V/0186/2021
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Richtlinien
3803 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen bereitgestellt werden sollen. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist in der Regel nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 3 0.09. eines Jahres für eine Zuschussgewährung im Folgejahr gestellt wer- den. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwa ltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die A ntrags- frist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Anlage A
1817 Zeichen
Anlage A zur V/0186/2021 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- Nord Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0102 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
5830 Zeichen
V/0186/2021
V/0186/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhalten
für das Jahr 2021 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 €
1.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
1.3 Mittagstisch ältere Bürger in Sprakel 250,00 €
1.4 Mot-Treff-Kotten e.V. 150,00 €
1.5 „Gemeinsam nicht einsam“, Freundeskreis Älter werden in Sprakel 250,00 €
1.6 Coerder Carnevals Club von 1968 150,00 €
1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 €
1.8 Kulturinitiative Coerde e.V. 250,00 €
1.9 Kfd St. Marien und St. Josef 250,00 €
1.10 Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) St. Norbert
St. Thomas Morus 250,00 €
Summe 2.100,00 €
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 250,00 €
2.2 St. Martinus- Bruderschaft, Sandrup 250,00 €
2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.4 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
Amt für Bürger- und
Ratsservice
02.03.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Remmers
Telefon: 492-1650 oder -
1640
Remmers@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0186/2021
2.5 Kameradschaft Kinderhaus von 1998 e.V. 250,00 €
2.6 Coerder Carnevals Club (Senatorentaufe) 250,00 €
2.7 FÜR DICH- Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 €
Summe 1.750,00 €
3. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
3.1 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur - Heimatpflege- Naturschutz e.V. wird ein Zu-
schuss für Mietkosten in Höhe von 9.500,00 € gewährt.
3.2 Dem Förderverein an der Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus West wird ein Zuschuss für
ein Zirkusprojekt in Höhe von 1.500,00 € gewährt (insgesamt wurden 4.500 € für das Projekt
bewilligt, von denen im Jahr 2020 ein Betrag von 1.500 € ausgezahlt wurde)
3.3 Dem Heimatverein Sandrup -Sprakel-Coerde wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für
konkrete bauliche Maßnahmen gewährt.
3.4 Dem SC Sprakel 1930 e.V. wird ein Zuschuss für die Anschaffung von Trainerbänken in Hö-
he von 1.000 € gewährt.
3.5 Der Gärtnerei Welling wird für die Aktion „Grüne Inse ln“ ein Zuschuss in Höhe von 1.5 00,00
€ gewährt.
Summe 18.500,00 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021
Zeile 15 Transferaufwendung 20.850
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienstleis-
tungen (Pflege des Ortsbildes)
1.500
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln we rden Zu-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vor lage) gewährt sowie kon kret bean-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
folgende Bewilligungen:
1) Zuschüsse aus laufenden Aufwendungen
- 3 -
V/0186/2021
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zus chüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewi lligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vere ine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € in der Regel nicht unterschreiten und 500, - €
nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und
die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse or ientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau s-
haltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche
Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme -
und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt wer-
den.
3) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 empfohlen, für die unter Ziffer
3.1 - 3.5 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen.
4) Richtlinien
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Z uschüssen im
Stadtbezirk Münster- Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten
entsprechende Richtlinien.
i.A.
Stefanie Remmers
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord
- 4 -
V/0186/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 250
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0186/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2021
- Erstellt
- 02.03.2021 07:58