Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2135/2023 vom 19.07.2023
Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Anlage 3: Lageplan Nippes S-Bahn
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M A A A M - 0.5/6 0.35/10 0.35/4 0.1/1.5 0.35/4 0.35/4 0.35/4 0.3/5 3x0.1/4 3x0.1/3 0.15/3 0.15/3 0.2/4 Radweg Asph. Pl. Pfl. Pl. Radweg B us Steg Asph. Pfl. Pl. Pfl. Autoausstellung Autoausstellung Tür Pl. Pl. Pl. unbef. Pl. Pl. Radweg Pfl. Pfl.Tor Pfl. Gittermast Pl. Pfl. Pfl. Pfl. Pl. Radweg Rohr Pfl. Pfl. Pl. Pl. Asph. Pfl. Pfl. Tür Pfl. Pfl. Pl. 825 824 823 820 819 599 600 608 598 607 448 606 605 827 2265 26242624 221/10 287 286286 461 4892/202 4893/202 4894/202 4891/202 5515/202 5516/202 287 1087 447 2729/321 257 VD Werkstatt I FD IV SDA 119 III SD 2 Fahrrad- station III SD 47 254 256 VD III SDA 255 III SD 353 VD II SD III SD I FD 102- 104 VD IV WDA 108 VD IV SDA 106 B K III SDA IV SD VD 135 III SDA Aufzug Bahnsteig S6/S11 B K 98- 100 B K B K IV SD I FDVD VD Bahnsteig S6/S11 IV SDA 117 III MDA 115 Erker ab I OG RB, a=3 R=6,00 RB, a=3 R=8,00 HB, a=12 R=30,00 HB, a=10 R=6,00 RB, a=3 R=3,00 RB, a=3 R=0,50 HB, a=10 R=20,00 RB, a=3 R=16,00 HB, a=10-11 R=4,00 Baumstandort entsprechend Grünhandbuch ausführen Markierung FGU erneuern HB, a=11-12 R=4,00 RB, weiß a=3 RB, a=3 Einfahrtsschwelle HB, a=10-8 RB, a=3 HB, a=10 HB, weiß a=10 HB, a=12 RB, a=3 R=3,00 HB, a=10 RB, a=3 RB, a=0 RB, a=3 HB, a=3-7 TB, a=0 TB, a=0 HB, a=8 HB, a=8-3 VZ versetzen VZ versetzen VZ versetzen RB, a=0 RB, a=0 SK 50x30 neu 48,69 SK 50x30 neu 49,66 2x SK 50x50 neu 49,10 RB, a=3 RB, a=3 R=0,50 SK versetzen Litfaßsäule versetzen Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Anlehnbügel Köln 8 stk DFI + Fahrplan- aushang Ausbauende Anschluss an Bestand neuer Standort Litfaßsäule Ausbauende Anschluss an Bestand Grenze an Materialwechsel Anlehnbügel Köln 1 stk Anlehnbügel Köln 1 stk VZ versetzen Beleuchtung neu Beleuchtung neu Kombinationsanlage (Anprallschutz) 2,5m x 2,5m Ausbau vsl. 2025 Ausbau 08/2020 Ausbau 08/2020 Ausbau vsl. 2025 DFI + Fahrplanaushang versetzen Fahrradnadeln 3 stk Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 1189 mm 297 mm 09.05.2023 ___ 03.01.2023 03.01.2023 03.01.2023 (664/5) (664/5) 5 / Nippes Lageplan / 22.06.2020 / 22.06.2020 Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz) Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Neugestaltung der Nebenanlagen Ausführungsplanung X X Anlage 3 Aufteilung der Planung Ausbau 2020 und 2022 29.09.2020 Lämmerstraße - Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung 23.11.2020 Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Hartwichstr. 22.12.2022 Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Lämmerstr. 09.05.2023 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/50 50/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Kleinpflaster 10/10 Grauwacke Geländeverkauffläche/ Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Buskapbord Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand "optionaler Standort" Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang H Betonsteinplatten 30/30 anthrazit Winkelstein 30/22/8 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/1 Taktile Elemente 19.06.2020 661/43 Radverkehr (mit Anmerkungen) 27.07.2020 671/44 Baumangelegenheiten 22.06.2020 KVB Buskap 22.06.2020 Rhein Energie Standort Beleuchtung StEB Straßenabläufe 20.07.2020 Ströer Standort Litfaßsäule 06.08.2020 662/1 StVO-Anordnung 07.07.2020 665/2 Bauausführung 28.10.2020 05.10.2020 -
Anlage 2: Aufteilung der Planung
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Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme Ausbau 202 5 Ausbau 202 5 Ausbau 2 02 0 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2135/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, mit der Verbesserung der Radver- kehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn durch die Änderung der Einmündungsbe- reiche Lämmerstraße und Escher Straße im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 250.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Die Haltekanten der Bushaltestelle Nippes S-Bahn befinden sich unterhalb der S- Bahn-Unterführung. Im Sommer 2020 wurden die nördliche Einmündung Escher Straße und die angrenzende nördliche Bushaltestelle neugestaltet. Gleichzeitig wurde die südliche Bushaltekante ebenfalls mit einem 18 cm hohen Buskapbord barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante und der Zugang zur S-Bahn Haltestelle sind mit taktilen Elementen ausgestattet worden. Bereits mit der Planung der südlichen Bushaltestelle hat die Verwaltung eine Umplanung der Kreuzungsbereiche Hartwichstraße/Escher Straße/Sechzigstraße und Liebigstraße/Lämmerstraße erstellt. Die Umsetzung wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Daher sind einige verkehrliche Missstände weiterhin nicht gelöst: Im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Lämmerstraße ragt der Bordstein so weit in die Fahrbahn, dass ein geradliniges Anfahren der Bushaltestelle schwer möglich ist, ohne den Bordstein zu touchieren. Der Radweg von der Liebigstraße zur Hartwichstraße verläuft im Seitenraum direkt im Wartebereich der Haltestelle, was zu Konflikten mit 