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3656/2025

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 08.01.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.01.2026, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2237 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.01.2026 
 3656/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 
 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter-
stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene, bislang letzte Novellierung des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kindertageseinrichtungen als 
plusKITA-Einrichtungen und als Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförd erbe-
darf abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese Mittel zusammengeführt. In Köln können durch 
die Landesmittel 232 Kitas als plusKITA gefördert werden. Zudem werden Mittel in Höhe von 
50.000 Euro und ein zusätzliches plusKITA-Kontingent für die Sprachförderung von Kindern mit 
Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non -Kita-Kinder) bereitgestellt (Session -Vorlage 
4066/2019). Die Förderung gilt bis zum Inkrafttreten der angekündigten neuen KiBiz-Revision 
(Session-Vorlage 2413/2024). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kitascharfe Indikator Ein-
kommensstufe 1 der Eltern (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. 
Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 232 
Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass die plusKITA-Fördermittel auf Nachrücker übertragen werden 
müssen. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Schließung einer Kindertageseinrichtung, zu-
meist aus baulichen Gründen.  
Nachrücker ist die Kindertagesstätte, die in der Reihenfolge der Kindertagesstätten mit dem 
höchsten Anteil EK1 als nächste folgt. Die Reihenfolge wird anhand einer jährlich aktualisierten 
Auswertung des Anteils EK1 festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss halbjährlich vorgelegt.  
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 0503/2025 ist folgende Veränderung 
eingetreten: 
 
 Bisherige Adresse der geförderten 
Kita 
Neu geförderte Kita 
6018 – Städtische Kita St.-Tönnis-Str. 8091 - Kalker Hauptstr. 42 (AWO) 
  
  
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3656/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.01.2026
Erstellt
23.12.2025 11:33