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4066/2022

Rückblick zur Sessionseröffnung am 11.11.2022

Mitteilung Ausschuss 30.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.12.2022, TOP 11.3.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

31479 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 25.11.2022 
 4066/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.12.2022 
 
Rückblick zur Sessionseröffnung am 11.11.2022 
Der Sessionsauftakt am 11.11.2022 war, wie schon in den vergangenen Jahren, erneut eine Groß-
einsatzlage für die Kölner Sicherheitsbehörden und die Stadtverwaltung, insbesondere für das Amt 
für öffentliche Ordnung. Die Anzahl der Menschen, die in Köln feiern wollten, war aufgrund dessen, 
dass der 11.11. dieses Jahr auf einen Freitag fiel, besonders groß und der Andrang wurde durch die 
fast schon sommerlichen Temperaturen an diesem Tag noch weiter verstärkt. Seitdem der „Runde 
Tisch Straßenkarneval“ 2017 ins Leben gerufen wurde setzt die Verwaltung auch im „Kwartier 
Latäng“ ein umfangreiches Sicherheitskonzept um und war über Monate mit der Planung dieser Ein-
satzlage befasst.  
 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022 (Session 0014/2022) wurde als Ergebnis einer 
europaweiten Ausschreibung wie bereits in den Jahren zuvor ein externer Sicherheitsdienstleister 
beauftragt, um die Stadt Köln bei der Planung, Umsetzung und Koordination dieses Sicherheitskon-
zeptes an den Karnevalstagen zu unterstützen. Nach den Erfahrungen des Straßenkarnevals 2022 
und der dabei geäußerten Kritik wurde zudem im Einvernehmen mit der „IG Gastro Kwartier Latäng“ 
ein Crowdmanagement Büro ausgewählt und damit beauftragt, die bisherigen Sicherheitsmaßnah-
men kritisch zu hinterfragen und mögliche Alternativen mit den Sicherheitsbehörden, der Stadtverwal-
tung und den Betroffenen vor Ort zu entwickeln.  
 
Darauf aufbauend wurde für den 11.11.2022 ein in maßgeblichen Punkten verändertes Sicherheits-
konzept entworfen und umgesetzt. Die grundlegenden Annahmen dieser Neujustierung bestanden 
zum einen in einem nochmals verstärkten Fokus auf den Schutz der Anwohnenden des Stadtquar-
tiers rund um die Zülpicher Straße sowie in einer effektiven Zugangsbeschränkung für Feiernde in 
diesem Bereich durch die Schaffung eines zentralen Einganges. Zum anderen musste die politische 
Vorgabe (u.a. Session AN/1386/2022) umgesetzt werden, den Bereich des inneren Grüngürtels nicht 
mehr als Sicherheitspuffer, der sog. „Überlauffläche“, zu nutzen. Flankiert wurden diese Maßnahmen 
u.a. mit einer Medienkampagne von Stadt und Anwohnenden und Gewerbetreibenden schwerpunkt-
mäßig in den sozialen Netzwerken. Die meist jugendlichen Besucher, die in Köln feiern wollten sollten 
dahingehend sensibilisiert werden, dass sie sich in einem  realen Stadtraum aufhalten, in dem Men-
schen leben, wohnen und arbeiten und nicht in einem rechtsfreien Raum. 
 
Die Sessionseröffnung in Köln am 11.11. wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen besucht. 
Selbst in den von der Pandemie geprägten Jahren gab es -soweit rechtlich zulässig- einen erhebli-
chen Andrang, so auch in diesem Jahr 2022. Nochmals verstärkt durch die sonnige Wetterlage zog 
es tausende Menschen in Köln zu den diversen karnevalistischen Veranstaltungsformaten im Stadt-

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gebiet und an die bekannten Hotspots im öffentlichen Raum. Bereits vor 11 Uhr waren bspw. der 
Heumarkt wie auch der Alter Markt ausgelastet und wurden vom Veranstalter im Einvernehmen mit 
dem städtischen Koordinierungsstab für den weiteren Zulauf geschlossen. Ebenso wurde auch das 
„Kwartier Latäng“ bereits vormittags abgesperrt, da dieser Bereich als bekannter Anziehungspunkt für 
größtenteils jüngere Menschen erwartungsgemäß einem besonders hohen Zustrom von Menschen 
ausgesetzt war. Dieser Zulauf verminderte sich langsam in den frühen Nachmittagsstunden, erst ge-
gen Abend konnte dort auf die Absperrmaßnahmen verzichtet werden und diese wurden sukzessive 
zurückgebaut. Die Veranstaltungsbereiche rund um den Heumarkt und Alter Markt waren nach Ein-
schätzung aller Sicherheitsbehörden unauffällig. 
 
