2006/0172
Antrag bezüglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005
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2006/0172
2476 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.03.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Liegenschaftsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0172 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Antrag bezüglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von folgendem Bericht zum Antrag bezüglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt Kenntnis. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.03.2006 Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 wurde der Magistrat beauftragt, zu prüfen inwieweit es möglich ist einen Tierfriedhof in Darmstadt einzurichten bzw. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, wie weit die Verhandlungen mit dem Interessenten, der einen solchen in Kranichstein errichten wollte, fortgeschritten sind. Dazu wird wie folgt berichtet: Für die Realisierung eines Tierfriedhofes liegen dem Liegenschaftsamt derzeit zwei Grundstücksbewerbungen vor. Mit dem ersten Interessenten laufen die Verhandlungen. Die zweite Bewerbung wurde zurückgestellt mit der Maßgabe, dass falls die Verhandlungen mit dem Erstbewerber scheitern, erneut Kontakt aufgenommen wird. Da der Verkauf städtischen Geländes zur Nutzung als Tierfriedhof außer von der Zustimmung der städtischen Gremien zu dem Grundstücksgeschäft auch davon abhängt, ob die Fläche als Tierfriedhof geeignet ist und dort entsprechendes Planungsrecht geschaffen wird, waren zunächst diese beiden Voraussetzungen zu klären. Zwischenzeitlich ist ein Tierfriedhof im Entwurf zum Bebauungsplan K 12 vorgesehen. Der Erstbewerber ist nach wie vor an der Realisierung eines Tierfriedhofes interessiert. Sobald er die Finanzierung geklärt hat, wird das Grundstücksgeschäft den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Darmstadt, 10.03.2006 23-II/1-1050-G104-B4-sty-schu Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0172
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00