukunft 
festzuschreiben. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der 
Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die 
Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße  (sowie Teile Fahrweg 
Sachsenstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den 
Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz 
sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude 
Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Die Siedlung Gremberghoven ist eine in mehreren Bauabschnitten von 1919 – 1929 
entstandene Wohnanlage für Beamte und Angestellte der Reichsbahn. Maßgeblich 
für die Standortauswahl in beträchtlicher Entfernung zur Stadt Köln ist die Nähe zum 
Rangierbahnhof Gremberg.  
 
Wichtige Eleme nte der Siedlung sind die städtebaulich prägenden bogenförmigen 
Gebäudespangen, die die Einheit  und Gemeinschaft betonen sowie die großzügigen 
Grünanlagen und Hausgärten, die die  Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen 
lassen.

Die übrige geplante In frastruktur entwickelt sich nur langsam beziehungsweise gar 
nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.).  
 
Neben den Grünanlagen sind es  auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die 
den Charakter der symmetrisch aufgebauten  Siedlung mit ihre n beiden Ausläufern 
Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen.  Bei den Gebäuden handelt es 
sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zweistöckig) mit relativ schlichten 
Putzfassaden. 
 
Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschos s 
angebrachten Fensterläden sowie die aufwendige  Dachgestaltung mit zahlreichen 
Gauben. 
 
Im Zweiten Weltkrieg w urde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof 
stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen 
ein Wie deraufbau in alten Formen. Die meisten zerstörten Gebäude w urden im Stil 
der 50er Jahre wiedererrichtet,  aber durch die Orientierung an den historischen 
Proportionen und/oder Raumkanten  blieb der Charakter der Siedlung weitgehend  
erhalten. 
 
Starke Veränderungen im Bild von Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die 
Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren 
wurde zudem am  Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit mehreren Garagen 
errichtet, der sich weder in  Proportion noch Gestaltung in die Siedlung einfügt  und 
dem städtebaulichen Gesamtbild widerspricht. 
 
Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten 
geblieben. 
 
 
2.3 Denkmalschutz 
 
Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen  Anlagen aus historischen 
Gründen ausgerichtet. Damit soll hier die geschichtliche, insbesondere die 
architekturgeschichtlichen Epoche dokumentiert werden. 
 
Die Kernsiedlung Gremberghoven ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 
des Denkmalschutzge setzes (DSchG NRW). Sie wurde am 06.11.2003 in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Eintragung umfasst die Gebäude 
Bahnhofsplatz 1 bis 9, 13, 14; Frankenplatz 1 bis 11 und 4 bis 16; Gotenstraße 2, 4; 
Hohenstaufenstraße 1 bis 33 und 2 bis 64; La ngobardenplatz 1 bis 4; Rather Straße 
1 bis 35 und 4 bis 66; Talweg 1 bis 45 und 2 a bis 36 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend als Ausgangspunkt für den 
heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche 
Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken 
Symmetrieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustypen 
wichtig. Bauliche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den 
Gemeinschaftsgedanken.

Die Eisenbahnersiedlung Gremberghoven ist ein Zeugnis für das umfangreiche Werk 
des Architekten Hanns Martin Kießling. An der Siedlung Gremberghoven kann 
außerdem beispielhaft die Bauentwicklung dieser Zeit nachvollzogen werden:  
 
Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auch durch Krieg szerstörungen 
und anschließenden  Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder 
aufgebauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen 
Strukturen an. 
 
Eine Ausnahme st ellen hier nur die Gebäude Rather Straße 5/7 und 25/27/29 sowie 
Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als 
Neubauten errichtet worden sind.  
 
Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die 
ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz 
anderer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 
 
Durch die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen entlang der 
Hohenstaufenstraße ist eine Unterscheidung im Denkmalschutz zu treffen. So gibt es 
Bereiche wo das gesamte Grundstück einschließlich der Gebäude unter Schutz 
steht, aber auch Bereiche wo nur das Grundstück noch dem Denkmalschutz 
untersteht. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung 
Wohnbaufläche (W) dar. 
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 
keine Festsetzungen. 
 