Das grundlegende Ziel der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, aber ebenso 
die rechtlichen Leitplanken und Grenzen eines kommunalen Sicherheitskonzeptes für derartige 
Großeinsatzlagen wurden auch im Rahmen des Runden Tisches seit 2017 immer wieder diskutiert. 
Im Ergebnis ist diese wichtigste Zielsetzung für den inneren Sperrbereich des „Kwartier Latäng“ auch 
in diesem Jahr im Wesentlichen erfüllt worden, dagegen gibt es in anderen Bereichen auch nachvoll-
ziehbar Kritik mit erkanntem Änderungsbedarf. Ein unkontrolliertes Zulaufen des Gebietes um die 
Zülpicher Straße wurde verhindert, wodurch ansonsten akute Gefahren für die Gesundheit der Anwe-
senden entstanden wären, und den Rettungsdiensten war es möglich, die bei solch großen Men-
schenansammlungen notwenigen Einsätze durchzuführen. Auch ein Notfalleinsatz mittels Rettungs-
wagen wäre selbst auf der Zülpicher Straße jederzeit möglich gewesen. Durch die Neujustierung der 
Zu- und Abgänge haben sich die Feiernden besser als in den Vorjahren auf der gesamten zur Verfü-
gung stehenden Straßenfläche verteilt und die Bereiche, die ausschließlich für die Anwohnenden zu-
gänglich waren, konnten im Wesentlichen gehalten werden. Somit ist bspw. die Belastung der An-
wohnenden durch „Wildpinkler“ spürbar zurückgegangen. Die Planungen ermöglichten es zudem 
besser als die bisherige Ausführung, separate Eingänge für Anwohner*innen, Gewerbetreibende und 
deren Beschäftigte sowie Karteninhaber von geschlossenen Gesellschaften in der Gastronomie zu 
schaffen.  
Die grundsätzliche Problemstellung blieb jedoch weiterhin bestehen: Es drängt am 11.11. nach wie 
vor eine viel zu große Anzahl von Menschen gleichzeitig in den begrenzten Raum eines einzelnen 
Stadtquartieres. Der enorme Alkoholkonsum und die Anziehungskraft der Zülpicher Straße als Hot-
spot für ein bestimmtes Publikum verschärften die Situation dort zusätzlich.  
Die Situation an den Einlasskontrollen selbst sowie außerhalb der Sperren, die den Zugang zum 
Grüngürtel regelten, muss Gegenstand einer nachfolgenden detaillierten Betrachtung sein und für die 
kommenden Ereignisse evaluiert und verbessert werden. Es kam zu Drucksituationen, die von der 
Polizei durch die Öffnung der im Sicherheitskonzept vorgehaltenen Notfallwege aufgelöst werden 
konnten. Darüber hinaus wird das Fehlverhalten einzelner Ordner, über die auch schon in den Medi-
en berichtet wurde, Gegenstand einer juristischen Aufarbeitung sein und selbstverständlich ebenso 
mit den Sicherheitsdienstleistern, die vollumfänglich mit der Polizei und Verwaltung kooperieren, 
nachgearbeitet werden.  
 
Die Überlaufflächen im Vorfeld der Einlasskontrollen waren aufgrund der geforderten ausschließli-
chen Nutzung asphaltierter Flächen zwischen der KVB Haltestelle Universität und der Mensa nicht 
ausreichend, um alle Menschen aufzunehmen, die aufgrund der Sperrungen nicht mehr zu ihrem ei-
gentlichen Ziel, der Zülpicher Straße, gelangen konnten. Dies war bei dem zu erwartenden Massen-
andrang abzusehen, weshalb der äußere Absperrungsring jenseits der Rasenflächen (bspw. auf Hö-
he der Luxemburger Straße) einen unkontrollierten Zulauf in diesen Bereich verhindern sollte und 
bereits dort das Glasverbot durchgesetzt wurde. Vor dem äußeren Sperrring entstanden so oftmals 
zufällige und nicht mehr gänzlich kontrollierbare diverse kleinere und größere Ansammlungen von 
Feiernden im öffentlichen Raum, insbesondere im Grüngürtel und im Bereich Luxemburger Straße. 
Auch der Bereich rund um den Aachener Weiher wurde im Laufe des Tages von einer Vielzahl von 
Menschen als Ausweichfläche genutzt. Mangels ausreichender Infrastruktur wie bspw. Toilettenanla-
gen in diesem Bereich kam es zu unkontrollierten Fahrbahn- und Gleisquerungen von Menschen, die 
in den Grünanlagen ihre Notdurft verrichten wollten. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, wurden 
auf der Aachener Straße / Richard Wagner Straße sowohl der Individualverkehr wie auch der Bahn-
verkehr herausgenommen. Darüber hinaus stellte die KVB auch den Betrieb des Bahnverkehrs im 
Bereich Barbarossaplatz / Luxemburger Straße gegen Mittag ein. Aufgrund der Anordnung der Poli-
zei, am Barbarossaplatz aufgrund der Menschenmengen ohne Halt durchzufahren, war zu befürch-
ten, dass Fahrgäste durch die Notentriegelung die Türen öffnen, wodurch es zu einem unkontrollier-

