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AN/1603/2021

Transparenz und breitere Ratsbeteiligung bei der Wahl der*des Beigeordneten für Kunst und Kultur

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) 13.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.08.2021, TOP 2.1.4

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

4847 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Ratsgruppe DIE PARTEI 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.08.2021 
 
AN/1603/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.08.2021 
 
Transparenz und breitere Ratsbeteiligung bei der Wahl der*des Beigeordneten für 
Kunst und Kultur 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragstellerinnen bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tages-
ordnung des Rates am 18.8. zu nehmen: 
Die missratene Wahl von Herrn Kienitz zum Beigeordneten ist ein Fanal. Immer wie-
der erhobene Einwände gegen die Art und Weise, wie in Köln Beigeordnete gewählt 
werden, müssen nun endlich beachtet werden. 
Für die Wahl der Beigeordneten ist gemäß § 71 der GO NRW der Rat als Ganzes 
zuständig und nicht ein „Bündnis“ oder eine „Gestaltungsmehrheit“. 
Zudem haben die Ratsmitglieder „das organschaftliche Recht, sich über alle Bew er-
ber um das Amt im Vorfeld zu informieren“. (Held/Winkel, Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen, 5. Auflage) 
Die Ratsmitglieder dürfen ihre Verpflichtungen nicht an ein Bündnis dreier Fraktionen 
abgeben und die Oberbürgermeisterin muss den ganzen Rat in das Bewerbungs- 
und Auswahlverfahren frühzeitig und transparent einbeziehen. 
Die Wahl der*des Beigeordneten für Kunst und Kultur eröffnet die Möglichkeit einer 
Änderung der bisherigen Praxis. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt:

- 2 - 
 
Bei der Wahl der*des Beigeordneten für Kunst und Kultur schlägt die von der Stadt-
verwaltung beauftragte Personalberatungsagentur dem Rat drei formal und fachlich 
geeignete Bewerber*innen vor. 
Aus der Mitte des Rates wird eine Kommission gebildet, der Vertreter*innen aller im 
Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen und Gruppen angehören. Die Kom-
mission tagt nichtöffentlich. Sie unterbreitet zusammen mit der Oberbürgermeisterin 
dem Rat – ggf. mehrheitlich – einen Vorschlag, für die Wahl der*des Beigeordneten 
für Kunst und Kultur. 
Die Kommission hat die Möglichkeit, sich vor der Eröffnung der Bewerbungsgesprä-
che mit der Fachöffentlichkeit über Kriterien und Anforderungen an die*dem Beige-
ordneten für Kunst und Kultur zu beraten. 
 
Begründung:  
Frau Oberbürgermeisterin hat in ihrer Rede am 29. August 2018 zu einer stärkeren 
Orientierung an Gemeinsamkeiten aufgerufen. Sie führte aus: 
Wenn w ir aber w ollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger uns ihr Vertrauen 
schenken, brauchen w ir eine andere Kultur der Politik in unserer Stadt. Das be-
deutet: keine Aufteilung von Interessen, sondern eine stärkere Orientierung an 
Gemeinsamkeiten. Verstehen Sie mich bitte an diesem Punkt nicht falsch: Damit 
möchte ich die Unterschiede zw ischen den Parteien nicht mit Zuckerguss überde-
cken. Ich fordere vielmehr ein anderes Miteinander im politischen Denken und im 
Diskurs. Wir müssen uns gemeinsam mehr anstrengen, um unser Köln nach vorne 
zu bringen, und nach den besten Lösungen suchen, um Kompromisse zu finden. 
In diesem Geiste beschreitet der Rat bei der Wahl der Beigeordneten zukünftig neue 
Wege. 
Es geht darum, die Vorbereitung der Wahl der Beigeordneten aus Hinterzimmern 
dorthin zu holen, wo sie hingehört: in den Rat und in die politischen Beratungen der 
Fraktionen und Gruppen.  
Und es geht darum, diese wichtigen personellen Weichenstellungen im Austausch 
mit der Fachöffentlichkeit vorzunehmen. 
Den Fraktionen und Gruppe ist nicht nur rein formal die Möglichkeit zu geben, sich 
mit den konkreten Bewerber*innen auseinanderzusetzen. Es ist nicht länger hin-
nehmbar, dass sich die Bewerber*innen mitunter erst am Tag vor der Ratssitzung, 
auf der sie gewählt werden sollen, in den Fraktionen vorstellen und für eine ernsthaf-
te Diskussion keine Zeit bleibt. 
Wir können uns dabei an der bewährten Praxis in Aachen orientieren. Dort werden 
solche Personalentscheidungen seit Jahren durch eine fraktionsübergreifende Kom-
mission vorbereitet.

- 3 - 
 
Nach der Wahl der*des Beigeordneten für Kunst und Kultur sind erste Erfahrungen 
mit einem transparenten und unter breiter Beteiligung der Mitglieder des Rates 
durchgeführten Bewerbungs- und Auswahlverfahren auszuwerten. Daraus sollte ein 
Vorschlag für die zukünftigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Beigeordne-
ten erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Fraktion DIE LINKE hat am 11.8.2021 mündlich erfahren, dass die Wahl der*des 
Beigeordneten für Kunst und Kultur auf einer Sondersitzung des Rates am 23.8.2021 
erfolgen soll. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits nicht mehr möglich gewesen, zur 
Ratssitzung am 18.8.2021 einen fristwahrenden Antrag zu stellen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Michael Hock 
Ratsgruppe Die Partei

Beratungsverlauf (1)

18.08.2021 Rat
TOP 2.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1603/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
Datum
13.08.2021
Erstellt
13.08.2021 10:36