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3262/2018

Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.18

Anlage 1 Finale Kalkulation Interim IV-Stand 15.10.18

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Finale Kalkulation Interim IV-Stand 15.10.18

19550 Zeichen

Anlage 1
Seite 1
Aktualisierte Zeitplanung
Anm. Zeitbezug (bisher; gem. Ratsbeschluss vom 28.6.2016) Zeitbezug (aktuell)
Mietdauer Interimspielstätten Oper
Kinderoper (1) im Staatenhaus
Staatenhaus (1) geplante Nutzung bis 12/2022 (bei Anmietung bis 7/2023) 
Palladium (1) geplante Nutzung bis 12/2022
Mietdauer Interimspielstätten Schauspiel
Depot (1) unverändert
Mietdauer übergreifende Bereiche
Werkstatthallen sowie zusätzliche Lagerhallen (1) geplante Nutzung bis 12/2022
Zusätzliche Büros Verwaltung (1) geplante Nutzung bis 12/2022
Umbauphasen Interimspielstätten (1) Depot / Staatenhaus bis 8/2019
Bespielung der Interimspielstätten
Kinderoper (1) im Staatenhaus geplant bis 6/2022
Staatenhaus (1) geplant bis 6/2022
Palladium -
Depot (1) geplant bis 8/2022
(Rück-)Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz (1) für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022
Spiel-  und Probenbeginn im sanierten Ensemble Offenbachplatz (1) für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022
(1)
Mittelabfluss für Herstellungs- / Anschaffungskosten für Erwerbe sowie Ein-/Umbauten im Interim
Anm.
Auswirkungen 
auf die Budgets 
vor 9/2017
2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 Nachlauf           
1-7/2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Umbau- / Einbaumaßnahmen in den Interimspielstätten
Oper (Staatenhaus) -1.632.300 (2) -487.657 -243.657 -1.864.793 -479.033 -63.933 -4.771.373
Oper (Kinderoper, Palladium, Oper am Dom) -1.447.789 -117.092 -1.564.881
Schauspiel (Depot) -2.074.771 (2) -337.135 -367.309 -500.269 -112.680 -123.680 -3.515.844
Schauspiel (Expo) -1.835.821 -1.835.821
übergreifende Bereiche -410.786 (2) -159.903 -64.625 -22.750 -35.000 -693.064
-7.401.467 -1.101.787 -675.591 -2.387.812 -591.713 -222.613 0 0 0 0 -12.380.983
geplante Mietverlängerung bis 12/2021 bzw. 12/2022
Rückbau  Mietereinbauten Interimspielstätten sowie Interimgebäude übergreifende Bereiche
Auswirkungen auf den BKZ
für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2019
geplante Mietverlängerung bis 12/2021
geplante Mietverlängerung bis 12/2021
Depot / Staatenhaus bis 8/2017
im Staatenhaus geplant bis 6/2019
geplant bis 06/2019
-
geplant bis 08/2019
Vorausge- 
hende Interim-
Budgets ab 
1/2010
Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022
Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss                                                          
mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018)          
im Staatenhaus
geplante Nutzung ab 9/2015 - 7/2019 (47 Monate)
geplante Mietverlängerung einzelner Nebengebäude bis 8/2019
für die Berechnung zugrunde gelegt bis 8/2019
geplant bis 7/2019 Staatenhaus, bis 12/2021 Lagerhallen,                                       bis 
12/2022 Depot geplant bis 7/2023 Staatenhaus, bis 12/2022 Lagerhallen, bis 12/2022 Depot
Gesamt- 
investitionen 
Interim

Anlage 1
Seite 2
Anm. Nachlauf- 
kosten 
2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 1-7/2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.) Laufende Mehrkosten 
a.) Mieten, Mietnebenkosten, Entschädigungen
1.1. -10.411.672 (3) 09/2015 - 07/2023 -3.264.402 +200.000 +412.020 +383.350 -749.151 -769.363 -1.513.236 -507.978 -720.044
1.2. Mieten Palladium/Kinderoper (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -6.749.214 (4) 09/2017 - 12/2022 -548.015 -37.084 +95.578 -173.373 -180.370 -187.670 -65.096 +0
1.3. Miete Oper am Dom (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -11.091.000 0
1.4. Mieten und sonstige Kosten "künstlerisch unterwegs" (Oper) -2.201.299 0
1.5. Mieten Büros, Lager, Probebühnen (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -1.836.619 (4) 09/2017 - 12/2022 -1.583.062 +143.431 -99.139 -540.496 -541.012 -541.537 -4.309 +0
1.6. Mieten Depot mit Lager, Probebühnen (Schauspiel) inkl. lfd. Nebenkosten -17.083.555 (5) 09/2017 - 12/2022 -2.238.208 +35.997 +36.238 -590.208 -599.060 -811.964 -309.211 +0
1.7. Miete Expo (Schauspiel) inkl. laufende Nebenkosten -10.157.308 0
1.8. Mieten übergreifende Bereiche inkl. laufende Nebenkosten -9.263.842 (6) 01/2017 - 12/2022 -2.807.408 -122.650 -201.505 -206.240 -378.525 -385.620 -1.047.807 -465.061 +0
1.9. Mieten Bestuhlung, Tribüne,  Heizung,  Kälteanlage (Oper) -511.247 (7) 09/2017 - 12/2022 -339.361 +23.685 -3.336 -106.372 -107.647 -108.940 -36.751 +0
1.10. Mieten Container, Transportmittel etc. (Schauspiel / Oper) -1.159.418 (8) 09/2017 - 12/2022 -1.781.751 -77.717 -162.769 -450.895 -460.373 -470.036 -159.961 +0
1.11. Mieten u. Bewirtschaftung Parkplätze -127.363 (9) 09/2017 - 12/2022 -202.346 -29.360 -30.362 -41.404 -42.537 -43.709 -14.974 +0
1.12. erhöhte Nebenkosten Oper -876.153 (10) 09/2019 - 12/2022 -130.000 -39.000 -39.000 -39.000 -13.000 +0
1.13. erhöhte Nebenkosten Schauspiel -2.312.326 (10) 09/2019 - 12/2022 -75.000 -22.500 -22.500 -22.500 -7.500 +0
1.14. erhöhte Nebenkosten übergreifende Bereiche -417.494 0
-74.198.510 -12.969.553 +77.350 +269.467 +13.320 -3.091.924 -3.147.482 -4.786.399 -1.583.841 -720.044
b.) sonstige Mehrkosten
1.1. Adaption Bühnenbilder Oper / Schauspiel -196.460 0
1.2. Werbung -85.249 0
1.3. Bewachung Interimspielstätten -1.300.705 (11) 09/2017 - 12/2022 -875.821 +94.824 +66.307 -304.751 -309.322 -313.962 -108.917 +0
1.4. Telekommunikation  -888.144 (12) 09/2017 - 12/2022 -72.912 +75.630 +76.764 -66.388 -67.384 -68.394 -23.140 +0
1.5. Fuhrpark -206.318 (13) 09/2017 - 12/2022 -536.095 -88.650 -89.980 -104.568 -106.136 -107.728 -39.033 +0
1.6. Umzüge innerhalb der Interimspielstätten bzw. übergreifenden Bereiche -602.949 (14) 09/2015 - 12/2022 -152.529 -50.000 -100.000 +41.209 -43.738 +0
1.7. Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz -206.045 (15) 09/2022 - 12/2022 -63.276 +206.045 -269.321 +0
1.8. Rückbaukosten Mietereinbauten in Interimspielstätten -319.444 (16) 09/2022 - 12/2022 -265.889 +51.511 +21.227 -338.627 +0
1.9. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Oper -1.107.058 (17) 09/2017 - 12/2022 -415.496 -8.242 -120.000 -121.800 -123.627 -41.827 +0
1.10. Zusätzlicher Bauunterhalt Oper -1.180.267 (18) 09/2017 - 12/2022 -843.431 +45.675 -4.530 -260.646 -264.555 -268.524 -90.851 +0
1.11. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Schauspiel -1.031.300 (17) 09/2017 - 12/2022 -190.918 -11.460 -11.632 -49.451 -50.193 -50.945 -17.237 +0
1.12. Zusätzlicher Bauunterhalt Schauspiel -235.775 (18) 09/2017 - 12/2022 -639.677 -49.738 -65.484 -154.534 -156.852 -159.205 -53.864 +0
1.13. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten übergreifende Bereiche -450.082 (17) 09/2017 - 12/2022 -75.912 -9.910 -10.059 -16.484 -16.731 -16.982 -5.746 +0
1.14. Zusätzlicher Bauunterhalt übergreifende Bereiche -59.326 (18) 09/2017 - 12/2022 -227.763 -34.951 -35.476 -46.360 -47.056 -47.761 -16.159 +0
1.15. sonstige Kosten  / zusätzliche Personalkosten -1.013.937 (19) 09/2017 - 12/2022 -1.655.857 -255.375 -271.704 -348.068 -332.992 -337.788 -109.930 +0
-8.883.059 -6.015.576 -50.000 -333.955 -55.271 -1.471.250 -1.473.021 -1.473.689 -1.158.390 +0
Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss                                                          
mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018)          
Auswirkungen auf den BKZ aktualisierter 
Zeitbezug
Entschädigungen Staatenhaus (Oper) inkl. laufende Nebenkosten
Vorausge- 
hende Interim-
Budgets ab 
1/2010
Auswirkungen 
der 
Verlängerung 
auf den BKZ 
gesamt
Auswirkungen 
auf die Budgets 
vor 9/2017
Auswirkungen auf die Interimbudgets 2017/2018 - 12/2022
Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022