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ten Ausstieg in beide Richtungen gekommen wäre. Somit war dies eine nachvollziehbare Entschei-
dung der KVB in ihrer eigenen Betreiberverantwortung. Dass auch der Individualverkehr in diesem 
Bereich unterbrochen werden musste, war ebenfalls ein vorgeplantes Szenario im Sicherheitskon-
zept. Da diese Herausnahme zeitgleich mit der Unterbrechung des Individualverkehrs erfolgte, waren 
die  vorangegangenen Planungen, bei Menschenansammlungen entsprechende Absperrungen etc. 
einzuziehen, obsolet geworden. 
 
Der 11.11.2022 löste vielfache Reaktionen aus, die sich zum einen mit dem städtischen Sicherheits-
konzept auseinander setzen, sich zum anderen aber auch gesamtgesellschaftlich auf das Feierver-
halten der Menschen und die Feierlichkeiten an sich bezogen. Im Folgenden soll auf die konkreten 
Vorschläge für zukünftige Karnevalstage eingegangen und diese in den Kontext kommunaler Hand-
lungsmöglichkeiten und die Entstehung des Sicherheitskonzeptes, insbesondere im „Kwartier 
Latäng“, eingeordnete werden, das vor fünf Jahren mit Etablierung des Runden Tisches zum Stra-
ßenkarneval etabliert worden war.  
 
 
Entstehung des Sicherheitskonzeptes 
Das Stadtquartier rund um die Zülpicher Straße war seit jeher eine studentisches, also von jungen 
Menschen geprägtes Szeneviertel, das auch an den Karnevalstagen stark frequentiert wurde. Im Lau-
fe der Zeit entstand jedoch neben den Feierlichkeiten in den gastronomischen Betrieben selbst ein 
stetig anwachsender Feier-Hotspot im öffentlichen Straßenraum. Durch die hohe Dichte an Kiosken 
und Einzelhandelsgeschäften war die Versorgung mit Getränken gegeben und die Gastronomie sorg-
te mit einer immer weiter ausufernden Beschallung der Zülpicher Straße mit nach außen gerichteten 
Lautsprecheranlagen und geöffneten Fenstern für die musikalische Unterhaltung. Im Ursprung han-
delt es sich bei dem Entstehen dieser „Straßenparty“ folglich nicht um ein rein zufälliges Phänomen, 
sondern um einen zu Beginn offensichtlich seitens der entsprechenden Gastronomiebetriebe durch-
aus in Kauf genommenen Zustand. Die Situation wurde dann jedoch durch den in vielen deutschen 
und europäischen Städten erkennbaren gesellschaftlichen Wandel hin zu Feiern im öffentlichen 
Raum ohne feste Veranstaltungsformate immer weiter eskaliert, so dass auch erste Gegenmaßnah-
men kaum eine Trendwende herbeiführen konnten. Auch außerhalb der Karnevalssession haben sich 
in Köln im Laufe der Zeit derartige Hotspots, wie etwa der Brüsseler Platz oder der Zülpicher Platz 
insbesondere in den Sommermonaten etabliert und sind mit reinen ordnungsrechtlichen Maßnahmen 
kaum noch zu befrieden. 
 
Aufgrund der bis ins Jahr 2017 unzureichenden Infrastruktur (Toilettenanlagen, Zugangskontrollen) 
entstand eine Situation, die für die Anwohnenden ebenso unerträglich wurde wie für die Feiernden 
gefährlich. Die Ansammlung von Menschenmassen, durch die im Notfall kein Rettungswagen einen 
Verletzten hätte erreichen können und massive Beeinträchtigungen der Anwohnenden durch die ne-
gativen Begleiterscheinungen massiven Alkoholkonsums fanden am 11.11.2017 einen vorläufigen 
negativen Höhepunkt. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der historischen und kulturel-
len Bedeutung des Karnevals für die Stadt Köln wurde von Frau Oberbürgermeisterin Reker ein 
„Runder Tisch Straßenkarneval“ einberufen, in dem die relevanten Entscheidungsträger*innen und 
die Betroffenen aus den Hotspots („Kwartier Latäng“, Südstadt, Altstadt) zusammenkamen. In den 
folgenden Sitzungen wurden die Entwicklungen des Straßenkarnevals analysiert und in verschiede-
nen Arbeitsgruppen Vorschläge ausgearbeitet, die die beschriebenen Fehlentwicklungen entgegen-
wirken sollten (Mitteilung der Verwaltung, Session 0153/2018). Viele dieser Vorschläge wurden in den 
Folgejahren umgesetzt und im Nachgang evaluiert und wenn notwendig angepasst. 
 
