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0764/2025

Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion betreffend "Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand" (AN/0255/2024, AN/0256/2025, AN/0257/2025, AN/0248/2025)

Stellungnahme zu einem Antrag (Rat) 14.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025

Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

22190 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
Dezernate I, III, V, VI, VIII 
Vorlagen-Nummer 14.03.2025 
 0764/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 18.03.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 24.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Rat 03.04.2025 
 
Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion betreffend "Zunehmende 
Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und 
gegen Stillstand" (AN/0255/2024, AN/0256/2025, AN/0257/2025, AN/0248/2025) 
Die SPD-Fraktion hat in der Ratssitzung am 13.02.2025 eine Aktuelle Stunde betreffend „Zu-
nehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und 
gegen Stillstand“ (AN/0213/2025) beantragt. Diese wurde durchgeführt und nach § 5 Absatz 
10 c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zur Behandlung an die 
zuständigen Fachausschüsse Gesundheitsausschuss (GA), Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren (SoSeSe), Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen 
/ Vergabe / Internationales (AVR) und Stadtentwicklungsausschuss (StEA) verwiesen. 
Die SPD-Fraktion hat die Inhalte der Aktuellen Stunde entsprechend der Themenstellungen 
der vorgenannten Fachausschüsse in einzelne, thematische Anträge transferiert, vgl. 
AN/0248/2025 (SoSeSe), AN/0255/2024 (StEA), AN/0256/2025 (GA), AN/0257/2025 (AVR), 
AN/0258/2025(Rat) gestellt.  
 
Beschlusspunkte sowie Stellungnahme der Verwaltung: 
Hinweis: Es gibt gleichlautende Beschlusspunkte, die mehrere Ausschüsse betreffen, jedoch 
in den einzelnen Anträgen nicht über eine gleiche Nummerierung der Beschlusspunkte 
verfügen.  
Die nachfolgende Nummerieriung mit den Ziffern 1-5 bezieht sich auf die Nummerierung des 
Gesamtantrags (AN/0258/2025).  
 
Beschlusspunkt 1: 
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Einheit für "Sicherheit, Intervention, 
Prävention", bestehend aus Polizei, Ordnungsamt, aufsuchendem Suchtclearing (ASC) sowie 
Sprach- und Integrationsmittler*innen, zu prüfen. Diese Einheit soll für die Einhaltung der öf-
fentlichen Ordnung sorgen, Hilfe für suchterkrankte und/oder obdachlose Menschen anbieten 
und bei Konflikten vermitteln. In regelmäßigen Fallkonferenzen zwischen Ordnungsdienst,

2 
 
ASC und Polizei sollen Lösungskonzepte für schwer suchterkrankte Personen (sog. "Sys-
temsprenger") oder Personengruppen entwickelt werden, mit dem Ziel, Suchterkrankte nicht 
auszugrenzen, sondern sie zu integrieren, unabhängig davon, ob sie bereit oder in der Lage 
sind, abstinent zu leben. Starten soll die Einheit am Neumarkt, aber sie soll im Sinne eines 
Best-Practice-Ansatzes auf andere Hot Spots wie z.B. Ebertplatz, Wiener Platz und Kalk-Post 
ausgeweitete werden.“ 
 