Anlage 1
Seite 3
Anm. Nachlauf- 
kosten 
2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 1-7/2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2.) Laufende Erträge und Einsparungen
a.) Erträge aus Vermietungen
1.1. Untervermietung Oper +863.744 0
1.2. Untervermietung Schauspiel +610.697 0
1.3. Untervermietung übergreifende Bereiche +20.944 0
+1.495.385 (20) +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0
b.) Einsparung von Bewirtschaftungs- und Personalkosten 
1.1. kalk. Einsparungen bauliche Unterhaltung / Betriebskosten +18.941.367 (21) 09/2019 - 12/2022 8.719.333 -228.000 -228.000 +2.752.600 +2.752.600 +2.752.600 +917.533 +0
1.2. kalk. Einsparungen von Personalkosten +640.000 (21) 09/2017 - 08/2019 -140.000 -70.000 -70.000
+19.581.367 +8.579.333 +0 -298.000 -298.000 +2.752.600 +2.752.600 +2.752.600 +917.533 +0
c.) sonstige Erträge
1.1. Mitfinanzierung Interimspielstätte Depot aus Spielbetrieb Schauspiel +600.000 0
1.2. sonstige Erträge +133.501 0
+733.501 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0
3.) Einnahmeverluste
1.1. kalk. Einnahmeverluste Oper -14.249.872 (22) 09/2018 - 12/2022 -10.766.667 +126.000 -3.325.000 -3.280.000 -3.240.000 -1.047.667 +0
1.2. kalk. Einnahmeverluste Schauspiel -2.700.000 (22) 09/2017 - 12/2022 -1.666.667 -500.000 -500.000 -500.000 -166.667 +0
1.3. kalk. Einnahmeverluste Service -839.000 0
-17.788.872 -12.433.334 +0 +0 +126.000 -3.825.000 -3.780.000 -3.740.000 -1.214.334 +0
4.) Finanzierungskosten
1.1. Darlehenszinsen  Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Interim -308.178 (23) 09/2017 - 12/2022 -132.437 -19.401 -39.264 -35.452 -24.581 -11.342 -2.397 +0
-308.178 -132.437 +0 -19.401 -39.264 -35.452 -24.581 -11.342 -2.397 +0
5.) Abschreibungen
1.1. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Oper -2.415.642 (24) 09/2015 - 12/2022 -3.332.162 -239.019 -233.125 -345.442 -736.556 -705.472 -674.009 -283.615 -114.924
1.2. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Schauspiel -3.379.641 (24) 09/2015 - 12/2022 -1.612.957 -420 -252.114 -209.647 -362.365 -360.288 -344.358 -83.765 +0
1.3. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinv. übergreifender Bereich -410.786 (24) 09/2015 - 12/2022 -272.719 -14.539 -50.698 -50.697 -60.490 -53.091 -36.408 -6.796 +0
-6.206.069 -5.217.838 -253.978 -535.937 -605.786 -1.159.411 -1.118.851 -1.054.775 -374.176 -114.924
6.) Reserve (-) / Budgetkürzung (+) +237.325 0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0
7.) Erhöhung Betriebskostenzuschuss -85.337.110 (25) -28.189.405 -226.628 -917.826 -859.001 -6.830.437 -6.791.335 -8.313.605 -3.415.605 -834.968
Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss                                                          
mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018)          
Auswirkungen auf den BKZ aktualisierter 
Zeitbezug
Auswirkungen 
der 
Verlängerung 
auf den BKZ 
insgesamt
Auswirkungen 
auf die Budgets 
vor 9/2017
Auswirkungen auf die Interimbudgets 2017/2018 - 12/2022
Vorausge- 
hende Interim-
Budgets ab 
1/2010
Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022

