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Kölner Schulbaugesellschaft mbH
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/1609/2022 vom 08.09.2022
Stand: Am 08.09.2022 im Rat endgültig abgelehnt.
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FDP Änderungsantrag nach § 13
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.09.2022 AN/1609/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 08.09.2022 Kölner Schulbaugesellschaft mbH hier: Änderungsantrag zur Vorlage 2360/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 2360/2022 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 08. Sep- tember 2022 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Der Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalauf- sicht – die Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft nach den Maßgaben die- ser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1). Die Gesellschaft übernimmt sämtliche Aufgaben und das Personal der Gebäude- wirtschaft. Lediglich der Liegenschaftsbestand und dessen Verwaltung verbleiben in der städtischen Gebäudewirtschaft. Der Punkt 2 wird wie folgt geändert: Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft mbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben. Der Punkt 5 wird wie folgt geändert: Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 525.000 Euro für die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung in die Kapitalrücklage im Teilfi- FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de nanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbauge- sellschaft, Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weniger Auszahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin
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