3262/2018
Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022
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Anlage 1 Finale Kalkulation Interim IV-Stand 15.10.18
19550 Zeichen
Anlage 1 Seite 1 Aktualisierte Zeitplanung Anm. Zeitbezug (bisher; gem. Ratsbeschluss vom 28.6.2016) Zeitbezug (aktuell) Mietdauer Interimspielstätten Oper Kinderoper (1) im Staatenhaus Staatenhaus (1) geplante Nutzung bis 12/2022 (bei Anmietung bis 7/2023) Palladium (1) geplante Nutzung bis 12/2022 Mietdauer Interimspielstätten Schauspiel Depot (1) unverändert Mietdauer übergreifende Bereiche Werkstatthallen sowie zusätzliche Lagerhallen (1) geplante Nutzung bis 12/2022 Zusätzliche Büros Verwaltung (1) geplante Nutzung bis 12/2022 Umbauphasen Interimspielstätten (1) Depot / Staatenhaus bis 8/2019 Bespielung der Interimspielstätten Kinderoper (1) im Staatenhaus geplant bis 6/2022 Staatenhaus (1) geplant bis 6/2022 Palladium - Depot (1) geplant bis 8/2022 (Rück-)Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz (1) für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022 Spiel- und Probenbeginn im sanierten Ensemble Offenbachplatz (1) für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022 (1) Mittelabfluss für Herstellungs- / Anschaffungskosten für Erwerbe sowie Ein-/Umbauten im Interim Anm. Auswirkungen auf die Budgets vor 9/2017 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 Nachlauf 1-7/2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Umbau- / Einbaumaßnahmen in den Interimspielstätten Oper (Staatenhaus) -1.632.300 (2) -487.657 -243.657 -1.864.793 -479.033 -63.933 -4.771.373 Oper (Kinderoper, Palladium, Oper am Dom) -1.447.789 -117.092 -1.564.881 Schauspiel (Depot) -2.074.771 (2) -337.135 -367.309 -500.269 -112.680 -123.680 -3.515.844 Schauspiel (Expo) -1.835.821 -1.835.821 übergreifende Bereiche -410.786 (2) -159.903 -64.625 -22.750 -35.000 -693.064 -7.401.467 -1.101.787 -675.591 -2.387.812 -591.713 -222.613 0 0 0 0 -12.380.983 geplante Mietverlängerung bis 12/2021 bzw. 12/2022 Rückbau Mietereinbauten Interimspielstätten sowie Interimgebäude übergreifende Bereiche Auswirkungen auf den BKZ für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2019 geplante Mietverlängerung bis 12/2021 geplante Mietverlängerung bis 12/2021 Depot / Staatenhaus bis 8/2017 im Staatenhaus geplant bis 6/2019 geplant bis 06/2019 - geplant bis 08/2019 Vorausge- hende Interim- Budgets ab 1/2010 Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018) im Staatenhaus geplante Nutzung ab 9/2015 - 7/2019 (47 Monate) geplante Mietverlängerung einzelner Nebengebäude bis 8/2019 für die Berechnung zugrunde gelegt bis 8/2019 geplant bis 7/2019 Staatenhaus, bis 12/2021 Lagerhallen, bis 12/2022 Depot geplant bis 7/2023 Staatenhaus, bis 12/2022 Lagerhallen, bis 12/2022 Depot Gesamt- investitionen Interim Anlage 1 Seite 2 Anm. Nachlauf- kosten 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 1-7/2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.) Laufende Mehrkosten a.) Mieten, Mietnebenkosten, Entschädigungen 1.1. -10.411.672 (3) 09/2015 - 07/2023 -3.264.402 +200.000 +412.020 +383.350 -749.151 -769.363 -1.513.236 -507.978 -720.044 1.2. Mieten Palladium/Kinderoper (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -6.749.214 (4) 09/2017 - 12/2022 -548.015 -37.084 +95.578 -173.373 -180.370 -187.670 -65.096 +0 1.3. Miete Oper am Dom (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -11.091.000 0 1.4. Mieten und sonstige Kosten "künstlerisch unterwegs" (Oper) -2.201.299 0 1.5. Mieten Büros, Lager, Probebühnen (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -1.836.619 (4) 09/2017 - 12/2022 -1.583.062 +143.431 -99.139 -540.496 -541.012 -541.537 -4.309 +0 1.6. Mieten Depot mit Lager, Probebühnen (Schauspiel) inkl. lfd. Nebenkosten -17.083.555 (5) 09/2017 - 12/2022 -2.238.208 +35.997 +36.238 -590.208 -599.060 -811.964 -309.211 +0 1.7. Miete Expo (Schauspiel) inkl. laufende Nebenkosten -10.157.308 0 1.8. Mieten übergreifende Bereiche inkl. laufende Nebenkosten -9.263.842 (6) 01/2017 - 12/2022 -2.807.408 -122.650 -201.505 -206.240 -378.525 -385.620 -1.047.807 -465.061 +0 1.9. Mieten Bestuhlung, Tribüne, Heizung, Kälteanlage (Oper) -511.247 (7) 09/2017 - 12/2022 -339.361 +23.685 -3.336 -106.372 -107.647 -108.940 -36.751 +0 1.10. Mieten Container, Transportmittel etc. (Schauspiel / Oper) -1.159.418 (8) 09/2017 - 12/2022 -1.781.751 -77.717 -162.769 -450.895 -460.373 -470.036 -159.961 +0 1.11. Mieten u. Bewirtschaftung Parkplätze -127.363 (9) 09/2017 - 12/2022 -202.346 -29.360 -30.362 -41.404 -42.537 -43.709 -14.974 +0 1.12. erhöhte Nebenkosten Oper -876.153 (10) 09/2019 - 12/2022 -130.000 -39.000 -39.000 -39.000 -13.000 +0 1.13. erhöhte Nebenkosten Schauspiel -2.312.326 (10) 09/2019 - 12/2022 -75.000 -22.500 -22.500 -22.500 -7.500 +0 1.14. erhöhte Nebenkosten übergreifende Bereiche -417.494 0 -74.198.510 -12.969.553 +77.350 +269.467 +13.320 -3.091.924 -3.147.482 -4.786.399 -1.583.841 -720.044 b.) sonstige Mehrkosten 1.1. Adaption Bühnenbilder Oper / Schauspiel -196.460 0 1.2. Werbung -85.249 0 1.3. Bewachung Interimspielstätten -1.300.705 (11) 09/2017 - 12/2022 -875.821 +94.824 +66.307 -304.751 -309.322 -313.962 -108.917 +0 1.4. Telekommunikation -888.144 (12) 09/2017 - 12/2022 -72.912 +75.630 +76.764 -66.388 -67.384 -68.394 -23.140 +0 1.5. Fuhrpark -206.318 (13) 09/2017 - 12/2022 -536.095 -88.650 -89.980 -104.568 -106.136 -107.728 -39.033 +0 1.6. Umzüge innerhalb der Interimspielstätten bzw. übergreifenden Bereiche -602.949 (14) 09/2015 - 12/2022 -152.529 -50.000 -100.000 +41.209 -43.738 +0 1.7. Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz -206.045 (15) 09/2022 - 12/2022 -63.276 +206.045 -269.321 +0 1.8. Rückbaukosten Mietereinbauten in Interimspielstätten -319.444 (16) 09/2022 - 12/2022 -265.889 +51.511 +21.227 -338.627 +0 1.9. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Oper -1.107.058 (17) 09/2017 - 12/2022 -415.496 -8.242 -120.000 -121.800 -123.627 -41.827 +0 1.10. Zusätzlicher Bauunterhalt Oper -1.180.267 (18) 09/2017 - 12/2022 -843.431 +45.675 -4.530 -260.646 -264.555 -268.524 -90.851 +0 1.11. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Schauspiel -1.031.300 (17) 09/2017 - 12/2022 -190.918 -11.460 -11.632 -49.451 -50.193 -50.945 -17.237 +0 1.12. Zusätzlicher Bauunterhalt Schauspiel -235.775 (18) 09/2017 - 12/2022 -639.677 -49.738 -65.484 -154.534 -156.852 -159.205 -53.864 +0 1.13. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten übergreifende Bereiche -450.082 (17) 09/2017 - 12/2022 -75.912 -9.910 -10.059 -16.484 -16.731 -16.982 -5.746 +0 1.14. Zusätzlicher Bauunterhalt übergreifende Bereiche -59.326 (18) 09/2017 - 12/2022 -227.763 -34.951 -35.476 -46.360 -47.056 -47.761 -16.159 +0 1.15. sonstige Kosten / zusätzliche Personalkosten -1.013.937 (19) 09/2017 - 12/2022 -1.655.857 -255.375 -271.704 -348.068 -332.992 -337.788 -109.930 +0 -8.883.059 -6.015.576 -50.000 -333.955 -55.271 -1.471.250 -1.473.021 -1.473.689 -1.158.390 +0 Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018) Auswirkungen auf den BKZ aktualisierter Zeitbezug Entschädigungen Staatenhaus (Oper) inkl. laufende Nebenkosten Vorausge- hende Interim- Budgets ab 1/2010 Auswirkungen der Verlängerung auf den BKZ gesamt Auswirkungen auf die Budgets vor 9/2017 Auswirkungen auf die Interimbudgets 2017/2018 - 12/2022 Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 Anlage 1 Seite 3 Anm. Nachlauf- kosten 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 9-12/2022 1-7/2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2.) Laufende Erträge und Einsparungen a.) Erträge aus Vermietungen 1.1. Untervermietung Oper +863.744 0 1.2. Untervermietung Schauspiel +610.697 0 1.3. Untervermietung übergreifende Bereiche +20.944 0 +1.495.385 (20) +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 b.) Einsparung von Bewirtschaftungs- und Personalkosten 1.1. kalk. Einsparungen bauliche Unterhaltung / Betriebskosten +18.941.367 (21) 09/2019 - 12/2022 8.719.333 -228.000 -228.000 +2.752.600 +2.752.600 +2.752.600 +917.533 +0 1.2. kalk. Einsparungen von Personalkosten +640.000 (21) 09/2017 - 08/2019 -140.000 -70.000 -70.000 +19.581.367 +8.579.333 +0 -298.000 -298.000 +2.752.600 +2.752.600 +2.752.600 +917.533 +0 c.) sonstige Erträge 1.1. Mitfinanzierung Interimspielstätte Depot aus Spielbetrieb Schauspiel +600.000 0 1.2. sonstige Erträge +133.501 0 +733.501 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 3.) Einnahmeverluste 1.1. kalk. Einnahmeverluste Oper -14.249.872 (22) 09/2018 - 12/2022 -10.766.667 +126.000 -3.325.000 -3.280.000 -3.240.000 -1.047.667 +0 1.2. kalk. Einnahmeverluste Schauspiel -2.700.000 (22) 09/2017 - 12/2022 -1.666.667 -500.000 -500.000 -500.000 -166.667 +0 1.3. kalk. Einnahmeverluste Service -839.000 0 -17.788.872 -12.433.334 +0 +0 +126.000 -3.825.000 -3.780.000 -3.740.000 -1.214.334 +0 4.) Finanzierungskosten 1.1. Darlehenszinsen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Interim -308.178 (23) 09/2017 - 12/2022 -132.437 -19.401 -39.264 -35.452 -24.581 -11.342 -2.397 +0 -308.178 -132.437 +0 -19.401 -39.264 -35.452 -24.581 -11.342 -2.397 +0 5.) Abschreibungen 1.1. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Oper -2.415.642 (24) 09/2015 - 12/2022 -3.332.162 -239.019 -233.125 -345.442 -736.556 -705.472 -674.009 -283.615 -114.924 1.2. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Schauspiel -3.379.641 (24) 09/2015 - 12/2022 -1.612.957 -420 -252.114 -209.647 -362.365 -360.288 -344.358 -83.765 +0 1.3. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinv. übergreifender Bereich -410.786 (24) 09/2015 - 12/2022 -272.719 -14.539 -50.698 -50.697 -60.490 -53.091 -36.408 -6.796 +0 -6.206.069 -5.217.838 -253.978 -535.937 -605.786 -1.159.411 -1.118.851 -1.054.775 -374.176 -114.924 6.) Reserve (-) / Budgetkürzung (+) +237.325 0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 7.) Erhöhung Betriebskostenzuschuss -85.337.110 (25) -28.189.405 -226.628 -917.826 -859.001 -6.830.437 -6.791.335 -8.313.605 -3.415.605 -834.968 Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018) Auswirkungen auf den BKZ aktualisierter Zeitbezug Auswirkungen der Verlängerung auf den BKZ insgesamt Auswirkungen auf die Budgets vor 9/2017 Auswirkungen auf die Interimbudgets 2017/2018 - 12/2022 Vorausge- hende Interim- Budgets ab 1/2010 Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 Anlage 1 Seite 4 Anmerkungen - - - (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büros, Lager, und Proberäume der Oper. Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 15.10.2018) Ermittelt werden die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interimspielbetriebs der Bühnen Köln bis 12/2022 zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschussmittel bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschussmitteln. Zwecks Einordnung der neu beantragten Zuschussmittel in die Gesamtfinanzierung des Interimspielbetriebs seit 2010 wurden die Mehrkosten / Kosteneinsparungen der vorherigen Budgets (TEUR 40.313 vom 1.3.2015, TEUR 1.764 vom 12.5.2015, TEUR 18.100 vom 17.9.2015, TEUR 25.160 vom 28.6.2016) ebenfalls in der Tabelle ausgewiesen. Sofern für die Zeiträume, für die bereits Zuschussmittel gewährt wurden (bis 8/2019 bzw. bis 12/2022 für die Depot-Mieten), zusätzliche Kostenbelastungen absehbar sind, wurden diese ebenso berücksichtigt wie erkennbare Kostenentlastungen. Sofern nicht auf einzelne konkret ableitbare Wertansätze hingewiesen wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Mehrkosten / Kosteneinsparungen um sachgerechte Schätzungen der mit den betreffenden Sachverhalten befassten Fachabteilungen der Bühnen bzw. der Betriebsleitung der Bühnen. Allen Berechnungen wurden auftragsgemäß nominale Größen zugrunde gelegt. Künftig mögliche Preissteigerungen wurden in Form einer jährlichen Preissteigerungsrate von i.d.R. 1,5% im Rahmen der kalkulierten Kosten berücksichtigt. Bei allen Kostenansätzen, denen umsatzsteuerpflichtige Leistungen zugrunde liegen, wurden Bruttobeträge unterstellt. Zeitplanung gemäß Auskünften der Betriebsleitung der Bühnen im Bearbeitungszeitraum 6/2017 bis 9/2018: Danach würde die Oper (zusammen mit der Kinderoper) im Staatenhaus verbleiben und dieses erst zum 1.8.2023 an den bisherigen Investor zurückgeben. Grundlage hierfür sind die bisherigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und der BB-Group, Stand 3/2018. Das Schauspiel bliebe im Depot. Oper und Schauspiel mieten bis 8/2022 bzw. 12/2022 jeweils eine zusätzliche, externe Probebühne an. Die Berechnungen unterstellen, dass im Herbst 2022 der Spielbetrieb wieder am Offenbachplatz aufgenommen wird. Im Wesentlichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten im Zusammenhang mit den von den Bühnen geplanten weiteren Umbau- sowie Einbaumaßnahmen in die Interimspielstätten Staatenhaus und Depot. Es wird davon ausgegangen, dass es sich insoweit um aktivierungspflichtige Mietereinbauten handelt. Für das Staatenhaus wurde von den aktuell angebotenen Entschädigungszahlungen des bisherigen Investors in Höhe von EUR 800.000 p. a. ausgegangen. Zusätzlich wurden die erwarteten Nebenkosten eingerechnet. Durch eine an die aktuellen Daten bzw. Vertragsgrundlagen angepasste Berechnung der Nebenkosten auch für die Vorjahre wurde bis 8/2019 von einer Entlastung des bisherigen Interimbudgets ausgegangen. Geschätzte Umzugskosten innerhalb der Interimspielstätten bzw. Büros und Lager. Soweit diese bereits im Vorfeld zu Kosten geführt haben, erfolgte eine Nachbelastung im Rahmen des aktuellen Interimbudgets. Anpassung der Mieten einschließlich laufender Nebenkosten für die Anmietung der Interimspielstätte Depot einschließlich Lager, Aufenthalts- und Arbeitsräume. Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büroflächen für die Verwaltung, der Werkstätten in der Schanzenstraße und verschiedener Lager. Mietaufwendungen für eine eventuell notwendige Ersatzanmietung der Büroflächen am Laurenzplatz, die von den Bühnen bislang unentgeltlich genutzt werden, wurden nicht berücksichtigt. Mieten für die Bestuhlung im Staatenhaus, eine mobile Lüftung, die technische Decke sowie eine Kälteanlage. Mieten für die im Interim benötigten Sanitär- und Raumcontainer sowie Stapler, Transportmittel, Arbeitsbühnen u.ä.. Kosten der Parkplatzbewirtschaftung im Depot und im Staatenhaus. Zusätzliche Nebenkostenbelastungen infolge der Nutzung von angemieteten Räumlichkeiten als Spielstätten. Erwartete zusätzliche Bewachungskosten im Staatenhaus (mit Parkhaus) der Oper. Erwartete zusätzliche laufende Kosten der Telekommunikation (Provider, Wartung) infolge der Verlängerung des Interim-Betriebs. Erwartete zusätzliche Fuhrparkkosten für den Fahrdienst zwischen den Interimspielstätten, Probebühnen, Lagern und Werkstätten sowie Kosten des Shuttlebusses. Zusätzliche, geschätzte Rückumzugskosten in die sanierten Gebäude am Offenbachplatz, die sich infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interim-Betriebs zeitlich verschoben haben. Zusätzliche, geschätzte Rückbaukosten der angemieteten Räumlichkeiten des Interim-Betriebs. Auch hier kommt es infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interimbetriebs zu einer zeitlichen Verschiebung. In den kostenmäßig nachgewiesenen Phasen der Nutzung der Interimspielstätten fielen Kosten für Reparaturen, Materialverbräuche, Wartungsmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen an, die nicht zu aktivierungspflichtigen Herstellungskosten führten. Diese Kosten wurden auch für die weitere Nutzungsphase in geschätzter Höhe einkalkuliert. Für das Depot, das Staatenhaus und übergreifende Bereiche wurden einmalige Instandsetzungskosten kalkuliert sowie laufende Bauunterhaltskosten, sofern die Bühnen im Zeitraum der Nutzung diese Kosten anstelle des Eigentümers zu tragen haben. Es handelt sich im Wesentlichen um Personalkosten für technische Aushilfskräfte, akustische Beratungsleistungen im Staatenhaus. Mit Erträgen aus der Untervermietung von angemieteten Räumlichkeiten wird im Rahmen der Verlängerung des Interim-Betriebs nicht gerechnet. Anlage 1 Seite 5 Anmerkungen (21) (22) (23) (24) (25) Aktualisiertes Berechnungsergebnis (Stand 15.10.2018) zur Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses im Zusammenhang mit dem erneut verlängerten Interim-Betrieb bis 12/2022. Die Verlängerung des Interim-Betriebs würde zusätzliche Betriebskostenzuschussbeträge von insgesamt rd. EUR 28.190.000 (einschließlich Nachlaufkosten im Zusammenhang mit dem erst zum 31.7.2023 zurückzugebenden Staatenhaus) erforderlich machen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass diese zusätzlichen städtischen Mittel nicht die Zuschussbeträge einschließen, die als Ausgleich der Nachlaufkosten für die Anmietung des Depots (12/2022) bzw. Lager in der Schanzenstraße (12/2021) bereits im Interim- Budget vom 28.6.2016 kalkuliert waren. Insgesamt hätte die Stadt Köln damit rd. EUR 113.500.000 für den 13-jährigen Interim-Betrieb aufgewendet. Kalkulation der Auswirkungen einer Verlängerung des Interim-Betriebs bis 12/2022 auf den Betriebskostenzuschuss mit Depot als Schauspiel-Interimspielstätte und Staatenhaus als Opern-Interimspielstätte (Stand 25.9.2018) Für die Zeit der Verlängerung des Interim-Betriebs werden Bewirtschaftungskosten des Offenbachplatzes (Sicherheitswachen, Bauunterhalt, Energie, Bewachung, Gebäudereinigung, Müll- und Wassergebühren, Kosten Brandschutz sowie Grundbesitzabgaben) eingespart. Entsprechende Kostenbestandteile der angemieteten Interimspielstätten sind in den Nebenkosten enthalten oder wurden gesondert kalkuliert. Die in das vorherige Interimbudget eingerechnete Einsparung von zwei Stellen ist nicht realisierbar. Auch sind die bisher kalkulierten Einsparungen bei der Gebäudereinigung nicht vollständig umsetzbar. Daher werden diese Einsparungen als Belastung des aktuellen Interimsbudgets rückgängig gemacht. Da im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interim-Betriebs weitere Investitionen geplant sind, fallen zusätzlichen Finanzierungskosten an. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Interimspielstätten ergeben sich zunächst weitere Abschreibungen auf die bisherigen Investitionen, die entsprechend an den verlängerten Interim-Betrieb angepasst wurden, sowie zusätzliche Abschreibungen auf die von den Bühnen erneut durchzuführenden Mietereinbauten und Anschaffungen. Infolge der im Vergleich zum Offenbachplatz deutlich kleineren Spielstätten bzw. des reduzierten Platzangebotes im Rahmen des Interimspielbetriebs im Staatenhaus und im Depot sowie der gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten Ticketverkaufspreise müssen in beiden Sparten auch für die Spielzeiten bis zum Ende des Interims deutliche Einnahmeverluste eingeplant werden. Diese schließen bei der Oper auch Einnahmeverluste im Zusammenhang mit Gastspielen der Cäcilia Wolkenburg ein.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 3262/2018 Freigabedatum 31.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den Spielzeiten 2019/20, 2020/21 und 2021/22 sow ie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlau f- kosten zu. Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln Deutz bespielen. Das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus und im Depot stattfinden. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein konkreter Termin zur Übergabe des Ensembles am Offenbachplatz im IV. Quartal 2022 an die Sparten und ein neuer Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2019 belastbar da r- gestellt werden kann. 3. Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist derzeit bis zum 31.08.2019 durch Rat s- beschlüsse abgesichert. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des In- terims von Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits dem Grunde nach vorgesehen sind ( 1209/2018 – vom Rat beschlossen am 07.06.2018). Der Anteil des Interims am Betriebskostenzu schuss der Bühnen der Stadt Köln wird in Anlage 1 ausführlich hinsichtlich Zeitbezug und Verwendung darg e- stellt und beträgt 28,19 Mio. Euro. Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mittels jeweils für die Spielzeiten aufzustellenden Wirtschaftsplänen kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts der Stadt Köln in den Jahren 2019 bis 2022 f. 4. Das etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss B ühnen regelmä- ßig auf Basis von Controllingberichten informiert. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 5. Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzusch ließen. Soweit erforderlich werden die entspr e- chenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 6. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzei t 2022/23 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung I. EINLEITUNG 1. Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Der Rat der Stadt Köln hat am 15.03.2016 der Neustrukturierung der Projektorganisation zur Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz durch die Schaffung eines Technischen Betrieb s- leiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zugestimmt. Die Beste l- lung und Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 mit Herrn Bernd Streitberger umgesetzt worden. Die Neuaufstellung des Projektes ist abgeschlossen. Der Technischen Betriebsleitung obliegt nun die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben (Pl a- nung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am Offenbac h- platz so qualitätvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuschließen. Über den Stand der Sanierung wird in den Gremien monatlich ausführlich berichtet. Kosten - und Terminrisiken werden stetig mitgeteilt. Im Detail stellt sich der Sachstand zu Ende Juni 2018 wie folgt dar: Termine und Kosten Termine Abnahme der Bühnentechnik Opernhaus und Schauspielhaus 1. Quartal 2019 Abschluss Entwurfsplanung und Überprüfung der Zeitprognose 2. Quartal 2019 Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel 4. Quartal 2022 Kosten Prognostizierte Kosten inkl. aller bisherigen Ausgaben Stand 31.08.2018 545 Mio. Euro 542 Mio. Euro Prognostizierte Kosten inkl. aller bisheri gen Ausgaben bei Eintritt aller bekannten Risiken Stand 31.08.2018 570 Mio. Euro 578 Mio. Euro Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Berichtszeitraum Die im Juli 2017 vorgestellte Analyse des Projekts ergab, dass die Neuplanung der Hau s- technik (Technische Ausstattung, Kostengruppe 400) für die Wiedereröffnung der vier Bü h- nen am Offenbachplatz unumgänglich ist. Voraussetzung für die Planung ist eine entsprechende Datenbasis, die den Zustand der G e- bäude realistisch abbildet. Diese Daten wurden auf drei verschiedenen Wegen erhoben: 4 Durch die vertieften Grundlagenermittlungen, die die Funktion der Leist ungsphasen 1 & 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfüllt. Aufgrund der bereits erhobenen Daten der Bestandsgebäude war hier der Aufwand geringer als bei den Leistungsphasen 1 & 2 eines vergleichbaren Neubaus. Die vertiefte Gru ndla- genermittlung wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Durch die gemeinsam mit den beteiligten Firmen durchgeführten Zustands - und Leis- tungsfeststellungen. Hier standen Bewertung und Funktion der bereits erbrachten Bauleistung bzw. der bereits eingebaute n Technik im Vordergrund. Die Behebung eventuell vorhandener Mängel wurde im Rahmen dieser Untersuchungen ebenfalls geregelt. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Alle 2.280 Räume des Ensembles am Offenbachplatz wurden per 3D -Laserscan er- fasst. Damit ist nic ht nur der Ist -Zustand dokumentiert, nach einer entsprechenden grafischen Aufbereitung können die Planer nun die Entwurfsplanung in 3D durchfü h- ren. Gerade bei der elementaren Vermeidung von Kollisionen in der Haustechnik ist dies eine große technische Erleichterung. Mit der erweiterten Entwurfsplanung wurde wie vorgesehen am 7. Dezember 2017 bego n- nen. Der Planungsabschluss ist im Verlaufe des 2. Quartals 2019 zu erwarten. Mit diesen Erkenntnissen wird dann die Kosten- und Terminprognose weiter präzisiert. Auch die Firmengespräche wurden weitergeführt, mit dem Ziel, eine gemeinsame Basis zur weiteren Zusammenarbeit zu finden. Hier waren am 31.08.2018 über 90% der notwendigen Gespräche abgeschlossen oder in konkreter Bearbeitung. Weiterhin große Fortschrit te sind bei der Bühnentechnik zu verzeichnen. Hier wurde bereits mit den Inbetriebnahmen begonnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bühnentechn i- schen Abteilungen aus Oper und Schauspiel werden schon in den neuen Systemen geschult. Ziel ist es hier, bei der Wiedereröffnung Zeit zu sparen, dadurch dass die Abteilungen von Oper und Schauspiel bereits mit den neuen Anlagen vertraut und Mängel beseitigt sind. Über die Möblierung des Offenbachplatzes konnte 2011 nicht entschieden werden, da sich keine der im Raum stehenden Varianten als mehrheitsfähig erwies. Nun wurde bei diesem noch offenen Punkt durch einen Gestaltungswettbewerb unter Landschaftsarchitekten und Designern ein neuer Anlauf genommen. Ein aus Fachleuten und Kommunalpolitikern gebi l- detes Preisgericht hat Anfang Juli 2018 über die Entwürfe entschieden und eine Arbeit zur Realisierung vorgeschlagen. Der Rat hat das Ergebnis in seiner Sitzung am 27.09.2018 (2606/2018) zur Kenntnis genommen und die Bühnen mit der Realisierung beauftragt. Ausblick Die erweiterte Entwurfsplanung und die dadurch notwendigen Analysen, Abwägungen und Entscheidungen werden das Jahr 2018 und die erste Hälfte des Jahres 2019 auf der Bü h- nenbaustelle auch weiterhin prägen. Mit dem weitgehenden Abschluss der Firmenges präche ist jetzt auch bekannt, dass die G e- werke Feuerlöschanlagen, Starkstromanlagen, Kälteanlagen, Raumlufttechnik und Wärm e- versorgung neu ausgeschrieben werden müssen. Hierzu wird eine Novellierung des Verg a- berechts aus dem Jahr 2016 genutzt werden, um d ie infrage kommenden Firmen wesentlich früher in die Materie einzubeziehen, als es bisher möglich war. Durch die Neufassung ist es uns nun möglich, schon vor der Vergabe aktiv auf die Firmen zuzugehen. 