Anlage 1
Seite 4
Anmerkungen
-
-
-
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
(13)
(14)
(15)
(16)
(17)
(18)
(19)
(20)
Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büros, Lager, und Proberäume der Oper.
Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss                                                          
mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018)          
Ermittelt werden die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interimspielbetriebs der Bühnen Köln bis 12/2022 zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschussmittel bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschussmitteln. Zwecks 
Einordnung der neu beantragten Zuschussmittel in die Gesamtfinanzierung des Interimspielbetriebs seit 2010 wurden die Mehrkosten / Kosteneinsparungen der vorherigen Budgets (TEUR 40.313 vom 1.3.2015, TEUR 1.764 vom 12.5.2015, 
TEUR 18.100 vom 17.9.2015, TEUR 25.160 vom 28.6.2016) ebenfalls in der Tabelle ausgewiesen. Sofern für die Zeiträume, für die bereits Zuschussmittel gewährt wurden (bis 8/2019 bzw. bis 12/2022 für die Depot-Mieten), zusätzliche 
Kostenbelastungen absehbar sind, wurden diese ebenso berücksichtigt wie erkennbare Kostenentlastungen.
Sofern nicht auf einzelne konkret ableitbare Wertansätze hingewiesen wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Mehrkosten / Kosteneinsparungen um sachgerechte Schätzungen der mit den betreffenden Sachverhalten befassten 
Fachabteilungen der Bühnen bzw. der Betriebsleitung der Bühnen.
Allen Berechnungen wurden auftragsgemäß nominale Größen zugrunde gelegt. Künftig mögliche Preissteigerungen wurden in Form einer jährlichen Preissteigerungsrate von i.d.R. 1,5% im Rahmen der kalkulierten Kosten berücksichtigt. Bei 
allen Kostenansätzen, denen umsatzsteuerpflichtige Leistungen zugrunde liegen, wurden Bruttobeträge unterstellt.
Zeitplanung gemäß Auskünften der Betriebsleitung der Bühnen im Bearbeitungszeitraum 6/2017 bis 9/2018: Danach würde die Oper (zusammen mit der Kinderoper) im Staatenhaus verbleiben und dieses erst zum 1.8.2023 an den bisherigen 
Investor zurückgeben. Grundlage hierfür sind die bisherigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und der BB-Group, Stand 3/2018. Das Schauspiel bliebe im Depot. Oper und Schauspiel mieten bis 8/2022 bzw. 12/2022 jeweils eine 
zusätzliche, externe Probebühne an. Die Berechnungen unterstellen, dass im Herbst 2022 der Spielbetrieb wieder am Offenbachplatz aufgenommen wird.
Im Wesentlichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten im Zusammenhang mit den von den Bühnen geplanten weiteren Umbau- sowie Einbaumaßnahmen in die Interimspielstätten Staatenhaus und Depot. Es wird davon ausgegangen, dass 
es sich insoweit um aktivierungspflichtige Mietereinbauten handelt. 
Für das Staatenhaus wurde von den aktuell angebotenen Entschädigungszahlungen des bisherigen Investors in Höhe von EUR 800.000 p. a. ausgegangen. Zusätzlich wurden die erwarteten Nebenkosten eingerechnet. Durch eine an die 
aktuellen Daten bzw. Vertragsgrundlagen angepasste Berechnung der Nebenkosten auch für die Vorjahre wurde bis 8/2019 von einer Entlastung des bisherigen Interimbudgets ausgegangen.
Geschätzte Umzugskosten innerhalb der Interimspielstätten bzw. Büros und Lager. Soweit diese bereits im Vorfeld zu Kosten geführt haben, erfolgte eine Nachbelastung im Rahmen des aktuellen Interimbudgets.
Anpassung der Mieten einschließlich laufender Nebenkosten für die Anmietung der Interimspielstätte Depot einschließlich Lager, Aufenthalts- und Arbeitsräume. 
Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büroflächen für die Verwaltung, der Werkstätten in der Schanzenstraße und verschiedener Lager. Mietaufwendungen für eine eventuell notwendige 
Ersatzanmietung der Büroflächen am Laurenzplatz, die von den Bühnen bislang unentgeltlich genutzt werden, wurden nicht berücksichtigt.
Mieten für die Bestuhlung im Staatenhaus, eine mobile Lüftung, die technische Decke sowie eine Kälteanlage.
Mieten für die im Interim benötigten Sanitär- und Raumcontainer sowie Stapler, Transportmittel, Arbeitsbühnen u.ä..
Kosten der Parkplatzbewirtschaftung im Depot und im Staatenhaus.
Zusätzliche Nebenkostenbelastungen infolge der Nutzung von angemieteten Räumlichkeiten als Spielstätten.
Erwartete zusätzliche Bewachungskosten im Staatenhaus (mit Parkhaus) der Oper.
Erwartete zusätzliche laufende Kosten der Telekommunikation (Provider, Wartung) infolge der Verlängerung des Interim-Betriebs.
Erwartete zusätzliche Fuhrparkkosten für den Fahrdienst zwischen den Interimspielstätten, Probebühnen, Lagern und Werkstätten sowie Kosten des Shuttlebusses.
Zusätzliche, geschätzte Rückumzugskosten in die sanierten Gebäude am Offenbachplatz, die sich infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interim-Betriebs zeitlich verschoben haben.
Zusätzliche, geschätzte Rückbaukosten der angemieteten Räumlichkeiten des Interim-Betriebs.  Auch hier kommt es infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interimbetriebs zu einer zeitlichen Verschiebung.
In den kostenmäßig nachgewiesenen Phasen der Nutzung der Interimspielstätten fielen Kosten für Reparaturen, Materialverbräuche, Wartungsmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen an, die nicht zu aktivierungspflichtigen 
Herstellungskosten führten. Diese Kosten wurden auch für die weitere Nutzungsphase in geschätzter Höhe einkalkuliert.
Für das Depot, das Staatenhaus und übergreifende Bereiche wurden einmalige Instandsetzungskosten kalkuliert sowie laufende Bauunterhaltskosten, sofern die Bühnen im Zeitraum der Nutzung diese Kosten anstelle des Eigentümers zu 
tragen haben.
Es handelt sich im Wesentlichen um Personalkosten für technische Aushilfskräfte, akustische Beratungsleistungen im Staatenhaus.
Mit Erträgen aus der Untervermietung von angemieteten Räumlichkeiten wird im Rahmen der Verlängerung des Interim-Betriebs nicht gerechnet.

Anlage 1
Seite 5
Anmerkungen
(21)
(22)
(23)
(24)
(25) Aktualisiertes Berechnungsergebnis (Stand 15.10.2018) zur Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses im Zusammenhang mit dem erneut verlängerten Interim-Betrieb bis 12/2022. Die Verlängerung des Interim-Betriebs würde 
zusätzliche Betriebskostenzuschussbeträge von insgesamt rd. EUR 28.190.000 (einschließlich Nachlaufkosten im Zusammenhang mit dem erst zum 31.7.2023 zurückzugebenden Staatenhaus) erforderlich machen. Hier ist darauf 
hinzuweisen, dass diese zusätzlichen städtischen Mittel nicht  die Zuschussbeträge einschließen, die als Ausgleich der Nachlaufkosten für die Anmietung des Depots (12/2022) bzw. Lager in der Schanzenstraße (12/2021) bereits im Interim-
Budget vom 28.6.2016 kalkuliert waren. Insgesamt hätte die Stadt Köln damit rd. EUR 113.500.000 für den 13-jährigen Interim-Betrieb aufgewendet.
Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss                                                          
mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 25.9.2018)          
Für die Zeit der Verlängerung des Interim-Betriebs werden Bewirtschaftungskosten des Offenbachplatzes (Sicherheitswachen, Bauunterhalt, Energie, Bewachung, Gebäudereinigung, Müll- und Wassergebühren, Kosten Brandschutz sowie 
Grundbesitzabgaben) eingespart. Entsprechende Kostenbestandteile der angemieteten Interimspielstätten sind in den Nebenkosten enthalten oder wurden gesondert kalkuliert. Die in das vorherige Interimbudget eingerechnete Einsparung von  
zwei Stellen ist nicht realisierbar. Auch sind die bisher kalkulierten Einsparungen bei der Gebäudereinigung nicht vollständig umsetzbar. Daher werden diese Einsparungen als Belastung des aktuellen Interimsbudgets rückgängig gemacht.
Da im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interim-Betriebs weitere Investitionen geplant sind, fallen zusätzlichen Finanzierungskosten an.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Interimspielstätten ergeben sich zunächst weitere Abschreibungen auf die bisherigen Investitionen, die entsprechend an den verlängerten Interim-Betrieb angepasst wurden, sowie zusätzliche 
Abschreibungen auf die von den Bühnen erneut durchzuführenden Mietereinbauten und Anschaffungen. 
Infolge der im Vergleich zum Offenbachplatz deutlich kleineren Spielstätten bzw. des reduzierten Platzangebotes im Rahmen des Interimspielbetriebs im Staatenhaus und im Depot sowie der gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten 
Ticketverkaufspreise müssen in beiden Sparten auch für die Spielzeiten bis zum Ende des Interims deutliche Einnahmeverluste eingeplant werden. Diese schließen bei der Oper auch Einnahmeverluste im Zusammenhang mit Gastspielen der 
Cäcilia Wolkenburg ein.

Beschlussvorlage Rat

33841 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 3262/2018 
Freigabedatum 
31.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den 
Spielzeiten 2019/20, 2020/21 und 2021/22 sow ie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlau f-
kosten zu. 
 
Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln Deutz bespielen. 
Das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. 
Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus und im Depot stattfinden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein konkreter Termin zur Übergabe des Ensembles 
am Offenbachplatz im IV. Quartal 2022 an die Sparten und ein neuer Kostenrahmen 
für die Sanierungsmaßnahme voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2019 belastbar da r-
gestellt werden kann.  
 
3. Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist derzeit bis zum 31.08.2019 durch Rat s-
beschlüsse abgesichert.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des In-
terims von Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice bis Dezember 
2022 zzgl. Nachlaufkosten in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen 
bereits dem Grunde nach vorgesehen sind ( 1209/2018 – vom Rat beschlossen am 
07.06.2018). Der Anteil des Interims am Betriebskostenzu schuss der Bühnen der 
Stadt Köln wird in Anlage 1 ausführlich hinsichtlich Zeitbezug und Verwendung darg e-
stellt und beträgt 28,19 Mio. Euro.  
Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mittels jeweils für die Spielzeiten 
aufzustellenden Wirtschaftsplänen kommt es nicht zu negativen Veränderungen des 
Haushalts der Stadt Köln in den Jahren 2019 bis 2022 f. 
 
4. Das etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen 
Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss B ühnen regelmä-
ßig auf Basis von Controllingberichten informiert. 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
 
5. Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im 
Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die 
entsprechenden Verträge abzusch ließen. Soweit erforderlich werden die entspr e-
chenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird 
nicht ausgesprochen. 
 
6. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz 
nicht zu Beginn der Spielzei t 2022/23 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der 
Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem 
Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum 
Wiedereröffnungstermin vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
I. EINLEITUNG 
 
1. Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz  
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 15.03.2016 der Neustrukturierung der Projektorganisation zur 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz durch die Schaffung eines Technischen Betrieb s-
leiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zugestimmt. Die Beste l-
lung und Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 mit Herrn Bernd Streitberger 
umgesetzt worden. Die Neuaufstellung des Projektes ist abgeschlossen. Der Technischen 
Betriebsleitung obliegt nun die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben (Pl a-
nung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von 
Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am Offenbac h-
platz so qualitätvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuschließen.  
 
Über den Stand der Sanierung wird in den Gremien monatlich ausführlich berichtet. Kosten - 
und Terminrisiken werden stetig mitgeteilt. 
 
Im Detail stellt sich der Sachstand zu Ende Juni 2018 wie folgt dar: 
 
Termine und Kosten 
 
Termine  
Abnahme der Bühnentechnik Opernhaus und Schauspielhaus 1. Quartal 2019 
Abschluss Entwurfsplanung und Überprüfung der Zeitprognose 2. Quartal 2019 
Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel 
 
4. Quartal 2022 
Kosten  
Prognostizierte Kosten inkl. aller bisherigen Ausgaben 
Stand 31.08.2018 
 
545 Mio. Euro 
542 Mio. Euro 
Prognostizierte Kosten inkl. aller bisheri gen Ausgaben bei Eintritt 
aller bekannten Risiken 
Stand 31.08.2018 
570 Mio. Euro 
 
578 Mio. Euro 
 
 
Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Berichtszeitraum 
 
Die im Juli 2017 vorgestellte Analyse des Projekts ergab, dass die Neuplanung der Hau s-
technik (Technische Ausstattung, Kostengruppe 400) für die Wiedereröffnung der vier Bü h-
nen am Offenbachplatz unumgänglich ist. 
 
Voraussetzung für die Planung ist eine entsprechende Datenbasis, die den Zustand der G e-
bäude realistisch abbildet. Diese Daten wurden auf drei verschiedenen Wegen erhoben:

4 
 Durch die vertieften Grundlagenermittlungen, die die Funktion der Leist ungsphasen 1 
& 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfüllt. Aufgrund 
der bereits erhobenen Daten der Bestandsgebäude war hier der Aufwand geringer als 
bei den Leistungsphasen 1 & 2 eines vergleichbaren Neubaus. Die vertiefte Gru ndla-
genermittlung wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. 
 
 Durch die gemeinsam mit den beteiligten Firmen durchgeführten Zustands - und Leis-
tungsfeststellungen. Hier standen Bewertung und Funktion der bereits erbrachten 
Bauleistung bzw. der bereits eingebaute n Technik im Vordergrund. Die Behebung 
eventuell vorhandener Mängel wurde im Rahmen dieser Untersuchungen ebenfalls 
geregelt. Dieser Prozess ist abgeschlossen. 
 
 Alle 2.280 Räume des Ensembles am Offenbachplatz wurden per 3D -Laserscan er-
fasst. Damit ist nic ht nur der Ist -Zustand dokumentiert, nach einer entsprechenden 
grafischen Aufbereitung können die Planer nun die Entwurfsplanung in 3D durchfü h-
ren. Gerade bei der elementaren Vermeidung von Kollisionen in der Haustechnik ist 
dies eine große technische Erleichterung. 
 
Mit der erweiterten Entwurfsplanung wurde wie vorgesehen am 7. Dezember 2017 bego n-
nen. Der Planungsabschluss ist im Verlaufe des 2. Quartals 2019 zu erwarten. Mit diesen 
Erkenntnissen wird dann die Kosten- und Terminprognose weiter präzisiert. 
 
Auch die Firmengespräche  wurden weitergeführt, mit dem Ziel, eine gemeinsame Basis zur 
weiteren Zusammenarbeit zu finden. Hier waren am 31.08.2018 über 90% der notwendigen 
Gespräche abgeschlossen oder in konkreter Bearbeitung.  
 
Weiterhin große Fortschrit te sind bei der Bühnentechnik zu verzeichnen. Hier wurde bereits 
mit den Inbetriebnahmen begonnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bühnentechn i-
schen Abteilungen aus Oper und Schauspiel werden schon in den neuen Systemen geschult. 
Ziel ist es hier,  bei der Wiedereröffnung Zeit zu sparen, dadurch dass die Abteilungen von 
Oper und Schauspiel bereits mit den neuen Anlagen vertraut und Mängel beseitigt sind. 
 
Über die Möblierung des Offenbachplatzes konnte 2011 nicht entschieden werden, da sich 
keine der im Raum stehenden Varianten als mehrheitsfähig erwies. Nun wurde bei diesem 
noch offenen Punkt durch einen Gestaltungswettbewerb unter Landschaftsarchitekten und 
Designern ein neuer Anlauf genommen. Ein aus Fachleuten und Kommunalpolitikern gebi l-
detes Preisgericht hat Anfang Juli 2018 über die Entwürfe entschieden und eine Arbeit zur 
Realisierung vorgeschlagen. Der Rat hat das Ergebnis in seiner Sitzung am 27.09.2018 
(2606/2018) zur Kenntnis genommen und die Bühnen mit der Realisierung beauftragt.   
 
 
Ausblick 
 
Die erweiterte Entwurfsplanung und die dadurch notwendigen Analysen, Abwägungen und 
Entscheidungen werden das Jahr 2018 und die erste Hälfte des Jahres 2019 auf der Bü h-
nenbaustelle auch weiterhin prägen. 
 
Mit dem weitgehenden Abschluss der Firmenges präche ist jetzt auch bekannt, dass die G e-
werke Feuerlöschanlagen, Starkstromanlagen, Kälteanlagen, Raumlufttechnik und Wärm e-
versorgung neu ausgeschrieben werden müssen. Hierzu wird eine Novellierung des Verg a-
berechts aus dem Jahr 2016 genutzt werden, um d ie infrage kommenden Firmen wesentlich 
früher in die Materie einzubeziehen, als es bisher möglich war. Durch die Neufassung ist es 
uns nun möglich, schon vor der Vergabe aktiv auf die Firmen zuzugehen.

