2099/2025
Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung – weitere Fragen
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weitere Fragen zur Vorlage 0999 2025 - anonymisiert
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 1.5 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Stand der Umsetzung der Gender- gerechtigkeit bei Straßen(um)benennungen" AN/0391/2025 Antwort der Verwaltung vom 14. Mai 2025 0999/2025 .. bedankt sich für die informative Übersicht, die in Bezug auf Benennungen nach Frauen eine positive Entwicklung zeigt. Unverständlich bleibt die Beantwortung zu den beiden nachgefragten Fällen in Porz, deren Geschichtsbild nicht abgeklärt sei. Bei Sigrid Volkmann ist das nicht erklärlich, da sie als evangelische Pfarrerin (in Porz) die Gleichstellung aller Berufskolleginnen in Deutschland erreicht hat. Im Fall von Orna Porat (aus Porz stammend) kann das Geschichtsbild mit anderen Quellen und Zeitzeugenberichten geklärt werden. .. fragt, was genau als örtlicher Bezug gilt? Wie ist dieser definiert? Im Fall der Nach- weisbewertung: Wie verfährt die Verwaltung mit Persönlichkeiten, zu denen kaum amtliche, aber viele journalistisch belegte Quellen existieren? Der Ausschuss stellt die Antwort der Verwaltung zurück.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 30.06.2025 2099/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 30.06.2025 Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung – weitere Fragen Zu der Beantwortung der Anfrage AN/0391/2025 durch die Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0999/2025 – als Anlage beigefügt) gibt es noch Unklarheiten und Fragen. Zum Thema „Abklärung des Geschichtsbildes“: Die Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen (nachfol- gend RL genannt) sieht vor, dass bei einer Benennung nach Personen, deren Geschichtsbild abgeklärt sein muss (Punkt 3.2.4 der RL). Hierzu werden von der Verwaltung bundesweit ver- schiedene Archive (beispielsweise das Landesarchiv NRW und das Bundesarchiv in Berlin) angeschrieben. Die von dort eingehenden Informationen werden an das NS Dokumentations- zentrum bzw. Historische Archiv der Stadt Köln weitergeleitet. Zusammen mit den Unterlagen aus den eigenen Beständen sowie aus journalistischen Quellen werten die Expert*innen die Informationen aus und erstellen ein Gutachten. Auf Basis dieses Gutachtens wird eine Benen- nung zugestimmt oder abgelehnt. Zur Frage, was als örtlicher Bezug gilt: Die RL sieht vor, dass (Zitat) „nur Personen für eine Straßenbenennung in Frage kommen, die sich um die Stadt oder deren Bürger besondere Verdienste erworben haben, die sich beson- dere Verdienste auf Landes- oder Bundesebene erworben haben oder die sich besondere Verdienste in der Kunst, Wissenschaft u. ä. (regional oder überregional) erworben haben“ (RL 3.2). Eine genauere Definition wurde in der RL nicht festgelegt. Gängige Praxis ist, dass die Person längere Zeit in Köln (oder je nach Verdienst in Deutschland) gelebt hat und die Ver- dienste bedeutsam für die Stadt Köln oder im Bezirk sind. Gez. Wolfgramm Anlagen: Vorlage 0999/2025 – Beantwortung einer Anfrage Weitere Fragen zur Vorlage 0999/2025 - anonymisiert
Vorlage 0999 2025 - Beantwortung der Anfrage
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 0999/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung Mit der Anfrage AN/0391/2025 erkundigt sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln unter TOP 1.5 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 nach dem Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennungen. Die An- frage liegt als Anlage bei. Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwen- dung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung In ihrer Sitzung vom 15.06.