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4126/2016

Verkehrsberuhigung in der Neuen Eller Straße in Porz-Eil durch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Mitteilung BV 17.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 28.03.2017, TOP 9.2.16

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1701 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 4126/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 
 
Verkehrsberuhigung in der Neuen Eiler Straße in Porz-Eil durch Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit 
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Porz am 14.06.2016, 
TOP 6.7 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Neue Eiler Straße zwischen Bergerstraße 
und Theodor-Heuss-Straße durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beruhigen.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsord-
nung (StVO) nur möglich, wenn besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern (§ 45 Abs. 9 StVO). Im 
unmittelbaren Bereich schützenswerter Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, allge-
meinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern) ist eine Ge-
schwindigkeitsreduzierung auch ohne Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage möglich, sofern der 
Bereich, indem die Geschwindigkeit reduziert werden soll, im Vorbehaltsnetz liegt. (§ 45 Abs. 9 Nr. 6 
StVO). 
 
Die Neue Eiler Straße ist eine Erschließungsstraße für die anliegenden T-30-Zonen. Im Abschnitt 
zwischen Bergerstraße und Theodor-Heuss-Straße sind keine schützenswerten Einrichtungen vor-
handen. 
Die Auswertung der durch die Polizei ermittelten Unfallzahlen ergab, dass in diesem Bereich keine 
besondere Gefahrenlage besteht, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 
km/h rechtfertig. 
 
Auf dieser Grundlage sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4126/2016
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27