3720/2021
KomProArBeit - Sachbericht 2020 und Sachstandsmitteilung
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Sachbericht KomProArBeit 2020
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Sachbericht 2020 KomProArBeit „Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ Seite 2 Inhalt Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........... 3 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ .......................... 4 2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit ................................ ....................... 5 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ................................ ............... 7 2.2 Förderprogrammmanagement ................................ ................................ ....................10 2.3 Coaching................................ ................................ ................................ .....................10 2.4 Individuelle Qualifizierung ................................ ................................ ...........................11 2.5 Gesundheitsförderung................................ ................................ ................................ .12 2.6 Individuelle berufliche Orientierung ................................ ................................ .............13 2.7 Übergreifende Projektförderung ................................ ................................ ..................14 2.7.1 Projekt Klosterwald 2.0 ................................ ................................ .........................14 2.7.2 Rahab+................................ ................................ ................................ .................14 3. Vergleich zum Vorjahr ................................ ................................ ................................ ......15 4. Fazit und Ausblick (Prognose) ................................ ................................ ..........................16 5. Anhang ................................ ................................ ................................ .............................17 Redaktion: Nadin Jänsch, Karl-Jonas Göller, Lena Aengenvoort Kontakt: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Arbeitsmarktförderung komproarbeit@stadt-koeln.de Stand: 20.09.2021 Seite 3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ................................ .......... 8 Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ................................ ................................ ................................ ........................ 8 Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ................................ ................................ ................................ ........................ 9 Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten .............. 9 Seite 4 1. Einleitung In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Landes-, Bundes- und Europäische Sozialfond (ESF)-Förderprogramme zur Senkung der Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland entwickelt und erprobt. Der mit diesen Programmen erzielte Erfolg gibt der Durchführung recht, jedoch wurden auch Lücken erkannt, welche die Stadt Köln aufgriffen hat. Zum einen konnten die Grenzen des jeweiligen Förderprogrammes und damit eine fehlende rechtskreisübergreifende Unterstützung des Einzelnen festgestellt werden. Zum anderen wurde in allen Programmen die Zielgruppe bisher so eng beschrieben, dass viele Menschen diese Unterstützung nicht nutzen konnten. Auf Grund dessen sowie der weiter bestehenden hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen in Köln hat die Stadt Köln ein eigenes kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit, im Folgenden KomProArBeit genannt, aufgelegt. Dieses ergänzt und erweitert vorhandene Bundes- und Landesprogramme, sodass mehr langzeitarbeitslose Kölner*innen gefördert werden können. Der ganzheitliche Ansatz und die Rahmenbedingungen von KomProArBeit werden dabei stetig an die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt angepasst, um eine bestmögliche rechtskreisübergreifende Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. Auf Grund dessen wurde das Förderprogramm im Jahr 2019 überarbeitet und die Zielgruppe konkretisiert. Dabei wurden die Zieldimensionen beibehalten, jedoch die Förderschwerpunkte von drei auf sechs ausgeweitet und inhaltlich konkretisiert. Dies unterstreicht das Ziel der ganzheitlichen Integration im KomProArBeit. Die drei Zieldimensionen sind wie folgt formuliert: 1. Die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, besonders in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, 2. Wiederherstellung, Verbesserung oder