0764/2025
Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion betreffend "Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand" (AN/0255/2024, AN/0256/2025, AN/0257/2025, AN/0248/2025)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)
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Dezernat, Dienststelle I/I Dezernate I, III, V, VI, VIII Vorlagen-Nummer 14.03.2025 0764/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 18.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Rat 03.04.2025 Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion betreffend "Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand" (AN/0255/2024, AN/0256/2025, AN/0257/2025, AN/0248/2025) Die SPD-Fraktion hat in der Ratssitzung am 13.02.2025 eine Aktuelle Stunde betreffend „Zu- nehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand“ (AN/0213/2025) beantragt. Diese wurde durchgeführt und nach § 5 Absatz 10 c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zur Behandlung an die zuständigen Fachausschüsse Gesundheitsausschuss (GA), Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (SoSeSe), Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) und Stadtentwicklungsausschuss (StEA) verwiesen. Die SPD-Fraktion hat die Inhalte der Aktuellen Stunde entsprechend der Themenstellungen der vorgenannten Fachausschüsse in einzelne, thematische Anträge transferiert, vgl. AN/0248/2025 (SoSeSe), AN/0255/2024 (StEA), AN/0256/2025 (GA), AN/0257/2025 (AVR), AN/0258/2025(Rat) gestellt. Beschlusspunkte sowie Stellungnahme der Verwaltung: Hinweis: Es gibt gleichlautende Beschlusspunkte, die mehrere Ausschüsse betreffen, jedoch in den einzelnen Anträgen nicht über eine gleiche Nummerierung der Beschlusspunkte verfügen. Die nachfolgende Nummerieriung mit den Ziffern 1-5 bezieht sich auf die Nummerierung des Gesamtantrags (AN/0258/2025). Beschlusspunkt 1: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Einheit für "Sicherheit, Intervention, Prävention", bestehend aus Polizei, Ordnungsamt, aufsuchendem Suchtclearing (ASC) sowie Sprach- und Integrationsmittler*innen, zu prüfen. Diese Einheit soll für die Einhaltung der öf- fentlichen Ordnung sorgen, Hilfe für suchterkrankte und/oder obdachlose Menschen anbieten und bei Konflikten vermitteln. In regelmäßigen Fallkonferenzen zwischen Ordnungsdienst, 2 ASC und Polizei sollen Lösungskonzepte für schwer suchterkrankte Personen (sog. "Sys- temsprenger") oder Personengruppen entwickelt werden, mit dem Ziel, Suchterkrankte nicht auszugrenzen, sondern sie zu integrieren, unabhängig davon, ob sie bereit oder in der Lage sind, abstinent zu leben. Starten soll die Einheit am Neumarkt, aber sie soll im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes auf andere Hot Spots wie z.B. Ebertplatz, Wiener Platz und Kalk-Post ausgeweitete werden.“ Stellungnahme zu 1. Die Kölner Stadtverwaltung unternimmt zahlreiche Maßnahmen, um unerwünschten Effekten entgegenzutreten, indem sie ämter- (Soziales, Gesundheit, Ausländerwesen, Jugend, öffentli- che Ordnung) und behördenübergreifende (Stadt Köln, Landes- und Bundespolizei, Staatsan- waltschaft, AWB) Kooperationsstrukturen weiterentwickelt hat und mit einem integrierten Handlungsansatz aufeinander abgestimmt vorgeht. Einerseits werden die Maßnahmen intensiviert, hilfebedürftige Menschen in bestehende Hilfe- systeme zu integrieren und andererseits wird störendes und ordnungswidriges Verhalten (La- gern oder Nächtigen, Belästigungen wie aggressives Betteln, öffentlich sichtbarer Drogenkon- sum, Vermüllungen, Wildurinieren) auf Grundlage geltenden Rechts mit dem gebührenden Respekt, konsequent geahndet und Störungen beseitigt. Sofern ordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum amtlich festgestellt wird, können Verstöße durch das Ordnungsamt be- seitigt und geahndet werden; bevor Störungen bzw. Ordnungswidrigkeiten tatsächlich eintre- ten, werden die betroffenen Personen präventiv auf die zulässigen Verhaltensweisen, vorhan- denen Hilfsangebote und Konsequenzen bei ordnungsrechtlichen Verstößen – auch mittels der Nutzung von Sprachmittelnden - hingewiesen. Ziele dieser Doppelstrategie der kooperativen Zusammenarbeit sind: Zeitnahe und gemeinsame Abstimmung über den Umgang mit störenden Personen- gruppen (auch bei Verlagerungen und neuen Beschwerdelagen) Menschen in die bestehenden Hilfesysteme integrieren, um auf Dauer ein selbstbe- stimmtes und würdevolles Leben ermöglichen zu können Bedarfsgerechte Ansprachen für unterschiedliche soziale Randgruppen (Alkohol- und Drogensüchtige, psychisch Erkrankte, Wohnungslose, Prostituierte etc.) Hinweis an Eigentümer*innen von privaten Flächen und Bitte um begleitende Maßnah- men Prüfung der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen (Reinigungsleistungen, Toiletten, Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten von sozialen Einrichtungen) Spürbare Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Uneingeschränktere und angstfreiere Nutzung des öffentlichen Raumes für alle Bür- ger*innen sowie die Gäste Kölns Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist bereits als Bindeglied zwischen dem Ordnungs- und Hilfebereich in Köln tätig. Die Mitarbeiter*innen des stadtweiten ASCs sind im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit in den Kölner Straßenszenen, insbesondere an zentralen Sze- netreffpunkten wie Neumarkt und Ebertplatz, eingesetzt. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört die Vermittlung von Menschen mit Drogenabhängigkeit in das bestehende Kölner Suchthilfe- system. So wurden allein im Jahr 2024 vom ASC 975 Vermittlungen von Menschen mit Dro- genabhängigkeit in unterschiedliche medizinische und soziale Angebote initiiert und begleitet, unter anderem zum Beispiel in die medizinische Versorgung (134 Vermittlungen), in die Bera- tung (93 Vermittlungen), in die Entgiftung (80 Vermittlungen), ins Jobcenter (77 Vermittlun- gen), in die Substitution (58 Vermittlungen), in Wohnprojekte (46 Vermittlungen) sowie in viele weitere Angebote. Sprach- und Integrationsmittler*innen können bei Bedarf digital hinzugezo- gen werden. Das Angebot ASC wurde aufgrund des hohen Bedarfs in den vergangenen Jahren erweitert und verfügt aktuell über 11,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ), siehe unten Tabelle 1 (Übersicht 3 Ratsbeschlüsse und Einrichtung ASC-Stellen). An Wochentagen sind die Mitarbeitenden aktu- ell bis 18 Uhr am Neumarkt aufsuchend tätig, punktuell auch bis 20 Uhr. Nach der Einarbei- tungsphase neuer Mitarbeitender wird der ASC ab Ende März 2025 bis 20 Uhr tätig sein und bei Bedarf punktuell die Einsätze bis 23 Uhr, parallel zu den Öffnungszeiten des Drogenkon- sumraums, ausdehnen. Das Aufsuchende Suchtclearing steht bei der täglichen Arbeit in einer engen Kooperation und in fortlaufendem Austausch mit den Ordnungspartnern (Ordnungsdienst, Kümmer*innen Neu- markt und Polizei). Sowohl auf den täglichen Runden als auch bei Hinweisen der Ordnungs- partner*innen sucht das ASC Konsument*innen auf und nimmt Kontakt zu ihnen auf. Zu den Aufgaben des ASC gehört darüber hinaus die einzelfallbezogene Koordination und Abstim- mung mit den Ordnungspartner*innen. Des Weiteren gibt es regelmäßige Austauschrunden zwischen ASC, Ordnungsdienst und Polizei, bei denen grundsätzliche Fragen thematisiert und Vorgehensweisen abgestimmt