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2006/0799

Neubesetzung des Aufsichtsrates der Centralstation Kulturgesellschaft mbH

Magistratsvorlage 14.12.2006

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2006/0799

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2006/0799

3634 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat I 
Hauptamt 
 
Amt: Kulturamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0799 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der Centralstation Kulturgesellschaft mbH 
 
Vorlage vom: 14.12.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Zur Besetzung des Aufsichtsrates der Centralstation Kulturgesellschaft mbH schlägt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt der Gesellschafterversammlung folgende Personen vor: 
Frau Stadtverordnete M.d.L. Ruth Wagner, Herrn Stadtverordneten M.d.L. Michael Siebel, 
Herrn Stadtverordneten M.d.L. Rafael Reißer, Herrn Stadtrat Klaus Feuchtinger, 
Herrn Oberbürgermeister a.D. Peter Benz, Herrn Werner Meisel, Herrn Helmut Stütz, 
Herrn Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner, Herrn Prof. Horst Blechschmitt. Als Schriftführer wird Herr Marco 
Mazza als informatives, kein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates, vorgeschlagen. 
 
Den vorgeschlagenen Personen gewährt die Stadt eine Haftungsfreistellung im Sinne des § 125 III HGO.
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom       
 
 
 
 
 
 
Begründung zur Vorlage vom 14.12.2006

2 
... 
Gemäß § 8 II des Gesellschaftsvertrages vom 06.12.2006 (Neufassung) sollen die Mitglieder des 
Aufsichtsrates der Centralstation Kulturgesellschaft mbH auf Vorschlag der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bestellt werden. Der Aufsichtsrat besteht aus mind. 3 Mitgliedern. 
 
Ursprung dieser im Gesellschaftsvertrag der Centralstation Kulturgesellschaft mbH von Seiten der 
geschäftsführenden Gesellschafter verankerten Eigenverpflichtung ist der Magistratsbeschluss vom 
30.05.2001 und der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2001. Mit diesen 
Beschlüssen haben die städtischen Gremien entschieden, die Förderung der Kulturprogramme in 
der Centralstation aus dem städtischen Kulturetat vorzunehmen. Demnach soll der Aufsichtsrat die 
ordnungsgemäße Verwendung dieser städtischen Zuschüsse, neben den bestehenden Prüfungs- 
und Einsichtsrechten des Eigenbetriebs Kulturinstitute und des Revisionsamtes, überwachen. 
 
Die Rechte und Pflichten im Einzelnen ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dieser ist als 
Anlage beigefügt. 
 
Gemäß § 125 III HGO hat die Gemeinde Aufsichtsratsmitgli edern den Schaden zu ersetzen, den sie 
dadurch erleiden, dass sie als Vertreter der Gemeinde aus ihrer Tätigkeit bei einer Gesellschaft 
haftbar gemacht werden. Dies gilt auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn die Vertreter 
der Gemeinde nach Weisung gehandelt haben. Die Vorstehende Regelung des § 125 III HGO gilt 
allerdings nur für Vertreter der Gemeinde in Gesellschaften, die der Gemeinde gehören oder an 
denen die Gemeinde beteiligt ist. Dies ist bei der Centralstation Kulturgesellschaft mbH nicht der 
Fall. Da sich die zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrates freiwillig dazu bereit erklärt haben 
das Mandat auszuüben, sollen sie nicht schlechter gestellt werden als die Vertreter der Stadt in 
stadteigenen Gesellschaften oder Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist. 
 
Darmstadt, 07.12.2006 
41 mz 
 
 
 
Dezernat I      Dezernat II 
 
 
 
 
Walter Hoffmann     Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister     Bürgermeister 
 
 
 
Vfg.:
 
 
II. Herr Stütz z.K. 
 
III. Wvl.: 15.01.2007

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0799
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00