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AN/0726/2024

Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) 03.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 3.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

2686 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2024 
 
AN/0726/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2024 
 
Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Rates am 16. Mai 2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sich als Stadt Köln der internationalen Ar-
beitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der zuletzt be-
schlossenen Fassung anzuschließen. Diese sollte in der Bekämpfung des Antisemitismus 
handlungsleitend sein. 
 
 
Begründung: 
 
In Deutschland wie überall nimmt der Antisemitismus wieder stark zu. Wesentlich bei der De-
finition von Antisemitismus ist, dass sich Hass auch gegen den Staat Israel, verstanden als 
jüdisches Kollektiv, richten kann und damit eben auch eine Form von Antisemitismus ist.  
 
Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche enttarnen zu 
können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und zu benennen. Ein 
wichtiges Instrument ist dabei die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaust-
gedenken (IHRA). Sie wurde unter Berücksichtigung historischer und gegenwärtiger Ausprä-
gungen des Antisemitismus unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet und von 34 demo-
kratischen Staaten anerkannt. Deutschland trat der IHRA bereits 1998 bei. Die Arbeitsdefini-
tion nahm die IHRA 2016 an und diese wurde 2017 in Deutschland durch einen Kabinettsbe-
schluss verabschiedet.

- 2 - 
 
Die Arbeitsdefinition ist auf den Kern des Phänomens komprimiert: auf falsche Schlussfolge-
rungen vom Individuum auf eine Gruppe und umgekehrt. Sie macht die Wahrnehmung von 
Juden, Jüdinnen oder für jüdisch gehaltene Personen zur Grundlage für Antisemitismus. Auf 
Grundlage dieser Arbeitsdefinition lässt sich der Kampf gegen Antisemitismus auf allen Ebe-
nen sinnvoll und zielgerichtet aufbauen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Lino Hammer     Gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Christian Joisten    Gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsvorsitzender    FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Lucas Sickmöller  
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0726/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG)
Datum
03.05.2024
Erstellt
03.05.2024 10:26