Verkehrsberuhigung in der Neuen Eller Straße in Porz-Eil durch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Mitteilung BV 4126/2016 vom 17.03.2017
Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 4126/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Verkehrsberuhigung in der Neuen Eiler Straße in Porz-Eil durch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Porz am 14.06.2016, TOP 6.7 „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Neue Eiler Straße zwischen Bergerstraße und Theodor-Heuss-Straße durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beruhigen.“ Antwort der Verwaltung: Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsord- nung (StVO) nur möglich, wenn besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern (§ 45 Abs. 9 StVO). Im unmittelbaren Bereich schützenswerter Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, allge- meinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern) ist eine Ge- schwindigkeitsreduzierung auch ohne Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage möglich, sofern der Bereich, indem die Geschwindigkeit reduziert werden soll, im Vorbehaltsnetz liegt. (§ 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO). Die Neue Eiler Straße ist eine Erschließungsstraße für die anliegenden T-30-Zonen. Im Abschnitt zwischen Bergerstraße und Theodor-Heuss-Straße sind keine schützenswerten Einrichtungen vor- handen. Die Auswertung der durch die Polizei ermittelten Unfallzahlen ergab, dass in diesem Bereich keine besondere Gefahrenlage besteht, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtfertig. Auf dieser Grundlage sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf.
Beratungsverlauf
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28.03.2017
TOP 9.2.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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