Stellungnahme zu 1.  
Die Kölner Stadtverwaltung unternimmt zahlreiche Maßnahmen, um unerwünschten Effekten 
entgegenzutreten, indem sie ämter- (Soziales, Gesundheit, Ausländerwesen, Jugend, öffentli-
che Ordnung) und behördenübergreifende (Stadt Köln, Landes- und Bundespolizei, Staatsan-
waltschaft, AWB) Kooperationsstrukturen weiterentwickelt hat und mit einem integrierten 
Handlungsansatz aufeinander abgestimmt vorgeht. 
Einerseits werden die Maßnahmen intensiviert, hilfebedürftige Menschen in bestehende Hilfe-
systeme zu integrieren und andererseits wird störendes und ordnungswidriges Verhalten (La-
gern oder Nächtigen, Belästigungen wie aggressives Betteln, öffentlich sichtbarer Drogenkon-
sum, Vermüllungen, Wildurinieren) auf Grundlage geltenden Rechts mit dem gebührenden 
Respekt, konsequent geahndet und Störungen beseitigt. Sofern ordnungswidriges Verhalten 
im öffentlichen Raum amtlich festgestellt wird, können Verstöße durch das Ordnungsamt be-
seitigt und geahndet werden; bevor Störungen bzw. Ordnungswidrigkeiten tatsächlich eintre-
ten, werden die betroffenen Personen präventiv auf die zulässigen Verhaltensweisen, vorhan-
denen Hilfsangebote und Konsequenzen bei ordnungsrechtlichen Verstößen – auch mittels 
der Nutzung von Sprachmittelnden - hingewiesen.  
Ziele dieser Doppelstrategie der kooperativen Zusammenarbeit sind:  
 Zeitnahe und gemeinsame Abstimmung über den Umgang mit störenden Personen-
gruppen (auch bei Verlagerungen und neuen Beschwerdelagen) 
 Menschen in die bestehenden Hilfesysteme integrieren, um auf Dauer ein selbstbe-
stimmtes und würdevolles Leben ermöglichen zu können 
 Bedarfsgerechte Ansprachen für unterschiedliche soziale Randgruppen (Alkohol- und 
Drogensüchtige, psychisch Erkrankte, Wohnungslose, Prostituierte etc.) 
 Hinweis an Eigentümer*innen von privaten Flächen und Bitte um begleitende Maßnah-
men 
 Prüfung der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen 
(Reinigungsleistungen, Toiletten, Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten von sozialen 
Einrichtungen) 
 Spürbare Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
 Uneingeschränktere und angstfreiere Nutzung des öffentlichen Raumes für alle Bür-
ger*innen sowie die Gäste Kölns  
Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist bereits als Bindeglied zwischen dem Ordnungs- 
und Hilfebereich in Köln tätig. Die Mitarbeiter*innen des stadtweiten ASCs sind im Rahmen 
der aufsuchenden Sozialarbeit in den Kölner Straßenszenen, insbesondere an zentralen Sze-
netreffpunkten wie Neumarkt und Ebertplatz, eingesetzt. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört 
die Vermittlung von Menschen mit Drogenabhängigkeit in das bestehende Kölner Suchthilfe-
system. So wurden allein im Jahr 2024 vom ASC 975 Vermittlungen von Menschen mit Dro-
genabhängigkeit in unterschiedliche medizinische und soziale Angebote initiiert und begleitet, 
unter anderem zum Beispiel in die medizinische Versorgung (134 Vermittlungen), in die Bera-
tung (93 Vermittlungen), in die Entgiftung (80 Vermittlungen), ins Jobcenter (77 Vermittlun-
gen), in die Substitution (58 Vermittlungen), in Wohnprojekte (46 Vermittlungen) sowie in viele 
weitere Angebote. Sprach- und Integrationsmittler*innen können bei Bedarf digital hinzugezo-
gen werden. 
Das Angebot ASC wurde aufgrund des hohen Bedarfs in den vergangenen Jahren erweitert 
und verfügt aktuell über 11,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ), siehe unten Tabelle 1 (Übersicht

3 
 
Ratsbeschlüsse und Einrichtung ASC-Stellen). An Wochentagen sind die Mitarbeitenden aktu-
ell bis 18 Uhr am Neumarkt aufsuchend tätig, punktuell auch bis 20 Uhr. Nach der Einarbei-
tungsphase neuer Mitarbeitender wird der ASC ab Ende März 2025 bis 20 Uhr tätig sein und 
bei Bedarf punktuell die Einsätze bis 23 Uhr, parallel zu den Öffnungszeiten des Drogenkon-
sumraums, ausdehnen. 
Das Aufsuchende Suchtclearing steht bei der täglichen Arbeit in einer engen Kooperation und 
in fortlaufendem Austausch mit den Ordnungspartnern (Ordnungsdienst, Kümmer*innen Neu-
markt und Polizei). Sowohl auf den täglichen Runden als auch bei Hinweisen der Ordnungs-
partner*innen sucht das ASC Konsument*innen auf und nimmt Kontakt zu ihnen auf. Zu den 
Aufgaben des ASC gehört darüber hinaus die einzelfallbezogene Koordination und Abstim-
mung mit den Ordnungspartner*innen. Des Weiteren gibt es regelmäßige Austauschrunden 
zwischen ASC, Ordnungsdienst und Polizei, bei denen grundsätzliche Fragen thematisiert und 
Vorgehensweisen abgestimmt werden.  
Komplementär zur Arbeit des ASC sind im Stadtgebiet auch die Streetworker*innen des Am-
tes für Soziales, Arbeit und Senioren im Einsatz, um wohnungslose/obdachlose Menschen zu 
unterstützen. Dafür stehen insgesamt 4,0 VZÄ zur Verfügung. Die Streetworker*innen beider 
Ämter arbeiten gut verzahnt miteinander und sind auch gut vernetzt mit dem Streetwork-Ange-
bot freier Träger sowie den Streetworker*innen des Jugendamtes. 
 
