2135/2023
Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße
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Anlage 3: Lageplan Nippes S-Bahn
5523 Zeichen
M
A
A A
M
-
0.5/6
0.35/10
0.35/4
0.1/1.5
0.35/4
0.35/4
0.35/4
0.3/5
3x0.1/4
3x0.1/3
0.15/3 0.15/3
0.2/4
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Radweg
B
us
Steg
Asph.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Autoausstellung
Autoausstellung
Tür
Pl.
Pl.
Pl.
unbef.
Pl.
Pl.
Radweg
Pfl.
Pfl.Tor
Pfl.
Gittermast
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Radweg
Rohr
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Asph.
Pfl.
Pfl.
Tür
Pfl.
Pfl.
Pl.
825
824
823
820
819
599
600
608
598
607
448
606
605
827
2265
26242624
221/10
287
286286
461
4892/202
4893/202
4894/202
4891/202
5515/202
5516/202
287
1087
447
2729/321
257 VD
Werkstatt
I FD
IV SDA
119
III SD
2
Fahrrad-
station
III SD
47
254
256 VD
III SDA
255 III SD
353
VD
II SD
III SD
I FD
102-
104 VD
IV WDA
108
VD
IV SDA
106
B
K
III SDA
IV SD
VD
135
III SDA
Aufzug
Bahnsteig
S6/S11
B
K
98-
100 B
K
B
K
IV SD
I FDVD
VD
Bahnsteig S6/S11
IV SDA
117
III MDA
115
Erker
ab I OG
RB, a=3
R=6,00 RB, a=3
R=8,00
HB, a=12
R=30,00
HB, a=10
R=6,00 RB, a=3
R=3,00
RB, a=3
R=0,50
HB, a=10
R=20,00
RB, a=3
R=16,00
HB, a=10-11
R=4,00
Baumstandort entsprechend
Grünhandbuch ausführen
Markierung FGU
erneuern
HB, a=11-12
R=4,00 RB, weiß a=3 RB, a=3
Einfahrtsschwelle
HB, a=10-8
RB, a=3
HB, a=10
HB, weiß a=10
HB, a=12
RB, a=3
R=3,00
HB, a=10
RB, a=3
RB, a=0
RB, a=3
HB, a=3-7
TB, a=0
TB, a=0
HB, a=8
HB, a=8-3
VZ versetzen
VZ versetzen
VZ versetzen
RB, a=0
RB, a=0
SK 50x30 neu
48,69
SK 50x30 neu
49,66
2x SK 50x50 neu
49,10
RB, a=3
RB, a=3
R=0,50
SK versetzen
Litfaßsäule
versetzen
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Anlehnbügel Köln
8 stk
DFI +
Fahrplan-
aushang
Ausbauende
Anschluss an Bestand
neuer Standort
Litfaßsäule
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Grenze an Materialwechsel
Anlehnbügel Köln
1 stk
Anlehnbügel Köln
1 stk
VZ
versetzen
Beleuchtung
neu
Beleuchtung
neu
Kombinationsanlage
(Anprallschutz)
2,5m x 2,5m
Ausbau vsl. 2025
Ausbau 08/2020
Ausbau 08/2020
Ausbau vsl. 2025
DFI +
Fahrplanaushang
versetzen
Fahrradnadeln
3 stk
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez5
1189 mm 297 mm
09.05.2023
___ 03.01.2023 03.01.2023 03.01.2023
(664/5) (664/5)
5 / Nippes Lageplan / 22.06.2020
/ 22.06.2020
Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
Neugestaltung der Nebenanlagen
Ausführungsplanung
X X
Anlage 3
Aufteilung der Planung Ausbau 2020 und 2022 29.09.2020
Lämmerstraße - Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung 23.11.2020
Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Hartwichstr. 22.12.2022
Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Lämmerstr. 09.05.2023
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/1 Taktile Elemente 19.06.2020
661/43 Radverkehr (mit Anmerkungen) 27.07.2020
671/44 Baumangelegenheiten 22.06.2020
KVB Buskap 22.06.2020
Rhein Energie Standort Beleuchtung
StEB Straßenabläufe 20.07.2020
Ströer Standort Litfaßsäule 06.08.2020
662/1 StVO-Anordnung 07.07.2020
665/2 Bauausführung
28.10.2020
05.10.2020
Anlage 2: Aufteilung der Planung
96 Zeichen
Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme Ausbau 202 5 Ausbau 202 5 Ausbau 2 02 0
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
8781 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2135/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, mit der Verbesserung der Radver- kehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn durch die Änderung der Einmündungsbe- reiche Lämmerstraße und Escher Straße im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 250.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Die Haltekanten der Bushaltestelle Nippes S-Bahn befinden sich unterhalb der S- Bahn-Unterführung. Im Sommer 2020 wurden die nördliche Einmündung Escher Straße und die angrenzende nördliche Bushaltestelle neugestaltet. Gleichzeitig wurde die südliche Bushaltekante ebenfalls mit einem 18 cm hohen Buskapbord barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante und der Zugang zur S-Bahn Haltestelle sind mit taktilen Elementen ausgestattet worden. Bereits mit der Planung der südlichen Bushaltestelle hat die Verwaltung eine Umplanung der Kreuzungsbereiche Hartwichstraße/Escher Straße/Sechzigstraße und Liebigstraße/Lämmerstraße erstellt. Die Umsetzung wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Daher sind einige verkehrliche Missstände weiterhin nicht gelöst: Im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Lämmerstraße ragt der Bordstein so weit in die Fahrbahn, dass ein geradliniges Anfahren der Bushaltestelle schwer möglich ist, ohne den Bordstein zu touchieren. Der Radweg von der Liebigstraße zur Hartwichstraße verläuft im Seitenraum direkt im Wartebereich der Haltestelle, was zu Konflikten mit 3 Radfahrerenden und ein- und aussteigenden Fahrgästen führt. Das Linksabbiegen des Radverkehrs in die Sechzigstraße ist durch die Führung im Seitenraum erschwert. Durch den vorhandenen stumpfwinkligen Straßenverlauf von der Unterführung in die Escher Straße (Süd) wird oft die Geschwindigkeit