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1363/2022

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung 2022,

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 25.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 7.2.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8172 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2022 
 1363/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 12 
der Haushaltssatzung 2022, 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung für den Neubau des Pavillions Alte Schule Widdersdorf in Höhe 
von 269.311 € entsprechend der nachfolgenden Aufstellung zur Kenntnis und stimmt der Fortführung 
der Maßnahme zu.  
 
Die Gesamtkosten betragen nunmehr 1.224.953 € statt 955.642 €. Der fehlende investive Restbetrag 
in Höhe von 269.311 € wurde seitens der Verwaltung im Rahmen des HPL-Aufstellungsverfahrens für 
das Jahr 2023 angemeldet.

2 
 
Begründung: 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 05.05.2020 die Verwaltung mit der baulichen Er-
neuerung des Bewegungsraumes „Pavillion“ auf dem Außengelände des Jugendzentrums „ Alte 
Schule Widdersdorf“ beauftragt. 
 
Anlass für die Erneuerung des Bewegungsraumes „Pavillion“ war der bauliche Zustand des alten 
Baubestandes. 
Der alte Bewegungsraum war baufällig und wurde zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die 
Räumlichkeiten nie über eine Wärme- und Schallisolation. Weiterhin wurde seinerzeit eine Schad-
stoffbelastung in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung wurde aus wirtschaftlichen Gründen 
ausgeschlossen. 
 
Wesentlicher Bestandteil des Baubeschlusses vom 05.05.2020 war die vom städtischen Rechnungs-
prüfungsamt geprüfte Kostenberechnung, die von Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme in 
Höhe von 955.642 € ausging. 
 
In der baulichen Ausführung hat sich aufgrund unerwarteter Kostensteigerungen ein finanzwirtschaftli-
cher Mehrbedarf ergeben. 
 
Die wesentlichen Faktoren für diese Kostensteigerung stellen sich wie folgt dar: 
KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 
+ ca. 130.070 € brutto 
Eine deutliche Kostensteigerung aufgrund der schwierigen Grundstückszuwegung. Eine in der Zwi-
schenzeit angedachte, einfachere Lösung über das Nachbargrundstück wurde durch den Nachbarn 
verweigert. 
Massive Kostensteigerung durch sprunghafte Entwicklungen des Baustoffmarktes insbesondere für 
Bauholz und Baustahl. Zusätzlich führt der aktuelle Bauboom zu einer verstärkten Nachfrage der Bau-
firmen und damit zu Preissteigerungen  
 
KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen 
+ ca. 60.280 € brutto 
Kostenschätzung von 2018 wurde noch allgemein und ohne Beteiligung der Fachplaner erstellt. Im 
Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden zusätzliche Leistungen/Anforderungen im Be-
reich Blitzschutzanlage, Außenanlagen, Beleuchtung erforderlich. 
Im Vergleich zur letzten Kostenberechnung der Technischen Gebäudeausstattung vom 26.07.2020 
(84.755,10 €) zusätzliche Kostensteigerung durch aktuellen Bauboom und dadurch stark ausgelastete 
Firmen, was zu Preissteigerungen führt. 
 
KG 500 Außenanlagen 
+ ca. 35.615 € brutto 
In der ursprünglichen Kostenschätzung wurde lediglich eine minimale Wiederherstellung der Oberflä-
chen im Bereich der Baustelle berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Planung haben verschiedene 
Punkte zu einer Erweiterung der Maßnahme geführt: 
1. zusätzliche Anforderungen durch die Baugenehmigung (Fahrradstellplätze und weiterer Parkplatz) 
2. Rückmeldungen des Nutzers zur Nutzung des Hofes wurden durch eine differenzierte Planung be-
rücksichtigt (u.a. mit besonderer Pflasterfläche und zus. Bepflanzung). 
3. Bestandsbeläge (Naturstein) waren zu stark beschädigt für den Wiedereinbau, so dass großflächig 
neues Pflaster geplant werden musste. 
4. durch eine erforderliche Kanalsanierung muss der Bestand der Pflasterfläche in größerem Umfang 
wiederhergestellt werden. 
 
KG 700 Baunebenkosten 
+ ca. 43.344 € brutto 
Erhöhte Honorare durch Anpassung des Leistungsumfanges in den Kostengruppen 400 und 500. 
 
Somit erhöhen sich die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme von 955.642 € auf voraussicht-
lich 1.224.953 €.

3 
 
Eine Vorlage- und Informationspflicht beim städtischen Rechnungsprüfungsamt ist gemäß der gelten-
den Wertgrenzenregelung nicht erforderlich. 
 