Jahr Vorlagen-
Nr. Datum Inhalt VZÄ Zu-
setzung VZÄ Gesamt 
2008 3470/2007 29.01.2008 Aufsuchendes Suchtclea-
ring als Angebote der auf-
suchenden Sozialarbeit 
wird eingerichtet und 
wurde in 2012 verstetigt. 
3 3 
2012 1199/2012 18.12.2012 
2018 
  
  
Strategisches Leitprojekt: 
ASC auf andere Stadtteile 
ausgeweitet. 
3,6 6,6 
2022 Pakt ÖGD 2022 
Zusetzung von einer Stelle 
für die bundesweite Finan-
zierung des Pakt ÖGD, 
Befristung bis zum 
31.12.2024 
1 7,6 
2023 3439/2022 09.02.2023 
Aufwuchs der Stellen für 
Stärkung des ASC am 
Neumarkt, Personalgewin-
nung in 2023 und 2024 er-
folgt. 
4 11,6 
Tabelle 1: Übersicht Ratsbeschlüsse und Einrichtung ASC-Stellen 
 
 
Beschlusspunkt 2: 
„Das Ordnungsamt wird im Rahmen des bestehenden Stellenbudgets beauftragt, am Neu-
markt einen Veedels-Ordnungsdienst mit festen Ansprechpartner*innen zu etablieren. Fuß-
streifen sollen regelmäßig Kontrollgänge durchführen, um schnell auf Sicherheitsprobleme re-
agieren zu können und für Bürgerinnen ansprechbar zu sein. Zudem soll die Einführung einer 
Citywache des Kommunalen Ordnungsdienstes in der Innenstadt geprüft werden, wie sie z. B. 
in Bochum betrieben wird.“

4 
 
Stellungnahme zu 2.  
Der Kommunale Ordnungsdienst (323) ist bezirklich organisiert. Für jeden Stadtbezirk besteht 
eine eigene Dienstgruppe; für die Kölner Innenstadt gibt es aufgrund der besonders hohen 
Belastung im öffentlichen Raum, der Dichte an Veranstaltungen, Gewerbebetriebe etc. vier 
regional verantwortliche Dienstgruppen. Der Kommunale Ordnungsdienst arbeitet sehr eng 
verzahnt mit weiten Teilen der Stadtverwaltung, der Kölner Polizei, AWB, KVB etc. zusam-
men. Ziel ist es dabei immer: nachhaltige Lösungen von Beschwerdelagen durch das ver-
knüpfte Agieren von unterschiedlichen Akteuren zu erreichen. 
Der Kommunale Ordnungsdienst ist im Bereich Neumarkt und Umgebung täglich mehrfach im 
Einsatz, um präventiv und sanktionierend die öffentliche Ordnung und dadurch die Aufent-
haltsqualität zu erhöhen. Die Erfahrungen zeigen jedoch sehr deutlich, dass ohne Alterna-
tivangebote, intensive Sozialarbeit und Versorgung von Suchtkranken keine nachhaltige Ver-
besserung der Situation erreicht werden kann. Hochfrequentierte öffentliche Räume erfüllen 
viele Funktionen für unterschiedliche Nutzergruppen: Sie sind Aufenthaltsraum, Transitbe-
reich, Treffpunkt, Versammlungsort, Ort für zulässige gewerbliche Nutzungen etc. und das oft 
parallel. Diese unterschiedlichen Nutzungen und der Interessenausgleich zählen zu den gro-
ßen Herausforderungen der urbanen Stadtverwaltung. Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, 
Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl der Nutzenden unterscheiden sich teils stark. Gerade 
auch die Bedürfnisse und Verhaltensweisen marginalisierter Gruppen im öffentlichen Raum 
und ihr Verhältnis zur Stadtgesellschaft sind ein zunehmendes Spannungsfeld. Vor diesem 
Hintergrund können Problematiken wie am Neumarkt nur durch einen Dreiklang von planeri-
schen, sozial- und ordnungspolitischen Lösungsansätzen angegangen werden, um mehr Auf-
enthaltsqualität, Akzeptanz und soziales Miteinander für alle zu erreichen. 
Die Einrichtung einer Wache/Anlaufstelle vor Ort wird als nicht zielführend angesehen.  
 
