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0221/2020

Generalsanierung des Schulzentrums Zündorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.05.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 08.06.2020, TOP 7.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5201 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
40/402/21 
Vorlagen-Nummer 
 0221/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.06.2020 
 
Generalsanierung des Schulzentrums Zündorf 
hier: Anfrage (AN 0060/2020) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2020, TOP 
9.2.2 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz fragt: 
 
Die Generalsanierung der Trakte A, B, C und E des Schulzentrums Heerstraße in Zündorf wurde in 
die Kategorie (GI 1 – Fertigstellung binnen fünf Jahren ab 2018) eingeordnet ist, wird keine voraus-
sichtliche Fertigstellung angegeben. Gleichwohl wird in der Fortschreibung der priorisierenden Schul-
baumaßnahmen, die im Stadtrat am 12.Dezember 2019 beschlossen wurde, auf die Angabe eines 
Fertigstellungstermins verzichtet (Sortierzeile 79, Auftragsnummer 73). Die Maßnahme betrifft gleich 
drei Schulen mit insgesamt über 2.000 Schülerinnen und Schülern, da das örtliche Gymnasium im 
Anschluss das gesamte Schulzentrum nutzen soll, während Haupt- und Realschule ausgegliedert 
werden sollen. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung dazu um die Beantwortung der fol-
genden Fragen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12. März 2020: 
 
1. Existiert zur Generalinstandsetzung bereits eine abgestimmte Planung? 
 
2. Falls eine solche Planung bereits existiert, bitten wir um Angabe, ob diese mit dem Lessing-
gymnasium, das die Gebäude später nutzen soll, abgestimmt ist oder mit den derzeitigen Nut-
zern, der Johann-Comenius-Hauptschule und der Wilhelm-Busch-Realschule? 
 
3. Welcher Standort ist für die vorhandenen Schulen vorgesehen? Ist der Umzug in einen Neu-
bau geplant oder soll ein Provisorium eingerichtet werden? Oder soll die gesamte Generalsan-
ierung zurückgestellt werden bis zur Errichtung einer neuen Gesamtschule irgendwo in Porz? 
 
4. Welche Zeitfenster plant die Verwaltung zur Umsetzung dieser Maßnahmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Für die durch die Gebäudewirtschaft zu planende Generalinstandsetzung des Altbaus sowie 
des Turnhallentraktes des Schulzentrums Zündorf, existiert ein mit dem Lessing-Gymnasium 
abgestimmtes Raumprogramm, welches als Grundlage für die nun folgende Architektenpla-
nung dienen soll. 
 
2. Am 12.07.2018 fand in den Räumen des Lessing-Gymnasiums der erste Workshop zur Erar-
beitung des künftig benötigten Raumprogramms und der damit verbundenen Raumgestaltung 
und Raumanordnung statt, die ausschließlich die Belange eines Gymnasiums berücksichtigt. 
An dieser Veranstaltungen nahmen die Schulleitung des Lessing-Gymnasiums, mehrere Leh-
rerinnen und Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sowie Vertreter des Amtes für Schulentwick-

2 
 
lung teil. Die sogenannte Leistungsphase 0 wurde im April 2019 abgeschlossen. Vertreter der 
Hauptschule und der Realschule waren nicht beteiligt. 
 
3. Nach Abschluss der geplanten Generalinstandsetzung soll das Lessing-Gymnasium am 
Standort verbleiben. Mittelfristig geht die Schulentwicklungsplanung davon aus, dass sowohl 
die Hauptschule wie auch die Realschule oder eine etwaige neue Gesamtschule (5/4-zügig), 
in der die Hauptschule und die Realschule dann eventuell aufgehen, am Standort mit unterge-
bracht werden können/kann. Die Generalinstandsetzung soll sich allerdings ausschließlich am 
Bedarf eines G9-Gymnasiums orientieren. Langfristig soll für die Hauptschule und die Real-
schule oder optional für die Gesamtschule, ein Neubau geschaffen werden, der im Plangebiet 
Zündorf-Süd oder an einem anderen zu findenden Standort realisiert werden kann. Die ge-
plante Generalinstandsetzung soll nicht bis zur Errichtung einer neuen Gesamtschule in Porz 
zurückgestellt werden. Während der Sanierungsphase soll eine Auslagerung in Interimsge-
bäuden erfolgen, die auf dem Schulgelände aufgestellt werden sollen. Bis zur Errichtung eines 
Schulneubaus, beispielsweise in Zündorf-Süd, verbleiben die genannten Schulen an ihrem 
bisherigen Standort in der Heerstr. 7 in Zündorf. Dieses Vorgehen wurde mit den Schulleitun-
gen aller drei Schulen besprochen. 
 
4. Das Zeitfenster für die Umsetzung der Maßnahmen ist zum einen von ihrer Einordnung auf 
der Schulbaumaßnahmenliste sowie deren Realisierung und zum anderen vom Inkrafttreten 
des Bebauungsplanes für Zündorf-Süd, abhängig. Die Maßnahme befindet sich in der Schul-
baumaßnahmenliste in der Prioritätskategorie GI 1 (Maßnahmen, die aus baufachlicher 
Sicht/Betreiberverantwortung zeitnah oder spätestens in 5 Jahren einen Baubeginn erfordern). 
Die Maßnahme ist derzeit bei der Gebäudewirtschaft nicht personalisiert, sodass diesbezüg-
lich zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Angabe möglich ist. Die Verwaltung beabsichtigt 
zur Beschleunigung im Schulbau verschiedene Maßnahmen aus der Schulbauliste in Projekt-
arten zu bündeln und sie dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beispiele dafür wären etwa 
die Realisierung von Schulbauten im Investorenverfahren, die Realisierung von Schulbau-
maßnahmen durch Generalunternehmer/Totalunternehmer sowie die Gründung einer Schul-
baugesellschaft. 
 
 
Gez. Gorklo-Blameuser

Beratungsverlauf (2)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0221/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.05.2020
Erstellt
22.01.2020 09:32