0221/2020
Generalsanierung des Schulzentrums Zündorf
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 40/402/21 Vorlagen-Nummer 0221/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.06.2020 Generalsanierung des Schulzentrums Zündorf hier: Anfrage (AN 0060/2020) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2020, TOP 9.2.2 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz fragt: Die Generalsanierung der Trakte A, B, C und E des Schulzentrums Heerstraße in Zündorf wurde in die Kategorie (GI 1 – Fertigstellung binnen fünf Jahren ab 2018) eingeordnet ist, wird keine voraus- sichtliche Fertigstellung angegeben. Gleichwohl wird in der Fortschreibung der priorisierenden Schul- baumaßnahmen, die im Stadtrat am 12.Dezember 2019 beschlossen wurde, auf die Angabe eines Fertigstellungstermins verzichtet (Sortierzeile 79, Auftragsnummer 73). Die Maßnahme betrifft gleich drei Schulen mit insgesamt über 2.000 Schülerinnen und Schülern, da das örtliche Gymnasium im Anschluss das gesamte Schulzentrum nutzen soll, während Haupt- und Realschule ausgegliedert werden sollen. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung dazu um die Beantwortung der fol- genden Fragen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12. März 2020: 1. Existiert zur Generalinstandsetzung bereits eine abgestimmte Planung? 2. Falls eine solche Planung bereits existiert, bitten wir um Angabe, ob diese mit dem Lessing- gymnasium, das die Gebäude später nutzen soll, abgestimmt ist oder mit den derzeitigen Nut- zern, der Johann-Comenius-Hauptschule und der Wilhelm-Busch-Realschule? 3. Welcher Standort ist für die vorhandenen Schulen vorgesehen? Ist der Umzug in einen Neu- bau geplant oder soll ein Provisorium eingerichtet werden? Oder soll die gesamte Generalsan- ierung zurückgestellt werden bis zur Errichtung einer neuen Gesamtschule irgendwo in Porz? 4. Welche Zeitfenster plant die Verwaltung zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Antwort der Verwaltung: 1. Für die durch die Gebäudewirtschaft zu planende Generalinstandsetzung des Altbaus sowie des Turnhallentraktes des Schulzentrums Zündorf, existiert ein mit dem Lessing-Gymnasium abgestimmtes Raumprogramm, welches als Grundlage für die nun folgende Architektenpla- nung dienen soll. 2. Am 12.07.2018 fand in den Räumen des Lessing-Gymnasiums der erste Workshop zur Erar- beitung des künftig benötigten Raumprogramms und der damit verbundenen Raumgestaltung und Raumanordnung statt, die ausschließlich die Belange eines Gymnasiums berücksichtigt. An dieser Veranstaltungen nahmen die Schulleitung des Lessing-Gymnasiums, mehrere Leh- rerinnen und Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sowie Vertreter des Amtes für Schulentwick- 2 lung teil. Die sogenannte Leistungsphase 0 wurde im April 2019 abgeschlossen. Vertreter der Hauptschule und der Realschule waren nicht beteiligt. 3. Nach Abschluss der geplanten Generalinstandsetzung soll das Lessing-Gymnasium am Standort verbleiben. Mittelfristig geht die Schulentwicklungsplanung davon aus, dass sowohl die Hauptschule wie auch die Realschule oder eine etwaige neue Gesamtschule (5/4-zügig), in der die Hauptschule und die Realschule dann eventuell aufgehen, am Standort mit unterge- bracht werden können/kann. Die Generalinstandsetzung soll sich allerdings ausschließlich am Bedarf eines G9-Gymnasiums orientieren. Langfristig soll für die Hauptschule und die Real- schule oder optional für die Gesamtschule, ein Neubau geschaffen werden, der im Plangebiet Zündorf-Süd oder an einem anderen zu findenden Standort realisiert werden kann. Die ge- plante Generalinstandsetzung soll nicht bis zur Errichtung einer neuen Gesamtschule in Porz zurückgestellt werden. Während der Sanierungsphase soll eine Auslagerung in Interimsge- bäuden erfolgen, die auf dem Schulgelände aufgestellt werden sollen. Bis zur Errichtung eines Schulneubaus, beispielsweise in Zündorf-Süd, verbleiben die genannten Schulen an ihrem bisherigen Standort in der Heerstr. 7 in Zündorf. Dieses Vorgehen wurde mit den Schulleitun- gen aller drei Schulen besprochen. 4. Das Zeitfenster für die Umsetzung der Maßnahmen ist zum einen von ihrer Einordnung auf der Schulbaumaßnahmenliste sowie deren Realisierung und zum anderen vom Inkrafttreten des Bebauungsplanes für Zündorf-Süd, abhängig. Die Maßnahme befindet sich in der Schul- baumaßnahmenliste in der Prioritätskategorie GI 1 (Maßnahmen, die aus baufachlicher Sicht/Betreiberverantwortung zeitnah oder spätestens in 5 Jahren einen Baubeginn erfordern). Die Maßnahme ist derzeit bei der Gebäudewirtschaft nicht personalisiert, sodass diesbezüg- lich zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Angabe möglich ist. Die Verwaltung beabsichtigt zur Beschleunigung im Schulbau verschiedene Maßnahmen aus der Schulbauliste in Projekt- arten zu bündeln und sie dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beispiele dafür wären etwa die Realisierung von Schulbauten im Investorenverfahren, die Realisierung von Schulbau- maßnahmen durch Generalunternehmer/Totalunternehmer sowie die Gründung einer Schul- baugesellschaft. Gez. Gorklo-Blameuser
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0221/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 22.01.2020 09:32