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2475/2025

Gesundheitsregion: Aufhebung Ratsbeschluss und neue Beschlussfassung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.09.2025

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 31.12.2025, TOP 2

Anlage 1_Förderzusage

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Ansehen

Anlage 2_Finanzplan 2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1_Förderzusage

1972 Zeichen

Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales 
Der Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:     27. November 2024 
Seite 1 von 2 
Aktenzeichen V A 3 - 93  
bei Antwort bitte angeben 
ORR Andreas Geelen 
T
elefon 0211 855-4156 
Telefax 0211 855- 
andreas.geelen@ mags.nrw.de
 
D
ienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Fürstenwall 25, 
40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 855-5 
Telefax 0211 855-3683 
poststelle@mags.nrw.de 
www.mags.nrw 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linie 709 
Haltestelle: Stadttor  
Rheinbahn Linien 708, 732 
Haltestelle: Polizeipräsidium 
Stadt Köln 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt 
Dr. Margot Denfeld  
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
P
er E-Mail 
Margot.denfeld@stadt-koeln.de 
F
örderung von Gesundheitsregionen in NRW 
Ihre Interessenbekundung an das Landeszentrum Gesundheit auf den 
Aufruf vom 12. August 2024 
Sehr geehrter Frau Dr. Denfeld, 
ich bedanke mich herzlich für Ihr Engagement und das von allen an der 
Erstellung der Interessensbekundung für die Förderung als 
Gesundheitsregion Beteiligten.  
Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie mit dem Kölner 
Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler 
Gesundheitsregionen für eine Förderung ausgewählt wurden. Dabei hat 
im Rahmen des Auswahlprozesses besonders der Ansatz einer 
partizipativen Vernetzungsstruktur beeindruckt, bei denen „starke“ und 
„schwächere“ Bezirke zusammengebracht werden. 
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Kürze auf Sie 
zukommen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Für Fragen stehen 
Ihnen Frau Sarah Weidemann (0211 855-3242) und Herr Andreas Geelen 
(-4156) zur Verfügung.  
Anlage 11

Seite 2 von 2 
 
 
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Umsetzung der Gesundheitsregion 
und bin bereits jetzt auf die Ergebnisse gespannt.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Karl-Josef Laumann, MdL

Anlage 2_Finanzplan 2025

4007 Zeichen

1 
Ausfüllhinweise: 
1. Füllen Sie den Finanzierungsplan aus.
2. Unterschreiben Sie den Finanzierungsplan in den dazu vorgesehenen Feldern.
3. Speichern Sie den Finanzierungsplan als PDF-Dokument ab und schicken Sie diesen
zusammen mit dem Formular für die Projektbeschreibung, den Stellungnahmen der
Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum
13.10.2024 an gesundheitsregionen@lzg.nrw.
Fachliche Hinweise: 
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: 
- Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und
Gesundheits-„Zentren“ (vorrangig Personalkosten  und Sachkosten für Koordination
und Steuerung)
- Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden
Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und -konzepten sowie
sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig Personalkosten und Sachkosten
für Netzwerkaktivitäten, Koordination und Steuerung)
- Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (bspw.
Übernahme Personal- und Sachkosten für gemeinsames Fallmanagement oder einer
Community Health Nurse, Anschaffungskosten und Schulungskosten bei
telemedizinischen Anwendungen)
- Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich genutzter
Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende Tätigkeiten)
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: 
- Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung
- Ausgaben für medizinische Ausstattung
- Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden
- Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits Finanzierungsmechanismen
im Sozialgesetzbuch (oder in anderen Rechtsnormen) vorhanden sind
- Ausgaben für Baumaßnahmen
- Reine Machbarkeitsstudien
Anlage 2

2 
 
Finanzierungsplan NEU  
Fördervolumen MAGS alt:: 696.100,00 € 
Fördervolumen MAGS neu: 695.721,84 € 
 
 Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit 
2025 (2. HJ) 2026 2027 2028 (Q1) 
In Euro  
 1 2 3 4 
1.1 Gesamtkosten 174.482,50 € 291.984,30 € 297.103,99 € 106.081,52 € 
1.2 davon grundsätzlich 
zuwendungsfähige 
Ausgaben  
    