werden. Komplementär zur Arbeit des ASC sind im Stadtgebiet auch die Streetworker*innen des Am- tes für Soziales, Arbeit und Senioren im Einsatz, um wohnungslose/obdachlose Menschen zu unterstützen. Dafür stehen insgesamt 4,0 VZÄ zur Verfügung. Die Streetworker*innen beider Ämter arbeiten gut verzahnt miteinander und sind auch gut vernetzt mit dem Streetwork-Ange- bot freier Träger sowie den Streetworker*innen des Jugendamtes. Jahr Vorlagen- Nr. Datum Inhalt VZÄ Zu- setzung VZÄ Gesamt 2008 3470/2007 29.01.2008 Aufsuchendes Suchtclea- ring als Angebote der auf- suchenden Sozialarbeit wird eingerichtet und wurde in 2012 verstetigt. 3 3 2012 1199/2012 18.12.2012 2018 Strategisches Leitprojekt: ASC auf andere Stadtteile ausgeweitet. 3,6 6,6 2022 Pakt ÖGD 2022 Zusetzung von einer Stelle für die bundesweite Finan- zierung des Pakt ÖGD, Befristung bis zum 31.12.2024 1 7,6 2023 3439/2022 09.02.2023 Aufwuchs der Stellen für Stärkung des ASC am Neumarkt, Personalgewin- nung in 2023 und 2024 er- folgt. 4 11,6 Tabelle 1: Übersicht Ratsbeschlüsse und Einrichtung ASC-Stellen Beschlusspunkt 2: „Das Ordnungsamt wird im Rahmen des bestehenden Stellenbudgets beauftragt, am Neu- markt einen Veedels-Ordnungsdienst mit festen Ansprechpartner*innen zu etablieren. Fuß- streifen sollen regelmäßig Kontrollgänge durchführen, um schnell auf Sicherheitsprobleme re- agieren zu können und für Bürgerinnen ansprechbar zu sein. Zudem soll die Einführung einer Citywache des Kommunalen Ordnungsdienstes in der Innenstadt geprüft werden, wie sie z. B. in Bochum betrieben wird.“ 4 Stellungnahme zu 2. Der Kommunale Ordnungsdienst (323) ist bezirklich organisiert. Für jeden Stadtbezirk besteht eine eigene Dienstgruppe; für die Kölner Innenstadt gibt es aufgrund der besonders hohen Belastung im öffentlichen Raum, der Dichte an Veranstaltungen, Gewerbebetriebe etc. vier regional verantwortliche Dienstgruppen. Der Kommunale Ordnungsdienst arbeitet sehr eng verzahnt mit weiten Teilen der Stadtverwaltung, der Kölner Polizei, AWB, KVB etc. zusam- men. Ziel ist es dabei immer: nachhaltige Lösungen von Beschwerdelagen durch das ver- knüpfte Agieren von unterschiedlichen Akteuren zu erreichen. Der Kommunale Ordnungsdienst ist im Bereich Neumarkt und Umgebung täglich mehrfach im Einsatz, um präventiv und sanktionierend die öffentliche Ordnung und dadurch die Aufent- haltsqualität zu erhöhen. Die Erfahrungen zeigen jedoch sehr deutlich, dass ohne Alterna- tivangebote, intensive Sozialarbeit und Versorgung von Suchtkranken keine nachhaltige Ver- besserung der Situation erreicht werden kann. Hochfrequentierte öffentliche Räume erfüllen viele Funktionen für unterschiedliche Nutzergruppen: Sie sind Aufenthaltsraum, Transitbe- reich, Treffpunkt, Versammlungsort, Ort für zulässige gewerbliche Nutzungen etc. und das oft parallel. Diese unterschiedlichen Nutzungen und der Interessenausgleich zählen zu den gro- ßen Herausforderungen der urbanen Stadtverwaltung. Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl der Nutzenden unterscheiden sich teils stark. Gerade auch die Bedürfnisse und Verhaltensweisen marginalisierter Gruppen im öffentlichen Raum und ihr Verhältnis zur Stadtgesellschaft sind ein zunehmendes Spannungsfeld. Vor diesem Hintergrund können Problematiken wie am Neumarkt nur durch einen Dreiklang von planeri- schen, sozial- und ordnungspolitischen Lösungsansätzen angegangen werden, um mehr Auf- enthaltsqualität, Akzeptanz und soziales Miteinander für alle zu erreichen. Die Einrichtung einer Wache/Anlaufstelle vor Ort wird als nicht zielführend angesehen. Beschlusspunkt 3: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusätzlich zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Dro- genkonsumräume die Errichtung eines Tagesaufenthaltsortes mit Betten, Waschräumen, Toi- letten und Schließfächern für Suchterkrankte in der Nähe des Neumarkts zu prüfen. Diese Ta- gesruhebetten sollen nicht nur eine medizinische Versorgung ermöglichen, sondern auch eine sichere Umgebung bieten, in der sich Konsumierende erholen können. Dadurch wird auch die Chance der aktiven und niedrigschwelligen Vermittlung von Suchterkrankten in Hilfsangebote erhöht. Um die weitere Überlastung des Neumarkts zu vermeiden, müssen alternative Anlauf- stellen in anderen Stadtteilen schnell geschaffen werden, insbesondere für kontrollierten Kon- sum, Drogenberatung, medizinische Versorgung und Substitution. Die vom Rat beschlossene Anlaufstelle in Kalk muss schnellstmöglich eröffnet werden, während in Mülheim und Porz weitere Drogenkonsumräume geplant werden müssen – wie bereits im Drogenhilfekonzept beschlossen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den weiteren Einsatz der mobilen Drogen- konsumräume zu ermöglichen und auszuweiten – insbesondere in Mülheim. Die mobilen DKR sollen in angrenzenden Stadtteilen eingesetzt werden, um eine bessere Verteilung der Hilfs- angebote zu gewährleisten. Die Substitutionsbehandlung für nicht versicherte Drogenabhän- gige muss ausgebaut werden. Die Stadt Köln erweitert die Anonyme Krankenkarte, um Sub- stitutionsprogramme für nicht versicherte Suchtkranke zugänglich zu machen. Die Angebote zur Methadon- und Original-Substitutionsbehandlung in städtischen und von sozialen Trägern geführten Einrichtungen sollen ausgebaut werden. Eine Finanzierung erfolgt im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.“ Stellungnahme zu 3. Derzeit wird das Förderprogramm Suchthilfe - übergreifend für Köln - von Seiten der Verwal- tung auf Basis des vom Rat beschlossenen Drogenhilfekonzepts weiterentwickelt und ausge- staltet. Sofern der kommunale Doppelhaushalt 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln ge- nehmigt wird, wird die Verwaltung weitere Schritte zur Umsetzung des Drogenhilfekonzepts (Ausweitung der Drogenhilfeangebote) entsprechend der Beschlüsse der politischen Gremien 5 in die Wege leiten und in Abstimmung mit den Trägern umsetzen. Eine engmaschige Beteili- gung der politischen Gremien ist vorgesehen. Der vorliegende Antrag thematisiert, dass die vom Rat beschlossene Anlaufstelle in Kalk schnellstmöglich eröffnet werden sollte. Nach Ratsbeschluss am 12.12.2024 zur „Änderung des Förderprogramms ‚Niedrigschwellige Suchthilfe‘ durch den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk“ hat ein Träger der freien Wohlfahrtspflege Interesse an der Übernahme des DKR Kalk bekundet. Die Verwaltung befin- det sich bereits in Abstimmungsgesprächen mit dem Träger. Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. Beschlusspunkt 4: „Die Aufenthaltsqualität am Neumarkt, in der Passage und am Josef-Haubrich-Hof wird durch vermehrte Reinigungsintervalle erhöht. Bereits vorhandene Schäden werden schnell beseitigt, unübersichtliche Baustellen reduziert und die Beleuchtung optimiert. Eine Finanzierung erfolgt im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.