 Zugangssteuerung für das „Kwartier Latäng“ 
Als vordringliche Aufgabe zur Eindämmung der sicherheitsgefährdenden Besuchermengen im 
Bereich des Stadtquartiers rund um die Zülpicher Straße wurde die Etablierung eines Zu-
gangssteuerungssystems angesehen. Bedarfsmäßige Sperrungen von Bereichen, in denen 
die hohe Besucherdichten dazu führten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung allein ob 
der Menschenmassen nur noch schwer zu gewährleiten war, sollten im Rahmen der Gefah-
renabwehr zu einer Entspannung der Situation führen (Ratsbeschluss vom 03.05.2018, Ses-
sion 0810/2018). Diese Zugangssteuerung sollte einhergehen mit der bereits seit 2009 etab-
lierten und auch überwachten Glasverbotszone. 
Diese grundsätzliche Zielsetzung wurde -bei allen Varianten im Bereich der Zu- und Abgänge

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oder der Ausgestaltung und Umfang der Sperrzonen im Laufe der Jahre- jedem Sicherheits-
konzept zu Grunde gelegt und beschreibt zudem auch die eigentliche Aufgabe der Stadt Köln 
als Ordnungsbehörde. Aus Gründen der Gefahrenabwehr hat die Stadt die notwendigen Maß-
nahmen zu treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (§ 14 
Abs.1 OBG NRW). Sie tritt daher weder als Veranstalterin auf, noch ist der absperrbare Be-
reich der Zülpicher Straße ein Veranstaltungsgelände. Im Rahmen des Notwendigen und 
rechtlich zulässigen wurden einzig Sicherheitsvorkehrungen geschaffen, um Anwohnende und 
Feiernde vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und die öffentliche Ordnung unter den 
gegebenen Umständen bestmöglich aufrechtzuerhalten. Zudem wurde das strikte Verbot der 
Straßenbeschallung durch die Gastronomie durchgesetzt. Dass dies teilweise durch die Mit-
nahme von immer handlicher werdenden Musikanlagen der Feiernden selbst kompensiert 
wurde, ist aufgrund dessen, dass es sich bei dem Straßenraum nicht um eine Veranstaltungs-
fläche handelt, in dem bspw. AGB die Mitnahme von Gegenständen und den Zugang regeln, 
nicht gänzlich zu verhindern. Nichts desto trotz geht das Amt für öffentliche Ordnung auch 
hiergegen von, wenn die Beschallung zu größeren Ansammlungen und damit zur Gefährdung 
der Rettungs- und Fluchtwege führt. 
 
Die über allem stehende Zielsetzung der Gefahrenabwehr ist im Wesentlichen seitdem durch-
gehend erreicht worden, bei allen Verbesserungsmöglichkeiten und auch berechtigter Kritik, 
die ein solch großer Eingriff in den öffentlichen Raum mit sich bringt. 
 
 
 Entlastungs- und Überlauffläche 
Neben der Zugangssteuerung des Stadtquartiers, die immer nur eine reaktive Maßnahme sein 
kann, da sie dem Zustand einer zu großen Menschenmenge begegnet, standen auch immer 
die Möglichkeiten im Fokus, wie eine solche Überfüllung aktiv verhindert werden kann.  
 
