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BV7/117/2025

Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -

Anfrage 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 24.06.2025, TOP 7.4

Anfrage

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Anfrage

1564 Zeichen

BV7/117/2025 
  
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 10.06.2025 
Martin Klein (CDU-Fraktion) 
Bezirksvertretung 7 
 
An 
Bezirksbürgermeisterin 
Stadtbezirk 7 
 
Anfrage  
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025    
 
 
Betrifft: 
Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz  
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) - 
Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum ist die entsprechende Beschilderung für den Staufenplatz bis heute noch 
nicht aufgestellt? 
2. Wann wird die Bezirksvertretung 7 über das Ergebnis der Testphase und einer 
Auswertung informiert? 
3. Wann und wie wird die Öffentlichkeit über die Neuregelung (max. Parkdauer 
24 Stunden) informiert? 
 
Sachdarstellung: 
Am 01.10.2024 teilte die Verwaltung mit (BV7/123/2024), dass die von ihr 
selbst vorgeschlagene Beschilderung (max. Parkdauer 24 Stunden) für den 
Staufenplatz im Herbst 2024 vom Verkehrsdienst aufgestellt werden kann. Der 
Auftrag sei erteilt. 
Und nach einer Testphase wird die Bezirksvertretung 7 über die entsprechende 
Auswertung informiert. 
Am 04.06.2025 sind an beiden Einfahrten zum Staufenplatz keine 
entsprechenden Schilder angebracht (s. Bild 1), so dass weiterhin 
Flughafenparker, langparkende gewerbliche Transport-KFz (Bild 2) den 
Staufenplatz aktuell neben einer Großveranstaltung nutzen. Damit ist der 
Nutzung als P+R - Parkplatz weitestgehend die Parkfläche entzogen. 
 
gez.: 
Martin Klein

Seite 2 
 
 
Bild 1 (privat) 
 
 
 
Bild 2 (privat)

Antwort der Verwaltung

1633 Zeichen

7.4 
 
Anlage 1 zu Vorlage BV7/117/2025 
 
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025 
 
 
Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz 
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion)  
 
 
Frage 1: 
Warum ist die entsprechende Beschilderung für den Staufenplatz bis heute noch nicht 
aufgestellt? 
 
Antwort:   
Eine entsprechende Beschilderung (Parkanordnung mit maximaler Parkdauer von 24 
Stunden) soll an den beiden Zufahrten auf die Platzfläche – aus Richtung Staufenplatz 
und Ernst-Poensgen-Allee – erfolgen. Darüber hinaus werden wiederholende Verkehrs- 
zeichen auf den Parkflächen des Platzes gesetzt, um den Autofahrer an die Regelung 
zu erinnern.  
Da die Vorabuntersuchung (siehe Antwort zu Frage 2)  noch nicht erfolgt ist, konnte 
die Beschilderung noch nicht erfolgen. 
 
Frage 2:  
Wann wird die Bezirksvertretung 7 über das Ergebnis der Testphase und einer  
Auswertung informiert? 
 
Antwort: 
Um die Effekte der Regelung überprüfen zu können, i st eine Vorabuntersuchung der 
aktuellen Situation erforderlich. Diese muss durch ein externes Büro durchgeführt wer- 
den, die Ausschreibung wird aktuell erstellt. 
Nach der Vorabuntersuchung kann die Beschilderung e rfolgen. Nach einer sinnvollen 
Testphase von mindestens sechs Monaten kann eine zw eite Untersuchung erfolgen. 
Die Ergebnisse der Auswertung werden dann der Bezir ksvertretung 7 zur Verfügung 
gestellt. 
 
Frage 3: 
Wann und wie wird die Öffentlichkeit über die Neuregelung  
(max. Parkdauer 24 Stunden) informiert? 
 
Antwort: 
Die Öffentlichkeit wird per Pressemitteilung über d ie Änderung der Parkraumbewirt- 
schaftung informiert.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 7.4 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV7/117/2025
Typ
Anfrage
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 16:04