5 
 
Der Verfügungsrahmen des Sanierungsprojekts liegt mo mentan bei 404 Mio. Euro. Da die 
Prognose aber ein Budget von mindestens 545 Mio. Euro vorsieht, wird dem Rat der Stadt 
Köln in Kürze eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung des Verfügungsrahmens vorg e-
legt. 
 
 
2. Fortsetzung des Spielbetriebs im Interim 
 
Der Rat hatte am 28.06.2016 (2092/2016) bereits beschlossen:  
 
Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz 
nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beau f-
tragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig 
ein Anschluss - und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröf f-
nungstermin vorzulegen. 
 
Ziel dieser Beschlussvorlage ist daher die Gewährleistung des Spielbetriebs von Oper, Ki n-
deroper, Schauspiel und Tanz bis zum voraussichtlichen Ende des Interims. 
 
Die Bühnen Köln begreifen das Interim weiterhin als tägliche Herausforderung, bei der es gilt, 
der großen, überregional ausstrahlenden Tradition von Oper, Kinderoper, Schauspiel und 
Tanz gerecht zu bleiben. Die Kontinuität künstlerisch hochwertiger Produktionen ist weiterhin 
das Ziel der Bühnen. Der Interimsspielbetrieb wird Bühnenrealität für mehr als eine Dekade 
sein. 
 
Derzeit ist der Wiedereröffnungstermin im fertig sanierten Bühnenensemble noch nicht  präzi-
se bestimmbar. Mit Abschluss der Entwurfsplanung und nach  Konkretisierung der Termi n-
planprognose Mitte 2019 wird es einen Fertigstellungstermin für das gesamte Ensemble am 
Offenbachplatz geben.  
Mit Abschluss der Bauarbeiten wird das Ensemble den Spa rten übergeben. Es folgen der 
Einzug und Probenphasen für die dann am Offenbachplatz stattfindenden Produktionen. Ein 
konkreter Wiedereröffnungstermin für den Spielbetrieb am Offenbachplatz wird im Rahmen 
der Inbetrieb- und Innutzungnahmeplanungen ermittelt.  
In den Bearbeitungen der „Status Quo und Perspektiven der Bühnen “ – Untersuchungen 
durch die Firma actori („actori -Update“ - 1246/2018, beschlossen am 19.06.2018 im B e-
triebsausschuss Bühnen) wird dann wiederum der ermittelte Wiedereröffnungstermin als Ba-
sis der Berechnungen angenommen. 
 
 
 
II. OPER  
 
Fortsetzung des Interims der Oper im Staatenhaus 
 
 Sachstand zur Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus am Rheinpark 
in Köln-Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebäudes als Musicaltheater 
 
Das Staat enhaus soll gemäß Ratsbeschluss (2942/2014)  in der Sitzung vom 13.11.2014 
dauerhafter Musicalstandort werden. Beschlossen wurde die Vergabe eines Erbbaurechtes 
für das Staatenhaus am Rheinpark in Köln -Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebä u-
des in bzw. fü r ein Musicaltheater. Betreiber wird die BB -Group. Ein weiterer Beschluss b e-

6 
züglich der Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus für ein Musicaltheater mit e i-
nem gegenüber dem Ratsbeschluss vom 13.11.2014 modifizierten verzögerten Besitzübe r-
gang erging am 28.06.2016 (2021/2016). 
  
Ursächlich für die zweite Ratsvorlage war das Operninterim im Staatenhaus, das im Herbst 
2015 vor dem Hintergrund der Sanierungsverzögerungen am Offenbachplatz zunächst für 
die Spielzeiten 2015/16 und 2016/17 beschlossen wu rde. Auf Grundlage der im Ratsb e-
schluss von 2016 benannten, mit BB -Group vereinbarten Eckpunkte konnte eine einve r-
nehmliche Interimslösung gefunden werden. 
  
Das Staatenhaus könnte realistisch am 01.08.2023 an die BB -Group übergeben werden. Die 
Übergabe erfolgt gemäß Vertrag immer zum 1. August.  
  
Gemäß Ratsbeschluss erklärt sich die Stadt Köln bei Vollziehung des Erbbaurechtsvertrages 
bereit (siehe Beschluss aus 2016), an BB Group als Ausgleich für die eingetretenen Verz ö-
gerungen des Einzugs in das Staate nhaus, beginnend ab 01.08.2015, eine jährliche pa u-
schale Ausgleichszahlung i. H. v. 800.000,00 Euro zu leisten. Mit dieser Ausgleichszahlung 
sind alle Nachteile der BB-Group aufgrund der verzögerten Übergabe, wie bspw. Baukoste n-
steigerungen, Finanzierungsschäden, entgangene Deckungsbeiträge usw. abgegolten.  
  
Bisher beinhaltete diese Vereinbarung eine zweijährige Karenzzeit für das 5. und 6. Jahr, 
anschließend wäre für jedes weitere Verzögerungsjahr wieder eine pauschale Ausgleich s-
zahlung i. H. v. 800.000,00 Euro p. a. fällig. Bei einer geplanten Übergabe am 01.08.2023 ist 
somit eine Entschädigung i. H. v. 4,8 Millionen Euro zu zahlen (6 × 800.000,00 Euro).  
  
Die zwischenzeitliche Bekanntgabe der Sanierungsplanung der Oper mit geplanter Schlü s-
selübergabe Offenbachplatz im 4. Quartal 2022 (siehe oben) machte aus Sicht der Verwa l-
tung Nachverhandlungen mit der BB-Group notwendig. Der Ratsbeschluss sah bislang keine 
Deckelung des Entschädigungsbetrages vor. 
  
In der Nachverhandlung wurde vereinbart, dass die zw ei Karenzjahre an das Ende der acht 
Jahre gelegt werden. BB-Group verzichtet nach Ablauf der zwei Jahre im Falle einer weiteren 
unvorhergesehenen Verzögerung des Auszuges der Oper aus dem Staatenhaus auf weitere 
Entschädigungszahlungen.  
  
Daraus folgt, dass die Deckelung der Entschädigung auf sechs Jahre dann keine Auswirku n-
gen hat, wenn der nunmehr vorliegende Zeitplan für die Fertigstellung der Oper wie geplant 
eingehalten werden kann. Der neue Vorschlag ist – neben den immensen Nachteilen einer 
weiteren Verzögerung der Bühnenbaustelle – dann für die Stadt Köln vorteilhaft, wenn sich 
der Zeitplan unvorhergesehen verzögern sollte. In diesem Fall bleibt es auch bei einer Ve r-
zögerung von mehr als acht Jahren bei dem dann gedeckelten Entschädigungsbetrag i. H . v. 
4,8 Millionen Euro. 
  
In den bisherigen Beschlüssen zum Interim wurden 3,4 Mio. Euro als Entschädigungsza h-
lungen an BB Group bereits eingeplant. Diese Vorlage für das Interim 2019 – 2022 enthält in 
der Anlage 1 also entsprechend oberer Darstellung den  Restbetrag zum verhandelten 
Höchstbetrag. 
  
 Staatenhaus als Spielstätte der Oper und der Kinderoper 
 
Das Staatenhaus bietet mit seinen drei Spielstätten (855 / 798 / 200 Sitzplätze) nach wie vor 
sehr gute Möglichkeiten, einen Spielbetrieb der Oper umzuset zen. Die Räume sind sowohl 
für das klassische Repertoire wie auch die Moderne gut geeignet. Auch die Tatsache, dass

7 
die Spielstätte der Kinderoper im Staatenhaus untergebracht ist und damit alle Synergien des 
Hauses nutzen kann, spricht für sich.  
 