Personalkosten, davon 124.062,50 € 253.087,50 € 258.149,25 € 65.828,06 € 
Stadt: 11.286,00 € 23.023,44 € 23.483,91 € 5.988,40 € 
Konsortial-Partner*in: 89.100,00 € 181.764,00 € 185.399,28 € 47.276,82 € 
10% Arbeitsplatzkosten, davon 10.038,60 € 20.478,74 € 20.888,32 € 5.326,52 € 
Stadt: 1.128,60 € 2.302,34 € 2.348,39 € 598,84 € 
Konsortial-Partner*in: 8.910,00 € 18.176,40 € 18.539,93 € 4.727,68 € 
15% Overheadkosten, davon 15.057,90 € 30.718,12 € 31.332,48 € 7.989,78 € 
Stadt: 1.692,90 € 3.453,52 € 3.522,59 € 898,26 € 
Konsortial-Partner*in: 13.365,00 € 27.264,60 € 27.809,89 € 7.091,52 € 
Sachkosten 49.000,00 € 36.000,00 € 36.000,00 € 39.500,00 € 
Stadt: 6.500,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € 4.500,00 € 
Konsortial-Partner*in: 42.500,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € 35.000,00 € 
1.3 Leistungen Dritter      
1.4 Zuwendungsfähige 
Gesamtausgaben  
(ergibt sich aus 1.2 abzüglich 
1.3) davon 
174.482,50 € 291.984,30 € 297.103,99 € 106.081,52 € 
Stadt: 20.607,50 € 37.779,30 € 38.354,89 € 11.985,50 € 
Konsortial-Partner*in: 153.875,00 € 254.205,00 € 258.749,10 € 94.096,02 € 
1.5 Eigenanteil  
(mindestens 20% der 
zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben aus 1.4) 
-34.896,50 € -58.396,86 € -59.420,80 € -21.216,30 € 
Stadt: -4.121,50 € -7.555,86 € -7.670,98 € -2.397,10 € 
Konsortial-Partner*in: -30.775,00 € -50.841,00 € -51.749,82 € -18.819,20 € 
1.6 Beantragte 
Förderung 
(maximal 80% der 
zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben aus 1.4) 
139.586,00 € 233.587,44 € 237.683,19 € 84.865,21 € 
städtischer Anteil  16.486,00 €  30.223,44 €  30.683,91 €  9.588,40 € 
an Konsortialparnter 
weitergeleitet 123.100,00 € 203.364,00 € 206.999,28 € 75.276,82 €

3 
 
 
 
   
   
   
Ort/Datum (ggf. Stempel)  Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden 
kommunalen Gebietskörperschaft 
   
   
   
  Name des Zeichnungsberechtigten in 
Druckbuchstaben

Beschlussvorlage Rat

14253 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2475/2025 
Freigabedatum 
 04.09.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gesundheitsregion: Aufhebung Ratsbeschluss und neue Beschlussfassung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat hebt seinen in der Sitzung vom 12.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt  
Ö 18.1 Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von 
"Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen" 3106/2024 gefassten Beschluss auf und be-
schließt rückwirkend die Interessenbekundung in der Ausführung mit einem geänderten 
Durchführungszeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 (vormals 01.01.2025 bis zum 
31.12.2027). Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde verwaltungsseitig gemäß des o.g. Be-
schlusses begonnen, allerdings konnte noch kein Personal eingestellt werden, weshalb eine 
Verlängerung des Projektzeitraums notwendig ist. Darüber hinaus ist die Weiterleitung von 
Projektmitteln an die Konsortialpartner*innen erforderlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln 
 
1.  genehmigt die Änderung des Projektes „Aufbau der Gesundheitsregion Köln-
Nord“ aufgrund einer entsprechenden Förderung des Ministeriums für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und beauf-
tragt die Verwaltung aufgrund der seit dem 27.11.2024 vorliegenden Förderzu-
sage mit der Umsetzung des Projektes. Der Förderzeitraum wird in Abstim-
mung mit dem Fördermittelgeber vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 verän-
dert. 
 
2.  beauftragt die Verwaltung die hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfe 
von 0,22 Stellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. 
Die Refinanzierung der zusätzlichen Stellen erfolgt aus den Fördermitteln des 
MAGS und mit der notwendigen Kompensation des Eigenanteils. 
 
3.  beauftragt die Verwaltung die für das Projekt zur Verfügung stehenden Förder-
mittel gemäß des Projekt- und Finanzierungsplans an den Konsortialpartner 
(HerzNetzCenter) weiterzuleiten.  
 
4. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung 
und beauftragt sie, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in 2025 und 
Rat 04.09.2025