 
4. Begründung der Planinhalte  
 
 
4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ,  
 
Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung festgesetzt.

4.2 überbaubare Grundstücksflächen 
 
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, 
Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen  
notwendig. Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum 
anderen kann der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließu ng und 
Versiegelung langfristig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die 
Anbauoptionen aufzeigen , wie mit den gering dimensionierten Wohnungen der 
historischen Bestandsgebäude Erweiterungsmöglichkeiten angeboten werden 
können, die mit den Zielen d es Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 
einhergehen.  
 
Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m 
eingerückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. 
Aufgrund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbe teiligung ist die zulässige 
Anbautiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung 
der überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. 
  
Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach 
der Klassifizierung anhand des Baujahres. 
  
Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten 
Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption.  
 
Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. 
Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) 
gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis 
zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. 
  
Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der An bauoptionen werden 
einzelfallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Die für die Formensprache der Siedlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen 
Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten 
Weltkrieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der 
Rather Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit überwiegender 
Einfamilienhausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend 
der Baugrenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. 
  
Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige 
Ausnahmen, Talweg 5, 7, 9, 11, 13 und 37,  nach starker Zerstörung in den 50er 
Jahren als mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss 
wiederaufgebaut. Eine Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen. 
 
4.3 private Grünflächen 
 
Die städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass  die 
Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen  und Wege 
durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass 
keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken 
(Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig.

Abstellplätze für Mülls ammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen 
einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten 
Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als  charakteristischer begrünter 
Stadtplatz  der temporär genutzten Fläche für die gemeinnützige Gesellschaft 
RheinFlanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute 
anerkannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten i m Rheinland 
und in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus auf 
Kinder und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und 
damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus 
sportpädagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die 
RheinFlanke jungen Menschen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und 
unterstützt sie auf ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) 
 
Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 
datierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin 
verlängert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht 
zugunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 
 
 
4.4 öffentliche Grünflächen 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche 
Platzsequenzen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als  
Quartierspark und Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden 
mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mittleren 
Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen 
Bereich flankie rt. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der 
Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine 
Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße 
liegt innerhalb ein er hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im 
östlichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen 
ebenfalls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das 
ungenutzte Potential als zentrale Stadtplä tze im historischen Kontext zu heben und 
unter zeitgemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. 
 
Ausgehend von den verschiedenen  Gestaltungsvarianten ist beabsichtigt, 
repräsentative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei 
sind folgende Funktionen zu berücksichtigen: 
 
- Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der 
Parkraummöglichkeiten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, 
- Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, 
- Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten 
(Starkregenvorsorge, Überhitzung etc.) 
- Barrierefreiheit, 
- Erschließungsfunktion zu den Wohnungen,

- Schaffung von Spielmöglichkeiten. 
 
Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alte n Siedlungskultur in die 
Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern 
und zu entwickeln.  
 
 
4.5 private Fußwege  
 
Die charakteristischen Fußwegeverbindungen sollen gesichert werden.  Hierzu 
werden bestehende  Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit 
gesichert. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich 
festgesetzten Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung 
entsprechender Dienstbarkeiten im Grundbu ch beziehungsweise gegebenenfalls 
zusätzlich öffentlich rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der 
Bebauungsplan dient als Ermächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche 
Vorgehensweise, sofern erforderlich, einzuleiten und Gespräche mit den 
Grundstückseigentümern zu führen.  
 
 
4.6 Stellplätze 
Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine 
geordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten 
sind auf den Grundstücken keine Carports oder Garagen zu lässig. In Abstimmung 
mit der unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden. 
 
 
4.7 Nebenanlagen 
 
Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen 
dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß 
von 4,00 m  x 4,00 m . Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen 
und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde  bis max .30 m³ in den 
hinteren Bereichen der Grundstücke zugelassen werden. Vor und neben den 
Häusern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 
 
 
4.8 gestalterische Festsetzungen  
 
Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an 
Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund 
werden örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, 
Fassaden und Einfriedungen) aufgenommen. 
 
Sie greifen die Form und Gestalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die 
städtebauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt. 
 