Finanzwirtschaftliche Darstellung: 
 
Das im Eigentum der Stadt Köln befindliche Jugendzentrum Alte Schule Widdersdorf wird von der Ju-
gendzentren Köln gGmbH betrieben und umfasst unter anderem den Mehrzweck- und Bewegungs-
raum „Pavillon“, der in den 1960er Jahren als Provisorium errichtet wurde. Der Bestand ist mittler-
weile baufällig und seit März 2017 für die Nutzung gesperrt.  
Erstmalig wurde die Maßnahme zur Hpl-Planung 2019 konsumtiv im TP 0604 Kinder- und Jugendar-
beit angemeldet.  
 
Im Laufe des Jahres 2019 stellte sich heraus, dass die Bausubstanz des Objektes so schlecht war, 
dass nur ein Komplettabriss und Neubau sinnvoll erschien. Dementsprechend erfolgte im Haushalts-
jahr 2019 im Rahmen der Bewirtschaftung die Umschichtung der konsumtiv geplanten Finanzmittel in 
Höhe von 800.000 € in den investiven Bereich des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, 
Teilplanzeile 8, Finanzposition 5102.578.5100.4 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
5100-0604-0-4101 Neubau Alte Schule Widdersdorf.  
Im Haushaltsjahr 2019 fielen Kosten in Höhe von 70.137,99 € für Planungsleistungen sowie für die 
Einrichtung der Baustelle an. Aufgrund des schwer zu erreichenden Baugrundstückes verzögerte sich 
die Einrichtung der Baustelle und infolgedessen der weitere Fortschritt bei der Maßnahme.  
 
Da zum Doppelhaushalt 2020/2021 keine Mittel im Rahmen des HPL-Aufstellungsverfahrens ange-
meldet wurden, wurden für die Restmittel in Höhe von 729.862,01 € eine Ermächtigungsübertragung 
in das Haushaltsjahr 2020 beantragt und bereitgestellt. 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat dann mit Beschluss vom 05.05.2020 (Vorlage 2917/2019) die Verwal-
tung mit der baulichen Erneuerung des Bewegungsraumes „Pavillion“ auf dem Außengelände des Ju-
gendzentrums „ Alte Schule Widdersdorf“ beauftragt. Die hierbei zugrunde gelegte aktualisierte Kos-
tenschätzung wies einen Mittelbedarf in Höhe von 955.642 € aus. Die Steigerung der Kosten um 
155.642 € im Vergleich zur ersten Schätzung i.H.v. 800.000 € gründete auf der Konkretisierung der 
Maßnahme sowie auf der aufwändigeren Schadstoffentsorgung und geänderten Baustellenzufahrt. 
Letztere waren zum Zeitpunkt des Planungsbeginns nicht abzusehen. Die Inbetriebnahme war zum 
01.06.2021 vorgesehen und die Schlussrechnung wurde im Haushaltsjahr 2021 erwartet. Aufgrund 
des Doppelhaushaltes 2020/2021 war eine weitere Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsjahr 
2021 nicht möglich. Es war daher beabsichtigt, den Mehrbedarf in 2021 i. H. v. 155.642 € im Rahmen 
der Bewirtschaftung aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0604 Kinder- und Jugendarbeit 
zu finanzieren. 
 
Über Amt 15 wurde für die Maßnahme bereits am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen 
des Förderaufrufes „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ gestellt und mit einem Förder-
satz von 90% (714.000 €) bewilligt. Diese Mittel werden bereits sukzessive im Teilfinanzplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit bei der Finanzstelle 5100-0604-0-4101 vereinnahmt. Eine Nachförderung 
der Maßnahme aufgrund der gestiegenen Gesamtkosten ist von Seiten des Fördermittelgebers aus-
geschlossen. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 erfolgte dann lediglich ein Mittelabfluss in Höhe von 58.936 €. Um weiterhin 
handlungsfähig zu bleiben, wurden die noch nicht verausgabten Mittel in Höhe von 670.926 € im 
Zuge der Ermächtigungsübertragung für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet und genehmigt.  
Aufgrund des verspäteten Eingangs der Baugenehmigung und eines unvorhergesehenen Baustopps 
konnte die Maßnahme jedoch im Jahr 2021 nicht in vollem Umfang abgewickelt werden. Es wurden 
lediglich Mittel in Höhe von 140.046,41 € verausgabt. Für die noch nicht verausgabten Mittel in Höhe 
von 530.879,29 € wurde eine Ermächtigungsübertragung zum Haushaltsjahr 2022 beantragt und ge-
nehmigt. 
Im Rahmen des HPL-Aufstellungsverfahrens für das Jahr 2022 erfolgte keine Mittelanmeldung für 
diese Maßnahme.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 6.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1363/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
25.05.2022
Erstellt
22.04.2022 14:52