“ Stellungnahme zu 4. Baustellensituation Im Rahmen der Genehmigung von Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland werden die Vor- gaben der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen berücksichtigt. Hierbei wird vor allem die Sicherheit des Verkehrs vor der Leichtigkeit betrachtet und dies vor allem für Zufußgehende und Radfahrende. Insgesamt werden 23.000 Genehmigungen für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland pro Jahr durch die Stadt Köln erteilt und anhand der genannten Kriterien betrachtet. Der Baustellenkontrolldienst kümmert sich hier um die Einhaltung der Genehmigungen vor Ort. Der Baustellenzaun um die Zentralbibliothek (ZB) wurde nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt Köln durch den GU (Generalunternehmer) errichtet. In diesem Zuge ist zum Nachbargebäude (VHS) eine Nische von 2m Breite entstanden. Diese Nische wurde durch den GU mit einer Beleuchtung ausgestattet. Zeitnah wird dieser Bereich verschlossen und mit Fluchttüren für den Fluchtweg aus der VHS versehen. 6 Abbildung 1: Bauzaunsituation an der Zentralbibliothek Im Bereich des Kulturzentrums am Neumarkt (Rautenstrauch-Joest-Museum und Museum Schnütgen) gibt es 3 eingehauste Tiefgaragenabgänge, die bereits des Öfteren aufgebrochen wurden. Diesbezüglich steht die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) bereits im Austausch mit dem Tiefgaragenbesitzer bzw. -betreiber um geeignete Maßnahmen abzustimmen. Brunnen Hinsichtlich des Brunnens am Neumarkt bestätigt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die Erläuterung zur entsprechenden Abfrage aus 02/2025 wie folgt: Der Bodenbereich des Brun- nens am Neumarkt wird während der Brunnensaison, 01.04. – 31.10., einmal täglich manuell gefegt. Reinigung Die Platzfläche am Neumarkt wird 14-mal wöchentlich gereinigt, der Josef-Haubrich-Hof 13- mal wöchentlich. Dies zählt zu den intensivsten Reinigungsintervallen im Stadtgebiet. Eine un- terjährige Anpassung der Intervalle ist aufgrund des abfallrechtlichen Satzungsprozesses für Straßenreinigungsgebühren nicht kurzfristig möglich. Beleuchtung: Alle Leuchten und Bodenscheinwerfer auf dem Neumarkt wurden zwecks besserer Ausleuch- tung auf moderne LED-Beleuchtung umgerüstet. Dabei wurden auch höhere Masten einge- setzt. Um die Platzfläche besser auszuleuchten werden zusätzliche LED-Flächenscheinwerfer ein- gesetzt. Diese Themen werden in ständigem Austausch im (Kriminalpräventiver Rat Köln) Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ besprochen und in den einzelnen Arbeitsgruppen bearbeitet. Zu den konkreten Fragen zur Beleuchtung am Josef-Haubrich-Hof und der Passage: Die Leuchten am Josef-Haubrich-Hof werden im städtischen Auftrag durch die Rhein- Netz GmbH betrieben. Dort ist eine umfangreiche Umrüstung auf LED-Technik, die Tiefbauarbeiten beinhal- tet, bis voraussichtlich Ende 2025 vorgesehen. 7 Sofern Störungen der vorhandenen Leuchten für dunklere Bereiche verantwortlich sind, werden diese von der RheinNetz GmbH zeitnah behoben. Die Passage und dortige Beleuchtung befinden sich nicht im Zuständigkeitsbereich der RheinNetz GmbH. Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. Beschlusspunkt 5: „Die Aufenthaltsqualität auf dem Neumarkt und am Josef-Haubrich-Hof wird kurzfristig durch gemeinsam mit Gastronomiebetrieben zu entwickelnden Angeboten und durch bewachte, bar- rierefreie Toilettenanlagen verbessert. Deren Finanzierung erfolgt aus dem bestehenden Haushaltsansatz. Eine positive und stufenweise realisierbare Vision für die Platzgestaltung des Neumarkts und der anliegenden Straßen und Plätze wird mit den Anwohnenden und Initi- ativen gemeinsam entwickelt.“ Stellungnahme zu 5. Platzangebote Im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ werden Arbeitsgrup- pen zu den jeweiligen Plätzen gebildet. Eine solche Arbeitsgruppe gibt es auch für den Neu- markt. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus verschiedenen Stakeholdern (Stadt Köln, AWB, KVB, RheinEnergie, Bürger*innen-Vertretungen, Gastronomie-Vertretungen, IHK, Gewerbe- Vertretungen etc.) zusammen, die jeweils – aufgeteilt in Unterarbeitsgruppen – eine Lokale Agenda erarbeiten. In Bezug auf den Neumarkt wurden Maßnahmen im Bereich Sauberkeit, Sicherheit & Ordnung, Drogenkonzepte und Platzgestaltung identifiziert. Die Maßnahmen werden vom Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS) zusam- mengetragen. Das ZKS berät mit den verwaltungsinternen und externen Stakeholdern über die Umsetzung und führt ein regelmäßiges Controlling durch. Die Ergebnisse werden im Rah- men der AG Neumarkt präsentiert. Beispielmaßnahmen im Bereich Neumarkt sind: Die Installation der Kümmer*innen, die Auf- stellung von Mülleimern, die Erhöhung des Reinigungsturnus, die Verbesserung der Beleuch- tung, die Reaktivierung des Brunnens, die Eröffnung eines Drogenkonsumraums, die anste- hende Installation von Toilettenanlagen, der Aufbau einer mobilen Gastronomie auf der Platz- fläche, die Verbesserung der Kulturangebote, die Durchführung von Aktionstagen, die Aufstel- lung von Bänken. In 2024 konnten folgende Maßnahmen am Neumarkt realisiert werden: - Im Juni 2024 wurden drei Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine Optimierung des Radweges und der Taxi-Spur fertiggestellt. - Im Juni 2024 wurde der Brunnen auf der Platzfläche eingeweiht. - Im August 2024 hat eine mobile Gastronomie in Brunnennähe eröffnet. - Im August 2024 wurden sechs Standardsitzbänke auf der Nordseite des Neumarktes aufgestellt. Für 2025 ist folgendes geplant: - Im April 2025 werden Sonderbänke in Brunnennähe aufgestellt (BV-Beschluss 1589/2024). - Auch in diesem Jahr wird es wieder ein mobiles Gastronomieangebot im Bereich des Brunnens geben. - Für eine kulturelle Bespielung ist der Zeitraum 01.07. bis 10.09.2025 (inkl. Auf- und Abbau) reserviert. 8 Toiletten Ziel des Toilettenkonzepts der Stadt Köln ist es, ein bedarfsgerechtes Toilettenangebot im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu schaffen und kontinuierlich zu erweitern. Am Neu- markt sollen 2025 zwei Toilettenanlagen realisiert werden: Auf der Ostseite in der Nähe des Deine Anlaufstelle-Containers ist eine Doppelkabine und an der Westseite eine Einzelkabine geplant. Für diese Toilettenanlagen wurde das Toilettenmodell SHS (Sitzen-Hocken-Stehen) gewählt. Dieser Toilettentyp richtet sich grundsätzlich an Innenstadtlagen mit besonderen An- forderungen und bedient standortspezifische Bedürfnisse. Die oben und unten offen gestaltete Tür und eine automatische Entriegelung nach 15 Minuten laden nicht zum Verweilen und Nächtigen ein. Ein hohes Maß an sozialer Kontrolle dient auch zum Schutze der Nutzenden. Die Edelstahloberflächen im Innenraum ermöglichen eine gründliche und schnelle Reinigung und eine erhöhte Vandalismushemmung. Aufgrund ihrer Konstruktion ist dieser Toilettentyp nicht barrierefrei. Ausführliche Informationen finden sich in folgender Ausschuss-Mitteilung, die sowohl im Be- triebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Ausschuss für Gleichstellung und der Stadt-AG Behindertenpolitik beraten wurde (Mitteilung 3125/2023). Eine Bewachung dieser Toiletten ist nicht vorgesehen. Es ist allerdings mit den AWB und den Kümmer*innen beabsichtigt, das Personal, welches das City WC in der Krebsgasse bewirt- schaftet, während der Öffnungszeiten in regelmäßigen Abständen den Neumarkt zu begehen und die Toilettenanlagen am Neumarkt zu sichten. Das Reinigungsintervall wird voraussicht- lich fünf Mal täglich betragen. Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Krebsgasse
- Ebertplatz
- Wiener Platz
- Josef-Haubrich-Hof 13
- Neumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 0764/2025
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)
- Datum
- 14.03.2025
- Erstellt
- 12.03.2025 20:05