Um die vorhan denen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische 
Festsetzungen getroffen. Die Höhe der festzusetzenden Hecken ist bezogen auf den 
Bestand. In der Hohenstaufenstraße, st raßenseitig, bestehen die Einfriedungen 
überwiegend aus einer Kombi nation Mauer (0,60m) und Hecke (1,40  m). Am

Bahnhofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauern (0,60 m) und 
Holzzaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend.  
 
 
4.9 Fläche für Gemeinbedarf 
 
Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein hoher Bedarf an Jugendhilfe.  
 
Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz  die temporär genutzte Fläche 
der gemeinnützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für 
den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. 
 
Damit wird  das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 
5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier bietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit 
z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 
 
5. Kosten  
 
Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei 
öffentlichen Plätze: 
Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): 
Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR 
 
Frankenplatz (500m²) 
Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR 
 
Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) 
Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR 
Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR 
 
Gesamt: 748.000 EUR 
 
Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW 
herangezogen werden können. 
 
 
6. Umsetzung  
 
Der einfache Bebauungsplan soll nun offengelegt werden. Die Träger öffentlicher 
Belange sowie die Dienststellen werden zur Offenlage beteiligt. 
 
 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf 74410/0 2 wird gemäß §  3 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt.  
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 4 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes

144 Zeichen

Anlage 4
Stadtplanungsamt
Eisenbahnersiedlung 74410/02
Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes
in Köln - Porz - Germberghoven
unmaßstäblich

Mitteilung Ausschuss

2840 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Dint Az 
Vorlagen-Nummer 02.01.2020 
 3518/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
 
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02, 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln - Porz - Gremberghoven 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines einfa-
chen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in 
Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. 
 
Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der 
Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker 
Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre 
wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie 
die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der 
Gartenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter 
der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und Fran-
kenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit den historischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswerte städtebauliche 
Rarität in Köln. 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundstücke dokumentieren die bau-
geschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukturen der vielen noch vorhandenen, 
kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu be-
wahren, ist der Schutz vor substanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Verände-
rungen von entscheidender Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die Grund-
stücke. 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzsequenzen Bahnhofplatz, 
Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der städtebau-
lichen Figur wider.

2 
 
 
Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die Neuzeit, die Wohn- 
und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung mit einem einfachen Bebauungsplan aus Sicht 
des Städtebaus sowie der Denkmalpflege zu erhalten. 
 
Die Offenlage soll im Februar 2020 stattfinden.  
 
 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Anlage 2 Offenlagebegründung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) 
Anlage 3 textlichen Festsetzungen 
Anlage 4 verkleinerter Bebauungsplan-Entwurf 
 
 
gez. Greitemann

Anlage 3 textliche Festsetzungen

3189 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Textliche Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die privaten Grünflächen festgesetzt.  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die öffentlichen Grünflächen festgesetzt. 
 
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO  sind auf den Grundstücken keine Carports oder 
Garagen zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können 
Stellplätze zugelassen werden  
 
Gemäß § 14 Abs.1 BauNVO wird die Zulässigkeit der Nebenanlagen eingeschränkt.  
Die Zulässigkeit von Nebenan lagen erfordert die Zustimmung der unteren 
Denkmalbehörde. Die Nebenanlagen dürfen jeweils einen umbauten Raum von 30 
m³ nicht überschreiten. 
 
 
 
Gestalterische Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
 
Die gestalterischen Festsetzungen haben den Zweck, die städtebaulich gewünschte Einheit 
der Eisenbahnersiedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu erreichen.  
 
1. Dächer 
Neue Eindeckungen sind in naturroten oder engobierten Tonziegeln des Typs 
Doppelmulde auszuführen. 
 
2. Außenhaut / Farbgestaltung 
Außenanstriche dürfen nur in Mineralfarbe ausgeführt werden, in einem Farbton, der 
dem ursprünglichen Ton des Putzes entspricht.  Die Farbgebung ist mit der Unteren 
Denkmalbehörde abzustimmen. 
 
 
3. Schlagläden 
Die vorhandenen Schlagläden sind zu erhalten. Neue Schlagläden sind nach dem 
originalen Vorbild anzufertigen und nach Farbbefund zu streichen. Die Farbgebung ist 
mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. 
 