Pro Spielzeit können rund 200 Vorstellungen inkl. Tanz, Sonderveranstaltungen und Cäcilia 
Wolkenburg gespielt werden. 
 
Bisher (bis einschließlich 2017/18) wurden rund 4,2 Mio. Euro in die Herrichtung des Sta a-
tenhauses investiert. Diese Investitionen können nun ve rlängert abgeschrieben werden und 
werden weiter genutzt. 
 
Auch die Abstimmungen mit dem Tanzbrunnen funktioniert partnerschaftlich. Ein Bus -Shuttle 
zum Deutzer Bahnhof und die Parkmöglichkeiten im RTL-Parkhaus sind gewährleistet. 
 
 Akustik des Staatenhauses 
 
Die Raum-Akustik aller drei Spielstätten im Staatenhaus, die grundsätzlich ohne elektroaku s-
tische Verstärkung der Sängerinnen und Sänger sowie des Orchesters auskommt, ist für e i-
nen Ausweichort als sehr gut zu bezeichnen. Zur weiteren Verbesserung vor al lem des O r-
chesterklangs werden die Bühnen in enger Abstimmung mit dem Gürzenich -Orchester den-
noch zusätzliche akustische Maßnahmen umsetzen. Hierzu gehören die geplante Umfa s-
sung des Saales 1 mit Akustikwänden, ein Akustikorchesterpodest sowie eine akustis ch 
wirksame Wand auf Seiten des Orchesters im Saal 2. Soweit möglich, werden diese in E i-
genleistung der Bühnen hergestellt. Weitere produktionsabhängige Einzelmaßnahmen we r-
den angestrebt. 
Zur weiteren Optimierung der Akustik des Staatenhauses befinden sich  Opern- und Orches-
terleitung in einem ständigen konstruktiven Austausch. 
 
Um den jeweils bestmöglichen Klang für das Publikum zu erzeugen, haben die Bühnen in 
Abstimmung mit dem Gürzenich -Orchester Kosten für Beratungsleistungen externer Akust i-
ker in den B erechnungen vorgesehen. Erfordert die Besonderheit einer Opernproduktion e x-
plizite, elektroakustische Verstärkung, werden diese produktionsspezifisch umgesetzt und in 
den jeweiligen Produktionskosten berücksichtigt. 
 
 Cäcilia Wolkenburg 
 
Die Cäcilia Wolkenburg spielt seit der Spielzeit 2017 mit ihrem „Divertissementchen“ im Staa-
tenhaus. Ausschließlich für dieses Gastspiel wird die Bestuhlung im Staatenhaus 1 vorübe r-
gehend auf rund 1.000 Sitzplätze erhöht. 
 
Eine ausführliche Darstellung der Zusammenarbeit zwi schen Kölner-Männer-Gesang-Verein 
und den Bühnen im Rahmen des Gastspiels der Wolkenburg wurde mit der Vorlage 
1476/2018 dem Betriebsausschuss Bühnen vorgelegt. Die Vorlage enthält die Übereinkunft, 
dass die Bühnen dem KMGV das Staatenhaus 1 während der ge samten Interimszeit für das 
jährliche Divertissementchen zur Verfügung stellen, sofern der Rat die Anschlussnutzung des 
Staatenhauses von 2019 bis 2022 bewilligt. 
 
 Interimsbedingte Sondereffekte des Opernspielbetriebes 
 
Einnahmeverluste 
 
Seit Beginn des Interims im Jahr 2010 werden im Wirtschaftsplan der Bühnen zum einen der 
Spielbetrieb der Bühnen am Offenbachplatz abgebildet und zum andern daneben die Au s-
wirkungen des Interims dargestellt. Nur über diese Herangehensweise kann die Funktionsf ä-

8 
higkeit des Gesamtbetriebes Bühnen Köln erhalten werden. Für das Interim gibt es dann j e-
weils gesonderte Berechnungen und Beschlüsse. Auf diese Weise können genaue Aussagen 
zu den finanziellen Auswirkungen des Interims getroffen werden. Aus diesem Grund ist das 
etablierte System auch für ein Interimscontrolling unabdingbar. In der Mittelfristplanung sind 
die Auswirkungen des Interims und der Sanierung jeweils enthalten. 
 
Für die Oper bedeutet das Interim im Staatenhaus im Vergleich zum Offenbachplatz gering e-
re Einnahmen bei gleichbleibendem finanziellem Aufwand. Dabei lassen sich die geringeren 
Einnahmeerlöse im Interim im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückführen: 
 
 Das Staatenhaus verfügt im Vergleich zum Offenbachplatz nur über ca. 2/3 der Plat z-
kapazität. 
 Die Anzahl der möglichen Vorstellungen ist im Staatenhaus um ca. 1/4 reduziert. 
 Aufgrund der eingeschränkten Repertoiretauglichkeit des Staatenhauses sind Anpa s-
sungen des Spielplans erforderlich und weniger – kostensparende – Wiederaufnah-
men möglich. 
 Die für den O ffenbachplatz eingeplanten Preiserhöhungen können im Interim nicht 
umgesetzt werden und mussten zurückgenommen werden. Die Preise werden fortg e-
setzt nicht erhöht. 
 Die Interimssituation an sich führt an allen Orten zu geringeren Zuschauerzahlen (L a-
ge der Spielstätte, geringe Anzahl an Abo-Kunden etc.). 
 
Die vorgenannten Faktoren führen dazu, dass die im Wirtschaftsplan der Bühnen ausgewi e-
senen Einnahmeziele nicht erreicht werden können. Sämtliche Berechnungen zum Interim 
sehen seit der Spielzeit 2010/11 den Ausgleich dieses Effektes über die Interimsbeschlüsse 
vor. Im Staatenhaus wird aktuell mit Umsatzerlösen aus dem Spielbetrieb der Oper in Höhe 
von rund 2,5 Mio. Euro gerechnet. Hinzu kommen Minderlöse aus dem Interim i. H. v. derzeit 
rund 3,5 Mio. Euro. Di e Mindererlöse reduzieren sich ab dem 01.09.2019 und werden als 
Differenz zum Einnahmesoll in den Wirtschaftsplänen aus diesem Grunde im Mittel mit 3,2 
Mio. Euro pro Spielzeit fortgeschrieben.  
 
Investitionen in Erhalt der Anlagen / Notwendige Umbauten  
 
Der Spielbetrieb im Staatenhaus wurde zunächst für ein zweijähriges Operninterim und s o-
dann bis zur Spielzeit 2018/19 geplant und das Gebäude entsprechend hergerichtet. Viele 
Einbauten erfolgten mobil und provisorisch. Da die Nutzung des Staatenhauses nun bis 2022 
erfolgen soll, müssen kontinuierlich weiter provisorische Einbauten überarbeitet und zum Teil 
weiter in die Anlagen investiert werden.  
 
 Insbesondere betrifft das die fortführende Sicherstellung der Funktionalität sicherheit s-
relevanter Anlagen (Bra ndmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch -Wärme-Abzugs-
Anlage u.a.) sowie eine Optimierung der klimatischen Bedingungen (temporär nutzb a-
re Kälteanlage, punktuelle Befeuchtungsanlagen). Dabei wird stets angestrebt, die 
„verlorenen Kosten“ nach dem Auszug aus de m Staatenhaus zu minimieren und I n-
standhaltungsarbeiten auf ein vertretbares Mindestmaß zu reduzieren. 
 
 Um die Dienstgänge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Standorten zu 
reduzieren sowie die Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er im offenen 
Backstagebereich zu entzerren, wurden weitere – bisher nicht nutzbare - Bereiche im 
Staatenhaus in Betrieb genommen sowie ein temporärer Erweiterungsbau aus Mod u-
leinheiten errichtet. Weiterhin werden durch überwiegend reversible und mobile te ch-
nische Lösungen die Proben- und Vorstellungsbedingungen verbessert.