5 Der Verfügungsrahmen des Sanierungsprojekts liegt mo mentan bei 404 Mio. Euro. Da die Prognose aber ein Budget von mindestens 545 Mio. Euro vorsieht, wird dem Rat der Stadt Köln in Kürze eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung des Verfügungsrahmens vorg e- legt. 2. Fortsetzung des Spielbetriebs im Interim Der Rat hatte am 28.06.2016 (2092/2016) bereits beschlossen: Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beau f- tragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröf f- nungstermin vorzulegen. Ziel dieser Beschlussvorlage ist daher die Gewährleistung des Spielbetriebs von Oper, Ki n- deroper, Schauspiel und Tanz bis zum voraussichtlichen Ende des Interims. Die Bühnen Köln begreifen das Interim weiterhin als tägliche Herausforderung, bei der es gilt, der großen, überregional ausstrahlenden Tradition von Oper, Kinderoper, Schauspiel und Tanz gerecht zu bleiben. Die Kontinuität künstlerisch hochwertiger Produktionen ist weiterhin das Ziel der Bühnen. Der Interimsspielbetrieb wird Bühnenrealität für mehr als eine Dekade sein. Derzeit ist der Wiedereröffnungstermin im fertig sanierten Bühnenensemble noch nicht präzi- se bestimmbar. Mit Abschluss der Entwurfsplanung und nach Konkretisierung der Termi n- planprognose Mitte 2019 wird es einen Fertigstellungstermin für das gesamte Ensemble am Offenbachplatz geben. Mit Abschluss der Bauarbeiten wird das Ensemble den Spa rten übergeben. Es folgen der Einzug und Probenphasen für die dann am Offenbachplatz stattfindenden Produktionen. Ein konkreter Wiedereröffnungstermin für den Spielbetrieb am Offenbachplatz wird im Rahmen der Inbetrieb- und Innutzungnahmeplanungen ermittelt. In den Bearbeitungen der „Status Quo und Perspektiven der Bühnen “ – Untersuchungen durch die Firma actori („actori -Update“ - 1246/2018, beschlossen am 19.06.2018 im B e- triebsausschuss Bühnen) wird dann wiederum der ermittelte Wiedereröffnungstermin als Ba- sis der Berechnungen angenommen. II. OPER Fortsetzung des Interims der Oper im Staatenhaus Sachstand zur Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus am Rheinpark in Köln-Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebäudes als Musicaltheater Das Staat enhaus soll gemäß Ratsbeschluss (2942/2014) in der Sitzung vom 13.11.2014 dauerhafter Musicalstandort werden. Beschlossen wurde die Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus am Rheinpark in Köln -Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebä u- des in bzw. fü r ein Musicaltheater. Betreiber wird die BB -Group. Ein weiterer Beschluss b e- 6 züglich der Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus für ein Musicaltheater mit e i- nem gegenüber dem Ratsbeschluss vom 13.11.2014 modifizierten verzögerten Besitzübe r- gang erging am 28.06.2016 (2021/2016). Ursächlich für die zweite Ratsvorlage war das Operninterim im Staatenhaus, das im Herbst 2015 vor dem Hintergrund der Sanierungsverzögerungen am Offenbachplatz zunächst für die Spielzeiten 2015/16 und 2016/17 beschlossen wu rde. Auf Grundlage der im Ratsb e- schluss von 2016 benannten, mit BB -Group vereinbarten Eckpunkte konnte eine einve r- nehmliche Interimslösung gefunden werden. Das Staatenhaus könnte realistisch am 01.08.2023 an die BB -Group übergeben werden. Die Übergabe erfolgt gemäß Vertrag immer zum 1. August. Gemäß Ratsbeschluss erklärt sich die Stadt Köln bei Vollziehung des Erbbaurechtsvertrages bereit (siehe Beschluss aus 2016), an BB Group als Ausgleich für die eingetretenen Verz ö- gerungen des Einzugs in das Staate nhaus, beginnend ab 01.08.2015, eine jährliche pa u- schale Ausgleichszahlung i. H. v. 800.000,00 Euro zu leisten. Mit dieser Ausgleichszahlung sind alle Nachteile der BB-Group aufgrund der verzögerten Übergabe, wie bspw. Baukoste n- steigerungen, Finanzierungsschäden, entgangene Deckungsbeiträge usw. abgegolten. Bisher beinhaltete diese Vereinbarung eine zweijährige Karenzzeit für das 5. und 6. Jahr, anschließend wäre für jedes weitere Verzögerungsjahr wieder eine pauschale Ausgleich s- zahlung i. H. v. 800.000,00 Euro p. a. fällig. Bei einer geplanten Übergabe am 01.08.2023 ist somit eine Entschädigung i. H. v. 4,8 Millionen Euro zu zahlen (6 × 800.000,00 Euro). Die zwischenzeitliche Bekanntgabe der Sanierungsplanung der Oper mit geplanter Schlü s- selübergabe Offenbachplatz im 4. Quartal 2022 (siehe oben) machte aus Sicht der Verwa l- tung Nachverhandlungen mit der BB-Group notwendig. Der Ratsbeschluss sah bislang keine Deckelung des Entschädigungsbetrages vor. In der Nachverhandlung wurde vereinbart, dass die zw ei Karenzjahre an das Ende der acht Jahre gelegt werden. BB-Group verzichtet nach Ablauf der zwei Jahre im Falle einer weiteren unvorhergesehenen Verzögerung des Auszuges der Oper aus dem Staatenhaus auf weitere Entschädigungszahlungen. Daraus folgt, dass die Deckelung der Entschädigung auf sechs Jahre dann keine Auswirku n- gen hat, wenn der nunmehr vorliegende Zeitplan für die Fertigstellung der Oper wie geplant eingehalten werden kann. Der neue Vorschlag ist – neben den immensen Nachteilen einer weiteren Verzögerung der Bühnenbaustelle – dann für die Stadt Köln vorteilhaft, wenn sich der Zeitplan unvorhergesehen verzögern sollte. In diesem Fall bleibt es auch bei einer Ve r- zögerung von mehr als acht Jahren bei dem dann gedeckelten Entschädigungsbetrag i. H . v. 4,8 Millionen Euro. In den bisherigen Beschlüssen zum Interim wurden 3,4 Mio. Euro als Entschädigungsza h- lungen an BB Group bereits eingeplant. Diese Vorlage für das Interim 2019 – 2022 enthält in der Anlage 1 also entsprechend oberer Darstellung den Restbetrag zum verhandelten Höchstbetrag. Staatenhaus als Spielstätte der Oper und der Kinderoper Das Staatenhaus bietet mit seinen drei Spielstätten (855 / 798 / 200 Sitzplätze) nach wie vor sehr