beim Abbiegen überschritten. Es entstehen Konfliktsituationen mit vorfahrtsberechtigen Radfahrenden und zu Fuß ge- henden. Die vorhandene Litfaßsäule auf der Mittelinsel schränkt außerdem die Sicht der von der Escher Str. kommenden Fahrzeuge ein. Die Aufteilung der Planung in bereits umgesetzte und noch nicht umgesetzte Bereiche kann der Anlage 2 entnommen werden. In der Zwischenzeit hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt, das Bahnhofsumfeld verkehrssicher zu gestalten (Vorlagen-Nr.: AN/3638/2022). Aus die- sem Grund hat die Verwaltung der Bezirksvertretung die bestehende Planung in einem Fachgespräch am 29.11.2022 vorgestellt. Möglichst alle Anregungen und Wünsche wurden in der Planung integriert. Aufgrund von Kritik der Verkehrsverbände wurde der Baubeschluss (Vorlagen-Nr. 0332/2023) auf die Sitzung am 04.05.2023 geschoben. Die Verwaltung hat entschieden, die Vorlage zurückzuziehen und nach einer Pla- nungsänderung des Einmündungsbereiches Liebigstraße/ Lämmerstraße erneut vor- zulegen. 2. Planung Radfahrende in Richtung Nippes werden ab der Lämmerstraße auf die Fahrbahn auf einen Radfahrstreifen geführt. Dazu wird die Bordführung an der Einmündung Läm- merstraße versetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Radfahrstreifen im Einmündungsbereich rot eingefärbt. Gleichzeitig soll der überdimensionierte Einmün- dungsquerschnitt der Lämmerstraße zurückgebaut werden. Die Querungslänge für Radfahrende und zu Fuß gehende wird auf 5 m reduziert. Neben der Litfaßsäule wer- den acht Anlehnbügel angeordnet und damit gleichzeitig widerrechtliches Parken auf dem Gehweg unterbunden. Vor der vorhandenen Mittelinsel soll eine Aufstellfläche für Radfahrende, die links in die Lämmerstraße abbiegen möchten, eingerichtet werden. Diese werden erstmal in die Nebenanlage geführt, um nach der Einmündung der Läm- merstraße auf einen kurzen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau zu gelangen. Damit die Sicht des Übergangsbereiches durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge nicht ein- geschränkt wird, sollen hier drei Fahrradnadeln platziert werden. Durch die bauliche Änderung des Einmündungsbereiches kann die Lämmerstraße für Radfahrende in ent- gegengesetzter Richtung der Einbahnstraße freigegeben werden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme soll die dynamische Fahrgastinformation, die sich noch an der ehemaligen Haltestelle befindet, in den Haltekantenbereich versetzt wer- den. Zusätzlich wird der Wartebereich mit einer Sitzmöglichkeit und einem Abfalleimer ausgestattet. Die vorhandenen Fahrradnadeln an der Tunnelwand werden entfernt, um Tunnelwand frei von Einbauten zu halten. Somit kann die Gehweghinterkante für seh- beeinträchtigte Personen wieder als Orientierungshilfe genutzt werden. Unmittelbar nach der Bushaltestelle wird ebenfalls eine Aufstellfläche für Radfahrende, die links in die Sechzigstraße abbiegen möchten, eingerichtet. Zur besseren Erkenn- barkeit wird der Aufstellbereich rot eingefärbt. Zusätzlich soll eine Mittelinsel für mehr Sicherheit sorgen. Die überplante Einmündung Escherstraße wird rechtwinklig auf die Hartwichstraße ge- führt, damit die abbiegenden Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die vorhandene überdimensionierte Mittelinsel entfällt. Die Litfaßsäule wird mittig auf dem Gehweg platziert ohne die Sicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer untereinander ein- zuschränken. Zwei neu angeordnete Grünbeete mit Baumbepflanzung rahmen den Einmündungsbereich ein. Eine so genannte Kombinationsanlage schützt die Bäume vor Anprall und unkontrolliert abgestellten Fahrrädern. Im Bereich der Begrünung sol- len jeweils zwei weitere Anlehnbügel platziert werden. Die Markierung des Fußgänger- überweges auf der Hartwichstraße wird erneuert und zusätzlich mit taktilen Elementen 4 ausgestattet. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwie- sen. 3. Kosten Die Gesamtkosten für die Einmündungsbereiche betragen rd. 250.000 €. Vorgesehen ist die Maßnahme im Jahr 2025 umzusetzen. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 250.000 € sind investiv zu finanzieren. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die benötigten investiven Mittel in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1139, Umgestaltung Nebenanlagen S-Bahnhof Nippes, bereitstellen. Ab dem Jahr 2026 fallen nach Fertigstellung der Umgestaltung der Bushaltestelle jähr- liche Abschreibungen in Höhe von 5.000 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2026 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2026 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 5. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist system- immanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Aufteilung der Planung Anlage 3: Lageplan Nippes S-Bahn
Anlage 1 : Öffentlichkeitsbeteiligung
950 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Lämmerstraße 09
- Hartwichstraße 22
- Liebigstraße
- Sechzigstraße
- Escher Straße
- Brückenstraße 5
- Ebertplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2135/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.07.2023
- Erstellt
- 04.07.2023 12:00