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 Die Bestuhlung des Staatenhauses I wurde zunehmend als verbesserungsbedürftig 
eingestuft. Der Vermieter der Tribüne samt Bestuhlung wird im Jahr 2019 verbesserte 
Stühle zu angepassten K onditionen einrichten. Es wird sich um sogenannte „Theate r-
klappsessel“ handeln, welche über eine tiefere Sitzfläche, Armlehnen und insgesamt 
über eine bessere Sitzqualität verfügen werden. Der Sitzkomfort auch bei längeren 
Vorstellungen wird damit deutlich gesteigert werden. 
 
 Eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung auf dem Weg zum Staatenhaus wurde 
beim Amt für Verkehrsmanagement angeregt. Eine konkrete Erneuerung der Straße n-
beleuchtung in diesem Bereich ist bisher nicht geplant. Die Beleuchtung entspricht  
den gültigen Normen. Bisher waren keine Beschwerden eingegangen. Ein Kontakt zur 
RheinEnergie hinsichtlich weiterer Verbesserungen wurde aufgenommen. Kosten für 
zusätzliche Straßenbeleuchtung sind in den Berechnungen in der Anlage 1 nicht en t-
halten. 
 
Alle Entschädigungszahlungen und Ertüchtigung der Spielstätte Staatenhaus sowie interim s-
bedingten Sondereffekte des Spielbetriebs der Oper in den Spielzeiten 2019/20, 2020/21, 
2021/22 sowie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten sind in den Berechnungen zur A n-
schlussnutzung des Staatenhauses  enthalten und transparent dargestellt (beigefügt als A n-
lage 1). 
 
 
III. SCHAUSPIEL  
 
 Depot I, II und Grotte 
 
Der Interimsspielbetrieb des Schauspiels konnte mit der Einrichtung des Depots in Mülheim 
erfolgreich gestaltet wer den. Das Konzept wird vom Publikum hervorragend angenommen. 
Mit Depot I und II sowie der Grotte stehen drei Spielstätten zur Verfügung. Der Carlsgarten 
und die Gastronomie vor Ort stellen weitere Anziehungspunkte dar. Mit der Ansiedlung des 
Schauspiel sowie weiterer Betriebsstätten der Bühnen im Carlswerk wurde die Entwicklung 
des Standortes maßgeblich geprägt. Das Schauspiel konnte nicht zuletzt durch das Integrat i-
onsfestival Birlikte eine Verbindung zum Stadtteil Mülheim und seinen Bewohnerinnen und 
Bewohnern aufbauen und ist dort inzwischen hervorragend vernetzt.  
 
Gemäß Ratsbeschluss 2092/2016 vom 28.06.2016 haben die Bühnen das Depot sowie a n-
grenzende Anmietungen wie folgt vertraglich abgesichert: 
 
 Anschlussanmietung der Versammlungsstätte „Depot“ (rund 7.600 qm). 
 Anschlussanmietung des Vorplatzes (2.900 qm) zur Nutzung als „Carlsgarten“  
 Fortschreibung der bereits im Jahr 2012 geltenden Konditionen für vorgenannte Fl ä-
chen, also bis zum 31.12.2022.  
 Verbleib auch der Kostümwerkstätten, Kostümfundus und s onstigen Lager auf dem 
Gelände des Depots mit einer Laufzeit bis 31.12.2021. 
 
Die vorgenannten Anmietungen waren in den bisherigen Berechnungen zum Interim als s o-
genannte „Nachlaufkosten der Verlängerung“ bereits enthalten und sind in den Berechnu n-
gen der Anlage 1 zu dieser Vorlage - soweit notwendig - angepasst worden. 
 
 
 3. Spielstätte des Schauspiel Köln

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Das kleine Haus des Schauspiels am Offenbachplatz, die sog. „Außenspielstätte am Offe n-
bachplatz“, steht als 3. Spielstätte des Schauspiels noch bis zum 31.08.2019 zur Verfügung 
und wird dann zurück an den Baubetrieb der Bühnen übergeben. Nach aktuellem Stand ist 
eine verlängerte Nutzung nicht möglich. 
 
Die Bühnen bemühen sich um Vorschläge zum Erhalt des Betriebs einer 3. Spielstätte, kö n-
nen ein nahtloses  Angebot allerdings aktuell nicht gewährleisten. Da der Betrieb einer 3. 
Spielstätte stets aus dem Budget des Schauspiels erfolgte, sind in den Interimsberechnu n-
gen zu einer zukünftigen 3. Spielstätte – wie auch zur „Außenspielstätte am Offenbachplatz“ 
keine Mittel eingeplant. 
 
 
 Interimsbedingte Sondereffekte des Schauspiel-Spielbetriebes 
 
Einnahmeverluste 
 
Aufgrund der geringeren Kapazität der Spielstätten im Depot im Vergleich zum Offenbac h-
platz können nicht die im Wirtschaftsplan der Bühnen ausgewiesenen  und stets fortgeschrie-
benen Einnahmeziele erreicht werden. Sämtliche Berechnungen zum Interim sehen seit der 
Spielzeit 2010/11 den Ausgleich dieses Effektes über die Interimstabellen vor. Aus diesem 
Grunde wird der bereits angewandte Betrag i. H. v. 500 T Euro als „Mindererlös“ pro Spielzeit 
fortgeschrieben. Der Ausgleich der Erlöse zu Gunsten der Planungen in den Wirtschaftspl ä-
nen samt der jeweiligen Mittelfristplanungen korrespondiert mit den entsprechenden Berec h-
nungen und Vorlagen. 
 
Investitionen in den Erhalt der Anlagen / Notwendige Umbauten 
 
Der Spielbetrieb im Depot wurde zunächst für ein zweijähriges Interim geplant und das G e-
bäude entsprechend hergerichtet. Viele Einbauten erfolgten mobil und provisorisch. Da die 
Nutzung des Depots nun bis ins Jah r 2022 erfolgen soll, müssen kontinuierlich provisorische 
Einbauten überarbeitet werden und weiter in die Anlagen investiert werden. Insbesondere 
betrifft das die Lüftungsanlage und die Renovierung verschiedener Einzelbereiche, die aku s-
tische Abtrennung verschiedener Bereiche und die Erweiterung der Bühnentechnik. 
 
Durch eine umfassende Umgestaltung der Künstlergarderoben konnte die Arbeitssituation 
vor allem für die Darstellerinnen und Darsteller maßgeblich verbessert und ein Lese - und 
Proberaum im Depot e ingerichtet werden. Weiterhin wurde der Bühnenraum im Depot 1 in 
den letzten Jahren für einen modernen Repertoire -Betrieb im Interim optimiert; ein fläche n-
deckender Bühnenboden hergestellt, die Bühnenmaschinerie erweitert sowie der Raum ei n-
gefasst. 
 
Seit 2017 verfügt das Schauspiel über eine Probebühne auf dem Carlswerk -Gelände außer-
halb des Depots, was die Bedingungen für unterschiedliche Schauspielproduktionen im Pr o-
benprozess maßgeblich verbessert. 
 
Sämtliche Kosten für die Anmietung und Ertüchtigung der Schauspielspielstätten sind in den 
oben genannten Kosten der Anlage 1 enthalten und transparent ausgewiesen.  
 
 
Prüfung von Alternativen 
 
Bei dieser erneuten Verlängerung des Interimsbetriebs sind die Bühnen erstmals nicht g e-

11 
zwungen, einen der eingeführte n Orte verlassen zu müssen. Aufgrund dieser im Interim 
erstmals eingetretenen Situation, wurden Alternativen zu Staatenhaus und Depot nicht g e-
prüft.  
 