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Ergänzung der Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen (nachfolgend RL genannt) hinsichtlich der Benennung nach Frauen beschlossen (Vorlagen-Nummer 1203/2023). Im Punkt 3.4 wurde ergänzend festgehalten, dass „zur Förderung der Gendergerechtigkeit Stra- ßen bevorzugt nach Frauen zu benennen sind, bis Geschlechterparität erreicht ist“. Als Be- gründung heißt es in der Vorlage: „Da in der 100-jährigen Benennungspraxis überwiegend Männer mit einer Straßenbenennung geehrt wurden und das Verhältnis von Straßen mit Män- ner- und Frauennamen nicht mittelfristig komplett korrigiert werden kann, soll auf Genderge- rechtigkeit besonderes Augenmerk gelegt werden. Der Anteil der nach Frauen benannten Ver- kehrsanlagen soll deutlich erhöht werden. Durch Ergänzung der Benennungsrichtlinien um den Punkt 3.4 wird diese Leitlinie nun festgeschrieben.“ Eine Liste aller Benennungen nach diesem Beschluss liegt als Anlage bei. Von 17 Benennun- gen erfolgten 29,41 % nach Frauen, 11,76 % nach Männern und 58,82 % anderweitig. Bezo- gen auf die Benennungen ausschließlich nach Personen liegt die Quote der Frauennamen bei 71,43 %. Die Benennung nach Jürgen Schumann erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftsführers des Bauspielplatzes und alleinigem Anlieger dieses Weges. Bei der Umbe- nennung der Mohrenstraße war das Ziel, den Bezug zum historischen Namenshintergrund zu erhalten. Beide Benennungen wurden aufgrund besonderer Sachlage im Einvernehmen mit den Bezirksvertretungen vorgeschlagen. Die anderen Benennungen sind Einbeziehungen in bestehende Straßen, bilden ein Cluster zu den umliegenden Straßennamen oder sind Gewannbezeichnungen. Der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Straßenbenennung von 2021 kann man entnehmen, dass (Zitat) „in vielen Städten darauf Wert gelegt wird, dass historisches Namens- gut weiter beibehalten wird. So wird fast überall historischen Flur- oder Gewannbezeichnun- gen oder anderen überlieferten Geländebezeichnungen, die durch städtebauliche Entwicklun- gen wegfallen, Priorität in der Benennung eingeräumt.“ Auch in Köln gibt es die Bemühungen, 2 Gewannbezeichnungen als Teil der Erinnerungskultur zu erhalten. Seitens der Verwaltung werden Namen nach Personen vorgeschlagen, wenn sie einen örtli- chen Bezug aufweisen. Stellungnahme der Verwaltung zur Benennung nach Frauen im Neubaugebiet Leidenhause- ner Straße in Köln-Eil Die SPD-Fraktion stellte zu der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2025 den Än- derungsantrag AN/0097/2025, mit dem Vorschlag, die Planstraße 1 inklusive der Platzfläche in Sigrid-Volkmann-Straße und die Planstraße 2 inklusive der Platzfläche in Orna-Porat- Straße zu benennen und jeweils ein Legendenschild anzubringen. Der Änderungsantrag wurde durch die Bezirksvertretung Porz mehrheitlich abgelehnt. Für die Benennung nach Personen sieht die RL vor, dass nur Personen für eine Straßenbe- nennung in Frage kommen, deren Geschichtsbild abgeklärt ist (Punkt 3.2.4). Das Gutachten zu Sigrid Volkmann ist in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch nicht vor. Die Verwaltung konnte diesen Vorschlag daher nicht einbringen. Die Verwaltung setzt die RL konsequent um, wenn die Voraussetzungen für die Benennung nach Frauen vorliegen. Hierzu müssen die vorgeschlagenen Namen geprüft sein und einen örtlichen Bezug aufweisen. Abschließend zuständig bleibt jedoch die zuständige Bezirksver- tretung. Lehnt diese die Benennung nach einer Frau ab, kann die Entscheidung von der Ver- waltung nicht beanstandet werden. Anlagen: Anlage 1: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anlage 2: Liste aller Straßenbenennungen nach 16.06.2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2099/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 09:43