2475/2025
Gesundheitsregion: Aufhebung Ratsbeschluss und neue Beschlussfassung
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Anlage 1_Förderzusage
1972 Zeichen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Minister des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 27. November 2024 Seite 1 von 2 Aktenzeichen V A 3 - 93 bei Antwort bitte angeben ORR Andreas Geelen T elefon 0211 855-4156 Telefax 0211 855- andreas.geelen@ mags.nrw.de D ienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Stadt Köln Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt Dr. Margot Denfeld Neumarkt 15-21 50667 Köln P er E-Mail Margot.denfeld@stadt-koeln.de F örderung von Gesundheitsregionen in NRW Ihre Interessenbekundung an das Landeszentrum Gesundheit auf den Aufruf vom 12. August 2024 Sehr geehrter Frau Dr. Denfeld, ich bedanke mich herzlich für Ihr Engagement und das von allen an der Erstellung der Interessensbekundung für die Förderung als Gesundheitsregion Beteiligten. Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie mit dem Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen für eine Förderung ausgewählt wurden. Dabei hat im Rahmen des Auswahlprozesses besonders der Ansatz einer partizipativen Vernetzungsstruktur beeindruckt, bei denen „starke“ und „schwächere“ Bezirke zusammengebracht werden. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Kürze auf Sie zukommen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Für Fragen stehen Ihnen Frau Sarah Weidemann (0211 855-3242) und Herr Andreas Geelen (-4156) zur Verfügung. Anlage 11 Seite 2 von 2 Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Umsetzung der Gesundheitsregion und bin bereits jetzt auf die Ergebnisse gespannt. Mit freundlichen Grüßen Karl-Josef Laumann, MdL
Anlage 2_Finanzplan 2025
4007 Zeichen
1
Ausfüllhinweise:
1. Füllen Sie den Finanzierungsplan aus.
2. Unterschreiben Sie den Finanzierungsplan in den dazu vorgesehenen Feldern.
3. Speichern Sie den Finanzierungsplan als PDF-Dokument ab und schicken Sie diesen
zusammen mit dem Formular für die Projektbeschreibung, den Stellungnahmen der
Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum
13.10.2024 an gesundheitsregionen@lzg.nrw.
Fachliche Hinweise:
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und
Gesundheits-„Zentren“ (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Koordination
und Steuerung)
- Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden
Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und -konzepten sowie
sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig Personalkosten und Sachkosten
für Netzwerkaktivitäten, Koordination und Steuerung)
- Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (bspw.
Übernahme Personal- und Sachkosten für gemeinsames Fallmanagement oder einer
Community Health Nurse, Anschaffungskosten und Schulungskosten bei
telemedizinischen Anwendungen)
- Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich genutzter
Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende Tätigkeiten)
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung
- Ausgaben für medizinische Ausstattung
- Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden
- Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits Finanzierungsmechanismen
im Sozialgesetzbuch (oder in anderen Rechtsnormen) vorhanden sind
- Ausgaben für Baumaßnahmen
- Reine Machbarkeitsstudien
Anlage 2
2
Finanzierungsplan NEU
Fördervolumen MAGS alt:: 696.100,00 €
Fördervolumen MAGS neu: 695.721,84 €
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit
2025 (2. HJ) 2026 2027 2028 (Q1)
In Euro
1 2 3 4
1.1 Gesamtkosten 174.482,50 € 291.984,30 € 297.103,99 € 106.081,52 €
1.2 davon grundsätzlich
zuwendungsfähige
Ausgaben
Personalkosten, davon 124.062,50 € 253.087,50 € 258.149,25 € 65.828,06 €
Stadt: 11.286,00 € 23.023,44 € 23.483,91 € 5.988,40 €
Konsortial-Partner*in: 89.100,00 € 181.764,00 € 185.399,28 € 47.276,82 €
10% Arbeitsplatzkosten, davon 10.038,60 € 20.478,74 € 20.888,32 € 5.326,52 €
Stadt: 1.128,60 € 2.302,34 € 2.348,39 € 598,84 €
Konsortial-Partner*in: 8.910,00 € 18.176,40 € 18.539,93 € 4.727,68 €
15% Overheadkosten, davon 15.057,90 € 30.718,12 € 31.332,48 € 7.989,78 €
Stadt: 1.692,90 € 3.453,52 € 3.522,59 € 898,26 €
Konsortial-Partner*in: 13.365,00 € 27.264,60 € 27.809,89 € 7.091,52 €
Sachkosten 49.000,00 € 36.000,00 € 36.000,00 € 39.500,00 €
Stadt: 6.500,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € 4.500,00 €
Konsortial-Partner*in: 42.500,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € 35.000,00 €
1.3 Leistungen Dritter
1.4 Zuwendungsfähige
Gesamtausgaben
(ergibt sich aus 1.2 abzüglich
1.3) davon
174.482,50 € 291.984,30 € 297.103,99 € 106.081,52 €