 
Beschlusspunkt 3: 
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusätzlich zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Dro-
genkonsumräume die Errichtung eines Tagesaufenthaltsortes mit Betten, Waschräumen, Toi-
letten und Schließfächern für Suchterkrankte in der Nähe des Neumarkts zu prüfen. Diese Ta-
gesruhebetten sollen nicht nur eine medizinische Versorgung ermöglichen, sondern auch eine 
sichere Umgebung bieten, in der sich Konsumierende erholen können. Dadurch wird auch die 
Chance der aktiven und niedrigschwelligen Vermittlung von Suchterkrankten in Hilfsangebote 
erhöht. Um die weitere Überlastung des Neumarkts zu vermeiden, müssen alternative Anlauf-
stellen in anderen Stadtteilen schnell geschaffen werden, insbesondere für kontrollierten Kon-
sum, Drogenberatung, medizinische Versorgung und Substitution. Die vom Rat beschlossene 
Anlaufstelle in Kalk muss schnellstmöglich eröffnet werden, während in Mülheim und Porz 
weitere Drogenkonsumräume geplant werden müssen – wie bereits im Drogenhilfekonzept 
beschlossen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den weiteren Einsatz der mobilen Drogen-
konsumräume zu ermöglichen und auszuweiten – insbesondere in Mülheim. Die mobilen DKR 
sollen in angrenzenden Stadtteilen eingesetzt werden, um eine bessere Verteilung der Hilfs-
angebote zu gewährleisten. Die Substitutionsbehandlung für nicht versicherte Drogenabhän-
gige muss ausgebaut werden. Die Stadt Köln erweitert die Anonyme Krankenkarte, um Sub-
stitutionsprogramme für nicht versicherte Suchtkranke zugänglich zu machen. Die Angebote 
zur Methadon- und Original-Substitutionsbehandlung in städtischen und von sozialen Trägern 
geführten Einrichtungen sollen ausgebaut werden. Eine Finanzierung erfolgt im Rahmen der 
laufenden Haushaltsführung.“ 
 
Stellungnahme zu 3. 
Derzeit wird das Förderprogramm Suchthilfe - übergreifend für Köln - von Seiten der Verwal-
tung auf Basis des vom Rat beschlossenen Drogenhilfekonzepts weiterentwickelt und ausge-
staltet. Sofern der kommunale Doppelhaushalt 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln ge-
nehmigt wird, wird die Verwaltung weitere Schritte zur Umsetzung des Drogenhilfekonzepts 
(Ausweitung der Drogenhilfeangebote) entsprechend der Beschlüsse der politischen Gremien

5 
 
in die Wege leiten und in Abstimmung mit den Trägern umsetzen. Eine engmaschige Beteili-
gung der politischen Gremien ist vorgesehen. 
Der vorliegende Antrag thematisiert, dass die vom Rat beschlossene Anlaufstelle in Kalk 
schnellstmöglich eröffnet werden sollte. 
Nach Ratsbeschluss am 12.12.2024 zur „Änderung des Förderprogramms ‚Niedrigschwellige 
Suchthilfe‘ durch den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk“ hat ein Träger der freien 
Wohlfahrtspflege Interesse an der Übernahme des DKR Kalk bekundet. Die Verwaltung befin-
det sich bereits in Abstimmungsgesprächen mit dem Träger. 
 
Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates 
zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. 
 
Beschlusspunkt 4: 
„Die Aufenthaltsqualität am Neumarkt, in der Passage und am Josef-Haubrich-Hof wird durch 
vermehrte Reinigungsintervalle erhöht. Bereits vorhandene Schäden werden schnell beseitigt, 
unübersichtliche Baustellen reduziert und die Beleuchtung optimiert. Eine Finanzierung erfolgt 
im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.“ 
 
Stellungnahme zu 4.  
 
Baustellensituation 
Im Rahmen der Genehmigung von Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland werden die Vor-
gaben der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an 
Straßen berücksichtigt. Hierbei wird vor allem die Sicherheit des Verkehrs vor der Leichtigkeit 
betrachtet und dies vor allem für Zufußgehende und Radfahrende. Insgesamt werden 23.000 
Genehmigungen für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland pro Jahr durch die Stadt Köln 
erteilt und anhand der genannten Kriterien betrachtet. Der Baustellenkontrolldienst kümmert 
sich hier um die Einhaltung der Genehmigungen vor Ort.  
Der Baustellenzaun um die Zentralbibliothek (ZB) wurde nach den Gestaltungsvorgaben der 
Stadt Köln durch den GU (Generalunternehmer) errichtet. 
In diesem Zuge ist zum Nachbargebäude (VHS) eine Nische von 2m Breite entstanden. Diese 
Nische wurde durch den GU mit einer Beleuchtung ausgestattet. Zeitnah wird dieser Bereich 
verschlossen und mit Fluchttüren für den Fluchtweg aus der VHS versehen.