gute Möglichkeiten, einen Spielbetrieb der Oper umzuset zen. Die Räume sind sowohl für das klassische Repertoire wie auch die Moderne gut geeignet. Auch die Tatsache, dass 7 die Spielstätte der Kinderoper im Staatenhaus untergebracht ist und damit alle Synergien des Hauses nutzen kann, spricht für sich. Pro Spielzeit können rund 200 Vorstellungen inkl. Tanz, Sonderveranstaltungen und Cäcilia Wolkenburg gespielt werden. Bisher (bis einschließlich 2017/18) wurden rund 4,2 Mio. Euro in die Herrichtung des Sta a- tenhauses investiert. Diese Investitionen können nun ve rlängert abgeschrieben werden und werden weiter genutzt. Auch die Abstimmungen mit dem Tanzbrunnen funktioniert partnerschaftlich. Ein Bus -Shuttle zum Deutzer Bahnhof und die Parkmöglichkeiten im RTL-Parkhaus sind gewährleistet. Akustik des Staatenhauses Die Raum-Akustik aller drei Spielstätten im Staatenhaus, die grundsätzlich ohne elektroaku s- tische Verstärkung der Sängerinnen und Sänger sowie des Orchesters auskommt, ist für e i- nen Ausweichort als sehr gut zu bezeichnen. Zur weiteren Verbesserung vor al lem des O r- chesterklangs werden die Bühnen in enger Abstimmung mit dem Gürzenich -Orchester den- noch zusätzliche akustische Maßnahmen umsetzen. Hierzu gehören die geplante Umfa s- sung des Saales 1 mit Akustikwänden, ein Akustikorchesterpodest sowie eine akustis ch wirksame Wand auf Seiten des Orchesters im Saal 2. Soweit möglich, werden diese in E i- genleistung der Bühnen hergestellt. Weitere produktionsabhängige Einzelmaßnahmen we r- den angestrebt. Zur weiteren Optimierung der Akustik des Staatenhauses befinden sich Opern- und Orches- terleitung in einem ständigen konstruktiven Austausch. Um den jeweils bestmöglichen Klang für das Publikum zu erzeugen, haben die Bühnen in Abstimmung mit dem Gürzenich -Orchester Kosten für Beratungsleistungen externer Akust i- ker in den B erechnungen vorgesehen. Erfordert die Besonderheit einer Opernproduktion e x- plizite, elektroakustische Verstärkung, werden diese produktionsspezifisch umgesetzt und in den jeweiligen Produktionskosten berücksichtigt. Cäcilia Wolkenburg Die Cäcilia Wolkenburg spielt seit der Spielzeit 2017 mit ihrem „Divertissementchen“ im Staa- tenhaus. Ausschließlich für dieses Gastspiel wird die Bestuhlung im Staatenhaus 1 vorübe r- gehend auf rund 1.000 Sitzplätze erhöht. Eine ausführliche Darstellung der Zusammenarbeit zwi schen Kölner-Männer-Gesang-Verein und den Bühnen im Rahmen des Gastspiels der Wolkenburg wurde mit der Vorlage 1476/2018 dem Betriebsausschuss Bühnen vorgelegt. Die Vorlage enthält die Übereinkunft, dass die Bühnen dem KMGV das Staatenhaus 1 während der ge samten Interimszeit für das jährliche Divertissementchen zur Verfügung stellen, sofern der Rat die Anschlussnutzung des Staatenhauses von 2019 bis 2022 bewilligt. Interimsbedingte Sondereffekte des Opernspielbetriebes Einnahmeverluste Seit Beginn des Interims im Jahr 2010 werden im Wirtschaftsplan der Bühnen zum einen der Spielbetrieb der Bühnen am Offenbachplatz abgebildet und zum andern daneben die Au s- wirkungen des Interims dargestellt. Nur über diese Herangehensweise kann die Funktionsf ä- 8 higkeit des Gesamtbetriebes Bühnen Köln erhalten werden. Für das Interim gibt es dann j e- weils gesonderte Berechnungen und Beschlüsse. Auf diese Weise können genaue Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen des Interims getroffen werden. Aus diesem Grund ist das etablierte System auch für ein Interimscontrolling unabdingbar. In der Mittelfristplanung sind die Auswirkungen des Interims und der Sanierung jeweils enthalten. Für die Oper bedeutet das Interim im Staatenhaus im Vergleich zum Offenbachplatz gering e- re Einnahmen bei gleichbleibendem finanziellem Aufwand. Dabei lassen sich die geringeren Einnahmeerlöse im Interim im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückführen: Das Staatenhaus verfügt im Vergleich zum Offenbachplatz nur über ca. 2/3 der Plat z- kapazität. Die Anzahl der möglichen Vorstellungen ist im Staatenhaus um ca. 1/4 reduziert. Aufgrund der eingeschränkten Repertoiretauglichkeit des Staatenhauses sind Anpa s- sungen des Spielplans erforderlich und weniger – kostensparende – Wiederaufnah- men möglich. Die für den O ffenbachplatz eingeplanten Preiserhöhungen können im Interim nicht umgesetzt werden und mussten zurückgenommen werden. Die Preise werden fortg e- setzt nicht erhöht. Die Interimssituation an sich führt an allen Orten zu geringeren Zuschauerzahlen (L a- ge der Spielstätte, geringe Anzahl an Abo-Kunden etc.). Die vorgenannten Faktoren führen dazu, dass die im Wirtschaftsplan der Bühnen ausgewi e- senen Einnahmeziele nicht erreicht werden können. Sämtliche Berechnungen zum Interim sehen seit der Spielzeit 2010/11 den Ausgleich dieses Effektes über die Interimsbeschlüsse vor. Im Staatenhaus wird aktuell mit Umsatzerlösen aus dem Spielbetrieb der Oper in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro gerechnet. Hinzu kommen Minderlöse aus dem Interim i. H. v. derzeit rund 3,5 Mio. Euro. Di e Mindererlöse reduzieren sich ab dem 01.09.2019 und werden als Differenz zum Einnahmesoll in den Wirtschaftsplänen aus diesem Grunde im Mittel mit 3,2 Mio. Euro pro Spielzeit fortgeschrieben. Investitionen in Erhalt der Anlagen / Notwendige Umbauten Der Spielbetrieb im Staatenhaus wurde zunächst für ein zweijähriges Operninterim und s o- dann bis zur Spielzeit 2018/19 geplant und das Gebäude entsprechend hergerichtet. Viele Einbauten erfolgten mobil und provisorisch. Da die Nutzung des Staatenhauses nun bis 2022 erfolgen soll, müssen kontinuierlich weiter provisorische Einbauten überarbeitet und zum Teil weiter in die Anlagen investiert werden. Insbesondere betrifft das die fortführende Sicherstellung der Funktionalität sicherheit s- relevanter Anlagen (Bra ndmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch -Wärme-Abzugs- Anlage u.a.) sowie eine Optimierung der klimatischen Bedingungen (temporär nutzb a- re Kälteanlage, punktuelle Befeuchtungsanlagen). Dabei wird stets angestrebt, die „verlorenen Kosten“ nach dem Auszug aus de m Staatenhaus zu minimieren und I n- standhaltungsarbeiten auf ein vertretbares Mindestmaß zu reduzieren. Um die Dienstgänge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Standorten zu reduzieren sowie die Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er im offenen Backstagebereich zu entzerren, wurden weitere – bisher nicht nutzbare - Bereiche im Staatenhaus in Betrieb genommen sowie ein temporärer Erweiterungsbau aus Mod u- leinheiten errichtet. Weiterhin werden durch überwiegend reversible und mobile te ch- nische Lösungen die Proben- und Vorstellungsbedingungen verbessert. 