4. Fenster 
Die Aufteilung der Fenster ist entsprechend des originalen Bestandes auszuführen. 
Die Fenster müssen weiß (RAL 9010) gestrichen werden. 
Die Gaubenfenster sind, dem Original entsprechend, zweiflügelig auszubilden.

5. Einfriedungen 
Einfriedungen der privaten Grünflächen sind  nur in Gestalt von standortgerechten 
Hecken von maximal 1,40 m Höhe und Mauern mit einer Höhe von maximal 0,60 m 
zulässig, oder wo historisch belegt, als Kombination aus Mauer und Holzzaun. Als 
unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des Geländes. 
Die vorhandenen Bruchsteinmauern und Betoneinfriedungen zu den Gehwegen sind 
zu erhalten. 
 
6. Abstellplätze 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen 
einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpf lanzen. Die so gestalteten 
Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
 
 
 
Nachrichtliche Übernahme 
 
gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter 
Schutz gestellten Baudenkmäler und Grundstücke nachrichtlich übernommen. 
 
 
 
Hinweise 
 
a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).  
b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 
132) in der Fassung der Bekannt machung vom 21. November 2017 (BGBl. I 
S. 3786). 
c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 
58). 
d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen - Landesbauordnung 
2018 - (BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421). 
 
e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung

Anlage 2 Offenlagebegründung

19211 Zeichen

A N L A G E  2  
 
 
Offenlagebegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum einfachen Be-
bauungs plan- Entwurf Nr. 74410/02 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufste l-
lung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 
BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugeset z-
buch (BauGB) wu rde das Städtebauliche Konzept  in einer Abendveranstaltung am 
19.10.2017 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. 
 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehre ren Bauabschnitten für Beamte und 
Angestellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut  sowie nach dem 
zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen 
Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut.  Wichtige Elemente 
der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen 
Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der 
Gartenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, 
die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Auslä u-
fern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem spä t-
historischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit den historischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswer-
te städtebauliche Rarität in Köln. 
 
Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem 
starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung 
und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Ba u-
genehmigungsverfahren die Fra ge der Nachverdichtung auf den innenliegenden 
Grün- und Freiflächen gestellt.  
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundstücke dok u-
mentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukt u-
ren der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum

Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor su b-
stanzgefährdenden Eingriffen oder ve rfälschenden baulichen Veränderungen von 
entscheidender Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die 
Grundstücke. 
 
Um die städtebaul iche Bedeutung umzusetzen, sollen die Belange der Baukultur b e-
treffend das Ortsbild mit den baulichen Anlage n, die privaten quartiersbezogenen 
und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Beziehung zur 
Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion durch den Bebauungsplan gesichert 
werden. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugeset z-
buch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-
le) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die 
Gefahr eines unwiederb ringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale b e-
steht.  
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zie l-
setzung ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. 
 
Der Bebauungsplan dient dem Erhalt des hist orisch gewachsenen denkmalgeschütz-
ten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen sollen Bestandteile des 
Orts- aber auch Straßenbildes wegen ihrer städtebaulichen Qualität für di e Zukunft 
festzuschreiben. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der 
Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die B e-
bauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße  (sowie Teile Fahrweg Sac h-
senstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den Grun d-
stücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz sowie 
des Frankenplatzes unter a bschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franke n-
platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Die Siedlung Gremberghoven ist eine in mehreren Bauabschnitten von 1919 – 1929 
entstandene Wohnanlage für Beamte und Angestellte der Reichsbahn. Maßgeblich 
für die Standortauswahl in beträchtlicher Entfernung zur Stadt Köln ist die Nähe zum 
Rangierbahnhof Gremberg.

Wichtige Elemente der Siedlung sind die städtebaulich prägenden bogenförmigen 
Gebäudespangen, die die Einheit  und Gemeinschaft betonen sowie die großzügigen 
Grünanlagen und Hausgärten, die die  Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen 
lassen. 
  
Die übrige geplante Infrastruktur entwickelt sich nur langsam beziehungsweise gar 
nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.).  
 
