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2006/0172

Antrag bezüglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005

Magistratsvorlage 10.03.2006

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2006/0172

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2006/0172

2476 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.03.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0172 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Antrag bezüglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gemäß 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 
 
Vorlage vom: 10.03.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von folgendem Bericht zum Antrag bezüglich der Einrichtung eines 
Tierfriedhofes in Darmstadt Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.03.2006 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 wurde der Magistrat 
beauftragt, zu prüfen inwieweit es möglich ist einen Tierfriedhof in Darmstadt einzurichten 
bzw. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, wie weit die Verhandlungen 
mit dem Interessenten, der einen solchen in Kranichstein errichten wollte, fortgeschritten 
sind. 
 
Dazu wird wie folgt berichtet: 
 
Für die Realisierung eines Tierfriedhofes liegen dem Liegenschaftsamt derzeit zwei 
Grundstücksbewerbungen vor. 
Mit dem ersten Interessenten laufen die Verhandlungen. Die zweite Bewerbung wurde 
zurückgestellt mit der Maßgabe, dass falls die Verhandlungen mit dem Erstbewerber 
scheitern, erneut Kontakt aufgenommen wird. 
 
Da der Verkauf städtischen Geländes zur Nutzung als Tierfriedhof außer von der 
Zustimmung der städtischen Gremien zu dem Grundstücksgeschäft auch davon abhängt, ob 
die Fläche als Tierfriedhof geeignet ist und dort entsprechendes Planungsrecht geschaffen 
wird, waren zunächst diese beiden Voraussetzungen zu klären. Zwischenzeitlich ist ein 
Tierfriedhof im Entwurf zum Bebauungsplan  
K 12 vorgesehen. 
 
Der Erstbewerber ist nach wie vor an der Realisierung eines Tierfriedhofes interessiert. 
Sobald er die Finanzierung geklärt hat, wird das Grundstücksgeschäft den städtischen 
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Darmstadt, 10.03.2006 
23-II/1-1050-G104-B4-sty-schu 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0172
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.03.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00