Stabilisierung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu können und 3. die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familien, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig zu sein. Die nunmehr sechs konkretisierten Förderschwerpunkte beinhalten: (1) Förderung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, auch über öffentliche Vergaben und den Aufbau neuer, einfacher Arbeit in Betrieben am Standort Köln, Seite 5 (2) Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln, (3) Stabilisierung von Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen mit Hilfe von Coaching und Beratung, (4) Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und Qualifizierungen im Bereich der Gesundheitsförderung, (5) Stabilisierung, Erhalt und Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie (6) Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, um langzeitarbeitslosen Menschen die Perspektive eines Bildungsabschlusses zu ermöglichen. Diese Schwerpunkte unterstreichen die vielfältigen Handlungsfelder für langzeitarbeitslose Kölner*innen und die Wichtigkeit des KomProArBeit. 2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit Im Jahr 2020 hat KomProArBeit verschiedene Förderungen vorgenommen, um langzeitarbeitslose Kölner*innen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit vielfältigen Hintergründen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Langzeitarbeitslosigkeit kann mit mannigfaltigen Problemlagen in Verbindung gebracht werden. Hier finden sich sowohl finanzielle Probleme und Herausforderungen im Bereich des Wohnens, als auch mangelnde Qualifikationen sowie Probleme im Bereich der persönlichen Grundkompetenzen. Ferner stellen keine, wenige oder veraltete berufliche Kenntnisse eine besondere Herausforderung für Langzeitarbeitslose dar. Gesundheitliche Einschränkungen, psychischer und physischer Art, können durch eine lange Arbeitslosigkeit entstehen oder sich verstärken. In den verschiedenen Bereichen ist es KomProArBeit im Jahr 2020 gelungen, einige dieser Handlungsfelder aufzugreifen und Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu geben, diese Problemlagen zu meistern. Im Jahr 2020 wurden über KomProArBeit insgesamt 191 Langzeitarbeitslose in den sechs verschiedenen Schwerpunkten gefördert. Seite 6 Förderart Anzahl der geförderten Personen Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 88 Coaching 0 Individuelle Qualifizierung 12 Gesundheitsförderung 32 Individuelle berufliche Orientierung 10 Übergreifende Projektförderung 49 Insgesamt 191 Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Co-Finanzierung bei nach § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) II geförderten Beschäftigten, die vorher im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt waren. Gerade bei dieser Personengruppe hat sich herausgestellt, dass die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur sehr schwer bis gar unmöglich ist. Durch diese Fördermöglichkeit ist es gelungen, nahtlose Übergänge von geförderter Beschäftigung in eine weitere geförderte Beschäftigung sowie in Altersrente zu erreichen. Vor allem Menschen mit Behinderung stehen in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht vermehrt vor zu bewältigenden Hürden. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen mit Behinderung jene, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Im Jahr 2020 hatten rund 13% der Menschen, die seitens KomProArBeit gefördert wurden, eine Behinderung. Durchschnittlich lag der Grad der Behinderung bei 50. Auch Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Menschen sind öfter von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, weshalb diese Personengruppen häufig durch KomProArBeit gefördert wurden. Verstärkt wurden im Jahr 2020 ganzheitliche, übergreifende Projekte gefördert, damit mehr Personen von einer Förderung über KomProArBeit profitieren können. Im Folgenden werden die durchgeführten Förderungen bezogen auf die sechs Schwerpunkte beschrieben. Seite 7 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Im Jahr 2020 konnten 88 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert werden. In der Mehrzahl handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung durch KomProArBeit, d.h. es erfolgte eine ergänzende Finanzierung zu bestehenden Drittmitteln. Diese Zuwendungen stellen damit den größten Anteil der Förderungen seitens KomProArBeit dar. Gefördert wurden insbesondere Tätigkeiten, die einen stadtgesellschaftlichen Nutzen haben. Dies wird verdeutlicht durch die Verteilung der geförderten Beschäftigungen auf kommunale Beteiligungsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände und Beschäftigungsträger sowie die Privatwirtschaft. Beschäftigungsförderung Anzahl der Förderungen Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 47 Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 40 In der Privatwirtschaft 1 Insgesamt 88 Insgesamt wurden 77 Beschäftigungsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen gefördert, die eine Förderung über das Jobcenter Köln im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGBII erhalten. Dies betrifft ausschließlich zuvor bereits über das Programm „Soziale Teilhabe“ geförderte Menschen. Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedurften. Nach Beendigung des Programms im Jahr 2018 waren viele Teilnehmende noch nicht in der Lage eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen, weshalb eine Anschlussförderung über das Teilhabechancengesetz nach §16i SGB II durch KomProArBeit gefördert wurde. Da kaum noch Personen aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ für eine Förderung über §16i SGB II in Frage kommen, hat die Anzahl der im Jahr 2020 begonnenen Förderungen im Rahmen des § 16i SGB II im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Bis Dezember 2020 übten 79 Menschen weiterhin ihre geförderte Beschäftigung aus, sechs Menschen konnten in eine unbefristete Beschäftigung übernommen werden, zwei weitere sind in Altersrente übergegangen. Eine weitere Person ist verstorben. Besonders hervorzuheben ist die Altersverteilung der gefördert Beschäftigten, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist. Seite 8 Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Über 60% der gefördert Beschäftigten war älter als 50 Jahre. Somit konnte einer Personengruppe geholfen werden, die aufgrund ihres Alters einen besonders erschwerten Zugang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat. Weiterhin ist festzustellen, dass 20 % der gefördert Beschäftigten einen Migrationshintergrund haben. Es wurden 62 Männer und 26 Frauen seitens KomProArBeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Oftmals sind die Tätigkeitsfelder im gewerblich-technischen Bereich. Hierdurch lässt sich die Geschlechterverteilung erklären. Bei Betrachtung der Schulabschlüsse wird die Unterschiedlichkeit der schulischen Qualifikation deutlich. Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 0 50 Alter 2 5 18 42 21 Prozent Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 20 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 Jahre - Renteneintritt 16% 44% 24% 16% Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten ohne Hauptschulabschluss Abschluss der mittleren Reife Hochschulzugangsberechtigung Seite 9 Die Angaben zu beruflichen Qualifikationen zeigen ebenfalls, dass nur 50% eine Ausbildung absolviert haben, rund 8% einen akademischen Abschluss haben, allerdings 42% keinen beruflichen Abschluss nachweisen können. Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Auch gesundheitliche Einschränkungen oder veraltete berufliche Kenntnisse erschweren den Wiedereinstieg in den erlernten Beruf. KomProArBeit bietet dieser Personengruppe durch die finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber*innen Chancen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Hinsichtlich der Arbeitszeitmodelle, in denen die gefördert Beschäftigten eine Beschäftigung aufgenommen haben, lässt sich feststellen, dass die überwiegende Mehrheit in Vollzeit oder vollzeitnah beschäftigt wurde. So war ein Leistungsbezug im SGB II häufig nicht mehr erforderlich. Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anhand der Kosten der Unterkunft lassen sich die monetären Einsparungen für die Stadt Köln veranschaulichen, die durch die Beschäftigungsförderung erzielt werden. Die Kosten der Unterkunft bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II werden anteilig von der 42% 50% 8% Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten ohne Ausbildung Studium 0 50 Beschäftigungsmodell -Wochenarbeitszeit in %- 100% > 75 % 50-74 % < 50 % Seite 10 Kommune getragen. Bei der Stadt Köln liegt dieser Anteil im Jahresdurchschnitt bei 2.264,46€ je SGB II Leistungsfall. KomProArBeit hat im Jahr 2020 insgesamt 88 Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unterstützt, sodass Kosten der Unterkunft in Höhe von 199.272,48€ eingespart werden konnten. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die positive Wirkung von KomProArBeit ist die Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100. Hier ermöglichte erst die ergänzende Förderung durch KomProArBeit eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt. 2.2 Förderprogrammmanagement Beim Förderprogrammmanagement vom KomProArBeit geht es um die Optimierung der Unterstützungsmöglichkeiten für die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln. Derzeit werden im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung Menschen in Co- Finanzierung zu Förderungen des Jobcenter Köln unterstützt. Im Bereich der Gesundheitsförderung wurden erste Gespräche hinsichtlich Fördermöglichkeiten geführt. Gerade im Rahmen der Wiederherstellung, Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit plant KomProArBeit ein Projekt in Kooperation mit der AOK Rheinland sowie dem Jobcenter Köln. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Verhandlungen jedoch auf das Jahr 2021 verschoben werden. 2.3 Coaching Für alle durch KomProArBeit geförderten Beschäftigungsverhältnisse ist ein beschäftigungsbegleitendes Coaching verpflichtend. Dieses zielt auf die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die Steigerung des Leistungsvermögens ab. Zudem soll es dem sogenannten „Drehtür-Effekt“ entgegenwirken. Das heißt, dass Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Beschäftigung schnell wieder arbeitslos werden, da sie die vielen neuen Herausforderungen überfordern. Hier soll das Coaching sowohl im beruflichen, wie im privaten Kontext unterstützen. Die Förderung nach § 16i SGBII sieht ebenfalls ein verpflichtendes Coaching vor. Daher erhalten diese geförderten Beschäftigten bereits über das Jobcenter Köln ein Coaching, so dass hier seitens KomProArBeit kein Coaching mehr gefördert wird. Die übrigen 11 Personen haben ihr Coaching bereits in 2019 abgeschlossen. Seite 11 2.4 Individuelle Qualifizierung Die individuelle Qualifizierung zielt auf die arbeitsplatzbezogene, berufliche Qualifikation sowie die Verbesserung der zentralen Grundkompetenzen von Langzeitarbeitslosen ab und führt somit zur Stabilisierung einer Beschäftigung sowie zur Verbesserung der Chancen für eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Folgende Förderungen sind möglich: - niedrigschwellige und individuell an Arbeitsplatz und Person angepasste und nicht durch andere Leistungsträger abgedeckte Qualifizierung - Aufstockung der durch andere Leistungsträger erbrachten Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen - Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und Stabilisierung der individuellen persönlichen Grundkompetenzen der/des Langzeitarbeitslosen führen (z.B. Kommunikationstraining, Sprachförderung, etc.) Im Vordergrund stehen hierbei die praktische Arbeit und fachliche Anleitung, um die individuellen beruflichen Kompetenzen zu verbessern. Im Bereich der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung wurden im Jahr 2020 insgesamt zwölf Teilnehmende seitens KomProArBeit gefördert. Die Erlangung des Führerscheins war bei fünf Personen das Ziel. Dieser ist Grundlage für die langfristig erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und Ausübung ihres Berufes. Das Beschäftigungsfeld der Teilnehmenden erstreckt sich von Bauhelfer*in über Garten- und Landschaftsbauer*in sowie Feuerwehrwerkstatthelfer*in hin zu Brandschutzbeauftragten*in. Eine Person wurde im Jahr 2020 seitens KomProArBeit mit zwei verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, so dass nun die Beschäftigung als Baumkontrolleur mit Kenntnissen im Bereich der Ladungssicherheit sichergestellt ist. Sowohl fehlende schulische und berufliche Abschlüsse als auch nicht vorhandene berufliche Erfahrungen stellen die Teilnehmenden vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Die individuelle Qualifizierung über KomProArBeit bietet diesen Menschen eine Möglichkeit, sich langfristig und nahtlos in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und somit die Möglichkeit, den qualitativen Anforderungen eines Arbeitsgebers, einer Arbeitgeberin gerecht zu werden. Die Notwendigkeit einer weiteren Qualifizierung wird auch durch die Dauer der Arbeitslosigkeit erkennbar. Im Schnitt waren die Teilnehmenden vor dem Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme bereits mindestens 42 Monate arbeitslos gemeldet. Seite 12 2.5 Gesundheitsförderung Studien weisen vielfach daraufhin, dass Langzeitarbeitslosigkeit bestehende Krankheitsbilder verstärkt und neue Erkrankungen hervorruft. Auch die soziale Isolation ist eine Folge der Langzeitarbeitslosigkeit. Ursachen liegen zum einen in den fehlenden finanziellen Mitteln, zum anderen aber auch in der Furcht davor, dass andere Personen von der persönlichen Situation erfahren. Auch ungesunde Ernährungsweisen, wie Fast Food oder Fertiggerichte und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen können als Folge der Langzeitarbeitslosigkeit gesehen werden. Um diesen Punkten entgegen zu wirken, hat KomProArBeit im Jahr 2020 den Schwerpunkt der Gesundheitsförderung weitergeführt. Ziel dieses Schwerpunktes ist es, den Menschen zu einem gesünderen Lebensstil zu bewegen. Zum einen erfolgt hierbei die Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit. Zum anderen werden gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungsberatung, Sportangebote oder gesundes und kostengünstiges Kochen sowie berufsbegleitendes Gesundheitscoaching angeboten. Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 waren ursprünglich drei Projekte mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung angedacht. Zwei der Projekte konnten starten, wurden aber auf Grund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt weitergeführt. Das dritte Projekt konnte auf Grund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Corona- Schutzverordnung gar nicht erst starten. Folglich konnte im Jahr 2020 insgesamt nur 32 Menschen die Chance eröffnet werden, sich in Themenfeldern, wie Ernährung, Bewegung im Alltag sowie Stressbewältigung und Entspannung weiterzubilden. Ein Augenmerk bei der Vermittlung von gesundheitsorientierten Themen ist die gute und einfache Anwendbarkeit im Alltag, sodass die vermittelten Fähigkeiten von den Teilnehmenden problemlos umgesetzt und in ihren Alltag integriert werden können. Durch Sport und gesunde Ernährung soll die körperliche sowie die psychische Belastbarkeit ausgebaut, verbessert und stabilisiert werden. Beispielsweise wurde vor allem das Themenfeld „gesundes und kostengünstiges Kochen“ aufgegriffen. Vor allem Frauen haben vermehrt Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung angenommen. Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt bei 44 Jahren. Da sich mit zunehmendem Alter die Erkrankungsgefahr erhöht und Langzeitarbeitslosigkeit zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, ist die frühzeitige Gesundheitsförderung unumgänglich. Im Jahr 2020 wurden daher Grundbausteine für die erfolgreiche Weiterführung einiger Projekte im Jahr 2021 gelegt. Seite 13 2.6 Individuelle berufliche Orientierung Die berufliche Orientierung dient dazu, Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen. Sie richtet sich an alle Kölner*innen ab 15. Jahren und an Langzeitarbeitslose bis fünf Jahre vor ihrem Renteneintrittsalter. Ein sehr erfolgreiches Projekt zur beruflichen Orientierung war in den vergangenen zwei Jahren die Sportassistenten-Qualifizierung inklusive Talentkompass. Die Zielgruppe sind insbesondere unter 25-Jährige SGBII Leistungsempfänger*innen, die oftmals nur schwer durch das Jobcenter erreicht werden. Über das Thema Sport werden die Teilnehmenden motiviert, an dem Projekt teilzunehmen. Sie absolvieren die niedrigschwellige Qualifikation zum Sportassistenten, wodurch sie den Beruf des Trainers kennenlernen können. Durch das aufgebaute Vertrauensverhältnis in der Qualifizierung wird parallel die Kompetenzfeststellungmaßnahme Talentkompass Nordrhein-Westfalen (NRW) mit den Teilnehmenden durchgeführt. Darin werden berufliche Perspektiven im Rahmen von Herkunft, Werten, Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Wünschen und Vorstellungen erarbeitet. Durch eine/n Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin werden die Teilnehmenden im Anschluss an die Maßnahme zum Jobcenter oder anderen Anlaufstellen begleitet und somit ganzheitlich unterstützt. Im Jahr 2020 haben insgesamt nur zehn Menschen, mit einem Durchschnittsalter von 30 Jahren, teilgenommen. Die niedrige Zahl der Teilnehmenden steht in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Im März 2020 hatten sich bereits 51 Teilnehmende für den Starttermin im April 2020 angemeldet. Der Starttermin musste Corona bedingt verschoben werden. Zudem konnte nur eine berufliche Orientierung stattfinden, sodass letztendlich nur zehn Teilnehmende erfolgreich starten konnten. In den bisher durchgeführten Maßnahmen der Sportassistenten-Qualifizierung in den Jahren 2019 und 2020 waren die Teilnehmenden überwiegend junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Diese Zielgruppe hat in Deutschland noch immer schlechtere Bildungs- und Berufschancen. Nicht zu unterschätzen sind hierbei die Auswirkungen des Elternhauses, Sprachbarrieren sowie kulturelle Unterschiede. Da alle Teilnehmenden einen Migrationshintergrundvorwiesen, konnte dieses Projekt gerade dieser Personengruppe eine besondere Hilfestellung geben. Während des Projektes wurden die Problemlagen der Teilnehmenden wie fehlende Beratungsbereitschaft, berufliche Orientierungslosigkeit, mangelndes Selbstwertgefühl, das soziale Umfeld aber auch Struktur- und Motivationslosigkeit und bewältigt. Die Weichen für die Schaffung eines sozialen Netzwerkes wurden gestellt. Seite 14 2.7 Übergreifende Projektförderung Im Jahr 2020 wurden insgesamt vier übergreifende Projekte gefördert. Zwei dieser Projekte werden hier beispielhaft erläutert. 