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1211/2017

Neue Parkausweise für Handwerker und ambulante soziale Dienste in NRW

Mitteilung Ausschuss 29.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 03.07.2017, TOP 4.1

Parkausweise

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Parkausweise

1252 Zeichen

Firma Musterstr. 1

Max MUSTERMANN 50667 Köln

05747/17 12.04.2017 11.04.2018 Nordrhein-Westfalen
K-MU 000 K-MU 000 mon K-MU 000

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an

folgenden Stellen erlaubt:

© im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
(Zeichen 286 / 290.1 StVO)

© auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten
gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer

© auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Park-
möglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
‚Amt für öffentliche Ordnung

Firma Musterstr. 1
Max MUSTERMANN 50667 Köln

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken für max. zwei
Stunden an folgenden Stellen erlaubt:
® im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
(Zeichen 286 / 290.1 StVO)
@ auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten
gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer

® auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Park-
möglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung

Mitteilung Ausschuss

3994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/322/1 
 
Vorlagen-Nummer  29.05.2017 
 1211/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 
 
Neue Parkausweise für Handwerker und ambulante soziale Dienste in NRW 
 
Handwerkerparkausweis NRW ab 01.06.2017 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung wird ab dem 01.06.2017 neue Handwerkerparkausweise ausstellen, 
die wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder für ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind.  
Diese Neuregelung ermöglicht ein entsprechender Erlass des Landesverkehrsministeriums NRW auf 
der Basis landeseinheitlicher Musterausweise (als Anlage Muster 1 beigefügt). 
 
Der Handwerkerparkausweis NRW löst damit die 2004 auf Initiative der Stadt Köln mit den Umland-
gemeinden vereinbarte Handwerkerparkregelung für die Region Köln-Bonn (Handwerkskammerbezirk 
Köln) ab. 
 
Antragsberechtigte Betriebe und Geltungsumfang 
 
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe und sonstige Betriebe, die Reparatur- und Montagearbei-
ten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder 
schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.  
 
Die auf der Rechtgrundlage von § 46 Abs.2 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigungen von 
Vorschriften der StVO) ausgestellten Handwerkerparkausweise NRW berechtigen zum Parken im 
eingeschränkten Halteverbot und in Halteverbotszonen, zum gebührenfreien Parken ohne Beachtung 
der Höchstparkdauer auf bewirtschaften öffentlichen Parkflächen sowie bei Parkscheibenpflicht und 
auf Bewohnerparkplätzen. 
 
Ein Handwerkerparkausweis kann bis zu fünf Fahrzeugkennzeichen des Betriebes enthalten, so dass 
eine flexible Disposition möglich ist. Es gilt aber nur der im jeweiligen Fahrzeug ausgelegte Original-
ausweis. Darüber hinaus besteht für die Unternehmen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des räumli-
chen Geltungsbereichs. Die Berechtigung kann in Köln für den Regierungsbezirk Köln oder für ge-
samt NRW ausgestellt werden. 
 
Kosten (Verwaltungsgebühren) 
 
Die bisher für das Handwerkerparken in der Region Köln/Bonn erhobenen Kosten (Verwaltungsge-
bühren) in Höhe von 305,00 Euro für die erste und 153,00 Euro für jede weitere Parkberechtigung 
sollen auch für den Handwerkerparkausweis NRW beibehalten werden, soweit der Gültigkeitsbereich 
auf den Regierungsbezirk Köln beschränkt bleibt. 
 
Für Handwerkerparkausweise mit der Gültigkeit für ganz NRW sind aufgrund des etwas höheren wirt-
schaftlichen Wertes Verwaltungsgebühren in Höhe von 350,00 Euro für den ersten und 175,00 Euro 
für jeden weitere Parkausweis vorgesehen.

2 
 
 
Im Jahr 2016 wurden von der Stadt Köln insgesamt 3.967 Handwerkerparkausweise für die Region 
Köln-Bonn erteilt. 
 
Parkausweis für ambulante soziale Dienste 
 
Zusätzlich zum Handwerkerparkausweis wurde auch für ambulante soziale Dienste (Pflegedienste) 
ein landesweit einheitlicher Parkausweis eingeführt. Das Ausweismuster ist als Anlage (Muster 2) 
beigefügt. Die Regelungen zum Geltungsumfang entsprechen im Wesentlichen dem Handwerker-
parkausweis.  
 
Die Ausstellung der neuen Parkausweise für ambulante soziale Dienste ist ebenfalls ab dem 
01.06.2017 möglich. Die Verwaltungsgebühren betragen für jeden Parkausweis 160,00 Euro (Gültig-
keit: Regierungsbezirk Köln) bzw. 175,00 Euro (Gültigkeit: NRW). Für das Stadtgebiet Köln wurden 
2016 insgesamt 417 Parkberechtigungen an soziale Dienste erteilt.  
 
Mittelstandsfreundliche Verwaltungspraxis 
 
Mit der Einführung landesweiter Parkausweise für Handwerksbetriebe und Betriebe mit vergleichba-
ren Dienstleistungen wurde eine bewährte mittelstandsfreundliche Verwaltungspraxis, die bisher auf 
eine interkommunale Zusammenarbeit in der Region Köln/Bonn beschränkt war, weiter ausgebaut. 
Die Regelung verringert bürokratischen Aufwand für die Betriebe, erleichtert und beschleunigt die 
Parkplatzsuche und erspart Zeit und Kosten.  
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1211/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27