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Neue Parkausweise für Handwerker und ambulante soziale Dienste in NRW

Mitteilung Ausschuss 1211/2017 vom 29.05.2017

Stand: Am 03.07.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Firma Musterstr. 1 Max MUSTERMANN 50667 Köln 05747/17 12.04.2017 11.04.2018 Nordrhein-Westfalen K-MU 000 K-MU 000 mon K-MU 000 Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt: © im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO) © auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer © auf Bewohnerparkplätzen soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Park- möglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin ‚Amt für öffentliche Ordnung Firma Musterstr. 1 Max MUSTERMANN 50667 Köln Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken für max. zwei Stunden an folgenden Stellen erlaubt: ® im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO) @ auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer ® auf Bewohnerparkplätzen soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Park- möglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 29.05.2017 1211/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 Neue Parkausweise für Handwerker und ambulante soziale Dienste in NRW Handwerkerparkausweis NRW ab 01.06.2017 Das Amt für öffentliche Ordnung wird ab dem 01.06.2017 neue Handwerkerparkausweise ausstellen, die wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder für ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind. Diese Neuregelung ermöglicht ein entsprechender Erlass des Landesverkehrsministeriums NRW auf der Basis landeseinheitlicher Musterausweise (als Anlage Muster 1 beigefügt). Der Handwerkerparkausweis NRW löst damit die 2004 auf Initiative der Stadt Köln mit den Umland- gemeinden vereinbarte Handwerkerparkregelung für die Region Köln-Bonn (Handwerkskammerbezirk Köln) ab. Antragsberechtigte Betriebe und Geltungsumfang Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe und sonstige Betriebe, die Reparatur- und Montagearbei- ten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die auf der Rechtgrundlage von § 46 Abs.2 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der StVO) ausgestellten Handwerkerparkausweise NRW berechtigen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und in Halteverbotszonen, zum gebührenfreien Parken ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf bewirtschaften öffentlichen Parkflächen sowie bei Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen. Ein Handwerkerparkausweis kann bis zu fünf Fahrzeugkennzeichen des Betriebes enthalten, so dass eine flexible Disposition möglich ist. Es gilt aber nur der im jeweiligen Fahrzeug ausgelegte Original- ausweis. Darüber hinaus besteht für die Unternehmen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des räumli- chen Geltungsbereichs. Die Berechtigung kann in Köln für den Regierungsbezirk Köln oder für ge- samt NRW ausgestellt werden. Kosten (Verwaltungsgebühren) Die bisher für das Handwerkerparken in der Region Köln/Bonn erhobenen Kosten (Verwaltungsge- bühren) in Höhe von 305,00 Euro für die erste und 153,00 Euro für jede weitere Parkberechtigung sollen auch für den Handwerkerparkausweis NRW beibehalten werden, soweit der Gültigkeitsbereich auf den Regierungsbezirk Köln beschränkt bleibt. Für Handwerkerparkausweise mit der Gültigkeit für ganz NRW sind aufgrund des etwas höheren wirt- schaftlichen Wertes Verwaltungsgebühren in Höhe von 350,00 Euro für den ersten und 175,00 Euro für jeden weitere Parkausweis vorgesehen. 2 Im Jahr 2016 wurden von der Stadt Köln insgesamt 3.967 Handwerkerparkausweise für die Region Köln-Bonn erteilt. Parkausweis für ambulante soziale Dienste Zusätzlich zum Handwerkerparkausweis wurde auch für ambulante soziale Dienste (Pflegedienste) ein landesweit einheitlicher Parkausweis eingeführt. Das Ausweismuster ist als Anlage (Muster 2) beigefügt. Die Regelungen zum Geltungsumfang entsprechen im Wesentlichen dem Handwerker- parkausweis. Die Ausstellung der neuen Parkausweise für ambulante soziale Dienste ist ebenfalls ab dem 01.06.2017 möglich. Die Verwaltungsgebühren betragen für jeden Parkausweis 160,00 Euro (Gültig- keit: Regierungsbezirk Köln) bzw. 175,00 Euro (Gültigkeit: NRW). Für das Stadtgebiet Köln wurden 2016 insgesamt 417 Parkberechtigungen an soziale Dienste erteilt. Mittelstandsfreundliche Verwaltungspraxis Mit der Einführung landesweiter Parkausweise für Handwerksbetriebe und Betriebe mit vergleichba- ren Dienstleistungen wurde eine bewährte mittelstandsfreundliche Verwaltungspraxis, die bisher auf eine interkommunale Zusammenarbeit in der Region Köln/Bonn beschränkt war, weiter ausgebaut. Die Regelung verringert bürokratischen Aufwand für die Betriebe, erleichtert und beschleunigt die Parkplatzsuche und erspart Zeit und Kosten. gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 03.07.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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