6 
 
 
Abbildung 1: Bauzaunsituation an der Zentralbibliothek 
 
Im Bereich des Kulturzentrums am Neumarkt (Rautenstrauch-Joest-Museum und Museum 
Schnütgen) gibt es 3 eingehauste Tiefgaragenabgänge, die bereits des Öfteren aufgebrochen 
wurden. 
Diesbezüglich steht die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) bereits im Austausch mit dem 
Tiefgaragenbesitzer bzw. -betreiber um geeignete Maßnahmen abzustimmen.  
 
Brunnen 
Hinsichtlich des Brunnens am Neumarkt bestätigt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die 
Erläuterung zur entsprechenden Abfrage aus 02/2025 wie folgt: Der Bodenbereich des Brun-
nens am Neumarkt wird während der Brunnensaison, 01.04. – 31.10., einmal täglich manuell 
gefegt. 
 
Reinigung 
Die Platzfläche am Neumarkt wird 14-mal wöchentlich gereinigt, der Josef-Haubrich-Hof 13-
mal wöchentlich. Dies zählt zu den intensivsten Reinigungsintervallen im Stadtgebiet. Eine un-
terjährige Anpassung der Intervalle ist aufgrund des abfallrechtlichen Satzungsprozesses für 
Straßenreinigungsgebühren nicht kurzfristig möglich.  
 
Beleuchtung: 
Alle Leuchten und Bodenscheinwerfer auf dem Neumarkt wurden zwecks besserer Ausleuch-
tung auf moderne LED-Beleuchtung umgerüstet. Dabei wurden auch höhere Masten einge-
setzt. 
Um die Platzfläche besser auszuleuchten werden zusätzliche LED-Flächenscheinwerfer ein-
gesetzt. 
Diese Themen werden in ständigem Austausch im (Kriminalpräventiver Rat Köln) Fachkreis 
„Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ besprochen und in den einzelnen Arbeitsgruppen 
bearbeitet.  
Zu den konkreten Fragen zur Beleuchtung am Josef-Haubrich-Hof und der Passage: 
 Die Leuchten am Josef-Haubrich-Hof werden im städtischen Auftrag durch die Rhein-
Netz GmbH betrieben. 
Dort ist eine umfangreiche Umrüstung auf LED-Technik, die Tiefbauarbeiten beinhal-
tet, bis voraussichtlich Ende 2025 vorgesehen.

7 
 
 Sofern Störungen der vorhandenen Leuchten für dunklere Bereiche verantwortlich 
sind, werden diese von der RheinNetz GmbH zeitnah behoben. 
 Die Passage und dortige Beleuchtung befinden sich nicht im Zuständigkeitsbereich der 
RheinNetz GmbH. 
 
Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates 
zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. 
 
Beschlusspunkt 5: 
„Die Aufenthaltsqualität auf dem Neumarkt und am Josef-Haubrich-Hof wird kurzfristig durch 
gemeinsam mit Gastronomiebetrieben zu entwickelnden Angeboten und durch bewachte, bar-
rierefreie Toilettenanlagen verbessert. Deren Finanzierung erfolgt aus dem bestehenden 
Haushaltsansatz. Eine positive und stufenweise realisierbare Vision für die Platzgestaltung 
des Neumarkts und der anliegenden Straßen und Plätze wird mit den Anwohnenden und Initi-
ativen gemeinsam entwickelt.“ 
 