2.7.1 Projekt Klosterwald 2.0 Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf das Projekt „Bausteine zum Job“ als Teil des Projektes Job Scout Klosterwald zu legen. Dieses Projekt wurde im Jahr 2020 mit einer zweiten Version „Klosterwald 2.0“ ergänzt und ausgebaut und steht in Co-Finanzierung mit dem Jobcenter Köln. Die Zielgruppe sind Menschen, die im Sozialleistungsbezug nach dem SGB II stehen und multiple Problemlagen sowie einen besonderen Bedarf an Beratung und Aktivierung vorweisen. Im Fokus stehen hierbei vor allem Alleinerziehende mit Kindern vom Kleinkindalter bis zur Pubertät, Personen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen und Personen mit Verhaltensauffälligkeiten und geringen sozialen Kontakten. Insgesamt wurden im Jahr 2020 in diesem Projekt 17 Personen gefördert. Die Teilnehmenden konnten Fortschritte insbesondere in ihrem Sozialverhalten, der Selbstwahrnehmung und der Selbstorganisation erzielen und wurden selbstsicherer. Auf Grund der Corona-Pandemie konnte das Projekt jedoch im vierten Quartal des Jahres 2020 nicht weitergeführt werden. 2.7.2 Rahab+ Ein Lichtblick ist das im Jahr 2020 neu gestartete Projekt „Rahab+“, welches - Frauen, die ihren Unterhalt vollständig oder teilweise durch Sexarbeit verdienen und aussteigen wollen, - ausländischen Sexarbeiterinnen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und fehlendem oder unklarem Leistungsanspruch (z.B. EU-Bürgerinnen, aber auch ehemalige Zwangsprostituierte) und - Frauen, die sich aufgrund fehlender beruflicher Perspektiven und materieller Notlagen mit dem Gedanken tragen, in der Prostitution zu arbeiten, die Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung und damit zum Ausstieg aus der Arbeit in der Prostitution anbietet. Die Arbeit in der Prostitution kann verheerende psychische, physische und soziale Folgen mit sich bringen. Das Projekt soll die Zielgruppe präventiv auf die möglichen Konsequenzen einer Aufnahme des Gewerbes hinweisen und zu einem Ausstieg motivieren. Um die Ziele zu erreichen, wird mehrfach auf die Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen zurückgegriffen. Im Jahr 2020 haben insgesamt sechzehn Frauen an diesem Projekt teilgenommen. Seite 15 3. Vergleich zum Vorjahr Im Jahr 2020 konnten neuartige Projekte und Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Insgesamt wurden Finanzmittel in folgendem Umfang eingeplant und verausgabt: Für 2020 verplantes Budget 811.477,58 € In 2020 verausgabtes Budget 595.636,69 € Nicht verausgabtes Budget 215.840,89 € Allerdings ist die Corona-Pandemie auch an den Projekten, welche durch KomProArBeit gefördert und unterstützt werden, nicht spurlos vorbei gegangen. Vermehrt konnten Projekte vor allem in den Bereichen der Gesundheitsförderung, der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung, der beruflichen Orientierung sowie übergreifende Projekte nicht durchgeführt werden. Oftmals handelte es sich hierbei um Gruppenmaßnahmen, welche unter den bestehenden Corona-Auflagen nicht stattfinden konnten. Zudem wurden einige Gruppenmaßnahmen auf das Jahr 2021 oder sogar auf das Jahr 2022 verschoben. Die Folgen der Corona-Pandemie werden auch in der Gesamtzahl der geförderten Personen deutlich. So verringerte sich die Gesamtzahl der Kölner*innen welche eine Förderung durch das KomProArBeit erhalten haben, von 229 in 2019 auf 191 im Jahr 2020. Ein weiterer, gleichwohl positiver Faktor für die geringeren Ausgaben im Jahr 2020 ist die vorzeitige erfolgreiche Eingliederung von Feuerwehrwerkstatthelfenden, Schulsekretärinnen und Hausmeisterhelfern in den ersten Arbeitsmarkt. Angedacht war hierbei ein Förderzeitraum seitens KomProArBeit bis einschließlich Dezember 2020. Die Teilnehmenden haben jedoch bereits im Juni 2020 die Chance erhalten, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Köln übernommen zu werden. Dadurch wurden weitere Mittel im KomProArBeit eingespart. Zudem sind im Jahr 2020 einzelne Teilnehmende langfristig erkrankt, was ebenfalls zu einer Reduzierung der bewilligten Förderungen führte. Aufgrund der genannten Faktoren wurden im Jahr 2020 insgesamt circa 36% weniger Mittel verausgabt als eigentlich für Förderungen angedacht und beschieden wurde. Eine große Neuerung stellt das im August 2020 eingeführte digitale Antragsverfahren dar. Hiermit haben die Antragstellenden nunmehr die Möglichkeit, ihre Anträge online zu stellen. Alle erforderlichen Dokumente, die Kommunikation, der