Stadt: 20.607,50 € 37.779,30 € 38.354,89 € 11.985,50 €
Konsortial-Partner*in: 153.875,00 € 254.205,00 € 258.749,10 € 94.096,02 €
1.5 Eigenanteil
(mindestens 20% der
zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben aus 1.4)
-34.896,50 € -58.396,86 € -59.420,80 € -21.216,30 €
Stadt: -4.121,50 € -7.555,86 € -7.670,98 € -2.397,10 €
Konsortial-Partner*in: -30.775,00 € -50.841,00 € -51.749,82 € -18.819,20 €
1.6 Beantragte
Förderung
(maximal 80% der
zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben aus 1.4)
139.586,00 € 233.587,44 € 237.683,19 € 84.865,21 €
städtischer Anteil 16.486,00 € 30.223,44 € 30.683,91 € 9.588,40 €
an Konsortialparnter
weitergeleitet 123.100,00 € 203.364,00 € 206.999,28 € 75.276,82 €
3
Ort/Datum (ggf. Stempel) Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden
kommunalen Gebietskörperschaft
Name des Zeichnungsberechtigten in
Druckbuchstaben
Beschlussvorlage Rat
14253 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/53
Vorlagen-Nummer
2475/2025
Freigabedatum
04.09.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Gesundheitsregion: Aufhebung Ratsbeschluss und neue Beschlussfassung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat hebt seinen in der Sitzung vom 12.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt
Ö 18.1 Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von
"Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen" 3106/2024 gefassten Beschluss auf und be-
schließt rückwirkend die Interessenbekundung in der Ausführung mit einem geänderten
Durchführungszeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 (vormals 01.01.2025 bis zum
31.12.2027). Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde verwaltungsseitig gemäß des o.g. Be-
schlusses begonnen, allerdings konnte noch kein Personal eingestellt werden, weshalb eine
Verlängerung des Projektzeitraums notwendig ist. Darüber hinaus ist die Weiterleitung von
Projektmitteln an die Konsortialpartner*innen erforderlich.
Der Rat der Stadt Köln
1. genehmigt die Änderung des Projektes „Aufbau der Gesundheitsregion Köln-
Nord“ aufgrund einer entsprechenden Förderung des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und beauf-
tragt die Verwaltung aufgrund der seit dem 27.11.2024 vorliegenden Förderzu-
sage mit der Umsetzung des Projektes. Der Förderzeitraum wird in Abstim-
mung mit dem Fördermittelgeber vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 verän-
dert.
2. beauftragt die Verwaltung die hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfe
von 0,22 Stellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen.
Die Refinanzierung der zusätzlichen Stellen erfolgt aus den Fördermitteln des
MAGS und mit der notwendigen Kompensation des Eigenanteils.
3. beauftragt die Verwaltung die für das Projekt zur Verfügung stehenden Förder-
mittel gemäß des Projekt- und Finanzierungsplans an den Konsortialpartner
(HerzNetzCenter) weiterzuleiten.
4. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung
und beauftragt sie, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in 2025 und
Rat 04.09.2025
2
2026 werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckungsfähigkeit im Teilergeb-
nisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, TPZ 02- Zuwendungen und allge-
meine Umlagen und TPZ 15 - Transferaufwendungen bereitgestellt.
Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln erfolgt im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen
im veranschlagten Rahmen für sonstigen Geschäftsaufwand.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 143.707,50 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 139.586 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 241.143 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Erträge 233.587 €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die vollständige Umsetzung des Projekts durch die Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss vom
12.12.2024 und insbesondere die Einrichtung der 2,25 Projektstellen konnte aufgrund von
fehlenden Kompensationsmöglichkeiten zur Erbringung des vom Fördermittelgeber geforder-
ten Eigenanteils im Gesundheitsamt nicht realisiert werden. Daher ist zur Umsetzung des Pro-
jekts eine Weiterleitung eines Teils der Projektmittel in der o. g. Höhe an den Konsortialpart-
ner notwendig. Mit diesen Mitteln soll eine Stelle (EG13) für die Projektleitung und eine Stelle
einer Community Health Nurse (P9) eingerichtet werden und der überwiegende Teil der Sach-
mittel bewirtschaftet werden. Die notwendigen Eigenmittel sind vom HerzNetzCenter einzu-
bringen. Als Scharnierfunktion wird beim Gesundheitsamt auf die Laufzeit des Projekts befris-
tet eine bestehende Stelle (EG13) um 0,22 Vollzeitanteile aufgestockt.
