AnS/0014/2022
Im Entwicklungskonzept bereits beschlossene Fahrbahnverengung jetzt umsetzen
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Originalanregung
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FDP in der BV-Südost FDP-Ratsfraktion Tim Thier Rothenburg 20/21 Herrenstr. 35 48143 Münster 48167 Münster Tel: 0251-9873060 Mob: 015772453572 E-Mail: fraktion@fdp-ms.de E-Mail: thier@fdp-ms.de An die Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstr. 7 48167 Münster Münster, den 18.05.2022 Prüfauftrag: Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten zu prüfen, ob eine probeweise Umsetzung der bereits im Entwicklungskonzept für Wolbeck beschlossenen Fahrbahnverengungen bis hin zu einer Einspurigkeit beim Einfahren in das Wigbold: auf den beiden Angelbrücken (Hofstr. und Münsterstr.) und ab der Fußgängerampel am Steintor bei der LVM Versicherung (sehr enger Verkehrsraum) möglich ist und zeitnah umgesetzt werden kann (Verkehrsversuch). Vorab ist ebenfalls zu prüfen, ob eine ausreichende Durchfahrbreite für Busse und LKW 4,00m weiterhin gegeben ist und der Verkehrsversuch über einen adäquaten Zeitraum ( 4 bis 6 Wochen) mit Beobachtung und Zählung der Verkehrsströme umgesetzt werden kann. Begründung: Viele Wolbecker und Auswärtige fahren durch den Ortskern statt über die Umgehung, weil es schneller geht. Durch die Verengungen entstehende Staus führen auf Dauer zur Änderung der Fahrroute. Entschleunigung und Reduzierung verbessern die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, besonders für Fußgänger und Radfahrer. Die Umsetzung der schon beschlossenen Maßnahmen ist nicht zwangsläufig an den Ausbau der Eschstraße gebunden. Bei der Aufstellung der provisorischen Stadttore 2013 gab es keine repräsentative Befragung. Begegnungen Bus/Bus müssen nicht gerade an diesen Engstellen stattfinden, sondern sind auch an anderen Stellen möglich. Zudem gibt es keine verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die dem Verkehrsversuch entgegenstehen. Die Verengungen können ohne großen baulichen und finanziellen Aufwand umgesetzt werden.1 Mit freundlichen Grüßen gez. Tim Thier 1 Vgl.: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2021-00101 / Bürgerforum Wolbeck e.V. AnS/0014/2022
Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
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66.31.0112 Herr Kuhn 16.05.2023 6594. Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-Südost Bezirksvertretung Münster-Südost über Ill „Im Entwicklungskonzept bereits beschlossene Fahrbahnverengung jetzt umset- zen“ Anregung Ifd. Nr. AnS/0014/2022 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Südost (Anlage 1) vom 18.05.2022 Mit dem o. g. Antrag ist die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, ob eine probeweise Umsetzung der bereits im Entwicklungskonzept für Wolbeck beschlossenen Fahrbahnver- engungen bis hin zu einer Einspurigkeit beim Einfahren in das Wigbold: auf den beiden Angelbrücken (Hofstr. und Münsterstr.) und ab der Fußgängerampel am Steintor bei der LVM Versicherung (sehr enger Verkehrsraum) möglich ist und zeitnah umgesetzt werden kann (Verkehrsversuch). Zurzeit bereit die Stadtverwaltung in Wolbeck einen Verkehrsversuch vor. Der Auslöser ist eine baustellenbedingte Einengung in Höhe Am Steintor Haus Nr. 6. Im Zuge dieses Ver- “ kehrsversuches ist auch eine wechselseitige Einengung auf der Münsterstraße in Höhe der Angelbrücke geplant. Eine Einengung auf der Hofstraße wie in der o.g. Anregung an- geregt ist nicht vorgesehen. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Verkehrsversuch zu beobachten und bei idealem Verlauf und einer reduzierten Verkehrsbelastung, die gewünschte Einengung auf der Hof- straße zu prüfen und gegebenen Falls umzusetzen. Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Anlage: Anregung Ifd. Nr. AnS/0014/2022 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost (Anlage 1) vom 18.05.2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Herrenstraße 35
- Münsterstraße 7
- Hofstraße
- Am Steintor
- Eschstraße
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0014/2022
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 28.06.2022
- Erstellt
- 23.05.2022 11:04