 
IV. Tanz 
 
Staatenhaus und Depot stehen als sog. „spielfertige Häuser“ für die Präsentation der Tan z-
gastspiele im Interim weiter zur Verfügung. Nach aktuellem Planungsstand wird es in der 
Spielzeit 2018/19 erstmals 33 Tanzabende geben: Im Depot 1 werden voraussichtlich sieben 
Produktionen zu sehen sein plus eine Uraufführung crossover Tanz / Schauspiel, (eine  Pro-
duktion des Schauspiel Köln in Koproduktion mit Tanz Köln). Eine Produktion ist für das D e-
pot 2 geplant. Im Staatenhaus sind aktuell drei Produktionen an jeweils zwei Abenden ang e-
dacht.  
Die Spielstätten werden von den Companies sehr gut angenommen und es gelingt so fast 
die gesamte Bandbreite des aktuellen Tanzes präsentieren zu können.  
 
 
V. Bühnen-Service 
 
Alle Anmietungen zur langfristigen Sicherung des Bühnenservice (Werkstätten, Lager, Ve r-
waltung etc.) wurden erfolgreich vorverhandelt und liege n den Berechnungen zugrunde. Die 
Betriebsleitung der Bühnen hat dem Betriebsausschuss Bühnen mit der Vorlage Status Quo 
und Perspektiven der Bühnen  (1246/2018, beschlossen am 19.06.2018 im Betriebsau s-
schuss Bühnen) eine Aufstellung aller 36 aktuellen Bühne nstandorte übermittelt. Die Mieten 
und Nebenkosten für diese Standorte liegen den angehängten Berechnungen zu Grunde. 
 
Besonderheiten 
 
o Zu oben genannter Aufstellung der 36 Standorte kommt eine längerfristige Anmietung 
für die Probebühnen der Oper in Hürth in den ehemaligen MedienParks. NRW-Studios 
hinzu, die den Probenbetrieb sowohl der Oper als auch für Cäcilia Wolkenburg bis 
zum Ende des Interims sichert.  
 
o Ein besonderer Hinweis erfolgt hiermit auch auf die Sicherstellung des Theaterpäd a-
gogischen Betriebes durch die Anmietung von Workshopräumen auf dem Carlswer k-
gelände (in der Aufstellung der 36 Liegenschaften enthalten). 
 
o Laurenzplatz: 
Bisher konnten die Bühnen die städtische Immobilie am Laurenzplatz für die Operni n-
tendanz und Teile der Verwaltung (rund  60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) unen t-
geltlich nutzen. Auch vor dem Hintergrund der Entwicklung des Standortes zum La u-
renz-Quartier kann diese Nutzung vorerst beibehalten werden, da mit einem Abbruch 
des Hauses vor 2023 voraussichtlich nicht gerechnet werden muss.  
 
 
V. Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss / Haushalt 
 
Sachstand zu allen bisherigen Interimsbeschlüssen

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 Der erste Ratsbeschluss zum Interim (0772/2011) für die Zeit 2010 bis 2015 über 
40,31 Mio. ist mit Beschluss des Jahresabschlusse s für die Spielzeit 2014/15 
(2161/2017) durch den Rat am 14.11.2015 schlussgerechnet und erledigt. Er schließt 
mit einem Überschuss in Höhe von 1,274 Mio. Euro ab. Das positive Ergebnis im Inte-
rim darf aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten im Interim als  Punktlandung b e-
zeichnet werden. Der Ratsauftrag „ Der Rat der Stadt Köln erwartet dennoch, dass im 
Interim sparsam gewirtschaftet wird (0772/2011).“ vom 01.03.2011 wurde erfüllt.  
 
 Das Interim der Bühnen wurde mit Beschluss des Rates vom 12.05.2015 (1025/2 015) 
bis zum 31.03.2016 verlängert. Für diesen Zeitraum wurden Mittel in Höhe von 1,764 
Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sodann wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 
18,106 Mio. Euro vom Rat bis zum 31.08.2017 (Ende Spielzeit 2016/17) bewilligt (G e-
nehmigung der Dringlichkeitsentscheidung am 17.09.2015; 2756/2015).  Da sich die 
Zeiträume dieser beiden Verlängerungen überschneiden, wurden die bewilligten Mittel 
zusammengeführt und im Rahmen des Controllings gemeinsam darüber berichtet. Es 
werden also der Zeit raum 01.09.2015 bis 31.08.2017 und ein Budget in Höhe von 
19,870 Mio. Euro gemeinsam betrachtet. 
 
 Der letzte Interimsbeschluss des Rates stammt vom 28.06.2016 (2092/2016) und b e-
trifft den Interimszeitraum 01.09.2017 bis zum 31.08.2019. 
 
Sämtliche Berechnungen für den nun bis Dezember 2022 verlängerten Interim -Betrieb in der 
Anlage 1 setzten auf den bisherigen Berechnungen auf. Ermittelt wurden die im Zusamme n-
hang mit der Verlängerung des Interims zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschussmittel 
bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschussmitteln. Freiwerdende finanzielle Mittel 
aus bereits bezuschussten Abschreibungen und Finanzierungskosten für das Sanierungspro-
jekt Offenbachplatz wurden nicht eingerechnet, da über deren Verwendung noch nicht ent-
schieden wurde. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden als Negativbeträge 
ausgewiesen, Entlastungen als Positivbeträge.  
 
Die Mittel für die nun erneut erforderliche Verlängerung des Interims für die Spielzeiten 
2019/20, 2020/21, 2021/22 sowi e bis einschließlich Dezember 2022 (zzgl. Nachlaufkosten) 
sind in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen 
(1209/2018 – vom Rat beschlossen am 07.06.2018 ). Der an die bisherigen Beschlüsse zum 
Interim anknüpfende Anteil de s Interims am entsprechend zu erhöhenden Betriebskostenz u-
schuss der Bühnen der Stadt Köln beträgt in den Spielzeiten  
 
• vor 2019/20   2,01 Mio. Euro 
• 2019/20    6,83 Mio. Euro 
• 2020/21    6,79 Mio. Euro 
• 2021/22    8,31 Mio. Euro 
• 2022/23    4,25 Mio. Euro (3,42 Mio. Euro bis 12-2022  
zzgl. Nachlaufkosten i. H. v. 0,83 Mio. Euro) 
 
insgesamt also 28,19 Mio. Euro.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage stellt die Einzelpositionen dezidiert dar.  
 
 
Interimsgesamtkosten 
 
Die Interimsgesamtkosten werden  für den Zeitraum 2010/11 bis 2022/23 voraussichtlich

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113,5 Mio. Euro und damit rund 9,2 Mio. Euro pro Spielzeit betragen. 
 
 
Ende des Interims 
 
Da der Wiederbezug und eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Ensembles am Offe n-
bachplatz aufgrund oben genan nter Sachlage auf der Baustelle noch nicht feststehen, ist es 
wahrscheinlich, dass weitere Beschlüsse zum Interim erforderlich sein werden. Sollte die In-
betriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der 
Spielzeit 2022/23 erfolgen können, würde die Betriebsleitung der Bühnen dem Betriebsau s-
schuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrü-
ckungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorlegen. 
 
 
Haushalt der Stadt Köln 
 
Die Mittelfristplanung des städtischen Haushalts sieht die Interimsbeträge ebenfalls bereits 
vor. Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt 
es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2020 bis 2022 f.

Beratungsverlauf (3)

13.11.2018 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3262/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.10.2018
Erstellt
08.10.2018 15:04