BV7/117/2025
Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -
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Anfrage
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BV7/117/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.06.2025 Martin Klein (CDU-Fraktion) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025 Betrifft: Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum ist die entsprechende Beschilderung für den Staufenplatz bis heute noch nicht aufgestellt? 2. Wann wird die Bezirksvertretung 7 über das Ergebnis der Testphase und einer Auswertung informiert? 3. Wann und wie wird die Öffentlichkeit über die Neuregelung (max. Parkdauer 24 Stunden) informiert? Sachdarstellung: Am 01.10.2024 teilte die Verwaltung mit (BV7/123/2024), dass die von ihr selbst vorgeschlagene Beschilderung (max. Parkdauer 24 Stunden) für den Staufenplatz im Herbst 2024 vom Verkehrsdienst aufgestellt werden kann. Der Auftrag sei erteilt. Und nach einer Testphase wird die Bezirksvertretung 7 über die entsprechende Auswertung informiert. Am 04.06.2025 sind an beiden Einfahrten zum Staufenplatz keine entsprechenden Schilder angebracht (s. Bild 1), so dass weiterhin Flughafenparker, langparkende gewerbliche Transport-KFz (Bild 2) den Staufenplatz aktuell neben einer Großveranstaltung nutzen. Damit ist der Nutzung als P+R - Parkplatz weitestgehend die Parkfläche entzogen. gez.: Martin Klein Seite 2 Bild 1 (privat) Bild 2 (privat)
Antwort der Verwaltung
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7.4 Anlage 1 zu Vorlage BV7/117/2025 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025 Parkordnung und Beschilderung Staufenplatz Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) Frage 1: Warum ist die entsprechende Beschilderung für den Staufenplatz bis heute noch nicht aufgestellt? Antwort: Eine entsprechende Beschilderung (Parkanordnung mit maximaler Parkdauer von 24 Stunden) soll an den beiden Zufahrten auf die Platzfläche – aus Richtung Staufenplatz und Ernst-Poensgen-Allee – erfolgen. Darüber hinaus werden wiederholende Verkehrs- zeichen auf den Parkflächen des Platzes gesetzt, um den Autofahrer an die Regelung zu erinnern. Da die Vorabuntersuchung (siehe Antwort zu Frage 2) noch nicht erfolgt ist, konnte die Beschilderung noch nicht erfolgen. Frage 2: Wann wird die Bezirksvertretung 7 über das Ergebnis der Testphase und einer Auswertung informiert? Antwort: Um die Effekte der Regelung überprüfen zu können, i st eine Vorabuntersuchung der aktuellen Situation erforderlich. Diese muss durch ein externes Büro durchgeführt wer- den, die Ausschreibung wird aktuell erstellt. Nach der Vorabuntersuchung kann die Beschilderung e rfolgen. Nach einer sinnvollen Testphase von mindestens sechs Monaten kann eine zw eite Untersuchung erfolgen. Die Ergebnisse der Auswertung werden dann der Bezir ksvertretung 7 zur Verfügung gestellt. Frage 3: Wann und wie wird die Öffentlichkeit über die Neuregelung (max. Parkdauer 24 Stunden) informiert? Antwort: Die Öffentlichkeit wird per Pressemitteilung über d ie Änderung der Parkraumbewirt- schaftung informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV7/117/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 16:04