Zuwendungsbescheid sowie Mittelanforderungen und Verwendungsnachweise sind nun über diese Plattform in digitalisierter Form möglich. Dies vereinfacht und beschleunigt das gesamte Verfahren. Seite 16 4. Fazit und Ausblick (Prognose) Der ganzheitliche Ansatz von KomProArBeit wird weiterhin an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die bestehenden Rahmenbedingungen angepasst, um eine bestmögliche rechtskreisübergreifende Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. Dabei werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den lokalen Arbeitsmarkt durch die Lenkungsgruppe von KomProArBeit mit einbezogen, da mit einem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit gerechnet werden kann. Hierbei kann auch eine erneute Erweiterung der Schwerpunkte zielführend sein, um mehr langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Jahr 2021 wird der Fokus zudem weiter auf der Förderung von Maßnahmen und neuartigen Projekten liegen, um mehr Menschen mit einem passgenauen Angebot erreichen zu können. Hier sind insbesondere Maßnahmen der begleitenden Gesundheitsförderung, zur Randzeitbetreuung für Kinder, Erziehende in Beschäftigung und die Arbeitsorientierte Grundbildung zu nennen. Das Thema Integration und Inklusion wird ebenfalls stärker aufgegriffen, da sich hier vermehrt Handlungsbedarfe und Lücken im Fördersystem gezeigt haben, die künftig in Kooperation mit Dritten geschlossen werden sollen. Ebenfalls werden Projekte im Rahmen von Beschäftigungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen entwickelt, um diese durch Empowerment zu befähigen, die Wohnungslosigkeit langfristig zu vermeiden. Auch wird an die Erfolge des vergangenen Jahres angeknüpft, um möglichst vielen Personen die Perspektive zu bieten, von einer geförderten Beschäftigung in ein nicht gefördertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Seite 17 5. Anhang Zu den Kapiteln: 2. Erfolgte Förderungen seitens KomProArBeit Anteil von Menschen mit Behinderung: 13% Durchschnittlicher Grad der Behinderung: 50 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Anzahl der Teilnehmenden: 88 Anteil von Menschen mit Behinderung: 15% Art des Arbeitgebers: Anzahl d. Beschäftigten Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 47 Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 40 Privatwirtschaft 1 Nach § 16 i SGB II 77 Alter der Teilnehmenden: Anzahl d. Beschäftigten Zwischen 20 und 29 Jahren 2 Zwischen 30 und 39 Jahren 5 Zwischen 40 und 49 Jahren 18 Zwischen 50 und 59 Jahren 42 Zwischen 60 Jahren und Renteneintrittsalter 21 Migrationshintergrund: 20% Geschlechteranteil: Anzahl d. Beschäftigten Männlich 62 Weiblich 26 Höchster schulischer Abschluss: Ohne 16% Hauptschulabschluss 44% Abschluss der mittleren Reife 24% Hochschulzugangsberechtigung 16% Höchster beruflicher Abschluss: Ohne 42% Berufliche Ausbildung 50% Studium 8% Seite 18 Beschäftigungsmodell der Wochenarbeitszeit: 100% 21% Größer als 75%<100% 50% 50-74% 21 % Kleiner als 50% 8 % Tätigkeitsfelder Anzahl Beschäftigte allg. Helfer/Arbeiter 2 Bereich Bauen 11 Betreuungskraft 1 Betriebssekretärin 2 Bereich Büro/Verwaltung 2 Bereich Fahren 4 Feuerwehrwerkstatthelfende 3 Bereich Garten –und Landschaftsbau 4 Bereich Hausmeister/Hauswirtschaft 30 Bereich Maler 5 Bereich Reinigung 1 Bereich Werkstatt 5 Bereich Lagerarbeiten 4 Pädagogische Hilfskraft 2 Quartierhelfende 4 Bereich Küche 3 Stadtteilkümmerer 3 Job Coach 1 Bereich Einzelhandel 1 Gesamtzahl: 88 2.3 Coaching Anzahl der Teilnehmenden: 0 Seite 19 2.4 Individuelle Qualifizierung Anzahl der Teilnehmenden: 12 Geschlechteranteil: Männlich 83% weiblich 17% Höchster schulischer Abschluss: Ohne 0% Hauptschulabschluss 50% Abschluss der mittleren Reife 50% Hochschulzugangsberechtigung 0% Höchster beruflicher Abschluss: Ohne 0% Berufliche Ausbildung 100% Studium 0% Durchschnitt Arbeitslosigkeit: 47 Monate 2.5 Gesundheitsförderung Anzahl der Teilnehmenden: 32 Geschlechteranteil: Männlich 63% weiblich 37% Durchschnittsalter: 44 Jahre 2.6 Individuelle berufliche Orientierung Anzahl der Teilnehmenden: 10 Geschlechteranteil: Männlich 70% weiblich 30% Durchschnittsalter: 30 Jahre Seite 20 2.7 Übergreifende Projektförderung Anzahl der Teilnehmenden: 49 Geschlechteranteil: Männlich 16% weiblich 84% Höchster schulischer Abschluss: Ohne 8% Hauptschulabschluss 54% Abschluss der mittleren Reife 19% Hochschulzugangsberechtigung 19% Höchster beruflicher Abschluss: ohne 73% Ausbildung 27% Durchschnittsalter: 44 Jahre Migrationshintergrund: Ja 66% Nein 34%