Schon im Rahmen des „Runden Tisches“ 2017 bewertete die Arbeitsgruppe „Veranstaltungs-
formate“, die unter anderem aus Interessensgruppen und Vereinen (KG Ponyhof, IG Kwartier 
Latäng, Willi Ostermann Gesellschaft) bestand, die an den Karnevalstagen durchgeführten 
Veranstaltungen mit organisierter Infra- und Programmstruktur hinsichtlich Besucherverhalten 
und Begleiterscheinungen einvernehmlich als positiv. Um diese positiven Effekte auch für den 
Bereich rund um die Zülpicher Straße zu erzielen, wurde angeregt, eine „Entlastungsfläche“ 
anzubieten mit einem Angebot, das sich an der dortigen Zielgruppe orientieren sollte. Einigkeit 
bestand darin, dass es dadurch nicht zu einer Ausweitung des gesamtstädtischen Karnevals-
angebotes kommen dürfe, sondern gezielt der Hotspot Zülpicher Straße durch eine Fläche in 
unmittelbarer Nähe mit einer Basisversorgung an Ausschankmöglichkeiten entlastet werden 
müsse (Mitteilung der Verwaltung, Session 0153/2018). 
Als erster Versuch wurde auf Vorschlag des Runden Tisches auf der Zülpicher Straße grob in 
Höhe der Mensa ein Bühnenprogramm angeboten, um die bislang weitgehend unorganisier-
ten Gegebenheiten in diesem öffentlichen Raum zu ordnen. Verbunden wurde dies mit der 
Erwartung auf positive Effekte auf das Besucheraufkommen im Quartier. Die Veranstaltung 
wurde im Vorfeld nicht ausdrücklich frühzeitig beworben, damit diese nicht als zusätzliches 
Angebot für auswärtige Besucher attraktiv wahrgenommen wurde und war somit von vorne-
herein nicht als dauerhafte Maßnahme konzipiert. Im Ergebnis wurde dieser Versuch als nicht 
dauerhaft zielführend angesehen und daher auch nicht weiter verfolgt. 
 
Der Sinn einer nah an den Hotspot „Kwartier Latäng“ nutzbaren Fläche liegt jedoch nicht nur 
in einer Entlastung, also in einem Alternativangebot, das die Feiernden zu einem Ortswechsel 
motivieren soll. Es ist auch aus Sicherheitsgründen unumgänglich, vor Einlassbereichen eine 
Art Überlauffläche zu schaffen. Um den Druck der Menschen auf einzelne dieser Sperrpunkte 
abzumildern, müssen die Menschen von den eigentlichen Sperren abgeleitet werden in einen 
Bereich, in dem sie sich gefahrlos aufhalten können. Die Minimalversorgung an Getränken 
und Musik führt dabei zu einer Entspannung der Lage, da die Feiernden zumindest einen An-
laufpunkt haben. Die Erfahrungen der letzten Jahren zeigen, dass die Feiernden, die auch 
mangels Ortkenntnis einzig auf die Zülpicher Straße möchten, sich ansonsten nicht weit von 
diesem Hotspot entfernen und ohne eine naheliegende Fläche im Viertel als Aufenthaltszone 
kreisförmig um das Viertel ziehen, um einen vielleicht noch offenen Eingang zu finden oder

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sich nicht weit vom eigentlichen Ziel zu entfernen. Genauso ist es auch zur Sessionseröffnung 
2022 wieder geschehen.  
 
Der teilweise über die Medien geäußerte Vorwurf, die Stadt Köln wolle durch Bühnen oder ein 
anderes buntes Karnevalsprogramm im Bereich der Unimensa ein zusätzliches Angebot 
schaffen um weitere Menschen an diesen Hotspot ziehen, ist grundlegend falsch und eine 
Verwechslung von Ursache und Wirkung. Die ausgewiesenen Entlastungsflächen, die termi-
nologisch richtig eher als Überlaufflächen zu werten sind, sind einzig eine Reaktion auf die zu 
große Anzahl an Menschen und dienen auch nach Ansicht aller Sicherheitsbehörden wirksam 
der Abwehr von Gefahren für die Feiernden vor Ort. Dazu notwendig sind jedoch ausreichend 
große Flächen, um die Menschenmengen auch aufnehmen zu können. Dass die Menschen 
an den Karnevalstagen nach Köln kommen, ist schlechterdings durch die Stadt Köln nicht zu 
verhindern, bestenfalls durch Medienarbeit oder Aufrufe in geringem Maße zu beeinflussen.  
 
 
Konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sicherheitskonzeptes 
Als Reaktion auf den vergangenen 11.11. entstand eine Diskussion in der Kölner Stadtgesellschaft  
sowohl über einzelne Maßnahmen des Sicherheitskonzeptes und etwaige Verbesserungsoptionen, 
wie auch über den beschriebenen sozialen Wandel im Freizeit- und Feierverhalten der jüngeren Ge-
neration und den daraus folgenden Handlungserfordernissen. Die Betroffenen vor Ort äußerten sich 
ebenso wie Politik und Medien. Die sich teilweise gegenseitig ausschließenden Vorschläge müssen 
ergebnisoffen diskutiert werden, um die für alle beteiligten Akteure nach wie vor belastende Situation 
stetig zu verbessern. Zu einigen Optionen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
 
 Alkoholverkaufsverbot 
Die Anwohnenden insbesondere der städtischen Bereiche, in denen große Menschenmengen 
im öffentlichen Raum und ohne Veranstaltungsformat feiern, sind großen Belastungen ausge-
setzt. Neben Einschränkungen in der eigenen Mobilität durch Absperrmaßnahmen oder die 
bloße Anzahl der Feiernden geht der übermäßige Alkoholkonsum mit vielen negativen Be-
gleiterscheinungen einher. Diese reichen von Lärmbelästigungen und Verschmutzungen bis 
teilweise zu Straftaten wie Hausfriedensbruch oder  Sachbeschädigungen. Als Lösungsansatz 
wird immer wieder ein Alkoholverkaufs- oder Alkoholkonsumverbot diskutiert, um die Attraktivi-
tät des öffentlichen Straßenraumes für die dort Feiernden zu verringern.  
 