9 Die Bestuhlung des Staatenhauses I wurde zunehmend als verbesserungsbedürftig eingestuft. Der Vermieter der Tribüne samt Bestuhlung wird im Jahr 2019 verbesserte Stühle zu angepassten K onditionen einrichten. Es wird sich um sogenannte „Theate r- klappsessel“ handeln, welche über eine tiefere Sitzfläche, Armlehnen und insgesamt über eine bessere Sitzqualität verfügen werden. Der Sitzkomfort auch bei längeren Vorstellungen wird damit deutlich gesteigert werden. Eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung auf dem Weg zum Staatenhaus wurde beim Amt für Verkehrsmanagement angeregt. Eine konkrete Erneuerung der Straße n- beleuchtung in diesem Bereich ist bisher nicht geplant. Die Beleuchtung entspricht den gültigen Normen. Bisher waren keine Beschwerden eingegangen. Ein Kontakt zur RheinEnergie hinsichtlich weiterer Verbesserungen wurde aufgenommen. Kosten für zusätzliche Straßenbeleuchtung sind in den Berechnungen in der Anlage 1 nicht en t- halten. Alle Entschädigungszahlungen und Ertüchtigung der Spielstätte Staatenhaus sowie interim s- bedingten Sondereffekte des Spielbetriebs der Oper in den Spielzeiten 2019/20, 2020/21, 2021/22 sowie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten sind in den Berechnungen zur A n- schlussnutzung des Staatenhauses enthalten und transparent dargestellt (beigefügt als A n- lage 1). III. SCHAUSPIEL Depot I, II und Grotte Der Interimsspielbetrieb des Schauspiels konnte mit der Einrichtung des Depots in Mülheim erfolgreich gestaltet wer den. Das Konzept wird vom Publikum hervorragend angenommen. Mit Depot I und II sowie der Grotte stehen drei Spielstätten zur Verfügung. Der Carlsgarten und die Gastronomie vor Ort stellen weitere Anziehungspunkte dar. Mit der Ansiedlung des Schauspiel sowie weiterer Betriebsstätten der Bühnen im Carlswerk wurde die Entwicklung des Standortes maßgeblich geprägt. Das Schauspiel konnte nicht zuletzt durch das Integrat i- onsfestival Birlikte eine Verbindung zum Stadtteil Mülheim und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern aufbauen und ist dort inzwischen hervorragend vernetzt. Gemäß Ratsbeschluss 2092/2016 vom 28.06.2016 haben die Bühnen das Depot sowie a n- grenzende Anmietungen wie folgt vertraglich abgesichert: Anschlussanmietung der Versammlungsstätte „Depot“ (rund 7.600 qm). Anschlussanmietung des Vorplatzes (2.900 qm) zur Nutzung als „Carlsgarten“ Fortschreibung der bereits im Jahr 2012 geltenden Konditionen für vorgenannte Fl ä- chen, also bis zum 31.12.2022. Verbleib auch der Kostümwerkstätten, Kostümfundus und s onstigen Lager auf dem Gelände des Depots mit einer Laufzeit bis 31.12.2021. Die vorgenannten Anmietungen waren in den bisherigen Berechnungen zum Interim als s o- genannte „Nachlaufkosten der Verlängerung“ bereits enthalten und sind in den Berechnu n- gen der Anlage 1 zu dieser Vorlage - soweit notwendig - angepasst worden. 3. Spielstätte des Schauspiel Köln 10 Das kleine Haus des Schauspiels am Offenbachplatz, die sog. „Außenspielstätte am Offe n- bachplatz“, steht als 3. Spielstätte des Schauspiels noch bis zum 31.08.2019 zur Verfügung und wird dann zurück an den Baubetrieb der Bühnen übergeben. Nach aktuellem Stand ist eine verlängerte Nutzung nicht möglich. Die Bühnen bemühen sich um Vorschläge zum Erhalt des Betriebs einer 3. Spielstätte, kö n- nen ein nahtloses Angebot allerdings aktuell nicht gewährleisten. Da der Betrieb einer 3. Spielstätte stets aus dem Budget des Schauspiels erfolgte, sind in den Interimsberechnu n- gen zu einer zukünftigen 3. Spielstätte – wie auch zur „Außenspielstätte am Offenbachplatz“ keine Mittel eingeplant. Interimsbedingte Sondereffekte des Schauspiel-Spielbetriebes Einnahmeverluste Aufgrund der geringeren Kapazität der Spielstätten im Depot im Vergleich zum Offenbac h- platz können nicht die im Wirtschaftsplan der Bühnen ausgewiesenen und stets fortgeschrie- benen Einnahmeziele erreicht werden. Sämtliche Berechnungen zum Interim sehen seit der Spielzeit 2010/11 den Ausgleich dieses Effektes über die Interimstabellen vor. Aus diesem Grunde wird der bereits angewandte Betrag i. H. v. 500 T Euro als „Mindererlös“ pro Spielzeit fortgeschrieben. Der Ausgleich der Erlöse zu Gunsten der Planungen in den Wirtschaftspl ä- nen samt der jeweiligen Mittelfristplanungen korrespondiert mit den entsprechenden Berec h- nungen und Vorlagen. Investitionen in den Erhalt der Anlagen / Notwendige Umbauten Der Spielbetrieb im Depot wurde zunächst für ein zweijähriges Interim geplant und das G e- bäude entsprechend hergerichtet. Viele Einbauten erfolgten mobil und provisorisch. Da die Nutzung des Depots nun bis ins Jah r 2022 erfolgen soll, müssen kontinuierlich provisorische Einbauten überarbeitet werden und weiter in die Anlagen investiert werden. Insbesondere betrifft das die Lüftungsanlage und die Renovierung verschiedener Einzelbereiche, die aku s- tische Abtrennung verschiedener Bereiche und die Erweiterung der Bühnentechnik. Durch eine umfassende Umgestaltung der Künstlergarderoben konnte die Arbeitssituation vor allem für die Darstellerinnen und Darsteller maßgeblich verbessert und ein Lese - und Proberaum im Depot e ingerichtet werden. Weiterhin wurde der Bühnenraum im Depot 1 in den letzten Jahren für einen modernen Repertoire -Betrieb im Interim optimiert; ein fläche n- deckender Bühnenboden hergestellt, die Bühnenmaschinerie erweitert sowie der Raum ei n- gefasst. Seit 2017 verfügt das Schauspiel über eine Probebühne auf dem Carlswerk -Gelände außer- halb des Depots, was die Bedingungen für unterschiedliche Schauspielproduktionen im Pr o- benprozess maßgeblich verbessert. Sämtliche Kosten für die Anmietung und Ertüchtigung der Schauspielspielstätten sind in den oben genannten Kosten der Anlage 1 enthalten und transparent ausgewiesen. Prüfung von Alternativen Bei dieser erneuten Verlängerung des Interimsbetriebs sind die Bühnen erstmals nicht g e- 11 zwungen, einen der eingeführte n Orte verlassen zu müssen. Aufgrund dieser im Interim erstmals eingetretenen Situation, wurden Alternativen zu Staatenhaus und Depot nicht g