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 10.11.2021 3720/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Wirtschaftsausschuss 18.11.2021 Sachbericht 2020 zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) Der Rat hat mit Beschluss vom 19.12.2017 (2315/2017) die Verwaltung beauftragt, jährlich einen um- fänglichen Sachbericht zum Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (Kom- ProArBeit) vorzulegen. Der Sachbericht ist durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorin- nen und Senioren vom 28.05.2020 auch dem Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben (AN/0599/2020). Erstmalig hat die Verwaltung den gewünschten Bericht für das Jahr 2018 zu den Ausschusssitzungen am 14.03.2019 (0917/2019) und für das Jahr 2019 am 14.01.2021 (3613/2020) vorgelegt - dieser Bericht (Anlage 1) wurde nunmehr für das Jahr 2020 fortgeschrieben. Zur weitergehenden aktuellen Information zum Sachstand legt die Verwaltung als Anlage 2 eine Übersicht zu der Anzahl der Förde- rungen im Verhältnis zu den Teilnehmenden für den Zeitraum 2018 bis 2021 vor. 1. Sachbericht KomProArBeit für das Jahr 2020 Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind auch in Köln im Jahr 2020 stark von den Auswirkungen der Corona- Pandemie geprägt. Dies betrifft auch das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähig- keit (KomProArBeit). Auch wenn hierdurch einige Maßnahmen nicht im gewünschten Umfang umge- setzt werden konnten, ist positiv festzuhalten, dass im Rahmen der sechs Schwerpunkte des Pro- gramms insgesamt 191 Menschen im Jahr 2020 über KomProArBeit eine Unterstützung finden konn- ten. Verstärkt wurden ganzheitliche, übergreifende Projekte gefördert, damit mehr Personen von einer Förderung über KomProArBeit profitieren können. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei z.B. auf das Projekt „Bausteine zum Job“ als Teil des Projektes Job Scout Klosterwald zu legen. Dieses Projekt wurde im Jahr 2020 mit einer zweiten Version „Klos- terwald 2.0“ ergänzt und ausgebaut und steht in Co-Finanzierung mit dem Jobcenter Köln. Im Fokus stehen hierbei vor allem Alleinerziehende mit Kindern vom Kleinkindalter bis zur Pubertät, Personen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen und Personen mit Verhaltensauffälligkeiten und geringen sozialen Kontakten. Im Jahr 2020 ist auch das Projekt „Rahab+“ neu gestartet, welches Sexarbeiter*innen die Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung und damit zum Ausstieg aus der Arbeit in der Prostitution anbietet. 2 2. Aktueller Sachstand zu Umsetzung des KomProArBeit im Jahr 2021 Im Jahr 2021 konnten weitere Beschäftigungsförderungen umgesetzt werden. Trotz der fortdauern- den Corona-Pandemie erfolgten weitere Arbeitsaufnahmen und es wurden keine gefördert Beschäf- tigten betriebsbedingt entlassen. Die Zahl der Maßnahme- und Projektförderungen steigt auch im Jahr 2021, womit der ganzheitliche integrative Ansatz weiter verfolgt wird. Hierdurch können mehr Menschen in Köln von den Angeboten durch KomProArBeit profitieren. Der Anlage 2 kann die Gesamtzahl der Teilnehmenden für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 entnommen werden. 3. Ausblick Perspektivisch ist KomProArBeit inhaltlich weiterzuentwickeln und auf die aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und der vorhanden Angebotsstruktur anzupassen. Diese Notwendigkeit besteht nicht nur aufgrund der immer noch nicht endgültig abzuschätzenden Auswirkungen der Corona- Pandemie insbesondere auch aufgrund der Einbeziehung von Transformationsprozessen wie Digitali- sierung und Strukturwandel. Ein entsprechender Beschluss der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe unter Beteiligung von Ar- beitsverwaltung und Jobcenter liegt seit dem 30.09.2021 vor. Die inhaltliche Weiterentwicklung von KomProArBeit wird unter Einbeziehung von Beschäftigungsträgern und der Lenkungsgruppe sowie Zustimmung der im Kommunalen Bündnis für Arbeit Köln vertretenen Arbeitsmarktakteure dem Fach- ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren im Verlauf des Jahres 2022 vorgelegt. Gez. Dr. Rau
Anlage 2 Förderungen im Verhältnis zur Anzahl Teilnehmende
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Förderungen im Verhältnis zur Anzahl Teilnehmende Art der Förderung Zeitraum 2018-2021 Anzahl Förderungen Anzahl Teilnehmende Beschäftigungsförderung 100 100 Coaching/Arbeitgeberberatung 9 153 Qualifizierungen 13 16 Berufliche Orientierung 7 115 Gesundheitsförderung 4 187 Projektförderung 8 93 Gesamt 141 664 Folie 1Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Arbeitsmarktförderung, KomProArBeit, Frau Jänsch
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3720/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.11.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 13:36