Im Ergebnis ist die Umsetzung eines solchen Verbotes aufgrund der bestehenden Gesetzes-
lage nicht haltbar und auch aus praktischen Gründen kaum realisierbar. 
Im Zusammenhang mit Alkoholverboten in der Öffentlichkeit gibt es grundsätzlich zwei rechtli-
che Handlungsmöglichkeiten. Zum einen im Rahmen einer Rechtsverordnung sowie durch ei-
ne Ordnungsverfügung, entweder in Form der Allgemeinverfügung oder als Einzelmaßnahme 
gegen eine alkoholisierte Person.  
 
Im Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) existiert keine 
besondere Verordnungsermächtigung, wonach die Ordnungsbehörden den Alkoholkonsum im 
öffentlichen Raum verbieten könnten. Ein solches Verbot müsste also auf eine allgemeine 
Ermächtigungsgrundlage gestützt werden.  
Nach § 27 Abs. 1 OBG dürfen die Ordnungsbehörden „zur Abwehr von Gefahren für die öf-
fentliche Sicherheit oder Ordnung Verordnungen erlassen“. Dies läge für Köln in der Zustän-
digkeit des Rates (§ 41 Abs. 1 S. 2 lit. f GO NRW). Nach den Vorgaben dieser Norm müsste 
also bereits der reine Konsum von Alkohol eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. 
Da Alkoholkonsum in der Gesellschaft allgemein toleriert wird und einen Eingriff in die Grund-
rechte darstellt, ist das (vorsorgliche) Vermeiden „allgemeinen Ärgers“ durch alkoholisierte 
Personen nur schwer über das Gefahrenabwehrrecht zu regeln. In der Vergangenheit haben 
bereits einige nordrhein-westfälische Gemeinden auf der Basis des § 27 Abs. 1 OBG NRW ei-
ne Alkoholkonsumverbotsverordnung erlassen, die gerichtlich nie haltbar waren. Aus bloßen 
allgemeinen Erwägungen wie dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung dürfe (bspw. VG Düs-
seldorf, 18 K 8955/17) ein derartiges Verbot und der damit einhergehende Grundrechtseingriff 
nicht begründet werden. Es stelle sich schon die Frage, ob ein Alkoholverbot überhaupt ge-

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eignet sei, eine abstrakte Gefahr abzuwehren, da der Konsum auch außerhalb des vom Ver-
bot erfassten Gebiets oder in der Gastronomie stattfinden könne. Als weitere Möglichkeit 
könnte die Stadt als Ordnungsbehörde eine Allgemeinverfügung nach § 14 Abs. 1 OBG NRW 
erlassen, um eine notwendige Maßnahme gegen eine im Einzelfall bestehende konkrete Ge-
fahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu treffen. Dazu ist wiederum eine „konkrete 
Gefahr“ notwendig, d.h., bei ungehindertem Ablauf des Geschehens ist in überschaubarer Zu-
kunft mit einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung hinrei-
chend wahrscheinlich zu rechnen. 
 
Wie beschrieben wird seitens der Justiz der Alkoholkonsum an sich als sozial akzeptiertes 
Verhalten angesehen und stellt damit weder eine abstrakte, noch allgemeine Gefahr da. Viel-
mehr ist der Konsum von Alkohol dem „Gefahrenvorfeld“ zuzurechnen. Dies rechtfertigt jedoch 
keine Verbote auf Grundlage einer allgemeinen Ermächtigungsgrundlage. Zwar sind Einzel-
fallmaßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden gegenüber alkoholisierten Personen möglich 
(bspw. über § 24 OBG NRW). Diese Maßnahmen gegen Einzelne ist aber kein Lösungsansatz 
für die Grundproblematik eines ganzen Stadtquartiers. 
 