Stellungnahme zu 5.  
Platzangebote 
Im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ werden Arbeitsgrup-
pen zu den jeweiligen Plätzen gebildet. Eine solche Arbeitsgruppe gibt es auch für den Neu-
markt. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus verschiedenen Stakeholdern (Stadt Köln, AWB, 
KVB, RheinEnergie, Bürger*innen-Vertretungen, Gastronomie-Vertretungen, IHK, Gewerbe-
Vertretungen etc.) zusammen, die jeweils – aufgeteilt in Unterarbeitsgruppen – eine Lokale 
Agenda erarbeiten. In Bezug auf den Neumarkt wurden Maßnahmen im Bereich Sauberkeit, 
Sicherheit & Ordnung, Drogenkonzepte und Platzgestaltung identifiziert.  
Die Maßnahmen werden vom Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS) zusam-
mengetragen. Das ZKS berät mit den verwaltungsinternen und externen Stakeholdern über 
die Umsetzung und führt ein regelmäßiges Controlling durch. Die Ergebnisse werden im Rah-
men der AG Neumarkt präsentiert.  
Beispielmaßnahmen im Bereich Neumarkt sind: Die Installation der Kümmer*innen, die Auf-
stellung von Mülleimern, die Erhöhung des Reinigungsturnus, die Verbesserung der Beleuch-
tung, die Reaktivierung des Brunnens, die Eröffnung eines Drogenkonsumraums, die anste-
hende Installation von Toilettenanlagen, der Aufbau einer mobilen Gastronomie auf der Platz-
fläche, die Verbesserung der Kulturangebote, die Durchführung von Aktionstagen, die Aufstel-
lung von Bänken. 
In 2024 konnten folgende Maßnahmen am Neumarkt realisiert werden: 
- Im Juni 2024 wurden drei Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine 
Optimierung des Radweges und der Taxi-Spur fertiggestellt.  
- Im Juni 2024 wurde der Brunnen auf der Platzfläche eingeweiht.  
- Im August 2024 hat eine mobile Gastronomie in Brunnennähe eröffnet. 
- Im August 2024 wurden sechs Standardsitzbänke auf der Nordseite des Neumarktes 
aufgestellt.  
 
Für 2025 ist folgendes geplant:  
- Im April 2025 werden Sonderbänke in Brunnennähe aufgestellt (BV-Beschluss 
1589/2024). 
- Auch in diesem Jahr wird es wieder ein mobiles Gastronomieangebot im Bereich des 
Brunnens geben. 
- Für eine kulturelle Bespielung ist der Zeitraum 01.07. bis 10.09.2025 (inkl. Auf- und 
Abbau) reserviert.

8 
 
Toiletten 
Ziel des Toilettenkonzepts der Stadt Köln ist es, ein bedarfsgerechtes Toilettenangebot im 
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu schaffen und kontinuierlich zu erweitern. Am Neu-
markt sollen 2025 zwei Toilettenanlagen realisiert werden: Auf der Ostseite in der Nähe des 
Deine Anlaufstelle-Containers ist eine Doppelkabine und an der Westseite eine Einzelkabine 
geplant. Für diese Toilettenanlagen wurde das Toilettenmodell SHS (Sitzen-Hocken-Stehen) 
gewählt. Dieser Toilettentyp richtet sich grundsätzlich an Innenstadtlagen mit besonderen An-
forderungen und bedient standortspezifische Bedürfnisse. Die oben und unten offen gestaltete 
Tür und eine automatische Entriegelung nach 15 Minuten laden nicht zum Verweilen und 
Nächtigen ein. Ein hohes Maß an sozialer Kontrolle dient auch zum Schutze der Nutzenden. 
Die Edelstahloberflächen im Innenraum ermöglichen eine gründliche und schnelle Reinigung 
und eine erhöhte Vandalismushemmung. Aufgrund ihrer Konstruktion ist dieser Toilettentyp 
nicht barrierefrei. 
Ausführliche Informationen finden sich in folgender Ausschuss-Mitteilung, die sowohl im Be-
triebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Ausschuss für Gleichstellung und der Stadt-AG 
Behindertenpolitik beraten wurde (Mitteilung 3125/2023).  
Eine Bewachung dieser Toiletten ist nicht vorgesehen. Es ist allerdings mit den AWB und den 
Kümmer*innen beabsichtigt, das Personal, welches das City WC in der Krebsgasse bewirt-
schaftet, während der Öffnungszeiten in regelmäßigen Abständen den Neumarkt zu begehen 
und die Toilettenanlagen am Neumarkt zu sichten. Das Reinigungsintervall wird voraussicht-
lich fünf Mal täglich betragen. 
 
Zur Deckung bisher nicht beschlossener Maßnahmen, ist eine Beschlussfassung des Rates 
zusätzlicher finanzieller Mittel oder Umschichtung von finanziellen Mitteln erforderlich. 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

18.03.2025 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
24.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (6)

  • Krebsgasse
  • Ebertplatz
  • Wiener Platz
  • Josef-Haubrich-Hof 13
  • Neumarkt
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0764/2025
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)
Datum
14.03.2025
Erstellt
12.03.2025 20:05