Neben den Grünanlagen sind es  auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die 
den Charakter der symmetrisch aufgebauten  Siedlung mit ihren beiden Ausläufern 
Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen.  Bei den Gebäuden handelt es 
sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zweistöckig) mit relativ schlichten 
Putzfassaden. 
 
Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrac h-
ten Fensterläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. 
 
Im Zweiten Weltkrieg w urde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof 
stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen 
ein Wiederaufbau in alten Formen. Die meisten zerstörten Gebäude w urden im Stil 
der 50er Jahre wiedererrich tet, aber durch die Orientierung an den historischen Pr o-
portionen und/oder Raumkanten blieb der Charakter der Siedlung weitgehend  erhal-
ten. 
 
Starke Veränderungen im Bild von Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die 
Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren 
wurde zudem am Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit mehreren Garagen e r-
richtet, der sich weder in  Proportion noch Gestaltung in die Siedlung einfügt und dem 
städtebaulichen Gesamtbild widerspricht. 
 
Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten g e-
blieben. 
 
 
2.3 Denkmalschutz 
 
Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen Anlagen aus historischen 
Gründen ausgerichtet. Damit soll hier die geschichtliche, insbesondere die architek-
turgeschichtlichen Epoche dokumentiert werden. 
 
Die Kernsiedlung Gremberghoven ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 
des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Sie wurde am 06.11.2003 in die Den k-
malliste der Stadt Köln eingetragen. Die Eintragung umfasst die Gebäude Bahnhof s-
platz 1 bis 9, 13, 14; Frankenplatz 1 bis 11 und 4 bis 16; Gotenstraße 2, 4; Hohe n-
staufenstraße 1 bis 33 und 2 bis 64; Langobard enplatz 1 bis 4; Rather Straße 1 bis 
35 und 4 bis 66; Talweg 1 bis 45 und 2 a bis 36 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend als Ausgangspunkt für den 
heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngli che 
Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symmet-

rieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustypen wichtig. Ba u-
liche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken.  
 
Die Eis enbahnersiedlung Gremberghoven ist ein Zeugnis für das umfangreiche Werk 
des Architekten Hanns Martin Kießling . An der Siedlung Gremberghoven kann a u-
ßerdem beispielhaft die Bauentwicklung dieser Zeit nachvollzogen werden:  
 
Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auch durch Krieg szerstörungen 
und anschließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufg e-
bauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Struk-
turen an. 
 
Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather Straße 5/7 und 25/27/29 sowie 
Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als 
Neubauten errichtet worden sind.  
 
Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die 
ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz and e-
rer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 
 
Durch die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen entlang der Hohensta u-
fenstraße ist eine Unterscheidung im Denkmalschutz z u treffen. So gibt es Bereiche 
wo das gesamte Grundstück einschließlich der Gebäude unter Schutz steht, aber 
auch Bereiche wo nur das Grundstück noch dem Denkmalschutz untersteht. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnba u-
fläche (W) dar. 
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 
keine Festsetzungen. 
 
 
4. Begründung der Planinhalte  
 
 
4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung,  
 
Da es sich um einen einfa chen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung festgesetzt.

4.2 überbaubare Grundstücksflächen 
 
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenbah-
nersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen  notwendig. 
Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann 
der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfri s-
tig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie 
mit den gering dimensionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude E r-
weiterungsmöglichkeiten angeboten werden können , die mit den Zielen d es Den k-
malschutzes und der Denkmalpflege einhergehen.  
 
Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eing e-
rückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Au f-
grund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anba u-
tiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der 
überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. 
  
Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach 
der Klassifizierung anhand des Baujahres. 
  
Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten 
Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption.  
 
Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. 
Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) 
gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis 
zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. 
  
Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der An bauoptionen werden einzel-
fallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DS chG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Die für die Formensprache der Siedlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen 
Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Wel t-
krieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather 
Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit überwiegender Einfamilie n-
hausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend der Ba u-
grenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. 
  
Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausna h-
men, Talweg 5, 7, 9, 11, 13 und 37,  nach starker Zerstörung in den 50er Jahren als 
mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgeb aut. Eine 
Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen.