3 Radfahrerenden und ein- und aussteigenden Fahrgästen führt. Das Linksabbiegen des Radverkehrs in die Sechzigstraße ist durch die Führung im Seitenraum erschwert. Durch den vorhandenen stumpfwinkligen Straßenverlauf von der Unterführung in die Escher Straße (Süd) wird oft die Geschwindigkeit beim Abbiegen überschritten. Es entstehen Konfliktsituationen mit vorfahrtsberechtigen Radfahrenden und zu Fuß ge- henden. Die vorhandene Litfaßsäule auf der Mittelinsel schränkt außerdem die Sicht der von der Escher Str. kommenden Fahrzeuge ein. Die Aufteilung der Planung in bereits umgesetzte und noch nicht umgesetzte Bereiche kann der Anlage 2 entnommen werden. In der Zwischenzeit hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt, das Bahnhofsumfeld verkehrssicher zu gestalten (Vorlagen-Nr.: AN/3638/2022). Aus die- sem Grund hat die Verwaltung der Bezirksvertretung die bestehende Planung in einem Fachgespräch am 29.11.2022 vorgestellt. Möglichst alle Anregungen und Wünsche wurden in der Planung integriert. Aufgrund von Kritik der Verkehrsverbände wurde der Baubeschluss (Vorlagen-Nr. 0332/2023) auf die Sitzung am 04.05.2023 geschoben. Die Verwaltung hat entschieden, die Vorlage zurückzuziehen und nach einer Pla- nungsänderung des Einmündungsbereiches Liebigstraße/ Lämmerstraße erneut vor- zulegen. 2. Planung Radfahrende in Richtung Nippes werden ab der Lämmerstraße auf die Fahrbahn auf einen Radfahrstreifen geführt. Dazu wird die Bordführung an der Einmündung Läm- merstraße versetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Radfahrstreifen im Einmündungsbereich rot eingefärbt. Gleichzeitig soll der überdimensionierte Einmün- dungsquerschnitt der Lämmerstraße zurückgebaut werden. Die Querungslänge für Radfahrende und zu Fuß gehende wird auf 5 m reduziert. Neben der Litfaßsäule wer- den acht Anlehnbügel angeordnet und damit gleichzeitig widerrechtliches Parken auf dem Gehweg unterbunden. Vor der vorhandenen Mittelinsel soll eine Aufstellfläche für Radfahrende, die links in die Lämmerstraße abbiegen möchten, eingerichtet werden. Diese werden erstmal in die Nebenanlage geführt, um nach der Einmündung der Läm- merstraße auf einen kurzen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau zu gelangen. Damit die Sicht des Übergangsbereiches durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge nicht ein- geschränkt wird, sollen hier drei Fahrradnadeln platziert werden. Durch die bauliche Änderung des Einmündungsbereiches kann die Lämmerstraße für Radfahrende in ent- gegengesetzter Richtung der Einbahnstraße freigegeben werden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme soll die dynamische Fahrgastinformation, die sich noch an der ehemaligen Haltestelle befindet, in den Haltekantenbereich versetzt wer- den. Zusätzlich wird der Wartebereich mit einer Sitzmöglichkeit und einem Abfalleimer ausgestattet. Die vorhandenen Fahrradnadeln an der Tunnelwand werden entfernt, um Tunnelwand frei von Einbauten zu halten. Somit kann die Gehweghinterkante für seh- beeinträchtigte Personen wieder als Orientierungshilfe genutzt werden. Unmittelbar nach der Bushaltestelle wird ebenfalls eine Aufstellfläche für Radfahrende, die links in die Sechzigstraße abbiegen möchten, eingerichtet. Zur besseren Erkenn- barkeit wird der Aufstellbereich rot eingefärbt. Zusätzlich soll eine Mittelinsel für mehr Sicherheit sorgen. Die überplante Einmündung Escherstraße wird rechtwinklig auf die Hartwichstraße ge- führt, damit die abbiegenden Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die vorhandene überdimensionierte Mittelinsel entfällt. Die Litfaßsäule wird mittig auf dem Gehweg platziert ohne die Sicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer untereinander ein- zuschränken. Zwei neu angeordnete Grünbeete mit Baumbepflanzung rahmen den Einmündungsbereich ein. Eine so genannte Kombinationsanlage schützt die Bäume vor Anprall und unkontrolliert abgestellten Fahrrädern. Im Bereich der Begrünung sol- len jeweils zwei weitere Anlehnbügel platziert werden. Die Markierung des Fußgänger- überweges auf der Hartwichstraße wird erneuert und zusätzlich mit taktilen Elementen 4 ausgestattet. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwie- sen. 3. Kosten Die Gesamtkosten für die Einmündungsbereiche betragen rd. 250.000 €. Vorgesehen ist die Maßnahme im Jahr 2025 umzusetzen. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 250.000 € sind investiv zu finanzieren. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die benötigten investiven Mittel in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1139, Umgestaltung Nebenanlagen S-Bahnhof Nippes, bereitstellen. Ab dem Jahr 2026 fallen nach Fertigstellung der Umgestaltung der Bushaltestelle jähr- liche Abschreibungen in Höhe von 5.000 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2026 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2026 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 5. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist system- immanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Aufteilung der Planung Anlage 3: Lageplan Nippes S-Bahn -
Anlage 1 : Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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