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Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) AN/0726/2024 vom 03.05.2024
Stand: Am 16.05.2024 im Rat geändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2024 AN/0726/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.05.2024 Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Rates am 16. Mai 2024 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sich als Stadt Köln der internationalen Ar- beitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der zuletzt be- schlossenen Fassung anzuschließen. Diese sollte in der Bekämpfung des Antisemitismus handlungsleitend sein. Begründung: In Deutschland wie überall nimmt der Antisemitismus wieder stark zu. Wesentlich bei der De- finition von Antisemitismus ist, dass sich Hass auch gegen den Staat Israel, verstanden als jüdisches Kollektiv, richten kann und damit eben auch eine Form von Antisemitismus ist. Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche enttarnen zu können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und zu benennen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaust- gedenken (IHRA). Sie wurde unter Berücksichtigung historischer und gegenwärtiger Ausprä- gungen des Antisemitismus unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet und von 34 demo- kratischen Staaten anerkannt. Deutschland trat der IHRA bereits 1998 bei. Die Arbeitsdefini- tion nahm die IHRA 2016 an und diese wurde 2017 in Deutschland durch einen Kabinettsbe- schluss verabschiedet. - 2 - Die Arbeitsdefinition ist auf den Kern des Phänomens komprimiert: auf falsche Schlussfolge- rungen vom Individuum auf eine Gruppe und umgekehrt. Sie macht die Wahrnehmung von Juden, Jüdinnen oder für jüdisch gehaltene Personen zur Grundlage für Antisemitismus. Auf Grundlage dieser Arbeitsdefinition lässt sich der Kampf gegen Antisemitismus auf allen Ebe- nen sinnvoll und zielgerichtet aufbauen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Christian Joisten Gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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