2 
2026 werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckungsfähigkeit im Teilergeb-
nisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, TPZ 02- Zuwendungen und allge-
meine Umlagen und TPZ 15 - Transferaufwendungen bereitgestellt.  
Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln erfolgt im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen 
im veranschlagten Rahmen für sonstigen Geschäftsaufwand.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  143.707,50 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 139.586  € 
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    241.143 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026    
a) Erträge    233.587   € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die vollständige Umsetzung des Projekts durch die Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss vom 
12.12.2024 und insbesondere die Einrichtung der 2,25 Projektstellen konnte aufgrund von 
fehlenden Kompensationsmöglichkeiten zur Erbringung des vom Fördermittelgeber geforder-
ten Eigenanteils im Gesundheitsamt nicht realisiert werden. Daher ist zur Umsetzung des Pro-
jekts eine Weiterleitung eines Teils der Projektmittel in der o. g. Höhe an den Konsortialpart-
ner notwendig. Mit diesen Mitteln soll eine Stelle (EG13) für die Projektleitung und eine Stelle 
einer Community Health Nurse (P9) eingerichtet werden und der überwiegende Teil der Sach-
mittel bewirtschaftet werden. Die notwendigen Eigenmittel sind vom HerzNetzCenter einzu-
bringen. Als Scharnierfunktion wird beim Gesundheitsamt auf die Laufzeit des Projekts befris-
tet eine bestehende Stelle (EG13) um 0,22 Vollzeitanteile aufgestockt.  
 
Ziel des Projektes ist der Aufbau einer Gesundheitsregion im Kölner Norden. Dies soll dazu 
dienen, die Zugangsgerechtigkeit und Gesundheitskompetenz (erprobt an ausgewählten Ziel-
gruppen) zu verbessern. Dafür werden in den geförderten drei Jahren Maßnahmen entwickelt 
und Instrumente (Gremien, Bedarfskonferenzen, Fallmanagement) erprobt, um die Schnittstel-
len der Versorgung zwischen den einzelnen Leistungs- und Kostenträgern zu verbessern.

4 
Dadurch wird eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürger*innen erreicht, um eine gesund-
heitliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen. 
 
Die Förderung des Landes refinanziert einen jetzt anstehenden bedeutenden Umsetzungs-
schritt aus den Handlungsempfehlungen des Masterplans der Stadt Köln zur gesundheitlichen 
Versorgung. 
 
Gleichzeitig wird eine mögliche gesetzliche Änderung des SGB V mit Einbezug der kommuna-
len Strukturen in die durch Krankenkassen finanzierte Gesundheitsversorgung erprobt. 
 
Am 27.11.2024 hat das MAGS eine Förderzusage erteilt. Ein rechtsverbindlicher Zuwen-
dungsantrag wurde seitens der Verwaltung fristgerecht bis zum 04.12.2024 eingereicht. 
 
Detaillierte Beschreibung des Vorhabens 
 
Die Umsetzung des Projekts zum Aufbau einer Gesundheitsregion ist dem Handlungsfeld Ge-
sundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können ge-
sund aufwachsen und leben“ zuzuordnen. Die strategischen Ziele des Masterplans, die im 
Projekt aufgegriffen werden, sind: 
 
- Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Menschen  
  erreichbar 
- Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert sowie 
- Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut und   
  qualitativ weiterentwickelt 
 
Die Förderziele des MAGS werden durch die konkreten Maßnahmen des Projektantrags der 
Stadt Köln zum Aufbau einer Gesundheitsregion nachfolgend erfüllt: 
 
Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Sy-
nergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung 
der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen. 
 
Die Gesundheitsregion KölnNord ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesund-
heitsbereich relevanten Akteure und Akteurinnen aus den Stadtbezirken Chorweiler und Nip-
pes geplant. Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der 
Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, JobCenter 
Köln, Landschaftsverband Rheinland und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innen errichtet. 
Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, erarbeiten Problemlösungen 
bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leis-
tungserbringenden. 
 
Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei 
zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Ver-
sorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder gar verbessert. Dies geschieht mit Hilfe 
von Konferenzen im Sinne des Case Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abge-
stimmt und verbindlich geregelt werden. 
 
Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungser-
bringenden über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in Kooperationsvereinbarungen fest-
gelegt werden. Die Gesundheitsräte werden als regionale Unterarbeitsgruppe der Kommuna-
len Gesundheitskonferenz (KGK) eingerichtet und sind das Gremium einer Gesundheitsregion 
und der Rahmen für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringenden, Kostenträgern, 
kommunalen Angeboten und weiteren Hilfen. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über 
die Projektmitarbeitenden bei den Konsortialpartnern und ggf. externe Honorarkräfte.

5 
Schwerpunkte liegen beispielsweise auf der Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pfle-
gerischer Versorgung, den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder 
der Kooperation mit kommunalen Angeboten bei den Zielgruppen ältere Menschen sowie Kin-
dern und Jugendlichen. 
 
Eine Community Health Nurse wird einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen 
eines Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszent-
rum (dieKümmerei) und der Leistungserbringenden, und ggf. auch Ansprechperson für Fragen 
der Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements. 
 
Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch nied-
rigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kom-
munaler Ebene. 
 
Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Un-
terstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Classic) eine niedrigschwellige opera-
tive Anlaufstelle „dieKümmerei“ für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung ein-
gerichtet. Mit dieser Einrichtung ist der Teil des Förderziels 3 in Köln bereits anteilig erfolg-
reich umgesetzt und wird bei der Vernetzung von Angeboten einbezogen im Sinne eines Sy-
nergieeffekts in der Gesundheitsregion. Die regionale Anbindung für die Bevölkerung und die 
Leistungserbringenden erfolgt im Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur bestehenden 
Kümmerei über den Einsatz einer Community Nurse, ebenso wie der direkte Austausch zur 
Kümmerei und zum Stadtbezirk Chorweiler selbst. 
 
Personalplanung und Förderung 
 
Der Durchführungszeitraum ist auf 33 Monate begrenzt.  
 
Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projekt-
ausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Ge-
samtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch Personalgestellung und Sachmittel erfol-
gen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind ein Stellenaufwuchs beim Gesundheitsamt (0,22 
VZÄ, EG13) sowie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeit (EG13) und einer Community Health 
Nurse (P9) bei dem Konsortialpartner vorgesehen, ebenfalls dazugehörige personalbedingte 
Sachmittel sowie die Kosten der Gremiensitzungen und einer Evaluation des Projektes. 
 
Die im November 2024 vom MAGS erteilte Förderzusage beinhaltet, dass die Personal- und 
Sachmittel an die Stadt Köln fließen. Die beabsichtigte Änderung der Anbindung der Stellen 
für wissenschaftliche Mitarbeit sowie der Community Health Nurse bei den Konsortialpartnern 
statt beim Gesundheitsamt bedeutet, dass dieser Anteil der Fördermittel an die Konsortialpart-
ner weitergeleitet werden muss. Für die Weiterleitung der Fördermittel wird ein Weiterleitungs-
vertrag geschlossen. Zudem werden im Förderbescheid sowohl die Erbringung des Leistungs-
nachweises als auch evtl. Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben. 
 
Finanzierung 
 
Der Finanzplan ist der Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Zur Umsetzung des Projektes werden Personalkosten von 2,0 Stellen (ein VZÄ EG13, ein 
VZÄ P9) sowie Sachkosten an den Konsortialpartner aus der Teilplanzeile 15 weitergeleitet. 
Diese betragen:  
 
2025 123.100,00 € 
2026 203.364,00 € 
2027 206.999,28 € 
2028   75.276,82 € 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in 2025 und

6 
2026 werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckungsfähigkeit im Teilergeb-
nisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, TPZ 02- Zuwendungen und allge-
meine Umlagen und TPZ 15 - Transferaufwendungen bereitgestellt.  
 
0,22 Stellen (EG13) sowie Kosten für die Aufwandsentschädigungen verbleiben im Gesund-
heitsamt. Der Eigenanteil inkl. Overhead hierfür beträgt 4.121,50 € (2025), 7.555,86 € (2026), 
7.670,98 € (2027) und 2.370,10 € (2028). Da die von der Stadt zu tragenden Kosten für Auf-
wandsentschädigungen etc. von ursprünglich eingeplanten 18.100,00 € p. a. (insgesamt 
54.300,00 Euro) nunmehr auf insgesamt 29.000 € reduziert wurde, kann der genannte Eigen-
anteil des Mehrstellenanteils aus dieser Differenz gedeckt werden. 
 
Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln erfolgt im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen 
im veranschlagten Rahmen für sonstigen Geschäftsaufwand.  
 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2027 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel 
des Eigenanteils der Stadt Köln ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Für die Jahre 2027 und 2028 werden die weiterzuleitenden Fördermitteln an den Konsortial-
partner im Zuge der neuen Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.  
 
Dringlichkeitsbegründung 
Damit der Ratsbeschluss aufgehoben werden kann und rückwirkend der geänderte und ver-
längerte Durchführungszeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 sowie die zur Durchfüh-
rung des Projekts notwendige Weiterleitung der Fördermittel an einen Konsortialpartner (Herz-
NetzCenter) beschlossen werden können, muss die Sitzung des Rates am 04.09.2025 er-
reicht werden. Durch eine spätere Beschlussfassung wäre die Umsetzung des Projekts stark 
gefährdet und würde mit großer Wahrscheinlichkeit die Rückforderung aller Fördermittel durch 
das MAGS nach sich ziehen. Die Sitzungstermine der vorberatenden Gremien, die Aus-
schusssondersitzungen für Gesundheit und Soziales und Senioren am 28.08.2025 sowie die 
Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025 können nicht mehr erreicht werden. Diese 
Ausschüsse werden im Nachgang informiert. 
 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Förderzusage 
Anlage 2 Finanzplan 
 
(Weitere Anlagen siehe 3106/2024)

Beratungsverlauf (2)

04.09.2025 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2475/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.09.2025
Erstellt
07.08.2025 08:57