4.3 private Grünflächen 
 
Die städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die 
Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen  und Wege 
durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass 
keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken 
(Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig.  
 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen ei n-
zuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten A n-
lagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als  charakteristischer begrünter 
Stadtplatz  der temporär genutzten Fläche für die gemeinnützige Gesellschaft Rhei n-
Flanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute ane r-
kannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten i m Rheinland und 
in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus auf Kinder 
und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit 
auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus sportp ä-
dagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die RheinFla n-
ke jungen Menschen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt sie auf 
ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) 
 
Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 d a-
tierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin ve r-
längert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht z u-
gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 
 
 
4.4 öffentliche Grünflächen 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzsequen-
zen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und 
Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden 
mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mittleren 
Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen B e-
reich flankiert. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausricht ung dar. Der 
Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine 
Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße 
liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im öst-
lichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen ebe n-
falls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das ungenutzte 
Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zei t-
gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. 
 
Ausgehend von den verschiedenen Gestaltungsvarianten ist beabsichtigt, repräse n-
tative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind 
folgende Funktionen zu berücksichtigen:

- Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichke i-
ten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, 
- Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, 
- Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten  (Starkregenvor-
sorge, Überhitzung etc.) 
- Barrierefreiheit, 
- Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, 
- Schaffung von Spielmöglichkeiten. 
 
Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die 
Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern 
und zu entwickeln.  
 
 
4.5 private Fußwege 
 
Die charakteristischen Fußwegeverbindungen sollen gesichert werden.  Hierzu wer-
den bestehende Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert. 
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten 
Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender 
Dienstbarkeiten im Grundbu ch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich 
rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als E r-
mächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforde r-
lich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen.  
 
 
4.6 Stellplätze 
Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine g e-
ordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten  sind 
auf den Grundstücken keine Carports oder Garagen zulässig. In Abstimmung mit der 
unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden. 
 
 
4.7 Nebenanlagen 
 
Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen 
dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß 
von 4,00 m  x 4,00 m . Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen 
und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde  bis max .30 m³ in den 
hinteren Bereichen der Grundstücke  zugelassen werden. Vor und neben den Hä u-
sern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 
 
 
4.8 gestalterische Festsetzungen  
 
Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anford e-
rungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden 
örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fass a-
den und Einfriedungen) aufgenommen.

Sie greifen die Form und Gestalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städte-
bauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt. 
 
Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische 
Festsetzungen getroffen. Die Höhe der festzusetzenden Hecken ist bezogen auf den 
Bestand. In der Hohenstaufenstraße , st raßenseitig, bestehen die Einfriedungen 
überwiegend aus einer Kombination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40  m). Am Bah n-
hofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauer n (0,60 m) und Hol z-
zaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend.  
 
 
4.9 Fläche für Gemeinbedarf 
 
Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein hoher Bedarf an Jugendhilfe.  
 
Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz  die temporär genutzte Fläche 
der gemeinnützigen Gesellschaft ReinFlanke  mit dem Sportplatz befindet, wird für 
den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. 
 
Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und j unge Erwachsene im Alter von 
5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier bietet die RheinFlanke ein Freizeit programm mit 
z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 
 
5. Kosten  
 
Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei öffentli-
chen Plätze: 
Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): 
Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR 
 
Frankenplatz (500m²) 
Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR 
 
Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) 
Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR 
Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR 
 
Gesamt: 748.000 EUR 
 
Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW heran-
gezogen werden können. 
 
 
6. Umsetzung  
 
Der einfache Bebauungsplan soll nun offengelegt werden. Die Träger öffentlicher 
Belange sowie die Dienststellen werden zur Offenlage beteiligt.

Beratungsverlauf (2)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Frankenstraße
  • Hohenstaufenstraße 1
  • Rather Straße 1
  • Sachsenstraße
  • Gotenstraße 2
  • Heilig-Geist-Straße 23
  • Langobardenplatz
  • Frankenplatz 11
  • Bahnhofplatz
  • Straße 2
  • Straße 1
  • Straße 5 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3518/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.01.2020
Erstellt
09.10.2019 07:45