Ziel des Projektes ist der Aufbau einer Gesundheitsregion im Kölner Norden. Dies soll dazu
dienen, die Zugangsgerechtigkeit und Gesundheitskompetenz (erprobt an ausgewählten Ziel-
gruppen) zu verbessern. Dafür werden in den geförderten drei Jahren Maßnahmen entwickelt
und Instrumente (Gremien, Bedarfskonferenzen, Fallmanagement) erprobt, um die Schnittstel-
len der Versorgung zwischen den einzelnen Leistungs- und Kostenträgern zu verbessern.
4
Dadurch wird eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürger*innen erreicht, um eine gesund-
heitliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Die Förderung des Landes refinanziert einen jetzt anstehenden bedeutenden Umsetzungs-
schritt aus den Handlungsempfehlungen des Masterplans der Stadt Köln zur gesundheitlichen
Versorgung.
Gleichzeitig wird eine mögliche gesetzliche Änderung des SGB V mit Einbezug der kommuna-
len Strukturen in die durch Krankenkassen finanzierte Gesundheitsversorgung erprobt.
Am 27.11.2024 hat das MAGS eine Förderzusage erteilt. Ein rechtsverbindlicher Zuwen-
dungsantrag wurde seitens der Verwaltung fristgerecht bis zum 04.12.2024 eingereicht.
Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
Die Umsetzung des Projekts zum Aufbau einer Gesundheitsregion ist dem Handlungsfeld Ge-
sundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können ge-
sund aufwachsen und leben“ zuzuordnen. Die strategischen Ziele des Masterplans, die im
Projekt aufgegriffen werden, sind:
- Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Menschen
erreichbar
- Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert sowie
- Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut und
qualitativ weiterentwickelt
Die Förderziele des MAGS werden durch die konkreten Maßnahmen des Projektantrags der
Stadt Köln zum Aufbau einer Gesundheitsregion nachfolgend erfüllt:
Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Sy-
nergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung
der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen.
Die Gesundheitsregion KölnNord ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesund-
heitsbereich relevanten Akteure und Akteurinnen aus den Stadtbezirken Chorweiler und Nip-
pes geplant. Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der
Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, JobCenter
Köln, Landschaftsverband Rheinland und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innen errichtet.
Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, erarbeiten Problemlösungen
bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leis-
tungserbringenden.
Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei
zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen.
Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Ver-
sorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder gar verbessert. Dies geschieht mit Hilfe
von Konferenzen im Sinne des Case Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abge-
stimmt und verbindlich geregelt werden.
Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungser-
bringenden über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in Kooperationsvereinbarungen fest-
gelegt werden. Die Gesundheitsräte werden als regionale Unterarbeitsgruppe der Kommuna-
len Gesundheitskonferenz (KGK) eingerichtet und sind das Gremium einer Gesundheitsregion
und der Rahmen für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringenden, Kostenträgern,
kommunalen Angeboten und weiteren Hilfen. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über
die Projektmitarbeitenden bei den Konsortialpartnern und ggf. externe Honorarkräfte.
5
Schwerpunkte liegen beispielsweise auf der Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pfle-
gerischer Versorgung, den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder
der Kooperation mit kommunalen Angeboten bei den Zielgruppen ältere Menschen sowie Kin-
dern und Jugendlichen.
Eine Community Health Nurse wird einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen
eines Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszent-
rum (dieKümmerei) und der Leistungserbringenden, und ggf. auch Ansprechperson für Fragen
der Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements.
Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch nied-
rigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kom-
munaler Ebene.
Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Un-
terstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Classic) eine niedrigschwellige opera-
tive Anlaufstelle „dieKümmerei“ für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung ein-
gerichtet. Mit dieser Einrichtung ist der Teil des Förderziels 3 in Köln bereits anteilig erfolg-
reich umgesetzt und wird bei der Vernetzung von Angeboten einbezogen im Sinne eines Sy-
nergieeffekts in der Gesundheitsregion. Die regionale Anbindung für die Bevölkerung und die
Leistungserbringenden erfolgt im Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur bestehenden
Kümmerei über den Einsatz einer Community Nurse, ebenso wie der direkte Austausch zur
Kümmerei und zum Stadtbezirk Chorweiler selbst.
Personalplanung und Förderung
Der Durchführungszeitraum ist auf 33 Monate begrenzt.
Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projekt-
ausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Ge-
samtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch Personalgestellung und Sachmittel erfol-
gen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind ein Stellenaufwuchs beim Gesundheitsamt (0,22
VZÄ, EG13) sowie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeit (EG13) und einer Community Health
Nurse (P9) bei dem Konsortialpartner vorgesehen, ebenfalls dazugehörige personalbedingte
Sachmittel sowie die Kosten der Gremiensitzungen und einer Evaluation des Projektes.
Die im November 2024 vom MAGS erteilte Förderzusage beinhaltet, dass die Personal- und
Sachmittel an die Stadt Köln fließen. Die beabsichtigte Änderung der Anbindung der Stellen
für wissenschaftliche Mitarbeit sowie der Community Health Nurse bei den Konsortialpartnern
statt beim Gesundheitsamt bedeutet, dass dieser Anteil der Fördermittel an die Konsortialpart-
ner weitergeleitet werden muss. Für die Weiterleitung der Fördermittel wird ein Weiterleitungs-
vertrag geschlossen. Zudem werden im Förderbescheid sowohl die Erbringung des Leistungs-
nachweises als auch evtl. Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben.
Finanzierung
Der Finanzplan ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Umsetzung des Projektes werden Personalkosten von 2,0 Stellen (ein VZÄ EG13, ein
VZÄ P9) sowie Sachkosten an den Konsortialpartner aus der Teilplanzeile 15 weitergeleitet.
Diese betragen:
2025 123.100,00 €
2026 203.364,00 €
2027 206.999,28 €
2028 75.276,82 €
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in 2025 und
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2026 werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckungsfähigkeit im Teilergeb-
nisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, TPZ 02- Zuwendungen und allge-
meine Umlagen und TPZ 15 - Transferaufwendungen bereitgestellt.
0,22 Stellen (EG13) sowie Kosten für die Aufwandsentschädigungen verbleiben im Gesund-
heitsamt. Der Eigenanteil inkl. Overhead hierfür beträgt 4.121,50 € (2025), 7.555,86 € (2026),
7.670,98 € (2027) und 2.370,10 € (2028). Da die von der Stadt zu tragenden Kosten für Auf-
wandsentschädigungen etc. von ursprünglich eingeplanten 18.100,00 € p. a. (insgesamt
54.300,00 Euro) nunmehr auf insgesamt 29.000 € reduziert wurde, kann der genannte Eigen-
anteil des Mehrstellenanteils aus dieser Differenz gedeckt werden.
Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln erfolgt im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen
im veranschlagten Rahmen für sonstigen Geschäftsaufwand.
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2027 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel
des Eigenanteils der Stadt Köln ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Für die Jahre 2027 und 2028 werden die weiterzuleitenden Fördermitteln an den Konsortial-
partner im Zuge der neuen Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.
Dringlichkeitsbegründung
Damit der Ratsbeschluss aufgehoben werden kann und rückwirkend der geänderte und ver-
längerte Durchführungszeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.03.2028 sowie die zur Durchfüh-
rung des Projekts notwendige Weiterleitung der Fördermittel an einen Konsortialpartner (Herz-
NetzCenter) beschlossen werden können, muss die Sitzung des Rates am 04.09.2025 er-
reicht werden. Durch eine spätere Beschlussfassung wäre die Umsetzung des Projekts stark
gefährdet und würde mit großer Wahrscheinlichkeit die Rückforderung aller Fördermittel durch
das MAGS nach sich ziehen. Die Sitzungstermine der vorberatenden Gremien, die Aus-
schusssondersitzungen für Gesundheit und Soziales und Senioren am 28.08.2025 sowie die
Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025 können nicht mehr erreicht werden. Diese
Ausschüsse werden im Nachgang informiert.
Anlagen
Anlage 1 Förderzusage
Anlage 2 Finanzplan
(Weitere Anlagen siehe 3106/2024)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2475/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 07.08.2025 08:57