e- prüft. IV. Tanz Staatenhaus und Depot stehen als sog. „spielfertige Häuser“ für die Präsentation der Tan z- gastspiele im Interim weiter zur Verfügung. Nach aktuellem Planungsstand wird es in der Spielzeit 2018/19 erstmals 33 Tanzabende geben: Im Depot 1 werden voraussichtlich sieben Produktionen zu sehen sein plus eine Uraufführung crossover Tanz / Schauspiel, (eine Pro- duktion des Schauspiel Köln in Koproduktion mit Tanz Köln). Eine Produktion ist für das D e- pot 2 geplant. Im Staatenhaus sind aktuell drei Produktionen an jeweils zwei Abenden ang e- dacht. Die Spielstätten werden von den Companies sehr gut angenommen und es gelingt so fast die gesamte Bandbreite des aktuellen Tanzes präsentieren zu können. V. Bühnen-Service Alle Anmietungen zur langfristigen Sicherung des Bühnenservice (Werkstätten, Lager, Ve r- waltung etc.) wurden erfolgreich vorverhandelt und liege n den Berechnungen zugrunde. Die Betriebsleitung der Bühnen hat dem Betriebsausschuss Bühnen mit der Vorlage Status Quo und Perspektiven der Bühnen (1246/2018, beschlossen am 19.06.2018 im Betriebsau s- schuss Bühnen) eine Aufstellung aller 36 aktuellen Bühne nstandorte übermittelt. Die Mieten und Nebenkosten für diese Standorte liegen den angehängten Berechnungen zu Grunde. Besonderheiten o Zu oben genannter Aufstellung der 36 Standorte kommt eine längerfristige Anmietung für die Probebühnen der Oper in Hürth in den ehemaligen MedienParks. NRW-Studios hinzu, die den Probenbetrieb sowohl der Oper als auch für Cäcilia Wolkenburg bis zum Ende des Interims sichert. o Ein besonderer Hinweis erfolgt hiermit auch auf die Sicherstellung des Theaterpäd a- gogischen Betriebes durch die Anmietung von Workshopräumen auf dem Carlswer k- gelände (in der Aufstellung der 36 Liegenschaften enthalten). o Laurenzplatz: Bisher konnten die Bühnen die städtische Immobilie am Laurenzplatz für die Operni n- tendanz und Teile der Verwaltung (rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) unen t- geltlich nutzen. Auch vor dem Hintergrund der Entwicklung des Standortes zum La u- renz-Quartier kann diese Nutzung vorerst beibehalten werden, da mit einem Abbruch des Hauses vor 2023 voraussichtlich nicht gerechnet werden muss. V. Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss / Haushalt Sachstand zu allen bisherigen Interimsbeschlüssen 12 Der erste Ratsbeschluss zum Interim (0772/2011) für die Zeit 2010 bis 2015 über 40,31 Mio. ist mit Beschluss des Jahresabschlusse s für die Spielzeit 2014/15 (2161/2017) durch den Rat am 14.11.2015 schlussgerechnet und erledigt. Er schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1,274 Mio. Euro ab. Das positive Ergebnis im Inte- rim darf aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten im Interim als Punktlandung b e- zeichnet werden. Der Ratsauftrag „ Der Rat der Stadt Köln erwartet dennoch, dass im Interim sparsam gewirtschaftet wird (0772/2011).“ vom 01.03.2011 wurde erfüllt. Das Interim der Bühnen wurde mit Beschluss des Rates vom 12.05.2015 (1025/2 015) bis zum 31.03.2016 verlängert. Für diesen Zeitraum wurden Mittel in Höhe von 1,764 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sodann wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 18,106 Mio. Euro vom Rat bis zum 31.08.2017 (Ende Spielzeit 2016/17) bewilligt (G e- nehmigung der Dringlichkeitsentscheidung am 17.09.2015; 2756/2015). Da sich die Zeiträume dieser beiden Verlängerungen überschneiden, wurden die bewilligten Mittel zusammengeführt und im Rahmen des Controllings gemeinsam darüber berichtet. Es werden also der Zeit raum 01.09.2015 bis 31.08.2017 und ein Budget in Höhe von 19,870 Mio. Euro gemeinsam betrachtet. Der letzte Interimsbeschluss des Rates stammt vom 28.06.2016 (2092/2016) und b e- trifft den Interimszeitraum 01.09.2017 bis zum 31.08.2019. Sämtliche Berechnungen für den nun bis Dezember 2022 verlängerten Interim -Betrieb in der Anlage 1 setzten auf den bisherigen Berechnungen auf. Ermittelt wurden die im Zusamme n- hang mit der Verlängerung des Interims zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschussmittel bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschussmitteln. Freiwerdende finanzielle Mittel aus bereits bezuschussten Abschreibungen und Finanzierungskosten für das Sanierungspro- jekt Offenbachplatz wurden nicht eingerechnet, da über deren Verwendung noch nicht ent- schieden wurde. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden als Negativbeträge ausgewiesen, Entlastungen als Positivbeträge. Die Mittel für die nun erneut erforderliche Verlängerung des Interims für die Spielzeiten 2019/20, 2020/21, 2021/22 sowi e bis einschließlich Dezember 2022 (zzgl. Nachlaufkosten) sind in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen (1209/2018 – vom Rat beschlossen am 07.06.2018 ). Der an die bisherigen Beschlüsse zum Interim anknüpfende Anteil de s Interims am entsprechend zu erhöhenden Betriebskostenz u- schuss der Bühnen der Stadt Köln beträgt in den Spielzeiten • vor 2019/20 2,01 Mio. Euro • 2019/20 6,83 Mio. Euro • 2020/21 6,79 Mio. Euro • 2021/22 8,31 Mio. Euro • 2022/23 4,25 Mio. Euro (3,42 Mio. Euro bis 12-2022 zzgl. Nachlaufkosten i. H. v. 0,83 Mio. Euro) insgesamt also 28,19 Mio. Euro. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage stellt die Einzelpositionen dezidiert dar. Interimsgesamtkosten Die Interimsgesamtkosten werden für den Zeitraum 2010/11 bis 2022/23 voraussichtlich 13 113,5 Mio. Euro und damit rund 9,2 Mio. Euro pro Spielzeit betragen. Ende des Interims Da der Wiederbezug und eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Ensembles am Offe n- bachplatz aufgrund oben genan nter Sachlage auf der Baustelle noch nicht feststehen, ist es wahrscheinlich, dass weitere Beschlüsse zum Interim erforderlich sein werden. Sollte die In- betriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit 2022/23 erfolgen können, würde die Betriebsleitung der Bühnen dem Betriebsau s- schuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrü- ckungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorlegen. Haushalt der Stadt Köln Die Mittelfristplanung des städtischen Haushalts sieht die Interimsbeträge ebenfalls bereits vor. Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2020 bis 2022 f.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3262/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 08.10.2018 15:04