Neben diesen juristischen, ohne Gesetzesänderung auf Landesebene kaum zu nehmenden 
Hürden, ist der Gefahrenbegriff in diesem Zusammenhang zentral, auch bei entsprechenden 
existierenden Regelungen anderer Bundesländer. Auch wenn es immer wieder und in hohem 
Maße zu extrem starken Belastungen insbesondere für die Anwohnenden des „Kwartier 
Latäng“ kommt, kann jedoch nicht festgehalten werden, dass jede Person, die in diesem Um-
feld Alkohol konsumiert, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Die Mehr-
zahl der Menschen feiert zum Glück friedlich, auch in einem alkoholisierten Zustand. Zudem 
stellt sich die Frage der örtlichen Begrenzung. Je größer ein Stadtquartier ist, in dem ein sol-
ches Verbot gelten soll, desto mehr stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. 
 
In Einzelfällen, bspw. in bestimmten Bereichen der Stadt Köln an Karneval, ist jedoch zumin-
dest ein Glasflaschenverbot möglich. Ein solches Verbot untersagt zwangsläufig auch den 
Verzehr von Alkohol aus Glasflaschen. Insoweit soll das Einschreiten der Ordnungsbehörde 
aber nicht die Gefahren des Alkoholkonsums bekämpfen, sondern gesundheitliche Gefahren 
durch Flaschenwürfe, Scherben usw. Dazu war auch seitens der Stadt Köln eine umfangrei-
che Dokumentation notwendig, um nachzuweisen, dass ein solches Verbot geeignet und an-
gemessen ist, um das massenhaft ordnungswidrige Entsorgen von Glas und die dadurch dro-
henden Schäden an Personen und Sachen wirksam zu bekämpfen (OVG Münster, 5 A 
2375/10). 
 
 
 Alternativveranstaltung außerhalb des „Kwartier Latäng“, bspw. auf den Ringen 
Ein weitere Vorschlag besteht darin, dass durch die „Etablierung einer Alternativveranstaltung 
außerhalb des jetzigen Hotspots „Kwartier“ Latäng“ die Menschen gar nicht erst in den Be-
reich der Zülpicher Straße kommen und das Viertel so spürbar entlastet werde. Als Referen-
zen werden das gamescom Cityfestival oder das damalige Medienfest auf den Ringen ange-
führt, die ebenfalls Großevents mit einem hohen Besucherandrang waren.  
 
Zunächst ist eine Veranstaltung wie das gamescom Cityfestival weder von seiner Ausprägung 
noch von dem Verhalten der Besucher*innen mit dem Karneval vergleichbar. Das Festival 
spielt aus polizeilicher und ordnungsrechtlicher Sicht eine eher untergeordnete Rolle, da die 
meisten Feiernden nicht oder nur wenig alkoholisiert sind und der allergrößte Teil des Festi-
vals bei Tageslicht stattfindet. Dies ist an den Karnevalstagen gänzlich anders. Gerade aus 
Sicht der Sicherheitsbehörden bestehen enorme Bedenken, auf den Ringen einen weiteren 
Hotspot zu schaffen. 
 
Neben diesen allgemeinen Sicherheitsaspekten bestehen auch aus Sicht der beauftragten 
Crowdmanagerin und nach den Erfahrungen aller beteiligten Behörden erhebliche Bedenken, 
ob eine entfernte kommerzielle Veranstaltung zu einer spürbaren Entlastung des Viertels füh-
ren kann. Die Menschen, die an Karneval in das Viertel rund um die Zülpicher Straße strömen 
wollen im öffentlichen Raum feiern. Aufgrund des Einzelhandels ist eine preisgünstige Versor-

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gung gewährleistet und das „Programm“ schaffen sich die Jugendlichen allein ob ihrer Anwe-
senheit in einer großen Anzahl faktisch selbst. Es wird folglich weder ein strukturiertes und 
geplantes Veranstaltungsformat benötigt, noch wird der Straßenraum zufällig ausgewählt. Das 
erklärte Ziel ist die Zülpicher Straße, die auch unterjährig von den Menschen als Feierhotspot 
bekannt ist. Diesen Umstand bestätigen alle vor Ort tätigen Akteure. 
Um diese Menschen zu motivieren, sich ausreichend weit weg vom „Kwartier Latäng“ einen 
neuen Hotspot zu schaffen, müssten diese Parameter, also ein „umsonst und draußen“ Kon-
zept mit billiger Alkoholversorgung, folglich ebenso erfüllt, wahrscheinlich sogar übererfüllt 
werden, um einen Ortswechsel für eine breite Masse zu erreichen. Für Veranstaltungsflächen, 
die noch weiter vom eigentlichen Hotspot entfernt sind als der Bereich der Ringe, gilt dies ent-
sprechend und in nochmals verstärkter Art und Weise. Unabhängig der Ortswahl müsste eine 
solche Alternativveranstaltung aber auch praktisch durchgeführt werden. Schon aus rechtli-
chen Gründen fällt die Stadt Köln als Veranstalterin unter diesen Voraussetzungen aus. Dass 
kein privater Investor dies zu stemmen bereit war und ist liegt zu großen Teilen an der nicht 
erzielbaren Refinanzierung und den hohen Kosten, die eine Veranstaltung im öffentlichen 
Straßenland allein schon im Bereich der notwenigen Sicherheitsvorkehrungen mit sich bringt. 
Auch der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.09.2022 eine derartige Entlastungs-
veranstaltung abgelehnt (Session AN/1660/2022). 
 
Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Annahme und nachvollziehbaren Zielset-
zung, dass den Menschen, die nicht mehr in den inneren Bereich des Stadtquartiers Zülpicher 
Straße gelangen können, ein Ort geschaffen werden muss, wo sich diese sammeln und feiern 
können, aber die Belastungen für Anwohnende möglichst gering gehalten werden.  
 
 
 Privatveranstaltung auf der Zülpicher Straße 
Von Teilen der Gastronomen im „Kwartier Latäng“ wurde bereits vor dem 11.11. die Möglich-
keit einer privaten Veranstaltung auf der Zülpicher Straße diskutiert und an die Verwaltung 
herangetragen. 
Im Rahmen einer private Veranstaltung könne der Zugang ins Viertel ebenso wirksam be-
schränkt werden, wie dies das städtische Sicherheitskonzept vorsähe, da es sich aber nicht 
um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handele sondern um eine privatrechtliche, könnten 
im Rahmen von AGB weitaus mehr Paramater der Zugangssteuerung erfüllt werden. So wäre 
es insbesondere möglich, durch einen Kartenvorverkauf die Art des Publikums dahingehend 
zu steuern, dass dieses eher die Angebote der Gastronomie nutzt und Fehlverhalten sei im 
Rahmen des dann entstehenden Hausrechtes weitaus besser zu sanktionieren. 
 
Unabhängig dieser Annahmen wurde seitens der Stadt Köln schon frühzeitig auf grundlegen-
de rechtliche Probleme hingewiesen, die entstehen, wenn der öffentliche Raum gänzlich zu 
Gunsten einer privaten Veranstaltung gesperrt würde. Nicht nur, dass allen Anwohnenden ein 
jederzeitiger Zugang zu ihren Wohnungen ermöglicht werden muss –dies ist ja auch eine 
Grundlage des städtischen Konzeptes-, es müsste auch ausnahmslos jeder Gewerbetreiben-
de damit einverstanden sein, dass die Zugangsmöglichkeiten seiner potentiellen Kunden be-
schnitten oder gar gänzlich unterbunden werden. Eine solche Maßnahme stellt einen erhebli-
chen Grundrechtseingriff dar und kann schon im Grundsatz nicht damit gleichgesetzt werden, 
dass aus Gründen der Gefahrenabwehr der Zugang zu einem öffentlichen Raum aufgrund zu 
großer Menschenansammlungen begrenzt oder unterbunden wird. 
 
Da dieses rechtliche Problem auch später nicht angegangen, geschweige denn gelöst werden 
konnte, wurde diese Handlungsoption auch im Rahmen eines Workshops der beauftragten 
Crowdmanagerin mit den betroffenen Gastronomen zurückgestellt. Weitere möglicherweise 
erforderliche Auflagen einer solchen Veranstaltung spielten keine Rolle, da bereits diese 
grundsätzliche Hürde nicht genommen werden konnte. 
 
 Festival auf dem inneren Grüngürtel 
Ein weiterer Vorschlag aus den Kreisen der Gastronomie ist die Nutzung der Wiesenfläche, 
die ehemals als Überlauffläche dienten, als alternative, geplante Veranstaltungsfläche. Diese 
Fläche liegt unmittelbar am Hotspot „Kwartier Latäng“, wodurch die für die Ringe oder andere

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Veranstaltungsflächen genannten erschwerenden Gründe hier nicht in gleichem Maße zutref-
fen. Die Bedenken über die Erreichbarkeit des grundlegenden Zieles, die Menschen aus dem 
eigentlichen Stadtquartier wegzuziehen, entsprechen bei einer kommerziell durchgeführten 
Veranstaltung mit bspw. Eintrittskarten jedoch dem zuvor beschriebenen Sachverhalt. Eine 
„umsonst und draußen“ Veranstaltung auf diesem Gebiet könnte eine zielführende Maßnahme 
sein, sofern die Wiesenfläche ausreichend geschützt wird und die rechtlichen Erfordernisse, 
sowohl hinsichtlich einer Veranstaltung als solchen als auch unter den besonderen Eigen-
schaften des Grüngürtels, eingehalten werden können. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4066/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.11.2022
Erstellt
25.11.2022 09:08