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AN/1609/2022

Kölner Schulbaugesellschaft mbH

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 08.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2425 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.09.2022 
AN/1609/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.09.2022 
 
Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
hier: Änderungsantrag zur Vorlage 2360/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zur 
Vorlage 2360/2022 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 08. Sep-
tember 2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
 
Der Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalauf-
sicht – die Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft nach den Maßgaben die-
ser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1). 
Die Gesellschaft übernimmt sämtliche Aufgaben und das Personal der Gebäude-
wirtschaft. Lediglich der Liegenschaftsbestand und dessen Verwaltung verbleiben 
in der städtischen Gebäudewirtschaft. 
 
Der Punkt 2 wird wie folgt geändert: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Kölner 
Kommunalbaugesellschaft mbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und 
Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben. 
 
Der Punkt 5 wird wie folgt geändert:  
 
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 525.000 Euro für 
die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung in die Kapitalrücklage im Teilfi-
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
nanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 10, Auszahlungen 
für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbauge-
sellschaft, Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weniger 
Auszahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, 
Auszahlungen für  den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, 
Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite       Stefanie Ruffen 
Fraktionsgeschäftsführer      Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1609/2022
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
08.09.2022
Erstellt
08.09.2022 12:12