Mandari Insight

AN/0683/2026

Drohende Folgen des Jobcenter-Umzugs: Strukturelle Verschlechterungen für Menschen im Kölner Nordern verhindern

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 24.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.05.2026, TOP 8.3.9

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

3904 Zeichen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler 
und weitere 
  
 
Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.4.2026  
AN/0683/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
 
Drohende Folgen des Jobcenter-Umzugs: Strukturelle Verschlechterungen für Menschen im 
Kölner Nordern verhindern 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 7.5.2026 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Zentralisierungs- und Zusammenlegungspläne des Jobcenters in unserer Stadt bereiten uns 
große Sorgen. Wir fordern die Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kooperationskommune auf, 
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer erheblichen Angebotsverschlechterung im schon 
jetzt strukturschwachen Kölner Norden entgegenzuwirken:   
 
1. Eine Komplettaufgabe des Standortes Chorweiler erneut ergebnisoffen zu überprüfen, da 
es hier einen extrem hohen Anteil an Sozialleistungsempfängern gibt. 
 
2. Zumindest aber eine ortsnähere Lösung als den geplanten Standort in Braunsfeld für die 
Beantragung von Leistungen nach SGB II zu ermöglichen, ggf. am bisherigen Hauptsitz in 
Ossendorf. 
 
3. Für rechtzeitige, wiederholte, umfassende und mehrsprachige Information über die örtliche 
Angebotsverschiebung vorzunehmen und hierbei mit lokalen Organisationen im Stadtbezirk 
Chorweiler zusammenzuarbeiten. 
 
4. Falls die Punkte 1 und 2 nicht zur Umsetzung kommen, alle rechtlichen Möglichkeiten 
auszuschöpfen, aus den erheblich weiteren Anfahrtwegen resultierende 
Meldeversäumnisse kulant zu behandeln.   
 
5. Telefonische und digitale Antrags- und Beratungsmöglichkeiten auszubauen. 
 
6. Arbeitnehmenden am Standort Chorweiler alternative ortsnähere Arbeitsplätze anzubieten 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester

als in Braunsfeld. 
 
7. Die Bezirksvertretung Chorweiler wird zeitnah über alle weiteren Schritte informiert. 
 
Begründung: 
 
Der Stadtbezirk Chorweiler und insbesondere die Stadtteile Chorweiler und Seeberg haben einen 
weit überdurchschnittlichn Anteil an Sozialleistungsempfängern, was die bisherige Ansiedlung 
einer Jobcenter-Außenstelle plausibel macht. Daran ändern auch die Zentralisierungspläne nichts, 
außer dass sie für die hier lebenden Menschen zusätzliche Aufwände mit sich bringen. 
Die Behauptung, dies würde zu einer Angebotsverbesserung führen, können wir nicht 
nachvollziehen. Tatsächlich droht für die Menschen im Kölner Norden eine weitere 
Verschlechterung. Die Anfahrtswege würden sich nach grober Schätzung um 50-200% verlängern, 
ggf. auch verbunden mit höheren, nicht abrechenbaren Kosten. 
 
Chorweiler als Stadtbezirk, der als einziger nicht an die Innenstadt/Deutz angrenzt, ist von den 
Plänen in besonderer Weise negativ betroffen. Schon jetzt liegt hier die Infrastruktur brach, es 
bräuchte mehr und nicht weniger Angebote. Als Nettoeinzahler in den städtischen Haushalt ist dies 
in der Gesamtbetrachtung nicht vermittelbar und fördert indirekt demokratiefeindliche Tendenzen.   
Deshalb müssen alle Optionen gemäß der Punkte 1 bis 6 geprüft werden, um dem 
entgegenzuwirken. 
   
Zudem wurde die Bezirksvertretung Chorweiler (laut Ratsinformationssystem) seit Ende 2020 in 
keiner Weise über die bevorstehenden Zentralisierungspläne der Bundesagentur für Arbeit 
informiert. Weder in der Beratungsreihenfolge, noch per Mitteilung der Verwaltung. Die 
Bezirksvertreter*innen mussten unschicklicherweise von diesen Plänen aus der Presse erfahren. 
Dies ist inakzeptabel und muss umgehend geändert werden. 
 
gez. Marc Kersten      Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender      Fraktionsvorsitzende 
Bündnis 90/Die Grünen     Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0683/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
24.04.2026
Erstellt
23.04.2026 19:52