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3214/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1119/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion "Therapiekonzepte für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  04.10.2021 
 3214/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1119/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Volt-Fraktion "Therapiekonzepte für Frauen mit sexualisierter 
Gewalterfahrung" 
Von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion werden folgende 
Fragen an die Verwaltung gestellt: 
 
 
1. Wie und mit welchen Mitteln fördert die Stadt Köln therapeutische Konzepte / Behand-
lungen bei Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung? 
 
2. Werden diesbezüglich auch freie Träger unterstützt (z.B.: Frauenhäuser, Frauenbera-
tungszentren etc.)? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
 
Zu Frage 1: Die Stadtverwaltung hält keine spezifischen therapeutischen  
Behandlungskonzepte für Menschen mit sexualisierter Gewalterfahrung vor.  
 
Jedoch sind die Beratungsangebote und die medizinischen Sprechstunden im Kontext 
sexueller Gesundheit der Abteilung Gesundheitshilfen des Gesundheitsamtes der 
Stadt Köln ein Rahmen, in dem explizit auch sexuelle Gewalterfahrungen thematisiert 
werden können. In solchen Fällen wird dann entsprechend der individuellen Bedarfe in 
das spezifische Hilfenetz (Fachberatungsstellen) vermittelt und angebunden.  
 
Auf der Homepage des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit des Gesundheits-
amtes findet sich eine spezifische Produktseite zu dem Thema sexualisierte Gewalt: 
 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/sexualitaet/sexualisierte-gewalt 
 
Bei Bedarf verweist das Gesundheitsamt der Stadt Köln auch auf  
 
ASS (Anonyme Spuren Sicherung): https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat1/gleichstellung/ass_flyer-k__ln.pdf  
 
oder in eins der folgend aufgelisteten Angebote: 
 
Hier gibt es für betroffene Frauen auch einen Link zum Kölner Hilfesystem bzgl. Se-
xualisierter Gewalt: 
http://www.notruf-koeln.de/wp-content/uploads/pdf/Koelner_Hilfesystem.pdf.

2 
 
 
Das Jugendamt der Stadt Köln bietet pädagogische Leistungen nach dem SGB VIII. 
Therapieleistungen sind in aller Regel Krankenkassenleistung und werden über das 
SGB V erbracht. Unter Umständen kommen auch Leistungen anderer Sozialversiche-
rungsträger (Rentenversicherung, Opferentschädigung) in Betracht. Im Rahmen päda-
gogischer Hilfestellung hat das Jugendamt auch mit jungen Menschen zu tun, die Op-
fer von sexualisierter Gewalt geworden sind: 
 
Im Kontext der Hilfeplanung unterstützen ambulante Einzelfall- und Familienhilfen jun-
ge Menschen und Eltern(-teile), Anträge auf Therapien zu stellen, begleiten zu Thera-
pien, bereiten diese mit den Hilfeempfänger*innen vor und nach und können bei der 
Umsetzung von Therapiezielen unterstützen. 
 
Bei stationären Jugendhilfemaßnahmen im Rahmen pädagogischer Leistungen oder 
solcher der Eingliederungshilfe werden auch junge Menschen in Einrichtungen und 
Wohngruppen betreut, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind. 
 
Für alle pädagogischen Fachkräfte im Jugendamt wird die Fortbildung „Sexuelle Ge-
walt gegen Kinder und Jugendliche“ regelmäßig angeboten. Diese Fortbildung ist auch 
Teil des Einarbeitungsprogramms für neue Fachkräfte. 
 
Neben der Richtlinie Minderjährigenschutz besteht eine Kooperationsvereinbarung in 
Fällen von Misshandlung oder Missbrauch eines Minderjährigen zwischen dem Ju-
gendamt der Stadt Köln und den Kliniken der Stadt Köln und der Uniklinik.  
 
Das Jugendamt koordiniert zudem seit 2001 das Netzwerk gegen häusliche Gewalt, in 
dem auch die Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Polizei und Staatsanwaltschaft 
und das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern vertreten sind. 
 
 
Zu Frage 2: Es besteht eine finanzielle Förderung der Stadtverwaltung für alle Träger in Köln, 
die sich mit der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und Familien“ beschäftigen. Darunter 
fallen dann auch Träger, die spezielle Konzepte und Angebote zur Prävention gegen 
sexuelle Gewalt vorhalten und/oder konkret mit Opfern von sexueller Gewalt und ihren 
Angehörigen arbeiten. 
 
Beispielhaft können hier genannt werden: Zartbitter e.V., Kinderschutzbund Köln e.V., 
die städtischen Familienberatungsstellen, die freien Familienberatungs-stellen, der 
SkF, e.V., die Diakonie Michaelshoven e.V., Lobby für Mädchen e.V., Rubicon e.V., 
Looks e.V. etc.. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3214/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2021
Erstellt
07.09.2021 08:05